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Handels-Schiedsvereinbarung Deutschland

Handels-Schiedsvereinbarung

Bundesrepublik Deutschland — ZPO §§ 1029, 1030, 1031; UNCITRAL-Modellgesetz; New Yorker UN-Übereinkommen 1958

Vertragsbezeichnung

SCHIEDSVEREINBARUNG (HANDELS-SCHIEDSKLAUSEL)

gemäß ZPO §§ 1029, 1030, 1031; UNCITRAL-Modellgesetz; New Yorker UN-Übereinkommen vom 10. Juni 1958

Datum: [Vereinbarungs Datum]

§ 1 Parteien

§ 1 PARTEIEN

Partei 1: [Partei 1 Name], [Partei 1 Adresse]

Partei 2: [Partei 2 Name], [Partei 2 Adresse]

§ 2 Schiedsklausel

§ 2 SCHIEDSKLAUSEL (ZPO §§ 1029, 1030, 1031)

Alle Streitigkeiten, die aus oder im Zusammenhang mit dem folgenden Rechtsverhältnis entstehen: [Hauptvertrag Beschreibung]

Umfang: [Schieds Umfang]

— werden unter Ausschluss des ordentlichen Rechtswegs endgültig und bindend durch ein Schiedsgericht entschieden. Die Zuständigkeit staatlicher Gerichte ist für diese Streitigkeiten ausgeschlossen (ZPO § 1032).

§ 3 Schiedsgericht und Verfahren

§ 3 SCHIEDSGERICHT UND VERFAHREN (ZPO §§ 1034, 1042, 1045)

Schiedsart: [Schiedsart Institution]

Schiedsort: [Schieds Ort] (lex arbitri: ZPO §§ 1025 ff.)

Anzahl Schiedsrichter: [Anzahl Schiedsrichter]

Verfahrenssprache: [Schiedssprache]

§ 4 Anwendbares Recht

§ 4 ANWENDBARES RECHT (ZPO § 1051)

Das Schiedsgericht entscheidet nach folgendem materiellem Recht: [Anwendbares Recht]. Das Schiedsgericht entscheidet nach den Regeln von Recht und Billigkeit (ex aequo et bono) nur dann, wenn die Parteien dies ausdrücklich vereinbaren (ZPO § 1051 Abs. 3).

§ 5 Vollstreckung des Schiedsspruchs

§ 5 VOLLSTRECKUNG DES SCHIEDSSPRUCHS

Der Schiedsspruch ist für beide Parteien bindend und vollstreckbar. Im Inland: Vollstreckbarkeitserklärung durch das Oberlandesgericht am Schiedsort nach ZPO § 1060. Im Ausland: Vollstreckung gemäß New Yorker UN-Übereinkommen vom 10. Juni 1958 (NYC) — anerkannt in 170+ Staaten.

§ 6 Schlussbestimmungen

§ 6 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieser Schiedsvereinbarung unwirksam sein, bleibt der Rest wirksam. Sprache: Maßgeblich ist die [Schiedssprache]-Fassung. Wirksamkeit: Diese Schiedsvereinbarung gilt unabhängig von der Wirksamkeit des Hauptvertrags (Trennungsprinzip — ZPO § 1040 Abs. 1 Satz 2). Formerfordernis: ZPO § 1031 — Schriftform eingehalten.

Ort, Datum: [Vereinbarungs Datum]

Unterschriften

UNTERSCHRIFTEN BEIDER PARTEIEN (ZPO § 1031 Abs. 1 — Schriftform)

[Partei 1 Name] (Partei 1)

[Partei 2 Name] (Partei 2)

Partei 1

________________

Signature

Partei 2

________________

Signature

Betreut von Vladislav Sergienko, Gründer·Vorlage zuletzt geändert: ·Fehler melden

Was ist Handels-Schiedsvereinbarung Deutschland?

Für die internationale Vollstreckung ist das New Yorker UN-Übereinkommen vom 10. Juni 1958 (New York Convention, NYC) entscheidend — ratifiziert von 172 Staaten. Art. III NYC verpflichtet alle Vertragsstaaten, Schiedssprüche anzuerkennen und zu vollstrecken. Ein Schiedsspruch des Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS) mit Schiedsort Frankfurt ist damit in 172 Staaten vollstreckbar — deutlich einfacher als staatliche Urteile, die nur innerhalb der EU über die Brüssel Ia-Verordnung vollstreckbar sind. Das UNCITRAL-Modellgesetz hat die Grundprinzipien des modernen Schiedsrechts weltweit harmonisiert: Kompetenz-Kompetenz (ZPO § 1040), Trennungsprinzip (§ 1040 Abs. 1 Satz 2), Parteiautonomie und limitierte staatliche Kontrolle.

Die wichtigsten deutschen und internationalen Schiedsinstitutionen sind: Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS) in Frankfurt/Köln — die führende deutsche Schiedsinstitution mit DIS-Schiedsregeln 2018 (DIS-SchO 2018), einschließlich Schnellverfahren und Emergency Arbitrator. ICC International Court of Arbitration Paris — die weltweit führende Institution mit ICC-Schiedsregeln 2021. Wiener Internationales Schiedszentrum (VIAC). Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in BGH III ZB 18/05 die Grenzen der staatlichen Kontrolle bei Schiedssprüchen entwickelt — Aufhebung nur bei schwerwiegenden Verstößen gegen den ordre public (ZPO § 1059). Das UNCITRAL hat 2013 überarbeitete UNCITRAL-Schiedsregeln veröffentlicht, die für Ad-hoc-Schiedsverfahren weltweit genutzt werden. Kostenlose Vorlagen für die Handels-Schiedsvereinbarung sowie den Antrag auf Vollstreckbarkeitserklärung sind auf forms-legal.com verfügbar.

Deutschland als Schiedsstandort: Frankfurt am Main und München sind die wichtigsten deutschen Schiedsorte. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main und das Oberlandesgericht München sind nach ZPO § 1062 die wichtigsten staatlichen Gerichte für die gerichtliche Unterstützung von Schiedsverfahren (Ernennungen, Aufhebungsklagen, Vollstreckbarerklärungen). Die DIS (Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit) hat ihren Sitz in Köln und Büros in Frankfurt und Hamburg. Die DIS-Schiedsregeln 2018 (DIS-SchO 2018) sind international anerkannt und enthalten moderne Elemente: Schnellverfahren für Streitwerte bis EUR 500.000 (DIS-SchO 2018 Anhang 5), Emergency Arbitrator-Verfahren für vorläufigen Rechtsschutz (DIS-SchO 2018 Anhang 3), Regeln zur digitalen Einreichung und Online-Schiedsverfahren. Deutschland ist Gründungsmitglied des New Yorker UN-Übereinkommens von 1958 (NYC) und zählt zu den NYC-freundlichsten Gerichtsbarkeiten weltweit — der ordre-public-Vorbehalt nach ZPO § 1059 Abs. 2 Nr. 2 und NYC Art. V Abs. 2 wird restriktiv ausgelegt (BGH III ZB 18/05).

Wann brauchen Sie Handels-Schiedsvereinbarung Deutschland?

Eine Handels-Schiedsvereinbarung Deutschland wird benötigt, sobald Parteien eines Handelsvertrags Streitigkeiten schnell, vertraulich und mit internationaler Vollstreckbarkeit lösen möchten — ohne den Weg durch staatliche Gerichte.

Typische Situationen: Internationale Lieferverträge, bei denen die Parteien aus verschiedenen Ländern stammen und ein neutrales Schiedsgericht in Deutschland oder einem Drittstaat bevorzugen. Lizenz- und Know-how-Verträge, bei denen Betriebsgeheimnisse vertraulich bleiben sollen — Schiedsverfahren sind nicht öffentlich, staatliche Gerichtsverfahren sind es. Joint-Venture-Verträge, bei denen Gesellschafterstreitigkeiten durch ein Expertengremium (z.B. Wirtschaftsprüfer als Schiedsrichter) entschieden werden sollen. Bauverträge und Engineering-Projekte, bei denen technisches Expertenwissen des Schiedsrichters entscheidend ist. Distributionsverträge mit Partnern in Staaten, die keine EU-Mitglieder sind — hier ermöglicht das NYC die Vollstreckung. M&A-Verträge (Unternehmenskaufverträge), bei denen Price-Adjustment-Klauseln und Earn-out-Streitigkeiten einer schnellen Lösung bedürfen.

Nicht geeignet für Schiedsvereinbarungen: Verbraucherverträge (BGB § 13) ohne besondere Formvoraussetzungen nach ZPO § 1031 Abs. 5. Strafrechtsangelegenheiten. Insolvenzsachen (InsO § 85 — Prozesse können in der Insolvenz fortgesetzt werden, aber Schiedsgericht bleibt zuständig).

Branchenspezifische Schiedsklauseln: In bestimmten Wirtschaftszweigen sind Schiedsklauseln besonders verbreitet. Im internationalen Getreide- und Rohstoffhandel wird häufig auf GAFTA (Grain and Feed Trade Association) Schiedsregeln verwiesen. Im Energiesektor sind DIS- und ICC-Schiedsklauseln Standard. Im Baubereich hat die Deutsche Norm DIN 1961 (VOB/B) eine eigene Schiedsklausel. Im M&A-Bereich (Unternehmenskäufe) sind Schiedsklauseln mit Price-Adjustment-Mechanismen und Earn-out-Regelungen besonders häufig. In der Automobilindustrie nutzen OEMs und Tier-1-Lieferanten häufig DIS-Schiedsklauseln in ihren Rahmenverträgen. Bei Franchiseverträgen und Lizenzverträgen ermöglicht eine Schiedsklausel die vertrauliche Beilegung von Streitigkeiten über Markenschutz und Know-how.

Besondere internationale Konstellationen: Bei Handelsverträgen mit Parteien aus Nicht-NYC-Staaten empfiehlt sich besondere Vorsicht — die Vollstreckbarkeit von Schiedssprüchen in Drittstaaten ohne NYC-Mitgliedschaft richtet sich nach bilateralen Verträgen oder dem nationalen Recht des Vollstreckungsstaats. Staaten, die nicht Mitglied des NYC sind, haben in der Regel keine automatische Vollstreckungspflicht für Schiedssprüche aus Deutschland. Schiedsklauseln bei Unternehmenskäufen (M&A): Bei Unternehmenskaufverträgen (Share Purchase Agreement, Asset Purchase Agreement) sind Schiedsklauseln heute Standard. Typische Schiedsklausel in M&A-Verträgen sieht vor: DIS-Schiedsort Frankfurt, drei Schiedsrichter, Englisch als Verfahrenssprache, Deutsches Recht (BGB/HGB). Zusatzklausel: Experten-Schiedsrichter für Accounting-Streitigkeiten (Kaufpreisanpassung, Earn-out) nach DIS-SchO 2018 Anhang 6 (Sachverständigenverfahren). Schiedsklausel in Lizenzverträgen: Bei Lizenzverträgen über gewerbliche Schutzrechte (Patente nach PatG, Marken nach MarkenG) ermöglicht Schiedsverfahren besondere Vertraulichkeit — Lizenzbedingungen und Lizenzgebühren bleiben nicht-öffentlich. Die Schiedsgerichtsbarkeit ist grundsätzlich auch für IP-Streitigkeiten zuständig (ZPO § 1030 Abs. 1).

Was gehört in Ihr Handels-Schiedsvereinbarung Deutschland?

Eine wirksame Handels-Schiedsvereinbarung Deutschland enthält folgende Kernelemente:

Parteienbezeichnung: Vollständige Bezeichnung beider Handelsparteien mit Rechtsform, Sitz und gesetzlichem Vertreter. Bei internationalen Parteien: Registrierungsstaat und -nummer (relevant für NYC-Vollstreckung).

Schiedsklausel und Umfang: Klare Benennung, welche Streitigkeiten dem Schiedsgericht unterworfen sind. Empfehlung: Weite Formulierung (alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag), um Zuständigkeitsstreit zu vermeiden.

Bezug zum Hauptvertrag: Klare Referenz auf den Hauptvertrag (Datum, Vertragsgegenstand, Referenznummer). ZPO § 1029 Abs. 1 verlangt Bezug auf ein bestimmtes Rechtsverhältnis.

Schiedsgericht und Institution: DIS (DIS-SchO 2018), ICC (ICC-Regeln 2021) oder Ad-hoc nach UNCITRAL-Regeln 2013. Anzahl Schiedsrichter (1 oder 3). Empfehlungsklausel der Institution für Schiedsrichterbenennung.

Schiedsort: Konkrete Stadt und Staat. Schiedsort Deutschland: lex arbitri ist ZPO §§ 1025 ff.; zuständiges Gericht für Aufhebungsklage ist das OLG am Schiedsort (ZPO § 1062).

Verfahrenssprache: Deutsch, Englisch oder bilateral.

Anwendbares Recht: Materielles Recht für die Sachentscheidung (ZPO § 1051). Schiedsverfahrensrecht (lex arbitri) bestimmt sich nach Schiedsort.

Trennungsprinzip: Ausdrückliche Regelung, dass Schiedsklausel unabhängig von Wirksamkeit des Hauptvertrags gilt (ZPO § 1040 Abs. 1 Satz 2).

Formerfordernis: Schriftform nach ZPO § 1031 zwingend.

Muster für Handels-Schiedsvereinbarung und Vollstreckungsantrag auf forms-legal.com verfügbar.

Interim Relief und Emergency Arbitrator: Moderne Schiedsvereinbarungen sollten regeln, ob die Parteien einstweiligen Rechtsschutz (Interim Relief) beim Schiedsgericht oder beim staatlichen Gericht beantragen dürfen. DIS-SchO 2018 Anhang 3 und ICC-Regeln 2021 Art. 29 sehen Emergency Arbitrator-Verfahren vor — ein Einzelschiedsrichter kann innerhalb von Tagen einstweilige Maßnahmen erlassen. ZPO § 1041 gibt dem Schiedsgericht auch nach deutschem Recht die Befugnis, vorläufige Maßnahmen zu erlassen. Consolidation: Wenn mehrere Verträge zwischen denselben Parteien bestehen und alle eine DIS-Schiedsklausel enthalten, kann das DIS-Schiedsgericht unter bestimmten Voraussetzungen die Verfahren konsolidieren (DIS-SchO 2018 § 9). Dies spart erhebliche Kosten bei mehreren parallelen Streitigkeiten.

So füllen Sie Ihr Handels-Schiedsvereinbarung Deutschland aus

Die Handels-Schiedsvereinbarung Deutschland wird in folgenden Schritten ausgefüllt:

Schritt 1 — Parteien vollständig benennen: Beide Handelsparteien mit vollständiger Firmenbezeichnung, Rechtsform, Sitz und gesetzlichem Vertreter. Bei internationalen Parteien: Registrierungsland und -nummer angeben.

Schritt 2 — Hauptvertrag referenzieren: Genaue Bezeichnung des Hauptvertrags (Vertragsgegenstand, Datum, Referenznummer), aus dem Streitigkeiten entstehen können. ZPO § 1029 verlangt Bezug auf ein bestimmtes Rechtsverhältnis.

Schritt 3 — Schiedsklausel formulieren: Weite Formulierung (alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang) empfohlen. Klarer Ausschluss staatlicher Gerichte.

Schritt 4 — Institution und Schiedsgericht wählen: DIS (nationale/internationale Handelssachen, Frankfurt/Köln). ICC (große internationale Streitigkeiten, Paris). VIAC (mittel-/osteuropäische Sachverhalte). UNCITRAL Ad hoc (Kosteneffizienz, Flexibilität). Anzahl Schiedsrichter: 3 ab EUR 100.000 Streitwert, 1 darunter.

Schritt 5 — Schiedsort festlegen: Frankfurt am Main oder München als Schiedsort in Deutschland empfohlen (erfahrene OLG für Schiedssachen). Schiedsort bestimmt die lex arbitri (ZPO §§ 1025 ff.) und das OLG für Aufhebungsklage.

Schritt 6 — Verfahrenssprache wählen: Deutsch bei rein nationalen Sachverhalten. Englisch oder bilingual bei internationalen Parteien.

Schritt 7 — Anwendbares Recht bestimmen: Deutsches Recht (BGB, HGB), CISG oder neutrale Rechtsordnung (Schweizer OR). ZPO § 1051 gibt dem Schiedsgericht Bindung an die Parteiwahl.

Schritt 8 — Schriftform sicherstellen: Beide Parteien unterzeichnen. ZPO § 1031 — Schriftformerfordernis ist zwingend.

Häufige Fehler bei Ihrem Handels-Schiedsvereinbarung Deutschland

Bei Handels-Schiedsvereinbarungen Deutschland werden folgende Fehler besonders häufig gemacht:

Fehler 1 — Enge Schiedsklausel: Schiedsklausel deckt nur bestimmte Ansprüche ab (z.B. nur Zahlungsstreitigkeiten). Andere Ansprüche (z.B. Gewährleistung, Schadensersatz) müssen vor staatliche Gerichte — parallele Verfahren. Korrekt: Weite Formulierung (alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag) nach OLG München, Schiedsger. 34 Sch 14/17.

Fehler 2 — Schiedsort nicht oder fehlerhaft festgelegt: Ohne Schiedsort ist unklar, welches nationale Schiedsrecht gilt und welches OLG zuständig ist. Korrekt: Schiedsort in Deutschland (z.B. Frankfurt am Main oder München) ausdrücklich benennen (ZPO § 1062).

Fehler 3 — Institution und Ad-hoc verwechselt: Schiedsklausel nennt DIS-Regeln, aber kein institutionelles Verfahren — oder umgekehrt. Folge: Verfahrensstillstand. Korrekt: Klare Wahl zwischen institutionellem Verfahren (DIS, ICC) und Ad-hoc nach UNCITRAL-Regeln.

Fehler 4 — Formerfordernis verletzt: Schiedsklausel nur mündlich vereinbart oder nur einseitig unterzeichnet. ZPO § 1031 — Schriftform zwingend. Korrekt: Beide Parteien unterzeichnen die Schiedsvereinbarung schriftlich.

Fehler 5 — Anwendbares Recht vergessen: Kein anwendbares materielles Recht benannt. Das Schiedsgericht muss dann nach ZPO § 1051 Abs. 2 das anwendbare Recht selbst bestimmen — ggf. nicht das von den Parteien gewollte. Korrekt: Anwendbares Recht ausdrücklich vereinbaren (deutsches Recht/CISG/Schweizer OR).

Fehler 6 — Trennungsprinzip nicht beachtet: Keine Regelung zur Wirksamkeit der Schiedsklausel bei Nichtigkeit des Hauptvertrags. Korrekt: Trennungsprinzip nach ZPO § 1040 Abs. 1 Satz 2 ausdrücklich in der Vereinbarung aufnehmen. Muster auf forms-legal.com enthält alle erforderlichen Klauseln.

Fehler 7 — Keine Kostensicherheit eingeplant: Parteien unterschätzen die Kosten des Schiedsverfahrens. Bei einem DIS-Verfahren mit Streitwert EUR 1 Mio. entstehen Gesamtkosten von 200.000 bis 400.000 EUR (Schiedsrichterhonorare, DIS-Gebühren, Anwaltskosten). Korrekt: Kostenerstattungsklausel in der Schiedsvereinbarung aufnehmen; ggf. Schiedsversicherung (Litigation Finance) prüfen. forms-legal.com stellt die Schiedsvereinbarungsvorlage kostenlos zur Verfügung.

Fehler 8 — Interim Relief nicht geregelt: Schiedsvereinbarung regelt nicht, ob die Parteien bei Dringlichkeit einstweiligen Rechtsschutz beim staatlichen Gericht beantragen dürfen. Korrekt: Ausdrücklich zulassen, dass parallel zur Schiedsvereinbarung einstweiliger Rechtsschutz bei staatlichen Gerichten beantragt werden darf (ZPO § 1033 — staatliche Gerichtsbarkeit bleibt für einstweiligen Rechtsschutz neben Schiedsverfahren erhalten). Fehler 9 — CISG vergessen: Bei internationalen Warenkaufverträgen gilt automatisch das UN-Kaufrecht (CISG), wenn beide Parteien in Vertragsstaaten ansässig sind — außer es wird ausdrücklich ausgeschlossen. Wenn deutsches BGB/HGB statt CISG gelten soll, muss CISG ausdrücklich abgewählt werden. Korrekt: Anwendbares Recht präzise festlegen und ggf. CISG-Ausschluss aufnehmen. Fehler 10 — Mehrstufige Klausel nicht eingehalten: Schiedsvereinbarung sieht Verhandlung, dann Mediation, dann Schiedsverfahren als Eskalation vor — Partei springt direkt zum Schiedsverfahren. Korrekt: Wenn mehrstufige Klausel vereinbart ist, alle Eskalationsstufen durchlaufen. OLG Frankfurt 26 Sch 3/17 hat Klage abgewiesen, weil obligatorisches Vorverfahren nicht eingehalten wurde.

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Gesetzesreferenzierte Vorlage — Vorlage zuletzt geändert Juni 2026

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