Dachdeckervertrag
Dachdeckervertrag
DACHDECKERVERTRAG
Werkvertrag nach BGB §§ 631-651 und Handwerksordnung (HwO) § 1
Abgeschlossen am [Vertrags Datum] in [Vertrags Ort]
Vertragsparteien
§ 1 — Vertragsparteien
Auftragnehmer: [Auftragnehmerfirma], [Auftragnehmer Adresse], HWK-Registrierung: [Hwk Registrierungsnummer], Meister: [Meister Name], Tel.: [Auftragnehmer Telefon] (nachfolgend »Auftragnehmer«)
Auftraggeber: [Auftraggeber Name], [Auftraggeber Adresse], Tel.: [Auftraggeber Telefon] (nachfolgend »Auftraggeber«)
Bauobjekt
§ 2 — Bauobjekt
Bauobjekt: [Objekt Adresse]
Dachform: [Dachform], Dachflaeche: [Dach Flaeche]
Leistungsumfang
§ 3 — Leistungsumfang
Art der Arbeiten: [Leistungs Art]
Eindeckungsmaterial: [Eindeckungs Material]
Wärmedämmung: [Daemm Staerke]
Ausführliche Leistungsbeschreibung: [Leistungs Beschreibung]
Die Dachdeckerarbeiten werden nach den anerkannten Regeln der Technik (DIN 18338, ZVDH-Regelwerk) ausgeführt.
Vergütung
§ 4 — Vergütung und Zahlungsbedingungen
Nettovergütung: [Netto Verguetung]
Mehrwertsteuer (19% MwSt.): [Mwst Betrag]
Bruttoverguetung gesamt: [Brutto Verguetung]
Sicherheitseinbehalt: [Sicherheits Einbehalt] des Schlussrechnungsbetrags für die Gewaehrleistungszeit.
Ausführungstermine
§ 5 — Ausführungstermine
Baubeginn: [Baubeginn Datum]
Fertigstellungstermin: [Fertigstellungs Datum]
Die Ausführungsfristen können bei nachgewiesener höherer Gewalt (Witterungseinfluss, Materiallieferverzug) einvernehmlich angepasst werden.
Gewährleistung
§ 6 — Gewährleistung und Abnahme
Anwendbares Recht: [Rechts Grundlage]
Die förmliche Abnahme erfolgt nach Fertigstellung durch gemeinsame Begehung und Erstellung eines Abnahmeprotokolls. Ab Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist.
Der Auftragnehmer haftet für Mängel nach den vereinbarten gesetzlichen Gewaehrleistungsvorschriften.
Auftragnehmer
________________
Signature
Auftraggeber
________________
Signature
Was ist Dachdeckervertrag?
Der Dachdeckervertrag Deutschland ist ein handwerklicher Werkvertrag im Sinne der Handwerksordnung (HwO) § 1: Das Dachdeckerhandwerk ist als zulassungspflichtiges Handwerk in Anlage A der HwO eingetragen, und nur eingetragene Meisterbetriebe dürfen Dachdeckerarbeiten gewerbsmäßig ausführen. Die zuständige Handwerkskammer (HWK) führt die Handwerksrolle, in der alle zugelassenen Dachdecker-Betriebe eingetragen sind — Auftraggeber sollten vor Vertragsschluss die Eintragung prüfen.
Rechtlich kann der Dachdeckervertrag als BGB-Werkvertrag nach §§ 631 ff. BGB oder alternativ unter Einbeziehung der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B (VOB/B) abgeschlossen werden. Die VOB/B-Einbeziehung setzt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) voraus, dass dem Auftraggeber die VOB/B rechtzeitig vor Vertragsschluss zugänglich gemacht wird (BGH VII ZR 45/06). Im B2B-Bereich (gewerbliche Auftraggeber) ist die VOB/B-Einbeziehung üblich; gegenüber Verbrauchern gelten die strengeren AGB-Kontrollen nach §§ 305-310 BGB.
Die technischen Normen für Dachdeckerarbeiten in Deutschland sind in DIN-Normen festgelegt: DIN 4102 (Brandverhalten), DIN 18339 (Klempnerarbeiten), DIN 18338 (Dachdeckungs- und Dachabdichtungsarbeiten), DIN 18531 (Abdichtung von Flachdächern), DIN 18332 (Natursteinarbeiten) und DIN SPEC 20000-201. Der Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH) veröffentlicht zusätzlich das Regelwerk des deutschen Dachdeckerhandwerks (RDDH), das als anerkannte Regel der Technik gilt und bei der Bewertung von Mängeln durch Sachverständige herangezogen wird.
Die Gewährleistungspflicht des Dachdecker-Unternehmens richtet sich bei VOB/B-Verträgen nach VOB/B § 13 mit einer vierjährigen Mängelhaftungszeit. Bei reinen BGB-Werkverträgen gilt BGB § 634a Abs. 1 Nr. 2 mit einer fünfjährigen Verjährungsfrist für Mängel an Bauwerken. Der Auftragnehmer schuldet ein mangelfreies Werk im Sinne von BGB § 633: Das Dach muss den anerkannten Regeln der Technik entsprechen und den vereinbarten oder vorausgesetzten Verwendungszweck (Schutz vor Witterungseinflüssen, Wärmeschutz nach GEG) erfüllen.
Wann brauchen Sie Dachdeckervertrag?
Der Dachdeckervertrag in Deutschland wird in folgenden Situationen benötigt:
Neubau und Ersteindeckung: Bei der Errichtung eines Neubaus (Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Gewerbegebäude) ist die Dacheindeckung ein wesentlicher Gewerk-Abschnitt. Ein Dachdeckervertrag regelt die Art der Eindeckung (Ziegel, Schiefer, Metall, Flachdach-Abdichtung), die Dämmung nach Gebäudeenergiegesetz (GEG), die Montage von Dachfenstern (Velux, Fakro) und die Entwässerungssysteme. Der Vertrag schützt den Bauherrn durch klare Mängelregelungen und Gewährleistungsfristen nach BGB § 634a.
Dachsanierung und Komplettrenovierung: Bei einem alten Dach (Asbestplatten, verrottete Holzbalken, schadhafter Ziegel) müssen Substanz und Eindeckung erneuert werden. Ein Dachdeckervertrag für die Sanierung regelt den Abriss der Alteindeckung (Entsorgung nach KrWG), die Ertüchtigung der Tragkonstruktion, die neue Wärmedämmung nach GEG § 48 (Anforderungen an das Bauteil Dach) und die neue Eindeckung. BAFA und KfW fördern energetische Dachsanierungen (KfW-Programm 261, BEG Einzelmaßnahmen).
Dachreparatur und Teilinstandsetzung: Bei lokalen Schäden (Sturmschaden, Hagelschaden, Leckage) bedarf es eines Dachdeckervertrags für die Teilreparatur. Versicherungsschäden erfordern häufig ein Schadensgutachten durch einen Bausachverständigen und einen klar umrissenen Reparaturvertrag für die Versicherungsabrechnung nach VVG § 82.
Flachdachabdichtung und Balkonabdichtung: Flachdächer und Balkone erfordern besondere Abdichtungsmaßnahmen nach DIN 18531. Ein Dachdeckervertrag für Abdichtungsarbeiten legt Abdichtungssystem (Bitumenbahn, PVC-Folie, Flüssigkunststoff), Mindestneigung nach DIN 18531 und Entwässerungskonzept fest. Mangelnde Abdichtung ist einer der häufigsten Baumängel in Deutschland mit erheblichen Folgeschäden (Schimmel, Bausubstanzschäden).
Solardach und Photovoltaik-Integration: Bei der Montage von Solaranlagen auf dem Dach (Indach-PV oder Aufdach-PV) ist ein kombinierter Dachdeckervertrag erforderlich, der sowohl die Dacharbeiten als auch die fachgerechte Dachdurchdringung und Abdichtung rund um die Solarmodule regelt. Die Verkehrssicherungspflicht des Dachdecker-Unternehmens nach BGB § 823 umfasst auch die Dichtheit der Dachdurchführungen.
Was gehört in Ihr Dachdeckervertrag?
Ein rechtssicherer Dachdeckervertrag für Deutschland muss folgende Kernbestandteile enthalten:
Vertragsparteien: Vollständige Bezeichnung des Dachdeckerunternehmens (Firmenname, Handwerkskammer-Registrierungsnummer, Meisterbetrieb-Nachweis, Anschrift, Steuernummer) und des Auftraggebers (Name/Firma, Anschrift). Bei gewerblichen Auftraggebern: Handelsregisternummer, USt-IdNr. Der Nachweis der Eintragung in die Handwerksrolle nach HwO § 1 sollte beigefügt werden.
Leistungsbeschreibung und technische Spezifikation: Präzise Beschreibung der geschuldeten Dachdeckerleistungen: Dachform (Satteldach, Walmdach, Flachdach, Pultdach), Eindeckungsmaterial (Betonziegel, Tonziegel, Schiefer, Metall — Titan-Zink, Kupfer, Aluminium), Stückzahlen, Dachfläche in Quadratmetern, Dämmung (WLG, Dämmstärke nach GEG), Dachfenster, Dachrinnen und Fallrohre. Verweis auf das technische Regelwerk (DIN 18338, ZVDH-Regelwerk) als Ausführungsstandard.
Vergütung und Zahlungsplan: Vereinbarter Werklohn (Pauschalpreis oder Einheitspreise nach Aufmaß), Mehrwertsteuer-Ausweis nach UStG. Zahlungsplan: Abschlagszahlungen nach Baufortschritt sind nach BGB § 632a für Verbraucher-Werkverträge zulässig, sofern sie nicht unangemessen benachteiligen; Schlusszahlung nach Abnahme. Bei VOB/B-Verträgen: Abschlagsrechnungen nach VOB/B § 16 Nr. 1, Schlusszahlungsfrist 30 Tage nach Prüfung.
Ausführungszeit und Terminplan: Beginn und voraussichtliches Ende der Dachdeckerarbeiten (Tag.Monat.Jahr). Vertragsstrafe bei schuldhafter Fristüberschreitung nach BGB § 339 (typisch 0,1-0,3% des Auftragswertes je Werktag Verzug, begrenzt auf 5-10%). Hinweis auf Witterungsbedingungen: Dachdecker können bei Frost, Starkregen oder Sturm die Arbeit einstellen; dies gilt nicht als Verzug.
Abnahme (BGB § 640): Die förmliche Abnahme (Abnahmeprotokoll nach Vorlage de-bauabnahme-privat) ist zwingende Voraussetzung für die Fälligkeit der Schlussvergütung. Ab Abnahme beginnen die Gewährleistungsfristen (BGB § 634a: 5 Jahre für Bauwerke; VOB/B § 13: 4 Jahre). Bei Abnahmeverweigerung wegen wesentlicher Mängel: Auftraggeber kann Mängelbeseitigung verlangen.
Gewährleistung und Mängelrechte (BGB §§ 634-640): Auftraggeber hat bei Mängeln Anspruch auf Nacherfüllung (Beseitigung des Mangels), Selbstvornahme und Aufwendungsersatz nach BGB § 637, Minderung nach BGB § 638 oder Schadensersatz nach BGB § 636. Sicherheitseinbehalt: 5% des Schlussrechnungsbetrags als Sicherheitseinbehalt (Gewährleistungsbürgschaft nach BGB § 648a möglich) für die Dauer der Gewährleistungszeit.
Sicherheiten und Versicherungen: Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung des Dachdeckerunternehmens (Mindestdeckung 1,5 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden). Bei länger andauernden Projekten: Bauwesenversicherung für Sturmschäden an der unfertigen Dacheindeckung.
Das Portal forms-legal.com stellt diesen Dachdeckervertrag als Muster für Dachdeckerarbeiten in Deutschland zur Verfügung. Verwandte Dokumente: Baumängelprotokoll (de-baumaengelprotokoll) zur Dokumentation von Mängeln, Beauftragung eines Bausachverständigen (de-bausachverstaendiger-beauftragung) und allgemeiner Bauvertrag (de-bauvertrag-allgemein).
So füllen Sie Ihr Dachdeckervertrag aus
Das Ausfüllen des Dachdeckervertrags in Deutschland erfordert präzise Angaben zu Leistungsumfang, Materialien und Zahlungsbedingungen. Folgende Schritte führen durch den Prozess:
Erster Schritt — Auftragnehmerprüfung: Vergewissern Sie sich, dass das Dachdeckerunternehmen in der Handwerksrolle der zuständigen Handwerkskammer (HWK) nach HwO § 1 eingetragen ist. Prüfen Sie den Eintrag auf www.hwk.de oder direkt bei der regionalen HWK. Tragen Sie Firmennamen, Handwerksrolle-Nummer und Anschrift des Unternehmens in den Vertrag ein.
Zweiter Schritt — Leistungsbeschreibung präzisieren: Beschreiben Sie die Dachfläche in Quadratmetern, die Dachform (Satteldach, Walmdach, Flachdach), das Eindeckungsmaterial (z.B. Frankfurter Pfanne, Monier-Ziegel, Ton-Biber, Schiefer-Naturstein, Titanzink-Stehfalz) und die Wandanschlüsse. Fügen Sie technische Pläne oder Skizzen als Vertragsanlagen bei. Geben Sie die Dämmstoffart (Mineralwolle, PUR, PIR) und Dämmstärke nach GEG-Anforderungen an.
Dritter Schritt — Vergütung festlegen: Wählen Sie zwischen Pauschalpreis (Festpreis) und Einheitspreisen (EUR je m² Eindeckung, EUR je lfd. Meter Regenrinne, EUR je Stück Dachfenster). Pauschalpreise bieten Kostensicherheit; Einheitspreise gelten bei Mengenänderungen flexibel. Tragen Sie den Nettobetrag, die Mehrwertsteuer (19% MwSt. nach UStG § 12) und den Bruttobetrag ein.
Vierter Schritt — Zahlungsplan vereinbaren: Legen Sie Abschlagszahlungen nach Baufortschritt fest — z.B. 30% bei Materiallieferung und Gerüstaufbau, 50% nach Fertigstellung der Dämmschicht und Unterkonstruktion, 15% nach Abschluss der Dacheindeckung, 5% Sicherheitseinbehalt nach Abnahme und Ablauf der Gewährleistungsfrist. Geben Sie jeweils das Fälligkeitsdatum an.
Fünfter Schritt — Ausführungstermine und Fristen: Geben Sie Baubeginn (Tag.Monat.Jahr) und Fertigstellungstermin an. Vereinbaren Sie ggf. eine Vertragsstrafe bei schuldhafter Fristüberschreitung nach BGB § 339 (Empfehlung: 0,2% je Werktag, max. 5% des Auftragswerts). Halten Sie fest, welche Witterungsbedingungen die Ausführung verhindern (Frost unter -5°C, Regen über 5 mm/h).
Sechster Schritt — Gewährleistung und Abnahme: Legen Sie fest, ob die VOB/B gilt (4-jährige Gewährleistung nach VOB/B § 13) oder das BGB-Werkvertragsrecht (5-jährige Verjährungsfrist nach BGB § 634a Nr. 2). Vereinbaren Sie eine förmliche Abnahme mit Abnahmeprotokoll und die Bedingungen des Sicherheitseinbehalts.
Siebter Schritt — Versicherungsnachweis anfordern: Fordern Sie vor Baubeginn den aktuellen Versicherungsnachweis der Betriebshaftpflicht des Dachdeckerunternehmens an (Mindestdeckung 1,5 Mio. EUR). Fügen Sie diesen als Vertragsanlage bei. Klären Sie, ob der Bauherr eine eigene Bauherrenhaftpflichtversicherung benötigt.
Achter Schritt — Unterzeichnung und Aufbewahrung: Beide Parteien unterzeichnen den Dachdeckervertrag mit Datum und Ort. Bewahren Sie den Vertrag, alle Anlagen (Leistungsverzeichnis, Pläne, Versicherungsnachweis) und Korrespondenz für mindestens 5 Jahre auf — für eventuelle Gewährleistungsansprüche ist die Vorlage des Vertrags erforderlich.
Rechtliche Anforderungen für Dachdeckervertrag
Der Dachdeckervertrag in Deutschland unterliegt dem Werkvertragsrecht des BGB und besonderen handwerksrechtlichen Anforderungen:
Handwerksordnung (HwO) § 1: Dachdeckerarbeiten sind als zulassungspflichtiges Handwerk in Anlage A Nr. 4 HwO eingetragen. Nur Meisterbetriebe mit gültigem Meistertitel (Dachdeckermeister) oder Betriebe mit EU-Dienstleistungsfreiheit (§§ 7a, 7b HwO) dürfen Dachdeckerarbeiten gewerbsmäßig ausführen. Illegale Dachdeckerleistungen durch nicht eingetragene Betriebe können zum Verlust der Gewährleistungsansprüche führen und ordnungswidrigkeitenrechtlich geahndet werden (HwO § 117).
Werkvertragsrecht BGB §§ 631-651: Der Dachdecker schuldet ein mangelfreies Werk (BGB § 631 Abs. 1). Ein Mangel liegt vor, wenn das Dach nicht den anerkannten Regeln der Technik (DIN 18338, ZVDH-Regelwerk) entspricht oder den vereinbarten Verwendungszweck nicht erfüllt (BGB § 633 Abs. 2). Mängelrechte des Auftraggebers: Nacherfüllung (BGB § 634 Nr. 1), Selbstvornahme (BGB § 637), Minderung (BGB § 638), Schadensersatz (BGB § 636), Rücktritt (BGB § 634 Nr. 3).
Verjährungsfristen (BGB § 634a): Mängelansprüche verjähren bei Dachdeckerarbeiten an Bauwerken nach BGB § 634a Abs. 1 Nr. 2 in 5 Jahren ab Abnahme. Bei VOB/B-Verträgen beträgt die Mängelhaftungszeit 4 Jahre nach VOB/B § 13 Nr. 4. Die kürzere VOB/B-Frist ist für Verbraucher nur wirksam, wenn die VOB/B insgesamt einbezogen wurde (BGH VII ZR 145/06).
Gebäudeenergiegesetz (GEG 2020): Bei Dachsanierungen (Austausch des Daches oder der Eindeckung) müssen die Anforderungen des GEG § 48 an den U-Wert der Dachdämmung eingehalten werden (U-Wert ≤ 0,24 W/m²K für Steildach, ≤ 0,20 W/m²K für Flachdach). Bei Nichteinhaltung drohen Bußgelder nach GEG § 108. Ausnahmen gelten bei wirtschaftlicher Unzumutbarkeit.
Bauordnungsrecht (Landesbauordnungen, LBO): Dacharbeiten sind in den Landesbauordnungen der Bundesländer geregelt. Wesentliche Änderungen an tragenden Dachkonstruktionen, Dachgeschossausbauten und Fassadenänderungen können genehmigungspflichtig sein — prüfen Sie dies bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde (untere Baubehörde beim Bauordnungsamt). Nicht genehmigungspflichtige Dachreparaturen (Ziegel- oder Schindeltausch) bedürfen keiner Baugenehmigung.
Häufige Fehler bei Ihrem Dachdeckervertrag
Häufige Fehler bei Dachdeckerverträgen in Deutschland können zu erheblichen Mängeln, Haftungsstreitigkeiten und finanziellen Verlusten führen:
Fehlende Überprüfung der Handwerksberechtigung: Auftraggeber beauftragen häufig günstige Anbieter ohne zu prüfen, ob diese in der Handwerksrolle nach HwO § 1 eingetragen sind. Nicht zugelassene Betriebe haften zwar nach BGB, können aber nicht versichert sein und sind im Insolvenzfall nicht durch Handwerkskammer-Fonds abgesichert. Verlangen Sie immer den Nachweis der HWK-Eintragung.
Unpräzise Leistungsbeschreibung: Ein Dachdeckervertrag ohne präzise Spezifikation des Eindeckungsmaterials, der Dämmstärke und der Ausführungsdetails führt zu Streitigkeiten über den geschuldeten Leistungsumfang. Ohne Leistungsverzeichnis kann der Dachdecker auch minderwertiges Material verwenden, das formal den Vertrag erfüllt, aber nicht den Erwartungen des Auftraggebers entspricht.
Fehlende Vereinbarung über Gewährleistungseinbehalt: Ohne Sicherheitseinbehalt (5% des Schlussrechnungsbetrags) verliert der Auftraggeber ein wichtiges Druckmittel, Mängel nach der Abnahme beseitigen zu lassen. Zahlt der Auftraggeber den vollen Werklohn bei Abnahme, bleibt ihm bei Mängeln nur die Klage vor dem Amtsgericht oder Landgericht.
Abnahme ohne Abnahmeprotokoll: Eine mündliche oder konkludente Abnahme (z.B. Einzug ins Haus) setzt die Gewährleistungsfrist in Gang, ohne dass Mängel dokumentiert sind. Bestehen Sie auf einem förmlichen Abnahmeprotokoll mit Auflistung aller bei der Abnahme sichtbaren Mängel, damit Sie nicht nach BGB § 640 Abs. 3 Ihre Mängelrechte verlieren.
GEG-Anforderungen übersehen: Bei Dachsanierungen werden die Mindest-Dämmwerte nach GEG § 48 häufig nicht eingehalten — besonders bei Sanierungen unter Kostenminimierungsdruck. Das Finanzamt oder die Energieeffizienz-Prüfung bei Verkauf (Energieausweis nach GEG § 80) deckt solche Verstöße auf. Stellen Sie sicher, dass der Vertrag ausdrücklich die Einhaltung der GEG-Anforderungen als Leistungsziel vorschreibt.
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}Häufig gestellte Fragen
Die Gewährleistungsfrist für Dachdeckerarbeiten hängt davon ab, ob der Vertrag nach BGB oder VOB/B abgeschlossen wurde. Bei reinen BGB-Werkverträgen (§ 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB) beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche an Bauwerken — und ein Dach gilt als Teil des Bauwerks — fünf Jahre ab förmlicher Abnahme. Bei VOB/B-Verträgen (VOB/B § 13 Nr. 4) beträgt die Mängelhaftungszeit vier Jahre ab Abnahme. Der Bundesgerichtshof (BGH VII ZR 145/06) hat entschieden, dass kürzere VOB/B-Fristen bei Verbraucher-Werkverträgen nur wirksam sind, wenn die VOB/B dem Verbraucher rechtzeitig ausgehändigt wurde und keine unangemessene Benachteiligung nach BGB §§ 305-310 vorliegt. Empfehlung: Vereinbaren Sie ausdrücklich das anwendbare Recht (BGB oder VOB/B) und fordern Sie den Beginn der Gewährleistungsfrist im Abnahmeprotokoll schriftlich fest.
Nach BGB § 632a darf ein Dachdecker Abschlagszahlungen verlangen, wenn er einen Teil der Werkleistung erbracht hat, der für den Auftraggeber nachweisbar einen Wertzuwachs darstellt (z.B. fertiggestellte Dämmschicht oder Lattung). Bei Verbraucher-Werkverträgen ist die erste Abschlagszahlung nach BGB § 650m auf maximal 30% des vereinbarten Vergütungsbetrags begrenzt, sofern der Vertrag nach dem 1. Januar 2018 geschlossen wurde (Bauvertragsrecht-Reform). Bei VOB/B-Verträgen regelt VOB/B § 16 Nr. 1, dass Abschlagsrechnungen nach dem Stand der ausgeführten Leistungen (entsprechend dem Leistungsverzeichnis) monatlich gestellt werden können. Zahlt der Auftraggeber Abschlagsrechnungen nicht innerhalb der Zahlungsfrist (28 Tage nach BGB § 271a), kann der Dachdecker Verzugszinsen nach BGB § 288 (9 Prozentpunkte über Basiszinssatz im B2B-Bereich) und ggf. die Einstellung der Arbeiten verlangen.
Bei einer Undichtigkeit des Dachs nach Abschluss der Dachdeckerarbeiten haben Auftraggeber nach BGB § 634 mehrere Mängelrechte. Zunächst müssen Sie den Mangel dem Dachdeckerunternehmen schriftlich anzeigen und eine angemessene Frist zur Nacherfüllung (Mängelbeseitigung) setzen — mindestens 14-21 Tage je nach Schwere des Mangels. Verstreicht die Frist ohne Beseitigung, können Sie: (1) Selbstvornahme — die Mängelbeseitigung durch ein anderes Unternehmen auf Kosten des Auftragnehmers durchführen lassen (BGB § 637); (2) Minderung der Vergütung (BGB § 638); (3) Schadensersatz für Folgeschäden (Durchfeuchtung, Schimmel) nach BGB §§ 636, 280. Dokumentieren Sie den Schaden mit Fotos und einem Sachverständigengutachten (Bausachverständiger nach DESAG oder DIBt). Im Streitfall ist das Amtsgericht (bis EUR 5.000,00) oder Landgericht (über EUR 5.000,00) zuständig; Bausachen werden häufig auch über Schlichtungsstellen des ZDB gelöst.
Die Genehmigungspflicht für Dacharbeiten richtet sich nach den Landesbauordnungen (LBO) der einzelnen Bundesländer, die in diesem Bereich voneinander abweichen. Einfache Instandsetzungsmaßnahmen wie der Austausch einzelner Dachziegel, die Erneuerung der Dachabdichtung bei unveränderter Dachform oder kleinere Reparaturen an Dachrinnen und Fallrohren sind in der Regel genehmigungsfrei (verfahrensfreies Vorhaben nach §§ 60-62 LBO der meisten Bundesländer). Genehmigungspflichtig sind hingegen: Dachaufstockungen (Erhöhung der Traufhöhe), der Einbau von Dachgauben und Dachfenstern, die die Dachfläche wesentlich verändern, der Ausbau des Dachgeschosses zur Wohnfläche, und Veränderungen an denkmalgeschützten Gebäuden. Im Zweifel wenden Sie sich an die zuständige untere Baubehörde (Bauaufsichtsamt), die eine Auskunft zur Genehmigungspflicht erteilt. Eine nicht genehmigungskonforme Maßnahme kann zum Rückbau verpflichten und beim Verkauf des Gebäudes Probleme verursachen.
Dachdeckerunternehmen in Deutschland müssen bestimmte Versicherungen nachweisen, um professionell und rechtsicher arbeiten zu können. Pflichtversicherungen sind: (1) Betriebshaftpflichtversicherung — deckt Schäden ab, die das Unternehmen bei der Ausführung von Dachdeckerarbeiten an Dritten oder deren Eigentum verursacht (empfohlene Mindestdeckung: 1,5 Mio. EUR für Personenschäden, 1 Mio. EUR für Sachschäden); (2) Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) — obligatorische Unfallversicherung für alle Beschäftigten, inkl. Subunternehmer, nach SGB VII; die Beiträge trägt der Arbeitgeber. Empfehlenswert sind zusätzlich: Bauleistungsversicherung (für Schäden am unfertigen Dach durch Sturm, Hagel), Kfz-Versicherung für Firmenfahrzeuge und Werkzeugversicherung (Diebstahl von Werkzeug auf der Baustelle). Der Auftraggeber sollte vor Baubeginn den aktuellen Versicherungsnachweis anfordern und als Vertragsanlage aufbewahren.
Ja, Dachdecker haben als Bauhandwerker nach BGB § 650e das Recht, für ihre offenen Werklohnforderungen eine Bauhandwerkersicherungshypothek (Sicherungshypothek) am Grundstück des Auftraggebers eintragen zu lassen, sofern das Grundstück dem Auftraggeber gehört. Dies ist besonders relevant, wenn der Auftraggeber die Schlussrechnung nicht zahlt oder zahlungsunfähig ist. Voraussetzungen: Der Dachdecker muss eine fällige, nicht gezahlte Werklohnforderung haben; das Grundstück muss im Eigentum des Bestellers stehen; es darf kein vollstreckbarer Titel erforderlich sein (BGB § 650e Abs. 1). Verfahren: Eintragung beim Grundbuchamt (Amtsgericht) durch einen Notar auf Antrag des Handwerkers nach Vorlage des Dachdeckervertrags und Rechnung. Als Alternative bietet BGB § 650f den Anspruch auf Sicherheitsleistung (Bauhandwerkersicherheit) in Form einer Bürgschaft.
Dachdeckerleistungen unterliegen in Deutschland dem allgemeinen Umsatzsteuersatz von 19% nach UStG § 12 Abs. 1. Ein ermäßigter Steuersatz von 7% gilt nicht für Dachdeckerarbeiten. Wichtig für Privatpersonen: Der Steuerbonus für haushaltsnahe Handwerkerleistungen nach EStG § 35a Abs. 3 ermöglicht die Absetzung von 20% der Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten (nicht des Materialanteils) des Dachdeckers bis zu einem Höchstbetrag von EUR 1.200,00 pro Jahr direkt von der Einkommensteuer. Voraussetzungen: Die Maßnahme muss in einem selbst genutzten Haushalt erbracht werden, der Dachdecker muss eine Rechnung ausstellen, und die Zahlung muss unbar (per Überweisung) erfolgen — Barzahlungen werden nach EStG § 35a Abs. 5 Satz 3 nicht anerkannt. Bei Dachsanierungen, die als energetische Sanierungsmaßnahmen nach GEG gelten, kann zusätzlich der Steuerbonus nach EStG § 35c (20% der Aufwendungen, max. EUR 40.000,00) beantragt werden.
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