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Generalvollmacht mit Vorsorgevollmacht Deutschland

Generalvollmacht mit Vorsorgevollmacht

Bundesrepublik Deutschland — BGB §§ 164–181; § 1820 (Betreuungsreformgesetz); BeurkG § 8

Kopf

GENERALVOLLMACHT KOMBINIERT MIT VORSORGEVOLLMACHT

gemäß BGB §§ 164–181 (Stellvertretung), §1820 (Betreuungsreformgesetz 2023), BeurkG §8 — Bundesrepublik Deutschland

Ausgestellt am [Ausstellungsdatum] in [Ausstellungsort]

Vollmachtgeber

§1 VOLLMACHTGEBER

Ich, [Vollmachtgeber Name], geboren am [Vollmachtgeber Geburtsdatum], wohnhaft: [Vollmachtgeber Anschrift], Ausweis-/Reisepassnummer: [Ausweisnummer Vollmachtgeber], — nachfolgend 'Vollmachtgeber' — erteile hiermit in vollem Bewusstsein meiner Entscheidung und in voller Geschäftsfähigkeit gemäß §104 BGB folgende Generalvollmacht, die zugleich als Vorsorgevollmacht im Sinne des §1820 BGB (Betreuungsreformgesetz, in Kraft seit 1. Januar 2023) gilt.

Bevollmächtigte Person

§2 BEVOLLMÄCHTIGTE PERSON

Zur umfassenden Wahrnehmung meiner Angelegenheiten bevollmächtige ich: [Bevollmächtigter Name], geboren am [Bevollmächtigter Geburtsdatum], wohnhaft: [Bevollmächtigter Anschrift], Verhältnis: [Verhältnis zum Vollmachtgeber] — nachfolgend 'Bevollmächtigte/r'.

Ersatzbevollmächtigte/r (falls Hauptbevollmächtigte/r verhindert): [Ersatzbevollmächtigter Name], wohnhaft: [Ersatzbevollmächtigter Anschrift].

Allgemeine Vollmachtsbefugnisse (Generalvollmacht)

§3 ALLGEMEINE VOLLMACHTSBEFUGNISSE (GENERALVOLLMACHT — §§ 164, 167 BGB)

Vermögensverwaltung (Konten, Immobilien, Investitionen): [Vermögensverwaltung]

Verträge abschließen und kündigen: [Verträge abschließen]

Behörden- und Gerichtsangelegenheiten: [Behördengänge]

Grundstücks- und Immobiliengeschäfte: [Immobiliengeschäfte]

Schenkungsbefugnis: [Schenkungsbefugnis]

Vorsorgevollmacht (§1820 BGB)

§4 VORSORGEVOLLMACHT — GESUNDHEIT UND PERSÖNLICHE FÜRSORGE (§1820 BGB)

Diese Vollmacht gilt ausdrücklich auch als Vorsorgevollmacht im Sinne des §1820 BGB und umfasst:

Medizinische Entscheidungen und Behandlungseinwilligung: [Medizinische Entscheidungen]

Krankenhauseinweisung und Heimunterbringung: [Krankenhaus und Heim]

Einwilligung in freiheitsentziehende Maßnahmen (§1831 BGB — Genehmigung Betreuungsgericht erforderlich): [Freiheitsbeschränkung]

Organisation der Pflege und Pflegedienste: [Pflegeorganisation]

Brieföffnung und Korrespondenzbearbeitung: [Brieföffnung]

Geltungsbereich

§5 GELTUNGSBEREICH UND WIRKSAMKEIT

Zeitpunkt der Wirksamkeit: [Wirksamkeitsbeginn]

Postmortale Geltung (Vollmacht gilt über den Tod hinaus): [Postmortale Geltung]

Befreiung vom Verbot des Selbstkontrahierens (§181 BGB): [§181 BGB Befreiung]

Diese Vollmacht soll auch dann weiter gelten, wenn ich geschäftsunfähig werde (§104 BGB). Das Betreuungsgericht (Amtsgericht) muss nach §1814 Abs. 3 Nr. 1 BGB das Vorliegen dieser Vollmacht prüfen, bevor es einen gesetzlichen Betreuer bestellt. Liegt eine ausreichende Vollmacht vor, ist eine Betreuerbestellung nicht zulässig.

Schlussbestimmungen

§6 WIDERRUF UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Diese Vollmacht kann jederzeit schriftlich widerrufen werden (§168 BGB). Bei postmortaler Geltung können nach dem Tod des Vollmachtgebers nur die Erben den Widerruf erklären. Bei Immobiliengeschäften ist die notarielle Beurkundung dieser Vollmacht nach §311b BGB i.V.m. BeurkG §8 erforderlich. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Registrierung im Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer (§78a BNotO) wird empfohlen.

Unterschrift Vollmachtgeber:

[Vollmachtgeber Name], [Ausstellungsort], den [Ausstellungsdatum]

Vollmachtgeber

________________

Signature

Betreut von Vladislav Sergienko, Gründer·Vorlage zuletzt geändert: ·Fehler melden

Was ist Generalvollmacht mit Vorsorgevollmacht Deutschland?

Die Generalvollmacht nach BGB §167 ermächtigt die bevollmächtigte Person, alle rechtlichen und wirtschaftlichen Angelegenheiten des Vollmachtgebers zu regeln — von der Verwaltung von Bankkonten über die Kündigung von Verträgen bis hin zur Vertretung vor Behörden und Gerichten. §167 Abs. 1 BGB bestimmt, dass die Vollmacht durch einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung gegenüber dem Bevollmächtigten oder dem jeweiligen Dritten erteilt wird. Die Vollmacht nach §181 BGB enthält auch die Möglichkeit, den Bevollmächtigten von dem Verbot des Selbstkontrahierens zu befreien, was familieninterne Transaktionen erleichtert.

Die Vorsorgevollmacht nach §1820 BGB hat seit dem Inkrafttreten des Betreuungsreformgesetzes am 1. Januar 2023 eine neue gesetzliche Grundlage erhalten. Gemäß §1814 Abs. 3 Nr. 1 BGB ist die Bestellung eines gesetzlichen Betreuers durch das Amtsgericht (Betreuungsgericht) nicht zulässig, wenn der Betroffene durch eine ausreichende Vollmacht vorgesorgt hat. Jährlich werden in Deutschland rund 1,3 Millionen Menschen vom Amtsgericht betreut (Statistisches Bundesamt 2023) — viele davon könnten durch rechtzeitige Vorsorge eine gerichtliche Betreuung vermeiden.

Der entscheidende Vorteil der kombinierten Generalvollmacht mit Vorsorgevollmacht in Deutschland liegt in der Einheitlichkeit: Eine einzige Urkunde regelt sowohl vermögensrechtliche Angelegenheiten (Konten, Immobilien, Verträge) als auch persönliche Angelegenheiten (Gesundheitsentscheidungen, Heimunterbringung, Pflegeorganisation). Das Bundesjustizministerium empfiehlt die Erstellung einer Vorsorgevollmacht als Teil der persönlichen Vorsorgeplanung und stellt auf seiner Webseite Muster bereit. Die Bundesnotarkammer (BNotK) betreibt das Vorsorgeregister nach §78a BNotO, in dem alle Vorsorgevollmachten kostengünstig registriert werden können — Betreuungsgerichte rufen dieses Register vor jeder Betreuerbestellung ab.

Von der einfachen Bankvollmacht nach §167 BGB unterscheidet sich die kombinierte Generalvollmacht mit Vorsorgevollmacht durch ihren wesentlich größeren Geltungsbereich: Sie erfasst nicht nur Bankgeschäfte, sondern alle rechtlichen Angelegenheiten des Vollmachtgebers — einschließlich der Einwilligung in medizinische Behandlungen, der Entscheidung über Krankenhauseinweisung und Heimunterbringung sowie der Organisation der häuslichen Pflege. Die Vollmacht nach §1820 Abs. 2 BGB kann auch freiheitsentziehende Maßnahmen (geschlossene Unterbringung, Fixierungen) umfassen, wobei hierfür nach §1831 BGB die zusätzliche Genehmigung des Betreuungsgerichts erforderlich ist.

Abzugrenzen ist die Generalvollmacht mit Vorsorgevollmacht von der Patientenverfügung nach §1827 BGB: Die Patientenverfügung enthält konkrete Behandlungswünsche für spezifische Situationen, während die Vorsorgevollmacht einer Vertrauensperson die Entscheidungsgewalt überträgt. Beide Dokumente ergänzen sich optimal. Die kombinierte Vollmacht ist auch von der Betreuungsvollmacht nach §1814 BGB zu unterscheiden, die speziell auf die Vermeidung gerichtlicher Betreuung ausgerichtet ist. Für Grundstücksgeschäfte verlangt §311b BGB i.V.m. BeurkG §8 eine notarielle Beurkundung der Vollmacht — eine Anforderung, die bei der Erstellung der kombinierten Vollmacht besonders beachtet werden muss.

Wann brauchen Sie Generalvollmacht mit Vorsorgevollmacht Deutschland?

Eine Generalvollmacht kombiniert mit Vorsorgevollmacht in Deutschland ist in zahlreichen Lebenssituationen unverzichtbar. Ohne eine solche Vollmacht kann in Deutschland kein Dritter rechtswirksam für eine handlungsunfähige Person handeln — nicht einmal der Ehegatte, da das deutsche Güterrecht keine automatische gegenseitige Vertretungsbefugnis kennt.

**Unfall und plötzliche Handlungsunfähigkeit:** Niemand ist vor einem schweren Unfall oder einem Schlaganfall gefeit. Tritt eine solche Situation ein, ohne dass eine Vollmacht existiert, muss das Amtsgericht (Betreuungsgericht) nach §1814 BGB einen gesetzlichen Betreuer bestellen. Dieser Prozess dauert Wochen bis Monate und kostet Gebühren nach dem Vorsorgeregister. Mit einer Generalvollmacht und Vorsorgevollmacht in Deutschland kann die Vertrauensperson sofort handeln.

**Demenz und progrediente Erkrankungen:** Bei einer Demenzdiagnose nach ICD-10 F00–F03 oder einer anderen progredienten Erkrankung ist die Erstellung der Vollmacht in einem frühen Stadium besonders wichtig — nur wer noch geschäftsfähig ist (§104 BGB), kann eine wirksame Vollmacht erteilen. Nach Verlust der Geschäftsfähigkeit ist keine Vollmachtserteilung mehr möglich. Betreuungsrechtliche Statistiken zeigen, dass fast 70% der gerichtlich betreuten Personen an Demenz oder psychischen Erkrankungen leiden (Bundesamt für Justiz 2023).

**Vorübergehende Handlungsunfähigkeit:** Längere Krankenhausaufenthalte, Operationen mit anschließender Reha oder längere Auslandsaufenthalte machen eine Vertretungsperson erforderlich. Ohne Vollmacht können selbst einfachste Rechtshandlungen — Mietvertragsverlängerung, Steuererklärungs-Fristsetzung, Kfz-Anmeldung — nicht durchgeführt werden.

**Immobilienverwaltung:** Wer Immobilienvermögen besitzt, sollte eine Generalvollmacht mit ausdrücklicher Immobilienklausel nach §311b BGB erteilen. Die notarielle Beurkundung nach BeurkG §8 ist hierfür Pflicht. Ohne Vollmacht können Mietverträge nicht abgeschlossen, Grundbucheintragungen nicht vorgenommen und Grundstücke nicht veräußert werden.

**Nachlassvorbereitung und postmortale Wirkung:** Eine postmortal wirkende Generalvollmacht verhindert, dass alle Konten und Vermögensgegenstände nach dem Tod des Vollmachtgebers bis zur Vorlage des Erbscheins eingefroren werden. Der BGH hat in der Entscheidung XI ZR 184/09 klargestellt, dass eine postmortale Vollmacht gegenüber Banken auch nach dem Erbfall wirksam bleibt, bis die Erben sie widerrufen. Dies gibt Erben wertvolle Zeit, den Erbschein beim Nachlassgericht zu beantragen.

**Unternehmertum und Selbstständigkeit:** Selbstständige, Freiberufler und Gesellschafter einer GbR oder GmbH benötigen für ihre Betriebskonten und Unternehmensangelegenheiten eine speziell auf ihr Unternehmen zugeschnittene Vollmacht, die über die normale Generalvollmacht hinausgeht. Bei GmbH-Anteilen sind gesellschaftsrechtliche Besonderheiten zu beachten.

**Familienrecht und Ehegattenvertretung:** Das neue Ehegattennotvertretungsrecht nach §1358 BGB (ebenfalls neu seit 1. Januar 2023) erlaubt Ehegatten nur eine befristete Notvertretung bei akuter Bewusstlosigkeit oder unmittelbarer Lebensgefahr — für sechs Monate und nur für bestimmte Gesundheitsentscheidungen. Für umfassende und langfristige Vertretung ist die kombinierte Vollmacht unersetzlich.

Was gehört in Ihr Generalvollmacht mit Vorsorgevollmacht Deutschland?

Eine wirksame Generalvollmacht kombiniert mit Vorsorgevollmacht in Deutschland nach BGB §§ 164–181 und §1820 BGB enthält folgende Kernbestandteile:

**1. Vollständige Identifikation aller Beteiligten** Vollständiger Name, Geburtsdatum, aktuelle Wohnanschrift und Ausweisnummer (Personalausweis oder Reisepass) des Vollmachtgebers. Identische Angaben für alle bevollmächtigten Personen. Bei mehreren Bevollmächtigten ist zu regeln, ob sie gemeinsam oder einzeln handeln dürfen. Die Benennung eines Ersatzbevollmächtigten für den Fall der Verhinderung der Hauptperson ist dringend zu empfehlen.

**2. Umfang der Generalvollmacht (§§ 164, 167 BGB)** Auflistung aller allgemeinen Befugnisse: Vermögensverwaltung (Bankkonten, Wertpapierdepots, Immobilien), Vertragsabschluss und -kündigung, Vertretung vor Behörden, Gerichten und Notaren. Besondere Befugnisse — wie Schenkungen, Kreditaufnahmen, Grundstücksgeschäfte — müssen ausdrücklich benannt sein. Die Befreiung vom Selbstkontrahierungsverbot nach §181 BGB ist optional, aber für familieninterne Transaktionen praktisch.

**3. Vorsorgevollmacht-Teil (§1820 BGB)** Der Vorsorgevollmacht-Teil muss ausdrücklich als solcher bezeichnet werden und die Befugnisse im Gesundheitsbereich aufführen: Einwilligung in und Ablehnung von Heilmaßnahmen, Krankenhauseinweisung, Heimunterbringung, Organisation der Pflege und Pflegegrad-Antragstellung nach SGB XI. Freiheitsentziehende Maßnahmen nach §1831 BGB (Fixierungen, geschlossene Unterbringung) bedürfen der Genehmigung des Betreuungsgerichts — auch wenn die Vollmacht diese Befugnis enthält.

**4. Betreuungsrechtliche Schutzklausel** Ein ausdrücklicher Passus sollte klarstellen, dass die Vollmacht auch im Falle der Geschäftsunfähigkeit des Vollmachtgebers wirksam bleiben soll und dass das Betreuungsgericht diese Vollmacht bei der Prüfung nach §1814 Abs. 3 Nr. 1 BGB berücksichtigen soll.

**5. Postmortale Klausel (optional)** Für die Nachlassabwicklung sollte die Vollmacht einen ausdrücklichen Zusatz enthalten: »Diese Vollmacht gilt auch nach dem Tod des Vollmachtgebers fort, bis die Erben sie widerrufen.« (BGH XI ZR 184/09). Ohne diese Klausel erlischt die Vollmacht mit dem Tod des Vollmachtgebers nach §168 i.V.m. §672 BGB.

**6. Befreiung vom Selbstkontrahierungsverbot (§181 BGB)** Ohne ausdrückliche Befreiung ist dem Bevollmächtigten nach §181 BGB verboten, mit sich selbst Rechtsgeschäfte im Namen des Vollmachtgebers abzuschließen (Insichgeschäft). Die Befreiung sollte daher bei Familienangehörigen — insbesondere bei Ehegatten und Kindern — erteilt werden.

**7. Notarielle Beglaubigung oder Beurkundung** Für den allgemeinen Vollmachtsbereich (Bankkonten, Verträge) genügt eine notarielle Beglaubigung der Unterschrift nach §129 BGB. Für Grundstücksgeschäfte ist nach §311b BGB die notarielle Beurkundung der gesamten Vollmacht nach BeurkG erforderlich — kostengünstiger als nachträgliche Beurkundung. Die Bundesnotarkammer empfiehlt die Eintragung im Vorsorgeregister nach §78a BNotO (Kosten: einmalig 18,50 EUR).

**8. Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister** Das Zentrale Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer (ZVR) ist das offizielle Register für Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen in Deutschland. Betreuungsgerichte rufen das Register vor jeder Betreuerbestellung ab. Eine Registrierung dort erhöht die Wirksamkeit der Vollmacht erheblich und stellt sicher, dass die Vollmacht im Notfall bekannt ist. forms-legal.com bietet eine vollständige Vorlage, die alle Anforderungen des BGB und des Betreuungsreformgesetzes 2023 erfüllt.

**9. Verhältnis zur Patientenverfügung** Eine Generalvollmacht mit Vorsorgevollmacht ersetzt nicht die Patientenverfügung nach §1827 BGB. Die Patientenverfügung enthält konkrete Behandlungswünsche für spezifische Situationen; die Vorsorgevollmacht ermächtigt eine Vertrauensperson, in anderen Situationen Entscheidungen zu treffen. Beide Dokumente ergänzen sich optimal und sollten gemeinsam erstellt und aufbewahrt werden.

**10. Aufbewahrung und Bekanntgabe** Die Originale aller Vollmachtsurkunden sollten an einem sicheren, aber für die Vertrauensperson zugänglichen Ort aufbewahrt werden. Die bevollmächtigten Personen sollten alle Originaldokumente erhalten. Eine Hinterlegung beim Notar oder einer Bank ist möglich. Die Registrierung im ZVR der Bundesnotarkammer kostet lediglich 18,50 EUR einmalig und sichert die Erreichbarkeit der Vollmacht.

So füllen Sie Ihr Generalvollmacht mit Vorsorgevollmacht Deutschland aus

Generalvollmacht mit Vorsorgevollmacht in Deutschland korrekt ausfüllen — Schritt-für-Schritt-Anleitung:

**Schritt 1: Identifikationsdaten des Vollmachtgebers eintragen** Geben Sie Ihre vollständigen persönlichen Daten an: Vor- und Nachname exakt wie im Personalausweis, Geburtsdatum (TT.MM.JJJJ), vollständige Wohnanschrift mit PLZ und Ort sowie Ihre aktuelle Personalausweis- oder Reisepassnummer. Diese Daten müssen später mit dem Lichtbildausweis übereinstimmen.

**Schritt 2: Bevollmächtigte Person sorgfältig auswählen und eintragen** Die bevollmächtigte Person sollte eine absolut vertrauenswürdige, geschäftsfähige (§104 BGB) natürliche Person sein, die bereit und in der Lage ist, diese Aufgabe zu übernehmen. Tragen Sie deren vollständige Daten ein. Benennen Sie zusätzlich eine Ersatzbevollmächtigte Person für den Fall, dass die Hauptperson verhindert ist.

**Schritt 3: Umfang der Generalvollmacht festlegen** Markieren Sie alle Befugnisse, die die bevollmächtigte Person haben soll: Vermögensverwaltung, Vertragsabschluss, Behördenangelegenheiten, Immobiliengeschäfte. Seien Sie bei der Schenkungsbefugnis zurückhaltend — sie kann das spätere Erbe schmälern. Beim §181 BGB-Befreiung: bei Ehegatten/Kindern empfehlenswert, bei anderen Personen sorgfältig abwägen.

**Schritt 4: Vorsorgevollmacht-Teil ausfüllen** Markieren Sie alle Gesundheitsbereiche, die die Vorsorgevollmacht umfassen soll. Freiheitsentziehende Maßnahmen (§1831 BGB) sollten nur dann einbezogen werden, wenn Sie dies wirklich wünschen — und nur einer absolut vertrauenswürdigen Person erteilt werden.

**Schritt 5: Wirksamkeitszeitpunkt bestimmen** Entscheiden Sie sich für sofortige Wirksamkeit (empfohlen für Banken) oder Wirksamkeit nur bei Geschäftsunfähigkeit. Die sofortige Wirksamkeit ist praktischer: Banken akzeptieren sie unkompliziert, ohne Attest des Arztes.

**Schritt 6: Postmortale Geltung und §181 BGB** Entscheiden Sie sich bewusst für oder gegen die postmortale Geltung und die §181 BGB-Befreiung. Beide Entscheidungen haben erhebliche rechtliche Konsequenzen.

**Schritt 7: Unterschrift, Beglaubigung und Registrierung** Unterzeichnen Sie die Vollmacht eigenhändig mit Datum und Ort. Lassen Sie die Unterschrift notariell beglaubigen (§129 BGB — circa 20–70 EUR beim Notar). Registrieren Sie die Vollmacht im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer (§78a BNotO — 18,50 EUR). Händigen Sie der bevollmächtigten Person das Original aus.

Vor der Unterschrift sollten Sie alle Abschnitte sorgfältig prüfen: Sind alle gewünschten Befugnisse angekreuzt? Stimmen alle Personalien mit den Ausweisdokumenten überein? Haben Sie die bevollmächtigte Person über Ihre Wünsche im Gesundheitsbereich informiert? Haben Sie eine Patientenverfügung als ergänzendes Dokument erstellt? Liegt die Vollmacht im Klartext vor (keine handschriftlichen Korrekturen, gut lesbarer Druck)? Beachten Sie, dass eine auf einem Computer ausgefüllte und ausgedruckte Vollmacht lesbarer ist als ein handschriftlich ausgefülltes Formular — was in Stresssituationen wichtig ist.

Häufige Fehler bei Ihrem Generalvollmacht mit Vorsorgevollmacht Deutschland

Häufige Fehler bei der Generalvollmacht mit Vorsorgevollmacht in Deutschland:

**Fehlende Geschäftsfähigkeit bei Erstellung:** Die größte Gefahr ist die Erstellung einer Vollmacht zu einem Zeitpunkt, an dem der Vollmachtgeber bereits nicht mehr voll geschäftsfähig ist. Eine Vollmacht, die im Zustand der Geschäftsunfähigkeit (§104 BGB) erteilt wurde, ist von Anfang an nichtig. Erstellen Sie die Vollmacht daher so früh wie möglich — am besten in gesunden Jahren, nicht erst nach einer Demenzdiagnose.

**Kein Ersatzbevollmächtigter benannt:** Wenn die bevollmächtigte Person verhindert ist (krank, verstorben, verzogen, Interessenkonflikt), gibt es ohne Ersatzbevollmächtigte/n keine handlungsfähige Person. Dies führt zur Notwendigkeit einer gerichtlichen Betreuerbestellung, obwohl eine Vollmacht existiert.

**Fehlende Notarielle Beglaubigung für Bankgeschäfte:** Manche Banken — insbesondere Direktbanken und ausländische Kreditinstitute — akzeptieren Vollmachten nur mit notarieller Beglaubigung der Unterschrift nach §129 BGB. Eine nicht beglaubigte Vollmacht kann in diesem Fall abgelehnt werden. Kostenpunkt: ca. 20–70 EUR beim Notar.

**Wirksamkeitsbedingung als praktisches Hindernis:** Vollmachten, die nur bei nachgewiesener Geschäftsunfähigkeit wirksam werden sollen (»außenvollmacht«), erfordern ein ärztliches Attest — und zwar genau dann, wenn der Vollmachtgeber nicht mehr in der Lage ist, ein solches zu besorgen. Sofortige Wirksamkeit ist daher praktischer, auch wenn sie ein theoretisch höheres Missbrauchsrisiko trägt.

**Kein Widerruf bei veränderten Lebensumständen:** Trennung, Scheidung, zerbrochene Freundschaft oder Erbstreitigkeiten machen einen Widerruf der Vollmacht nach §168 BGB zwingend erforderlich. Der Widerruf muss aktiv erklärt und allen relevanten Dritten (Banken, Behörden, dem Bevollmächtigten) mitgeteilt werden.

**Fehlende Registrierung im Vorsorgeregister:** Eine Vorsorgevollmacht, die nicht im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registriert ist, wird vom Betreuungsgericht möglicherweise nicht gefunden. Das Gericht kann dann irrtümlich einen Betreuer bestellen, obwohl eine ausreichende Vollmacht existiert. Registrierungsgebühr: 18,50 EUR — sehr günstig im Vergleich zu den Kosten einer Betreuung. Vergessen wird häufig auch, die bevollmächtigte Person über den genauen Aufbewahrungsort der Originale zu informieren. Eine Vollmacht, die niemand findet, nützt im Ernstfall nichts. Hinterlegen Sie daher das Original an einem bekannten, sicheren Ort und teilen Sie der Vertrauensperson — und ggf. auch einem Familienmitglied — mit, wo die Vollmacht zu finden ist.

Quellen und Zitate

Gesetzliche Zitate verlinken auf offizielle Regierungsquellen.

  1. §181 BGBDE official
  2. §1820 BGBDE official
  3. §167 BGBDE official
  4. §1831 BGBDE official
  5. §1827 BGBDE official
  6. §1814 BGBDE official
  7. §311b BGBDE official
  8. §104 BGBDE official
  9. §1358 BGBDE official
  10. §672 BGBDE official
  11. §129 BGBDE official
  12. §168 BGBDE official

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Gesetzesreferenzierte Vorlage — Vorlage zuletzt geändert Juni 2026

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