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Berliner Testament

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Key takeaways

Ein Berliner Testament ist ein gemeinsames Testament, das Eheleute oder eingetragene Lebenspartner gemeinsam errichten, um sich gegenseitig als Alleinerben einzusetzen und erst beim Tod des Letztversterbenden das Vermögen an die Schlusskinder oder andere Erben weiterzugeben. Wer als Paar sicherstellen möchte, dass der überlebende Partner zunächst vollständig abgesichert ist, bevor das Erbe an die nächste Generation fällt, braucht genau dieses Dokument.

Legal basis: BGB §2265 (Gemeinschaftliches Testament); BGB §2269 (Einheitslösung)

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Was ein Berliner Testament ist

Das Berliner Testament ist eine besondere Form des gemeinschaftlichen Testaments. Für Ehegatten ergibt sich die Möglichkeit aus BGB § 2265; für eingetragene Lebenspartner gilt dasselbe aufgrund von § 10 Abs. 4 LPartG, der die §§ 2266 bis 2272 BGB entsprechend anwendbar erklärt. In beiden Fällen können die Partner in einer einzigen Urkunde letztwillige Verfügungen gemeinsam treffen. Der charakteristische Kern: Beim Tod des Erstversterbenden beerbt der überlebende Partner ihn vollständig. Erst wenn auch der überlebende Partner stirbt, geht das gesamte Vermögen auf die zuvor bestimmten Schlusserben über — häufig die gemeinsamen Kinder.

Für diese Konstruktion hat das Gesetz in BGB § 2269 einen eigenen Begriff geprägt: die Einheitslösung. Wählen die Erblasser die Einheitslösung ausdrücklich, wird das beim Tod des Erstversterbenden übergegangene Vermögen so behandelt, als hätte es dem überlebenden Partner von Anfang an gehört. Der überlebende Partner kann damit über das gesamte Nachlassvermögen verfügen wie über eigenes Eigentum — mit den Einschränkungen, die das Paar im Testament selbst festgelegt hat.

Das Berliner Testament unterscheidet sich damit grundlegend von einem Einzeltestament: Nicht jeder Partner errichtet eine getrennte letztwillige Verfügung, sondern beide handeln gemeinsam und in gegenseitiger Abhängigkeit.

Wann ein Berliner Testament sinnvoll ist

Ein Berliner Testament kommt vor allem für verheiratete Paare oder eingetragene Lebenspartner in Frage, die folgende Ziele verfolgen:

Absicherung des überlebenden Partners. Ohne Testament würden Kinder beim Tod eines Elternteils sofort als gesetzliche Miterben in Erscheinung treten. Der überlebende Elternteil müsste sich dann mit den Kindern in eine Erbengemeinschaft teilen — ein Umstand, der die freie Verfügung über das gemeinsame Heim oder Ersparnisse erheblich erschweren kann. Das Berliner Testament verhindert das, indem der Überlebende zunächst Allein­erbe wird.

Klare Regelung für die nächste Generation. Das Paar legt im selben Dokument fest, wer nach dem Tod beider Partner das Vermögen erhält. Damit vermeidet man den Streit unter Geschwistern oder die Unsicherheit, ob ein neues Testament nach dem Erstversterbenden noch gilt.

Einfache Handhabung im Alltag. Weil nur ein einziges Dokument existiert, ist der Verwaltungsaufwand gering. Nach dem Tod des Erstversterbenden kann der überlebende Partner mit einem Erbschein oder dem gemeinschaftlichen Testament als Nachweis handeln.

Das Berliner Testament ist dagegen weniger geeignet, wenn einer der Partner Kinder aus einer früheren Beziehung hat, die beim Tod des Erstversterbenden nicht benachteiligt werden sollen. In solchen Konstellationen können Pflichtteilsrechte eine Rolle spielen, und es empfiehlt sich, frühzeitig professionellen Rat einzuholen.

Wesentliche Klauseln und Inhalte

Ein sorgfältig ausgearbeitetes Berliner Testament sollte folgende Regelungen enthalten:

Gegenseitige Allein­erbeneinsetzung. Die Kernaussage lautet, dass jeder Ehegatte den anderen zum alleinigen Erben seines Nachlasses bestimmt. Ohne diese Formulierung greift möglicherweise die gesetzliche Erbfolge.

Schlusserbenregelung. Das Paar benennt ausdrücklich, wer nach dem Tod des Länger­lebenden erbt. Üblich sind die gemeinsamen Kinder zu gleichen Teilen, aber auch Enkelkinder, andere Verwandte oder gemeinnützige Organisationen sind möglich.

Einheitslösung nach BGB § 2269. Um klarzustellen, dass das gesamte Vermögen als eine Einheit auf den überlebenden Partner übergeht, sollte die Einheitslösung ausdrücklich gewählt und benannt werden. Ohne diesen Hinweis kann Unklarheit entstehen, ob eine Trennungslösung — getrennte Erbmassen — gewollt ist.

Bindungswirkung und Widerruf. Beim gemeinschaftlichen Testament nach BGB § 2265 sind bestimmte Verfügungen wechselbezüglich, das heißt, sie stehen in inhaltlichem Zusammenhang miteinander. Eine Partei kann eine solche wechselbezügliche Verfügung zu Lebzeiten des anderen nur durch notarielle Erklärung widerrufen und muss diesen Widerruf dem anderen zustellen. Nach dem Tod des Erstversterbenden ist der Überlebende an die getroffenen Regelungen gebunden, soweit diese wechselbezüglich sind — er kann sie also grundsätzlich nicht mehr einseitig ändern.

Pflichtteilsstrafklausel. Viele Paare fügen eine sogenannte Pflichtteilsstrafklausel ein: Wer nach dem Tod des Erstversterbenden seinen Pflichtteil verlangt, soll auch beim Tod des Überlebenden nur den Pflichtteil erhalten. Diese Klausel schützt den überlebenden Partner davor, unmittelbar nach dem Todesfall mit Geldansprüchen konfrontiert zu werden.

Vor­erbschaft oder Nacherbschaft als Alternative. Statt der Einheitslösung können Paare die Vor- und Nacherbschaft wählen: Der Überlebende wird Vorerbe und die Kinder werden Nacherben. Dabei bleibt das Erstversterbenden-Vermögen rechtlich getrennt, und der Vorerbe unterliegt bestimmten Beschränkungen. Welche Lösung besser passt, hängt von den individuellen Vermögensverhältnissen ab.

Wie das Berliner Testament aufgesetzt wird

Für die Errichtung eines wirksamen Berliner Testaments gelten klare formale Anforderungen:

Handschriftliche Form. Möchten die Eheleute ohne Notar auskommen, muss ein Partner das gesamte Testament eigenhändig schreiben und unterschreiben; der andere Partner unterschreibt ebenfalls unter Angabe von Ort und Datum. Wichtig: Maschinenschrift oder ausgedruckte Vorlagen reichen für den handschriftlichen Teil nicht aus — der Text selbst muss von Hand geschrieben sein.

Notarielle Beurkundung. Alternativ können beide Partner das Testament gemeinsam vor einem Notar erklären. Das notarielle Testament bietet mehr Rechtssicherheit, weil der Notar die Echtheit und Rechtswirksamkeit prüft und auf mögliche Fallstricke hinweist.

Inhalt prüfen. Vor der Unterschrift sollten beide Partner sicherstellen, dass die Schlusserben eindeutig benannt sind, die Einheitslösung oder die gewählte Alternative ausdrücklich erwähnt ist und die Pflichtteilsstrafklausel — sofern gewünscht — aufgenommen wurde.

Aufbewahrung. Das Original gehört an einen sicheren Ort. Eine Hinterlegung beim Nachlassgericht oder beim Notar empfiehlt sich, damit das Testament nach dem Todesfall sicher aufgefunden wird und nicht in Vergessenheit gerät.

Wer sich beim Aufbau des Dokuments unsicher ist, findet unter Berliner Testament eine kostenlose Vorlage, die alle wesentlichen Klauseln strukturiert abdeckt und an die eigene Situation angepasst werden kann.

Typische Fehler und wie man sie vermeidet

Fehler beim Berliner Testament haben oft weitreichende Folgen, weil das Dokument nach dem Tod des Erstversterbenden bindend ist. Folgende Punkte führen besonders häufig zu Problemen:

Fehlende Schlusserben. Wer nur die gegenseitige Allein­erbeneinsetzung regelt, ohne Schlusserben zu benennen, überlässt die Verteilung des Vermögens nach dem Tod des Überlebenden der gesetzlichen Erbfolge. Das kann deutlich von den ursprünglichen Wünschen abweichen.

Unklare Wechselbezüglichkeit. Nicht jede Verfügung in einem gemeinschaftlichen Testament ist automatisch wechselbezüglich. Wenn nicht klar aus dem Text hervorgeht, welche Regelungen voneinander abhängen, entstehen Streitigkeiten darüber, ob der Überlebende bestimmte Anordnungen noch ändern darf.

Kein Widerruf zu Lebzeiten richtig bedacht. Paare gehen oft davon aus, das Testament jederzeit gemeinsam ändern zu können. Das stimmt zwar für eine einvernehmliche Änderung — allerdings muss dabei die Form gewahrt werden. Wer einseitig widerrufen will, muss dies notariell erklären und dem anderen zustellen. Ein formloser Brief oder eine mündliche Absprache genügt nicht.

Kein Ausschluss von Pflichtteilsansprüchen bedacht. Ohne Pflichtteilsstrafklausel können Kinder nach dem Tod des Erstversterbenden sofort ihren Pflichtteil einfordern, ohne dass das Testament dagegen schützt. Wer das vermeiden will, muss die Klausel ausdrücklich aufnehmen.

Testament nicht auffindbar. Ein Testament, das im Todesfall nicht gefunden wird, nützt niemandem. Die Hinterlegung beim zuständigen Gericht oder Notar ist deshalb keine bürokratische Formalität, sondern ein praktisch wichtiger Schritt.

Veränderte Lebensumstände nicht berücksichtigt. Heiratet ein Kind nach der Errichtung des Testaments, kommen Enkelkinder hinzu, oder verändert sich das Vermögen grundlegend — dann sollte das Paar prüfen, ob die ursprünglichen Regelungen noch passen. Zu Lebzeiten beider Partner ist eine gemeinsame Änderung in der Regel möglich; nach dem Tod des Erstversterbenden ist der Handlungsspielraum erheblich eingeschränkt.

Ein Berliner Testament schafft klare Verhältnisse und gibt beiden Partnern die Gewissheit, dass der jeweils andere im Ernstfall vollständig abgesichert ist. Wer die formalen Anforderungen beachtet, die wesentlichen Klauseln sorgfältig formuliert und das Dokument sicher aufbewahrt, legt damit ein belastbares Fundament für die Nachlassplanung als Paar.

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