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Mieterhöhungsschreiben Deutschland (§558a BGB)

Mieterhöhungsschreiben (§558a BGB)

Absender und Empfänger

[Vermieter Name] [Vermieter Anschrift]

An: [Mieter Name] [Mietobjekt Adresse]

[Schreib Datum]

Betreff

MIETERHÖHUNG GEMÄSS §558a BGB

Betreff: Mieterhöhungsverlangen für die Wohnung [Mietobjekt Adresse]

Inhalt des Mieterhöhungsverlangens

Sehr geehrte/r [Mieter Name], gemäß §558a des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) verlange ich hiermit die Zustimmung zur Erhöhung der Nettokaltmiete für die oben bezeichnete Wohnung wie folgt:

Bisherige Nettokaltmiete: [Bisherige Miete] Euro monatlich Neue Nettokaltmiete: [Neue Miete] Euro monatlich Erhöhungsbetrag: [Erhoehung Betrag] Euro monatlich Wirksam ab: [Wirksab Datum]

Die Mieterhöhung wird wie folgt begründet: [Mietspiegel Angabe]

Die neue Miete überschreitet weder die ortsübliche Vergleichsmiete noch die Kappungsgrenze gemäß §558 Abs. 3 BGB.

Überlegungsfrist und Zustimmungsaufforderung

Ich bitte Sie, der Mieterhöhung bis zum [Uebelegungsfrist Ende] zuzustimmen. Verstreicht diese Frist ohne Ihre Zustimmung, bin ich berechtigt, innerhalb von drei weiteren Monaten auf Zustimmung zu klagen (§558b Abs. 2 BGB).

Sie haben das Recht, das Mietverhältnis bis zum Ablauf des zweiten Monats nach Zugang dieses Schreibens außerordentlich zu kündigen (Sonderkündigungsrecht gemäß §561 BGB).

Unterschrift

Mit freundlichen Grüßen, [Vermieter Name]

Vermieter

________________

Signature

Betreut von Vladislav Sergienko, Gründer·Vorlage zuletzt geändert: ·Fehler melden

Was ist Mieterhöhungsschreiben Deutschland (§558a BGB)?

Das Mieterhöhungsschreiben nach §558a BGB muss die beanspruchte neue Nettokaltmiete in Euro betragsmäßig ausweisen und mit einem der gesetzlich zugelassenen Begründungsmittel nach §558a Art. 2 BGB untermauert sein: dem qualifizierten Mietspiegel gemäß §558d BGB mit Beweiskraftwirkung nach §558d Art. 3 BGB als prima-facie-Beweis der ortsüblichen Vergleichsmiete, dem einfachen Mietspiegel nach §558c BGB, einer Auskunft aus einer Mietdatenbank gemäß §558e BGB, einem Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen oder durch Benennung von mindestens drei Vergleichswohnungen in der Gemeinde. Fehlt die Begründung oder ist sie unzureichend, ist das Mieterhöhungsverlangen formell unwirksam und setzt die Zustimmungsfrist nicht in Gang — so der Bundesgerichtshof (BGH VIII ZR 88/21) in ständiger Rechtsprechung.

Die Kappungsgrenze nach §558 Art. 3 BGB begrenzt die maximal zulässige Mieterhöhung innerhalb von drei Jahren auf 20 Prozent der Ausgangsmiete. In Gemeinden, die durch Rechtsverordnung der Landesregierung als Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt ausgewiesen sind — etwa Berlin, Hamburg, München, Frankfurt am Main, Stuttgart, Köln, Düsseldorf und Freiburg im Breisgau — gilt nach §558 Art. 3 Satz 2 BGB eine abgesenkte Kappungsgrenze von lediglich 15 Prozent. Diese Kappungsgrenzen werden regelmäßig durch Landesrechtsverordnungen wie die Mietpreisbegrenzungsverordnung NRW, MietPrBegrV Bayern und KappV Berlin aktualisiert; Vermieter müssen vor Versendung prüfen, welche Landesverordnung in ihrer Gemeinde gilt.

Die Mietpreisbremse nach §§556d–556g BGB greift bei Neuvermietungen in angespannten Wohnungsmärkten, nicht aber beim Mieterhöhungsverlangen gegen bestehende Mieter. Letzteres unterliegt ausschließlich dem Kappungsgrenzen- und Vergleichsmietensystem der §§558–558e BGB. Das Amtsgericht (AG) der jeweiligen Gemeinde ist erstinstanzlich für Klagen auf Zustimmung nach §558b Art. 2 BGB zuständig; das Landgericht (LG) übernimmt bei Streitwerten über 5.000 Euro. Der Bundesgerichtshof (BGH), VIII. Zivilsenat in Karlsruhe, entwickelt die zentrale Rechtsprechung zur Vergleichsmiete (BGH VIII ZR 226/17, BGH VIII ZR 279/18, BGH VIII ZR 81/19).

Vermieter müssen auf die Mindestwartezeit gemäß §558 Art. 1 Satz 2 BGB achten: 15 Monate müssen seit dem Wirksamwerden der letzten Mieterhöhung verstrichen sein, bevor ein neues Mieterhöhungsschreiben gestellt werden kann. Mieter haben nach §558b Art. 1 BGB das Recht, innerhalb der Überlegungsfrist die Zustimmung zu verweigern, woraufhin der Vermieter binnen drei weiterer Monate Klage erheben muss (§558b Art. 2 Satz 2 BGB), andernfalls erlischt der Anspruch vollständig. Das Bundesjustizministerium (BMJ) und der Deutsche Mieterbund (DMB) stellen Informationsmaterialien zur Verfügung. Das Mieterhöhungsschreiben ist streng von der Modernisierungsumlage nach §559 BGB zu trennen, die eine separate Ankündigung nach §555c BGB voraussetzt und auf 8 Prozent der Investitionskosten pro Jahr gedeckelt ist (seit Mietrechtsanpassungsgesetz 2019).

Wann brauchen Sie Mieterhöhungsschreiben Deutschland (§558a BGB)?

Das Mieterhöhungsschreiben wird in Deutschland benötigt, wenn Vermieter von Wohnraum die Nettokaltmiete eines bestehenden Mietverhältnisses an die gestiegene ortsübliche Vergleichsmiete anpassen möchten. Der gesetzliche Rahmen der §§558–558e BGB gilt ausschließlich für Wohnraummietverträge; Gewerbemieten unterliegen abweichenden Regelungen nach §§578–580 BGB und kennen keine vergleichbaren Kappungsgrenzen oder Mietspiegel-Bindung.

Erste typische Situation — Mietpreisanpassung nach Marktentwicklung: Qualifizierte Mietspiegel nach §558d BGB werden in vielen deutschen Städten alle zwei Jahre neu erstellt, z.B. Berliner Mietspiegel 2023/2024, Münchner Mietspiegel 2023, Hamburger Mietenspiegel 2023. Wenn die aktuelle Nettokaltmiete unter der Spanne des neuen Mietspiegels liegt, kann der Vermieter durch das Mieterhöhungsschreiben nach §558a BGB eine Anpassung verlangen. Voraussetzung: seit dem Wirksamwerden der letzten Mieterhöhung mindestens 15 Monate vergangen (§558 Art. 1 Satz 2 BGB) und die neue Miete überschreitet nicht die Kappungsgrenze (§558 Art. 3 BGB).

Zweite Situation — Langjähriger Bestandsmieter mit günstigem Altvertrag: Hat eine Wohnung jahrelang zu einer weit unter dem Mietspiegel liegenden Miete gestanden — etwa weil ein langjähriger Mieter einen nicht angepassten Mietvertrag aus den 1990er-Jahren hält —, erlaubt das BGB dem Vermieter, durch schrittweise Mieterhöhungsschreiben nach §558a BGB an die ortsübliche Vergleichsmiete heranzukommen, begrenzt durch die Kappungsgrenze (§558 Art. 3 BGB). Der Deutsche Mieterbund (DMB) und Mietervereine beraten Mieter in solchen Situationen.

Dritte Situation — Veräußerung des Mietobjekts und Einstieg des neuen Eigentümers: Beim Eigentümerwechsel gehen bestehende Mietverträge nach §566 BGB auf den Erwerber über (Kauf bricht nicht Miete; Grundsatz des deutschen Mietrechts). Der neue Vermieter kann nach §558a BGB ein Mieterhöhungsschreiben stellen, muss aber die Wartefristen ab dem letzten Erhöhungsverlangen des Vorvermieter berechnen. Das Grundbuchamt (beim zuständigen Amtsgericht) dokumentiert den Eigentümerwechsel.

Vierte Situation — Kappungsgrenze schrittweise ausschöpfen: Steht die Miete erheblich unter dem Mietspiegel, kann der Vermieter die Mieterhöhung schrittweise vollziehen, da die Kappungsgrenze jeweils neu für einen Dreijahreszeitraum berechnet wird. Jedes Mieterhöhungsschreiben startet eine neue Dreijahresperiode (§558 Art. 3 BGB); nach Ablauf können weitere Erhöhungsschritte folgen.

Fünfte Situation — Korrektur eines fehlerhaften Mieterhöhungsverlangens: Hat der Vermieter ein formell unwirksames Mieterhöhungsverlangen versandt — ohne Begründungsmittel nach §558a Art. 2 BGB —, muss nach Ablauf der Dreimonatsfrist des §558b Art. 2 Satz 2 BGB ein neues, fehlerfreies Mieterhöhungsschreiben erstellt werden (BGH VIII ZR 88/21). Für solche Korrekturen bietet forms-legal.com aktuelle Muster.

Sechste Situation — Auszug eines Mitmieters aus einer Mietergemeinschaft: Wenn ein Mitmieter aus einer Wohngemeinschaft auszieht und ein Nachfolger einzieht, ändert sich die Vertragspartei. Der Vermieter kann nach erfolgtem Vertragseintritt ein neues Mieterhöhungsschreiben an die neue Mietergemeinschaft richten, sofern die Wartefristen nach §558 Art. 1 Satz 2 BGB eingehalten werden und alle neuen Mietparteien korrekt adressiert sind.

Was gehört in Ihr Mieterhöhungsschreiben Deutschland (§558a BGB)?

Das wirksame Mieterhöhungsschreiben nach §558a BGB muss bestimmte Pflichtbestandteile enthalten, damit die Überlegungsfrist nach §558b Art. 1 BGB in Gang gesetzt wird. Fehlt auch nur eines dieser Elemente, ist das gesamte Mieterhöhungsverlangen formell unwirksam und setzt keine Frist in Gang.

Vollständige Bezeichnung der Mietvertragsparteien: Das Mieterhöhungsschreiben muss Vermieter und Mieter namentlich bezeichnen — vollständiger Name und Anschrift beider Parteien, Mietobjekt mit vollständiger Adresse (Straße, Hausnummer, Wohnungsnummer, Postleitzahl, Ort). Bei mehreren Mietern müssen alle namentlich aufgeführt werden, da sämtliche Mitmieter zustimmen müssen (§558 Art. 1 BGB). Fehlt ein Mitmieter als Adressat, ist das gesamte Verlangen unwirksam — so der BGH in ständiger Rechtsprechung.

Bisherige und neue Nettokaltmiete: Der konkrete Erhöhungsbetrag muss als Differenz zwischen bisheriger und neuer Nettokaltmiete angegeben werden — Betrag in Euro und Cent, z.B. „bisher 750,00 Euro, neu 862,50 Euro, Erhöhung um 112,50 Euro monatlich". Betriebskosten nach §556 BGB und Heizkosten dürfen nicht in die Erhöhungssumme einfließen; nur die Nettokaltmiete ist Gegenstand des Mieterhöhungsverlangens nach §558a BGB.

Rechtliche Begründung durch Mietspiegel oder Vergleichsmittel (§558a Art. 2 BGB): Mindestens eines der folgenden Begründungsmittel ist zwingend: (1) Qualifizierter Mietspiegel nach §558d BGB — dieser hat nach §558d Art. 3 BGB Beweiskraftwirkung als prima-facie-Beweis der ortsüblichen Vergleichsmiete; Angabe von Tabellenzeile, Spalte und Merkmalgruppe erforderlich; (2) Einfacher Mietspiegel nach §558c BGB ohne gesetzliche Beweiskraft; (3) Auskunft aus einer Mietdatenbank nach §558e BGB, z.B. Mietdatenbank des Haus und Grund-Verbandes Deutschland; (4) Sachverständigengutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Immobilienbewertung; (5) Drei Vergleichswohnungen mit konkreten Anschriften, Wohnfläche, Ausstattung und aktueller Nettokaltmiete in der Gemeinde.

Einhaltung der Kappungsgrenze (§558 Art. 3 BGB): Das Schreiben muss sicherstellen, dass die beanspruchte neue Miete die Kappungsgrenze nicht überschreitet — 20 Prozent in Normalgebieten, 15 Prozent in durch Landesrechtsverordnung ausgewiesenen angespannten Märkten (z.B. alle Berliner Bezirke nach KappV Berlin, München nach MietPrBegrV Bayern, Frankfurt am Main nach MietPrBegrV Hessen). Die Dreijahresperiode für die Kappungsgrenze beginnt ab dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der letzten Erhöhung.

Überlegungsfrist und Zustimmungsaufforderung: Das Mieterhöhungsschreiben muss den Mieter ausdrücklich zur Zustimmung auffordern und das Datum des Fristendes angeben. Die Überlegungsfrist nach §558b Art. 2 Satz 1 BGB beträgt das Ende des übernächsten Monats nach Zugang des Schreibens — bei Zugang am 5. März 2026 läuft die Frist bis 31. Mai 2026; wirksam ab 1. Juni 2026.

Schriftform und Unterschrift (§558a Art. 1 BGB): Das Mieterhöhungsschreiben muss in Schriftform nach §126 BGB ergehen — eigenhändige Unterschrift des Vermieters oder eines bevollmächtigten Vertreters mit schriftlicher Vollmacht. Eine E-Mail oder Textform nach §126b BGB genügt nicht. Empfehlenswert ist der Versand per Einschreiben mit Rückschein oder Einwurf-Einschreiben, da der Vermieter den Zugang des Schreibens im Zustimmungsklage-Verfahren nach §558b BGB beweisen muss.

Anlage — Mietspiegelauszug: Der Deutsche Mieterbund (DMB) empfiehlt, eine Kopie des relevanten Mietspiegelauszugs als Anlage beizufügen, um Streitigkeiten über die Begründungsmittel zu vermeiden. Das Portal forms-legal.com stellt ein rechtssicheres Muster des Mieterhöhungsschreibens zur Verfügung, das alle Pflichtbestandteile nach §558a BGB enthält. Verwandte Dokumente: Modernisierungsankündigung nach §555c BGB bei baulichen Maßnahmen sowie Wohnungsmietvertrag nach §535 BGB als Grunddokument des Mietverhältnisses. Das Mieterhöhungsschreiben entfaltet seine Wirkung erst nach ordnungsgemäßem Zugang beim Mieter — nicht ab dem Datum der Unterzeichnung durch den Vermieter.

So füllen Sie Ihr Mieterhöhungsschreiben Deutschland (§558a BGB) aus

Das korrekte Ausfüllen des Mieterhöhungsschreibens erfordert mehrere Vorbereitungsschritte, bevor das Schreiben dem Mieter zugeleitet werden kann. Fehler beim Ausfüllen können die gesamte Mieterhöhung unwirksam machen.

Schritt 1 — Aktuellen Mietspiegel beschaffen: Prüfen Sie, welcher Mietspiegel für Ihre Gemeinde gilt. Qualifizierte Mietspiegel nach §558d BGB haben Beweiskraftwirkung und werden von Städten auf offiziellen Portalen veröffentlicht (z.B. berlin.de/mietspiegel, münchen.de/mietspiegel, hamburg.de/mietspiegel). Einfache Mietspiegel nach §558c BGB können bei der Gemeinde, beim Haus und Grund-Verband oder beim Deutschen Mieterbund (DMB) bezogen werden. Stellen Sie sicher, dass Sie den aktuellen Mietspiegel verwenden; veraltete Mietspiegel begründen das Verlangen nicht wirksam.

Schritt 2 — Wohnungskategorie im Mietspiegel bestimmen: Identifizieren Sie die zutreffende Zeile und Spalte nach Wohnfläche in Quadratmetern (aus dem Mietvertrag gemäß §556a BGB-Grundsätzen), Baujahr des Gebäudes und Wohnlage (einfach, mittel, gut — durch Lagekarte der Stadtgemeinde bestimmt). Notieren Sie die Mietspiegelspanne (Minimum, Mittelwert, Maximum) und bestimmen Sie, welcher Wert für Ihre Wohnung angemessen ist. Bei Sondermerkmalen (Balkon, Aufzug, Einbauküche) können Zu- oder Abschläge anfallen.

Schritt 3 — Kappungsgrenze berechnen: Ermitteln Sie die bisherige Nettokaltmiete aus dem Mietvertrag oder der letzten Mieterhöhung. Stellen Sie fest, ob Ihre Gemeinde als angespannter Wohnungsmarkt ausgewiesen ist (dann 15 Prozent, sonst 20 Prozent Kappungsgrenze nach §558 Art. 3 BGB). Berechnen Sie: bisherige Miete × 1,15 (oder 1,20) = maximal mögliche neue Miete. Prüfen Sie, ob der Mietspiegel-Wert unter oder über diesem Maximum liegt; zulässig ist das Niedrigere von beiden Werten.

Schritt 4 — Empfänger und Mietobjekt eintragen: Alle Mietparteien namentlich aufführen (bei Wohngemeinschaft alle Mitmieter). Vollständige Adresse des Mietobjekts mit Wohnungsnummer, Etage, Postleitzahl und Ort. Datum des Mieterhöhungsschreibens im deutschen Format (DD.MM.YYYY), z.B. „München, 01.03.2026".

Schritt 5 — Begründungsmittel eintragen: Zitieren Sie den Mietspiegel konkret — Mietspiegelausgabe (z.B. „Münchner Mietspiegel 2023"), Tabellenzeile und relevante Merkmalgruppen sowie den zutreffenden Spannenwert. Oder benennen Sie drei konkrete Vergleichswohnungen mit vollständiger Adresse, Wohnfläche in Quadratmetern, Ausstattungsmerkmalen und aktueller Nettokaltmiete pro Monat in Euro.

Schritt 6 — Bisherige und neue Miete sowie Wirksam-Datum eintragen: Format: „Bisherige Nettokaltmiete: 750,00 Euro. Neue Nettokaltmiete: 862,50 Euro. Erhöhung: 112,50 Euro monatlich. Wirksam ab: 01.06.2026 (nach Ablauf der Überlegungsfrist gemäß §558b BGB)." Betriebskosten bleiben unverändert und sind gesondert zu behandeln.

Schritt 7 — Überlegungsfrist berechnen und angeben: Zugangsmonat + 2 volle Monate = Ende des übernächsten Kalendermonats. Beispiel: Zugang am 15.03.2026 → Fristende 31.05.2026 → Erhöhung wirksam ab 01.06.2026. Geben Sie das konkrete Datum des Fristendes im Schreiben an.

Schritt 8 — Unterschreiben und per Einschreiben versenden: Eigenhändige Unterschrift des Vermieters oder Bevollmächtigten. Versand per Einschreiben mit Rückschein (beweissicherste Variante) oder Einwurf-Einschreiben an alle Mietparteien. Datum und Art der Zustellung im eigenen Exemplar dokumentieren. Kopie des Mietspiegelauszugs als Anlage beilegen.

Häufige Fehler bei Ihrem Mieterhöhungsschreiben Deutschland (§558a BGB)

Häufige Fehler beim Mieterhöhungsschreiben in Deutschland können die gesamte Mieterhöhung unwirksam machen oder zu kostspieligen Rechtsstreitigkeiten vor dem Amtsgericht führen.

Fehler 1 — Fehlende oder mangelhafte Begründung: Der häufigste Fehler ist das Fehlen des gesetzlich vorgeschriebenen Begründungsmittels nach §558a Art. 2 BGB. Ohne Bezug auf den Mietspiegel, Vergleichswohnungen oder ein Sachverständigengutachten ist das Mieterhöhungsverlangen formell unwirksam (BGH VIII ZR 88/21). Die Nennung des Mietspiegels ohne Angabe von Zeile, Spalte und Merkmalgruppe genügt ebenfalls nicht. Korrekte Vorgehensweise: Stets den aktuellen qualifizierten Mietspiegel nach §558d BGB konkret zitieren.

Fehler 2 — Überschreitung der Kappungsgrenze: Vermieter in angespannten Märkten übersehen häufig, dass die Kappungsgrenze nicht 20, sondern nur 15 Prozent beträgt (§558 Art. 3 Satz 2 BGB; z.B. KappV Berlin, MietPrBegrV Bayern). Ein Verlangen, das die Kappungsgrenze überschreitet, ist hinsichtlich des überschießenden Teils unwirksam; der Vermieter muss ein korrigiertes Schreiben erstellen und verliert Zeit durch die erneute Überlegungsfrist.

Fehler 3 — Versäumnis der 15-Monats-Wartezeit nach §558 Art. 1 Satz 2 BGB: Viele Vermieter berechnen die Frist ab dem Datum des letzten Mieterhöhungsschreibens statt ab dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der letzten Erhöhung. Korrekte Berechnung: 15 Monate ab dem Monat, ab dem die letzte Mieterhöhung wirksam wurde — nicht ab dem Versanddatum.

Fehler 4 — Nicht alle Mieter als Empfänger aufgeführt: Bei Paaren oder Wohngemeinschaften, in denen mehrere Personen den Mietvertrag unterschrieben haben, muss das Mieterhöhungsschreiben an alle Mieter gerichtet werden. Fehlt ein Mitmieter als Adressat, ist das Verlangen unwirksam. Lösung: alle Mieter namentlich aufführen und das Schreiben an alle gemeinsam adressieren.

Fehler 5 — Textform statt Schriftform: Ein Mieterhöhungsverlangen per E-Mail genügt der gesetzlichen Schriftform nach §126 BGB nicht. Nur eigenhändige Unterschrift auf Papier oder qualifizierte elektronische Signatur nach §126a BGB ist wirksam.

Fehler 6 — Falsche Fristberechnung für die Vermieterklage: Vermieter, die nach fruchtloser Überlegungsfrist zu spät klagen — nach Ablauf der drei Monate gemäß §558b Art. 2 Satz 2 BGB —, verlieren ihren Anspruch vollständig und müssen das gesamte Verfahren mit neuen Wartefristen neu beginnen. Das zuständige Amtsgericht ist nach §23 Nr. 2a GVG für Mieterhöhungsklagen sachlich zuständig.

Quellen und Zitate

Gesetzliche Zitate verlinken auf offizielle Regierungsquellen.

  1. §558a BGBDE official
  2. §558d BGBDE official
  3. §558c BGBDE official
  4. §558e BGBDE official
  5. §559 BGBDE official
  6. §555c BGBDE official
  7. §566 BGBDE official
  8. §556 BGBDE official
  9. §126 BGBDE official
  10. §126b BGBDE official
  11. §558b BGBDE official
  12. §535 BGBDE official
  13. §556a BGBDE official
  14. §126a BGBDE official
  15. §550 BGBDE official

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Forms Legal. (2026). Mieterhöhungsschreiben Deutschland (§558a BGB) (Deutschland) [Legal document template]. Forms Legal. https://forms-legal.com/de/deutschland/real-estate/notices/mieterhoehung-schreiben-deutschland

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Gesetzesreferenzierte Vorlage — Vorlage zuletzt geändert Juni 2026

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