Prozessvollmacht Deutschland
Bundesrepublik Deutschland — ZPO §§ 80–88; § 78 (Anwaltszwang); BRAO § 49b; RVG
Kopf
PROZESSVOLLMACHT
gemäß §§ 80–88 ZPO (Zivilprozessordnung), § 78 ZPO (Anwaltszwang), BRAO §§ 3, 12, 49b, RVG — Bundesrepublik Deutschland
Ausgestellt am [Ausstellungsdatum] in [Ausstellungsort]
Partei
§1 VOLLMACHTGEBENDE PARTEI
Ich / Wir, [Vollmachtgeber Name / Firma], wohnhaft/Sitz: [Vollmachtgeber Anschrift], — als [Prozessrolle] — erteile/n hiermit Prozessvollmacht im Sinne der §§ 80, 83 ZPO.
Bevollmächtigter Rechtsanwalt
§2 BEVOLLMÄCHTIGTER RECHTSANWALT
Bevollmächtigte/r: [Rechtsanwalt Name], [Kanzlei], [Kanzleianschrift].
Rechtsstreit
§3 RECHTSSTREIT
Gericht: [Gericht]
Aktenzeichen: [Aktenzeichen]
Streitgegenstand: [Streitgegenstand]
Streitwert: EUR [Streitwert EUR]
Umfang der Vollmacht
§4 UMFANG DER PROZESSVOLLMACHT (§83 ZPO)
Der/Die Bevollmächtigte ist zu allen Prozesshandlungen ermächtigt, insbesondere:
Rechtsmittel einlegen und zurücknehmen: [Rechtsmittelbefugnis]
Vergleich abschließen (§794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO): [Vergleichsbefugnis]
Klage zurücknehmen (§269 ZPO): [Klagerücknahme]
Zwangsvollstreckung betreiben: [Zwangsvollstreckungsbefugnis]
Die Vollmacht umfasst gemäß §83 Abs. 1 ZPO alle notwendigen Prozesshandlungen, einschließlich Abgabe prozessrechtlicher Erklärungen, Entgegennahme gerichtlicher Zustellungen (§172 ZPO), Stellung von Anträgen sowie Vertretung in Güte- und Kammerverhandlungen.
Schlussbestimmungen
§5 ERLÖSCHEN UND RECHTSFOLGEN
Diese Prozessvollmacht gilt für alle Instanzen des genannten Verfahrens, sofern oben keine Einschränkung angegeben. Nach §87 Abs. 1 ZPO bleibt die Vollmacht gegenüber dem Gericht wirksam, bis eine neue Vollmacht oder der Widerruf angezeigt wird. Das Honorar richtet sich nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz), berechnet nach dem Streitwert und der jeweiligen Gebührentabelle des RVG-VV (Vergütungsverzeichnis). Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Unterschrift Vollmachtgeber:
[Vollmachtgeber Name / Firma], [Ausstellungsort], den [Ausstellungsdatum]
Vollmachtgeber / Partei
________________
Signature
Was ist Prozessvollmacht Deutschland?
Der Anwaltszwang nach §78 ZPO verlangt, dass vor Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof die Parteien durch einen zugelassenen Rechtsanwalt vertreten sein müssen. Vor Amtsgerichten ist eine Anwaltsvertretung für die Parteien freiwillig — empfohlen aber stets. §§ 3, 12 BRAO (Bundesrechtsanwaltsordnung) regeln die Voraussetzungen für die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft; nur zugelassene Rechtsanwälte können die Prozessvollmacht entgegennehmen. Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) führt das zentrale Rechtsanwaltsverzeichnis nach §31 BRAO.
Der Umfang der Prozessvollmacht in Deutschland ist in §83 Abs. 1 ZPO gesetzlich festgelegt: Die Prozessvollmacht ermächtigt zu allen Prozesshandlungen, einschließlich der Zustellung an den Bevollmächtigten (§172 ZPO), der Einlegung von Rechtsmitteln (Berufung nach §511 ZPO, Revision nach §542 ZPO, Beschwerde nach §567 ZPO), des Abschlusses eines gerichtlichen Vergleichs (§794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO), der Einziehung von Prozesskosten und der Betreibung der Zwangsvollstreckung (§§ 704 ff. ZPO).
Die Prozessvollmacht in Deutschland unterscheidet sich von der allgemeinen Generalvollmacht durch ihren beschränkten Anwendungsbereich: Sie gilt ausschließlich für das genannte Gerichtsverfahren und ist — anders als die Generalvollmacht — auf den Zeitraum des Verfahrens beschränkt. Gemäß §87 Abs. 1 ZPO bleibt die Prozessvollmacht gegenüber dem Gericht wirksam, bis dem Gericht entweder eine neue Vollmacht oder der Widerruf der alten angezeigt wird. Das Gericht darf sich auf die vorgelegte Vollmacht verlassen.
Die Vergütung des bevollmächtigten Rechtsanwalts richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und dem Vergütungsverzeichnis (RVG-VV). Grundgebühr, Verfahrensgebühr und Terminsgebühr werden anhand des Gegenstandswertes (Streitwerts) nach dem GKG (Gerichtskostengesetz) bemessen. Bei Anwaltszwang vor den Landgerichten muss der Kläger bei Klageerhebung gleichzeitig einen Kostenvorschuss nach §12 Abs. 1 GKG einzahlen. Verliert die Partei den Prozess, trägt sie nach §91 ZPO die gesamten Verfahrenskosten — einschließlich der gegnerischen Anwaltsgebühren nach RVG.
Abzugrenzen ist die Prozessvollmacht von der Vertretungsmacht gesetzlicher Vertreter (§§ 1629, 1645 BGB für Eltern und Kinder; §51 Abs. 1 ZPO für Prozessunfähige) und von der Organvollmacht juristischer Personen (Geschäftsführer nach §35 GmbHG, Vorstand nach §78 AktG). Diese Vertreter handeln kraft Gesetzes und benötigen keine gesonderte Prozessvollmacht; sie müssen aber ihre Vertretungsmacht durch Handelsregisterauszug oder amtliches Dokument nachweisen (§56 ZPO). Eine Partei kann auch in Person ohne Anwalt auftreten — allerdings nur vor Amtsgerichten nach §78 Abs. 1 ZPO; vor Landgerichten und höheren Gerichten gilt der Anwaltszwang ausnahmslos.
Wann brauchen Sie Prozessvollmacht Deutschland?
Eine Prozessvollmacht in Deutschland ist in folgenden Situationen erforderlich:
**Klage einreichen oder verteidigen:** Wer eine Klage beim Landgericht einreicht oder auf eine solche reagieren muss, ist nach §78 Abs. 1 ZPO verpflichtet, einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Die Prozessvollmacht ist dem ersten Schriftsatz beizufügen. Ohne Prozessvollmacht kann der Rechtsanwalt keine Klageschrift einreichen — das Gericht würde die Einreichung zurückweisen.
**Berufung und Revision:** Wer gegen ein erstinstanzliches Urteil Berufung vor dem Oberlandesgericht einlegen will, muss einen dort zugelassenen Rechtsanwalt bevollmächtigen. Für Revisionen vor dem Bundesgerichtshof (BGH) gilt sogar eine besondere Schranke: Es müssen speziell beim BGH zugelassene Rechtsanwälte (§78 Abs. 1 Satz 3 ZPO — sogenannte BGH-Anwälte) beauftragt werden.
**Gerichtlicher Vergleich:** Soll ein gerichtlicher Vergleich nach §794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO als vollstreckbarer Titel protokolliert werden, muss der Anwalt dazu durch die Prozessvollmacht ausdrücklich ermächtigt sein. Die Vergleichsbefugnis ist nach §83 Abs. 1 ZPO automatisch enthalten, kann aber ausdrücklich ausgeschlossen werden.
**Zwangsvollstreckung:** Hat eine Partei ein rechtskräftiges Urteil erwirkt und will dieses in die Vollstreckung geben, bevollmächtigt sie ihren Rechtsanwalt durch die Prozessvollmacht auch zur Betreibung der Zwangsvollstreckung (§§ 704 ff. ZPO). Dies umfasst die Beantragung von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen, Vollstreckungsbescheiden und Zwangsversteigerungen.
**Prozesskostenhilfe (PKH):** Wer nicht in der Lage ist, die Prozesskosten zu tragen, kann Prozesskostenhilfe nach §§ 114 ff. ZPO beantragen. PKH umfasst auch die Beiordnung eines Rechtsanwalts (§121 ZPO) — dessen Vergütung wird vom Staat übernommen. Die Prozessvollmacht ist auch in diesem Fall erforderlich; die Beiordnung erfolgt durch Beschluss des Gerichts.
**Arbeitsrecht:** Vor den Arbeitsgerichten gilt nach §11 ArbGG in erster Instanz grundsätzlich kein Anwaltszwang — die Parteien können sich selbst vertreten. Für die Berufung vor dem Landesarbeitsgericht und die Revision vor dem Bundesarbeitsgericht (BAG) gilt jedoch Anwaltszwang nach §11 Abs. 4 ArbGG. Die Prozessvollmacht ist dann ebenso wie im allgemeinen Zivilprozess erforderlich.
**Familienrecht und Erbrecht:** Vor den Familiengerichten (Abteilungen der Amtsgerichte nach §23b GVG) und dem Oberlandesgericht in Familiensachen gilt nach §114 FamFG grundsätzlich Anwaltszwang in Ehescheidungs- und anderen Folgesachen. Eine Ausnahme gilt für Verfahren in Kindschaftssachen, in denen die Parteien nicht vertretungspflichtig sind. In Nachlasssachen vor dem Nachlassgericht (Amtsgericht, §72 FamFG) ist keine Anwaltspflicht, wohl aber eine Prozessvollmacht erforderlich, wenn ein Rechtsanwalt beauftragt wird.
Was gehört in Ihr Prozessvollmacht Deutschland?
Eine wirksame Prozessvollmacht in Deutschland nach ZPO §§ 80–88 enthält folgende Kernbestandteile:
**1. Identifikation der Partei (Vollmachtgeber)** Vollständiger Name (bei juristischen Personen: Firmenbezeichnung, Rechtsform, HRB-Nummer), Anschrift sowie die genaue Prozessrolle (Kläger, Beklagter, Antragsteller, Antragsgegner, Berufungskläger, Berufungsbeklagter). Diese Angaben werden im Rubrum (Kopf) des Schriftsatzes vor dem Gericht verwendet.
**2. Identifikation des bevollmächtigten Rechtsanwalts** Vollständiger Name des Rechtsanwalts, Kanzleibezeichnung und Kanzleianschrift. Zustellungen des Gerichts an die Kanzleiadresse sind nach §172 ZPO wirksam. Der Anwalt muss am zuständigen Gericht zugelassen sein — vor LG, OLG, BGH ist die Zulassung nach BRAO §§ 3, 12 erforderlich.
**3. Bezeichnung des Verfahrens** Gerichtliche Bezeichnung (Amtsgericht München, Landgericht Berlin, OLG Frankfurt), Aktenzeichen (sofern bereits vorhanden), Streitgegenstand und Streitwert. Der Streitwert bestimmt Gerichtskosten (GKG) und Anwaltsgebühren (RVG); er wird vom Gericht nach §3 ZPO festgesetzt, sofern kein fester Betrag streitgegenständlich ist.
**4. Umfang der Prozessvollmacht (§83 ZPO)** Der gesetzliche Mindestumfang nach §83 Abs. 1 ZPO umfasst alle Prozesshandlungen. Darüber hinaus sollte die Vollmacht ausdrücklich regeln: Rechtsmittelbefugnis (Berufung nach §511 ZPO, Revision nach §542 ZPO), Vergleichsbefugnis (§794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO), Klagerücknahmebefugnis (§269 ZPO), Zwangsvollstreckungsbefugnis. Sollen einzelne Befugnisse ausgeschlossen werden, muss dies ausdrücklich in der Vollmacht vermerkt sein.
**5. Unterschrift und Datum** Die Prozessvollmacht muss vom Vollmachtgeber eigenhändig unterzeichnet sein. Datum und Ort der Unterzeichnung sind für die Prüfung der Vollmacht durch das Gericht wichtig. Das Gericht kann nach §88 Abs. 1 ZPO das Vorliegen einer Prozessvollmacht von Amts wegen prüfen.
**6. Vorlage beim Gericht** Nach §80 ZPO ist die Vollmacht dem Gericht mit dem ersten Schriftsatz vorzulegen. Das Gericht kann den Schriftsatz von Amts wegen zurückweisen, wenn keine Vollmacht vorliegt. Eine fehlende Vollmacht kann nachgereicht werden; das Gericht setzt hierfür eine Frist nach §88 Abs. 2 ZPO. forms-legal.com bietet eine vollständige Prozessvollmacht-Vorlage, die alle Anforderungen der ZPO und des BRAO erfüllt.
**7. Vollmacht für Kostenrechnung nach RVG** Die Prozessvollmacht enthält implizit die Befugnis des Anwalts, die gesetzlichen Gebühren nach RVG abzurechnen und Prozesskostenerstattung für die Partei entgegenzunehmen. §49b BRAO (Grundsatz der angemessenen Vergütung) und das RVG regeln die Mindestvergütung; eine Unterschreitung der gesetzlichen Gebühren ist nach §49b Abs. 1 BRAO unzulässig, eine Vereinbarung höherer Gebühren (Vergütungsvereinbarung) ist möglich.
**8. Untervollmacht bei Verhinderung** Die Prozessvollmacht enthält nach §83 Abs. 1 ZPO automatisch die Befugnis, einen anderen Rechtsanwalt als Unterbevollmächtigten zu bestellen — etwa für einzelne Verhandlungstermine. Der Mandant muss dies nicht extra genehmigen, sofern die Vollmacht die Unterbevollmächtigung nicht ausdrücklich ausschließt.
So füllen Sie Ihr Prozessvollmacht Deutschland aus
Prozessvollmacht in Deutschland korrekt ausfüllen — Schritt-für-Schritt-Anleitung:
**Schritt 1: Ihre Personalien als Vollmachtgeber eintragen** Geben Sie Ihren vollständigen Namen an (bei Unternehmen: Firmenbezeichnung, Rechtsform — z.B. GmbH, AG — und Sitz). Tragen Sie Ihre vollständige Anschrift ein. Wählen Sie Ihre Prozessrolle: Kläger (Partei, die klagt), Beklagter (Partei, gegen die geklagt wird), Antragsteller (in Antragsverfahren) oder Berufungskläger/-beklagter (in Berufungsinstanz).
**Schritt 2: Rechtsanwalt auswählen und eintragen** Wählen Sie einen für das jeweilige Gericht zugelassenen Rechtsanwalt. Vor Landgerichten und höheren Gerichten gilt Anwaltszwang nach §78 ZPO. Tragen Sie den vollständigen Namen des Rechtsanwalts, die Kanzleibezeichnung und die vollständige Kanzleianschrift ein. Gerichtliche Zustellungen gehen an die Kanzleiadresse.
**Schritt 3: Verfahrensdaten eintragen** Tragen Sie das zuständige Gericht (z.B. Landgericht Berlin), das Aktenzeichen (falls bereits vorhanden — bei neuen Verfahren noch unbekannt), den Streitgegenstand (kurze Beschreibung des Streits) und den ungefähren Streitwert ein.
**Schritt 4: Befugnisse prüfen und festlegen** Die meisten Befugnisse der Prozessvollmacht sind nach §83 Abs. 1 ZPO automatisch enthalten. Prüfen Sie, ob Sie bestimmte Befugnisse ausschließen möchten — zum Beispiel die Vergleichsbefugnis (wenn Sie jeden Vergleich persönlich genehmigen möchten) oder die Klagerücknahmebefugnis. Fügen Sie ausdrückliche Beschränkungen hinzu, wenn gewünscht.
**Schritt 5: Unterschrift** Unterzeichnen Sie die Prozessvollmacht eigenhändig mit Datum und Ort. Die Unterschrift muss echt sein — keine Faksimile-Unterschriften. Bei juristischen Personen unterschreibt der gesetzliche Vertreter (Geschäftsführer einer GmbH, Vorstand einer AG) im Rahmen seiner Vertretungsmacht nach §35 GmbHG bzw. §78 AktG.
**Schritt 6: Vorlage beim Gericht** Reichen Sie die Prozessvollmacht mit dem ersten Schriftsatz beim Gericht ein (§80 ZPO). Bewahren Sie eine Kopie der unterzeichneten Vollmacht für Ihre Unterlagen auf. Bei Online-Einreichung über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) nach §130a ZPO scannt der Anwalt die unterzeichnete Vollmacht ein.
**Schritt 7: Honorar besprechen** Sprechen Sie mit Ihrem Rechtsanwalt über die zu erwartenden Kosten nach RVG. Fragen Sie nach einer Vergütungsvereinbarung (höher als RVG), wenn der Anwalt dies anbietet. Fragen Sie, ob Rechtsschutzversicherung nach §125 VVG die Kosten übernimmt — viele Haushalte haben eine Rechtsschutzversicherung bei Allianz, ARAG, DEVK oder Roland. Bitte beachten Sie: Die Prozessvollmacht berechtigt den Anwalt ausschließlich zur Vertretung im angegebenen Verfahren — nicht zu allgemeinen Rechtshandlungen außerhalb des Prozesses. Für außerprozessuale Angelegenheiten ist eine separate Vollmacht erforderlich.
Rechtliche Anforderungen für Prozessvollmacht Deutschland
Prozessvollmacht in Deutschland — gesetzliche Anforderungen:
**ZPO §§ 80–88 (Prozessvollmacht):** §80 ZPO verlangt die schriftliche Vorlage der Vollmacht im Original beim Gericht mit dem ersten Schriftsatz. §81 ZPO bestimmt, dass die Prozessvollmacht zu allen Prozesshandlungen ermächtigt. §83 Abs. 1 ZPO umschreibt den gesetzlichen Mindestumfang der Prozessvollmacht (alle Prozesshandlungen einschließlich Rechtsmittel, Vergleich, Vollstreckung). §87 ZPO regelt die Wirksamkeit der Vollmacht gegenüber dem Gericht. §88 ZPO erlaubt dem Gericht, das Vorliegen der Vollmacht von Amts wegen zu prüfen.
**ZPO §78 (Anwaltszwang):** §78 Abs. 1 ZPO begründet den Anwaltszwang vor allen Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof. Für Revisionen vor dem BGH gilt sogar ein zusätzlicher qualifizierter Anwaltszwang (§78 Abs. 1 Satz 3 ZPO — sog. BGH-Anwälte). Vor Amtsgerichten können Parteien selbst auftreten (§78 Abs. 1 ZPO), dies ist aber nicht ratsam.
**BRAO §§ 3, 12, 49b (Bundesrechtsanwaltsordnung):** Nur bei der Rechtsanwaltskammer zugelassene Rechtsanwälte dürfen Prozessvollmachten annehmen und vor deutschen Gerichten tätig werden. §49b BRAO verbietet die Unterschreitung der gesetzlichen Mindestgebühren nach RVG. Rechtsanwälte sind in der Bundesanwaltsliste und in den landesrechtlichen Verzeichnissen der Rechtsanwaltskammern verzeichnet.
**RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz):** Das RVG bestimmt die Vergütung des Rechtsanwalts anhand des Gegenstandswertes und der jeweiligen Gebührentabelle des Vergütungsverzeichnisses (RVG-VV). Grundgebühr (Nr. 1000 RVG-VV), Verfahrensgebühr (Nr. 3100 RVG-VV) und Terminsgebühr (Nr. 3104 RVG-VV) werden anhand des Streitwerts errechnet. Das unterlegene Partei trägt nach §91 ZPO alle Kosten des Rechtsstreits, einschließlich der Anwaltskosten des Gegners nach RVG.
**ZPO §172 (Zustellung an Bevollmächtigten):** §172 Abs. 1 ZPO bestimmt, dass alle gerichtlichen Zustellungen ausschließlich an den Rechtsanwalt zu richten sind — direkte Zustellungen an die Partei sind unwirksam. Der Lauf von Fristen beginnt daher mit Zugang beim Rechtsanwalt, nicht bei der Partei. Für das elektronische Anwaltspostfach (beA) nach §130a ZPO gilt dasselbe Prinzip.
Häufige Fehler bei Ihrem Prozessvollmacht Deutschland
Häufige Fehler bei der Prozessvollmacht in Deutschland:
**Kein Anwaltszwang beachtet:** Vor Landgerichten sind Parteien gesetzlich verpflichtet, einen Rechtsanwalt zu beauftragen (§78 ZPO). Wer ohne Anwalt eine Klageschrift beim Landgericht einreicht, riskiert, dass die Einreichung zurückgewiesen wird. Fristversäumnisse durch fehlende Anwaltsbevollmächtigung können zum Verlust des Rechtsstreits führen.
**Vollmacht nicht mit erstem Schriftsatz eingereicht:** §80 ZPO verlangt, dass die Prozessvollmacht mit dem ersten Schriftsatz beim Gericht einzureichen ist. Wird die Vollmacht nicht beigelegt, kann das Gericht den Schriftsatz zurückweisen oder eine Frist zur Nachreichung setzen. Verspätetes Einreichen der Vollmacht kann zur Verwirkung von Fristen führen.
**Unklare oder fehlende Vergleichsbefugnis:** Wer nicht möchte, dass sein Anwalt einen Vergleich ohne vorherige Rückfrage schließt, muss die Vergleichsbefugnis in der Vollmacht ausdrücklich einschränken oder ausschließen. Ohne eine solche Einschränkung ist der Anwalt nach §83 Abs. 1 ZPO automatisch zum Vergleichsabschluss berechtigt.
**Falsche Gerichtsinstanz angegeben:** Die Prozessvollmacht muss auf das tatsächlich zuständige Gericht ausgestellt sein. Eine Vollmacht für das Landgericht Berlin gilt nicht automatisch für das Kammergericht (Oberlandesgericht Berlin) oder für das Amtsgericht Mitte. Bei Berufung ist eine neue oder erweiterte Vollmacht für das Berufungsgericht erforderlich.
**Fehlende Bezeichnung der Prozessrolle:** Ohne klare Angabe der Prozessrolle (Kläger, Beklagter) entstehen Unklarheiten darüber, für welche Seite der Anwalt handelt. Dies kann bei Personenidentität (z.B. gegenseitig verklagende Parteien) zu Verwirrung führen. Unterschätzt wird in der Praxis, dass die Prozessvollmacht für die Instanz gilt, für die sie erteilt wurde. Wird die Klage in zweiter Instanz vor dem Oberlandesgericht weitergeführt, muss eine neue Prozessvollmacht für diese Instanz ausgestellt werden — die erstinstanzliche Vollmacht gilt nicht automatisch weiter. Gut beraten ist, wer seinen Anwalt von Anfang an auch für alle Instanzen bevollmächtigt.
Quellen und Zitate
Gesetzliche Zitate verlinken auf offizielle Regierungsquellen.
- §78 ZPODE official
- §172 ZPODE official
- §511 ZPODE official
- §542 ZPODE official
- §567 ZPODE official
- §91 ZPODE official
- §56 ZPODE official
- §121 ZPODE official
- §3 ZPODE official
- §83 ZPODE official
- §269 ZPODE official
- §80 ZPODE official
- §130a ZPODE official
- §81 ZPODE official
- §87 ZPODE official
- §88 ZPODE official
- §114 FamFGDE official
- §72 FamFGDE official
- §125 VVGDE official
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}Häufig gestellte Fragen
Eine Prozessvollmacht nach ZPO §§ 80–88 ist ausschließlich auf ein bestimmtes Gerichtsverfahren beschränkt. Sie ermächtigt den Rechtsanwalt zu allen Prozesshandlungen in diesem Verfahren — Antragstellung, Rechtsmittel, Vergleich, Vollstreckung. Die Generalvollmacht nach BGB §§ 164, 167 hingegen ist eine allgemeine Handlungsvollmacht für alle rechtlichen und wirtschaftlichen Angelegenheiten. Ein bevollmächtigter Rechtsanwalt benötigt für eine gerichtliche Vertretung ausschließlich die Prozessvollmacht, nicht die Generalvollmacht. Umgekehrt kann ein Bevollmächtigter mit Generalvollmacht nicht ohne weiteres vor Gericht als Anwalt auftreten — dafür fehlt ihm die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft nach BRAO.
Nein. Vor Amtsgerichten können Parteien nach §78 Abs. 1 ZPO grundsätzlich selbst auftreten — der Anwaltszwang gilt dort nicht. Allerdings ist anwaltliche Vertretung vor dem Amtsgericht dringend zu empfehlen, da Verfahrensregeln komplex sind und Fehler zum Verlust des Prozesses führen können. Einzige Ausnahme: In Familienverfahren (Scheidung, Unterhalt) vor dem Familiengericht (Abteilung des Amtsgerichts) gilt nach §114 FamFG Anwaltszwang in Ehesachen. Vor Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof gilt nach §78 Abs. 1 ZPO ausnahmslos Anwaltszwang; eine eigene Klageeinreichung dort ist unzulässig.
Nein, nicht für Verfahren vor Gerichten mit Anwaltszwang (§78 ZPO). Vor Landgerichten und höheren Gerichten sind ausschließlich bei der Rechtsanwaltskammer zugelassene Rechtsanwälte als Bevollmächtigte zugelassen. Vor Amtsgerichten können auch andere Personen als Bevollmächtigte auftreten — insbesondere bei Arbeitsgerichten nach §11 ArbGG dürfen auch Gewerkschaftsvertreter als Prozessvertreter tätig werden. Im Verwaltungsrecht nach §67 VwGO sind vor dem Verwaltungsgericht auch Hochschullehrer und andere qualifizierte Personen als Vertreter zugelassen. Die genauen Regelungen variieren je nach Verfahrensart und Gerichtsinstanz.
Nicht automatisch. Eine Prozessvollmacht für das erstinstanzliche Verfahren gilt grundsätzlich nur für diese Instanz. Für das Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht und das Revisionsverfahren vor dem Bundesgerichtshof muss eine neue Prozessvollmacht für die jeweilige Instanz erteilt werden. Der für die Berufung oder Revision beauftragte Anwalt muss bei dem jeweiligen Gericht zugelassen sein; für BGH-Revisionen sind sogar speziell beim BGH zugelassene Rechtsanwälte (§78 Abs. 1 Satz 3 ZPO) vorgeschrieben. Es empfiehlt sich, beim Erstkontakt mit dem Anwalt direkt eine Vollmacht für alle Instanzen zu erteilen.
Die Kosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und dem Gegenstandswert (Streitwert) des Verfahrens. Bei einem Streitwert von 5.000 EUR beträgt die Verfahrensgebühr (Nr. 3100 RVG-VV) ca. 327 EUR (netto); bei 50.000 EUR ca. 1.329 EUR. Hinzu kommen Terminsgebühr und Auslagen. Verliert die Partei den Prozess, trägt sie nach §91 ZPO alle Kosten einschließlich der gegnerischen Anwaltskosten. Eine Rechtsschutzversicherung (z.B. ARAG, DEVK, Allianz) übernimmt diese Kosten im Versicherungsfall. Bei nachgewiesener finanzieller Bedürftigkeit besteht Anspruch auf Prozesskostenhilfe nach §§ 114 ff. ZPO, die auch die Beiordnung eines kostenlosen Anwalts umfasst.
Grundsätzlich ja: §83 Abs. 1 ZPO enthält die Vergleichsbefugnis automatisch im Umfang der Prozessvollmacht. Wer dies nicht wünscht, muss die Vergleichsbefugnis in der Vollmacht ausdrücklich einschränken oder ausschließen. Praktisch sollten Sie mit Ihrem Anwalt vereinbaren, dass er jeden Vergleich vor der Unterzeichnung mit Ihnen abstimmt — dies ist eine berufliche Pflicht nach §43a BRAO (Wahrung der Interessen des Mandanten). Schließt der Anwalt ohne Rücksprache einen für Sie nachteiligen Vergleich, kann dies eine Pflichtverletzung darstellen, für die er nach §280 Abs. 1 BGB haftet und für die die anwaltliche Berufshaftpflicht nach §51 BRAO einzustehen hat.
Die Prozessvollmacht kann jederzeit nach §168 BGB i.V.m. §87 ZPO widerrufen werden. Der Widerruf muss dem Rechtsanwalt und dem Gericht mitgeteilt werden. Nach §87 Abs. 1 ZPO bleibt die Vollmacht gegenüber dem Gericht wirksam, bis der Widerruf dem Gericht angezeigt wurde. Der Widerruf sollte schriftlich per Einschreiben an den Anwalt und per Schriftsatz an das Gericht mitgeteilt werden. Gleichzeitig müssen alle ausgehändigten Originale der Vollmacht zurückgefordert werden. In der Praxis endet die Prozessvollmacht meist durch Abschluss des Verfahrens (Urteil, Vergleich, Klagerücknahme) oder durch einvernehmliche Beendigung des Mandatsverhältnisses. Bei Mandatsniederlegung durch den Anwalt erlischt die Vollmacht ebenfalls.
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