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Impressum (Anbieterkennzeichnung) Deutschland (§ 5 TMG)

Impressum (Anbieterkennzeichnung § 5 TMG)

Impressum

IMPRESSUM

Anbieterkennzeichnung gemäß § 5 Telemediengesetz (TMG) und § 18 Medienstaatsvertrag (MStV) — Stand: [Erstellungs Datum]

Diensteanbieter

Anbieter

[Firmenname] Rechtsform: [Rechtsform] [Anschrift] Vertretungsberechtigt: [Vertreter]

Kontakt

Kontakt

Telefon: [Telefon] E-Mail: [Email] Fax: [Fax]

Registereintrag und Steuerangaben

Registereintrag

Registergericht: [Registergericht] Register-Nummer: [Register Nummer] Umsatzsteuer-ID gemäß § 27a UStG: [Ust Id]

Berufsbezeichnung und Aufsichtsbehörde

Reglementierter Beruf

Berufsbezeichnung: [Berufsbezeichnung] Zuständige Aufsichtsbehörde: [Aufsichtsbehoerde] Verantwortlich für redaktionelle Inhalte (§ 18 Abs. 2 MStV): [Redaktionsverantwortung]

Streitbeilegung

Online-Streitbeilegung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/. Unsere E-Mail-Adresse [Email] finden Sie oben im Impressum.

Verbraucherstreitschlichtung gemäß § 36 VSBG: [Schlichtungsstelle] [Schlichtungsstelle Name]

Haftung und Urheberrecht

Haftung für Inhalte

Als Diensteanbieter bin ich gemäß § 7 Abs. 1 TMG für eigene Inhalte auf diesen Seiten nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Nach §§ 8 bis 10 TMG bin ich jedoch nicht verpflichtet, übermittelte oder gespeicherte fremde Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen.

Urheberrecht

Die durch den Seitenbetreiber erstellten Inhalte und Werke auf diesen Seiten unterliegen dem deutschen Urheberrecht (UrhG). Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Autors bzw. Erstellers.

Anbieter

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Betreut von Vladislav Sergienko, Gründer·Vorlage zuletzt geändert: ·Fehler melden

Was ist Impressum (Anbieterkennzeichnung) Deutschland (§ 5 TMG)?

Anders als private, rein persönliche Webseiten — etwa ein privates Familien-Fotoalbum ohne Werbeanzeigen — unterliegen alle „geschäftsmäßig betriebenen Telemedien" der Impressumspflicht nach § 5 Abs. 1 TMG. Geschäftsmäßigkeit setzt nach BGH I ZR 218/03 weder eine Gewinnerzielungsabsicht noch einen kommerziellen Charakter voraus — eine regelmäßige, planmäßige Tätigkeit über eine gewisse Dauer genügt. Damit unterliegen auch Vereinswebseiten, Blogs mit Werbeanzeigen, YouTube-Kanäle mit Monetarisierung und private Verkaufsplattformen wie eBay-Shops grundsätzlich der Impressumspflicht.

Die Pflichtangaben nach § 5 Abs. 1 TMG umfassen acht Hauptelemente — den Namen und die Anschrift des Anbieters (bei juristischen Personen Firmenname und gesetzlicher Vertreter), Kontaktdaten zur unmittelbaren elektronischen Kommunikation (Telefon und E-Mail), bei behördlich zugelassenen Tätigkeiten die zuständige Aufsichtsbehörde, die Eintragung im Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregister mit Registernummer, bei reglementierten Berufen die Berufsbezeichnung und den verleihenden Staat, die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nach § 27a UStG (falls vorhanden), und bei Aktiengesellschaften zusätzlich Angaben über das Stammkapital. Bei journalistisch-redaktionellen Inhalten ergänzt § 18 Abs. 2 Medienstaatsvertrag (MStV) die Pflicht zur Benennung eines Verantwortlichen mit Namen und Anschrift.

Für reglementierte Berufe — Rechtsanwälte, Ärzte, Architekten, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Apotheker — gelten zusätzliche Anforderungen: die Kammer als Aufsichtsbehörde (z.B. Rechtsanwaltskammer Berlin, Ärztekammer Hamburg, Architektenkammer Bayern), die berufsrechtlichen Regelungen mit Fundstelle (z.B. BRAO Bundesrechtsanwaltsordnung, BORA Berufsordnung der Rechtsanwälte), und der Staat, der die Berufsbezeichnung verliehen hat. Diese Angaben dienen dem Verbraucher dazu, die Berufszulassung zu überprüfen.

Die Pflicht zur Verbraucherstreitschlichtung nach § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) gilt für Anbieter mit mehr als 10 Beschäftigten — sie müssen leicht zugänglich darüber informieren, ob sie an einer Streitbeilegung vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnehmen oder verpflichtet sind. Die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle in Kehl, Straßburger Straße 8, 77694 Kehl, ist die häufigste Anlaufstelle. Daneben gibt es branchenspezifische Schlichtungsstellen wie die SÖP Söp Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V. oder die Schlichtungsstelle Energie e.V. Außerdem ist nach Art. 14 Abs. 1 ODR-Verordnung der Hinweis auf die Online-Streitbeilegungsplattform der EU (https://ec.europa.eu/consumers/odr/) erforderlich.

Verstöße gegen die Impressumspflicht können nach § 16 Abs. 2 Nr. 1 TMG mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Die zuständige Bußgeldbehörde ist die jeweilige Landesmedienanstalt (z.B. Medienanstalt Berlin-Brandenburg MABB, Bayerische Landeszentrale für neue Medien BLM, Landesanstalt für Medien NRW). Häufiger als Bußgelder sind jedoch Abmahnungen durch Wettbewerber oder Abmahnvereine — die Kosten einer berechtigten Abmahnung wegen fehlerhaftem Impressum können nach § 13 Abs. 3 Unterlassungsklagengesetz (UKlaG) und Rechtsprechung schnell 1.500 bis 3.000 Euro überschreiten.

Das Impressum muss von jeder Seite des Online-Angebots aus mit höchstens zwei Klicks erreichbar sein — dies hat der Bundesgerichtshof in BGH I ZR 228/03 (Anbieterkennzeichnung) klargestellt. Häufige Bezeichnungen sind „Impressum" oder „Kontakt". Versteckte Impressums-Links — etwa erst nach dem Login oder in einer ZIP-Datei — sind unzulässig. Forms-legal.com bietet eine rechtssichere Impressum-Vorlage, die alle Pflichtangaben für die häufigsten Rechtsformen enthält und in der Praxis bewährt ist.

Wann brauchen Sie Impressum (Anbieterkennzeichnung) Deutschland (§ 5 TMG)?

Das Impressum wird in Deutschland in praktisch jeder geschäftsmäßigen Online-Präsenz benötigt — die Pflicht trifft Unternehmen, Freiberufler, Vereine und sogar private Anbieter, sobald sie geschäftsmäßig handeln. Die Abgrenzung zwischen pflichtigem und nicht-pflichtigem Online-Auftritt erfolgt nicht über die Rechtsform oder die Größe, sondern über das Kriterium der Geschäftsmäßigkeit nach § 5 Abs. 1 TMG.

Erste Konstellation — Unternehmenswebseite: Jede gewerbliche Webseite — Firmenpräsenz einer GmbH, einer UG haftungsbeschränkt, einer AG, eines Einzelunternehmers oder einer Personengesellschaft — muss ein vollständiges Impressum nach § 5 TMG enthalten. Auch Webseiten, die nur informierend sind und keine Online-Verkäufe anbieten, sind impressumspflichtig, sobald die Webseite der Geschäftsgewinnung dient.

Zweite Situation — Online-Shop und E-Commerce-Plattform: Online-Shops mit Bestellfunktion unterliegen besonders strengen Impressumspflichten. Zusätzlich zu den allgemeinen Pflichtangaben nach § 5 TMG sind weitere Pflichten aus § 312i Abs. 1 BGB (Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr) und Art. 246a EGBGB (Verbraucherinformationspflichten bei Fernabsatzverträgen) zu erfüllen. Hierzu zählen Angaben zur Vertragssprache, zur Speicherung des Vertragstextes und zum Bestellvorgang.

Dritte Konstellation — Berufliche Social-Media-Präsenz: Auch berufliche Profile auf Plattformen wie LinkedIn, XING, Instagram (Business-Account), Facebook (Unternehmensseite) oder TikTok (Business) benötigen ein Impressum. Da viele Plattformen kein eigenes Impressums-Feld bieten, ist es zulässig, einen Link zum Impressum auf der eigenen Webseite zu setzen. Das Landgericht Berlin (LG Berlin 91 O 48/13) hat bestätigt: ein Link reicht aus, sofern er klar erkennbar und mit einem üblichen Begriff wie „Impressum" oder „Anbieterkennzeichnung" beschriftet ist.

Vierte Situation — Mobile App und App Stores: Mobile Apps — auf iOS App Store oder Google Play angeboten — unterliegen der Impressumspflicht, sobald sie geschäftsmäßig betrieben werden. Das Impressum muss in den App-Einstellungen oder über einen entsprechenden Menüpunkt erreichbar sein. Apple und Google verlangen zusätzlich in den jeweiligen App Store Connect bzw. Google Play Console eine Datenschutz-URL und Kontakt-Informationen.

Fünfte Konstellation — Vereinswebseite: Eingetragene Vereine (e.V.) und nicht eingetragene Vereine, deren Webseite über reine Mitgliederinformationen hinausgeht — etwa mit Werbeanzeigen, Spendenformularen oder Online-Mitgliedsbeiträgen — sind impressumspflichtig. Pflichtangaben umfassen den Vereinsnamen, die Geschäftsanschrift, den Vorstand als gesetzlichen Vertreter sowie die Eintragung im Vereinsregister (VR-Nummer beim zuständigen Amtsgericht).

Sechste Situation — Blog mit Monetarisierung oder regelmäßigen Beiträgen: Ein Blog, der Werbeanzeigen schaltet, Affiliate-Links verwendet, gesponserte Beiträge veröffentlicht oder regelmäßig Inhalte produziert, gilt als geschäftsmäßiges Telemedium und benötigt ein Impressum. Bei journalistisch-redaktionellen Inhalten kommt nach § 18 Abs. 2 MStV die zusätzliche Pflicht zur Benennung eines Verantwortlichen für die Inhalte hinzu — Name und ladungsfähige Anschrift einer natürlichen Person.

Siebte Konstellation — Selbstständige Freiberufler: Rechtsanwälte, Steuerberater, Ärzte, Architekten, Wirtschaftsprüfer und andere reglementierte Berufe haben besondere Impressumsanforderungen. Zusätzlich zu den allgemeinen Pflichtangaben nach § 5 TMG müssen sie nach § 5 Abs. 1 Nr. 5 TMG die zuständige Aufsichtsbehörde (Kammer), die berufsrechtlichen Regelungen mit Fundstelle und den verleihenden Staat der Berufsbezeichnung angeben. Forms-legal.com bietet hierfür berufsspezifische Impressum-Vorlagen.

Was gehört in Ihr Impressum (Anbieterkennzeichnung) Deutschland (§ 5 TMG)?

Das wirksame Impressum in Deutschland muss die in § 5 Abs. 1 Telemediengesetz (TMG) abschließend geregelten Pflichtangaben enthalten. Fehlt eine Pflichtangabe, droht ein Bußgeld bis 50.000 Euro nach § 16 Abs. 2 Nr. 1 TMG sowie kostenpflichtige Abmahnungen durch Wettbewerber oder Abmahnvereine.

Name und Anschrift des Anbieters: Bei natürlichen Personen voller Vor- und Nachname; bei juristischen Personen der vollständige Firmenname laut Handelsregister oder Gewerbeanmeldung. Die Anschrift muss eine ladungsfähige Postadresse sein — also eine Straße mit Hausnummer, PLZ und Ort. Postfach-Anschriften, virtuelle Büros oder ausschließlich elektronische Adressen genügen nach BGH I ZR 228/03 nicht. Bei juristischen Personen ist zusätzlich die Rechtsform anzugeben (GmbH, UG haftungsbeschränkt, AG, OHG, KG, GbR, e.V.).

Vertretungsberechtigte (gesetzliche Vertreter): Bei GmbH und UG haftungsbeschränkt sind alle Geschäftsführer namentlich aufzuführen. Bei AG die Vorstandsmitglieder und der Aufsichtsratsvorsitzende. Bei OHG/KG die persönlich haftenden Gesellschafter. Bei eingetragenen Vereinen der Vorstand laut Vereinsregistereintragung. Eine pauschale Bezeichnung wie „die Geschäftsleitung" genügt nicht.

Kontaktdaten zur unmittelbaren elektronischen Kommunikation: Eine Telefonnummer und eine funktionsfähige E-Mail-Adresse sind nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 TMG zwingend vorgeschrieben. Reine E-Mail-Kontaktformulare ohne Angabe der E-Mail-Adresse genügen nach BGH I ZR 30/12 nicht — der Nutzer muss eine direkte E-Mail-Adresse erkennen können. Eine Faxnummer ist optional, aber empfehlenswert.

Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregister-Eintragung: Bei juristischen Personen ist die Registereintragung anzugeben — Registergericht (zuständiges Amtsgericht) und Registernummer. Beispiele: HRB für GmbH und AG (Handelsregister Abteilung B), HRA für OHG/KG (Handelsregister Abteilung A), VR für eingetragene Vereine (Vereinsregister), GnR für Genossenschaften (Genossenschaftsregister). Format: „Amtsgericht Charlottenburg, HRB 123456 B".

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.): Soweit eine USt-IdNr. nach § 27a Umsatzsteuergesetz (UStG) zugeteilt wurde, ist sie nach § 5 Abs. 1 Nr. 6 TMG anzugeben. Die deutsche USt-IdNr. hat das Format „DE" + 9-stellige Zahl. Bei Kleinunternehmern nach § 19 UStG ohne USt-IdNr. genügt der Hinweis „Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG, keine Mehrwertsteuer ausgewiesen".

Reglementierter Beruf — Aufsichtsbehörde, Berufsbezeichnung, Standesregeln: Bei Rechtsanwälten, Ärzten, Architekten, Steuerberatern und ähnlichen reglementierten Berufen sind nach § 5 Abs. 1 Nr. 5 TMG die Kammer als zuständige Aufsichtsbehörde (Name und Anschrift), die genaue Berufsbezeichnung mit Verweis auf den verleihenden Staat sowie die berufsrechtlichen Regelungen mit Fundstelle anzugeben — z.B. „Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA), abrufbar unter www.brak.de".

Verantwortlicher für redaktionelle Inhalte (§ 18 MStV): Bei journalistisch-redaktionellen Inhalten — Blogs, News-Portale, Magazin-Webseiten — ist nach § 18 Abs. 2 Medienstaatsvertrag (MStV) ein Verantwortlicher mit Namen und ladungsfähiger Anschrift zu benennen. Diese Person übernimmt die rechtliche Verantwortung für die Beiträge.

Verbraucherstreitschlichtung und ODR-Hinweis: Anbieter mit mehr als 10 Beschäftigten müssen nach § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) angeben, ob sie an einer Streitbeilegung vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnehmen oder verpflichtet sind. Zusätzlich ist nach Art. 14 Abs. 1 ODR-Verordnung der Hinweis auf die Online-Streitbeilegungsplattform (https://ec.europa.eu/consumers/odr/) zu geben — auch dann, wenn der Anbieter weniger als 10 Beschäftigte hat. Forms-legal.com bietet eine Impressum-Vorlage, die alle vorgenannten Pflichtangaben für die häufigsten Rechtsformen abdeckt — von der GmbH über den Einzelunternehmer bis zum eingetragenen Verein. Verwandte Dokumente sind die Datenschutzerklärung nach Art. 13 DSGVO und die AGB für Onlineshops nach §§ 305-310 BGB.

So füllen Sie Ihr Impressum (Anbieterkennzeichnung) Deutschland (§ 5 TMG) aus

Impressum Deutschland korrekt auszufüllen erfordert die genaue Übernahme der amtlichen Daten aus dem Handelsregister, dem Gewerbeschein, dem Vereinsregister oder der Berufskammer. Fehler bei der Datenübernahme können zu kostenpflichtigen Abmahnungen führen.

Schritt 1 — Rechtsform und Pflichtangaben identifizieren: Zunächst ist die genaue Rechtsform zu klären — Einzelunternehmen, GbR, OHG, KG, GmbH, UG haftungsbeschränkt, AG, e.V., Genossenschaft. Jede Rechtsform hat unterschiedliche Pflichtangaben. Bei einer GmbH zum Beispiel: vollständiger Firmenname mit Rechtsformzusatz, Geschäftsführer namentlich, Sitz, Handelsregister-Nummer (HRB) beim zuständigen Registergericht.

Schritt 2 — Amtliche Daten aus Handelsregister oder Gewerbeschein entnehmen: Die im Impressum verwendeten Daten müssen exakt mit den amtlichen Eintragungen übereinstimmen. Bei einer GmbH den vollständigen Firmenname laut Handelsregister verwenden — auch der Rechtsformzusatz „GmbH" ist Teil des Firmennamens. Bei Personengesellschaften alle Gesellschafter aufführen. Bei Einzelunternehmen den vollständigen Vor- und Nachnamen des Inhabers und ggf. den Geschäftsbezeichnung.

Schritt 3 — Ladungsfähige Postadresse angeben: Die Anschrift muss eine vollständige Postadresse mit Straße, Hausnummer, PLZ und Ort sein. Postfach-Anschriften und virtuelle Büros genügen nach BGH I ZR 228/03 nicht. Bei Einzelunternehmern, die ihr Geschäft von zu Hause betreiben, ist die Privatadresse anzugeben — eine c/o-Adresse ist nur dann zulässig, wenn dort tatsächlich Post entgegengenommen werden kann.

Schritt 4 — Telefon und E-Mail eintragen: Eine erreichbare Telefonnummer und eine funktionsfähige E-Mail-Adresse sind Pflicht. Reine Kontaktformulare ohne Angabe der E-Mail-Adresse genügen nach BGH I ZR 30/12 nicht — der Nutzer muss eine direkte E-Mail-Adresse erkennen können. Empfehlenswert sind Service-E-Mail-Adressen wie [email protected] oder [email protected].

Schritt 5 — Registereintragung mit Registergericht und Nummer: Bei juristischen Personen das Registergericht (zuständiges Amtsgericht) und die Registernummer angeben. Format: „Amtsgericht Charlottenburg, HRB 123456 B". Bei eingetragenen Vereinen: „Amtsgericht München, VR 67890". Die exakte Schreibweise des Registergerichts ist dem Registereintrag zu entnehmen.

Schritt 6 — Umsatzsteuer-ID prüfen und eintragen: Bei umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen die USt-IdNr. nach § 27a UStG eintragen — Format „DE" + 9-stellige Zahl. Bei Kleinunternehmern nach § 19 UStG den Hinweis „Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG". Bei Privatpersonen ohne USt-IdNr. (z.B. private Vermieter) entfällt diese Angabe.

Schritt 7 — Reglementierte Berufsangaben (falls einschlägig): Bei reglementierten Berufen die Kammer-Anschrift und Berufsbezeichnung exakt aus der Berufszulassung übernehmen — z.B. „Rechtsanwalt, verliehen in der Bundesrepublik Deutschland; Rechtsanwaltskammer Berlin, Littenstraße 9, 10179 Berlin; berufsrechtliche Regelungen: BRAO, BORA, FAO".

Schritt 8 — Verbraucherstreitschlichtung und ODR-Hinweis ergänzen: Bei mehr als 10 Beschäftigten den Status zur Verbraucherstreitschlichtung nach § 36 VSBG angeben. Den Hinweis auf die Online-Streitbeilegungsplattform der EU für alle Anbieter ergänzen — auch bei weniger als 10 Beschäftigten. Format: „Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/".

Häufige Fehler bei Ihrem Impressum (Anbieterkennzeichnung) Deutschland (§ 5 TMG)

Häufige Fehler beim Impressum in Deutschland führen zu kostenpflichtigen Abmahnungen durch Wettbewerber oder Abmahnvereine. Die Kosten einer berechtigten Abmahnung können nach § 13 Abs. 3 UKlaG schnell 1.500 bis 3.000 Euro überschreiten.

Fehler 1 — Postfach-Anschrift statt ladungsfähiger Adresse: Eine reine Postfach-Anschrift oder ein virtuelles Büro genügt nicht den Anforderungen des § 5 Abs. 1 Nr. 1 TMG (BGH I ZR 228/03). Korrekt: Straße, Hausnummer, PLZ und Ort, an denen tatsächlich Post entgegengenommen wird. Bei Einzelunternehmern, die von zu Hause arbeiten, ist die Privatadresse anzugeben.

Fehler 2 — Reines Kontaktformular ohne E-Mail-Adresse: Ein Kontaktformular ohne explizite Angabe der E-Mail-Adresse genügt nicht der Anforderung an „unmittelbare elektronische Kommunikation" nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 TMG (BGH I ZR 30/12). Korrekt: explizite E-Mail-Adresse wie [email protected] zusätzlich zum Kontaktformular angeben. Auch reine Telefonnummern ohne E-Mail genügen nicht.

Fehler 3 — Fehlende oder falsche Registereintragung: Bei GmbH und UG sind das Registergericht und die HRB-Nummer korrekt zu nennen. Häufige Fehler: Verwechslung von HRB (für GmbH) und HRA (für OHG/KG); fehlende Angabe des Registergerichts; veraltete Registernummern nach Sitzverlegung. Korrekt: aktuelle Daten direkt aus dem Handelsregister-Auszug übernehmen.

Fehler 4 — Fehlende Umsatzsteuer-ID bei vorhandener USt-IdNr.: Hat das Unternehmen eine USt-IdNr. nach § 27a UStG erhalten, muss diese im Impressum angegeben werden — die Angabe ist nicht freiwillig (§ 5 Abs. 1 Nr. 6 TMG). Bei Kleinunternehmern nach § 19 UStG ohne USt-IdNr. ist ein Hinweis auf die Kleinunternehmer-Eigenschaft empfehlenswert, jedoch nicht zwingend erforderlich.

Fehler 5 — Pauschale Bezeichnung der Geschäftsführer: Formulierungen wie „die Geschäftsleitung" oder „unser Vorstand" genügen nicht — die gesetzlichen Vertreter müssen namentlich aufgeführt werden. Bei mehreren Geschäftsführern oder Vorstandsmitgliedern alle Personen einzeln benennen.

Fehler 6 — Fehlender ODR-Hinweis: Der Hinweis auf die Online-Streitbeilegungsplattform der EU (https://ec.europa.eu/consumers/odr/) ist nach Art. 14 ODR-Verordnung für alle Online-Verkäufer mit Verbraucherverträgen Pflicht — unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten. Der bloße Verweis auf das eigene Kontaktformular ersetzt diesen Hinweis nicht. Forms-legal.com bietet eine Impressum-Vorlage mit allen ODR-Pflichtangaben.

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Forms Legal. (2026). Impressum (Anbieterkennzeichnung) Deutschland (§ 5 TMG) (Deutschland) [Legal document template]. Forms Legal. https://forms-legal.com/de/deutschland/business/policies/impressum-vorlage-deutschland

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Häufig gestellte Fragen

Gesetzesreferenzierte Vorlage — Vorlage zuletzt geändert Juni 2026

Diese Vorlage dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Gesetze sind je nach Rechtsordnung unterschiedlich und ändern sich im Laufe der Zeit. Konsultieren Sie für Ihren konkreten Fall einen qualifizierten Rechtsanwalt.Vollständiger Haftungsausschluss

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