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Wohnflächenermittlung nach WoFlV / DIN 277 (§§ 1–4 WoFlV, BGB § 558)

Wohnflächenermittlung nach WoFlV / DIN 277 (§§ 1–4 WoFlV, BGB § 558)

Wohnflächenermittlung

WOHNFLÄCHENERMITTLUNG

nach WoFlV (§§ 1–4) / DIN 277 — BGH VIII ZR 295/03 (10%-Toleranz)

Objekt

1. Objekt und Berechnungsgrundlage

Wohnobjekt: [Objekt Anschrift] Berechnungsgrundlage: [Berechnungsgrundlage] Ersteller: [Ersteller] Datum der Berechnung: [Berechnungs Datum]

Raumflächen

2. Anrechenbare Raumflächen (100 %)

Wohnzimmer: [Wohnzimmer Flaeche] m² Schlafzimmer: [Schlafzimmer Flaeche] m² Küche: [Kueche] m² Bad / WC: [Bad Flaeche] m² Flur / Diele: [Flur Flaeche] m² Abstellraum: [Abstell Flaeche] m² Sonstige Wohnräume: [Sonstige Raeume] m² Dachflächenanrechnung nach WoFlV § 4: — Fläche Raumhöhe unter 1 m (0 % Anrechnung): [Schraegflaeche Unter1m] m² → 0 m² — Fläche Raumhöhe 1 m bis unter 2 m (50 % Anrechnung): [Schraegflaeche1bis2m] m² — Fläche Raumhöhe 2 m und mehr (100 % Anrechnung): [Schraegflaeche Ueber2m] m²

Sonderflächen

3. Sonderflächen (Balkon, Terrasse, Loggia)

Balkon / Terrasse Grundfläche: [Balkonflaeche Gesamt] m² Anrechnungssatz nach WoFlV § 3: [Balkon Anrechnung] % Loggia / Wintergarten Grundfläche: [Loggiaflaeche Gesamt] m² Die Anrechnung von Balkonen und Terrassen mit 25 % bis 50 % entspricht § 3 Abs. 2 WoFlV und dem BGH-Urteil VIII ZR 295/03. Der Satz wird im Einzelfall unter Berücksichtigung von Lage, Besonnung und Ausstattung bestimmt.

Gesamtergebnis

4. Gesamtergebnis

Berechnete Wohnfläche gesamt: [Wohnflaeche Gesamt] m² Mietvertraglich vereinbarte Wohnfläche: [Mietvertrags Flaeche] m² Abweichung: [Abweichung] % Hinweis: Liegt die tatsächliche Wohnfläche mehr als 10 % unter der im Mietvertrag angegebenen Wohnfläche, liegt nach BGH VIII ZR 295/03 ein Mangel der Mietsache vor. Der Mieter kann in diesem Fall die Miete gemäß § 536 BGB mindern (Minderungsquote entspricht prozentualer Flächenunterschreitung). Gleichzeitig hat er Anspruch auf Rückzahlung überzahlter Miete für die Vergangenheit (§ 812 BGB). Diese Berechnung wurde nach den Vorgaben der Wohnflächenverordnung (WoFlV) vom 25.11.2003 (BGBl. I S. 2346) erstellt.

Unterschrift

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Ort, Datum: ________________________ Ersteller der Berechnung: ________________________ ([Ersteller])

Ersteller

________________

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Betreut von Vladislav Sergienko, Gründer·Vorlage zuletzt geändert: ·Fehler melden

Was ist Wohnflächenermittlung nach WoFlV / DIN 277 (§§ 1–4 WoFlV, BGB § 558)?

Die Wohnflächenverordnung gilt seit dem 1. Januar 2004 als Standard für die Berechnung der Wohnfläche von Wohnraum. Sie löste die frühere II. Berechnungsverordnung (II. BV) ab, die bis dahin im sozialen Wohnungsbau und zusätzlich maßgeblich war. Für Altbauten und Gebäude, für die bis zum 31. Dezember 2003 Berechnungen nach der II. BV oder nach DIN 277 erstellt wurden, kann die alte Norm weiterhin maßgeblich sein.

Nach § 2 WoFlV umfasst die Wohnfläche die Grundflächen der Räume, die ausschließlich zur Wohnung gehören. Nicht zur Wohnfläche zählen Keller- und Speicherräume außerhalb der Wohnung, Waschküchen, Heizungsräume und Garagen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Grundsatzurteil VIII ZR 295/03 eine wichtige Toleranzregel aufgestellt: Weicht die tatsächliche Wohnfläche um mehr als 10 Prozent von der im Mietvertrag angegebenen Fläche ab, liegt ein Mangel der Mietsache vor. Der Mieter kann dann die Miete entsprechend der prozentualen Flächenunterschreitung mindern — und überzahlte Miete der Vergangenheit zurückfordern.

Die korrekte Wohnflächenberechnung ist in verschiedenen mietrechtlichen Zusammenhängen entscheidend: Bei Mieterhöhungsverlangen nach § 558 BGB (Mietspiegel), bei Modernisierungsumlage nach § 559 BGB (Verteilerschlüssel), bei Betriebskostenabrechnungen nach § 556a BGB (Flächenanteil), bei Nebenkostenabrechnungen sowie bei der Beurteilung von Mietminderungen wegen Flächenabweichung.

Das Amtsgericht (AG) München, das Amtsgericht Berlin-Mitte und das Landgericht (LG) Berlin haben in zahlreichen Entscheidungen betont, dass eine fehlerhafte Wohnflächenangabe im Mietvertrag erhebliche finanzielle Konsequenzen haben kann — sowohl für Mieter als auch für Vermieter. Sorgfältige Messungen und eine rechtssichere Dokumentation der Wohnfläche sind daher unverzichtbar. Das Portal forms-legal.com stellt das Muster der Wohnflächenermittlung für Deutschland kostenlos zum Download bereit.

Wann brauchen Sie Wohnflächenermittlung nach WoFlV / DIN 277 (§§ 1–4 WoFlV, BGB § 558)?

Eine Wohnflächenermittlung in Deutschland wird in folgenden Situationen benötigt:

Mieterhöhung nach Mietspiegel (§ 558 BGB): Möchte der Vermieter die Miete auf die ortsübliche Vergleichsmiete erhöhen, muss er die Wohnfläche korrekt angeben — der Mietspiegel weist die Vergleichsmiete in Euro pro Quadratmeter aus. Eine falsche Wohnflächenangabe verfälscht den Vergleich und kann zur Unwirksamkeit des Erhöhungsverlangens führen. Das LG Berlin (63 S 217/18) hat Mieterhöhungsverlangen wegen falscher Flächenangabe abgewiesen.

Mietminderung wegen Flächenabweichung: Stellt ein Mieter fest, dass die tatsächliche Wohnfläche wesentlich kleiner ist als im Mietvertrag angegeben, kann er die Miete mindern. Der BGH hat in VIII ZR 295/03 die 10%-Toleranzgrenze etabliert: Erst wenn die tatsächliche Fläche um mehr als 10% unter der vertraglich vereinbarten liegt, ist Mietminderung möglich. Eine genaue Flächenermittlung ist die Grundlage für diese Ansprüche.

Betriebskostenabrechnung (§ 556a BGB): Wird für die Verteilung der Betriebskosten die Wohnfläche als Umlageschlüssel verwendet, muss die Fläche korrekt ermittelt sein. Eine fehlerhafte Flächenangabe beeinflusst direkt die Höhe der Nebenkosten jedes Mieters im Gebäude. Das Amtsgericht Hamburg hat in mehreren Entscheidungen Betriebskostenabrechnungen wegen fehlerhafter Flächenverteilung beanstandet.

Modernisierungskosten-Umlage (§ 559 BGB): Bei Modernisierungsmaßnahmen, die das gesamte Gebäude betreffen, werden die Kosten anteilig nach Wohnfläche auf die einzelnen Mieteinheiten verteilt. Eine korrekte Flächenermittlung ist daher Voraussetzung für eine rechtssichere Modernisierungsmieterhöhung.

Kauf oder Verkauf einer Eigentumswohnung: Beim Kauf oder Verkauf einer Eigentumswohnung ist die Wohnfläche ein wesentliches Kaufmerkmal. Eine fehlerhafte Flächenangabe im Exposé oder im Kaufvertrag kann Gewährleistungsansprüche und Kaufpreisminderung nach § 437 BGB auslösen. Das LG München I hat in mehreren Fällen Kaufpreisnachlässe wegen erheblicher Flächenabweichungen zugesprochen.

Förderprogramme und Wohngeld: Bei staatlichen Förderprogrammen (KfW, BAFA) und beim Wohngeldantrag (§§ 9, 10 WoGG) ist die korrekte Wohnfläche maßgeblich für die Höhe der Förderung oder des Wohngelds.

Was gehört in Ihr Wohnflächenermittlung nach WoFlV / DIN 277 (§§ 1–4 WoFlV, BGB § 558)?

Eine rechtssichere Wohnflächenermittlung in Deutschland muss folgende wesentliche Bestandteile enthalten:

Berechnungsgrundlage: Angabe, nach welcher Norm die Fläche berechnet wird — WoFlV (Standard seit 2004), DIN 277 (oft bei Altbauten) oder II. Berechnungsverordnung (historisch, sozialer Wohnungsbau). Die Wahl der Berechnungsgrundlage muss mit dem Mietvertrag übereinstimmen; ein Wechsel der Norm kann zu Flächenabweichungen führen.

Raumliste mit Einzelflächen: Alle Räume der Wohnung sind einzeln aufzuführen mit ihrer Grundfläche in Quadratmetern. Die Grundfläche wird als lichtes Maß (Innenwand zu Innenwand) gemessen. Wandvorsprünge und Pfeiler ab 0,1 m² Grundfläche werden abgezogen; Wandnischen und Erker werden einbezogen (§ 2 WoFlV).

Dachschrägen und Raumhöhen (§ 4 WoFlV): Flächen unter Dachschrägen werden je nach Raumhöhe unterschiedlich angerechnet: unter 1 m Raumhöhe — 0%; 1 m bis unter 2 m — 50%; 2 m und mehr — 100%. Bei Maisonettewohnungen und Dachgeschosswohnungen ist diese Differenzierung besonders wichtig.

Balkon, Terrasse, Loggia (§ 3 WoFlV): Außenflächen werden nach WoFlV nicht voll, sondern nur anteilig angerechnet. Der Anrechnungssatz liegt bei 25 bis 50 Prozent der Grundfläche — abhängig von Lage, Besonnung und Qualität. Der BGH (VIII ZR 295/03) hat 25% als zulässige Untergrenze bestätigt. Eine vollständig überdachte und allseitig geschlossene Loggia kann ausnahmsweise zu 100% angerechnet werden.

Gesamtergebnis und 10%-Toleranzprüfung: Die Summe aller anrechenbaren Flächen ergibt die Gesamtwohnfläche. Diese ist mit der im Mietvertrag angegebenen Fläche zu vergleichen. Eine Abweichung von mehr als 10% (Unterschreitung) begründet nach BGH VIII ZR 295/03 einen Mangel der Mietsache mit Mietminderungsrecht.

Ersteller und Datum: Name und Qualifikation der ermittelnden Person sowie das Messdatum sind für die Beweiskraft des Dokuments wichtig. Bei strittigen Flächenangaben wird häufig ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Immobilienwerte hinzugezogen. Verwandte Dokumente sind der Mietvertrag Wohnung (de-mietvertrag-wohnung) und die Mietminderungserklärung (de-mietminderung-erklärung). Das Portal forms-legal.com stellt das Muster kostenlos zum Download bereit.

So füllen Sie Ihr Wohnflächenermittlung nach WoFlV / DIN 277 (§§ 1–4 WoFlV, BGB § 558) aus

Das Ausfüllen der Wohnflächenermittlung in Deutschland erfordert folgende Schritte:

Schritt 1 — Werkzeuge bereitstellen: Für eine genaue Messung benötigen Sie ein Maßband oder besser einen Laserdistanzmesser (Genauigkeit ±1 mm auf kurze Distanzen). Bereiten Sie einen Grundriss der Wohnung vor — entweder aus den Bauplänen des Vermieters oder als Skizze. Eine Messklemmung mit Stift hilft beim gleichzeitigen Notieren der Maße.

Schritt 2 — Berechnungsgrundlage klären: Prüfen Sie den Mietvertrag auf die angegebene Berechnungsgrundlage. Fehlt eine Angabe, gilt seit 2004 die WoFlV. Bei Altbauten vor 2004 kann DIN 277 maßgeblich sein — in diesem Fall können die Flächen abweichen, da DIN 277 Wände zum Teil anders behandelt.

Schritt 3 — Räume einzeln messen: Messen Sie jeden Raum einzeln in Länge und Breite (innere lichte Maße). Beachten Sie: Mauervorsprünge und Pfeiler ab 0,1 m² werden abgezogen; Wandnischen und Erker werden dazugerechnet. Nischen, die tiefer als 0,13 m sind und breiter als 0,5 m, gelten als eigenständige Räume.

Schritt 4 — Dachschrägenflächen gesondert ermitteln: Messen Sie in Dachgeschosswohnungen die Flächen nach Raumhöhenzonen: Bereich unter 1 m Höhe, Bereich 1–2 m Höhe, Bereich über 2 m Höhe. Zeichnen Sie diese Zonen in den Grundriss ein und berechnen Sie die Teilflächen separat.

Schritt 5 — Außenflächen berechnen: Messen Sie Balkon, Terrasse oder Loggia aus. Bestimmen Sie den Anrechnungssatz (25 % oder 50 %) unter Berücksichtigung von Lage und Qualität. Berechnen Sie die anrechenbare Außenfläche.

Schritt 6 — Flächen summieren: Addieren Sie alle anrechenbaren Teilflächen zur Gesamtwohnfläche. Vergleichen Sie das Ergebnis mit der im Mietvertrag angegebenen Fläche und berechnen Sie die Abweichung in Prozent.

Schritt 7 — Ergebnis dokumentieren: Tragen Sie alle Einzelwerte und das Gesamtergebnis in das Formular ein. Datieren und unterschreiben Sie die Berechnung. Bei wichtigen rechtlichen Konsequenzen (Mietminderung, Mieterhöhung, Kauf) empfiehlt sich die Beauftragung eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Immobilienwerte.

Häufige Fehler bei Ihrem Wohnflächenermittlung nach WoFlV / DIN 277 (§§ 1–4 WoFlV, BGB § 558)

Häufige Fehler bei der Wohnflächenermittlung in Deutschland und ihre Konsequenzen:

Falsche Berechnungsnorm verwendet: Verwechslungen zwischen WoFlV und DIN 277 oder II. BV führen zu systematischen Flächenabweichungen. DIN 277 erfasst in der Regel größere Flächen, weil sie andere Regeln für Mauervorsprünge und Wandnischen hat. Wer die falsche Norm verwendet, riskiert Mieterhöhungsverlangen oder Betriebskostenabrechnungen anzufechten.

Außenflächen zu 100% angerechnet: Balkone und Terrassen werden von manchen Vermietern irrtümlich voll als Wohnfläche angerechnet, obwohl die WoFlV nur 25 % bis 50 % erlaubt. Das LG Berlin (63 S 217/18) hat eine Mieterhöhung abgewiesen, weil der Vermieter den Balkon vollständig als Wohnfläche einbezogen hatte und dadurch die Flächenangabe systematisch zu hoch war.

Dachschrägenbereiche nicht differenziert: Viele Berechnungen erfassen Dachschrägenflächen pauschal, ohne die Raumhöhenzonen zu differenzieren. Das führt zu einer Überschätzung der Wohnfläche in Dachgeschosswohnungen. Das AG München hat mehrfach entschieden, dass Vermieter die Raumhöhenzonen nach § 4 WoFlV nachweisen müssen.

Keller- und Abstellräume außerhalb der Wohnung einbezogen: Keller, gemeinschaftliche Waschküchen und sonstige Nebenräume außerhalb der Wohnung zählen nach § 2 WoFlV nicht zur Wohnfläche. Werden sie einbezogen, entsteht eine systematisch zu hohe Flächenangabe — mit entsprechenden Konsequenzen bei Mieterhöhung und Betriebskostenumlage.

Keine Toleranzprüfung durchgeführt: Weder Mieter noch Vermieter prüfen, ob die tatsächliche Fläche um mehr als 10% von der Vertragsangabe abweicht. Mieter verzichten so auf mögliche Mietminderungsansprüche; Vermieter riskieren, später mit Rückforderungsansprüchen konfrontiert zu werden. Eine regelmäßige Überprüfung der Flächenangaben ist daher empfehlenswert.

Messfehler durch falsche Messtechnik: Messungen mit herkömmlichem Maßband sind fehleranfälliger als Laserdistanzmessungen. In unregelmäßig geformten Räumen entstehen leicht Fehler von mehreren Quadratmetern. Bei rechtlich relevanten Berechnungen (Mieterhöhung, Kaufpreisbestimmung, Mietminderung wegen Flächenabweichung) empfiehlt der Deutsche Mieterbund (DMB) die Beauftragung eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen.

Quellen und Zitate

Gesetzliche Zitate verlinken auf offizielle Regierungsquellen.

  1. § 558 BGBDE official
  2. § 559 BGBDE official
  3. § 556a BGBDE official
  4. § 437 BGBDE official
  5. § 536 BGBDE official
  6. § 812 BGBDE official
  7. § 195 BGBDE official

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Forms Legal. (2026). Wohnflächenermittlung nach WoFlV / DIN 277 (§§ 1–4 WoFlV, BGB § 558) (Deutschland) [Legal document template]. Forms Legal. https://forms-legal.com/de/deutschland/real-estate/notices/wohnflaechenermittlung-woflv-din-277

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"Wohnflächenermittlung nach WoFlV / DIN 277 (§§ 1–4 WoFlV, BGB § 558) (Deutschland)." Forms Legal, 2026, https://forms-legal.com/de/deutschland/real-estate/notices/wohnflaechenermittlung-woflv-din-277.

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Gesetzesreferenzierte Vorlage — Vorlage zuletzt geändert Juni 2026

Diese Vorlage dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Gesetze sind je nach Rechtsordnung unterschiedlich und ändern sich im Laufe der Zeit. Konsultieren Sie für Ihren konkreten Fall einen qualifizierten Rechtsanwalt.Vollständiger Haftungsausschluss

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