Rürup-Rente Basisrente Antrag Deutschland
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ANTRAG AUF RÜRUP-RENTE (BASISRENTE) Gemäß EStG § 10 Abs. 1 Nr. 2 lit. b und AltZertG § 5
[Antrags Ort], den [Antrags Datum]
Antragsteller
Antragsteller: [Antragsteller Name] Geburtsdatum: [Geburtsdatum] Anschrift: [Anschrift] Steueridentifikationsnummer: [Steuer Ident Nummer] Beruf: [Beruf]
Vertragsdetails
Anbieter: [Anbieter Name] Produkt: [Produkt Bezeichnung] Produktart: [Produkt Art] Monatlicher Beitrag: [Monatsbeitrag] EUR Vereinbartes Rentenalter: [Rentenbeginn Alter] Jahre IBAN: [Iban Konto] Veranlagungsart: [Veranlagungsart] Jährliche GRV-Pflichtbeiträge (anrechenbar): [Grv_beitraege] EUR
Steuerliche Erklärungen
§ 1 STEUERLICHE BEHANDLUNG Die Beiträge zur Rürup-Basisrente sind nach EStG § 10 Abs. 1 Nr. 2 lit. b als Sonderausgaben abziehbar. Der Höchstbetrag 2025 beträgt 27.566 EUR (Einzelveranlagung) bzw. 55.132 EUR (Zusammenveranlagung). Von diesem Betrag sind die GRV-Pflichtbeiträge in Höhe von [Grv_beitraege] EUR abzuziehen. Der verbleibende Höchstbetrag steht für die Rürup-Rente zur Verfügung. Die Beiträge werden nach Eingang dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) und dem Finanzamt nach EStG § 10 Abs. 2a elektronisch gemeldet. Der Antragsteller erklärt die Beiträge in der Einkommensteuererklärung auf der Anlage Vorsorgeaufwand (AV). Die Rentenleistungen unterliegen der nachgelagerten Besteuerung nach EStG § 22 Nr. 1 S. 3 lit. a aa (vollständige Versteuerung ab 2040; Übergangsregelung für frühere Jahre).
Erklärungen
§ 2 ERKLÄRUNGEN DES ANTRAGSTELLERS Ich bestätige: 1. Das beantragte Produkt ist nach AltZertG § 5 zertifiziert und erfüllt die Anforderungen an eine Basisrente (lebenslange Rentenzahlung ab frühestens 62 Jahren, kein Kapitalwahlrecht, nicht übertragbar, nicht beleihbar). 2. Ich nehme das 30-tägige Widerrufsrecht nach VVG § 8 zur Kenntnis. 3. Ich bin über die nachgelagerte Besteuerung der Rentenleistungen nach EStG § 22 Nr. 1 S. 3 lit. a aa informiert. 4. Der Anbieter ist zur elektronischen Datenmeldung nach EStG § 10 Abs. 2a verpflichtet. [Antrags Ort], den [Antrags Datum] _______________________________ [Antragsteller Name] (Eigenhändige Unterschrift)
Antragsteller
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Signature
Anbieter
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Signature
Was ist Rürup-Rente Basisrente Antrag Deutschland?
Die Rürup-Rente Basisrente Antrag in Deutschland ist in EStG § 10 Abs. 1 Nr. 2 lit. b (Sonderausgaben Basisrente bis 27.566 EUR/2025) geregelt. Die Rürup-Rente wurde als Äquivalent zur gesetzlichen Rentenversicherung für Selbstständige und Freiberufler konzipiert, die nicht in der GRV pflichtversichert sind und damit nicht von der Riester-Rente profitieren können. Gleichzeitig ist sie auch für gutverdienende Arbeitnehmer und Beamte mit hohem Grenzsteuersatz interessant. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat die steuerrechtliche Umsetzung in mehreren Schreiben konkretisiert.
Das zentrale Merkmal der Rürup-Rente ist ihr hoher Steuervorteil: Beiträge bis zu 27.566 EUR pro Jahr (2025, Einzelveranlagung) bzw. 55.132 EUR (Zusammenveranlagung) können als Sonderausgaben nach EStG § 10 Abs. 1 Nr. 2 lit. b steuermindernd abgezogen werden. Die Grenze erhöht sich jährlich entsprechend der Beitragsbemessungsgrenze der GRV. GRV-Pflichtbeiträge des Arbeitnehmers und Arbeitgebers werden auf diesen Höchstbetrag angerechnet, sodass Selbstständige ohne GRV-Pflicht den vollen Betrag für die Rürup-Rente nutzen können.
Nur nach AltZertG § 5 zertifizierte Produkte sind förderfähig. Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) prüft und erteilt die Zertifizierung auf Antrag des Anbieters. Die Produktanforderungen nach AltZertG § 5 umfassen: lebenslange Rentenzahlung ab frühestens 62 Jahren (vor 2012 abgeschlossene Verträge: 60 Jahre), kein Kapitalwahlrecht (keine Einmalauszahlung), keine Übertragbarkeit, keine Beleihbarkeit, keine Abtretbarkeit und kein Pfändungsschutz-Verlust (vollständiger Pfändungsschutz).
Die Rentenleistungen aus der Rürup-Rente unterliegen der nachgelagerten Besteuerung nach EStG § 22 Nr. 1 S. 3 lit. a aa: Ab 2040 werden Rürup-Renten vollständig als sonstige Einkünfte versteuert. In der Übergangsphase (2005–2039) steigt der steuerpflichtige Anteil jährlich um 1 Prozentpunkt. Der Bundesfinanzhof (BFH X R 29/13) hat die Verfassungskonformität dieser Regelung bestätigt.
Wann brauchen Sie Rürup-Rente Basisrente Antrag Deutschland?
Ein Rürup-Rente-Antrag in Deutschland ist besonders in folgenden Situationen sinnvoll:
**Selbstständige und Freiberufler ohne GRV-Pflicht:** Die Kernzielgruppe der Rürup-Rente sind Selbstständige, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind (z. B. Unternehmensberater, Ärzte ohne Versorgungswerk-Pflicht, IT-Freelancer, Journalisten). Für sie ist die Rürup-Rente oft die einzige steuerlich geförderte Altersvorsorgeoption, da die Riester-Rente in der Regel nicht zugänglich ist.
**Angehörige berufsständischer Versorgungswerke:** Freiberufler wie Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater und Architekten sind in der Regel über berufsständische Versorgungswerke (z. B. Ärzteversorgungswerk, Rechtsanwaltsversorgungswerk) abgesichert. Beiträge zu diesen Versorgungswerken werden auf den EStG § 10-Höchstbetrag angerechnet, aber oft bleibt noch erhebliches Abzugspotenzial für eine zusätzliche Rürup-Rente.
**Gutverdiener mit hohem Grenzsteuersatz:** Bei einem Grenzsteuersatz von 42 % (Spitzensteuersatz ab 68.430 EUR zvE 2025) oder 45 % (Reichensteuersatz ab 277.826 EUR zvE 2025) ist die Steuerersparnis durch den Rürup-Sonderausgabenabzug erheblich. Bei 10.000 EUR Jahresbeitrag und 45 % Grenzsteuersatz beträgt die Nettobelastung nur 5.500 EUR — die verbleibenden 4.500 EUR übernimmt faktisch der Staat durch die Steuerersparnis.
**Insolvenzschutz als Unternehmer:** Rürup-Renten sind nach SGB XII § 90 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. EStG § 10 Abs. 1 Nr. 2 lit. b vollständig pfändungsgeschützt und gelten nicht als Altersvorsorgevermögen für das Bürgergeld-Bezugsrecht. Im Falle einer Unternehmensinsolvenz oder Privatinsolvenz bleibt das angesparte Rürup-Kapital unangetastet — ein bedeutender Vorteil gegenüber normalen Kapitallebensversicherungen.
**Nachholfinanzierung kurz vor dem Ruhestand:** Wer kurz vor dem Renteneintritt steht und noch erhebliche Steuerlasten hat, kann durch eine Einmalzahlung oder sehr hohe Jahresbeiträge in die Rürup-Rente die Steuerlast im letzten Berufsjahr erheblich senken. Da die Rürup-Rente keine Mindestlaufzeit hat, ist auch ein Abschluss im Alter von 60 Jahren noch sinnvoll, wenn die Rentenleistung ab 62 beginnt.
Was gehört in Ihr Rürup-Rente Basisrente Antrag Deutschland?
Ein Rürup-Rente-Antrag in Deutschland enthält nach EStG und AltZertG folgende wesentliche Bestandteile:
**1. Persönliche Identifikation und Steuer-ID** Vollständiger Name, Geburtsdatum, Anschrift und Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID). Die Steuer-ID ist zwingend, da der Anbieter nach EStG § 10 Abs. 2a verpflichtet ist, die gezahlten Beiträge elektronisch an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu melden, von wo sie in das ELSTER-System des Finanzamts übermittelt werden.
**2. AltZertG-Zertifizierung des Produkts** Angabe des Anbieters und der genauen Produktbezeichnung des nach AltZertG § 5 zertifizierten Basisrentenprodukts. Das Zertifikat des BZSt belegt die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen. Produktanforderungen: lebenslange Rente ab 62, kein Kapitalwahlrecht, keine Übertragbarkeit, keine Beleihbarkeit, vollständiger Pfändungsschutz.
**3. Beitragshöhe und Abzugspotenzial** Der monatliche Beitrag und die Berechnung des verbleibenden steuerlichen Abzugspotenzials nach EStG § 10 Abs. 1 Nr. 2: Höchstbetrag 2025 (27.566 EUR) abzüglich bereits gezahlter GRV-Pflichtbeiträge und Beiträge zu berufsständischen Versorgungswerken ergibt den maximal abzugsfähigen Rürup-Beitrag.
**4. Veranlagungsart und Partnerberücksichtigung** Bei Zusammenveranlagung verdoppelt sich der Höchstbetrag auf 55.132 EUR/Jahr (2025). Jeder Ehegatte kann einen eigenen Rürup-Vertrag abschließen und den vollen Höchstbetrag nutzen. Bei Selbstständigen-Ehepaaren ohne GRV-Pflicht sind damit 110.264 EUR/Jahr an Rürup-Beiträgen steuerlich abziehbar.
**5. Produktart und Renditechancen** Wahl zwischen klassischer Rürup-Rente (Garantierechnungszins, derzeit 0,25 % für Neuverträge ab 2022), fondsgebundener Rürup-Rente (höhere Renditechancen, kein Garantiezins), Hybridprodukten und Kombi-Produkten mit Berufsunfähigkeitszusatz (BU). Bei Kombi-Produkten ist der BU-Anteil nach EStG § 10 Abs. 1 Nr. 3a als Vorsorgeaufwand abziehbar (geringerer Höchstbetrag).
**6. Renteneintrittsalter und Leistungsphase** Frühester Rentenbeginn: 62 Jahre (für Verträge ab 2012 nach AltZertG § 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 1). Die monatliche Rente wird lebenslang ausbezahlt — eine vorzeitige Kündigung und Kapitalauszahlung ist nicht möglich. Bei Tod vor Rentenbeginn kann das angesparte Kapital nur auf den Ehegatten-Vertrag übertragen werden; andernfalls verfällt es (kein Erbrecht). Auf forms-legal.com finden Sie eine kostenlose Vorlage für den Rürup-Rente-Antrag mit allen steuerlichen Pflichtangaben nach EStG § 10 Abs. 2a.
**7. SEPA-Lastschriftmandat** Der Anbieter zieht die Beiträge per SEPA-Basislastschrift ein. Die IBAN und die Zahlungsweise (monatlich, jährlich) sind anzugeben. Einmalzahlungen (Sonderbeiträge) sind ebenfalls möglich und erhöhen das steuerliche Abzugspotenzial im jeweiligen Steuerjahr.
**8. Elektronische Datenmeldung (EStG § 10 Abs. 2a)** Der Anbieter ist gesetzlich verpflichtet, die Beitragsdaten nach EStG § 10 Abs. 2a bis zum 28. Februar des Folgejahres elektronisch an das BZSt zu übermitteln. Das Finanzamt berücksichtigt die gemeldeten Beiträge automatisch bei der Steuerfestsetzung, sobald der Steuerpflichtige die Anlage Vorsorgeaufwand (AV) ausfüllt.
So füllen Sie Ihr Rürup-Rente Basisrente Antrag Deutschland aus
Den Rürup-Rente-Antrag in Deutschland füllen Sie in folgenden Schritten aus:
**Schritt 1: Eigenes Abzugspotenzial berechnen** Ermitteln Sie zunächst, wie viel Rürup-Beitrag Sie maximal steuerlich abziehen können: EStG-Höchstbetrag 2025 (27.566 EUR) abzüglich Ihrer GRV-Pflichtbeiträge (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil) und Beiträge zu berufsständischen Versorgungswerken. Das verbleibende Abzugspotenzial ist Ihr individuelles Rürup-Abzugsvolumen. Ein Steuerberater kann dies präzise berechnen.
**Schritt 2: Anbieter und Produkt auswählen** Vergleichen Sie zertifizierte Rürup-Anbieter. Achten Sie auf: Effektivkosten (in Prozent der Beitragssumme), Renditechancen (klassisch vs. fondsgebunden), Rentengarantien und die Möglichkeit von Sonderbeiträgen. Das Rating von Morgen & Morgen oder Franke und Bornberg gibt Orientierung zur Produktqualität. Selbstständige mit BU-Risiko sollten einen Kombi-Tarif mit BU-Absicherung prüfen.
**Schritt 3: Steuer-ID und persönliche Daten eingeben** Geben Sie Ihre Steueridentifikationsnummer korrekt an — sie ist zwingend für die Datenmeldung nach EStG § 10 Abs. 2a. Ohne Steuer-ID kann der Anbieter nicht melden und der steuerliche Abzug wird unter Umständen verweigert.
**Schritt 4: Beitragshöhe festlegen** Wählen Sie den monatlichen Beitrag im Rahmen Ihres Abzugspotenzials. Für maximale Steuerersparnis: Jahresbeitrag bis zum individuellen Abzugsmaximum. Berücksichtigen Sie, dass Rürup-Beiträge nicht kündbar sind — wählen Sie eine Beitragshöhe, die auch in schlechteren Geschäftsjahren tragbar bleibt. Eine Beitragsfreistellung ist möglich.
**Schritt 5: Einkommensteuererklärung** Tragen Sie Ihre Rürup-Beiträge in der Anlage Vorsorgeaufwand (AV) Ihrer Einkommensteuererklärung ein. Da der Anbieter die Beiträge nach EStG § 10 Abs. 2a direkt meldet, ist die Eintragung in der Steuererklärung zur Auslösung der Veranlagung dennoch notwendig. Das Finanzamt berechnet den Steuervorteil automatisch auf Basis der Meldedaten.
Rechtliche Anforderungen für Rürup-Rente Basisrente Antrag Deutschland
Für die Rürup-Rente in Deutschland gelten folgende gesetzliche Anforderungen:
**EStG § 10 Abs. 1 Nr. 2 lit. b — Sonderausgabenabzug:** Die Kernvorschrift für den steuerlichen Vorteil der Rürup-Rente. Beiträge sind als Sonderausgaben abziehbar bis zum Höchstbetrag von 27.566 EUR/Jahr (2025, Einzelveranlagung), der sich jährlich entsprechend der BBG West erhöht. GRV-Pflichtbeiträge (Arbeitnehmer und Arbeitgeber) und Versorgungswerk-Beiträge werden auf diesen Betrag angerechnet.
**AltZertG § 5 — Zertifizierung der Basisrente:** Nur nach AltZertG § 5 zertifizierte Produkte sind förderfähig. Anforderungen: lebenslange Rente ab frühestens 62 Jahren (§ 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 1), kein Kapitalwahlrecht, nicht übertragbar, nicht beleihbar, nicht abtretbar (§ 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 2–5). Die Zertifizierung erfolgt durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) auf Antrag des Anbieters.
**AltvDV — Durchführungsverordnung:** Die Altersvorsorgeverträge-Durchführungsverordnung konkretisiert die technischen Anforderungen an die Datenmeldung der Anbieter nach EStG § 10 Abs. 2a. Sie regelt das elektronische Meldeverfahren zwischen Anbietern, BZSt und Finanzverwaltung.
**EStG § 22 Nr. 1 S. 3 lit. a aa — Nachgelagerte Besteuerung:** Rürup-Rentenleistungen werden als sonstige Einkünfte nachgelagert besteuert. Der steuerpflichtige Anteil stieg von 50 % im Jahr 2005 auf 100 % ab 2040. Die Übergangsregelung nach dem Alterseinkünftegesetz 2004 (AltEinkG) staffelt die Besteuerung. Der BFH (BFH X R 29/13) hat die Übergangsregelung als verfassungskonform bestätigt.
**Pfändungsschutz nach ZPO § 851c, SGB II § 12:** Rürup-Rentenanwartschaften sind nach § 851c ZPO (für Selbstständige) und § 12 Abs. 2 Nr. 3 SGB II (für Bürgergeld) vollständig pfändungsgeschützt. Der BGH (BGH IX ZB 82/13) hat den vollständigen Pfändungsschutz von Rürup-Verträgen im Insolvenzfall bestätigt. Dieser Schutz gilt auch im Falle einer Privatinsolvenz des Selbstständigen.
**EStG § 10 Abs. 2a — Datenmeldepflicht:** Anbieter von Rürup-Verträgen sind verpflichtet, die gezahlten Beiträge bis zum 28. Februar des Folgejahres elektronisch an das BZSt zu übermitteln. Bei Nichtmeldung oder verspäteter Meldung kann der Sonderausgabenabzug versagt werden. Der BFH (BFH X R 31/17) hat zu den Folgen einer fehlerhaften Datenmeldung Stellung genommen.
Häufige Fehler bei Ihrem Rürup-Rente Basisrente Antrag Deutschland
Typische Fehler beim Rürup-Rente-Antrag in Deutschland:
**Höchstbetrag nicht vollständig ausgeschöpft:** Viele Selbstständige zahlen weniger als das steuerlich mögliche Maximum, weil sie ihr individuelles Abzugspotenzial nicht kennen. Da GRV-Pflichtbeiträge bei Selbstständigen ohne GRV-Pflicht null sind, steht der volle Höchstbetrag von 27.566 EUR/Jahr zur Verfügung. Eine Beratung durch einen Steuerberater maximiert den Steuervorteil.
**Zu hohe Beiträge bei schwankendem Einkommen:** Rürup-Renten erlauben zwar eine Beitragsfreistellung (Beiträge auf null setzen), aber keine Kündigung und Auszahlung des Kapitals. Wer bei einem Umsatzeinbruch die hohen Beiträge nicht mehr zahlen kann, muss den Vertrag beitragsfrei stellen und verliert die ursprünglichen Abschlusskosten als Renditekiller. Wählen Sie einen moderaten Grundbeitrag und nutzen Sie Sonderzahlungen für Hocheinkommensjahre.
**Kein Wettbewerb durch Kombi-Produkte:** Wer eine Rürup-Rente mit einem Berufsunfähigkeitszusatz (BU) kombiniert, muss die Kostenanteile trennen. Nur der Rentenanteil ist nach EStG § 10 Abs. 1 Nr. 2 lit. b abziehbar; der BU-Anteil fällt unter EStG § 10 Abs. 1 Nr. 3a (beschränkt abziehbar). Achten Sie auf die Kostenaufteilung und prüfen Sie, ob eine separate BU-Police kostengünstiger ist.
**Steuer-ID nicht angegeben:** Ohne Steueridentifikationsnummer kann der Anbieter die Beiträge nicht nach EStG § 10 Abs. 2a an das BZSt melden. Ohne diese Meldung ist der Sonderausgabenabzug im Veranlagungsverfahren schwieriger durchzusetzen. Geben Sie Ihre Steuer-ID immer korrekt an.
**Kein Erbrecht berücksichtigt:** Im Todesfall vor Rentenbeginn fällt das angesparte Rürup-Kapital nicht in den Nachlass und ist für die Erben grundsätzlich verloren, es sei denn, ein Ehegatte-Vertrag des überlebenden Partners wird als Begünstigter vereinbart. Wer Hinterbliebene absichern möchte, sollte eine separate Risikolebensversicherung abschließen.
Quellen und Zitate
Gesetzliche Zitate verlinken auf offizielle Regierungsquellen.
- § 851c ZPODE official
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}Häufig gestellte Fragen
Rürup-Rente (Basisrente) und Riester-Rente sind beide staatlich geförderte Altersvorsorgeprodukte, richten sich aber an unterschiedliche Zielgruppen und bieten unterschiedliche Förderformen. Die Riester-Rente (EStG §§ 79–99, AltZertG §§ 1, 2) fördert mit direkten staatlichen Zulagen (Grundzulage 175 EUR/Jahr, Kinderzulage bis 300 EUR/Kind) und ist für pflichtversicherte GRV-Arbeitnehmer, Beamte und ALG-Bezieher zugänglich. Die Rürup-Rente (EStG § 10 Abs. 1 Nr. 2 lit. b, AltZertG § 5) fördert durch einen hohen Sonderausgabenabzug (bis 27.566 EUR/Jahr 2025) und ist für alle Steuerpflichtigen zugänglich — besonders vorteilhaft für Selbstständige und Gutverdiener ohne GRV-Pflicht. Ein wesentlicher Unterschied: Die Rürup-Rente erlaubt kein Kapitalwahlrecht und kein Erbrecht (Kapital verfällt bei Tod ohne Ehegatten-Übertragung); die Riester-Rente schützt das Kapital stärker (Zulagenrückzahlung bei Erbfall, aber kein vollständiger Kapitalverlust).
Nein. Die Rürup-Rente ist nach AltZertG § 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ausdrücklich nicht kündbar und das Kapital darf vor Rentenbeginn nicht ausgezahlt werden — das ist eine gesetzliche Zertifizierungsvoraussetzung. Diese Unflexibilität ist der Preis für den vollständigen Pfändungsschutz (ZPO § 851c, BGH IX ZB 82/13) und den hohen Steuervorteil. Was möglich ist: Eine Beitragsfreistellung (Beiträge auf null setzen, das angesparte Kapital verbleibt bis Rentenbeginn im Vertrag und verzinst sich weiter) oder ein Anbieterwechsel (Übertragung auf einen anderen zertifizierten Anbieter). Der Anbieterwechsel ist nach AltZertG § 5 Abs. 4 grundsätzlich möglich, aber der aufnehmende Anbieter muss bereit sein, den Vertrag zu übernehmen.
Der maximale Sonderausgabenabzug für Basisrentenverträge beträgt 2025 nach EStG § 10 Abs. 1 Nr. 2 lit. b: 27.566 EUR (Einzelveranlagung) bzw. 55.132 EUR (Zusammenveranlagung). Von diesem Betrag werden GRV-Pflichtbeiträge und Versorgungswerk-Beiträge abgezogen. Für Selbstständige ohne GRV-Pflicht ist der volle Betrag als Rürup-Beitrag nutzbar. Die maximale Steuerersparnis bei Einzelveranlagung und 45 % Grenzsteuersatz (Reichensteuersatz): 27.566 EUR × 45 % × (1 + 5,5 % Solidaritätszuschlag) = ca. 13.079 EUR Steuervorteil. Bei 42 % Grenzsteuersatz: ca. 12.195 EUR. Ab 2025 sind die Beiträge zu 100 % abzugsfähig (bis 2004 war die Abzugsfähigkeit noch beschränkt). Der Bundesfinanzhof (BFH X R 29/13) hat die vollständige Abzugsfähigkeit und die nachgelagerte Besteuerung als verfassungskonform bestätigt.
Rürup-Rentenanwartschaften sind nach ZPO § 851c vollständig pfändungs- und insolvenzfest. Der Bundesgerichtshof (BGH IX ZB 82/13) hat bestätigt, dass Rürup-Verträge nicht zur Insolvenzmasse gehören und nicht von der Privatinsolvenz des Selbstständigen erfasst werden. Dies ist ein entscheidender Vorteil gegenüber normalen Kapitallebensversicherungen, die in der Insolvenz im Rahmen des Rückkaufswertes verwertet werden können. Für selbstständige Unternehmer mit Insolvenzrisiko ist die Rürup-Rente daher auch als Vermögensschutz interessant: Das angesparte Kapital ist selbst bei vollständiger Unternehmensinsolvenz und Verbraucherinsolvenz sicher. Voraussetzung ist allerdings, dass der Vertrag nach AltZertG § 5 zertifiziert ist — nicht-zertifizierte Verträge mit ähnlicher Struktur genießen diesen Schutz nicht.
Ja. Selbstständige und Freiberufler ohne Pflichtversicherung in der GRV und ohne Beiträge zu berufsständischen Versorgungswerken können den vollen Höchstbetrag nach EStG § 10 Abs. 1 Nr. 2 lit. b für Rürup-Beiträge nutzen: 27.566 EUR/Jahr (2025, Einzelveranlagung). Bei einem Grenzsteuersatz von 42 % ergibt sich eine Steuerersparnis von ca. 11.578 EUR/Jahr, sodass die Nettobelastung für 27.566 EUR Jahresbeitrag nur ca. 15.988 EUR beträgt. Angehörige berufsständischer Versorgungswerke (Ärzte, Anwälte, Steuerberater) können den Höchstbetrag ebenfalls nutzen, sofern nach Abzug der Versorgungswerkbeiträge noch ein Abzugspotenzial verbleibt. Beispiel: Rechtsanwalt zahlt 8.000 EUR/Jahr ins Rechtsanwaltsversorgungswerk; verbleibendes Rürup-Potenzial: 27.566 EUR − 8.000 EUR = 19.566 EUR/Jahr.
Leistungen aus der Rürup-Basisrente werden als sonstige Einkünfte nach EStG § 22 Nr. 1 S. 3 lit. a aa vollständig nachgelagert besteuert. Da die Beiträge in der Ansparphase steuermindernd waren, werden die Rentenleistungen im Bezugszeitraum voll versteuert. Die Übergangsregelung des Alterseinkünftegesetzes 2004 sieht vor, dass der steuerpflichtige Anteil von 50 % (für Erstrentner 2005) jährlich um 2 Prozentpunkte steigt, bis er ab 2040 bei 100 % liegt. Wer 2025 erstmals Rente bezieht, hat einen steuerpflichtigen Anteil von 82,5 %. Die Besteuerung im Alter ist in der Regel vorteilhaft: Im Ruhestand ist das Einkommen oft deutlich niedriger als im Erwerbsleben, sodass der effektive Steuersatz sinkt. Der BFH (BFH X R 23/05, BFH X R 29/13) hat die Verfassungskonformität der nachgelagerten Besteuerung bestätigt.
Ja, auch für angestellte Gutverdiener kann die Rürup-Rente sinnvoll sein. Da GRV-Pflichtbeiträge auf den EStG § 10-Höchstbetrag angerechnet werden, ist das verbleibende Rürup-Abzugspotenzial für Durchschnittsverdiener geringer. Beispiel: Arbeitnehmer mit 60.000 EUR Jahresbrutto zahlt 2025 ca. 5.580 EUR GRV-Arbeitnehmeranteil + 5.580 EUR Arbeitgeberanteil = 11.160 EUR gesamt; verbleibendes Rürup-Potenzial: 27.566 EUR − 11.160 EUR = 16.406 EUR/Jahr. Das ist steuerlich interessant für Arbeitnehmer mit hohem Grenzsteuersatz (42–45 %), die mehr sparen möchten als durch die Entgeltumwandlung nach BetrAVG möglich ist. Außerdem bietet die Rürup-Rente den Pfändungsschutz nach ZPO § 851c, der für Arbeitnehmer zwar seltener relevant ist, aber in bestimmten Situationen (Privatinsolvenz, Scheidung) Vorteile bieten kann.
Der Hinterbliebenenschutz bei der Rürup-Rente ist gesetzlich stark eingeschränkt. Nach AltZertG § 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ist das angesparte Kapital nicht vererbbar. Bei Tod des Versicherten vor Rentenbeginn verfällt das Kapital grundsätzlich an den Anbieter — es sei denn, es ist ein Ehegatten-Vertrag als Begünstigter vereinbart und der Ehegatte hat einen eigenen Rürup-Vertrag (dann kann das Kapital auf diesen Vertrag übertragen werden). In der Rentenphase kann durch Vereinbarung einer Rentengarantiezeit oder einer Hinterbliebenenrente ein Todesfallschutz eingebaut werden. Diese Zusatzleistungen werden aber durch einen geringeren Rentenanspruch erkauft. Für umfassenden Hinterbliebenenversorgung empfiehlt sich parallel zum Rürup-Vertrag eine Risikolebensversicherung, die im Todesfall eine Kapitalleistung an die Hinterbliebenen auszahlt.
Diese Vorlage dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Gesetze sind je nach Rechtsordnung unterschiedlich und ändern sich im Laufe der Zeit. Konsultieren Sie für Ihren konkreten Fall einen qualifizierten Rechtsanwalt.Vollständiger Haftungsausschluss
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