AGB für Onlineshop Deutschland (§§ 305-310, 312i, 312j BGB)
AGB-Titel
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
AGB der [Firmenname] für den Onlineshop nach §§ 305-310 BGB iVm § 312i, § 312j BGB — Stand: [Erstellungs Datum]
§ 1 Geltungsbereich und Anbieter
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Bestellungen über den Onlineshop der [Firmenname], [Anschrift] (nachfolgend „“).
(2) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
(3) Abweichende Bedingungen des Käufers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Verkäufer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu (§ 305b BGB).
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Waren im Onlineshop unter [Warenart] stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Bestellung dar (invitatio ad offerendum).
(2) Durch Anklicken des Buttons „“ gibt der Käufer eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab (§ 312j Abs. 3 BGB Button-Lösung).
(3) Der Verkäufer wird den Zugang der Bestellung des Kunden unverzüglich auf elektronischem Weg an die angegebene E-Mail-Adresse [Email] bestätigen (§ 312i Abs. 1 Nr. 3 BGB). Diese Eingangsbestätigung stellt keine Annahme des Vertragsangebots dar.
(4) Vertragssprache: [Vertragssprache]. Der Vertragstext wird vom Verkäufer gespeichert und kann auf Anfrage zugesandt werden (§ 312i Abs. 1 Nr. 4 BGB).
§ 3 Preise und Versandkosten
(1) Alle im Onlineshop genannten Preise verstehen sich als Endpreise inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer (Preisangabenverordnung — PAngV).
(2) Zusätzlich zu den ausgewiesenen Preisen fallen Versandkosten in Höhe von [Versandkosten] Euro pro Bestellung an. Ab einem Bestellwert von [Versandkostenfrei Ab] Euro entfallen die Versandkosten.
§ 4 Zahlung und Fälligkeit
(1) Der Käufer kann zwischen folgenden Zahlungsarten wählen: [Zahlungsmethoden].
(2) Bei Vorkasse ist der Kaufpreis sofort nach Vertragsschluss fällig. Bei sonstigen Zahlungsarten richtet sich die Fälligkeit nach den jeweiligen Bedingungen des Zahlungsdienstleisters.
§ 5 Lieferung und Liefereinschränkungen
(1) Die Lieferung erfolgt innerhalb Deutschlands in der Regel innerhalb von [Lieferzeit] nach Eingang der Zahlung.
(2) Liefereinschränkungen oder verlängerte Lieferzeiten werden in der jeweiligen Produktbeschreibung ausdrücklich aufgeführt (§ 312i BGB).
§ 6 Widerrufsrecht für Verbraucher
(1) Verbraucher haben ein Widerrufsrecht nach §§ 312g, 355 BGB innerhalb einer Frist von [Widerruf Frist] Tagen ab Erhalt der Ware. Der Widerruf kann formlos erklärt werden (E-Mail an [Email], Brief an [Anschrift] oder durch Verwendung des beigefügten Muster-Widerrufsformulars nach Art. 246a § 1 Abs. 2 Nr. 1 EGBGB).
(2) Rücksendekosten: [Ruecksendekosten Traeger]. Bei wirksamem Widerruf erstattet der Verkäufer den Kaufpreis innerhalb von 14 Tagen über das ursprünglich verwendete Zahlungsmittel (§ 357 Abs. 1 BGB).
(3) Das Widerrufsrecht erlischt nach § 312g Abs. 2 BGB bei: versiegelten Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, sofern das Siegel entfernt wurde; nach Kundenspezifikation angefertigten Waren; schnell verderblichen Waren.
§ 7 Gewährleistung und Garantie
(1) [Garantie]
(2) Bei mangelhafter Ware kann der Käufer Nacherfüllung verlangen — wahlweise Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung (§ 439 BGB). Schlägt diese fehl, stehen ihm Minderung oder Rücktritt zu (§§ 437 Nr. 2, 441 BGB).
§ 8 Schlussbestimmungen
(1) Anwendbares Recht und Gerichtsstand: [Gerichtsstand].
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt (§ 306 BGB).
(3) Identifikation des Verkäufers — Handelsregister: [Register Nummer]; Umsatzsteuer-ID: [Ust Id]; Telefon: [Telefon].
Anbieter
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Signature
Was ist AGB für Onlineshop Deutschland (§§ 305-310, 312i, 312j BGB)?
Die AGB für Onlineshop in Deutschland sind rechtsverbindliche schriftliche Dokumente. Sie sind im BGB §§ 305-310 (AGB-Recht) geregelt.
Für Onlineshops in Deutschland kommen mehrere Regelungsbereiche zusammen: die Pflichten des AGB-Rechts nach §§ 305-310 BGB (Einbeziehung, Inhaltskontrolle, Klauselverbote), die spezialgesetzlichen Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr nach § 312i BGB (Bestätigungspflicht, Speicherpflicht, technische Mittel zur Korrektur), die Button-Lösung nach § 312j Abs. 3 BGB (Bestellbutton mit eindeutiger Beschriftung „Zahlungspflichtig bestellen"), die Verbraucherinformationspflichten bei Fernabsatzverträgen nach Art. 246a EGBGB (vorvertragliche Informationen) und das Widerrufsrecht des Verbrauchers nach §§ 312g, 355 BGB. Für Verbraucherverträge gilt zudem die strenge Inhaltskontrolle nach § 307 BGB, die Klauseln verbietet, die den Vertragspartner entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen.
Der Bundesgerichtshof hat in zahlreichen Entscheidungen die Maßstäbe für AGB im Online-Handel geprägt — etwa in BGH I ZR 7/16 zur Cookie-Einwilligung, in BGH VIII ZR 268/02 zur Wirksamkeit von Gerichtsstandsklauseln gegenüber Verbrauchern, in BGH VIII ZR 96/04 zur Transparenzkontrolle nach § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB. Wesentlich für Onlineshops in Deutschland ist die Button-Lösung nach § 312j Abs. 3 BGB — der Bestellbutton muss mit den Worten „Zahlungspflichtig bestellen" oder einer entsprechend eindeutigen Formulierung beschriftet sein; eine Beschriftung wie „Bestellung absenden" oder „Weiter" genügt nicht (BGH VIII ZR 199/13).
Die Pflichten zum Widerrufsrecht nach §§ 312g, 355 BGB stellen ein Kernelement der AGB für Onlineshops in Deutschland dar. Verbraucher haben bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen ab Erhalt der Ware (§ 355 Abs. 2 Satz 1 BGB iVm § 356 Abs. 2 BGB). Eine Widerrufsbelehrung muss dem Muster der Anlage 1 zu Art. 246a EGBGB entsprechen — andernfalls verlängert sich die Widerrufsfrist auf bis zu zwölf Monate und 14 Tage (§ 356 Abs. 3 Satz 2 BGB). Daher ist eine rechtssichere Widerrufsbelehrung zwingend erforderlich; mehrere Bundesgerichtshof-Urteile (BGH VIII ZR 119/16, BGH VIII ZR 191/15) haben Verstöße als unwirksam verworfen.
Verbraucherrechtliche Sonderregeln nach § 309 BGB verbieten bestimmte Klauseln in AGB gegenüber Verbrauchern absolut — etwa Vertragsstrafen ohne nachzuweisenden Schaden (§ 309 Nr. 6 BGB), pauschale Schadensersatzklauseln über dem üblichen Schadensumfang (§ 309 Nr. 5 BGB), Beweislastumkehrungen zu Lasten des Verbrauchers (§ 309 Nr. 12 BGB). Verstöße gegen diese Klauselverbote machen die jeweilige Klausel unwirksam, der Restvertrag bleibt nach § 306 Abs. 1 BGB grundsätzlich bestehen. Daneben gilt § 308 BGB mit Wertungsmöglichkeit (Klauseln mit Wertungsmöglichkeit), der weitere Standardklauseln je nach Einzelfall überprüft.
Für den Vertragsschluss in Onlineshops gelten besondere Anforderungen nach § 312i Abs. 1 BGB — der Verkäufer muss dem Kunden vor Abgabe der Bestellung angemessene technische Mittel zur Korrektur von Eingabefehlern zur Verfügung stellen, die Vertragsbestimmungen einschließlich der AGB so abrufbar machen, dass der Kunde sie speichern und reproduzieren kann, und den Zugang der Bestellung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigen (z.B. per Bestellbestätigungs-E-Mail). Die Verletzung dieser Pflichten kann nach § 312i Abs. 2 BGB Schadensersatzansprüche und Abmahnungen durch Wettbewerber auslösen.
Die Pflicht zur Verbraucherstreitschlichtung nach § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) trifft Onlineshops mit mehr als 10 Beschäftigten — sie müssen leicht zugänglich darüber informieren, ob sie an einer Streitbeilegung teilnehmen. Branchenspezifische Schlichtungsstellen wie die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle in Kehl (Straßburger Straße 8, 77694 Kehl) oder die Schlichtungsstelle Telekommunikation der Bundesnetzagentur sind die häufigsten Anlaufstellen. Forms-legal.com bietet AGB-Vorlagen, die alle vorgenannten Pflichten erfüllen und in der deutschen Rechtsprechung Bestand haben.
Wann brauchen Sie AGB für Onlineshop Deutschland (§§ 305-310, 312i, 312j BGB)?
Die AGB für einen Onlineshop in Deutschland werden in zahlreichen Konstellationen benötigt — überall dort, wo gewerbsmäßig Waren oder digitale Inhalte über das Internet an Verbraucher oder Unternehmer verkauft werden. Die Verwendung von AGB ist nicht zwingend gesetzlich vorgeschrieben; ohne AGB gelten dispositive Regelungen des BGB, was für komplexe Online-Handelsbeziehungen meist unzureichend ist.
Erste Konstellation — B2C-Onlineshop für physische Waren: Klassischer Online-Handel mit physischen Waren — Bekleidung, Bücher, Elektronik, Möbel — an Endkunden ist der Hauptanwendungsfall. Hier sind alle Vorschriften des Verbraucherschutzes zu beachten: Widerrufsrecht 14 Tage nach §§ 312g, 355 BGB, Button-Lösung nach § 312j Abs. 3 BGB, Verbraucherinformationspflichten nach Art. 246a EGBGB, Speicherpflicht des Vertragstextes nach § 312i Abs. 1 Nr. 4 BGB. Marken wie Zalando, Amazon Deutschland, Otto, MediaMarkt unterliegen alle diesen Pflichten.
Zweite Situation — B2B-Onlineshop für Unternehmer: Bei reinem Geschäftskundenhandel — Großhandel, Industriebedarf, Software-Lizenzen für Unternehmen — gelten Erleichterungen: Kein Widerrufsrecht (§§ 312g, 355 BGB nur für Verbraucher), keine Button-Lösung erforderlich (§ 312j BGB nur für Verbraucher), keine Verbraucherinformationspflichten. Allerdings gelten die §§ 305-310 BGB AGB-Recht-Vorschriften eingeschränkt auch für B2B-Verträge (§ 310 Abs. 1 BGB), insbesondere die Inhaltskontrolle nach § 307 BGB.
Dritte Konstellation — Onlineshop für digitale Inhalte: Online-Verkauf von Software, E-Books, Musik-Downloads, Streaming-Abonnements, Online-Kursen oder Apps unterliegt besonderen Regelungen. Das Widerrufsrecht für digitale Inhalte erlischt nach § 356 Abs. 5 BGB, sobald der Vertrag erfüllt ist und der Verbraucher ausdrücklich zugestimmt hat, dass mit der Ausführung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird. Diese Zustimmung muss in den AGB ausdrücklich vorgesehen und beim Kauf separat eingeholt werden.
Vierte Situation — Marktplatz-Plattform: Marktplätze wie eBay, Etsy, Amazon Marketplace haben sowohl eigene AGB als auch Verkäufer-AGB der Drittanbieter. Drittanbieter-AGB müssen mit den Marktplatz-Bedingungen kompatibel sein und alle Pflichten gegenüber dem Endkunden erfüllen. Die Plattform selbst ist in der Regel nicht Vertragspartner des Kunden, sondern vermittelt nur den Vertragsschluss.
Fünfte Konstellation — Abonnement- und Mitgliedschaftsmodelle: Bei wiederkehrenden Zahlungen (Streaming-Dienste, Software-Abonnements, Mitgliedschaften) gelten zusätzliche Pflichten zur Kündigungsbutton-Lösung nach § 312k BGB seit dem 1. Juli 2022 — der Online-Anbieter muss eine deutlich erkennbare Kündigungsmöglichkeit auf der Website bereitstellen, die mit „Verträge hier kündigen" beschriftet ist. Verstöße führen zur Unwirksamkeit der Vertragsverlängerung.
Sechste Situation — Internationale Onlineshops mit Versand nach Deutschland: Auch ausländische Onlineshops — etwa US-amerikanische, britische oder asiatische Anbieter — müssen bei Versand nach Deutschland deutsches Verbraucherrecht beachten, soweit sie ihre Tätigkeit auf den deutschen Markt ausrichten (Art. 6 Rom-I-VO). Der Verbraucher kann sich auf das günstigere deutsche Recht berufen — Widerrufsrecht 14 Tage, Gewährleistung 2 Jahre, Verbraucherinformationspflichten.
Siebte Konstellation — Onlineshop für reglementierte Produkte: Bestimmte Produktgruppen unterliegen Sondervorschriften — Apotheken-Onlineshops (Arzneimittelgesetz AMG, Apothekenbetriebsordnung), Waffen (Waffengesetz), Lebensmittel (LFGB, LMIV-Verordnung 1169/2011), Tabak (Tabakerzeugnisgesetz). AGB für solche Onlineshops müssen die spezifischen Verkaufs- und Versandvorschriften berücksichtigen. Forms-legal.com bietet branchenspezifische AGB-Muster für die häufigsten Geschäftsmodelle.
Was gehört in Ihr AGB für Onlineshop Deutschland (§§ 305-310, 312i, 312j BGB)?
Die wirksamen AGB für einen Onlineshop in Deutschland müssen mehrere zentrale Pflichtbestandteile enthalten, damit sie den Anforderungen der §§ 305-310 BGB, § 312i BGB, § 312j BGB und der EGBGB-Verbraucherinformationspflichten genügen. Fehlt ein Pflichtbestandteil, droht ein hohes Abmahnrisiko durch Wettbewerber oder qualifizierte Wirtschaftsverbände.
Geltungsbereich und Anbieterkennzeichnung: Die AGB beginnen mit der Definition des räumlichen, sachlichen und persönlichen Geltungsbereichs sowie mit der Identifikation des Anbieters — Firmenname, Anschrift, Geschäftsführer, Handelsregister-Nummer, USt-IdNr. Die Anbieterkennzeichnung wird üblicherweise in einem separaten Impressum nach § 5 TMG geregelt; die AGB verweisen darauf und enthalten die Mindestkennzeichnung. Kunden werden typischerweise in „Verbraucher" (§ 13 BGB) und „Unternehmer" (§ 14 BGB) unterschieden, da unterschiedliche Pflichten gelten.
Vertragsschluss und Button-Lösung (§ 312j Abs. 3 BGB): Die AGB müssen den Vertragsschluss präzise regeln. Die Produktdarstellung im Onlineshop ist rechtlich kein Angebot, sondern eine „invitatio ad offerendum" (Aufforderung zur Bestellung). Das verbindliche Angebot gibt der Kunde durch Anklicken des Bestellbuttons ab; der Verkäufer nimmt es durch die Versandbestätigung an. Der Bestellbutton muss zwingend mit „Zahlungspflichtig bestellen" oder einer entsprechend eindeutigen Formulierung beschriftet sein (§ 312j Abs. 3 BGB; BGH VIII ZR 199/13). Beschriftungen wie „Bestellung absenden", „Weiter" oder „Kaufen" genügen nicht.
Preise und Versandkosten (Preisangabenverordnung — PAngV): Die Preise müssen Endpreise einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer sein. Versandkosten müssen vor dem Vertragsschluss klar und unzweideutig ausgewiesen sein — gegebenenfalls auch die Möglichkeit versandkostenfreier Lieferung ab einem bestimmten Bestellwert. Bei wiederkehrenden Zahlungen (Abonnements) sind die Gesamtkosten pro Abrechnungszeitraum auszuweisen.
Widerrufsbelehrung (§§ 312g, 355 BGB iVm Anlage 1 zu Art. 246a EGBGB): Die Widerrufsbelehrung ist der wichtigste Bestandteil der AGB für B2C-Onlineshops in Deutschland. Sie muss dem amtlichen Muster der Anlage 1 zu Art. 246a EGBGB entsprechen und enthält mindestens — Belehrung über das Widerrufsrecht von 14 Tagen ab Erhalt der Ware, Beginn und Ende der Widerrufsfrist, Form des Widerrufs (formlos, Beispiel: Brief, E-Mail, Muster-Widerrufsformular), Rechtsfolgen des Widerrufs (Erstattung des Kaufpreises innerhalb 14 Tage, Pflicht zur Rücksendung der Ware), Wer trägt die Rücksendekosten (Verkäufer oder Käufer). Eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verlängert die Widerrufsfrist auf zwölf Monate und 14 Tage (§ 356 Abs. 3 Satz 2 BGB).
Zahlungs- und Lieferbedingungen: Auflistung der akzeptierten Zahlungsarten (Vorkasse, Kreditkarte, PayPal, Klarna, SEPA-Lastschrift, Sofortüberweisung), Lieferzeiten innerhalb Deutschlands und ins Ausland, Versandkosten, Liefereinschränkungen für bestimmte Regionen oder Produktgruppen. Die Lieferzeit muss konkret angegeben werden — pauschale Formulierungen wie „so schnell wie möglich" sind unzulässig (Art. 246a § 1 Abs. 1 Nr. 7 EGBGB).
Gewährleistung und Garantie: Hinweis auf die gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren bei neuen Waren (§§ 437, 438 BGB) — die Gewährleistung kann gegenüber Verbrauchern nicht durch AGB verkürzt werden (§ 309 Nr. 8 lit. b BGB). Bei gebrauchten Waren ist eine Verkürzung auf 1 Jahr zulässig (§ 476 Abs. 2 BGB). Soweit eine Herstellergarantie besteht, kann sie zusätzlich beschrieben werden — sie tritt neben die gesetzliche Gewährleistung.
Gerichtsstand und anwendbares Recht: Bei B2B-Verträgen mit Kaufleuten kann ein Gerichtsstand am Sitz des Verkäufers vereinbart werden (§ 38 ZPO). Bei B2C-Verträgen ist eine Gerichtsstandsklausel gegenüber Verbrauchern grundsätzlich unwirksam (§ 38 Abs. 3 ZPO; BGH VIII ZR 268/02). Anwendbares Recht: deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG); bei Verbrauchern aus EU-Ländern gilt jedoch zwingendes Verbraucherschutzrecht ihres Heimatlandes (Art. 6 Rom-I-VO).
Datenschutz und Online-Streitbeilegung: Verweis auf die separate Datenschutzerklärung nach Art. 13 DSGVO sowie der Hinweis auf die Online-Streitbeilegungsplattform der EU (Art. 14 Abs. 1 ODR-Verordnung) — Plattform: https://ec.europa.eu/consumers/odr/. Bei mehr als 10 Beschäftigten zusätzlich die Verbraucherstreitschlichtungsangabe nach § 36 VSBG. Forms-legal.com bietet AGB-Mustervorlagen, die alle vorgenannten Pflichtbestandteile rechtssicher abdecken. Verwandte Dokumente sind das Impressum nach § 5 TMG und die Datenschutzerklärung nach Art. 13 DSGVO.
So füllen Sie Ihr AGB für Onlineshop Deutschland (§§ 305-310, 312i, 312j BGB) aus
AGB für einen Onlineshop in Deutschland korrekt auszufüllen erfordert eine systematische Erfassung der Geschäftsbeziehungen, der angebotenen Produkte und der Zielkundengruppe. Fehler beim Ausfüllen führen zu Abmahnungen mit Kosten zwischen 1.500 und 5.000 Euro pro Verstoß.
Schritt 1 — Anbieter-Pflichtangaben aus dem Impressum übernehmen: Die AGB beginnen mit der Identifikation des Anbieters — Firmenname mit Rechtsformzusatz, Geschäftsanschrift mit Straße, Hausnummer, PLZ und Ort, Geschäftsführer namentlich, Handelsregister-Nummer (z.B. „Amtsgericht Charlottenburg, HRB 123456 B"), Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (Format DE + 9 Ziffern), Telefon und E-Mail für Kundenservice. Diese Angaben müssen mit dem Impressum übereinstimmen.
Schritt 2 — Zielkundengruppe (B2C / B2B / beide) festlegen: B2C unterliegt strengen Verbraucherschutzregeln (Widerrufsrecht, Button-Lösung, Verbraucherinformationspflichten), während B2B-Verträge weitgehend frei gestaltbar sind. Bei reinem B2B-Geschäft sollte die AGB eine entsprechende Klausel enthalten („Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB"). Bei B2C oder gemischtem Modell sind alle Verbraucherschutzpflichten zu erfüllen.
Schritt 3 — Vertragsabschluss-Mechanismus mit Button-Lösung präzise beschreiben: Den Vertragsabschluss in den AGB so formulieren — Produktdarstellung ist invitatio ad offerendum (kein Angebot), verbindliche Bestellung erfolgt durch Klick auf den Button mit Beschriftung „Zahlungspflichtig bestellen" (§ 312j Abs. 3 BGB), Verkäufer nimmt durch separate Annahmeerklärung oder Versandbestätigung an. Eine Bestellbestätigung per E-Mail ist nach § 312i Abs. 1 Nr. 3 BGB Pflicht, jedoch noch keine Annahme.
Schritt 4 — Preise, Versandkosten und Versandkosten-frei-Schwelle eintragen: Alle Preise als Endpreise inkl. Mehrwertsteuer ausweisen (PAngV). Standardversandkosten in Euro pro Bestellung benennen (z.B. 4,95 Euro). Falls versandkostenfreie Lieferung ab einem Mindestbestellwert angeboten wird, diesen klar ausweisen (z.B. „Versandkostenfrei ab 50,00 Euro Bestellwert innerhalb Deutschlands"). Liefereinschränkungen — etwa kein Versand auf Inseln oder ins Ausland — explizit benennen.
Schritt 5 — Widerrufsbelehrung nach amtlichem Muster verwenden: Die Widerrufsbelehrung muss exakt dem Muster der Anlage 1 zu Art. 246a EGBGB entsprechen. Anpassungen sind nur in den vorgesehenen eckigen Klammern zulässig. Erforderlich sind — Widerrufsfrist 14 Tage ab Erhalt der Ware, Form des Widerrufs (formlos per E-Mail, Brief oder Muster-Widerrufsformular), Beginn der Widerrufsfrist, Erstattungsfrist 14 Tage durch Verkäufer, Trägerschaft der Rücksendekosten (Verkäufer trägt = besser für Conversion, Käufer trägt = niedrigere Margen-Erosion).
Schritt 6 — Zahlungsmethoden und Fälligkeiten festlegen: Akzeptierte Zahlungsarten auflisten — Vorkasse (SEPA-Überweisung), Kreditkarte (Visa, Mastercard, American Express), PayPal, Klarna (Rechnungskauf, Ratenkauf, Sofortüberweisung), SEPA-Lastschrift. Bei Vorkasse Fälligkeit sofort nach Vertragsschluss; bei Kreditkarte Belastung nach Versand; bei Rechnung Zahlungsfrist (z.B. 14 Tage ab Erhalt der Ware).
Schritt 7 — Lieferzeiten und Liefergebiete realistisch eintragen: Die Lieferzeit muss konkret angegeben werden, z.B. „2-4 Werktage nach Eingang der Zahlung" für Standardware, „bei besonderer Bestellung 7-10 Werktage". Liefergebiete benennen — innerhalb Deutschlands, EU-Länder, Schweiz, weltweit. Bei Auslandslieferungen Hinweise auf Zoll- und Steuerbestimmungen ergänzen.
Schritt 8 — Schlussbestimmungen mit Gerichtsstand und Recht ergänzen: Bei reinem B2B-Geschäft Gerichtsstandsklausel zugunsten des Verkäufer-Sitzes (§ 38 ZPO). Bei B2C-Geschäft KEINE Gerichtsstandsklausel — diese ist gegenüber Verbrauchern unwirksam. Anwendbares Recht: deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Salvatorische Klausel nach § 306 BGB ergänzen. Hinweis auf Verbraucherstreitschlichtung und ODR-Plattform anhängen.
Rechtliche Anforderungen für AGB für Onlineshop Deutschland (§§ 305-310, 312i, 312j BGB)
Die AGB für einen Onlineshop in Deutschland unterliegen einem dichten Regelungsnetz aus BGB-Vorschriften, EGBGB-Pflichten und sonstigen Spezialgesetzen. Die Beachtung dieser Anforderungen entscheidet über die Wirksamkeit der einzelnen Klauseln und das Abmahnrisiko des Anbieters.
AGB-Recht §§ 305-310 BGB — Einbeziehung und Inhaltskontrolle: Nach § 305 Abs. 2 BGB werden AGB Vertragsbestandteil, wenn der Verwender bei Vertragsschluss ausdrücklich auf sie hinweist und der Vertragspartner die zumutbare Möglichkeit hatte, von ihnen Kenntnis zu nehmen. Im Onlineshop wird dies durch eine Checkbox „Ich habe die AGB gelesen und akzeptiert" mit Link zu den AGB erfüllt. Die Inhaltskontrolle nach § 307 BGB verbietet Klauseln, die den Vertragspartner entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. § 308 BGB enthält Klauselverbote mit Wertungsmöglichkeit; § 309 BGB enthält absolute Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit (z.B. Verbot von Vertragsstrafen ohne Schadensnachweis nach § 309 Nr. 6 BGB).
Button-Lösung § 312j Abs. 3 BGB: Der Bestellbutton muss mit einer eindeutigen, gut lesbaren Beschriftung versehen sein, die dem Verbraucher klar macht, dass er sich zu einer kostenpflichtigen Leistung verpflichtet. Zulässige Beschriftungen — „Zahlungspflichtig bestellen", „Jetzt kaufen", „Kostenpflichtig bestellen". Unzulässige Beschriftungen nach BGH VIII ZR 199/13 — „Bestellung absenden", „Weiter", „Bestätigen". Verstöße führen zur Nichtigkeit des gesamten Vertrags nach § 312j Abs. 4 BGB.
Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr § 312i BGB: Der Verkäufer hat dem Kunden vor Bestellung — angemessene technische Mittel zur Korrektur von Eingabefehlern bereitzustellen, die Vertragsbestimmungen samt AGB so abrufbar zu machen, dass der Kunde sie speichern und reproduzieren kann (§ 312i Abs. 1 Nr. 4 BGB), und den Zugang der Bestellung unverzüglich auf elektronischem Weg zu bestätigen (§ 312i Abs. 1 Nr. 3 BGB). Die Verletzung kann nach § 312i Abs. 2 BGB Schadensersatzansprüche und Wettbewerbsabmahnungen auslösen.
Widerrufsrecht §§ 312g, 355 BGB: Verbraucher haben bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht von 14 Tagen ab Erhalt der Ware (§ 355 Abs. 2 Satz 1 BGB iVm § 356 Abs. 2 BGB). Die Widerrufsbelehrung muss dem amtlichen Muster der Anlage 1 zu Art. 246a EGBGB entsprechen. Bei fehlender oder fehlerhafter Belehrung verlängert sich die Widerrufsfrist auf zwölf Monate und 14 Tage (§ 356 Abs. 3 Satz 2 BGB). Ausnahmen vom Widerrufsrecht sind in § 312g Abs. 2 BGB abschließend aufgezählt — etwa bei nach Kundenspezifikation angefertigten Waren, schnell verderblichen Waren oder versiegelten Waren aus Hygienegründen, sofern das Siegel entfernt wurde.
Verbraucherinformationspflichten Art. 246a EGBGB: Vor Vertragsschluss muss der Verkäufer dem Verbraucher in klarer und verständlicher Weise zahlreiche Informationen bereitstellen — wesentliche Eigenschaften der Ware, Identität des Verkäufers, Gesamtpreis einschließlich Versandkosten, Zahlungs- und Lieferbedingungen, Widerrufsrecht und Muster-Widerrufsformular, Bestehen einer gesetzlichen Mängelhaftung. Die Informationen müssen vor Abgabe der Bestellung deutlich sichtbar gemacht werden.
Gewährleistung §§ 437, 438 BGB: Die gesetzliche Gewährleistung beträgt bei neuen Waren 2 Jahre und kann gegenüber Verbrauchern nicht durch AGB verkürzt werden (§ 309 Nr. 8 lit. b BGB). Bei gebrauchten Waren ist eine Verkürzung auf 1 Jahr nach § 476 Abs. 2 BGB zulässig. Bei mangelhafter Ware kann der Käufer Nacherfüllung (Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung), Minderung oder Rücktritt verlangen.
Verbraucherstreitschlichtung § 36 VSBG und Art. 14 ODR-Verordnung: Anbieter mit mehr als 10 Beschäftigten müssen leicht zugänglich angeben, ob sie an einer Verbraucherstreitbeilegung teilnehmen. Für alle Online-Verkäufer mit Verbraucherverträgen gilt die Hinweispflicht auf die ODR-Plattform der EU (https://ec.europa.eu/consumers/odr/) nach Art. 14 Abs. 1 ODR-Verordnung.
Kündigungsbutton § 312k BGB (seit 1. Juli 2022): Bei wiederkehrenden Zahlungen wie Abonnements muss der Online-Anbieter einen deutlich erkennbaren Kündigungsbutton bereitstellen, der mit „Verträge hier kündigen" beschriftet ist. Die Kündigung muss ohne Login möglich sein und nur die Eingabe der Vertragsdaten erfordern. Verstöße führen zur Unwirksamkeit der Vertragsverlängerung — der Verbraucher kann den Vertrag jederzeit kündigen.
Datenschutz Art. 13 DSGVO: Bei Erhebung personenbezogener Daten im Bestellprozess (Name, Adresse, E-Mail, Zahlungsdaten) ist eine Datenschutzerklärung nach Art. 13 DSGVO zu erstellen, auf die in den AGB verwiesen wird. Die DSGVO-Einwilligung muss separat von den AGB eingeholt werden — Kopplungsverbot nach Art. 7 Abs. 4 DSGVO.
Häufige Fehler bei Ihrem AGB für Onlineshop Deutschland (§§ 305-310, 312i, 312j BGB)
Häufige Fehler in AGB für Onlineshops in Deutschland führen zu kostenpflichtigen Abmahnungen durch Wettbewerber, qualifizierte Wirtschaftsverbände wie den Verband Sozialer Wettbewerb (VSW) oder die Wettbewerbszentrale. Abmahnkosten beginnen bei 1.500 Euro, können bei wiederholten Verstößen auch 5.000 Euro übersteigen — zuzüglich Vertragsstrafen aus strafbewehrter Unterlassungserklärung.
Fehler 1 — Falsche Bestellbutton-Beschriftung: Der häufigste Fehler ist ein Bestellbutton mit Beschriftung wie „Bestellen", „Weiter", „Senden" statt der gesetzlich vorgeschriebenen Formulierung „Zahlungspflichtig bestellen" nach § 312j Abs. 3 BGB. Folge nach BGH VIII ZR 199/13 — der gesamte Vertrag ist nichtig nach § 312j Abs. 4 BGB; der Verbraucher kann die Ware behalten und muss nicht zahlen.
Fehler 2 — Veraltete Widerrufsbelehrung: Die Widerrufsbelehrung muss exakt dem amtlichen Muster der Anlage 1 zu Art. 246a EGBGB entsprechen. Häufige Fehler — falsche Fristberechnung (Beginn ab Bestellung statt ab Erhalt der Ware), falsche Frist (10 Tage statt 14 Tage), unklare Form des Widerrufs, fehlende Angabe zu Rücksendekosten. Folge — Verlängerung der Widerrufsfrist auf zwölf Monate und 14 Tage nach § 356 Abs. 3 Satz 2 BGB.
Fehler 3 — Verkürzte Gewährleistung gegenüber Verbrauchern: Klauseln, die die gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren bei neuen Waren auf 1 Jahr oder kürzer verkürzen, sind gegenüber Verbrauchern unwirksam (§ 309 Nr. 8 lit. b BGB). Korrekt — bei neuen Waren keine Verkürzung; nur bei gebrauchten Waren Verkürzung auf 1 Jahr nach § 476 Abs. 2 BGB möglich.
Fehler 4 — Unzulässige Gerichtsstandsklausel gegenüber Verbrauchern: Eine Klausel wie „Gerichtsstand ist der Sitz des Verkäufers" ist gegenüber Verbrauchern nach § 38 Abs. 3 ZPO unwirksam (BGH VIII ZR 268/02). Korrekt — bei B2C-Geschäft KEINE Gerichtsstandsklausel; bei B2B-Geschäft mit Kaufleuten nach § 38 Abs. 1 ZPO zulässig.
Fehler 5 — Fehlender Hinweis auf Online-Streitbeilegungsplattform: Der Hinweis auf die ODR-Plattform der EU (https://ec.europa.eu/consumers/odr/) ist nach Art. 14 Abs. 1 ODR-Verordnung für alle Online-Verkäufer mit Verbraucherverträgen Pflicht — auch bei weniger als 10 Beschäftigten. Verstoß — Abmahnung durch Wettbewerber oder Wettbewerbszentrale.
Fehler 6 — Unzulässige Pauschalisierung von Schadensersatzansprüchen: Klauseln wie „Bei Zahlungsverzug wird eine Mahngebühr von 25 Euro pro Mahnung erhoben" sind nach § 309 Nr. 5 BGB nur zulässig, wenn der pauschale Betrag den nach gewöhnlichem Lauf der Dinge zu erwartenden Schaden nicht erheblich übersteigt — bei einer Mahnung üblicherweise maximal 5 Euro. Forms-legal.com bietet AGB-Mustervorlagen, die alle vorgenannten Fehler vermeiden und in deutschen Gerichten Bestand haben.
Quellen und Zitate
Gesetzliche Zitate verlinken auf offizielle Regierungsquellen.
- § 312i BGBDE official
- § 307 BGBDE official
- § 309 BGBDE official
- § 308 BGBDE official
- § 312j BGBDE official
- § 312k BGBDE official
- § 13 BGBDE official
- § 14 BGBDE official
- § 306 BGBDE official
- § 38 ZPODE official
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}Häufig gestellte Fragen
Nach § 312j Abs. 3 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) muss der Bestellbutton in einem deutschen Onlineshop mit einer eindeutigen, gut lesbaren Beschriftung versehen sein, die dem Verbraucher unmissverständlich klar macht, dass er sich mit dem Klick zu einer kostenpflichtigen Leistung verpflichtet. Zulässige Beschriftungen sind insbesondere — „Zahlungspflichtig bestellen", „Jetzt kaufen", „Kostenpflichtig bestellen" oder „Bestellung mit Zahlungsverpflichtung". Der Bundesgerichtshof hat in BGH VIII ZR 199/13 ausdrücklich klargestellt, dass Beschriftungen wie „Bestellung absenden", „Weiter", „Bestätigen" oder „Anmelden" nicht den gesetzlichen Anforderungen genügen. Folge eines Verstoßes nach § 312j Abs. 4 BGB — der gesamte Vertrag ist nichtig, der Verbraucher kann die Ware behalten und muss den Kaufpreis nicht zahlen. Daneben drohen Abmahnungen durch Wettbewerber oder qualifizierte Wirtschaftsverbände nach § 8 Abs. 1 Unlauterer Wettbewerb (UWG) mit Kosten zwischen 1.500 und 3.000 Euro pro Verstoß. Die Schaltfläche muss zudem optisch hervorgehoben sein und bei den meisten Shop-Systemen automatisch in der korrekten Form vorausgewählt — bei individuellen Anpassungen ist Vorsicht geboten.
Die gesetzliche Widerrufsfrist im Onlineshop in Deutschland beträgt 14 Tage ab Erhalt der Ware durch den Verbraucher (§ 355 Abs. 2 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 356 Abs. 2 Nr. 1 BGB). Bei mehreren Teillieferungen beginnt die Frist erst mit Erhalt der letzten Teillieferung. Bei Dienstleistungen oder digitalen Inhalten ohne körperlichen Datenträger beginnt die Frist mit Vertragsschluss. Eine Verlängerung der Widerrufsfrist über die gesetzlichen 14 Tage hinaus ist möglich und wird von einigen Online-Anbietern aus Marketing-Gründen angeboten — etwa Zalando mit 100 Tagen, IKEA Deutschland mit 365 Tagen. Bei fehlender oder fehlerhafter Widerrufsbelehrung verlängert sich die Widerrufsfrist nach § 356 Abs. 3 Satz 2 BGB jedoch automatisch auf zwölf Monate und 14 Tage — eine erhebliche Mehrbelastung für den Verkäufer. Die Widerrufsbelehrung muss exakt dem amtlichen Muster der Anlage 1 zu Art. 246a EGBGB entsprechen, andernfalls liegt eine fehlerhafte Belehrung vor. Form des Widerrufs ist formlos — per E-Mail, Brief, Fax oder durch Rücksendung der Ware mit ausdrücklicher Widerrufserklärung.
Nach Art. 246a § 1 EGBGB muss ein Onlineshop in Deutschland vor Vertragsschluss in klarer und verständlicher Weise zahlreiche Informationen bereitstellen. Die Pflichtinformationen umfassen — wesentliche Eigenschaften der Ware oder Dienstleistung, Identität des Verkäufers (Firmenname, Anschrift, Geschäftsführer, Kontakt), Gesamtpreis einschließlich Steuern und sonstiger Kosten, Versandkosten und sonstige Liefer- und Versandkosten, Zahlungs-, Liefer- und Leistungsbedingungen, Datum der Lieferung, Bestehen eines gesetzlichen Mängelhaftungsrechts und ggf. einer Garantie, Bestehen des Widerrufsrechts mit Widerrufsbelehrung und Muster-Widerrufsformular, Tragung der Rücksendekosten, Vertragsdauer und Kündigungsbedingungen bei Dauerschuldverhältnissen. Daneben gelten die Pflichten aus § 312i BGB für den elektronischen Geschäftsverkehr — angemessene technische Mittel zur Eingabefehler-Korrektur, Speichermöglichkeit der Vertragsbestimmungen, unverzügliche Bestellbestätigung. Verstöße können nach § 8 Abs. 1 UWG abgemahnt werden; zusätzlich kann sich der Verbraucher auf eine fehlerhafte oder fehlende Information berufen, was zu Schadensersatzansprüchen oder dem Verlust bestimmter Klauseln führen kann.
Die gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren bei neuen Waren (§§ 437, 438 BGB) kann gegenüber Verbrauchern in den AGB nicht verkürzt werden — entsprechende Klauseln sind nach § 309 Nr. 8 lit. b Doppelbuchst. ff BGB unwirksam. Eine Verkürzung der Gewährleistungsfrist auf 1 Jahr ist nur bei gebrauchten Waren nach § 476 Abs. 2 BGB zulässig — bei der Onlineverkauf gebrauchter Bekleidung, gebrauchter Bücher oder gebrauchter Elektronik ist diese Verkürzung wirksam. Im B2B-Verhältnis mit Kaufleuten nach § 14 BGB können die Gewährleistungsrechte weitgehender modifiziert werden — eine Verkürzung der Frist auf 1 Jahr und ein Ausschluss bei nur leichter Fahrlässigkeit sind in der Regel zulässig (§ 310 Abs. 1 BGB). Der Bundesgerichtshof hat in BGH VIII ZR 96/04 und BGH VIII ZR 191/15 die Maßstäbe der Inhaltskontrolle nach §§ 307, 309 BGB konkretisiert. Eine pauschale Klausel „Wir gewähren keine Gewährleistung" ist gegenüber Verbrauchern stets unwirksam (§ 309 Nr. 8 lit. b BGB) und führt zur Anwendung der gesetzlichen 2-Jahres-Frist.
Den Kündigungsbutton nach § 312k BGB benötigen Sie nur, wenn Ihr Onlineshop wiederkehrende Zahlungen anbietet — also Abonnements, Mitgliedschaften oder Verträge mit automatischer Verlängerung. Seit dem 1. Juli 2022 müssen Online-Anbieter, die Verbraucherverträge mit längerer Laufzeit oder automatischer Verlängerung schließen, einen deutlich erkennbaren Kündigungsbutton auf der Website bereitstellen. Der Button muss mit der eindeutigen Beschriftung „Verträge hier kündigen" oder einer entsprechend klaren Formulierung versehen sein und unmittelbar zur Eingabemaske für die Kündigung führen. Die Kündigung muss ohne Login möglich sein und nur die zur Identifizierung des Vertrags erforderlichen Daten erfragen — etwa Vertragsnummer, Name, E-Mail-Adresse. Verstöße gegen § 312k BGB führen nach § 312k Abs. 6 BGB zur Unwirksamkeit der Vertragsverlängerung — der Verbraucher kann den Vertrag jederzeit ohne Frist kündigen. Klassische Onlineshops mit reinen Einmal-Käufen (z.B. Bekleidung, Bücher, Möbel ohne Abo) benötigen den Kündigungsbutton nicht. Bei Streaming-Diensten wie Netflix Deutschland, Spotify Deutschland oder Software-Abos ist er hingegen Pflicht.
Es besteht in Deutschland keine gesetzliche Pflicht für Onlineshops, bestimmte Zahlungsmethoden anzubieten — der Verkäufer ist in der Auswahl der Zahlungsarten grundsätzlich frei. Die Verbraucherinformationspflichten nach Art. 246a § 1 Abs. 1 Nr. 7 EGBGB verlangen lediglich, dass die akzeptierten Zahlungsmethoden vor Vertragsschluss klar und verständlich kommuniziert werden. In der Praxis ist es jedoch wettbewerblich sinnvoll, mehrere Zahlungsoptionen anzubieten — gängig sind in Deutschland Vorkasse (SEPA-Überweisung), Kreditkarte (Visa, Mastercard, American Express), PayPal, Klarna (Rechnungskauf, Ratenkauf, Sofortüberweisung), SEPA-Lastschrift und in einigen Fällen Apple Pay / Google Pay. Bei Geldforderung in einer ausschließlich für Verbraucher unzumutbaren Form droht ein Verstoß gegen § 270a BGB — danach darf der Verkäufer für die Nutzung von SEPA-Überweisungen, SEPA-Lastschriften oder gängigen Kreditkarten keine Entgelte verlangen. Zahlungsmethoden außerhalb dieser Liste (z.B. PayPal, Klarna) sind hingegen entgeltfrei oder kostenpflichtig vereinbarbar. Forms-legal.com bietet AGB-Vorlagen, die alle gängigen Zahlungsmethoden korrekt einbinden.
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