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Gewerbesteuererklärung GewSt 1 Gewerbeertrag Deutschland

Gewerbesteuererklärung GewSt 1 (Gewerbeertrag)

Bundesrepublik Deutschland — GewStG §§ 1, 7, 8, 9, 11; Hebesatz Gemeinde; BFH IV R 17/16; AO § 149

Gewerbesteuer nach GewStG §§ 1 (Steuergegenstand), 2 (Steuerpflicht), 7 (Gewerbeertrag), 8 (Hinzurechnungen — Finanzierungsanteile, Lizenzen, Mieten), 9 (Kürzungen — Grundbesitz, Schachteldividende), 11 (Messbetrag 3,5 %, Freibetrag 24.500 EUR), 16 (Hebesatz Gemeinde); EStG § 35 (Anrechnung auf ESt); AO § 149 (Abgabefrist); BFH IV R 17/16 (Hinzurechnungsberechnung)

Erhebungszeitraum: [Erhebungszeitraum]

Gewerbebetrieb

ANGABEN ZUM GEWERBEBETRIEB

Unternehmen / Firma: [Name Unternehmen/Firma]

Rechtsform: [Rechtsform]

Steuernummer: [Steuernummer GewSt]

Betriebssitz (AO § 12): [Betriebssitz]

Gewerbeertrag — GewStG §§ 7, 8, 9

BERECHNUNG DES GEWERBEERTRAGS — GewStG §§ 7, 8, 9

Ausgangsgröße: Gewinn aus Gewerbebetrieb nach EStG/KStG (GewStG § 7 Abs. 1): EUR [Gewinn aus Gewerbebetrieb]

Hinzurechnungen nach GewStG § 8 (Finanzierungsanteile: 25 % Zinsanteile Mieten/Leasing/Lizenzen nach § 8 Nr. 1 — BFH IV R 17/16; Gewinnanteile nach § 8 Nr. 5): EUR [Hinzurechnungen § 8 GewStG]

Kürzungen nach GewStG § 9 (Grundbesitz 1,2 % EW nach § 9 Nr. 1; Schachteldividende § 9 Nr. 7/8; Gewinnanteile Personengesellschaft § 9 Nr. 2): EUR [Kürzungen § 9 GewStG]

GEWERBEERTRAG (abgerundet auf 100 EUR nach GewStG § 11 Abs. 1): EUR [Gewerbeertrag]

Hinweis Freibetrag GewStG § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1: 24.500 EUR für natürliche Personen und Personengesellschaften (keine Kapitalgesellschaften).

Messbetrag und Gewerbesteuer

GEWERBESTEUER-MESSBETRAG UND STEUERBERECHNUNG — GewStG §§ 11, 16

Steuermesszahl: 3,5 % (GewStG § 11 Abs. 2)

Gewerbesteuer-Messbetrag (EUR [Gewerbeertrag] × 3,5 %): EUR [Gewerbesteuer-Messbetrag]

Hebesatz der Gemeinde (GewStG § 16): [Hebesatz Gemeinde %] %

GEWERBESTEUER (Messbetrag × Hebesatz / 100): EUR [Gewerbesteuer Jahresbetrag]

Hinweis EStG § 35: Anrechnung des 3,8-fachen des Messbetrags auf die Einkommensteuer des Gewerbetreibenden (nur natürliche Personen / Personengesellschaften, nicht GmbH/AG).

Gewerbesteuer-Vorauszahlungen (GewStG § 21): fällig am 15.2., 15.5., 15.8. und 15.11. des Erhebungszeitraums.

Ich versichere, dass die vorstehenden Angaben nach bestem Wissen und Gewissen vollständig und richtig sind (AO § 150 Abs. 2). Alle Belege (Gewinnermittlung, GewStG-Hinzurechnungsberechnungen, Grundbesitz-Einheitswertbescheid für § 9 Nr. 1 GewStG) liegen vor und werden auf Anforderung dem Finanzamt vorgelegt.

[Abgabeort], den [Abgabedatum]

___________________________

[Unterzeichner]

Beizufügende Unterlagen:

— Gewinnermittlung: Jahresabschluss (Bilanz + GuV) oder EÜR-Formular

— Nachweis Hinzurechnungen (§ 8 GewStG): Zins-, Miet-, Leasing- und Lizenzaufstellungen

— Einheitswertbescheid für Grundbesitz (für § 9 Nr. 1 GewStG-Kürzung)

— Bescheid über gesonderte und einheitliche Feststellung (bei Personengesellschaften, AO § 180)

Inhaber / Geschäftsführer / Vorstand

________________

Signature

Betreut von Vladislav Sergienko, Gründer·Vorlage zuletzt geändert: ·Fehler melden

Was ist Gewerbesteuererklärung GewSt 1 Gewerbeertrag Deutschland?

Die Gewerbesteuererklärung GewSt 1 Gewerbeertrag in Deutschland ist in GewStG §§ 1 (Steuergegenstand), 7 (Gewerbeertrag), 8 (Hinzurechnungen), 9 (Kürzungen), 11 (Hebesatz Gemeinde, Messbetrag 3,5 %, Freibetrag 24.500 EUR) geregelt. Gewerbesteuerpflichtig nach GewStG § 2 sind alle Gewerbebetriebe, die im Inland betrieben werden. Für natürliche Personen und Personengesellschaften gilt: ein Gewerbebetrieb nach EStG § 15 Abs. 2 liegt vor, wenn eine selbständige, nachhaltige Betätigung mit Gewinnerzielungsabsicht und Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr vorliegt, die weder land- und forstwirtschaftlich noch freiberuflich ist. Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, KGaA) gelten nach GewStG § 2 Abs. 2 stets als Gewerbebetrieb — auch wenn sie ausschließlich freiberufliche oder verwaltende Tätigkeiten ausüben. Diese Regelung ist ein wesentlicher Unterschied gegenüber natürlichen Personen und führt dazu, dass eine Anwalts-GmbH anders als eine Einzelanwaltskanzlei der Gewerbesteuer unterliegt.

Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer ist der Gewerbeertrag nach GewStG § 7. Dieser ergibt sich aus dem steuerlichen Gewinn des Gewerbebetriebs nach EStG oder KStG, bereinigt um Hinzurechnungen nach GewStG § 8 und Kürzungen nach GewStG § 9. Die Hinzurechnungen nach GewStG § 8 Nr. 1 — Finanzierungsanteile aus Schuldzinsen, Leasingraten, Lizenzgebühren und Mieten — sind das komplexeste Element der Gewerbesteuerberechnung. BFH IV R 17/16 stellt klar, dass die Hinzurechnung von Finanzierungsanteilen nur dann erfolgt, wenn die Summe aller Finanzierungsanteile 200.000 EUR übersteigt (Freibetrag für den Finanzierungsanteil). Dabei gelten für verschiedene Kostenarten unterschiedliche Hinzurechnungssätze: 100 % für Schuldzinsen (GewStG § 8 Nr. 1a), 25 % für Leasingraten beweglicher Wirtschaftsgüter (§ 8 Nr. 1d), 12,5 % für Leasingraten unbeweglicher Wirtschaftsgüter (§ 8 Nr. 1e) und 25 % für Lizenzzahlungen (§ 8 Nr. 1f).

Die Steuermesszahl beträgt einheitlich 3,5 % nach GewStG § 11 Abs. 2. Natürliche Personen und Personengesellschaften haben einen Freibetrag von 24.500 EUR nach GewStG § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 — Kapitalgesellschaften haben keinen Freibetrag. Die Gewerbesteuer ist für Gewerbetreibende, die der Einkommensteuer unterliegen, nach EStG § 35 anrechenbar: Das 3,8-fache des Gewerbesteuer-Messbetrags mindert die Einkommensteuer. Kapitalgesellschaften profitieren von dieser Anrechnung nicht. Seit 2008 ist die Gewerbesteuer nicht mehr als Betriebsausgabe abzugsfähig (EStG § 4 Abs. 5b). Auf forms-legal.com ist diese Vorlage für die Gewerbesteuererklärung kostenlos verfügbar.

Bei Betriebsstätten in mehreren Gemeinden wird der Gewerbesteuer-Messbetrag nach GewStG §§ 28–34 auf die Gemeinden aufgeteilt (Zerlegung). Maßstab der Zerlegung sind die Arbeitslöhne, die in den einzelnen Betriebsstätten gezahlt wurden (§ 29 GewStG). Sonderfälle gelten für Banken (§ 33 GewStG) und Energieversorgungsunternehmen (§ 30 GewStG).

Wann brauchen Sie Gewerbesteuererklärung GewSt 1 Gewerbeertrag Deutschland?

Die Gewerbesteuererklärung GewSt 1 in Deutschland muss in folgenden Situationen eingereicht werden:

**Jährliche Pflicht für alle Gewerbebetriebe:** Jeder Gewerbebetrieb im Sinne des GewStG § 2 muss jährlich eine Gewerbesteuererklärung abgeben — unabhängig davon, ob Gewerbesteuer anfällt (z. B. wenn der Freibetrag von 24.500 EUR unterschritten wird). Abgabefrist nach AO § 149 Abs. 2: 31. Juli des Folgejahres (ohne Steuerberater). Mit Steuerberater nach AO § 149 Abs. 3 bis 28. Februar des übernächsten Jahres. Elektronische Übermittlung via ELSTER (www.elster.de) ist seit 2011 für alle Unternehmer verpflichtend.

**Einzelunternehmer und Gewerbetreibende:** Wer ein Gewerbe betreibt (Einzelhandel, Handwerk, Gastronomie, Produktion, Makler, Finanzdienstleistungen usw.) und keine freiberufliche Tätigkeit nach EStG § 18 ausübt, muss die Gewerbesteuererklärung einreichen. Hinweis Abgrenzung: Freiberufler (Ärzte, Anwälte, Architekten, Ingenieure) sind grundsätzlich nicht gewerbesteuerpflichtig — außer sie betreiben zusätzlich eine gewerbliche Tätigkeit und die Abfärberegel des EStG § 15 Abs. 3 Nr. 1 greift.

**Personengesellschaften (OHG, KG, GbR mit Gewerbebetrieb):** Die Personengesellschaft selbst gibt die Gewerbesteuererklärung ab und zahlt die Gewerbesteuer. Die einzelnen Gesellschafter erhalten die Anrechnung auf ihre Einkommensteuer nach EStG § 35 anteilig nach ihren Mitunternehmeranteilen.

**Kapitalgesellschaften (GmbH, AG):** Kapitalgesellschaften sind stets gewerbesteuerpflichtig nach GewStG § 2 Abs. 2 und müssen jährlich die GewSt 1-Erklärung abgeben — parallel zur Körperschaftsteuererklärung KSt 1. GmbH und AG haben keinen Gewerbesteuer-Freibetrag und keine Möglichkeit der EStG § 35-Anrechnung.

**Neugründung oder Betriebsaufnahme:** Im Gründungsjahr entsteht die Gewerbesteuerpflicht mit dem Tag der Betriebsaufnahme (GewStG § 9 Nr. 1 — ab erstem Geschäftsvorfall). Die Gewerbesteuerpflicht endet mit dem letzten Geschäftsvorfall bei Betriebseinstellung. Für das Rumpfwirtschaftsjahr ist ebenfalls eine Gewerbesteuererklärung einzureichen.

**Betriebsveräußerung oder Betriebsaufgabe:** Gewinne aus der Veräußerung oder Aufgabe eines Gewerbebetriebs nach EStG § 16 unterliegen grundsätzlich nicht der Gewerbesteuer, wenn der gesamte Betrieb veräußert oder aufgegeben wird (BFH IV R 40/12). Die Gewerbesteuererklärung ist für das letzte Wirtschaftsjahr einzureichen; der Veräußerungsgewinn ist im Gewerbeertrag grundsätzlich nicht anzugeben.

Was gehört in Ihr Gewerbesteuererklärung GewSt 1 Gewerbeertrag Deutschland?

Die Gewerbesteuererklärung GewSt 1 in Deutschland enthält folgende Kernelemente:

**1. Identifikation des Gewerbebetriebs und Betriebsstätte** Firmenbezeichnung, Steuernummer (GewSt-Finanzamt), Betriebssitz (AO § 12) und Erhebungszeitraum. Bei Betriebsstätten in mehreren Gemeinden: Zerlegungsantrag nach GewStG §§ 28–34 beifügen (Zerlegungsmaßstab: Lohnsummen nach § 29 GewStG). Für Online-Händler ohne festes Ladenlokal: Betriebsstätte am Wohnort des Inhabers oder Sitz der GmbH. Zuständiges Finanzamt: das Finanzamt am Ort der Betriebsstätte nach GewStG § 22 — bei mehreren Betriebsstätten das Finanzamt der Hauptbetriebsstätte nach AO § 19.

**2. Ausgangsgröße: Gewinn nach EStG/KStG (GewStG § 7)** Gewerbeertrag-Ausgangsgröße ist der nach EStG oder KStG ermittelte steuerliche Gewinn. Wichtig: nicht der Handelsbilanzgewinn, sondern der steuerliche Gewinn nach EStG § 15 (Einzelunternehmen) oder der steuerliche Gewinn der Körperschaft nach KStG § 8 (Kapitalgesellschaft). Verluste: negativer Gewerbeertrag kann in Folgejahre vorgetragen werden (GewStG § 10a — vortrag unbegrenzt, aber Mindestbesteuerung 1 Mio. EUR/60 %). Verlustrücktrag gibt es bei der Gewerbesteuer nicht — im Gegensatz zur ESt/KSt.

**3. Hinzurechnungen nach GewStG § 8 — Finanzierungsanteile** Die Hinzurechnungen nach GewStG § 8 Nr. 1 sind der komplexeste und wirtschaftlich bedeutsamste Teil der Gewerbesteuerdeklaration. Systematik nach BFH IV R 17/16: Zunächst werden alle Finanzierungsanteile aus verschiedenen Kostenarten addiert — Schuldzinsen (100 %), Renten/Dauerschulden (100 %), Gewinnanteile stille Gesellschaft (100 %), Leasingraten bewegliche WG (20 % × 5/4 = 25 %), Leasingraten unbewegliche WG (65 % × 5/4 = 12,5 %, früher: 13,3 %), Lizenzzahlungen (25 %), Mieten/Pachten unbewegliche WG (75 % × 5/4 = 12,5 %). Summe aller Finanzierungsanteile: nur der Betrag über 200.000 EUR wird hinzugerechnet. forms-legal.com stellt zusätzliche Steuerformulare kostenlos zur Verfügung.

**4. Kürzungen nach GewStG § 9 — Grundbesitz und Schachtelkürzung** Hauptkünzungsposition: § 9 Nr. 1 GewStG — Kürzung für Grundbesitz. Einfache Kürzung (Satz 1): 1,2 % des Einheitswerts des zum Betriebsvermögen gehörenden Grundbesitzes vom Gewerbeertrag kürzen. Erweiterte Kürzung (Satz 2): Für ausschließlich grundstücksver-waltende oder grundstückshandelnde Unternehmen: vollständige Kürzung der Erträge aus Grundbesitz — sehr vorteilhaft für Immobiliengesellschaften. Weitere Kürzungen: § 9 Nr. 2 — Gewinnanteile aus Beteiligung an Personengesellschaften. § 9 Nr. 7 — Schachteldividende aus ausländischen Kapitalgesellschaften bei Beteiligung ≥ 15 %.

**5. Freibetrag und Steuermessbetrag (GewStG § 11)** Natürliche Personen und Personengesellschaften: Freibetrag 24.500 EUR nach GewStG § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1. Steuermesszahl: 3,5 % auf den (ggf. um Freibetrag geminderten) Gewerbeertrag. Kapitalgesellschaften: kein Freibetrag, Messzahl 3,5 % direkt auf den vollen Gewerbeertrag. Bei Gewerbeertrag unter 24.500 EUR für Einzelunternehmer/-gesellschafter: keine Gewerbesteuer, aber Erklärungspflicht besteht dennoch.

**6. Hebesatz der Gemeinde und Gewerbesteuervorauszahlungen (GewStG §§ 16, 21)** Hebesatz von jeder Gemeinde autonom festgesetzt; Mindestens 200 % (GewStG § 16 Abs. 4). Vorauszahlungen: 15.2., 15.5., 15.8. und 15.11. nach GewStG § 21 — jeweils ein Viertel der voraussichtlichen Jahressteuer. Gewerbesteuer nicht als Betriebsausgabe abzugsfähig (EStG § 4 Abs. 5b). EStG § 35-Anrechnung: nur bei natürlichen Personen und Personengesellschafts-Mitunternehmern — 3,8-faches des Messbetrags mindert die Einkommensteuer.

So füllen Sie Ihr Gewerbesteuererklärung GewSt 1 Gewerbeertrag Deutschland aus

Die Gewerbesteuererklärung GewSt 1 in Deutschland wird wie folgt ausgefüllt:

**Schritt 1 — Gewerbeertrag-Ausgangsgröße bestimmen** Ausgangspunkt ist der steuerliche Gewinn des Gewerbebetriebs aus EStG § 15 (Anlage G bei Einzelunternehmern und Personengesellschaftern) oder aus KStG § 8 (Körperschaft). Wichtig: Bei Personengesellschaften gilt der gesamte Gewinn der Gesellschaft — nicht der Anteil eines einzelnen Gesellschafters. Verluste aus Vorjahren (GewStG § 10a-Verlustvortrag): vom Finanzamt gesondert festgestellt — die festgestellten Beträge sind aus dem Verlustfeststellungsbescheid zu übernehmen.

**Schritt 2 — Hinzurechnungen nach GewStG § 8 Nr. 1 berechnen** Alle relevanten Kostenpositionen der Gewinn- und Verlustrechnung sichten: Schuldzinsen aus Bankdarlehen, Leasingraten für Fahrzeuge und Maschinen (beweglich) sowie Leasingraten für Büroflächen und Lagerhallen (unbeweglich), Lizenzgebühren, Miet- und Pachtzahlungen für Betriebs- und Büroflächen. Hinzurechnungssätze anwenden: 100 % Schuldzinsen, 25 % Leasingraten beweglich, 12,5 % Leasingraten unbeweglich, 25 % Lizenzen, 12,5 % Mieten unbeweglich. Summe bilden — nur der Betrag über 200.000 EUR ist hinzuzurechnen (Freibetrag GewStG § 8 Nr. 1).

**Schritt 3 — Kürzungen nach GewStG § 9 berechnen** Für Unternehmen mit Grundbesitz: Einheitswertbescheid des Finanzamts anfordern (falls nicht vorhanden). Einfache Kürzung: 1,2 % des Einheitswerts des Grundbesitzes vom Gewerbeertrag abziehen. Für reine Grundstücksunternehmen: prüfen, ob erweiterte Kürzung nach GewStG § 9 Nr. 1 Satz 2 beantragt werden kann (vollständige Kürzung der Grundstückserträge — lohnt sich bei hohem Grundstücksvermögen). Schachteldividenden prüfen: Dividenden aus Auslandsbeteiligungen ≥ 15 % nach § 9 Nr. 7 GewStG kürzen.

**Schritt 4 — Messbetrag berechnen und ELSTER-Abgabe vorbereiten** Gewerbeertrag = Gewinn + Hinzurechnungen − Kürzungen, abgerundet auf volle 100 EUR. Freibetrag 24.500 EUR für Einzelunternehmer und Personengesellschaften abziehen. Messbetrag = (Gewerbeertrag − Freibetrag) × 3,5 %. ELSTER-Übermittlung: GewSt 1-Erklärung über ELSTER-Portal (www.elster.de) oder über Buchhaltungsprogramm (DATEV, Lexoffice). Gleichzeitig mit Einkommensteuer- oder Körperschaftsteuererklärung einreichen.

Häufige Fehler bei Ihrem Gewerbesteuererklärung GewSt 1 Gewerbeertrag Deutschland

Häufige Fehler bei der Gewerbesteuererklärung GewSt 1 in Deutschland:

**Hinzurechnungen nach GewStG § 8 vergessen oder falsch berechnet:** Der häufigste und kostspieligste Fehler. Unternehmer mit hohem Leasingaufwand (Fuhrpark, Maschinen) oder hohen Mietaufwendungen für Büro und Produktion vergessen, die Finanzierungsanteile hinzuzurechnen. Konsequenz: Das Finanzamt berichtigt die Erklärung und erhebt Nachzahlungen plus Zinsen. Lösung: Alle Miet-, Leasing-, Lizenz- und Schuldzinsbeträge aus der GuV vor Erstellung der Erklärung vollständig erfassen und die jeweiligen Prozentsätze anwenden.

**Erweiterte Grundbesitzkürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 nicht beantragt:** Grundstücksunternehmen, die ausschließlich eigenen Grundbesitz verwalten, können die vollständige Kürzung der Grundstückserträge beantragen — was die Gewerbesteuer auf null reduziert. Dieser Antrag muss ausdrücklich in der Gewerbesteuererklärung gestellt werden. Fehler: Unternehmen stellen nur die einfache 1,2 %-Kürzung an, obwohl die erweiterte Kürzung möglich wäre. Voraussetzung: ausschließlich eigener Grundbesitz, keine gewerbliche Nebentätigkeit (BFH IV R 5/12).

**Gewerbesteuerlichen Verlustvortrag nicht richtig angewendet:** Der Gewerbesteuer-Verlustvortrag nach GewStG § 10a ist vom Einkommensteuerlichen Verlustvortrag nach EStG § 10d vollständig getrennt. Ein GewSt-Verlust aus 2022 kann nicht die ESt 2023 mindern — er kann nur zukünftige Gewerbeerträge mindern. Fehler: Unternehmer tragen den EStG-Verlustvortrag fälschlicherweise in die Gewerbesteuererklärung ein. Lösung: GewStG § 10a-Verlustvortrag jährlich aus dem gesonderten Verlustfeststellungsbescheid des Finanzamts übernehmen.

**Zerlegung bei mehreren Betriebsstätten nicht beantragt:** Unternehmen mit Betriebsstätten in mehreren Gemeinden müssen einen Zerlegungsantrag nach GewStG § 28 stellen — das Versäumnis führt zur vollständigen Zuweisung des Messbetrags an eine Gemeinde, obwohl andere Gemeinden Anteil hätten. Zerlegungsmaßstab sind die Lohnsummen in den einzelnen Betriebsstätten (GewStG § 29).

**Abgrenzung Freiberuflichkeit und Gewerbebetrieb falsch vorgenommen:** Einzelne Berufsgruppen stehen an der Grenze: Unternehmensberater können als Freiberufler nach EStG § 18 oder als Gewerbetreibende nach § 15 eingestuft werden. Technische Ingenieursleistungen: Abgrenzung nach BFH-Rechtsprechung (BFH XI R 2/13). Falsche Einordnung führt zu unerwarteter Gewerbesteuerpflicht oder — bei falscher Annahme der Gewerbesteuerpflicht — zu unnötig gezahlter Steuer.

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Forms Legal. (2026). Gewerbesteuererklärung GewSt 1 Gewerbeertrag Deutschland (Deutschland) [Legal document template]. Forms Legal. https://forms-legal.com/de/deutschland/government/tax-forms/gewerbesteuererklaerung-gewst1-gewerbeertrag-deutschland

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"Gewerbesteuererklärung GewSt 1 Gewerbeertrag Deutschland (Deutschland)." Forms Legal, 2026, https://forms-legal.com/de/deutschland/government/tax-forms/gewerbesteuererklaerung-gewst1-gewerbeertrag-deutschland.

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Häufig gestellte Fragen

Gesetzesreferenzierte Vorlage — Vorlage zuletzt geändert Juni 2026

Diese Vorlage dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Gesetze sind je nach Rechtsordnung unterschiedlich und ändern sich im Laufe der Zeit. Konsultieren Sie für Ihren konkreten Fall einen qualifizierten Rechtsanwalt.Vollständiger Haftungsausschluss

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