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Antrag auf steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung Deutschland

Antrag auf steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung

Antragskopf

An das zuständige Finanzamt

Angaben zum Antragsteller

Name / Firma: [Antragsteller Name]

Anschrift: [Antragsteller Adresse]

Steuernummer / Steuer-ID: [Steuernummer]

Handelsregisternummer: [Handelsregister Nummer]

Vertretungsberechtigte Person: [Vertretungsberechtigter]

Beantrage Bescheinigung

Art der Bescheinigung: [Bescheinigungstyp]

Verwendungszweck: [Verwendungszweck]

Vorlagestelle / Empfänger: [Empfaenger]

Grundstücksdaten

Grundstück: [Grundstueck Adresse]

Kaufpreis: [Kaufpreis] Euro

Kaufvertragsdatum: [Kaufvertrag Datum]

Beurkundender Notar: [Notar Name]

Erklärung und Unterschrift

Hiermit versichere ich / versichern wir, [Antragsteller Name], dass die vorstehenden Angaben vollständig und richtig sind und keine steuerlichen Rückstände gegenüber dem Finanzamt bestehen, die einer Ausstellung der beantragten Bescheinigung entgegenstehen.

Ort, Datum: [Ort Datum]

________________________________ Unterschrift: [Antragsteller Name]

Antragsteller

________________

Signature

Betreut von Vladislav Sergienko, Gründer·Vorlage zuletzt geändert: ·Fehler melden

Was ist Antrag auf steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung Deutschland?

Antrag auf steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung in Deutschland ist ein formeller Antrag, den natürliche oder juristische Personen beim zuständigen Finanzamt stellen, um eine amtliche Bescheinigung zu erhalten, dass keine steuerlichen Rückstände oder Verbindlichkeiten gegenüber der Steuerbehörde bestehen. Die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung (auch: Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung, Freistellungsbescheinigung) ist ein behördliches Dokument, das vom Finanzamt ausgestellt wird und bestätigt, dass der Antragsteller seinen steuerlichen Pflichten nachgekommen ist.

Die Rechtsgrundlagen für die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung in Deutschland sind vielfältig. § 75 Abgabenordnung (AO) regelt die Haftung bei Betriebsübergang: Wer ein Unternehmen oder einen Betrieb übernimmt, haftet für Steuerschulden des Vorgängers, sofern das Finanzamt keine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt hat. Im Bereich der Grunderwerbsteuer verlangen §§ 18 und 19 Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG), dass Grundbuchämter die Eintragung des neuen Eigentümers erst nach Vorlage der Unbedenklichkeitsbescheinigung vornehmen dürfen. Das Grundbuchamt (Amtsgericht) prüft dabei die Vorlage der Bescheinigung nach § 22 GrEStG.

Eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung in Deutschland bestätigt im Wesentlichen zwei Kategorien: Erstens die allgemeine steuerliche Unbedenklichkeit — der Antragsteller hat keine offenen Steuerschulden (Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Lohnsteuer) gegenüber dem Finanzamt. Zweitens die grunderwerbsteuerliche Unbedenklichkeit — die auf den Grundstückserwerb anfallende Grunderwerbsteuer nach § 1 GrEStG wurde vollständig entrichtet, sodass das Grundbuchamt den Eigentumsübergang eintragen darf.

Von der steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung zu unterscheiden ist die Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz (EStG) im Bereich des Steuerabzugs bei Bauleistungen (Bauabzugsteuer). Für im Inland ansässige Bauunternehmer wird die Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG ebenfalls vom Finanzamt ausgestellt und befreit den Auftraggeber von der Verpflichtung, 15 Prozent des Rechnungsbetrags einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen.

Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) und die Länderfinanzbehörden (Finanzämter) sind die zuständigen Behörden. Für international tätige Unternehmen oder Personen mit Auslandsberührung stellt das Bundeszentralamt für Steuern zentrale Bescheinigungen aus; für nationale Sachverhalte ist das örtliche Finanzamt nach § 19 AO zuständig. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel drei bis zehn Werktage; bei komplexen Sachverhalten kann sie sich auf mehrere Wochen erstrecken.

Wann brauchen Sie Antrag auf steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung Deutschland?

Die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung in Deutschland wird in folgenden Situationen benötigt:

Immobilienerwerb und Grundbucheintragung: Das Grundbuchamt (Amtsgericht) darf den neuen Eigentümer nach § 22 Abs. 1 GrEStG erst dann im Grundbuch eintragen, wenn das Finanzamt eine grunderwerbsteuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt hat. Der Erwerber muss diese Bescheinigung bei der zuständigen Abteilung des Amtsgerichts vorlegen. Ohne die Bescheinigung bleibt der Übergang des Eigentums aufschiebend bedingt im Sinne des § 925 BGB.

Unternehmens- und Betriebsübernahme (§ 75 AO): Wer ein Unternehmen, einen Betrieb oder einen Teilbetrieb kauft, haftet nach § 75 Abs. 1 AO persönlich für Steuerschulden des Veräußerers, die im letzten Jahr vor der Übernahme entstanden sind — sofern das Finanzamt nicht vorher eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt hat. Erwerber lassen sich daher stets eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vorlegen, um die Nachhaftung nach § 75 AO auszuschließen.

Öffentliche Aufträge und Ausschreibungen: Viele öffentliche Auftraggeber (Bund, Länder, Kommunen) verlangen im Rahmen von Vergabeverfahren nach § 123 Abs. 1 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) die Vorlage einer steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung. Bieter, die keine aktuelle Bescheinigung (i.d.R. nicht älter als drei Monate) vorlegen, können vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.

Gewerbeanmeldungen und behördliche Genehmigungen: Einige Gewerbeämter, Ordnungsämter und Berufskammern verlangen bei der Erteilung bestimmter Genehmigungen (z.B. Gaststättenerlaubnis, Maklererlaubnis nach § 34c GewO, Pflegeerlaubnis) die Vorlage einer steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung. Die jeweiligen Landesgewerbeordnungen können zusätzliche Anforderungen stellen.

Freistellungsbescheinigung Bauabzugsteuer (§ 48b EStG): Bauunternehmer, die Bauleistungen im Inland erbringen, benötigen eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG, damit der Auftraggeber nicht verpflichtet ist, 15 Prozent des Bruttoentgelts einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. Die Bescheinigung ist beim Finanzamt des Bauunternehmers zu beantragen und gilt in der Regel für drei Jahre.

Visaantrag und Aufenthaltstitel: Ausländer, die einen langfristigen Aufenthaltstitel oder eine Niederlassungserlaubnis in Deutschland beantragen, müssen nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG nachweisen, dass ihr Lebensunterhalt gesichert ist. In diesem Zusammenhang kann das Ausländeramt eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung verlangen.

Was gehört in Ihr Antrag auf steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung Deutschland?

Der Antrag auf steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung in Deutschland umfasst folgende wesentliche Angaben:

Identifikation des Antragstellers: Vollständiger Name oder Firmenbezeichnung, Anschrift, Steueridentifikationsnummer nach § 139b AO (natürliche Personen) oder Steuernummer des Unternehmens, Handelsregisternummer (bei Unternehmen, GmbH, AG, KG, OHG), Vertretungsberechtigter bei juristischen Personen. Das Finanzamt prüft anhand dieser Daten, ob steuerliche Rückstände vorhanden sind.

Zweck der Bescheinigung: Der Antragsteller gibt an, für welchen konkreten Zweck die Bescheinigung benötigt wird — z.B. Grundstückserwerb (GrEStG), Betriebsübernahme (§ 75 AO), öffentliche Ausschreibung nach GWB, Gewerbegenehmigung nach GewO oder Freistellungsbescheinigung Bauabzugsteuer (§ 48b EStG). Der Verwendungszweck bestimmt, welche Steuerbehörde zuständig ist und welches Format die Bescheinigung hat.

Zeitraum und Gegenstand: Bei der grunderwerbsteuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung ist der Kaufpreis oder der Wert der Gegenleistung nach § 8 GrEStG sowie das Datum des Kaufvertrags anzugeben. Das Finanzamt prüft, ob die Grunderwerbsteuer fristgerecht entrichtet oder angemeldet wurde (§ 19 GrEStG: Anzeigepflicht binnen zwei Wochen).

Vorlage des Vertrags oder Verwaltungsakts: Für die grunderwerbsteuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 22 GrEStG ist eine Kopie des notariellen Kaufvertrags beizufügen. Das Grundbuchamt (Amtsgericht) kann die Eintragung erst nach Vorlage der Bescheinigung vornehmen; der Notar ist nach § 18 GrEStG zur Anzeige des Rechtsvorgangs verpflichtet.

Angaben zur steuerlichen Situation: Der Antragsteller bestätigt, dass keine offenen Steuerschulden (rückständige Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer, Lohnsteuer, Gewerbesteuer) beim zuständigen Finanzamt bestehen. Bei Ratenzahlungsvereinbarungen nach § 222 AO oder Stundungsanträgen nach § 222 AO prüft das Finanzamt, ob diese eingehalten werden.

Fristen und Gültigkeitsdauer: Die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung ist im Regelfall sechs Monate gültig; im öffentlichen Auftragswesen verlangen Auftraggeber oft Bescheinigungen, die nicht älter als drei Monate sind. Bei der Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG beträgt die Gültigkeitsdauer bis zu drei Jahre.

Das Portal forms-legal.com stellt diesen Musterantrag bereit, damit Antragsteller alle erforderlichen Angaben vollständig vorbereiten können, bevor sie beim zuständigen Finanzamt vorstellig werden. Verwandte Dokumente: Antrag auf Steuererleichterung wegen Behinderung und Apostille-Antrag für die internationale Verwendung behördlicher Dokumente.

So füllen Sie Ihr Antrag auf steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung Deutschland aus

Den Antrag auf steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung in Deutschland füllt man wie folgt aus:

Schritt 1 — Zuständiges Finanzamt ermitteln: Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach § 19 AO (Wohnsitzfinanzamt für natürliche Personen) bzw. § 20 AO (Betriebsstättenfinanzamt für Unternehmen). Bei der grunderwerbsteuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung ist das Finanzamt zuständig, in dessen Bezirk das Grundstück belegen ist (§ 17 GrEStG). Für die Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG ist das Finanzamt des leistenden Bauunternehmers zuständig.

Schritt 2 — Art der Bescheinigung bestimmen: Unterscheiden Sie zwischen der allgemeinen steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung (keine Steuerrückstände), der grunderwerbsteuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 22 GrEStG (für Grundbucheintragung) und der Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG (Bauabzugsteuer). Je nach Art der Bescheinigung sind unterschiedliche Formulare zu verwenden; viele Finanzämter stellen eigene Antragsformulare auf ihren Websites bereit.

Schritt 3 — Persönliche Daten und Steuernummer eintragen: Name, Anschrift und Steueridentifikationsnummer (natürliche Personen) oder Steuernummer des Unternehmens sind einzutragen. Bei Unternehmen: Firmenbezeichnung mit Rechtsform (GmbH, KG, AG), Sitz und Handelsregisternummer. Der Vertretungsberechtigte (Geschäftsführer, Vorstand, Prokurist) ist namentlich zu nennen.

Schritt 4 — Verwendungszweck angeben: Tragen Sie den konkreten Verwendungszweck ein, z.B. Verkauf des Grundstücks XY (Flurstück-Nr., Gemarkung) gemäß Kaufvertrag vom TT.MM.JJJJ, notariell beurkundet von Notar Dr. Meier, UR-Nr. XY/2026. Bei öffentlichen Ausschreibungen: Name des Auftraggebers und Ausschreibungsnummer.

Schritt 5 — Belege beifügen: Bei der grunderwerbsteuerlichen Unbedenklichkeit ist eine Kopie des notariellen Kaufvertrags und der Grunderwerbsteuerbescheid (nach Vorauszahlung) beizufügen. Das Finanzamt prüft, ob die Grunderwerbsteuer fristgemäß angemeldet und gezahlt wurde (§ 18 GrEStG: Notar muss binnen zwei Wochen anzeigen; § 19 GrEStG: Käufer kann selbst anzeigen).

Schritt 6 — Antrag einreichen und Bearbeitungszeit einplanen: Der Antrag kann persönlich beim Finanzamt eingereicht, per Post gesendet oder (bei einigen Finanzämtern) über das ELSTER-Portal übermittelt werden. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel drei bis zehn Werktage; bei der grunderwerbsteuerlichen Unbedenklichkeit nach Zahlung der Steuer meist fünf Werktage. Planen Sie die Beantragung frühzeitig ein, da das Grundbuchamt ohne die Bescheinigung keine Eintragung vornimmt.

Häufige Fehler bei Ihrem Antrag auf steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung Deutschland

Häufige Fehler beim Antrag auf steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung in Deutschland:

Falsches Finanzamt: Ein häufiger Fehler ist die Antragstellung beim falschen Finanzamt. Bei der grunderwerbsteuerlichen Unbedenklichkeit ist das Finanzamt am Grundstücksort zuständig (§ 17 GrEStG), nicht das Wohnsitzfinanzamt des Käufers. Bei Unternehmen ist das Betriebsstättenfinanzamt nach § 20 AO maßgeblich. Ein Antrag beim unzuständigen Finanzamt wird abgelehnt oder weitergeleitet — was zu Verzögerungen und im schlimmsten Fall zum Scheitern eines Immobilienkaufs führen kann.

Zu späte Antragstellung: Viele Antragsteller beantragen die Unbedenklichkeitsbescheinigung erst kurz vor dem Notartermin oder dem Eintragungstermin beim Grundbuchamt. Da die Bearbeitung drei bis zehn Werktage dauern kann, sollte der Antrag mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Termin gestellt werden. Besonders bei der grunderwerbsteuerlichen Unbedenklichkeit nach § 22 GrEStG muss die Grunderwerbsteuer vor Antragstellung vollständig entrichtet sein.

Fehlende Belege: Wird die Kopie des notariellen Kaufvertrags (bei grunderwerbsteuerlicher Unbedenklichkeit) oder der Nachweis über die Begleichung aller Steuerrückstände nicht beigefügt, verzögert sich die Bearbeitung erheblich. Das Finanzamt kann nicht prüfen, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind, und fordert die fehlenden Unterlagen nach — was zu weiteren Verzögerungen führt.

Verwechslung mit der Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG: Auftraggeber von Bauleistungen verwechseln gelegentlich die allgemeine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung mit der Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG. Beide werden vom Finanzamt ausgestellt, haben aber unterschiedliche Rechtsgrundlagen und Verwendungszwecke. Die Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG muss bei jedem Bauauftrag über 5.000 Euro eingeholt werden; fehlt sie, muss der Auftraggeber 15 Prozent des Rechnungsbetrags einbehalten.

Veraltete Bescheinigung: Viele öffentliche Auftraggeber akzeptieren nur Bescheinigungen, die nicht älter als drei Monate sind. Wurde die Bescheinigung früher beantragt und sind seitdem Steuerrückstände entstanden, ist eine neue Bescheinigung erforderlich. Bewerber in öffentlichen Vergabeverfahren sollten die Gültigkeitsdauer sorgfältig prüfen, um einen Ausschluss nach § 123 GWB zu vermeiden.

Quellen und Zitate

Gesetzliche Zitate verlinken auf offizielle Regierungsquellen.

  1. § 925 BGBDE official
  2. § 48b EStGDE official

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Gesetzesreferenzierte Vorlage — Vorlage zuletzt geändert Juni 2026

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