Tierkrankenversicherung Antrag Hund Katze Deutschland
Bundesrepublik Deutschland — VVG §§ 1, 5, 192; AVB-Tier; BGB § 90a; BGH VIII ZR 62/19
Kopf
ANTRAG TIERKRANKENVERSICHERUNG (HUND/KATZE)
gemäß VVG §§ 1, 5, 192; AVB-Tier; BGB §90a — Bundesrepublik Deutschland
Antragsdatum: [Antragsdatum] | Antragsort: [Antragsort]
Versicherungsnehmer
§1 VERSICHERUNGSNEHMER / TIERBESITZER
Name: [VN Name]
Geburtsdatum: [Geburtsdatum VN]
Anschrift: [VN Anschrift]
Angaben zum Tier
§2 ANGABEN ZUM TIER
Tierart: [Tierart]
Name des Tieres: [Tiername]
Rasse: [Tierrasse]
Geburtsdatum / Alter: [Tier Geburtsdatum]
Chip-Nummer: [Chipnummer]
Kastriert: [Kastriert]
Gesundheitszustand
§3 GESUNDHEITSZUSTAND (§19 VVG ANZEIGEPFLICHT)
Vorerkrankungen vorhanden: [Vorerkrankungen vorhanden]
Details zu Vorerkrankungen: [Details Vorerkrankungen]
Letzter Tierarztbesuch: [Letzter Tierarztbesuch]
Impfschutz aktuell: [Impfstatus aktuell]
Versicherungsschutz
§4 GEWÜNSCHTER VERSICHERUNGSSCHUTZ
Art des Versicherungsschutzes: [Tarifart]
Erstattungsquote: [Erstattungsquote]
Jahresmaximum: [Jahresmaximum]
Vorsorge-Baustein: [Vorsorge Baustein]
Erklärungen
§5 ERKLÄRUNGEN DES ANTRAGSTELLERS
Der Antragsteller bestätigt, Halter des genannten Tieres zu sein und alle Gesundheitsfragen vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet zu haben. Die vorvertragliche Anzeigepflicht nach VVG §19 ist bekannt; falsche Angaben berechtigen den Versicherer nach VVG §21 zum Rücktritt. BGB §90a: Tiere sind Lebewesen mit besonderem rechtlichem Status. AVB-Tier §7: Impfpflicht des Tieres ist Obliegenheit des Versicherungsnehmers. Das Widerrufsrecht nach VVG §8 (14 Tage ab Zugang des Versicherungsscheins) ist bekannt. BGH VIII ZR 62/19: rassenspezifische Erkrankungen, die bei Antragstellung bekannt waren, aber nicht angegeben wurden, berechtigen den Versicherer zum Ausschluss dieser Erkrankungen. Der Versicherer untersteht der Aufsicht der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht), Bonn. Bei Streitigkeiten kann der Versicherungsombudsmann e.V. (§214 VVG) kostenfrei angerufen werden.
Unterschrift Tierbesitzer / Versicherungsnehmer:
[VN Name], [Antragsort], den [Antragsdatum]
Tierbesitzer / Versicherungsnehmer
________________
Signature
Was ist Tierkrankenversicherung Antrag Hund Katze Deutschland?
BGB §90a stellt klar, dass Tiere keine Sachen sind, sondern Lebewesen mit besonderem rechtlichem Status. Das Tierschutzgesetz (TSchG) §2 verpflichtet Tierhalter zur verhaltensgerechten Unterbringung und artgemäßen Ernährung sowie zur notwendigen medizinischen Versorgung. Der Tierhalter hat damit eine gesetzliche Fürsorgepflicht für sein Tier — die Tierkrankenversicherung unterstützt die Finanzierung dieser Pflicht.
In Deutschland gibt es keine gesetzliche Krankenversicherung für Haustiere; alle Tierarztkosten sind privat zu tragen. Die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) regelt die Honorare; Tierärzte dürfen zwischen dem 1-fachen und dem 3-fachen GOT-Satz abrechnen — bei Notfällen und Spezialkliniken auch zusätzlich. Eine einzelne Tumor-Operation beim Hund kostet 3.000 bis 8.000 Euro; Hüftgelenk-Operationen 1.500 bis 4.000 Euro. Die Tierkrankenversicherung schließt diese Finanzierungslücke.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beaufsichtigt Tierkrankenversicherer nach dem VAG (Versicherungsaufsichtsgesetz). Der GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft) veröffentlicht Marktdaten und Musterbedingungen. Laut GDV-Jahresbericht 2024 sind rund 3 Millionen Haustiere in Deutschland krankenversichert — Tendenz stark steigend.
Führende Tierkrankenversicherer in Deutschland sind Petolo (früher Allianz Pet), HanseMerkur Tierkrankenversicherung, Barmenia Tier-Kranken-Versicherung, Die Bayerische (Tierkrankenversicherung), aniCura Insurance und AGILA Haustierversicherung. Der Bundesgerichtshof hat in BGH VIII ZR 62/19 klargestellt, dass rassenspezifische Erkrankungen, die bei Antragstellung bekannt waren, aber verschwiegen wurden, vom Versicherer von der Deckung ausgeschlossen werden können. VVG §19 (vorvertragliche Anzeigepflicht) gilt für Tierkrankenversicherungen ebenso wie für alle anderen Versicherungsverträge.
Von der Tierkrankenversicherung zu unterscheiden ist die Tierhalterhaftpflichtversicherung, die Schäden abdeckt, die das Tier an Dritten verursacht (BGB §833 Tierhalterhaftung). Die Tierkrankenversicherung deckt die Tierarztkosten des Tieres selbst — unabhängig davon, ob das Tier einen Schaden verursacht hat. Beide Versicherungsarten ergänzen sich und sind für Hunde- und Katzenhalter in Deutschland empfehlenswert.
Wann brauchen Sie Tierkrankenversicherung Antrag Hund Katze Deutschland?
Ein Antrag auf Tierkrankenversicherung für Hund oder Katze in Deutschland wird in folgenden Situationen benötigt:
**Junges Tier — Versicherungsschutz ab Welpenkauf:** Der optimale Zeitpunkt für den Abschluss einer Tierkrankenversicherung ist das Welpen- oder Kitten-Alter (8–12 Wochen). Zu diesem Zeitpunkt sind in der Regel keine Vorerkrankungen vorhanden; die Prämie ist am niedrigsten. Viele Versicherer bieten Besonderen Prämien für Tiere unter einem Jahr an. AVB-Tier §3: Standard-Wartezeiten von 4 Wochen für Krankheiten; Unfall-Deckung oft sofort.
**Rassehund mit bekanntem Erbkrankheitsrisiko:** Bestimmte Rassen haben genetisch bedingte Erkrankungen: Hüftdysplasie (HD) bei Deutschen Schäferhunden und Labradors, Herzerkrankungen bei Cavalier King Charles Spaniels, Augenerkrankungen bei Collies. Die Behandlung solcher Erkrankungen kostet mehrere Tausend Euro. Ohne Tierkrankenversicherung tragen Tierhalter diese Kosten vollständig. BGH VIII ZR 62/19: Wenn Rasseerkrankungen bei Antragstellung bereits bekannt und nicht angegeben wurden, können sie vom Versicherer ausgeschlossen werden.
**Katze mit Freigang — erhöhtes Unfallrisiko:** Freigänger-Katzen haben ein deutlich höheres Unfallrisiko als Wohnungskatzen. Verkehrsunfälle, Stürze und Beißwunden durch andere Tiere sind häufige Ursachen für Tierarztbesuche. OP-Kosten nach Verkehrsunfall: 800 bis 3.000 Euro. Eine Tierkrankenversicherung mit OP-Schutz ist für Freigänger-Katzen besonders empfehlenswert.
**Älteres Tier — steigende Behandlungskosten:** Ab einem Alter von 6–8 Jahren steigen die Tierarztkosten bei Hunden und Katzen deutlich. Viele Versicherer nehmen Tiere über 8–10 Jahre nicht mehr neu auf (AVB-Tier §3 Altersgrenzen). Wer frühzeitig versichert, sichert sich den Schutz auch im Alter des Tieres. Bestehende Policen werden in der Regel nicht aufgrund des Alters des Tieres gekündigt.
**Erkrankung und hohe erwartete Behandlungskosten:** Wenn ein Hund oder eine Katze erkrankt und hohe Behandlungskosten absehbar sind, ist ein sofortiger Neuabschluss einer Tierkrankenversicherung in der Regel nicht möglich — die laufende Erkrankung wäre nach VVG §19 anzeigepflichtig und würde als Vorerkrankung ausgeschlossen. Antrag ist daher möglichst zu stellen, bevor eine Erkrankung eintritt.
**Wechsel des Versicherers nach Leistungskürzung:** Wenn der bisherige Tierkrankenversicherer Leistungen kürzt oder ablehnt, können Versicherungsnehmer nach §11 VVG zum Vertragsende oder nach BGH-gestärktem Sonderkündigungsrecht bei Prämienerhöhung (VVG §40) kündigen. Beim Wechsel sind alle Vorerkrankungen des Tieres beim neuen Versicherer anzuzeigen.
Was gehört in Ihr Tierkrankenversicherung Antrag Hund Katze Deutschland?
Ein vollständiger Antrag auf Tierkrankenversicherung für Hund oder Katze in Deutschland enthält folgende wesentliche Bestandteile:
**1. Angaben zum Tierbesitzer (Versicherungsnehmer)** Name, Geburtsdatum, Wohnanschrift. BaFin-Beaufsichtigung gilt auch für Tierkrankenversicherer nach VAG. VVG §1 begründet den Versicherungsvertrag zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer.
**2. Tieridentifikation — Chip-Nummer, Name, Rasse** ISO 11784/11785 Chip-Nummer ist in Deutschland für Hunde Pflicht (TierSchHundV §4 ab 7. Woche). Katzen sind in vielen Bundesländern ebenfalls chip-pflichtig (z.B. Bayern, Baden-Württemberg). TASSO- oder FINDEFIX-Registrierung empfohlen. Rasse ist entscheidend für Risikoklasse und Prämie.
**3. Gesundheitsfragen und Vorerkrankungen (VVG §19)** Alle bekannten Vorerkrankungen, laufenden Behandlungen und Diagnosen müssen angegeben werden. BGH VIII ZR 62/19: Rassenspezifische Erkrankungen, die bekannt sind, müssen angegeben werden. AVB-Tier §5: Vorerkrankungen können einzeln ausgeschlossen werden; der Versicherer muss den Ausschluss klar im Versicherungsschein ausweisen.
**4. Art des Versicherungsschutzes** OP-Schutz deckt nur Operationskosten; günstigster Einstieg für ca. 10–20 Euro pro Monat. Krankenvollschutz Basis erstattet alle tierärztlichen Behandlungen nach GOT bis zu einer Jahreshöchstleistung. Krankenvollschutz Premium umfasst auch alternative Heilmethoden (Akupunktur, Homöopathie) und stationäre Intensivpflege. VVG §192 Abs. 1: Erstattung medizinisch notwendiger Heilbehandlungen.
**5. Erstattungsquote und Jahresmaximum** Erstattungsquoten von 70, 80 oder 100 Prozent der Tierarztrechnung. GOT-Satz: 1-fach bis 3-fach; Standard ist 2-fach. Jahreshöchstleistung: 1.500, 3.000 oder 5.000 Euro oder unbegrenzt. Bei tumor-erkrankten Hunden können jährliche Behandlungskosten von 5.000 bis 15.000 Euro entstehen — Jahresmaximum sorgfältig wählen.
**6. Wartezeiten nach AVB-Tier §3** Krankheiten: 4 Wochen Wartezeit. Operationen: oft keine Wartezeit oder nur 4 Wochen. Erbkrankheiten: Wartezeit 3–6 Monate. Zahnerkrankungen: 6–12 Monate. Unfälle: meist sofort versichert (kein Wartezeit nach AVB-Tier §3 Abs. 2).
**7. Impfstatus als Obliegenheit (AVB-Tier §7)** Aktuelle Schutzimpfungen sind in der Regel Obliegenheit des Versicherungsnehmers nach AVB-Tier §7. Fehlen vorgeschriebene Impfungen, kann der Versicherer bei Erkrankung durch impfpräventable Krankheiten die Leistung nach VVG §28 kürzen oder verweigern. forms-legal.com stellt die kostenlose Vorlage für die Tierkrankenversicherung in Deutschland bereit.
**8. Kassenbon-Erstattungsverfahren** Nach Tierarztbesuch: GOT-Rechnung beim Versicherer einreichen. Viele Versicherer bieten App-basierte Einreichung. Frist für Einreichung typisch 6 Monate ab Rechnungsdatum. Erstattung auf angegebenes Konto (SEPA) innerhalb von 2–4 Wochen.
So füllen Sie Ihr Tierkrankenversicherung Antrag Hund Katze Deutschland aus
Antrag auf Tierkrankenversicherung für Hund oder Katze in Deutschland korrekt ausfüllen:
**Schritt 1: Angaben zum Tier vollständig machen** Chip-Nummer vollständig (15 Stellen) angeben. Rasse präzise benennen: »Labrador Retriever« statt nur »Labrador«; Mischling als »Mischling« mit Elternrassen wenn bekannt. Geburtsdatum möglichst exakt — Tierarztunterlagen als Quelle nutzen.
**Schritt 2: Gesundheitsfragen ehrlich beantworten** Alle bekannten Erkrankungen, Operationen und Medikamente der letzten 5 Jahre angeben. Auch wenn der Tierarzt gesagt hat, die Erkrankung sei ausgeheilt — trotzdem angeben. BGH VIII ZR 62/19: Selbst geheilte Rassenerkrankungen, die dem Halter bekannt waren, müssen angegeben werden.
**Schritt 3: Tarif wählen** Für Welpen und Jungtiere: Krankenvollschutz Basis oder Premium, da das Risiko unbekannt ist und die Prämie noch niedrig. Für ältere Tiere mit bekanntem Gesundheitszustand: OP-Schutz ausreichend, wenn nur Notfälle abgedeckt werden sollen. Premium-Tarif für Tiere mit bekanntem Erbkrankheitsrisiko.
**Schritt 4: Jahresmaximum realistisch wählen** Jahresmaximum von 3.000 Euro deckt die meisten normalen Erkrankungen ab. 5.000 Euro oder unbegrenzt empfohlen für: Rassen mit hohem Operationsrisiko, Tiere mit Freigang, Tiere über 5 Jahre. Prämienunterschied zwischen 3.000 und 5.000 Euro Jahresmaximum: typisch 5–15 Euro pro Monat.
**Schritt 5: Impfstatus prüfen** Vor Antragstellung sicherstellen, dass alle empfohlenen Impfungen aktuell sind. Impfpass des Tieres bereithalten — Versicherer kann Nachweis verlangen. Fehlende Impfungen nachhoLen, bevor der Versicherungsfall eintritt.
**Schritt 6: Unterschreiben und absenden** Datum und Ort eintragen. Eigenhändig unterschreiben. Versicherungsschein prüfen — insbesondere auf angegebene Ausschlüsse für Vorerkrankungen (§5 VVG Abweichungsklausel). Widerrufsrecht innerhalb von 14 Tagen (VVG §8) nutzen, wenn Schein vom Antrag abweicht.
**Schritt 7: Tierarztunterlagen beim Erstfall vorbereiten** Nach dem ersten Tierarztbesuch: Alle GOT-Rechnungen aufbewahren. Viele Versicherer verlangen beim ersten Leistungsfall ein vollständiges Krankenblatt des Tierarztes (Anamnese, Diagnosen, Behandlungen der letzten 12–24 Monate). Beim Tierarzt um eine schriftliche Patientenakte bitten — erleichtert die Bearbeitung erheblich. Tierärzte sind nach §630f BGB (analog) zur Führung von Patientenunterlagen verpflichtet.
**Schritt 8: App-basierte Schadenmeldung nutzen** Viele Tierkrankenversicherer (AGILA, HanseMerkur, Petolo) bieten eine App für digitale Schadeneinreichung: Tierarztrechnung fotografieren, hochladen, Erstattung beanspruchen. Durchschnittliche Bearbeitungszeit bei digitaler Einreichung: 3–5 Werktage. Papiereinreichung dauert in der Regel 2–4 Wochen. App-Konto direkt nach Vertragsschluss einrichten — nicht erst im Schadensfall.
Rechtliche Anforderungen für Tierkrankenversicherung Antrag Hund Katze Deutschland
Tierkrankenversicherung Antrag Deutschland — gesetzliche Anforderungen:
**VVG §192 (Krankheitskostenversicherung):** §192 Abs. 1 VVG: Versicherer erstattet Aufwendungen für medizinisch notwendige Heilbehandlungen. §192 gilt auch für Tierkrankenversicherung als Sachversicherungsvertrag. §193 VVG (substitutive Krankenversicherung) gilt nicht für Tierkrankenversicherung — diese ist reine Zusatzversicherung.
**VVG §19 (Vorvertragliche Anzeigepflicht):** Tierbesitzer muss alle bekannten gefahrerheblichen Umstände (Vorerkrankungen, laufende Behandlungen, Rasse) anzeigen. Folgen bei Verletzung: Rücktritt (VVG §21), Kündigung oder Vertragsanpassung. Arglistige Täuschung: Anfechtung nach VVG §22 i.V.m. BGB §123.
**BGB §90a (Tiere als Lebewesen):** BGB §90a stellt klar: Tiere sind keine Sachen; für sie gelten die Sachenrechtsvorschriften nur insoweit, als nichts anderes bestimmt ist. Diese Sonderstellung begründet besondere Fürsorge-Erwägungen bei Tierversicherungsverträgen.
**TSchG (Tierschutzgesetz) §2:** Tierhalter hat die Pflicht, das Tier entsprechend seiner Art und seinen Bedürfnissen angemessen zu ernähren, zu pflegen und verhaltensgerecht unterzubringen sowie tierärztliche Versorgung sicherzustellen. §17 TSchG: Tierhaltung ohne angemessene Versorgung ist strafbar (Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren).
**BGH VIII ZR 62/19 (Rassenerkrankungen):** BGH entschied, dass ein Tierkrankenversicherer rassenspezifische Erkrankungen, die dem Versicherungsnehmer bei Antragstellung bekannt waren, aber nicht angegeben wurden, von der Deckung ausschließen darf — entsprechend der Regelung für vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung nach VVG §21.
**GOT (Gebührenordnung für Tierärzte):** Tierärzte rechnen nach GOT ab; erlaubter Steigerungssatz: 1-fach bis 3-fach des Gebührensatzes. Für besondere Schwierigkeiten und Notfälle kann ein höherer Faktor berechnet werden. Tierkrankenversicherer erstatten i.d.R. bis zum 2-fachen GOT-Satz.
**AVB-Tier (Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Tierkrankenversicherung):** §3 Wartezeiten, §4 Leistungsumfang, §5 Ausschlüsse (u.a. Vorerkrankungen, Kastration auf Wunsch, Kosmetik), §7 Obliegenheiten (Impfpflicht, Tierarztbesuch-Meldepflicht), §9 Kündigung. GDV veröffentlicht Muster-AVB-Tier.
**§341f HGB (Alterungsrückstellung):** Obwohl Tierkrankenversicherungen keine substitutiven Krankenversicherungen sind, bilden einige Anbieter freiwillig Alterungsrückstellungen nach §341f HGB — dies sorgt für langfristige Beitragsstabilität und schützt Tierhalter vor Prämienerhöhungen im Alter des Tieres. Beim Abschluss gezielt nach Alterungsrückstellung fragen; sie ist ein wichtiges Qualitätsmerkmal.
**TierSchHundV (Tierschutz-Hundeverordnung) §4:** Hunde müssen nach §4 TierSchHundV ab einem Alter von sieben Wochen mit einem Chip (ISO 11784/11785) gekennzeichnet sein. Die Chip-Nummer ist Grundlage der eindeutigen Tieridentifikation im Versicherungsvertrag. Ohne Chip-Nummer kann ein Tierkrankenversicherer die Identität des versicherten Tieres im Schadensfall nicht sicher feststellen — was Leistungsablehnungen begünstigt.
Häufige Fehler bei Ihrem Tierkrankenversicherung Antrag Hund Katze Deutschland
Häufige Fehler beim Antrag auf Tierkrankenversicherung für Hund oder Katze in Deutschland:
**Vorerkrankungen verschwiegen:** Der häufigste Grund für Leistungsablehnung: Eine bekannte Erkrankung (Allergie, Hüftdysplasie, Herzproblem) wurde bei Antragstellung nicht angegeben. Folge: Versicherer lehnt alle Leistungen für diese Erkrankung ab oder tritt vom gesamten Vertrag zurück (VVG §21). Ehrlichkeit zahlt sich aus — Ausschluss einer Vorerkrankung ist besser als vollständige Leistungsfreiheit.
**Zu späten Zeitpunkt versichert:** Viele Tierbesitzer schließen die Tierkrankenversicherung erst ab, wenn das Tier erkrankt — zu diesem Zeitpunkt lehnt der Versicherer den Antrag ab oder schließt die laufende Erkrankung aus. Optimaler Zeitpunkt: Welpenalter oder Kauf des Tieres.
**Zu niedriges Jahresmaximum gewählt:** Ein Jahresmaximum von 1.500 Euro reicht bei einem Labrador mit Hüftdysplasie nicht — allein die Operation kostet 2.000 bis 4.000 Euro. Jahresmaximum mindestens 3.000 Euro wählen, für große Rassen oder Tiere mit Freigang eher 5.000 Euro oder unbegrenzt.
**Impfstatus nicht gepflegt:** Wenn beim Hund die Staupe- oder Parvo-Impfung abgelaufen ist und das Tier erkrankt, kann der Versicherer die Leistung nach AVB-Tier §7 i.V.m. VVG §28 kürzen. Impfbuch regelmäßig führen und Impfungen termingerecht auffrischen.
**OP-Schutz für Hochrisiko-Rassen nicht ausreichend:** Für Rassen mit hohem Operationsrisiko (Deutsche Dogge, Berner Sennenhund, Französische Bulldogge) genügt OP-Schutz allein nicht — viele dieser Tiere brauchen regelmäßige Medikation und Kontrolluntersuchungen, die nicht vom OP-Schutz abgedeckt sind. Krankenvollschutz empfohlen.
**Vergessen der Einreichungsfrist:** Tierarzt-Rechnungen müssen innerhalb der Frist (typisch 6 Monate nach Behandlungsdatum) beim Versicherer eingereicht werden. Versäumte Fristen führen zu Ablehnung der Erstattung. Rechnungen sofort nach Erhalt einreichen oder digitalisieren.
**Fehlende Chip-Nummer:** Viele Versicherer bestehen auf der Angabe der ISO-Chip-Nummer für Hunde und Katzen. Fehlt die Chip-Nummer, kann der Versicherungsschein verzögert ausgestellt werden. Chip-Nummer im Tierarzt-Ausweis oder bei TASSO/FINDEFIX nachschlagen.
Quellen und Zitate
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}Häufig gestellte Fragen
Die Tierkrankenversicherung erstattet je nach Tarif folgende Kosten: Beim OP-Schutz werden ausschließlich Operationskosten (inkl. Narkose und postoperative Nachsorge) erstattet. Beim Krankenvollschutz Basis werden alle Tierarztkosten für Krankheiten und Unfälle erstattet — Diagnosekosten, Medikamente, Laboruntersuchungen, Röntgen, Ultraschall und stationäre Behandlungen. Beim Krankenvollschutz Premium kommen häufig alternative Heilmethoden (Akupunktur, Physiotherapie, Homöopathie) sowie Zahnbehandlungen hinzu. Nicht erstattet werden typischerweise: Kastration auf Wunsch (AVB-Tier §5), Schönheitsoperationen, prophylaktische Maßnahmen ohne Erkrankung, Kosten über das Jahresmaximum hinaus. GOT-Abrechnung (Gebührenordnung für Tierärzte) ist Grundlage der Erstattungsberechnung.
Der optimale Abschlusszeitpunkt ist das Welpen- oder Kitten-Alter (8–12 Wochen). Zu diesem Zeitpunkt sind keine Vorerkrankungen bekannt, die Prämie ist am günstigsten und die Wartezeiten beginnen früh zu laufen. Die meisten Versicherer nehmen Tiere ab einem Alter von 8 Wochen auf. Für ältere Tiere gelten häufig Altersgrenzen: Viele Versicherer lehnen Neuanträge für Hunde und Katzen über 8–10 Jahre ab (AVB-Tier §3 Altersgrenzen). Bestehende Policen werden in der Regel nicht aufgrund des Alters des Tieres gekündigt. Wer seinen älteren Hund oder seine ältere Katze noch versichern möchte, sollte die angebotene Gesundheitsprüfung sorgfältig ausfüllen — Vorerkrankungen werden dann individual aus dem Schutz herausgenommen.
Ja, unbedingt. Der Bundesgerichtshof (BGH VIII ZR 62/19) hat entschieden, dass rassenspezifische Erkrankungen, die dem Tierhalter bei Antragstellung bekannt waren, aber verschwiegen wurden, vom Versicherer von der Deckung ausgeschlossen werden können. VVG §19 (vorvertragliche Anzeigepflicht) gilt vollumfänglich. Praxisbeispiel: Ein Labrador-Besitzer weiß, dass sein Hund leichte Hüftgelenksprobleme hat — gibt dies aber nicht an. Wenn später eine teure HD-Operation notwendig wird, lehnt der Versicherer die Erstattung ab und verweist auf die Verletzung von VVG §19. Werden Rassenerkrankungen korrekt angegeben, kann der Versicherer diese einzeln ausschließen und im Übrigen Versicherungsschutz gewähren.
Wartezeiten bei deutschen Tierkrankenversicherungen variieren je nach Tarif und Versicherer: Unfälle: in der Regel sofort versichert (AVB-Tier §3 Abs. 2: keine Wartezeit bei Unfall). Krankheiten: typisch 4 Wochen Wartezeit. Operationen: oft keine oder 4 Wochen. Erbkrankheiten und rassenspezifische Leiden: 3–6 Monate. Zahn- und Kiefererkrankungen: 6–12 Monate. Vorsorgebausteine: oft sofort. Keine Erstattung für Behandlungen, die innerhalb der Wartezeit beginnen (AVB-Tier §5 Abs. 1a). Bei akuten Notfällen kann der Tierarzt einen ärztlichen Bericht ausstellen, der bei der Versicherung einzureichen ist. Manche Versicherer verzichten gegen höhere Prämie auf Wartezeiten.
Diese beiden Versicherungen decken völlig verschiedene Risiken ab: Die Tierkrankenversicherung erstattet die Tierarztkosten, die beim Tier selbst entstehen — also wenn das Tier krank ist oder einen Unfall hatte. Die Tierhalterhaftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die das Tier an Dritten verursacht — z.B. wenn der Hund einen Radfahrer umwirft und verletzt (BGB §833 Tierhalterhaftung). Für Hundehalter sind beide Versicherungen empfehlenswert; in vielen deutschen Bundesländern ist die Tierhalterhaftpflicht für Hunde sogar gesetzlich vorgeschrieben (z.B. Bayern, NRW nach LHundG). Die Tierkrankenversicherung ist dagegen eine freiwillige Zusatzversicherung — VVG §192 gilt für beide als Rechtsgrundlage.
Nach dem Tierarztbesuch erhalten Sie eine Rechnung nach GOT (Gebührenordnung für Tierärzte). Diese reichen Sie beim Versicherer ein — viele Versicherer bieten eine App oder ein Online-Portal für die digitale Einreichung. Notwendige Unterlagen: Original-Tierarztrechnung (oder Kopie, je nach Versicherer), ggf. Befundbericht des Tierarztes, Chip-Nummer und Policennummer. Einreichungsfrist: typisch 6 Monate ab Rechnungsdatum (AVB-Tier §9). Erstattung: innerhalb von 2–4 Wochen auf das angegebene Konto. Bei abgelehnten Erstattungen: interne Beschwerdestelle des Versicherers nutzen, dann Versicherungsombudsmann e.V. (§214 VVG) oder BaFin-Beschwerde.
Ja. Die Kündigung der Tierkrankenversicherung richtet sich nach §11 VVG und den AVB-Tier §9: Ordentliche Kündigung mit einem Monat Frist zum Ende des Versicherungsjahres. Außerordentliche Kündigung nach Schadensfall (VVG §92 Sonderkündigungsrecht) oder bei Prämienerhöhung ohne Leistungsverbesserung (VVG §40). Stirbt das Tier, endet der Versicherungsvertrag automatisch — zu viel gezahlte Prämie wird anteilig erstattet (VVG §80 Abs. 2). Kündigung immer schriftlich per Einschreiben. Beim Wechsel zu einem neuen Versicherer: alle Vorerkrankungen des Tieres beim neuen Versicherer angeben (VVG §19 gilt erneut). Bestehende Krankheiten werden beim neuen Versicherer als Vorerkrankungen behandelt und ggf. ausgeschlossen.
Tierkrankenversicherungen für exotische Haustiere (Papageien, Schildkröten, Schlangen, Kaninchen, Meerschweinchen) sind in Deutschland erhältlich, aber deutlich seltener als für Hunde und Katzen. Spezialisierte Anbieter wie Agila, HanseMerkur oder Exoten-Versicherungen bieten Tarife für Vögel, Reptilien und Kleintiere an. Die Prämien sind oft höher und die Leistungsumfänge enger. VVG §192 gilt grundsätzlich auch für exotische Tierkrankenversicherungen. BGB §90a findet ebenso Anwendung. Tierhalter exotischer Tiere sollten prüfen, ob ihre Haltung den Anforderungen des Tierschutzgesetzes (TSchG §2) und der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) entspricht — Versicherungsschutz kann verweigert werden, wenn das Tier illegal gehalten wird.
Diese Vorlage dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Gesetze sind je nach Rechtsordnung unterschiedlich und ändern sich im Laufe der Zeit. Konsultieren Sie für Ihren konkreten Fall einen qualifizierten Rechtsanwalt.Vollständiger Haftungsausschluss
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