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DSGVO-Auskunftsanfrage Betroffener Deutschland

DSGVO-Auskunftsanfrage Betroffener Deutschland

Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO | BDSG § 34 | Frist 1 Monat

Briefkopf

[Antragsteller Name] [Antragsteller Adresse] E-Mail: [Antragsteller E-Mail] [Verantwortlicher Name] [Verantwortlicher Adresse] E-Mail / Datenschutzkontakt: [Verantwortlicher E-Mail] Datum: [Antragsdatum]

Betreff

Auskunftsanfrage gemäß Art. 15 DSGVO — Antrag auf Auskunft über verarbeitete personenbezogene Daten

Anschreiben

Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit mache ich mein Auskunftsrecht als betroffene Person gemäß Art. 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO, EU-Verordnung 2016/679) sowie § 34 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) geltend. Ich bitte um Auskunft über folgende Informationen: [Auskunftsumfang] Soweit vorhanden, bitte ich insbesondere um Auskunft zu folgenden Datenkategorien: [Spezifische Datenkategorien] Im Einzelnen verlange ich gemäß Art. 15 Abs. 1 DSGVO Auskunft über: a) die Verarbeitungszwecke; b) die Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden; c) die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die Daten offengelegt wurden oder werden; d) die geplante Speicherdauer bzw. die Kriterien für die Festlegung der Dauer; e) das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung; f) das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde; g) wenn die Daten nicht bei mir erhoben wurden: alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten; h) das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling nach Art. 22 DSGVO. Zusätzlich verlange ich gemäß Art. 15 Abs. 3 DSGVO eine Kopie der personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, in folgendem Format: [Gewünschtes Format] Zur leichteren Identifikation meiner Datensätze teile ich mit: Kundennummer/Kontonummer: [Kundennummer] E-Mail-Adresse: [Antragsteller E-Mail] ANTWORTFRIST Gemäß Art. 12 Abs. 3 DSGVO bitte ich um Auskunft unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Eingang dieses Antrags. Falls Sie die Auskunft verweigern möchten, sind Sie nach Art. 12 Abs. 4 DSGVO verpflichtet, mich über die Gründe der Ablehnung sowie über mein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde zu unterrichten. Mit freundlichen Grüßen, [Antragsteller Name] [Antragsteller Adresse]

Rechtlicher Hinweis

RECHTLICHE GRUNDLAGEN: — Art. 15 DSGVO: Auskunftsrecht der betroffenen Person — Art. 12 Abs. 3 DSGVO: Antwortfrist 1 Monat (verlängerbar um 2 Monate) — § 34 BDSG: Ergänzende nationale Auskunftsregelungen — BVerwG 1 C 50.18 (2019): Auskunftsanspruch auch bei Behörden — Bei Nichterfüllung: Beschwerde bei Landesdatenschutzbehörde (Art. 77 DSGVO) oder gerichtlicher Rechtsbehelf (Art. 79 DSGVO). Weitere Informationen auf forms-legal.com.

Antragsteller (betroffene Person)

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Signature

Betreut von Vladislav Sergienko, Gründer·Vorlage zuletzt geändert: ·Fehler melden

Was ist DSGVO-Auskunftsanfrage Betroffener Deutschland?

Die DSGVO-Auskunftsanfrage der betroffenen Person in Deutschland ist in DSGVO Art. 15 (Auskunftsrecht der betroffenen Person) geregelt. Art. 15 Abs. 1 DSGVO normiert das Recht der betroffenen Person, von dem Verantwortlichen Auskunft darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden, und wenn dies der Fall ist, Auskunft über eine Vielzahl von Informationen zu erhalten: die Verarbeitungszwecke (lit. a); die Kategorien personenbezogener Daten (lit. b); die Empfänger oder Empfängerkategorien, gegenüber denen die Daten offengelegt wurden oder werden (lit. c); die geplante Speicherdauer oder die Kriterien zur Festlegung der Dauer (lit. d); das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung und eines Widerspruchsrechts (lit. e); das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde (lit. f); wenn die Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben wurden, alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten (lit. g); das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling nach Art. 22 DSGVO sowie aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik, die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen (lit. h).

Zusätzlich gewährt Art. 15 Abs. 3 DSGVO das Recht auf eine kostenfreie Kopie der personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind. Wird der Antrag elektronisch gestellt, sind die Informationen grundsätzlich in einem gängigen elektronischen Format zur Verfügung zu stellen — dies ist besonders relevant für die Datenportabilität nach Art. 20 DSGVO.

In Deutschland überwachen der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) und die 16 Landesbeauftragten für den Datenschutz (Landesdatenschutzbehörden, z.B. der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, BlnBDI; der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz, BayLfD; der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit NRW) die Durchsetzung des Auskunftsrechts. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG, Urteil 1 C 50.18 vom 28. Oktober 2019) hat klargestellt, dass das Auskunftsrecht auch gegenüber Bundesbehörden unmittelbar geltend gemacht werden kann. Das Muster auf forms-legal.com deckt alle gesetzlich vorgeschriebenen Inhalte einer DSGVO-Auskunftsanfrage ab.

Wann brauchen Sie DSGVO-Auskunftsanfrage Betroffener Deutschland?

Eine DSGVO-Auskunftsanfrage in Deutschland ist in einer Vielzahl von Alltagssituationen sinnvoll und notwendig, in denen betroffene Personen Transparenz über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten erhalten möchten.

Nach Vertragsende oder Kündigung: Nach Beendigung eines Vertragsverhältnisses — z.B. nach der Kündigung eines Online-Abonnements, eines Stromliefervertrags, eines Mobilfunkvertrags oder einer Mitgliedschaft — haben betroffene Personen ein berechtigtes Interesse daran zu erfahren, welche Daten der ehemalige Vertragspartner noch speichert, auf welcher Rechtsgrundlage die weitere Speicherung erfolgt und wie lange die Daten noch aufbewahrt werden. Die Auskunft ist Voraussetzung für einen anschließenden Löschungsantrag nach Art. 17 DSGVO.

Vor der Ausübung weiterer Betroffenenrechte: Das Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO ist häufig der erste Schritt vor der Ausübung weiterer Betroffenenrechte: Berichtigungsrecht (Art. 16 DSGVO) — bei unrichtigen Daten; Löschungsrecht (Art. 17 DSGVO); Einschränkungsrecht (Art. 18 DSGVO); Widerspruchsrecht (Art. 21 DSGVO). Erst wenn Sie wissen, welche Daten gespeichert sind, können Sie gezielt Berichtigung oder Löschung verlangen.

Bewerberdaten und Arbeitnehmerrechte: Bewerber haben nach Art. 15 DSGVO das Recht, nach dem Ende eines Bewerbungsverfahrens Auskunft über die gespeicherten Bewerbungsunterlagen und Entscheidungsprozesse zu verlangen. Arbeitnehmer können gemäß § 34 BDSG i.V.m. Art. 15 DSGVO Auskunft über ihre im Unternehmen gespeicherten Personaldaten verlangen — insbesondere über Leistungsbeurteilungen, Krankenstandsdaten und Datenweitergaben an Dritte (z.B. Personalagenturen, Konzernmuttergesellschaften).

Online-Plattformen und soziale Netzwerke: Nutzer von sozialen Netzwerken (Facebook/Meta, Instagram, LinkedIn, TikTok), Online-Marktplätzen (Amazon, eBay, Zalando) und anderen digitalen Plattformen können Auskunft über alle gespeicherten Profildaten, Nutzungsstatistiken, Werbeprofile, Cookies und Tracking-Daten verlangen. Die meisten Plattformen bieten dafür ein automatisiertes Datenzugang-Tool an; der formelle Auskunftsantrag per Brief oder E-Mail ist jedoch umfassender und rechtlich verbindlicher.

Gesundheitsdaten und Patienteninformationen: Patienten in Deutschland haben nach Art. 15 DSGVO i.V.m. § 630g BGB (Patientenrechtegesetz) das Recht auf Einsicht in ihre Krankenakte und auf Auskunft über alle verarbeiteten Gesundheitsdaten — gegenüber Krankenhäusern, niedergelassenen Ärzten, Krankenkassen (GKV und PKV) und Abrechnungsdienstleistern. Gesundheitsdaten sind besonders schutzwürdige Datenkategorien nach Art. 9 Abs. 1 DSGVO.

Was gehört in Ihr DSGVO-Auskunftsanfrage Betroffener Deutschland?

Ein rechtswirksamer DSGVO-Auskunftsantrag in Deutschland muss alle Elemente enthalten, die den Verantwortlichen in die Lage versetzen, die Anfrage eindeutig zu identifizieren und vollständig zu beantworten. Das Muster auf forms-legal.com deckt alle gesetzlich erforderlichen Bestandteile ab.

Identifikation der betroffenen Person: Der Antrag muss vollständige Angaben zur Identifikation der betroffenen Person enthalten — vollständiger Name, Postanschrift und die beim Verantwortlichen gespeicherte E-Mail-Adresse. Zusätzliche Kennungen (Kundennummer, Mitarbeiternummer, Benutzername) erleichtern die Identifikation erheblich. Der Verantwortliche ist nach Art. 12 Abs. 6 DSGVO berechtigt, bei begründetem Zweifel an der Identität zusätzliche Informationen anzufordern — die pauschale Anforderung einer Ausweiskopie ist jedoch nach Ansicht der Datenschutzkonferenz (DSK) unverhältnismäßig.

Umfang der Auskunft (Art. 15 Abs. 1 lit. a–h DSGVO): Ein umfassender Auskunftsantrag sollte alle in Art. 15 Abs. 1 DSGVO genannten Informationskategorien abdecken. Konkret sollte der Antrag explizit nach automatisierter Entscheidungsfindung und Profiling (lit. h) fragen, da Verantwortliche diese Information häufig weglassen, obwohl sie für Betroffene besonders bedeutsam ist.

Anforderung einer Datenkopie (Art. 15 Abs. 3 DSGVO): Der Antrag sollte ausdrücklich die Übermittlung einer Kopie aller gespeicherten personenbezogenen Daten verlangen. Gemäß Art. 15 Abs. 3 DSGVO ist die erste Kopie kostenlos; für weitere Kopien kann der Verantwortliche ein angemessenes Entgelt auf der Grundlage der Verwaltungskosten verlangen. Bei elektronisch gestelltem Antrag muss die Datenkopie auf Wunsch in einem gängigen elektronischen Format (z.B. PDF, JSON, CSV) zur Verfügung gestellt werden.

Format der Auskunft: Das Muster enthält eine Wahlmöglichkeit zwischen elektronischer Übermittlung (E-Mail mit Anhang oder Download-Link), schriftlicher Übermittlung per Post und maschinenlesbarem Format (JSON, CSV) für die Datenübertragbarkeit nach Art. 20 DSGVO. Letzteres ist besonders nützlich, wenn Sie Ihre Daten zu einem anderen Anbieter wechseln möchten.

Hinweis auf Antwortfrist und Rechtsfolgen bei Nichterfüllung: Der Antrag verweist auf die einmonatige Antwortfrist nach Art. 12 Abs. 3 DSGVO und die Möglichkeit der Beschwerdeerhebung bei der zuständigen Landesdatenschutzbehörde (Art. 77 DSGVO) bei Nichterfüllung. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG 1 C 50.18) hat bestätigt, dass das Auskunftsrecht auch gegenüber Bundesbehörden unmittelbar durchsetzbar ist. Verwandte Dokumente auf forms-legal.com: DSGVO-Löschungsantrag (Art. 17 DSGVO) und Auftragsverarbeitungsvertrag (Art. 28 DSGVO).

So füllen Sie Ihr DSGVO-Auskunftsanfrage Betroffener Deutschland aus

Das Ausfüllen der DSGVO-Auskunftsanfrage in Deutschland ist in wenigen Schritten erledigt. Das Muster auf forms-legal.com führt Sie durch alle relevanten Angaben.

Erster Schritt: Ihre persönlichen Angaben. Tragen Sie Ihren vollständigen Namen, Ihre Postanschrift und die E-Mail-Adresse ein, die beim Verantwortlichen gespeichert ist. Fügen Sie ggf. Ihre Kundennummer oder Kontonummer hinzu — dies erleichtert die Identifikation Ihrer Datensätze erheblich und beschleunigt die Bearbeitung.

Zweiter Schritt: Empfänger des Antrags. Tragen Sie den vollständigen Namen des Unternehmens oder der Behörde ein, an die Sie die Anfrage richten. Richten Sie den Antrag wenn möglich direkt an die Datenschutz-E-Mail-Adresse (datenschutz@... oder dpo@...) oder an den Datenschutzbeauftragten (DSB) nach Art. 37 DSGVO — diese Kontaktdaten finden Sie in der Datenschutzerklärung des Unternehmens.

Dritter Schritt: Umfang der Auskunft festlegen. Wählen Sie aus, ob Sie eine vollständige Auskunft nach Art. 15 Abs. 1 lit. a–h DSGVO wünschen oder ob Sie gezielt nach bestimmten Aspekten fragen möchten (z.B. nur Empfänger und Drittlandtransfers). Empfehlung: Wählen Sie die vollständige Auskunft — sie ist kostenfrei und gibt Ihnen den besten Überblick.

Vierter Schritt: Format der Datenkopie. Entscheiden Sie, ob Sie die Datenkopie nach Art. 15 Abs. 3 DSGVO elektronisch (E-Mail), per Post oder in maschinenlesbarem Format (für Datenübertragbarkeit nach Art. 20 DSGVO) erhalten möchten.

Fünfter Schritt: Antrag versenden. Schicken Sie den ausgefüllten Antrag per E-Mail (mit Lesebestätigung) oder per Einschreiben mit Rückschein. Notieren Sie das Absendedatum — der Beginn der einmonatigen Antwortfrist nach Art. 12 Abs. 3 DSGVO beginnt mit dem Eingang beim Verantwortlichen. Bewahren Sie eine Kopie des Antrags auf.

Häufige Fehler bei Ihrem DSGVO-Auskunftsanfrage Betroffener Deutschland

Bei der Auskunftsanfrage nach Art. 15 DSGVO in Deutschland treten in der Praxis typische Fehler auf, die die Bearbeitung verzögern oder den Antrag wirkungslos machen können.

Unvollständige Identifikation: Wenn der Verantwortliche die betroffene Person anhand der übermittelten Daten nicht eindeutig identifizieren kann, ist er nach Art. 12 Abs. 6 DSGVO berechtigt, die Auskunft bis zur Klärung der Identität auszusetzen. Geben Sie daher stets mindestens Name, aktuelle E-Mail-Adresse und — falls vorhanden — Kundennummer an.

Kein Hinweis auf Datenkopie (Art. 15 Abs. 3 DSGVO): Viele betroffene Personen verlangen nur die textliche Auskunft und vergessen, ausdrücklich die Übermittlung einer Kopie der verarbeiteten Daten zu fordern. Die Datenkopie nach Art. 15 Abs. 3 DSGVO ist kostenfrei und gibt einen vollständigen Überblick über alle gespeicherten Informationen.

Fehlender Nachweis des Antrageingangs: Ohne Nachweis des Antrageingangs beim Verantwortlichen kann die Einhaltung der einmonatigen Antwortfrist nach Art. 12 Abs. 3 DSGVO nicht kontrolliert werden. Versenden Sie den Antrag daher stets per E-Mail mit angeforderter Lesebestätigung oder per Einschreiben mit Rückschein.

Kein Folgeanspruch geltend gemacht: Die Auskunftsanfrage ist häufig der erste Schritt. Auf Basis der erhaltenen Auskunft können und sollten Sie ggf. weitere Rechte geltend machen: Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16 DSGVO), Löschung nicht mehr notwendiger Daten (Art. 17 DSGVO), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) oder Widerspruch gegen Verarbeitungen auf Basis des berechtigten Interesses (Art. 21 DSGVO).

Quellen und Zitate

Gesetzliche Zitate verlinken auf offizielle Regierungsquellen.

  1. § 630g BGBDE official

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Häufig gestellte Fragen

Gesetzesreferenzierte Vorlage — Vorlage zuletzt geändert Juni 2026

Diese Vorlage dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Gesetze sind je nach Rechtsordnung unterschiedlich und ändern sich im Laufe der Zeit. Konsultieren Sie für Ihren konkreten Fall einen qualifizierten Rechtsanwalt.Vollständiger Haftungsausschluss

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