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Real Estate Due Diligence Checklist Switzerland

Immobilien Due-Diligence-Checkliste Schweiz

Checkliste gemäss ZGB Art. 656-657, OR Art. 197-210

Gemäss ZGB Art. 656-657, OR Art. 197-210 | AltlV SR 814.680

1. ANGABEN KAEUFER UND OBJEKT

Käufer/Investor: [Käufer Name] Adresse: [Käufer Adresse] Berater: [Berater Name]

Objekt: [Objekt Adresse] Grundbuchnummer: [Grundbuchnummer] Objekttyp: [Objekttyp] Baujahr: [Baujahr] Kaufpreis: CHF [Kaufpreis] Datum Due Diligence: [DD Datum]

2. GRUNDBUCH-PRUEFUNG (ZGB ART. 942-977)

2.1

Aktueller Grundbuchauszug erhalten: [Grundbuchauszug erhalten]

2.2

Eigentumsverhältnisse geprüft: [Eigentumsverhältnisse geprüft]

2.3

Belastungen geprüft (Grundpfandrechte, Dienstbarkeiten, Vormerkungen): [Belastungen geprüft]

2.4

Gefundene Belastungen: [Belastungen Details]

3. BAUZONENSTATUS UND BAUBEWILLIGUNGEN

3.1

Bauzonenstatus beim Bauamt geprüft: [Bauzonenstatus bestätigt]

3.2

Nutzungszone: [Nutzungszone]

3.3

Baubewilligungen und Baupläne geprüft: [Baubewilligungen geprüft]

4. TECHNISCHE PRUEFUNG UND ENERGIE

4.1

Baugutachten eines Sachverständigen erhalten: [Baugutachten erhalten]

4.2

GEAK (Gebäudeenergieausweis der Kantone) geprüft: [GEAK geprüft]

4.3

GEAK-Energieklasse: [GEAK Klasse]

4.4

Kataster der belasteten Standorte (Altlasten) gemäss AltlV geprüft: [Altlasten geprüft]

Käufer/Investor

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Signature

Berater

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Signature

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What Is a Real Estate Due Diligence Checklist Switzerland?

Die Immobilien Due-Diligence-Checkliste ist ein in der Schweiz nach ZGB Art. 656-657 geregeltes rechtsverbindliches schriftliches Dokument. Der Begriff Due Diligence (lateinisch: gebührende Sorgfalt) bezeichnet den Prozess der sorgfaeltigen Prüufung einer Liegenschaft vor der Kaufentscheidung. Im Schweizer Immobilienrecht umfasst die Due Diligence drei Hauptbereiche: die rechtliche Due Diligence (Eigentumsverhältnisse, Grundbuchbelastungen, Baubewilligungen, Zonenrecht), die technische Due Diligence (Bauzustand, Energieeffizienz gemäss Gebäudeenergieausweis der Kantone GEAK, Haustechnik, Schadstoffbelastung) und die wirtschaftliche Due Diligence (Mieteinnahmen, Bewirtschaftungskosten, Investitionsbedarf, Marktbewertung).

Das Schweizer Grundbuchsystem (Grundbuch, Registre foncier) nach ZGB Art. 942 ff. ist das zentrale Register für sämtliche im Grundbuch eingetragenen Rechte, Belastungen und Beschränkungen: Grundpfandrechte (Schuldbriefe gemäss ZGB Art. 842 und Grundpfandverschreibungen gemäss ZGB Art. 824), Dienstbarkeiten (Grunddienstbarkeiten gemäss ZGB Art. 730-741 und persönliche Dienstbarkeiten), Vormerkungen von persönlichen Rechten (z.B. Mietrecht, Kaufsrecht, Vorkaufsrecht) sowie öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkungen. Der aktuelle Grundbuchauszug (Auszug aus dem Grundbuchblatt) kann beim zuständigen kantonalen Grundbuchamt (z.B. Grundbuchamt Zürich, Grundbuchamt Bern-Mittelland, Grundbuchamt Basel-Stadt, Grundbuchamt Genf) oder über das Portal terravis.ch (in Kantonen mit eGRIS) bezogen werden.

Besondere Bedeutung kommt in der Schweiz dem Kataster der belasteten Standorte (KbS) gemäss der Altlasten-Verordnung (AltlV, SR 814.680) zu: Standorte mit Bodenverunreinigungen (Altlasten aus früherem Industriebetrieb, Deponien, Unfällen) sind darin verzeichnet. Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) führt den nationalen Altlastenkataster, die Kantone führen kantonale Register — z.B. Altlastenkataster Kanton Zürich (AWEL), Altlastenkataster Kanton Bern (AWA), Altlastenkataster Kanton Basel-Landschaft (AUE). Sanierungskosten für Altlasten können in die Millionen gehen und den Liegenschaftswert dramatisch mindern.

In der schweizerischen Rechtsordnung dient dieses Dokument als formgebundene Erklärung zwischen Privaten oder zwischen Privatpersonen und kantonalen bzw. eidgenössischen Behörden. Die Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (BV, SR 101) räumt der Privatautonomie weitreichenden Schutz ein, was sich im Obligationenrecht (OR, SR 220) und im Zivilgesetzbuch (ZGB, SR 210) widerspiegelt. Bei der Verwendung in den Kantonen Zürich, Genf, Basel-Stadt, Bern, Waadt oder Tessin ist auf die jeweilige kantonale Praxis Rücksicht zu nehmen, etwa hinsichtlich notarieller Beurkundung gemäss kantonalem Beurkundungsgesetz oder Eintragung im kantonalen Handelsregister (HRegV, SR 221.411). Schweizer Gerichte legen das Vertrauensprinzip nach Art. 18 OR und das Bundesgerichtsentscheide BGE 138 III 67 als Massstab an, sodass eine klare und vollständige Formulierung jeder Bestimmung essenziell ist.

When Do You Need a Real Estate Due Diligence Checklist Switzerland?

Eine Immobilien Due-Diligence-Checkliste in der Schweiz ist immer dann beizuziehen, wenn eine Liegenschaft erworben oder eine grössere Investition in eine Immobilie getätigt werden soll. Grundsatz: Vor dem Abschluss eines Kaufvertrags — und damit vor der notariellen Beurkundung nach OR Art. 216 — sollte die Due Diligence vollständig abgeschlossen sein, da spätere Rücktritte aus dem beurkundeten Kaufvertrag rechtlich schwierig und kostspielig sind.

Beim Kauf eines Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung durch Privatpersonen ist die Due Diligence besonders wichtig, da es sich häufig um die grösste Einzelinvestition des Lebens handelt. Technische Mängel (veraltete Heizungsanlage, sanierungsbedürftige Gebäudehülle, undichtes Dach) können den Wert einer Liegenschaft um Hunderttausende Franken mindern. Das Bundesgericht (BGer) hat in BGE 130 III 686 präzisiert, dass der Käufer, der Mängel bei einer Besichtigung hätte erkennen können, seine Gewährleistungsansprüche nach OR Art. 199 verliert — gründliche Due Diligence ist also auch Selbstschutz.

Bei Investoren, die ein Mehrfamilienhaus oder eine Gewerbeliegenschaft erwerben, umfasst die wirtschaftliche Due Diligence zusätzlich die Prüfung aller Mietverträge, Mietzinseinnahmen, Leerstanssätze, Betriebskosten und des Renovationsbedarfs. Schweizer Institutionelle Investoren (Pensionskassen, Versicherungsgesellschaften, Anlagestiftungen gemäss Anlagestiftungsgesetz ASG) sind gesetzlich zu einer solchen Sorgfaltsprüfung verpflichtet.

Bei Baulandparzellen ist eine Zonenrechtsprüfung unerlasslich: Der Bauzonenstatus (Wohnzone, Gewerbezone, Landwirtschaftszone, Schutzzone) bestimmt, ob und was gebaut werden darf. Die Raumplanungsgesetzgebung (RPG, SR 700) und die kantonalen Raumplanungsgesetze sowie die kommunalen Bau- und Zonenordnungen (BZO) setzen enge Grenzen. Baulandreserven können durch Umzonungen wertlos werden. Das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) und die kantonalen Raumplanungsämter geben Auskunft.

In der Praxis wird das Dokument insbesondere im KMU-Umfeld sowie bei Selbständigerwerbenden der Branchen Bau, Gastronomie, IT und Beratung häufig gefordert, sei es bei Vertragsabschluss, bei Anpassung infolge gesetzlicher Änderungen wie der MWST-Reform vom 1.1.2024 (Erhöhung des Normalsatzes auf 8.1 Prozent) oder bei behördlichen Eingaben an die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV), das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) oder die Schweizerische Ausgleichskasse (AHV/IV). Auch im grenzüberschreitenden Verkehr mit der EU, insbesondere im Rahmen der Bilateralen Verträge und des Personenfreizügigkeitsabkommens (FZA), kann das Dokument zur Vorlage bei ausländischen Stellen oder zur Beantragung von Bewilligungen erforderlich sein. Forms-legal.com bietet die hier angebotene Vorlage in schweizerischer Hochsprache und unter Berücksichtigung der einschlägigen Bundesgesetze.

What to Include in Your Real Estate Due Diligence Checklist Switzerland

Eine vollständige Immobilien Due-Diligence-Checkliste in der Schweiz gemäss ZGB Art. 656-657 und OR Art. 197-210 umfasst folgende Prüfbereiche.

Rechtliche Due Diligence — Grundbuchprüfung: Einholung eines aktuellen Grundbuchauszugs (Grundbuchblatt, Auszug aus Hauptbuch und Tagesregister) beim zuständigen kantonalen Grundbuchamt. Prüfung der Eigentumsverhältnisse: Ist der Verkäufer tatsächlich als Eigentümer eingetragen? Bestehen Miteigentumsanteile oder Gesamteigentumsrechte Dritter? Analyse aller im Grundbuch eingetragenen Belastungen: Schuldbriefe gemäss ZGB Art. 842 (Betrag, Rang, Gläubiger, Zahlstellbank), Grundpfandverschreibungen, Dienstbarkeiten (Wegrechte, Leitungsrechte, Baurechte), Vor-merkungen (Mietrechte, Kaufsrechte, Vorkaufsrechte, Baurecht) und öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkungen.

Bauzonenstatus und Baurecht: Anfrage beim kommunalen Bauamt (z.B. Stadtbauamt Zürich, Bauinspektorat Basel-Stadt, Hochbauamt Bern) über die Nutzungszone, Ueberbauungsziffer, Geschossflächen-verhältnis, Grenzabstände und Baulinien. Sichtung der Baubewilligungsakte für alle bewilligungspflichtigen Ausbauten und Renovationen — unbewilligte Umbauten können nachträgliche Abbruch-verfügungen auslösen. Prüfung auf hängige Baurekurse oder Nutzungsplanungsverfahren.

Technische Due Diligence — Bauzustand: Beizug eines diplomierten Bausachverständigen oder Architekten (SIA-Mitglied) zur Beurteilung des Bauzustands. Prüfung der Haustechnik (Heizungsanlage, Sanitär, Elektroanlagen), Gebäudehülle (Dach, Fassade, Fenster), Keller und Estrich auf Feuchtigkeitsschäden, Schimmel und Setzungsrisse.

Energieprüfung (GEAK): Einholung des Gebäudeenergieausweises der Kantone (GEAK), der die Energieeffizienz der Gebäudehülle (Klassen A-G) und die Gesamtenergieeffizienz bewertet. Viele Kantone — z.B. Zürich (ab 2023 Pflicht bei Handänderung), Bern, Luzern — verlangen den GEAK bei Eigentumsübergang. Eine niedrige GEAK-Klasse (E, F, G) signalisiert hohen Sanierungsbedarf gemäss MuKEn (Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich).

Altlastenkataster: Abfrage des kantonalen Katasters der belasteten Standorte (KbS) gemäss AltlV (SR 814.680). Vorsicht bei früheren Industrie-, Tanklager- oder Deponiestandorten. Sanierungsverantwortung liegt nach USG Art. 32d beim jeweiligen Verursacher, kann aber bei unbekannten Verursachern auf den Eigentümer ubergehen.

Wirtschaftliche Due Diligence: Bei Renditeobjekten Prüfung der Mietverträge, Leerstanssätze, Brutto- und Nettomietrendite im Vergleich zu kantonalen Benchmarks. Analyse der Bewirtschaftungskosten, des Investitionsbedarfs und des Erneuerungsfonds (bei STWEG). forms-legal.com bietet diese Checkliste als Arbeitsinstrument; für komplexe Transaktionen empfiehlt sich die Hinzuziehung eines Schweizer Immobilienrechtsanwalts, Sachverständigen und Steuerberaters.

Weitere Pflichtangaben und Best Practices: Praxisempfehlungen aus der Schweizer Rechtsprechung weisen darauf hin, dass Klarheit und Vollständigkeit der wesentlichen Vertragsbestandteile direkt die Durchsetzbarkeit beeinflussen. Bei Unsicherheiten lohnt sich eine Beratung beim zuständigen Kantonsamt oder durch einen Fachanwalt der Schweizerischen Anwaltskammer (SAV). Die kantonalen Schlichtungsbehörden für arbeitsrechtliche Streitigkeiten erleichtern aussergerichtliche Lösungen vor einem allfälligen Gang ans Gericht. Die Eidgenössische Schiedskommission und Bundesgerichtsentscheide BGE 138 III 67 sowie BGE 142 III 626 liefern Orientierung zur Vertragsauslegung nach Art. 18 OR (Vertrauensprinzip). Zudem helfen Mustervorlagen wie auf forms-legal.com bei der Wahrung der Schriftform und Vermeidung von Formmängeln nach OR Art. 11 ff. Obligatorisch ist die korrekte Bezeichnung der Parteien mit Wohnsitz bzw. Sitz, das Datum nach Schweizer Format DD.MM.YYYY sowie eine eigenhändige oder qualifiziert elektronische Unterschrift nach ZertES (SR 943.03).

How to Fill Out Your Real Estate Due Diligence Checklist Switzerland

Für eine systematische Immobilien Due Diligence in der Schweiz gehen Sie wie folgt vor. Beginnen Sie mit der Beschaffung des Grundbuchauszugs beim zuständigen Grundbuchamt — in Kantonen mit eGRIS-System (z.B. Kanton Zürich) können Grundbuchauszuge über das Online-Portal terravis.ch bezogen werden. Bestellen Sie den vollständigen Auszug mit Hauptbucheintrag, Tagesregisterauszug und Plan. Die Kosten liegen je nach Kanton bei CHF 30-80.

Führen Sie eine Zonenrechtsprüfung beim kommunalen Bauamt durch: Beantragen Sie einen Baurechtlichen Vorbescheid oder eine Auskunft über die Nutzungszone, zulassige Nutzung, Geschossfläche und allfällige Sonderbauvorschriften. Konsultieren Sie den kantonalen Richtplan und den kommunalen Zonenplan — diese sind häufig online abrufbar (z.B. GIS-Browser Kanton Zürich, Map.geo.admin.ch für Bundesebene).

Beauftragen Sie einen diplomierten Bausachverständigen (z.B. SIA-Ingenieur, TU-Absolvent Bauingenieurwesen oder Architektur) mit der technischen Inspection. Fordern Sie vom Verkäufer alle verfuegbaren Unterlagen ein: Baupläne, Baubewilligungen, Energieausweis GEAK, Wartungsvertragsnachweise für Heizung und Liftanlage sowie Garantiescheine für Einbauten.

Führen Sie die Altlastenabfrage durch: Die kantonalen Umweltämter (AWEL Zürich, AWA Bern, AUE Basel-Landschaft, DGE Genf) stellen Auszüge aus dem Altlastenkataster aus. Das nationale Altlastenportal des BAFU gibt einen ersten Überblick. Bei Verdacht beauftragen Sie ein akkreditiertes Bodenlabor mit einer Bodenprobe.

Beschaffen Sie bei Renditeliegenschaften sämtliche Mietverträge und Betriebskostenabrechungen der letzten drei Jahre. Berechnen Sie die Nettoanfangsrendite (NAR) im Vergleich zu Marktbenchmarks — die Swiss Real Estate Institute (SREI) und Wuest Partner AG publizieren kantonale Renditeindizes.

Schritt-für-Schritt-Anleitung mit Validierungsprüfung: Nach Erstellung des Dokuments empfiehlt sich eine Endkontrolle durch eine zweite Person — bei Unternehmen idealerweise durch die Personalabteilung, die Treuhandstelle oder den HR-Verantwortlichen, bei Privatpersonen durch einen Notar des Kantons oder einen Rechtsbeistand. Die zentralen Schritte umfassen: Identifikation der Vertragsparteien mit vollständigen Adressen und gegebenenfalls Handelsregisternummer (Zefix-Nummer abrufbar unter www.zefix.ch), präzise Beschreibung der Leistung mit messbaren Kriterien, klare Regelung von Vergütung in Schweizer Franken (CHF) mit Mehrwertsteuer (MWST 8.1% gemäss MWSTG seit 1.1.2024), Vereinbarung von Fristen nach DD.MM.YYYY-Format, sowie Kündigungs- und Streitbeilegungsmechanismen. Vor der Unterschrift sollten beide Parteien den finalen Wortlaut sorgfältig durchlesen und gegebenenfalls Anpassungen vornehmen. Die elektronische Signatur nach ZertES (SR 943.03) ist der handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt, sofern sie qualifizierte elektronische Signatur (QES) ist.

Common Mistakes to Avoid in Your Real Estate Due Diligence Checklist Switzerland

Bei Immobilien-Käufen in der Schweiz treten wiederholt typische Due-Diligence-Fehler auf. Der häufigste Fehler ist die unterlassene Grundbuchprüfung: Käufer vertrauen auf die Angaben des Verkäufers, ohne den aktuellen Grundbuchauszug einzuholen. Dabei kann der Grundbuchauszug nicht deklarierte Belastungen wie Wegrechte, Leitunsrechte oder ausstehende Hypotheken offenbaren, die den Wert erheblich mindern.

Ein weiterer häufiger Fehler ist das Unterlassen der Altlastenabfrage: Besonders bei alten Industriestandorten, Tanklagern oder früheren Wäschereien kann der Boden schwer belastet sein. Sanierungskosten von CHF 500'000 bis mehreren Millionen sind nicht selten. Bei Liegenschaften mit GEAK-Klasse E, F oder G unterschätzen Käufer den Sanierungsbedarf und die Energiekosten — die kantonalen Energievorschriften (z.B. MuKEn 2014, kantonale Umsetzungsgesetze) können künftig Sanierungen erfordern.

Schliesslich vergessen viele Käufer, unbewilligte Ausbauten zu prüfen: Ein Dachstockausbau oder ein Wintergarten ohne Baubewilligung kann von der Gemeinde zum Abbruch gezwungen werden. Sorgfältige Due Diligence verhindert boese Überraschungen nach dem Kauf.

Häufige Fehlerquellen in der Praxis sind: Verwendung deutscher (nicht schweizerischer) Rechtsbegriffe — etwa BGB-Paragraphen statt OR-Artikel, falsche Schreibweise von 'ss' (in der Schweiz ohne Eszett 'ß'), Vergessen der MWST-Position bei vergütungspflichtigen Leistungen, fehlende Angabe der Schweizer Sozialversicherungsnummer (AHV-Nummer im Format 756.XXXX.XXXX.XX), Verwechslung von Kündigungsterminen mit Kündigungsfristen nach Art. 335c OR, sowie unklare Gerichtsstandsklauseln. Vermeiden Sie unbedingt das Kopieren ausländischer Musterverträge ohne Anpassung an Schweizer Recht. Bei elektronischer Signatur achten Sie darauf, dass nur eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) nach ZertES (SR 943.03) der handschriftlichen Unterschrift rechtlich gleichgestellt ist — fortgeschrittene oder einfache elektronische Signaturen genügen nicht für Geschäfte mit Schriftform-Erfordernis.

Sources & Citations

Statutory citations link to official government sources.

  1. OR Art. 216CH official
  2. OR Art. 199CH official
  3. OR Art. 197CH official
  4. OR Art. 11CH official
  5. OR Art. 201CH official
  6. OR Art. 210CH official
  7. OR Art. 200CH official
  8. Art. 18 ORCH official
  9. Art. 335c ORCH official
  10. ZGB Art. 656CH official
  11. ZGB Art. 942CH official
  12. ZGB Art. 842CH official
  13. ZGB Art. 824CH official
  14. ZGB Art. 730CH official
  15. Art. 8 ZGBCH official
  16. Art. 657 ZGBCH official
  17. Art. 512 ZGBCH official

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