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Körperschaftsteuererklärung KSt 1 GmbH AG Deutschland

Körperschaftsteuererklärung KSt 1 (GmbH / AG)

Bundesrepublik Deutschland — KStG §§ 1, 7, 8, 23; SolzG; BFH I R 9/13; AO §§ 149, 150

KÖRPERSCHAFTSTEUERERKLÄRUNG KSt 1 — KAPITALGESELLSCHAFT

Körperschaftsteuer nach KStG §§ 1 (unbeschränkte Steuerpflicht), 7 (Bemessungszeitraum), 8 (Einkommensermittlung), 23 (Steuersatz 15 %); Solidaritätszuschlag SolzG § 4 (5,5 %); Zinsschranke EStG § 4h i. V. m. KStG § 8a; vGA KStG § 8 Abs. 3; AO §§ 149, 150 (Erklärungspflicht, Abgabefrist)

Veranlagungszeitraum (Wirtschaftsjahr): [Veranlagungszeitraum]

Angaben zur Körperschaft

ANGABEN ZUR KÖRPERSCHAFT

Firma: [Firma der Körperschaft]

Rechtsform: [Rechtsform]

Steuernummer Körperschaftsteuer: [Steuernummer KSt]

Zuständiges Finanzamt: [Finanzamt]

Einkommensermittlung — KStG §§ 7, 8

EINKOMMENSERMITTLUNG — KStG §§ 7, 8 i. V. m. EStG

Handelsbilanzgewinn/-verlust (vor Steuern, HGB): EUR [Handelsbilanzgewinn/-verlust]

Hinzurechnung verdeckte Gewinnausschüttungen (KStG § 8 Abs. 3 Satz 2 — BFH I R 9/13): EUR [Verdeckte Gewinnausschüttungen]

Kürzung Investitionsabzugsbetrag (EStG § 7g — KMU, max. 200.000 EUR): EUR [Investitionsabzugsbetrag § 7g EStG]

Hinzurechnung nichtabzugsfähige Zinsaufwendungen Zinsschranke (EStG § 4h i. V. m. KStG § 8a): EUR [Zinsschranke nichtabzugsfähig]

ZU VERSTEUERNDES EINKOMMEN DER KÖRPERSCHAFT (KStG § 7 Abs. 1): EUR [Zu versteuerndes Einkommen]

Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag

STEUERBERECHNUNG — KStG § 23, SolzG § 4

Körperschaftsteuer 15 % (KStG § 23 Abs. 1) auf EUR [Zu versteuerndes Einkommen]: EUR [Körperschaftsteuer 15 %]

Solidaritätszuschlag 5,5 % auf KSt (SolzG § 4): EUR [Solidaritätszuschlag 5,5 %]

Geleistete Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen (AO § 37): EUR [Vorauszahlungen]

Hinweis: Körperschaften unterliegen zusätzlich der Gewerbesteuer (GewStG §§ 2, 11) — Hebesatz je nach Gemeinde 200–490 %. Gesamtsteuerbelastung (KSt 15 % + SolZ 0,825 % + GewSt ca. 14–17 %) = ca. 29–33 %.

Hinweis § 8b KStG: Dividenden und Veräußerungsgewinne aus Beteiligungen an anderen Kapitalgesellschaften sind zu 95 % steuerfrei (BFH I R 9/11 — 5 % gelten als nichtabzugsfähige Betriebsausgaben).

Ich versichere, dass die vorstehenden Angaben vollständig und nach bestem Wissen richtig sind (AO § 150 Abs. 2). Sämtliche Unterlagen (Jahresabschluss, Steuerbilanz, vGA-Dokumentation, Verrechnungspreisdokumentation nach § 90 Abs. 3 AO) sind vorhanden und werden dem Finanzamt auf Anforderung vorgelegt.

[Unterschrift Ort], den [Unterschrift Datum]

___________________________

[Gesetzlicher Vertreter] (Gesetzliche/r Vertreter/in gemäß AO § 34)

[Firma der Körperschaft]

Beizufügende Unterlagen (Anlagen zur KSt 1):

— Anlage AESt (Steueranrechnung bei Auslandseinkünften, falls zutreffend)

— Anlage GK (Gesellschaftskapital, Beteiligungen nach § 8b KStG)

— Jahresabschluss: Bilanz + Gewinn- und Verlustrechnung (HGB §§ 264 ff.)

— Steuerliche Überleitungsrechnung (Handels- zu Steuerbilanz)

— Gesellschafterliste nach § 16 Abs. 1 GmbHG (GmbH) oder Aktionärsstruktur (AG)

Gesetzliche/r Vertreter/in (Geschäftsführer/Vorstand)

________________

Signature

Betreut von Vladislav Sergienko, Gründer·Vorlage zuletzt geändert: ·Fehler melden

Was ist Körperschaftsteuererklärung KSt 1 GmbH AG Deutschland?

Das zu versteuernde Einkommen der Körperschaft wird nach KStG § 8 Abs. 1 i. V. m. den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes (EStG) ermittelt. Ausgangspunkt ist der handelsrechtliche Gewinn nach HGB (§§ 238, 264 ff.), der durch steuerliche Korrekturen — Hinzurechnungen und Kürzungen — in das körperschaftsteuerliche Einkommen übergeleitet wird. Sämtliche Einkünfte der Kapitalgesellschaft gelten gemäß KStG § 8 Abs. 2 als Einkünfte aus Gewerbebetrieb, was eine erhebliche Vereinfachung gegenüber den sieben Einkunftsarten des EStG darstellt. Bundesfinanzhof (BFH) I R 9/13 präzisiert, dass Körperschaften im Sinne des KStG § 1 keine außersteuerlichen Korrekturmöglichkeiten analog zu natürlichen Personen kennen.

Ein zentrales Thema der Körperschaftsteuererklärung in Deutschland ist die verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) nach KStG § 8 Abs. 3 Satz 2. Darunter fallen Vermögensminderungen oder verhinderte Vermögensmehrungen, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst sind und keinen gesellschaftsrechtlichen Beschluss haben. Häufige Fälle: überhöhte Gehälter an Gesellschafter-Geschäftsführer, zinslose oder niedrigverzinsliche Gesellschafterdarlehen, Miete von Gesellschaftern über Marktwert. Das Finanzamt rechnet vGAs dem Einkommen der Körperschaft hinzu und unterwirft sie beim empfangenden Gesellschafter der Kapitalertragsteuer (KapESt) nach EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2. Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) koordiniert länderübergreifende Prüfungen, wenn Gesellschafter in verschiedenen Bundesländern ansässig sind.

Die Körperschaftsteuer wird durch Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen unterjährig entrichtet (AO § 37): jeweils am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember des Veranlagungsjahres. Das Finanzamt setzt Vorauszahlungen auf Basis des letzten Körperschaftsteuerbescheids fest. Körperschaften, die ihre Vorauszahlungen für zu hoch halten, können Herabsetzungsantrag stellen. Abgabefrist für die KSt 1-Erklärung: 31. Juli des Folgejahres nach AO § 149 Abs. 2 (ohne steuerlichen Berater). Mit Steuerberater (Mitglied der Bundessteuerberaterkammer — BStBK) verlängert sich die Frist nach AO § 149 Abs. 3 auf den 28. Februar des übernächsten Jahres. Die Körperschaftsteuererklärung ist nach § 31 KStG i. V. m. § 150 Abs. 1 AO eigenhändig vom gesetzlichen Vertreter (Geschäftsführer oder Vorstand) zu unterschreiben — auf forms-legal.com ist eine vollständige Vorlage kostenlos verfügbar.

Neben der Körperschaftsteuer unterliegen GmbH und AG grundsätzlich der Gewerbesteuer nach GewStG — Kapitalgesellschaften gelten nach GewStG § 2 Abs. 2 stets als Gewerbebetrieb, unabhängig von der tatsächlichen Tätigkeit. Die gesamte Steuerbelastung einer deutschen Kapitalgesellschaft setzt sich aus Körperschaftsteuer (15 %), Solidaritätszuschlag (ca. 0,825 %) und Gewerbesteuer (ca. 14–17 % je nach Gemeinde-Hebesatz) zusammen — in der Summe ca. 29–33 % des zu versteuernden Einkommens.

Wann brauchen Sie Körperschaftsteuererklärung KSt 1 GmbH AG Deutschland?

Die Körperschaftsteuererklärung KSt 1 in Deutschland ist in folgenden Situationen einzureichen:

**Jährliche Erklärungspflicht für alle unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaften:** GmbH, AG, KGaA, SE, Genossenschaften und Vereine mit wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb, die Sitz oder Geschäftsleitung im Inland haben (KStG § 1 Abs. 1), müssen jährlich eine KSt 1-Erklärung abgeben — unabhängig davon, ob Gewinn erzielt wurde oder Verluste entstanden sind. Selbst bei Verlustjahren ist die Erklärung abzugeben, damit der Körperschaftsteuerliche Verlustvortrag nach KStG § 10d EStG i. V. m. KStG § 8 Abs. 1 festgestellt wird.

**GmbH-Gründung oder erstmalige Steuerpflicht:** Im Gründungsjahr entsteht die Erklärungspflicht ab dem Tag der Eintragung ins Handelsregister (HGB § 7). Das Finanzamt erteilt nach Registrierung eine Steuernummer und setzt vorläufige Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen fest. Im Gründungsjahr: Rumpfwirtschaftsjahr von Gründung bis 31. Dezember (sofern nicht abweichendes Wirtschaftsjahr beantragt).

**Umwandlungen, Verschmelzungen und Aufspaltungen:** Bei Umwandlungen nach UmwG (Verschmelzung, Spaltung, Formwechsel) entsteht für die übertragende Körperschaft ein Rumpfwirtschaftsjahr. Die Umwandlung ist für Zwecke des KStG nach dem UmwStG zu behandeln — stille Reserven können unter Voraussetzungen steuerneutral übergehen (UmwStG §§ 11–13, 15 ff.). Das Finanzamt erfordert in diesem Fall eine gesonderte KSt-Erklärung für den Umwandlungszeitraum.

**Liquidation und Abwicklung der Körperschaft:** Bei Liquidation einer GmbH oder AG entsteht der Besteuerungszeitraum nach KStG § 11: Liquidationsbesteuerung für die gesamte Abwicklungsdauer (maximal drei Jahre umfasst ein Liquidationszeitraum nach KStG § 11 Abs. 1 Satz 2). Liquidationsgewinne sind körperschaftsteuerpflichtig; Körperschaft reicht abschließende KSt 1-Erklärung für den Liquidationszeitraum ein.

**Organschaft (KStG §§ 14–19):** Eine Organgesellschaft (GmbH oder AG) kann in eine Organschaft mit einer Organträgerin (Holding-Gesellschaft) eingebunden werden. Voraussetzungen: finanzielle Eingliederung (Mehrheitsbeteiligung), Gewinnabführungsvertrag nach AktG §§ 291 ff. (für mindestens fünf Jahre). Im Organschaftsverhältnis wird das Einkommen der Organgesellschaft dem Organträger zugerechnet — Organgesellschaft gibt dennoch eigene KSt 1-Erklärung ab, aber mit null-Einkommen (zugerechnet an Organträger). Diese Struktur nutzen Konzerne zur Verlustverrechnung zwischen Gesellschaften.

**Beteiligungserträge und § 8b KStG:** Kapitalgesellschaften, die Dividenden von anderen Kapitalgesellschaften erhalten oder Anteile veräußern, können das Schachtelprivileg nach KStG § 8b nutzen: Dividenden und Veräußerungsgewinne sind zu 95 % von der KSt befreit (5 % gelten als nichtabzugsfähige Betriebsausgaben — BFH I R 9/11). Dies macht Deutschland für Holdingstrukturen attraktiv. Voraussetzung für § 8b Abs. 1 KStG: Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft ohne Mindestbeteiligungsquote bei Dividenden; für § 8b Abs. 2 bei Veräußerungsgewinnen: Beteiligung grundsätzlich unbeschränkt.

Was gehört in Ihr Körperschaftsteuererklärung KSt 1 GmbH AG Deutschland?

Die Körperschaftsteuererklärung KSt 1 in Deutschland besteht aus mehreren Kernbereichen:

**1. Identifikation der Körperschaft und Veranlagungsgrundlagen** Firmenbezeichnung nach Handelsregister (HGB § 17), Steuernummer, zuständiges Finanzamt (AO § 20 — Ort der Geschäftsleitung), Wirtschaftsjahr (KStG § 7 Abs. 4 — abweichendes WJ möglich). Rechtsform bestimmt anzuwendende gesellschaftsrechtliche Vorschriften: GmbHG (Gesellschaft mit beschränkter Haftung), AktG (Aktiengesellschaft), GenG (Genossenschaft). Gesetzlicher Vertreter (Geschäftsführer nach GmbHG §§ 35–52 oder Vorstand nach AktG §§ 76–94) muss Erklärung unterzeichnen (AO § 34).

**2. Einkommensermittlung nach KStG § 8 — Handels- zu Steuerbilanz** Ausgangspunkt: Handelsbilanzgewinn nach HGB. Steuerliche Korrekturen umfassen Hinzurechnungen (vGA nach KStG § 8 Abs. 3, nicht abzugsfähige Betriebsausgaben nach EStG § 4 Abs. 5, Zinsschranke nach EStG § 4h, Körperschaftsteuer selbst nach KStG § 10 Nr. 2) und Kürzungen (§ 8b KStG-Erträge 95 %, IAB nach EStG § 7g, Investitionsabzug). Die Verrechnungspreisdokumentation nach AO § 90 Abs. 3 i. V. m. § 1 AStG ist für Transaktionen mit verbundenen Unternehmen im Ausland Pflicht. Auf forms-legal.com finden sich weitere Vorlagen für Steuerformulare kostenlos.

**3. Verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) nach KStG § 8 Abs. 3** Die vGA ist das komplexeste Prüfungsfeld der GmbH-Besteuerung. Prüfungsmaßstab ist der Fremdvergleich (arm's length principle): Würde eine GmbH diesen Vorteil einem fremden Dritten unter gleichen Umständen gewährt haben? Häufige vGA-Fälle: überhöhte Gesellschafter-Geschäftsführer-Vergütung (Angemessenheitsurteil BFH I R 9/13 — Gesamtvergütung muss Ergebnis klarer, im Voraus getroffener und tatsächlich durchgeführter Vereinbarungen sein), zinslose Darlehen (Zinsvorteil = vGA), verbilligte Nutzungsüberlassung. Folgen: Hinzurechnung beim Einkommen der GmbH + Kapitalertragsteuer 25 % beim Gesellschafter (EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2, § 43 Abs. 1 Nr. 1).

**4. Schachtelprivileg nach KStG § 8b** Dividenden einer deutschen GmbH-Tochter an die Mutter-GmbH sind nach KStG § 8b Abs. 1 zu 95 % steuerfrei — 5 % gelten als fiktive nichtabzugsfähige Betriebsausgaben. Veräußerungsgewinne aus Kapitalgesellschaftsanteilen sind nach § 8b Abs. 2 ebenfalls zu 95 % steuerfrei. Internationales Schachtelprivileg nach Doppelbesteuerungsabkommen (DBA): Dividenden aus ausländischen Beteiligungen ≥ 10–15 % (je nach DBA) oft vollständig freigestellt.

**5. Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen und Restschuld** Vorauszahlungen: quartalsweise nach AO § 37 (10.3., 10.6., 10.9., 10.12.). Restschuld oder Erstattung ergibt sich aus KSt-Bescheid nach Bearbeitung durch Finanzamt. Zinsen nach AO § 233a: Nachzahlungszinsen von 1,8 % p. a. (seit BVerfG-Urteil 1 BvR 2422/17) auf Nachzahlungsbeträge ab 15 Monate nach Ablauf des Veranlagungsjahres. GmbH & Co. KG unterliegt nicht KStG, sondern ESt bei den Kommanditisten — nur die Komplementär-GmbH zahlt KSt auf ihren Anteil.

**6. Gewerbesteuer-Verknüpfung** Kapitalgesellschaften sind stets Gewerbebetrieb nach GewStG § 2 Abs. 2 — keine Gewerbesteuerbefreiung aufgrund freiberuflicher Tätigkeit möglich. Gewerbeertrag nach GewStG § 7 entspricht dem KSt-Einkommen ± Hinzurechnungen (GewStG § 8) und Kürzungen (GewStG § 9). Gewerbesteuer ist bei Körperschaften nicht als Betriebsausgabe abzugsfähig (EStG § 4 Abs. 5b). Im Gegensatz zu Personenunternehmen: keine Anrechnung nach EStG § 35 für Kapitalgesellschaften.

So füllen Sie Ihr Körperschaftsteuererklärung KSt 1 GmbH AG Deutschland aus

Die Körperschaftsteuererklärung KSt 1 in Deutschland wird in folgenden Schritten vorbereitet und eingereicht:

**Schritt 1 — Jahresabschluss und Steuerbilanz aufstellen** Vor dem Ausfüllen der KSt 1 muss der handelsrechtliche Jahresabschluss (Bilanz + Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB §§ 242, 264) aufgestellt und geprüft sein. Bei Prüfungspflicht (AG grundsätzlich, GmbH ab bestimmten Größenmerkmalen nach HGB § 316): testierter Abschluss eines Wirtschaftsprüfers oder vereidigten Buchprüfers (WPO). Ausgehend vom HGB-Gewinn ist eine steuerliche Überleitungsrechnung (Handels- zu Steuerbilanz) zu erstellen, die alle permanenten und temporären Differenzen zeigt.

**Schritt 2 — Verdeckte Gewinnausschüttungen prüfen und dokumentieren** Gesellschafter-Geschäftsführer-Gehälter müssen einem Fremdvergleich standhalten: Gehaltsvergleiche für gleichartige Positionen (BFH I R 9/13 — Gesamtausstattung inkl. Tantieme, Nebenleistungen, Pensionszusage muss angemessen sein). Pensionszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer: strenge Erdienbarkeitsregeln (Mindestalter 27 Jahre bei Zusage, mindestens 10 Jahre bis Pensionsalter — BFH I R 13/09). Darlehensverträge zwischen GmbH und Gesellschafter: schriftliche Vereinbarung, marktüblicher Zinssatz, tatsächliche Durchführung. Dokumentation ist Pflicht — Finanzamt prüft vGA im Rahmen der Betriebsprüfung nach AO § 193.

**Schritt 3 — ELSTER-Übermittlung der KSt 1 vorbereiten** Die Körperschaftsteuererklärung ist nach § 31 Abs. 1a KStG i. V. m. § 150 Abs. 8 AO grundsätzlich elektronisch über ELSTER zu übermitteln. Registrierung des Unternehmens bei ELSTER unter www.elster.de (ELSTER-Zertifikat für juristische Personen). Alternativ: Steuerberater übermittelt über DATEV. Folgende Anlagen sind gemeinsam mit der KSt 1 einzureichen: Anlage GK (Gesellschafterbeteiligungen, § 8b-Erträge), Anlage AESt (Steueranrechnung Ausland), Anlage ZVE (Verlustfeststellung), Anlage WA (Wohngebäude, falls zutreffend).

**Schritt 4 — Solidaritätszuschlag und Vorauszahlungsabgleich** Solz berechnet sich automatisch: 5,5 % der festgesetzten KSt (Körperschaften sind von der SolzG-Reform 2021 ausgenommen — keine Freigrenze). Vorauszahlungen (Leistungsort- und Zahlungszeitpunkt aus Bankkontoauszügen) sind anzugeben — Verrechnung mit festgesetzter Steuer im Körperschaftsteuerbescheid. Bei zu hohen Vorauszahlungen: Erstattung nach Bescheid. Bei Differenz zur Erwartung: prüfen, ob Einspruch nach AO § 347 sinnvoll.

Häufige Fehler bei Ihrem Körperschaftsteuererklärung KSt 1 GmbH AG Deutschland

Häufige Fehler bei der Körperschaftsteuererklärung KSt 1 in Deutschland und wie Sie sie vermeiden:

**Verdeckte Gewinnausschüttung nicht erkannt:** Der häufigste und kostspieligste Fehler. GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer erhalten überhöhte Vergütung — das Finanzamt rechnet den Mehrbetrag als vGA dem Einkommen der GmbH hinzu (KStG § 8 Abs. 3 Satz 2) und setzt Kapitalertragsteuer 25 % beim Gesellschafter fest. Lösung: Gehaltsspiegel für gleichartige Positionen dokumentieren, Gehaltsverträge im Voraus schriftlich festlegen und tatsächlich durchführen (BFH I R 9/13).

**Pensionszusage an Gesellschafter-Geschäftsführer ohne korrekte Erdienbarkeit:** Pensionszusagen, die dem Gesellschafter-GF weniger als 10 Ruhejahre lassen oder nach dem 60. Lebensjahr erstmals erteilt werden, erkennt das Finanzamt nicht steuerlich an (vGA). Folge: Rückstellungsauflösung und Hinzurechnung als Einnahme bei der GmbH. Lösung: Pensionszusagen stets von Steuerberater der BStBK oder Wirtschaftsprüfer prüfen lassen.

**Zinsschranke nach EStG § 4h ignoriert:** GmbH mit hohem Fremdkapitalanteil — z. B. im Rahmen von Leveraged Buyouts oder konzerninternen Darlehen — unterschätzt häufig die Zinsschranke. Nettozinsaufwand über 3 Mio. EUR: nur 30 % des steuerlichen EBITDA abzugsfähig. Nicht abzugsfähige Zinsen werden in Folgejahren als Zinsvortrag vorgetragen, mindern aber Liquidität aktuell. Lösung: frühzeitig prüfen, ob Eigenkapitalquoten-Vergleich (§ 4h Abs. 2 lit. c EStG) günstiger ist.

**§ 8b KStG falsch angewendet:** Bei Dividenden aus Streubesitz (Beteiligung unter 10 % am Beginn des Jahres) greift § 8b Abs. 1 KStG nach § 8b Abs. 4 KStG nicht — volle Steuerpflicht der Dividende. Fehler: GmbH behandelt alle Dividendenerträge als zu 95 % steuerfrei ohne Beteiligungsquotenprüfung. Lösung: Beteiligungsquote zu Beginn jedes Veranlagungsjahres prüfen.

**Mangelhafte Verrechnungspreisdokumentation bei Auslandsgesellschaften:** Transaktionen mit verbundenen ausländischen Unternehmen (z. B. Lieferungen an die polnische Tochtergesellschaft) erfordern Verrechnungspreisdokumentation nach AO § 90 Abs. 3 i. V. m. § 1 AStG (Fremdvergleich). Bei Fehlen der Dokumentation: Zuschlag von 5–10 % auf den nicht dokumentierten Betrag nach § 162 Abs. 4 AO. Lösung: Verrechnungspreisdokumentation laufend pflegen und nicht nur auf Anfrage erstellen.

Quellen und Zitate

Gesetzliche Zitate verlinken auf offizielle Regierungsquellen.

  1. § 10d EStGDE official
  2. § 49 EStGDE official

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Forms Legal. (2026). Körperschaftsteuererklärung KSt 1 GmbH AG Deutschland (Deutschland) [Legal document template]. Forms Legal. https://forms-legal.com/de/deutschland/government/tax-forms/koerperschaftsteuererklaerung-kst1-gmbh-ag-deutschland

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Gesetzesreferenzierte Vorlage — Vorlage zuletzt geändert Juni 2026

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