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Kündigung durch Arbeitgeber Österreich

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Key takeaways

Eine Kündigung durch den Arbeitgeber in Österreich beendet ein unbefristetes Arbeitsverhältnis einseitig und muss bestimmte gesetzliche Voraussetzungen erfüllen, damit sie wirksam ist. Das Dokument, das diese Erklärung schriftlich festhält, ist das Kündigungsschreiben — es dokumentiert Zeitpunkt, Begründung und Einhaltung der Fristen. Wer als Arbeitgeber kündigt, ohne die einschlägigen Regeln des Angestelltengesetzes (AngG) zu beachten, riskiert eine anfechtbare oder unwirksame Kündigung.

Legal basis: Angestelltengesetz (AngG) §§20–23 (BGBl Nr. 292/1921); ABGB §1159

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Was ist eine Kündigung durch den Arbeitgeber?

Eine Kündigung ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung, mit der der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis zum Ablauf einer Kündigungsfrist beendet. Im Unterschied zur Entlassung wirkt die Kündigung nicht sofort, sondern erst nach Ablauf der gesetzlich oder vertraglich vereinbarten Frist. Rechtlich unterscheidet man zwischen ordentlicher Kündigung — also der regulären Beendigung mit Fristwahrung — und außerordentlicher Kündigung, bei der besondere Gründe vorliegen müssen.

Für Angestellte regelt das Angestelltengesetz (AngG) in §§ 20 bis 23 die wesentlichen Grundsätze: die zulässigen Kündigungsfristen, die Kündigungstermine sowie die Rechte und Pflichten beider Parteien während der Laufzeit des Arbeitsverhältnisses. Das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) enthält in § 1159 ergänzende Bestimmungen für Arbeitsverhältnisse, die nicht dem AngG unterliegen — etwa für gewerbliche Arbeiter, deren Beschäftigungsverhältnis nicht unter die Angestellten-Sondernormen fällt. Betriebe, in denen ein Betriebsrat besteht, müssen diesen vor einer Kündigung informieren oder anhören — je nach Betriebsgröße und Sachverhalt.

Ein wichtiger Grundsatz: Die Kündigung muss im Einklang mit dem Günstigkeitsprinzip stehen. Einzelvertragliche oder kollektivvertragliche Regelungen dürfen die gesetzliche Position des Arbeitnehmers verbessern, aber nicht verschlechtern. Ist im Dienstvertrag eine längere Kündigungsfrist vereinbart, gilt diese — ist eine kürzere vereinbart, bleibt das Gesetz maßgeblich. Arbeitgeber, die diese Rangfolge verkennen, kündigen wirksam zum gesetzlichen, nicht zum vertraglich vorgesehenen Termin — mit der Folge ungeplanter Entgeltzahlungspflichten.

Wann braucht man ein Kündigungsschreiben?

Ein schriftliches Kündigungsschreiben ist immer dann ratsam, wenn ein unbefristetes Dienstverhältnis beendet werden soll. Obwohl das österreichische Recht in vielen Fällen keine zwingende Schriftform für die Kündigung selbst vorschreibt, empfiehlt sich die schriftliche Form aus Beweisgründen dringend: Ein Dokument, das Datum, Kündigungstermin und Zustellungsweg festhält, schützt den Arbeitgeber vor späteren Streitigkeiten darüber, ob und wann die Kündigung zugegangen ist.

Konkrete Situationen, in denen ein solches Dokument besonders wichtig ist:

  • Betriebliche Umstrukturierungen, bei denen mehrere Dienstverhältnisse gleichzeitig enden
  • Leistungsbedingte Beendigungen, bei denen der Hintergrund nachvollziehbar dokumentiert werden muss
  • Dienstverhältnisse in der Probezeit, wo eigene Beendigungsmodalitäten gelten können
  • Fälle, in denen der Betriebsrat einzubeziehen ist, weil die Dokumentation der Anhörung nachzuweisen ist

Ein formgerechtes Kündigungsschreiben dient auch dem Arbeitnehmer: Er weiß, wann sein Dienstverhältnis endet, und kann seine persönliche Planung — Jobsuche, Abmeldung bei Behörden, Geltendmachung von Ansprüchen — verlässlich darauf abstimmen.

Aus arbeitsrechtlicher Sicht ist das Schreiben außerdem der früheste Beweismittelträger im Fall einer Anfechtungsklage vor dem Arbeits- und Sozialgericht. Gerichte werten ein vollständiges, klar datiertes und nachweislich zugestelltes Schriftstück als starkes Indiz dafür, dass der Arbeitgeber frist- und formgerecht vorgegangen ist. Wer auf mündliche Kündigung setzt, trägt die volle Beweislast für den Zeitpunkt der Erklärung — ein Risiko, das in der Praxis regelmäßig zu kostspieligen Vergleichen führt.

Die wichtigsten Klauseln und Inhalte

Ein vollständiges Kündigungsschreiben enthält mindestens folgende Angaben:

Identifikation der Parteien. Name und Anschrift des Arbeitgebers (Firma, Rechtsform, Sitz) sowie Name und Adresse des Arbeitnehmers.

Klare Kündigungserklärung. Die Formulierung muss eindeutig sein: „Wir kündigen das mit Ihnen bestehende Dienstverhältnis …" — Zweideutigkeiten führen zu Auslegungsstreitigkeiten.

Kündigungstermin. Gemäß AngG §§ 20 ff. ist die Kündigung zum Ende bestimmter Kalenderabschnitte (etwa Quartalsende) auszusprechen. Der Brief muss diesen Termin explizit nennen. Weicht ein Einzelvertrag zugunsten des Arbeitnehmers ab, ist der vertraglich vereinbarte Termin maßgeblich.

Kündigungsfrist. Das AngG legt in §§ 20–21 gestaffelte Fristen fest, die sich nach der Dauer des Dienstverhältnisses richten. Die Kündigung muss so rechtzeitig ausgesprochen werden, dass die Frist bis zum vereinbarten Termin vollständig abläuft.

Freistellung (optional). Wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer während der Kündigungsfrist von der Arbeitsleistung freistellt, sollte dies ausdrücklich und mit seinen Konsequenzen (Fortzahlung des Entgelts, Verbrauch von Urlaub) im Schreiben geregelt sein.

Hinweis auf bestehende Ansprüche. Abfertigungsansprüche, offene Urlaubstage und ähnliche Abschlussmodalitäten können im Schreiben erwähnt werden, auch wenn ihre Abrechnung separat erfolgt.

Datum und Unterschrift. Das Schreiben ist zu datieren und von einer zeichnungsberechtigten Person des Unternehmens zu unterzeichnen.

Ein kostenloses Muster, das diese Anforderungen abbildet, steht unter Kündigung durch Arbeitgeber Österreich zur Verfügung.

So füllen Sie das Kündigungsschreiben aus

Schritt 1 — Dienstverhältnis prüfen. Bevor Sie das Dokument ausfüllen, klären Sie, ob auf das Dienstverhältnis das AngG oder eine andere Rechtsgrundlage anwendbar ist, da die Fristen- und Terminregelungen davon abhängen. Bei Arbeitern gilt in der Regel das ABGB § 1159, bei Angestellten das AngG §§ 20–23.

Schritt 2 — Frist und Termin berechnen. Zählen Sie ausgehend vom heutigen Datum, welcher Kündigungstermin frühestens erreichbar ist, wenn Sie die gesetzliche Frist einhalten. Tragen Sie diesen Termin ein — nicht das Datum des Schreibens, sondern das tatsächliche Ende des Dienstverhältnisses.

Schritt 3 — Betriebsrat einbeziehen (falls vorhanden). Wenn im Betrieb ein Betriebsrat gewählt ist, muss dieser vor Ausspruch der Kündigung ordnungsgemäß informiert oder angehört werden. Erst nach Abschluss dieses Verfahrens wird das Schreiben überreicht.

Schritt 4 — Zustellung sichern. Die Kündigung wird wirksam, wenn sie dem Arbeitnehmer zugegangen ist. Übergeben Sie das Schreiben persönlich gegen Empfangsbestätigung oder versenden Sie es per eingeschriebenem Brief. Dokumentieren Sie Datum und Art der Zustellung.

Schritt 5 — Kopie ablegen. Bewahren Sie eine unterzeichnete Kopie des Schreibens zusammen mit dem Zustellungsnachweis in der Personalakte auf. Diese Unterlagen können im Fall einer Anfechtungsklage entscheidend sein.

Häufige Fehler und wie man sie vermeidet

Falsche Frist oder falscher Termin. Der häufigste Fehler ist die Verwechslung von Kündigungsfrist (Zeitspanne) und Kündigungstermin (Datum des Endes). AngG §§ 20–21 legen beide Elemente verbindlich fest. Eine Kündigung, die zwar rechtzeitig ausgesprochen, aber zum falschen Termin erklärt wird, verlängert das Dienstverhältnis von Gesetzes wegen bis zum nächstmöglichen zulässigen Termin.

Kündigung ohne Betriebsratseinbeziehung. Wer in einem betriebsratspflichtigen Betrieb kündigt, ohne den Betriebsrat zu informieren, riskiert, dass der Betriebsrat Widerspruch erhebt und der Arbeitnehmer die Kündigung gerichtlich anficht. Das Verfahren des § 105 ArbVG (Arbeitsverfassungsgesetz) regelt die Informationspflicht und die einwöchige Stellungnahmefrist des Betriebsrats im Einzelnen.

Unklare Formulierungen. Aussagen wie „wir beabsichtigen, das Dienstverhältnis zu beenden" reichen nicht aus. Die Erklärung muss eindeutig und unmissverständlich den Willen zur Kündigung ausdrücken.

Fehlende oder fehlerhafte Zustellung. Ohne Nachweis des Zugangs lässt sich im Streitfall nicht belegen, wann — oder ob — die Kündigung wirksam wurde. Mündliche Kündigungen sind zwar in vielen Fällen rechtlich möglich, praktisch aber kaum nachweisbar.

Diskriminierende Kündigungsgründe. Österreichisches Recht schützt Arbeitnehmer vor Kündigung wegen bestimmter Merkmale (etwa Elternschaft, Schwangerschaft, Betriebsratstätigkeit). Solche Kündigungen sind anfechtbar oder rechtsunwirksam, unabhängig davon, ob die Frist eingehalten wurde.

Vergessen der Sonderkündigungsschutzbestimmungen. Für bestimmte Personengruppen — etwa schwangere Arbeitnehmerinnen, Eltern in Karenz oder Betriebsratsmitglieder — gelten besondere Schutzvorschriften, die eine Kündigung erschweren oder von behördlicher Zustimmung abhängig machen. Vor Ausspruch der Kündigung ist stets zu prüfen, ob ein solcher Sonderschutz besteht.

Checkliste für Arbeitgeber

Vor dem Versand des Kündigungsschreibens sollte jeder Arbeitgeber folgende Punkte abhaken:

  • Anwendbares Recht (AngG §§ 20–23 oder ABGB § 1159) geklärt
  • Gesetzliche Kündigungsfrist korrekt berechnet
  • Zulässiger Kündigungstermin nach AngG bestimmt
  • Betriebsrat (falls vorhanden) ordnungsgemäß informiert
  • Sonderkündigungsschutz für den betroffenen Arbeitnehmer geprüft
  • Schreiben klar, eindeutig und vollständig formuliert
  • Zustellung mit Nachweis gesichert
  • Kopie in die Personalakte abgelegt

Wer diese Schritte konsequent einhält, minimiert das Risiko einer erfolgreichen Anfechtungsklage und schafft für beide Seiten Rechtssicherheit beim Abschluss des Dienstverhältnisses.

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