Skip to main content

Verlängerung Blaue Karte EU / Daueraufenthalt Deutschland

Antrag auf Verlängerung der Blauen Karte EU / Daueraufenthalt-EU

Bundesrepublik Deutschland — AufenthG § 18g (Blaue Karte EU n.F. seit 18.11.2023); § 9a (Daueraufenthalt-EU); RL 2021/1883/EU

Briefkopf

[Name] [Anschrift] Tel.: [Telefon] E-Mail: [E-Mail]

An [Ausländerbehörde]

ANTRAG AUF VERLÄNGERUNG DER BLAUEN KARTE EU / DAUERAUFENTHALT-EU

gemäß AufenthG § 18g (Blaue Karte EU n.F. seit 18.11.2023) i.V.m. § 9a AufenthG (Daueraufenthalt-EU); RL 2021/1883/EU

[Ort], den [Antragsdatum]

Antragsteller

§ 1 ANGABEN ZUR PERSON

Name: [Name] Geburtsdatum: [Geburtsdatum] Geburtsort: [Geburtsort] Staatsangehörigkeit: [Staatsangehörigkeit] Anschrift: [Anschrift]

Bisherige Blaue Karte EU

§ 2 BISHERIGE BLAUE KARTE EU

Ablaufdatum bisherige Blaue Karte EU: [Ablaufdatum BKE] Dokumentennummer: [BKE Nummer] Erstausstellung Blaue Karte EU: [Erstausstellungsdatum] Frühere Blaue Karte EU in anderem EU-Staat: [Frühere EU-BKE]

Beschäftigung und Qualifikation

§ 3 QUALIFIZIERTE BESCHÄFTIGUNG

Arbeitgeber: [Arbeitgeber] Berufsbezeichnung: [Berufsbezeichnung] Jahresbruttogehalt: [Jahresgehalt] Qualifikationsnachweis: [Qualifikationsnachweis] Arbeitsvertrag: [Vertragsart]

Beantragter Titel

§ 4 BEANTRAGTER AUFENTHALTSTITEL

Beantragter Titel: [Antragsart] Deutschkenntnisse (für Daueraufenthalt-EU): [Deutschkenntnisse]

Erklärung

§ 5 ERKLÄRUNGEN DES ANTRAGSTELLERS

Ich, [Name], erkläre hiermit: 1. Ich bin seit [Erstausstellungsdatum] Inhaber einer Blauen Karte EU in Deutschland und erfülle weiterhin alle Voraussetzungen des § 18g AufenthG (qualifizierte Beschäftigung mit Jahresgehalt über der Schwelle nach § 18g Abs. 1 Nr. 2 AufenthG). 2. Die Angaben zu Beschäftigung und Qualifikation in diesem Antrag sind vollständig und wahrheitsgemäß. Ich füge aktuelle Nachweise bei (Arbeitsvertrag, Gehaltsnachweis, Qualifikationsdokument). 3. Ich bin mir bewusst, dass die Blaue Karte EU nach AufenthG § 18g Abs. 5 erlischt, wenn ich meine qualifizierte Beschäftigung für mehr als 3 aufeinander folgende Monate unterbreche. Im Falle einer Kündigung oder Arbeitslosigkeit werde ich die Ausländerbehörde unverzüglich informieren. 4. Mir ist bekannt, dass ein Wechsel zu einem nicht qualifizierten Arbeitgeber oder zu einem anderen Beruf ohne entsprechende Qualifikationsanforderungen den Verlust der Blauen Karte EU begründen kann. [Ort], den [Antragsdatum]

Unterschrift

[Name] (Eigenhändige Unterschrift)

Antragsteller

________________

Signature

Ausländerbehörde (Eingangsstempel)

________________

Signature

Betreut von Vladislav Sergienko, Gründer·Vorlage zuletzt geändert: ·Fehler melden

Was ist Verlängerung Blaue Karte EU / Daueraufenthalt Deutschland?

Die Verlängerung Blaue Karte EU / Daueraufenthalt in Deutschland ist in AufenthG § 18g (Blaue Karte EU n.F. seit 18.11.2023), § 9a (Daueraufenthalt-EU), § 18h (Long-Term Mobility EU), § 38a (anderer EU-Staat) geregelt. Seit dem 18. November 2023 gilt das Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG), Stufe 2, in Deutschland. Kern der Reform: Die bisherige Blaue-Karte-EU-Richtlinie 2009/50/EG wurde durch die neue Richtlinie 2021/1883/EU ersetzt und in § 18g AufenthG n.F. umgesetzt. Die wichtigsten Neuerungen: Erstens wurden die Gehaltschwellen neu kalibriert (allgemein: 45.300 €/Jahr brutto, Mangelberufe: 41.041,80 €/Jahr brutto für 2024 — Werte werden jährlich an die durchschnittliche Bruttojahresverdienst-Entwicklung angepasst). Zweitens können IT-Fachkräfte die Blaue Karte EU nun auch ohne formalen Hochschulabschluss erhalten, wenn sie mindestens 5 Jahre einschlägige Berufserfahrung nachweisen (§ 18g Abs. 2 AufenthG n.F.). Drittens sind die Mobilitätsregeln innerhalb der EU erheblich vereinfacht worden: Nach 12 Monaten in Deutschland können Inhaber der Blauen Karte EU in einen anderen EU-Mitgliedstaat ziehen und dort eine neue Blaue Karte EU beantragen (§ 18h AufenthG — Long-Term Mobility nach Art. 20 ff. RL 2021/1883/EU).

Der wichtigste Vorteil der Verlängerung der Blauen Karte EU ist der beschleunigte Zugang zum Daueraufenthalt-EU nach § 9a AufenthG: Nach nur 27 Monaten mit Blaue Karte EU und B1-Deutschkenntnissen (oder 33 Monaten mit A1-Kenntnissen) kann der Antrag auf Daueraufenthalt-EU gestellt werden — erheblich schneller als die allgemeine 5-Jahres-Frist nach § 9 AufenthG. Der Daueraufenthalt-EU ist unbefristet und ermöglicht nach 12 Monaten in Deutschland den erleichterten Zuzug in jeden anderen EU-Mitgliedstaat.

Die Ausländerbehörde des Wohnsitzes nach § 71 AufenthG ist für die Verlängerungsentscheidung zuständig. In großen Städten mit hoher Fachkräftepopulation haben sich spezialisierte Referate für Blaue-Karte-EU-Verfahren entwickelt. Das Beschleunigte Fachkräfteverfahren nach § 81a AufenthG kann auch für Verlängerungsanträge vom Arbeitgeber initiiert werden, um Bearbeitungszeiten zu reduzieren.

Die Blaue Karte EU erlischt nach AufenthG § 18g Abs. 5 (n.F.), wenn der Inhaber die qualifizierte Beschäftigung für mehr als 3 aufeinanderfolgende Monate unterbricht. Diese Regelung ist schärfer als bei normalen Aufenthaltserlaubnissen — Kündigung oder Arbeitslosigkeit müssen der Ausländerbehörde unverzüglich gemeldet werden. Wer den Arbeitgeber wechselt, muss die Ausländerbehörde informieren und ggf. eine Nebenbestimmungsänderung beantragen. Das Auswärtige Amt informiert auf make-it-in-germany.com über die Blaue Karte EU; das BAMF veröffentlicht jährliche Statistiken zu Blaue-Karte-EU-Erteilungen (2023: 22.246 Neuzulassungen in Deutschland — der höchste Wert seit Einführung 2012).

Wann brauchen Sie Verlängerung Blaue Karte EU / Daueraufenthalt Deutschland?

Ein Antrag auf Verlängerung der Blauen Karte EU oder Übergang zum Daueraufenthalt-EU in Deutschland wird in folgenden Situationen gestellt:

**Ablauf der Blauen Karte EU (Verlängerung § 18g AufenthG):** Die Blaue Karte EU wird i.d.R. für 4 Jahre oder die Dauer des Arbeitsvertrags plus 3 Monate ausgestellt (§ 18g Abs. 4 AufenthG n.F.). Vor dem Ablauf muss der Inhaber den Verlängerungsantrag stellen. Bedingung: Weiterhin qualifizierte Beschäftigung über der Gehaltschwelle beim selben oder einem neuen Arbeitgeber.

**Übergang zum Daueraufenthalt-EU nach 27 Monaten mit B1-Deutsch:** Das ist der strategisch wichtigste Moment im Blaue-Karte-EU-Lebenszyklus: Nach 27 Monaten Blaue Karte EU und nachgewiesenen B1-Deutschkenntnissen kann der Daueraufenthalt-EU (§ 9a AufenthG) beantragt werden. Mit unbefristetem Aufenthaltstitel entfällt die Pflicht zur regelmäßigen Verlängerung.

**Übergang zum Daueraufenthalt-EU nach 33 Monaten mit A1-Deutsch:** Wer (noch) keine B1-Sprachkenntnisse hat, kann nach 33 Monaten mit A1-Niveau den Daueraufenthalt-EU beantragen. Für alle, die in der Zwischenzeit Deutschkurse belegt haben, ist B1 nach 27 Monaten erreichbar.

**Arbeitgeberwechsel:** Beim Wechsel des Arbeitgebers muss die Ausländerbehörde informiert werden. Bleibt das Gehalt über der Schwelle und die Tätigkeit qualifiziert, ist der Wechsel i.d.R. problemlos. Die Ausländerbehörde ändert die Nebenbestimmung des eAT. Seit FEG 2023 ist die Vorrangprüfung der BA für Blaue-Karte-EU-Inhaber beim Arbeitgeberwechsel abgeschafft.

**EU-Mobilität nutzen (Long-Term Mobility):** Nach 12 Monaten Blaue Karte EU in Deutschland kann der Inhaber in einen anderen EU-Mitgliedstaat ziehen (§ 18h AufenthG, Art. 20 ff. RL 2021/1883/EU). Dieser Wechsel ist deutlich einfacher als eine Ersteinreise in das andere Land. Vergleiche auch den Antrag auf Niederlassungserlaubnis (de-niederlassungserlaubnis-antrag) als Alternative nach 5 Jahren.

**Verlängerung nach Elternzeit oder Beschäftigungsunterbrechung:** Die Blaue Karte EU erlischt bei mehr als 3 aufeinanderfolgenden Monaten ohne qualifizierte Beschäftigung (§ 18g Abs. 5 AufenthG). Elternzeit gilt nicht als schädliche Unterbrechung, da Elternzeit gesetzlich geregelt ist — dieser Punkt sollte vorab mit der Ausländerbehörde abgeklärt werden.

Was gehört in Ihr Verlängerung Blaue Karte EU / Daueraufenthalt Deutschland?

Ein vollständiger Antrag auf Verlängerung der Blauen Karte EU oder Daueraufenthalt-EU in Deutschland enthält folgende wesentliche Bestandteile:

**1. Vollständige Personalien** Name wie im Reisepass, Geburtsdatum, Geburtsort mit Staat, Staatsangehörigkeit, aktuelle Wohnanschrift in Deutschland, Telefon, E-Mail. Identische Schreibweise mit Ausländerakte ist zwingend.

**2. Daten der bisherigen Blauen Karte EU** Ablaufdatum und Dokumentennummer des aktuellen eAT, Datum der Erstausstellung der Blauen Karte EU (für Berechnung der 27/33-Monate-Frist), ggf. frühere Blaue Karte EU in anderem EU-Mitgliedstaat. Antrag VOR Ablaufdatum stellen für Fiktionswirkung nach § 81 Abs. 4 AufenthG.

**3. Nachweis der qualifizierten Beschäftigung** Aktueller Arbeitsvertrag (Original oder beglaubigte Kopie), aktuelle Gehaltsabrechnung (nicht älter als 3 Monate), Bestätigung des Arbeitgebers über Fortbestand der Beschäftigung. Das Jahresgehalt muss die aktuell geltende Gehaltschwelle des § 18g AufenthG überschreiten. Für 2024: allgemein 45.300 €/Jahr brutto; Mangelberufe (MINT, Medizin, IT, Pflege): 41.041,80 €/Jahr brutto. Werte werden nach § 18g Abs. 1 Nr. 2 AufenthG jährlich an die Bruttolohnentwicklung angepasst.

**4. Qualifikationsnachweis** Hochschulzeugnis mit beglaubigter Übersetzung, Anerkennungsbescheid (anabin-Datenbank der KMK, ENIC-NARIC) oder Arbeitgeberbescheinigung über Vergleichbarkeit (§ 18g Abs. 2 AufenthG n.F.). IT-Fachkräfte ohne Hochschulabschluss: Nachweis von 5 Jahren einschlägiger Berufserfahrung durch Arbeitszeugnisse, Referenzschreiben oder LinkedIn-Profil plus Arbeitgeberbestätigung. Auf forms-legal.com finden Sie alle Formulare für die Blaue Karte EU und das Fachkräfteeinwanderungsrecht in Deutschland.

**5. Sprachnachweis für Daueraufenthalt-EU** Für Daueraufenthalt-EU nach 27 Monaten: B1-Sprachzertifikat (Goethe-Institut, telc, ÖSD, DTZ des BAMF). Für Daueraufenthalt-EU nach 33 Monaten: A1-Nachweis (z.B. Einstiegskurs-Zertifikat). Nur für Verlängerung der BKE (ohne Daueraufenthalt-EU-Ziel): kein Sprachnachweis erforderlich.

**6. Wahl des beantragten Titels** Klare Angabe: Verlängerung der Blauen Karte EU ODER Übergang zum Daueraufenthalt-EU nach § 9a AufenthG. Beide Optionen können parallel beantragt werden — die Ausländerbehörde prüft beide Grundlagen. Empfehlung: Sobald 27 oder 33 Monate erreicht und Sprachkenntnisse nachgewiesen, stets Daueraufenthalt-EU mitbeantragen.

**7. EU-Mobilität-Nachweis (falls zutreffend)** Bei Zuzug aus anderem EU-Mitgliedstaat mit Blaue Karte EU: Nachweis der früheren BKE und Nachweis des 12-monatigen Voraufenthalts im anderen EU-Staat (§ 18h AufenthG, Art. 20 RL 2021/1883/EU). Erleichterte Verfahren gelten für EU-Mobile.

**8. Biometrisches Lichtbild** Passbildkonformes biometrisches Lichtbild für Produktion des neuen eAT. Ohne Lichtbild keine Antragstellung möglich.

**9. Gebühren** Verlängerung Blaue Karte EU: 100 € (AufenthV § 44). Daueraufenthalt-EU (§ 9a AufenthG): 113 € (AufenthV § 44). Werden beide gleichzeitig beantragt und erteilt: jeweils getrennte Gebühren. Arbeitgeber können im Rahmen des beschleunigten Fachkräfteverfahrens (§ 81a AufenthG) Gebühren übernehmen.

**10. Erlöschensgründe nach § 18g Abs. 5 AufenthG kennen** Die Blaue Karte EU erlischt bei über 3-monatiger Unterbrechung der qualifizierten Beschäftigung. Kündigung, Elternzeit (Ausnahme: gesetzlich geregelter Anspruch), Krankheit längerer Dauer müssen der Ausländerbehörde gemeldet werden. Bei Arbeitslosigkeit: sofort Ausländerbehörde kontaktieren und ggf. Aufenthaltserlaubnis zur Jobsuche (§ 20 AufenthG) beantragen, um Aufenthalt zu sichern.

So füllen Sie Ihr Verlängerung Blaue Karte EU / Daueraufenthalt Deutschland aus

Den Antrag auf Verlängerung der Blauen Karte EU oder Daueraufenthalt-EU in Deutschland stellen Sie folgendermaßen:

**Schritt 1: Ablaufdatum und 27/33-Monate-Frist prüfen** Prüfen Sie das Ablaufdatum Ihres eAT mit Blaue-Karte-EU-Aufschrift. Berechnen Sie gleichzeitig, ob Sie bereits 27 Monate (mit B1-Deutsch) oder 33 Monate (mit A1-Deutsch) Blaue Karte EU in Deutschland absolviert haben — ab diesem Zeitpunkt ist der Daueraufenthalt-EU nach § 9a AufenthG möglich. Termin bei der Ausländerbehörde so frühzeitig buchen, dass der Antrag vor Ablauf des eAT eingereicht werden kann.

**Schritt 2: Sprachkenntnisse nachweisen (für Daueraufenthalt-EU)** Falls Sie den Daueraufenthalt-EU nach 27 Monaten beantragen möchten und noch kein B1-Zertifikat besitzen: Deutschkurs belegen und B1-Prüfung ablegen (Goethe-Institut, telc, ÖSD oder BAMF-DTZ). Tipp: Viele Arbeitgeber finanzieren Deutschkurse für Fachkräfte; prüfen Sie, ob eine Förderung über BAMF-Berufssprachkurse möglich ist.

**Schritt 3: Unterlagen vollständig zusammenstellen** Aktueller Arbeitsvertrag (Original oder Kopie), aktuellste Gehaltsabrechnung, Hochschulzeugnis + Anerkennungsdokument (anabin-Bescheid), ggf. Sprachzertifikat B1/A1, Reisepass (Original + Kopie aller Seiten), aktueller eAT, biometrisches Lichtbild, Meldebescheinigung. Bei IT-Fachkräften ohne Hochschulabschluss: Nachweis der 5-jährigen einschlägigen Berufserfahrung durch Arbeitszeugnisse und Referenzschreiben.

**Schritt 4: Termin bei der Ausländerbehörde buchen** Termin beim zuständigen Referat für Erwerbstätigkeit / Hochqualifizierte der Ausländerbehörde buchen. Nicht beim falschen Referat vorstellig werden — falsche Terminauswahl kostet Zeit. In Berlin: LEA, online über die LEA-Website. In München: KVR, Terminbuchung online. Beim Termin: Alle Unterlagen in Originalen und Kopien mitbringen.

**Schritt 5: Antrag einreichen und beantragten Titel klar benennen** Antrag persönlich einreichen. Klar benennen, ob Verlängerung der BKE ODER Daueraufenthalt-EU beantragt wird — oder beides parallel. Wenn Daueraufenthalt-EU das Ziel ist, muss die 27/33-Monate-Frist rechnerisch nachgewiesen werden. Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 5 AufenthG sofort beantragen, wenn der aktuelle eAT ablaufend ist.

**Schritt 6: Arbeitgeberwechsel ankündigen (falls geplant)** Wenn gleichzeitig ein Arbeitgeberwechsel geplant ist: Neuen Arbeitsvertrag mitbringen und Nebenbestimmungsänderung beantragen. Seit FEG 2023 keine Vorrangprüfung der Bundesagentur für Arbeit mehr bei Blaue-Karte-EU-Inhabern — der Wechsel ist einfacher als früher.

**Schritt 7: Daueraufenthalt-EU entgegennehmen und Folgerechte nutzen** Nach Erteilung des Daueraufenthalt-EU (§ 9a AufenthG): Der neue eAT hat die Aufschrift 'Daueraufenthalt-EU' und keinen Ablaufstempel (unbegrenzt gültig). Ab Erteilung läuft die 12-Monate-Frist für EU-Mobilität: Nach 12 weiteren Monaten in Deutschland kann der Inhaber in einen anderen EU-Mitgliedstaat ziehen und dort erleichtert Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung beantragen (Art. 18 RL 2003/109/EG).

**Schritt 8: Erlöschensgründe kennen und Ausländerbehörde informieren** Die Blaue Karte EU erlischt bei über 3-monatiger Unterbrechung der qualifizierten Beschäftigung (§ 18g Abs. 5 AufenthG). Bei Kündigung oder Arbeitslosigkeit sofort die Ausländerbehörde informieren. Zur Überbrückung kann eine Aufenthaltserlaubnis zur Jobsuche nach § 20 AufenthG beantragt werden (6 Monate Jobsuche-Erlaubnis für Fachkräfte).

Häufige Fehler bei Ihrem Verlängerung Blaue Karte EU / Daueraufenthalt Deutschland

Häufige Fehler bei der Verlängerung der Blauen Karte EU in Deutschland und wie man sie vermeidet:

**27/33-Monate-Frist verpasst:** Viele BKE-Inhaber sind sich nicht bewusst, dass sie bereits nach 27 Monaten (mit B1-Deutsch) den Daueraufenthalt-EU beantragen können. Wer diese Frist verpasst und stattdessen einfach die BKE verlängert, verzögert seinen Daueraufenthalt unnötig. Direkt nach 27 Monaten Daueraufenthalt-EU beantragen — nicht warten.

**Kein Sprachkurs begonnen:** Für den Daueraufenthalt-EU ist mindestens A1-Deutsch erforderlich (für 33-Monate-Weg) oder B1 (für 27-Monate-Weg). Wer keinen Deutschkurs besucht hat, kann den schnellen Weg nicht nutzen. Bereits im ersten BKE-Jahr mit Deutschkurs beginnen; viele Arbeitgeber finanzieren Kurse oder BAMF-Berufssprachkurse sind kostenlos für Fachkräfte.

**Arbeitgeberwechsel nicht gemeldet:** Beim Wechsel des Arbeitgebers muss die Ausländerbehörde informiert und eine Nebenbestimmungsänderung beantragt werden. Wer dies versäumt, riskiert einen Verstoß gegen die Nebenbestimmung des eAT. Seit FEG 2023 ist die Vorrangprüfung abgeschafft — aber die Meldung bleibt Pflicht.

**Gehaltschwelle unterschritten ohne Meldung:** Wenn das Gehalt durch Teilzeit, Gehaltskürzung oder Arbeitslosigkeit unter die gesetzliche Schwelle fällt, ist die BKE-Voraussetzung nicht mehr erfüllt. Dies muss der Ausländerbehörde unverzüglich mitgeteilt werden. Wer eine Gehaltsreduktion plant oder akzeptiert, sollte vorab prüfen, ob die Schwelle noch erfüllt wird.

**Qualifikationsanerkennung nicht aktualisiert:** Wer nach der Erstausstellung der BKE einen weiteren Abschluss erworben hat oder in einer neuen Tätigkeit arbeitet, sollte prüfen, ob die Qualifikationsanerkennung noch stimmt. Neue Berufskategorien können andere anabin-Klassifizierungen erfordern.

**EU-Mobilität-Option nicht genutzt:** Viele BKE-Inhaber wissen nicht, dass sie nach 12 Monaten in Deutschland in andere EU-Länder umziehen können (§ 18h AufenthG, Art. 20 RL 2021/1883/EU). Wer einen Stellenwechsel ins europäische Ausland plant, sollte die erleichterten EU-Mobilität-Verfahren kennen.

**Biometrisches Lichtbild vergessen:** Ohne aktuelles biometrisches Lichtbild kann kein neuer eAT produziert werden. Lichtbild passend zum aktuellen Aussehen mitbringen — Lichtbild-Automat oder Fotostudio nutzen. Selfies oder Handy-Fotos werden nicht akzeptiert.

**Fiktionsbescheinigung nicht rechtzeitig beantragt:** Bei spätem Terminbuchung kann der eAT ablaufen, bevor der Termin stattfindet. In diesem Fall Fiktionsbescheinigung sofort telefonisch oder per E-Mail bei der Ausländerbehörde beantragen — der Aufenthalt bleibt rechtmäßig, wenn der Antrag rechtzeitig gestellt wurde (§ 81 Abs. 4 AufenthG).

Diese Seite zitieren

Verweisen Sie auf diese kostenlose Vorlage in einem Artikel, Lehrplan oder Forschungsbericht:

APA

Forms Legal. (2026). Verlängerung Blaue Karte EU / Daueraufenthalt Deutschland (Deutschland) [Legal document template]. Forms Legal. https://forms-legal.com/de/deutschland/personal/immigration/blaue-karte-eu-verlaengerung-daueraufenthalt-deutschland

MLA

"Verlängerung Blaue Karte EU / Daueraufenthalt Deutschland (Deutschland)." Forms Legal, 2026, https://forms-legal.com/de/deutschland/personal/immigration/blaue-karte-eu-verlaengerung-daueraufenthalt-deutschland.

BibTeX
@misc{formslegal-blaue-karte-eu-verlaengerung-daueraufenthalt-deutschland,
  author       = {{Forms Legal}},
  title        = {Verlängerung Blaue Karte EU / Daueraufenthalt Deutschland (Deutschland)},
  year         = {2026},
  howpublished = {\url{https://forms-legal.com/de/deutschland/personal/immigration/blaue-karte-eu-verlaengerung-daueraufenthalt-deutschland}},
  note         = {Free legal document template}
}

Häufig gestellte Fragen

Gesetzesreferenzierte Vorlage — Vorlage zuletzt geändert Juni 2026

Diese Vorlage dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Gesetze sind je nach Rechtsordnung unterschiedlich und ändern sich im Laufe der Zeit. Konsultieren Sie für Ihren konkreten Fall einen qualifizierten Rechtsanwalt.Vollständiger Haftungsausschluss

Fehler gefunden? Sagen Sie uns Bescheid