Untervollmacht Deutschland
Bundesrepublik Deutschland — BGB §§ 167 Abs. 2, 168, 664; BGH IX ZR 252/96 (Substitutionsverbot)
Kopf
UNTERVOLLMACHT
gemäß BGB §§ 167 Abs. 2, 168, 664 (Substitutionsverbot) — Bundesrepublik Deutschland
Ausgestellt am [Ausstellungsdatum] in [Ausstellungsort]
Hauptvollmacht
§1 GRUNDLAGE: HAUPTVOLLMACHT
Bezug: Hauptvollmacht vom [Hauptvollmacht Datum], Art: [Art der Hauptvollmacht].
Ursprünglicher Vollmachtgeber: [Vollmachtgeber Name], wohnhaft: [Vollmachtgeber Anschrift].
Hauptbevollmächtigter
§2 HAUPTBEVOLLMÄCHTIGTER (DELEGIERENDE PERSON)
Ich, [Hauptbevollmächtigter Name], wohnhaft: [Hauptbevollmächtigter Anschrift], bin Inhaber der oben genannten Hauptvollmacht und erteile hiermit — soweit die Hauptvollmacht dies ausdrücklich gestattet (§167 Abs. 2 BGB) — folgende Untervollmacht.
Unterbevollmächtigte Person
§3 UNTERBEVOLLMÄCHTIGTE PERSON
Unterbevollmächtigte/r: [Unterbevollmächtigter Name], geboren am [Unterbevollmächtigter Geburtsdatum], wohnhaft: [Unterbevollmächtigter Anschrift] — nachfolgend 'Unterbevollmächtigte/r'.
Umfang der übertragenen Befugnisse
§4 UMFANG DER ÜBERTRAGENEN BEFUGNISSE
Umfang der Untervollmacht: [Umfang der Untervollmacht]
Spezifische Befugnisse (falls eingeschränkt): [Spezifische Befugnisse]
Geltungsdauer: [Geltungsdauer Untervollmacht]. Gültig bis: [Ablaufdatum Untervollmacht]
Hinweis: Der Unterbevollmächtigte kann nur Befugnisse erhalten, die der Hauptbevollmächtigte selbst innehat (Grundsatz nemo plus iuris transferre potest quam ipse habet). Eine Erweiterung über die Hauptvollmacht hinaus ist nichtig (§167 Abs. 2 BGB; BGH IX ZR 252/96).
Schlussbestimmungen
§5 ERLÖSCHEN UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Diese Untervollmacht erlischt automatisch mit dem Erlöschen der Hauptvollmacht (§168 BGB). Sie kann jederzeit durch den Hauptbevollmächtigten schriftlich widerrufen werden. Widerruf der Hauptvollmacht durch den ursprünglichen Vollmachtgeber lässt auch diese Untervollmacht erlöschen. Die Hauptbevollmächtigte Person haftet für die Auswahl des Unterbevollmächtigten nach §664 Abs. 1 BGB (Auswahlverschulden). Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Unterschrift Hauptbevollmächtigter:
[Hauptbevollmächtigter Name], [Ausstellungsort], den [Ausstellungsdatum]
Hauptbevollmächtigter
________________
Signature
Was ist Untervollmacht Deutschland?
Die Untervollmacht in Deutschland ist in BGB §§ 167 Abs. 2 (Untervollmacht), 168 (Erlöschen), 664 (Auswahlverschulden) geregelt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in der grundlegenden Entscheidung IX ZR 252/96 das sogenannte Substitutionsverbot präzisiert: Ein Bevollmächtigter ist grundsätzlich nicht berechtigt, eine Untervollmacht zu erteilen, es sei denn, die Hauptvollmacht erlaubt dies ausdrücklich oder ergibt sich dies aus den Umständen. Das Substitutionsverbot leitet sich aus §664 BGB (Auftrag) ab, wonach der Beauftragte seine Tätigkeit im Zweifel persönlich zu erbringen hat und die Ausführung einem Dritten nur übertragen darf, wenn er dazu ermächtigt ist.
Ein grundlegender Rechtsgrundsatz der deutschen Rechtsordnung gilt uneingeschränkt für die Untervollmacht in Deutschland: nemo plus iuris transferre potest quam ipse habet — niemand kann mehr Rechte übertragen als er selbst hat. Der Unterbevollmächtigte kann daher niemals mehr Befugnisse erhalten als der Hauptbevollmächtigte innehat. Erteilt der Hauptbevollmächtigte eine Untervollmacht, die über den Umfang seiner eigenen Befugnisse hinausgeht, ist der Mehrumfang nach §167 Abs. 2 BGB nichtig.
Die Untervollmacht in Deutschland hat mehrere praktische Anwendungsfelder. Im Unternehmensrecht erteilt ein Geschäftsführer (der durch den Gesellschaftsvertrag bevollmächtigt ist) einem Prokuristen oder leitenden Angestellten eine Untervollmacht für bestimmte Geschäftsbereiche. Im Erbrecht kann ein testamentarischer Bevollmächtigter für die Nachlassverwaltung einem Notar oder Steuerberater eine Untervollmacht für spezifische Aufgaben erteilen. Im Prozessrecht darf ein bevollmächtigter Rechtsanwalt nach §81 ZPO einen Unterbevollmächtigten für einzelne Terminswahrnehmungen bestellen.
Abzugrenzen ist die Untervollmacht von der Substitution im Sinne des §664 Abs. 1 BGB: Bei der Substitution überträgt der Beauftragte die gesamte Aufgabe auf einen Dritten (vollständige Übertragung mit eigener Haftungsbefreiung), während die Untervollmacht nur eine Bevollmächtigung zur Rechtsvertretung darstellt, ohne dass der Hauptbevollmächtigte seine eigenen Pflichten aufgibt. Die Untervollmacht unterscheidet sich auch von der Vollmacht durch Gesetz oder Satzung (Organvollmacht bei GmbH/AG) und von der Prokura nach §§ 48 ff. HGB (handelsrechtliche Spezialvollmacht). Für die Erteilung einer Untervollmacht für Grundstücksgeschäfte ist nach §311b BGB i.V.m. BeurkG §8 die notarielle Beurkundung erforderlich.
Das Erlöschen der Untervollmacht ist in §168 BGB geregelt: Die Untervollmacht erlischt automatisch mit dem Erlöschen der Hauptvollmacht. Widerruft der ursprüngliche Vollmachtgeber die Hauptvollmacht, so erlischt damit auch die Untervollmacht — auch ohne ausdrücklichen Widerruf gegenüber dem Unterbevollmächtigten. Der Hauptbevollmächtigte kann seine Untervollmacht auch unabhängig davon jederzeit widerrufen.
Wann brauchen Sie Untervollmacht Deutschland?
Eine Untervollmacht in Deutschland ist in mehreren praktischen Situationen erforderlich oder sinnvoll:
**Verhinderung der bevollmächtigten Person:** Die bevollmächtigte Person ist vorübergehend verhindert — durch Urlaub, Krankheit, Auslandsaufenthalt oder berufliche Verpflichtungen. Die Untervollmacht erlaubt es, eine Ersatzperson für die Dauer der Verhinderung zu bestellen, ohne die Hauptvollmacht zu widerrufen und neu ausstellen zu müssen.
**Arbeitsteilung in komplexen Vollmachtsverhältnissen:** Ein Hauptbevollmächtigter, der mit der Verwaltung umfangreicher Nachlässe oder Vermögenswerte betraut ist, benötigt möglicherweise Unterstützung durch Fachleute. Er kann einem Steuerberater eine Untervollmacht für Finanzangelegenheiten und einem Rechtsanwalt eine Untervollmacht für Rechtsfragen erteilen.
**Prozessrecht — §81 ZPO:** Im deutschen Zivilprozessrecht darf ein bevollmächtigter Rechtsanwalt nach §81 ZPO einen anderen Rechtsanwalt als Unterbevollmächtigten bestellen, beispielsweise für einzelne Gerichtstermine, wenn er selbst verhindert ist. Die Prozessvollmacht des Mandanten umfasst nach §83 Abs. 1 ZPO bereits die Befugnis zur Bestellung eines Unterbevollmächtigten, sofern die Vollmacht dies nicht ausdrücklich ausschließt.
**Unternehmensrecht — Unternehmensführung:** Geschäftsführer einer GmbH und Vorstände einer AG sind durch Satzung oder Beschluss bevollmächtigt. Für Filialbetriebe oder bestimmte Geschäftsbereiche erteilen sie Prokura (§§ 48 ff. HGB) oder Handlungsvollmacht (§54 HGB) als Formen der Untervollmacht. Prokuristen können ihrerseits keine Prokura erteilen (§52 Abs. 2 HGB), wohl aber eine allgemeine Handlungsvollmacht.
**Erbrecht und Nachlassverwaltung:** Ein Testamentsvollstrecker (§2197 BGB) ist gesetzlich berechtigt, für bestimmte Aufgaben Untervollmachten zu erteilen (§2218 BGB i.V.m. §664 BGB). Bei umfangreichen Nachlässen ist es üblich, dem Steuerberater eine Untervollmacht für die Erbschaftsteuererklärung und dem Immobilienmakler eine Untervollmacht für die Veräußerung von Nachlassimmobilien zu erteilen.
**Grenzüberschreitende Sachverhalte:** Bei Vollmachten, die im Ausland verwendet werden sollen, erteilen deutsche Bevollmächtigte häufig lokale Anwälte als Unterbevollmächtigte — da diese mit dem lokalen Rechtssystem vertraut sind und vor Ort Rechtshandlungen vornehmen können. Die Untervollmacht muss in der Regel apostilliert werden (Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961).
**Eilfall ohne rechtzeitige Abstimmung:** In zeitkritischen Situationen — beispielsweise beim kurzfristigen Kauf einer Immobilie oder beim Abschluss eines befristeten Vertrages — kann der Hauptbevollmächtigte einen spezialisierten Fachmann mit einer zeitlich begrenzten Untervollmacht für dieses eine Geschäft ausstatten, ohne die umfangreiche Hauptvollmacht öffnen zu müssen.
Was gehört in Ihr Untervollmacht Deutschland?
Eine wirksame Untervollmacht in Deutschland nach BGB §§ 167 Abs. 2, 168, 664 enthält folgende Kernbestandteile:
**1. Bezug auf die Hauptvollmacht** Jede Untervollmacht muss auf die Hauptvollmacht verweisen, aus der sie sich ableitet. Datum, Art und ggf. Aktenzeichen der Hauptvollmacht sind anzugeben. Ohne Hauptvollmacht — oder ohne ausdrückliche Erlaubnis zur Subdelegation in der Hauptvollmacht — ist die Untervollmacht nach BGH IX ZR 252/96 unwirksam.
**2. Identifikation aller Beteiligten** Vollständige Angaben zu drei Personen sind erforderlich: (a) Ursprünglicher Vollmachtgeber (Vollmachtgeber der Hauptvollmacht), (b) Hauptbevollmächtigter (Inhaber der Hauptvollmacht, der die Untervollmacht erteilt), (c) Unterbevollmächtigter (Empfänger der Untervollmacht). Name, Geburtsdatum, Anschrift und ggf. Ausweisnummer sind für alle drei Personen anzugeben.
**3. Umfangsbeschränkung auf Hauptvollmacht** Der Umfang der Untervollmacht muss innerhalb der Grenzen der Hauptvollmacht bleiben. Dies ist ausdrücklich festzustellen. Jede Befugnis, die die Hauptvollmacht nicht enthält, kann nicht an den Unterbevollmächtigten übertragen werden (nemo plus iuris-Grundsatz). Bei eingeschränkter Untervollmacht sind die spezifischen Befugnisse genau zu beschreiben.
**4. Zeitliche Befristung (empfohlen)** Eine Untervollmacht sollte in der Regel befristet sein — auf den Zeitraum der Verhinderung der Hauptperson oder die Dauer einer bestimmten Aufgabe. Unbefristete Untervollmachten bergen das Risiko des Vergessens und des unkontrollierten Fortbestands.
**5. Erlöschensklausel** Eine ausdrückliche Klausel, die auf das automatische Erlöschen der Untervollmacht bei Erlöschen der Hauptvollmacht hinweist (§168 BGB), schützt alle Beteiligten vor Missverständnissen. Zusätzlich sollte das Recht des Hauptbevollmächtigten zum jederzeitigen Widerruf der Untervollmacht klargestellt werden.
**6. Haftungshinweis für Hauptbevollmächtigten** Der Hauptbevollmächtigte haftet nach §664 Abs. 1 BGB für die Auswahl des Unterbevollmächtigten (Auswahlverschulden). Wählt er eine ungeeignete Person als Unterbevollmächtigte, die dann Schäden verursacht, haftet er dem Vollmachtgeber nach §280 Abs. 1 BGB auf Schadensersatz. Diese Verantwortung ist ausdrücklich festzuhalten. forms-legal.com bietet eine strukturierte Vorlage für die Untervollmacht, die alle Anforderungen des BGB und der BGH-Rechtsprechung abdeckt.
**7. Unterschrift des Hauptbevollmächtigten** Da die Untervollmacht vom Hauptbevollmächtigten erteilt wird, muss dieser — nicht der ursprüngliche Vollmachtgeber — die Untervollmacht unterzeichnen. Die Form der Untervollmacht entspricht der Form der Hauptvollmacht: Ist die Hauptvollmacht notariell beurkundet, muss auch die Untervollmacht beurkundet sein.
**8. Abgrenzung von Hauptvollmacht zu Untervollmacht** In der Urkunde sollte klar unterschieden werden zwischen den Befugnissen der Hauptvollmacht und den an den Unterbevollmächtigten übertragenen Teilbefugnissen. Eine Liste der übertragenen und der nicht übertragenen Befugnisse schafft Klarheit für alle Beteiligten und verhindert Streitigkeiten über den Umfang der Untervollmacht.
**9. Originalvorlage und Abschrift** Der Unterbevollmächtigte benötigt regelmäßig sowohl die Untervollmacht als auch eine Abschrift oder Kopie der Hauptvollmacht, um seinen Befugnisrahmen nachweisen zu können. Bei der Erstvorlage bei Banken und Behörden sind beide Dokumente vorzulegen.
**10. Sonderfall Prozessvollmacht — §81 ZPO** Im Prozessrecht gilt die Unterbevollmächtigung nach §81 ZPO als zulässig, sofern die ursprüngliche Prozessvollmacht dies nicht ausschließt. Der unterbevollmächtigte Rechtsanwalt hat dieselben Befugnisse wie der Hauptanwalt, unterliegt aber ebenfalls dem Anwaltszwang nach §78 ZPO vor den Landgerichten und höheren Gerichten.
So füllen Sie Ihr Untervollmacht Deutschland aus
Untervollmacht in Deutschland korrekt ausfüllen — Schritt-für-Schritt-Anleitung:
**Schritt 1: Hauptvollmacht prüfen** Prüfen Sie zunächst, ob die Hauptvollmacht die Erteilung einer Untervollmacht ausdrücklich erlaubt. Ist keine solche Erlaubnis enthalten, ist die Untervollmacht nach BGH IX ZR 252/96 grundsätzlich unwirksam. Wenn nötig, besorgen Sie sich eine ergänzende Erklärung des ursprünglichen Vollmachtgebers, die die Subdelegation ausdrücklich gestattet. Notieren Sie Datum, Art und ggf. Aktenzeichen der Hauptvollmacht.
**Schritt 2: Angaben zur Hauptvollmacht eintragen** Tragen Sie Datum und Art der Hauptvollmacht sowie die vollständigen Personalien des ursprünglichen Vollmachtgebers ein. Diese Bezugnahme auf die Hauptvollmacht ist für die rechtliche Wirksamkeit der Untervollmacht unverzichtbar.
**Schritt 3: Hauptbevollmächtigten vollständig eintragen** Als Aussteller der Untervollmacht tragen Sie Ihre eigenen Daten als Hauptbevollmächtigter vollständig ein: Vor- und Nachname, vollständige Anschrift, ggf. Geburtsdatum.
**Schritt 4: Unterbevollmächtigte Person auswählen und eintragen** Wählen Sie die unterbevollmächtigte Person sorgfältig aus — Sie haften für die Auswahl (§664 Abs. 1 BGB). Tragen Sie alle Personaldaten vollständig ein: Name, Geburtsdatum, Anschrift. Stellen Sie sicher, dass die Person geschäftsfähig (§104 BGB) und vertrauenswürdig ist.
**Schritt 5: Umfang festlegen** Entscheiden Sie, ob Sie die gesamte Hauptvollmacht oder nur Teile davon übertragen möchten. Für zeitlich begrenzte Vertretungen empfiehlt sich eine Beschränkung auf die notwendigen Befugnisse. Beschreiben Sie bei eingeschränkter Untervollmacht die spezifischen Befugnisse präzise.
**Schritt 6: Geltungsdauer bestimmen** Befristete Untervollmachten sind in der Praxis vorzuziehen. Geben Sie das genaue Enddatum an (z.B. Rückkehr aus dem Urlaub, Ende des Projekts).
**Schritt 7: Unterschrift und Übergabe** Unterzeichnen Sie die Untervollmacht als Hauptbevollmächtigter — nicht der ursprüngliche Vollmachtgeber. Händigen Sie dem Unterbevollmächtigten das Original aus. Bewahren Sie eine Kopie. Informieren Sie alle relevanten Dritten (Banken, Behörden) über die Untervollmacht, sofern diese dort vorgelegt werden soll.
Wichtig: Beachten Sie, dass der Umfang der Untervollmacht nie größer sein kann als der Umfang der Hauptvollmacht. Prüfen Sie daher sorgfältig, ob die von Ihnen übertragenen Befugnisse tatsächlich in Ihrer Hauptvollmacht enthalten sind. Eine Untervollmacht, die über die Hauptvollmacht hinausgeht, ist im übersteigenden Bereich nichtig (§167 Abs. 2 BGB).
Rechtliche Anforderungen für Untervollmacht Deutschland
Untervollmacht in Deutschland — gesetzliche Anforderungen:
**BGB §167 Abs. 2 (Untervollmacht):** Eine Untervollmacht kann erteilt werden, wenn die Hauptvollmacht dies ausdrücklich erlaubt oder wenn dies aus den Umständen des Einzelfalls folgt. Ohne ausdrückliche oder konkludente Erlaubnis ist die Untervollmacht unwirksam (BGH IX ZR 252/96). Bei Zweifeln sollte stets eine ausdrückliche Erlaubnisklausel in die Hauptvollmacht aufgenommen werden.
**BGB §664 (Auswahlverschulden des Hauptbevollmächtigten):** §664 Abs. 1 BGB verweist für die Vollmacht auf die Vorschriften des Auftragsrechts: Wer eine Dritte Person mit der Ausführung beauftragt, haftet für deren Auswahl. Der Hauptbevollmächtigte muss eine geeignete Person auswählen und sie sorgfältig beaufsichtigen. Bei Auswahlverschulden haftet er dem Vollmachtgeber nach §280 Abs. 1 BGB auf Schadensersatz.
**BGB §168 (Erlöschen):** Die Untervollmacht erlischt automatisch, wenn die Hauptvollmacht erlischt — gleichgültig aus welchem Grund (Widerruf durch den ursprünglichen Vollmachtgeber, Tod, Zeitablauf). Der Hauptbevollmächtigte kann die Untervollmacht auch unabhängig davon jederzeit widerrufen.
**BGH IX ZR 252/96 (Substitutionsverbot):** Der Bundesgerichtshof hat klargestellt, dass das Substitutionsverbot des §664 BGB auf Vollmachten entsprechend anwendbar ist. Eine Untervollmacht, die ohne ausdrückliche oder konkludente Erlaubnis erteilt wird, ist unwirksam. Dritte, die gutgläubig auf die Untervollmacht vertrauen, sind nach §172 BGB grundsätzlich geschützt.
**Formerfordernis:** Die Untervollmacht unterliegt denselben Formanforderungen wie die Hauptvollmacht. Ist die Hauptvollmacht notariell beurkundet, muss auch die Untervollmacht notariell beurkundet sein. Für Grundstücksgeschäfte gilt nach §311b BGB i.V.m. BeurkG §8 zwingend die notarielle Beurkundung. Für allgemeine Vertretungshandlungen genügt grundsätzlich Schriftform, manche Behörden verlangen aber notarielle Beglaubigung nach §129 BGB.
**Prozessrecht — §81 ZPO:** Im Zivilprozessrecht enthält die Prozessvollmacht nach §83 Abs. 1 ZPO automatisch die Befugnis, einen Unterbevollmächtigten zu bestellen — sofern die Vollmacht dies nicht ausdrücklich ausschließt. Der unterbevollmächtigte Rechtsanwalt unterliegt denselben Pflichten wie der Hauptanwalt, insbesondere dem Anwaltszwang nach §78 ZPO.
Häufige Fehler bei Ihrem Untervollmacht Deutschland
Häufige Fehler bei der Untervollmacht in Deutschland:
**Fehlende Erlaubnis zur Subdelegation in der Hauptvollmacht:** Der häufigste Fehler: Die Hauptvollmacht enthält keine Erlaubnisklausel für die Erteilung einer Untervollmacht. Ohne diese Erlaubnis ist die Untervollmacht nach BGH IX ZR 252/96 unwirksam. Prüfen Sie daher immer zuerst den Wortlaut der Hauptvollmacht.
**Umfang der Untervollmacht übersteigt Hauptvollmacht:** Wird eine Untervollmacht erteilt, die Befugnisse enthält, die der Hauptbevollmächtigte selbst nicht hat, ist die Untervollmacht im übersteigenden Bereich nichtig. Dies führt zu Rechtsunsicherheit und kann den Unterbevollmächtigten schadensersatzpflichtig machen.
**Keine Befristung bei temporärer Vertretung:** Bei vorübergehender Vertretung (Urlaub, Krankheit) vergessen viele Hauptbevollmächtigte, die Untervollmacht zeitlich zu befristen. Das Ergebnis ist eine dauerhafte Untervollmacht, die nach der Rückkehr des Hauptbevollmächtigten vergessen und nie widerrufen wird.
**Fehlende Vorlage der Hauptvollmacht:** Banken und Behörden verlangen bei Vorlage einer Untervollmacht in der Regel auch die Hauptvollmacht oder zumindest eine beglaubigte Kopie davon, um den Vollmachtsrahmen nachprüfen zu können. Unterbevollmächtigte, die nur die Untervollmacht vorlegen, können abgewiesen werden.
**Versäumter Widerruf nach Ende der Vertretung:** Nach der Rückkehr der vertretenen Person vergessen viele, die Untervollmacht zu widerrufen. Dies kann zu späterem Missbrauch führen. Nach §168 BGB ist ein schriftlicher Widerruf gegenüber dem Unterbevollmächtigten und allen relevanten Dritten erforderlich. Unterschätzt wird auch die Pflicht des Hauptbevollmächtigten, den Unterbevollmächtigten sorgfältig auszuwählen: Schädigt der Unterbevollmächtigte den Vollmachtgeber durch Pflichtverletzung, haftet der Hauptbevollmächtigte nach §664 Abs. 1 i.V.m. §280 Abs. 1 BGB für Auswahlverschulden. Erstatten Sie in einem solchen Fall unverzüglich Schadensersatz und widerrufen Sie sofort die Untervollmacht.
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Eine Untervollmacht in Deutschland ist eine Vollmacht, die ein bereits Bevollmächtigter (Hauptbevollmächtigter) an eine Dritte Person (Unterbevollmächtigte/r) erteilt. Sie ist nach BGB §167 Abs. 2 nur dann erlaubt, wenn die Hauptvollmacht dies ausdrücklich gestattet oder wenn sich dies aus den Umständen des Einzelfalls ergibt. Der Bundesgerichtshof hat in IX ZR 252/96 das sogenannte Substitutionsverbot festgelegt: Ohne ausdrückliche oder konkludente Erlaubnis ist die Untervollmacht unwirksam. Bevor eine Untervollmacht erteilt wird, muss daher immer der Wortlaut der Hauptvollmacht auf eine entsprechende Erlaubnisklausel geprüft werden.
Nein. Der lateinische Rechtsgrundsatz nemo plus iuris transferre potest quam ipse habet — niemand kann mehr Rechte übertragen als er selbst hat — gilt uneingeschränkt. Der Umfang der Untervollmacht kann nie größer sein als der Umfang der Hauptvollmacht. Erteilt der Hauptbevollmächtigte dennoch eine Untervollmacht, die über seine eigenen Befugnisse hinausgeht, ist die Untervollmacht im übersteigenden Bereich nach §167 Abs. 2 BGB nichtig. Dritte können sich in einem solchen Fall nicht auf die nichtige Untervollmacht berufen — es sei denn, der ursprüngliche Vollmachtgeber hat das Verhalten konkludent genehmigt (§184 BGB).
Eine Untervollmacht in Deutschland erlischt nach §168 BGB in folgenden Fällen: (1) automatisch mit dem Erlöschen der Hauptvollmacht — gleichgültig ob durch Widerruf, Tod des Vollmachtgebers, Zeitablauf oder Insolvenz; (2) durch ausdrücklichen Widerruf des Hauptbevollmächtigten gegenüber dem Unterbevollmächtigten; (3) durch Ablauf des in der Untervollmacht bestimmten Zeitraums. Besonderheit: Widerruft der ursprüngliche Vollmachtgeber die Hauptvollmacht, erlischt die Untervollmacht ebenfalls — auch wenn der Unterbevollmächtigte davon nichts weiß. Dritte, die gutgläubig auf eine noch nicht erloschene Untervollmacht vertrauen, sind nach §172 BGB geschützt, sofern das Original der Untervollmacht noch nicht zurückgegeben wurde.
Ja. Nach §664 Abs. 1 BGB haftet der Hauptbevollmächtigte für das Auswahlverschulden bei der Bestellung des Unterbevollmächtigten. Wählt er eine ungeeignete Person (fehlende Fachkenntnisse, bekannte Unzuverlässigkeit), haftet er dem ursprünglichen Vollmachtgeber nach §280 Abs. 1 BGB auf Schadensersatz — wenn der Unterbevollmächtigte durch diese Pflichtverletzung einen Schaden verursacht. Der Hauptbevollmächtigte haftet allerdings nicht für das allgemeine Verschulden des Unterbevollmächtigten, wenn er bei der Auswahl die erforderliche Sorgfalt beachtet hat. Eine sorgfältige Auswahl und regelmäßige Überwachung des Unterbevollmächtigten sind daher unerlässlich.
Im deutschen Zivilprozessrecht darf ein bevollmächtigter Rechtsanwalt nach §81 ZPO einen anderen Rechtsanwalt als Unterbevollmächtigten bestellen — etwa für einen einzelnen Verhandlungstermin, wenn er selbst verhindert ist. Die Prozessvollmacht des Mandanten enthält nach §83 Abs. 1 ZPO automatisch die Befugnis zur Unterbevollmächtigung, sofern die Vollmacht dies nicht ausdrücklich ausschließt. Der unterbevollmächtigte Rechtsanwalt hat dieselben Befugnisse wie der Hauptanwalt, ist aber ebenfalls an den Anwaltszwang nach §78 ZPO gebunden. Eine schriftliche Untervollmacht ist auch im Prozessrecht zu empfehlen und wird vom Gericht gegebenenfalls angefordert.
Die Untervollmacht muss dieselbe Form haben wie die Hauptvollmacht. Ist die Hauptvollmacht notariell beurkundet (z.B. für Grundstücksgeschäfte nach §311b BGB), muss auch die Untervollmacht notariell beurkundet werden. Ist die Hauptvollmacht nur schriftlich erteilt, genügt für die Untervollmacht ebenfalls die Schriftform — manche Banken und Behörden verlangen jedoch auch hier eine notarielle Beglaubigung nach §129 BGB. Im Zweifel empfiehlt sich stets die notarielle Beglaubigung, da sie die Akzeptanz bei Dritten erheblich erleichtert und Kosten einer späteren Ablehnung der Vollmacht vermeidet.
Diese Vorlage dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Gesetze sind je nach Rechtsordnung unterschiedlich und ändern sich im Laufe der Zeit. Konsultieren Sie für Ihren konkreten Fall einen qualifizierten Rechtsanwalt.Vollständiger Haftungsausschluss
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