Real Estate Due Diligence Checklist Switzerland
Checkliste gemäss ZGB Art. 656-657, OR Art. 197-210
Gemäss ZGB Art. 656-657, OR Art. 197-210 | AltlV SR 814.680
1. ANGABEN KAEUFER UND OBJEKT
Käufer/Investor: [Käufer Name] Adresse: [Käufer Adresse] Berater: [Berater Name]
Objekt: [Objekt Adresse] Grundbuchnummer: [Grundbuchnummer] Objekttyp: [Objekttyp] Baujahr: [Baujahr] Kaufpreis: CHF [Kaufpreis] Datum Due Diligence: [DD Datum]
2. GRUNDBUCH-PRUEFUNG (ZGB ART. 942-977)
Aktueller Grundbuchauszug erhalten: [Grundbuchauszug erhalten]
Eigentumsverhältnisse geprüft: [Eigentumsverhältnisse geprüft]
Belastungen geprüft (Grundpfandrechte, Dienstbarkeiten, Vormerkungen): [Belastungen geprüft]
Gefundene Belastungen: [Belastungen Details]
3. BAUZONENSTATUS UND BAUBEWILLIGUNGEN
Bauzonenstatus beim Bauamt geprüft: [Bauzonenstatus bestätigt]
Nutzungszone: [Nutzungszone]
Baubewilligungen und Baupläne geprüft: [Baubewilligungen geprüft]
4. TECHNISCHE PRUEFUNG UND ENERGIE
Baugutachten eines Sachverständigen erhalten: [Baugutachten erhalten]
GEAK (Gebäudeenergieausweis der Kantone) geprüft: [GEAK geprüft]
GEAK-Energieklasse: [GEAK Klasse]
Kataster der belasteten Standorte (Altlasten) gemäss AltlV geprüft: [Altlasten geprüft]
Käufer/Investor
________________
Signature
Berater
________________
Signature
What Is a Real Estate Due Diligence Checklist Switzerland?
Die Immobilien Due-Diligence-Checkliste ist ein in der Schweiz nach ZGB Art. 656-657 geregeltes rechtsverbindliches schriftliches Dokument. Der Begriff Due Diligence (lateinisch: gebührende Sorgfalt) bezeichnet den Prozess der sorgfaeltigen Prüufung einer Liegenschaft vor der Kaufentscheidung. Im Schweizer Immobilienrecht umfasst die Due Diligence drei Hauptbereiche: die rechtliche Due Diligence (Eigentumsverhältnisse, Grundbuchbelastungen, Baubewilligungen, Zonenrecht), die technische Due Diligence (Bauzustand, Energieeffizienz gemäss Gebäudeenergieausweis der Kantone GEAK, Haustechnik, Schadstoffbelastung) und die wirtschaftliche Due Diligence (Mieteinnahmen, Bewirtschaftungskosten, Investitionsbedarf, Marktbewertung).
Das Schweizer Grundbuchsystem (Grundbuch, Registre foncier) nach ZGB Art. 942 ff. ist das zentrale Register für sämtliche im Grundbuch eingetragenen Rechte, Belastungen und Beschränkungen: Grundpfandrechte (Schuldbriefe gemäss ZGB Art. 842 und Grundpfandverschreibungen gemäss ZGB Art. 824), Dienstbarkeiten (Grunddienstbarkeiten gemäss ZGB Art. 730-741 und persönliche Dienstbarkeiten), Vormerkungen von persönlichen Rechten (z.B. Mietrecht, Kaufsrecht, Vorkaufsrecht) sowie öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkungen. Der aktuelle Grundbuchauszug (Auszug aus dem Grundbuchblatt) kann beim zuständigen kantonalen Grundbuchamt (z.B. Grundbuchamt Zürich, Grundbuchamt Bern-Mittelland, Grundbuchamt Basel-Stadt, Grundbuchamt Genf) oder über das Portal terravis.ch (in Kantonen mit eGRIS) bezogen werden.
Besondere Bedeutung kommt in der Schweiz dem Kataster der belasteten Standorte (KbS) gemäss der Altlasten-Verordnung (AltlV, SR 814.680) zu: Standorte mit Bodenverunreinigungen (Altlasten aus früherem Industriebetrieb, Deponien, Unfällen) sind darin verzeichnet. Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) führt den nationalen Altlastenkataster, die Kantone führen kantonale Register — z.B. Altlastenkataster Kanton Zürich (AWEL), Altlastenkataster Kanton Bern (AWA), Altlastenkataster Kanton Basel-Landschaft (AUE). Sanierungskosten für Altlasten können in die Millionen gehen und den Liegenschaftswert dramatisch mindern.
In der schweizerischen Rechtsordnung dient dieses Dokument als formgebundene Erklärung zwischen Privaten oder zwischen Privatpersonen und kantonalen bzw. eidgenössischen Behörden. Die Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (BV, SR 101) räumt der Privatautonomie weitreichenden Schutz ein, was sich im Obligationenrecht (OR, SR 220) und im Zivilgesetzbuch (ZGB, SR 210) widerspiegelt. Bei der Verwendung in den Kantonen Zürich, Genf, Basel-Stadt, Bern, Waadt oder Tessin ist auf die jeweilige kantonale Praxis Rücksicht zu nehmen, etwa hinsichtlich notarieller Beurkundung gemäss kantonalem Beurkundungsgesetz oder Eintragung im kantonalen Handelsregister (HRegV, SR 221.411). Schweizer Gerichte legen das Vertrauensprinzip nach Art. 18 OR und das Bundesgerichtsentscheide BGE 138 III 67 als Massstab an, sodass eine klare und vollständige Formulierung jeder Bestimmung essenziell ist.
When Do You Need a Real Estate Due Diligence Checklist Switzerland?
Eine Immobilien Due-Diligence-Checkliste in der Schweiz ist immer dann beizuziehen, wenn eine Liegenschaft erworben oder eine grössere Investition in eine Immobilie getätigt werden soll. Grundsatz: Vor dem Abschluss eines Kaufvertrags — und damit vor der notariellen Beurkundung nach OR Art. 216 — sollte die Due Diligence vollständig abgeschlossen sein, da spätere Rücktritte aus dem beurkundeten Kaufvertrag rechtlich schwierig und kostspielig sind.
Beim Kauf eines Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung durch Privatpersonen ist die Due Diligence besonders wichtig, da es sich häufig um die grösste Einzelinvestition des Lebens handelt. Technische Mängel (veraltete Heizungsanlage, sanierungsbedürftige Gebäudehülle, undichtes Dach) können den Wert einer Liegenschaft um Hunderttausende Franken mindern. Das Bundesgericht (BGer) hat in BGE 130 III 686 präzisiert, dass der Käufer, der Mängel bei einer Besichtigung hätte erkennen können, seine Gewährleistungsansprüche nach OR Art. 199 verliert — gründliche Due Diligence ist also auch Selbstschutz.
Bei Investoren, die ein Mehrfamilienhaus oder eine Gewerbeliegenschaft erwerben, umfasst die wirtschaftliche Due Diligence zusätzlich die Prüfung aller Mietverträge, Mietzinseinnahmen, Leerstanssätze, Betriebskosten und des Renovationsbedarfs. Schweizer Institutionelle Investoren (Pensionskassen, Versicherungsgesellschaften, Anlagestiftungen gemäss Anlagestiftungsgesetz ASG) sind gesetzlich zu einer solchen Sorgfaltsprüfung verpflichtet.
Bei Baulandparzellen ist eine Zonenrechtsprüfung unerlasslich: Der Bauzonenstatus (Wohnzone, Gewerbezone, Landwirtschaftszone, Schutzzone) bestimmt, ob und was gebaut werden darf. Die Raumplanungsgesetzgebung (RPG, SR 700) und die kantonalen Raumplanungsgesetze sowie die kommunalen Bau- und Zonenordnungen (BZO) setzen enge Grenzen. Baulandreserven können durch Umzonungen wertlos werden. Das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) und die kantonalen Raumplanungsämter geben Auskunft.
In der Praxis wird das Dokument insbesondere im KMU-Umfeld sowie bei Selbständigerwerbenden der Branchen Bau, Gastronomie, IT und Beratung häufig gefordert, sei es bei Vertragsabschluss, bei Anpassung infolge gesetzlicher Änderungen wie der MWST-Reform vom 1.1.2024 (Erhöhung des Normalsatzes auf 8.1 Prozent) oder bei behördlichen Eingaben an die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV), das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) oder die Schweizerische Ausgleichskasse (AHV/IV). Auch im grenzüberschreitenden Verkehr mit der EU, insbesondere im Rahmen der Bilateralen Verträge und des Personenfreizügigkeitsabkommens (FZA), kann das Dokument zur Vorlage bei ausländischen Stellen oder zur Beantragung von Bewilligungen erforderlich sein. Forms-legal.com bietet die hier angebotene Vorlage in schweizerischer Hochsprache und unter Berücksichtigung der einschlägigen Bundesgesetze.
What to Include in Your Real Estate Due Diligence Checklist Switzerland
Eine vollständige Immobilien Due-Diligence-Checkliste in der Schweiz gemäss ZGB Art. 656-657 und OR Art. 197-210 umfasst folgende Prüfbereiche.
Rechtliche Due Diligence — Grundbuchprüfung: Einholung eines aktuellen Grundbuchauszugs (Grundbuchblatt, Auszug aus Hauptbuch und Tagesregister) beim zuständigen kantonalen Grundbuchamt. Prüfung der Eigentumsverhältnisse: Ist der Verkäufer tatsächlich als Eigentümer eingetragen? Bestehen Miteigentumsanteile oder Gesamteigentumsrechte Dritter? Analyse aller im Grundbuch eingetragenen Belastungen: Schuldbriefe gemäss ZGB Art. 842 (Betrag, Rang, Gläubiger, Zahlstellbank), Grundpfandverschreibungen, Dienstbarkeiten (Wegrechte, Leitungsrechte, Baurechte), Vor-merkungen (Mietrechte, Kaufsrechte, Vorkaufsrechte, Baurecht) und öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkungen.
Bauzonenstatus und Baurecht: Anfrage beim kommunalen Bauamt (z.B. Stadtbauamt Zürich, Bauinspektorat Basel-Stadt, Hochbauamt Bern) über die Nutzungszone, Ueberbauungsziffer, Geschossflächen-verhältnis, Grenzabstände und Baulinien. Sichtung der Baubewilligungsakte für alle bewilligungspflichtigen Ausbauten und Renovationen — unbewilligte Umbauten können nachträgliche Abbruch-verfügungen auslösen. Prüfung auf hängige Baurekurse oder Nutzungsplanungsverfahren.
Technische Due Diligence — Bauzustand: Beizug eines diplomierten Bausachverständigen oder Architekten (SIA-Mitglied) zur Beurteilung des Bauzustands. Prüfung der Haustechnik (Heizungsanlage, Sanitär, Elektroanlagen), Gebäudehülle (Dach, Fassade, Fenster), Keller und Estrich auf Feuchtigkeitsschäden, Schimmel und Setzungsrisse.
Energieprüfung (GEAK): Einholung des Gebäudeenergieausweises der Kantone (GEAK), der die Energieeffizienz der Gebäudehülle (Klassen A-G) und die Gesamtenergieeffizienz bewertet. Viele Kantone — z.B. Zürich (ab 2023 Pflicht bei Handänderung), Bern, Luzern — verlangen den GEAK bei Eigentumsübergang. Eine niedrige GEAK-Klasse (E, F, G) signalisiert hohen Sanierungsbedarf gemäss MuKEn (Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich).
Altlastenkataster: Abfrage des kantonalen Katasters der belasteten Standorte (KbS) gemäss AltlV (SR 814.680). Vorsicht bei früheren Industrie-, Tanklager- oder Deponiestandorten. Sanierungsverantwortung liegt nach USG Art. 32d beim jeweiligen Verursacher, kann aber bei unbekannten Verursachern auf den Eigentümer ubergehen.
Wirtschaftliche Due Diligence: Bei Renditeobjekten Prüfung der Mietverträge, Leerstanssätze, Brutto- und Nettomietrendite im Vergleich zu kantonalen Benchmarks. Analyse der Bewirtschaftungskosten, des Investitionsbedarfs und des Erneuerungsfonds (bei STWEG). forms-legal.com bietet diese Checkliste als Arbeitsinstrument; für komplexe Transaktionen empfiehlt sich die Hinzuziehung eines Schweizer Immobilienrechtsanwalts, Sachverständigen und Steuerberaters.
Weitere Pflichtangaben und Best Practices: Praxisempfehlungen aus der Schweizer Rechtsprechung weisen darauf hin, dass Klarheit und Vollständigkeit der wesentlichen Vertragsbestandteile direkt die Durchsetzbarkeit beeinflussen. Bei Unsicherheiten lohnt sich eine Beratung beim zuständigen Kantonsamt oder durch einen Fachanwalt der Schweizerischen Anwaltskammer (SAV). Die kantonalen Schlichtungsbehörden für arbeitsrechtliche Streitigkeiten erleichtern aussergerichtliche Lösungen vor einem allfälligen Gang ans Gericht. Die Eidgenössische Schiedskommission und Bundesgerichtsentscheide BGE 138 III 67 sowie BGE 142 III 626 liefern Orientierung zur Vertragsauslegung nach Art. 18 OR (Vertrauensprinzip). Zudem helfen Mustervorlagen wie auf forms-legal.com bei der Wahrung der Schriftform und Vermeidung von Formmängeln nach OR Art. 11 ff. Obligatorisch ist die korrekte Bezeichnung der Parteien mit Wohnsitz bzw. Sitz, das Datum nach Schweizer Format DD.MM.YYYY sowie eine eigenhändige oder qualifiziert elektronische Unterschrift nach ZertES (SR 943.03).
How to Fill Out Your Real Estate Due Diligence Checklist Switzerland
Für eine systematische Immobilien Due Diligence in der Schweiz gehen Sie wie folgt vor. Beginnen Sie mit der Beschaffung des Grundbuchauszugs beim zuständigen Grundbuchamt — in Kantonen mit eGRIS-System (z.B. Kanton Zürich) können Grundbuchauszuge über das Online-Portal terravis.ch bezogen werden. Bestellen Sie den vollständigen Auszug mit Hauptbucheintrag, Tagesregisterauszug und Plan. Die Kosten liegen je nach Kanton bei CHF 30-80.
Führen Sie eine Zonenrechtsprüfung beim kommunalen Bauamt durch: Beantragen Sie einen Baurechtlichen Vorbescheid oder eine Auskunft über die Nutzungszone, zulassige Nutzung, Geschossfläche und allfällige Sonderbauvorschriften. Konsultieren Sie den kantonalen Richtplan und den kommunalen Zonenplan — diese sind häufig online abrufbar (z.B. GIS-Browser Kanton Zürich, Map.geo.admin.ch für Bundesebene).
Beauftragen Sie einen diplomierten Bausachverständigen (z.B. SIA-Ingenieur, TU-Absolvent Bauingenieurwesen oder Architektur) mit der technischen Inspection. Fordern Sie vom Verkäufer alle verfuegbaren Unterlagen ein: Baupläne, Baubewilligungen, Energieausweis GEAK, Wartungsvertragsnachweise für Heizung und Liftanlage sowie Garantiescheine für Einbauten.
Führen Sie die Altlastenabfrage durch: Die kantonalen Umweltämter (AWEL Zürich, AWA Bern, AUE Basel-Landschaft, DGE Genf) stellen Auszüge aus dem Altlastenkataster aus. Das nationale Altlastenportal des BAFU gibt einen ersten Überblick. Bei Verdacht beauftragen Sie ein akkreditiertes Bodenlabor mit einer Bodenprobe.
Beschaffen Sie bei Renditeliegenschaften sämtliche Mietverträge und Betriebskostenabrechungen der letzten drei Jahre. Berechnen Sie die Nettoanfangsrendite (NAR) im Vergleich zu Marktbenchmarks — die Swiss Real Estate Institute (SREI) und Wuest Partner AG publizieren kantonale Renditeindizes.
Schritt-für-Schritt-Anleitung mit Validierungsprüfung: Nach Erstellung des Dokuments empfiehlt sich eine Endkontrolle durch eine zweite Person — bei Unternehmen idealerweise durch die Personalabteilung, die Treuhandstelle oder den HR-Verantwortlichen, bei Privatpersonen durch einen Notar des Kantons oder einen Rechtsbeistand. Die zentralen Schritte umfassen: Identifikation der Vertragsparteien mit vollständigen Adressen und gegebenenfalls Handelsregisternummer (Zefix-Nummer abrufbar unter www.zefix.ch), präzise Beschreibung der Leistung mit messbaren Kriterien, klare Regelung von Vergütung in Schweizer Franken (CHF) mit Mehrwertsteuer (MWST 8.1% gemäss MWSTG seit 1.1.2024), Vereinbarung von Fristen nach DD.MM.YYYY-Format, sowie Kündigungs- und Streitbeilegungsmechanismen. Vor der Unterschrift sollten beide Parteien den finalen Wortlaut sorgfältig durchlesen und gegebenenfalls Anpassungen vornehmen. Die elektronische Signatur nach ZertES (SR 943.03) ist der handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt, sofern sie qualifizierte elektronische Signatur (QES) ist.
Legal Requirements for Real Estate Due Diligence Checklist Switzerland
Die Immobilien Due Diligence in der Schweiz muss folgende gesetzliche Anforderungen und Rahmenbedingungen beachten. Sachgewährleistung: Der Verkäufer haftet gemäss OR Art. 197 für verborgene Mängel, die den Wert oder die Tauglichkeit der Liegenschaft erheblich beeinträchtigen. Die Mängelrügepflicht nach OR Art. 201 verlangt unverzügliche Rüge nach Entdeckung; verspätete Rüge führt zum Verfall des Gewährleistungsanspruchs. Die Verjärunsfrist beträgt nach OR Art. 210 zwei Jahre ab Eigentumsübertragung. Öffentlich bekannte Mängel (erkennbar bei sorgfältiger Besichtigung) sind von der Gewährleistung ausgenommen (OR Art. 200).
Öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkungen: Richtpläne, Nutzungspläne, Schutzzonen und öffentlich-rechtliche Dienstbarkeiten können die Nutzungsmögelichkeit erheblich einschränken. Das kantonale Raumplanungsgesetz (z.B. PBG ZH, BauG BE) und die kommunale Bau- und Zonenordnung (BZO) sind massgeblich. Altlastenrecht: Gemäss USG Art. 32c ff. und AltlV (SR 814.680) kann der Eigentümer eines belasteten Grundstücks unter Umständen zur Untersuchung und Sanierung verpflichtet werden. Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) und die kantonalen Umweltämter (z.B. AWEL Zürich, AWA Bern) entscheiden über Sanierungspflicht und Kostenverteilung.
Geldwäsche-Compliance: Notare und Immobilienmakler sind gemäss GwG (SR 955.0) verpflichtet, die wirtschaftlich Berechtigten zu identifizieren und Transaktionen oberhalb von CHF 100'000 einer Sorgfaltsprüfung zu unterziehen. Bei Verdacht muss die Meldestelle für Geldwäsche (MROS) informiert werden.
Die rechtlichen Anforderungen ergeben sich primär aus dem Schweizer Obligationenrecht (OR, SR 220) sowie aus spezialgesetzlichen Vorschriften wie dem Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG, SR 235.1) in der Fassung vom 1.9.2023, dem Bundesgesetz über die Information und Mitsprache der Arbeitnehmer (MitwG) und gegebenenfalls dem Arbeitsgesetz (ArG, SR 822.11). Die Beweislast für die Einhaltung richtet sich nach Art. 8 ZGB (Beweislastverteilung). Die Schriftform ist nach Art. 11 ff. OR zu wahren, wobei einfache Schriftform die Unterschrift aller Verpflichteten verlangt. Für bestimmte Geschäfte (Grundstückkauf, Erbvertrag, Ehegütervertrag) gilt nach Art. 657 ZGB bzw. Art. 512 ZGB die öffentliche Beurkundung als Gültigkeitsvoraussetzung. Forms-legal.com weist darauf hin, dass diese Vorlage als Ausgangspunkt dient und im Einzelfall durch einen zugelassenen Schweizer Notar oder Rechtsanwalt zu prüfen ist.
Common Mistakes to Avoid in Your Real Estate Due Diligence Checklist Switzerland
Bei Immobilien-Käufen in der Schweiz treten wiederholt typische Due-Diligence-Fehler auf. Der häufigste Fehler ist die unterlassene Grundbuchprüfung: Käufer vertrauen auf die Angaben des Verkäufers, ohne den aktuellen Grundbuchauszug einzuholen. Dabei kann der Grundbuchauszug nicht deklarierte Belastungen wie Wegrechte, Leitunsrechte oder ausstehende Hypotheken offenbaren, die den Wert erheblich mindern.
Ein weiterer häufiger Fehler ist das Unterlassen der Altlastenabfrage: Besonders bei alten Industriestandorten, Tanklagern oder früheren Wäschereien kann der Boden schwer belastet sein. Sanierungskosten von CHF 500'000 bis mehreren Millionen sind nicht selten. Bei Liegenschaften mit GEAK-Klasse E, F oder G unterschätzen Käufer den Sanierungsbedarf und die Energiekosten — die kantonalen Energievorschriften (z.B. MuKEn 2014, kantonale Umsetzungsgesetze) können künftig Sanierungen erfordern.
Schliesslich vergessen viele Käufer, unbewilligte Ausbauten zu prüfen: Ein Dachstockausbau oder ein Wintergarten ohne Baubewilligung kann von der Gemeinde zum Abbruch gezwungen werden. Sorgfältige Due Diligence verhindert boese Überraschungen nach dem Kauf.
Häufige Fehlerquellen in der Praxis sind: Verwendung deutscher (nicht schweizerischer) Rechtsbegriffe — etwa BGB-Paragraphen statt OR-Artikel, falsche Schreibweise von 'ss' (in der Schweiz ohne Eszett 'ß'), Vergessen der MWST-Position bei vergütungspflichtigen Leistungen, fehlende Angabe der Schweizer Sozialversicherungsnummer (AHV-Nummer im Format 756.XXXX.XXXX.XX), Verwechslung von Kündigungsterminen mit Kündigungsfristen nach Art. 335c OR, sowie unklare Gerichtsstandsklauseln. Vermeiden Sie unbedingt das Kopieren ausländischer Musterverträge ohne Anpassung an Schweizer Recht. Bei elektronischer Signatur achten Sie darauf, dass nur eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) nach ZertES (SR 943.03) der handschriftlichen Unterschrift rechtlich gleichgestellt ist — fortgeschrittene oder einfache elektronische Signaturen genügen nicht für Geschäfte mit Schriftform-Erfordernis.
Sources & Citations
Statutory citations link to official government sources.
- OR Art. 216CH official
- OR Art. 199CH official
- OR Art. 197CH official
- OR Art. 11CH official
- OR Art. 201CH official
- OR Art. 210CH official
- OR Art. 200CH official
- Art. 18 ORCH official
- Art. 335c ORCH official
- ZGB Art. 656CH official
- ZGB Art. 942CH official
- ZGB Art. 842CH official
- ZGB Art. 824CH official
- ZGB Art. 730CH official
- Art. 8 ZGBCH official
- Art. 657 ZGBCH official
- Art. 512 ZGBCH official
Cite this page
Reference this free template in an article, syllabus, or research note:
Forms Legal. (2026). Real Estate Due Diligence Checklist Switzerland (Switzerland) [Legal document template]. Forms Legal. https://forms-legal.com/switzerland/real-estate/purchase-sale/real-estate-due-diligence-checklist-switzerland
"Real Estate Due Diligence Checklist Switzerland (Switzerland)." Forms Legal, 2026, https://forms-legal.com/switzerland/real-estate/purchase-sale/real-estate-due-diligence-checklist-switzerland.
@misc{formslegal-real-estate-due-diligence-checklist-switzerland,
author = {{Forms Legal}},
title = {Real Estate Due Diligence Checklist Switzerland (Switzerland)},
year = {2026},
howpublished = {\url{https://forms-legal.com/switzerland/real-estate/purchase-sale/real-estate-due-diligence-checklist-switzerland}},
note = {Free legal document template}
}Frequently Asked Questions
Eine vollständige Immobilien Due Diligence in der Schweiz umfasst drei Hauptbereiche: Erstens die rechtliche Due Diligence — Grundbuchprüfung (Grundbuchauszug beim Grundbuchamt), Analyse aller eingetragenen Belastungen (Schuldbriefe, Dienstbarkeiten, Vormerkungen), Prüfung der Eigentumsverhältnisse und Abklärung von Lex-Koller-Konformität für ausländische Käufer. Zweitens die technische Due Diligence — Bauzustandsbericht eines diplomierten Sachverständigen, Prüfung der Haustechnik (Heizung, Sanitär, Elektroanlagen), Einholung des Gebäudeenergieausweises der Kantone (GEAK) und Abfrage des kantonalen Altlastenkatasters gemäss AltlV (SR 814.680). Drittens die wirtschaftliche Due Diligence — bei Renditeliegenschaften Prüfung der Mietverträge, Berechnung der Nettoanfangsrendite, Analyse der Bewirtschaftungskosten und des Erneuerungsbedarfs. Fachleute wie Schweizer Rechtsanwälte, SIA-Ingenieure und Steuerberater werden typischerweise hinzugezogen.
Der Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK) ist ein schweizerisches Instrument zur Bewertung der Energieeffizienz von Gebäuden. Er bewertet zwei Dimensionen: die Energieeffizienz der Gebäudehülle (Dach, Fassade, Fenster) und den Gesamtenergieverbrauch (inkl. Heizung, Warmwasser, Lüftung). Die Skala reicht von A (hocheffizient) bis G (ineffizient). Viele Kantone schreiben den GEAK bei Handaenderungen vor oder fördern ihn — z.B. Kanton Zürich (GEAK-Pflicht seit 2023 bei gewissen Liegenschaften), Kanton Bern, Luzern. Ein Gebaude mit GEAK-Klasse E, F oder G signalisiert hohen Sanierungsbedarf: Die kantonalen Energievorschriften (MuKEn 2014, kantonale Energiegesetze wie EnerG ZH) können bei Heizungsersatz oder umfangreicher Renovation energetische Mindeststandards vorschreiben. Für Käufer bedeutet ein schlechter GEAK erheblichen Zusatzinvestitionsbedarf — dieser muss vom Kaufpreis abgezogen oder im Kaufpreis eingepreist werden.
Den Altlastenkataster in der Schweiz prüfen Sie auf zwei Ebenen. Erstens auf Bundesebene: Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) führt das nationale Altlastenportal altlasten.admin.ch, das einen Überblick über belastete Standorte schweizweit bietet. Zweitens auf kantonaler Ebene: Jeder Kanton führt seinen eigenen Kataster der belasteten Standorte (KbS) gemäss AltlV Art. 5. Anfragen können beim AWEL (Kanton Zürich), AWA (Kanton Bern), AUE (Kanton Basel-Landschaft) oder der entsprechenden kantonalen Umweltfachstelle gestellt werden. Steht ein Standort im Kataster, bedeutet das nicht zwingend Handlungsbedarf — der Eintrag kann als überwacht (Überwachung), sanierungsbedürftig (Sanierung gemäss AltlV Art. 17) oder bereits saniert klassiert sein. Bei Verdacht empfiehlt sich eine Bodenprobe durch ein nach EN ISO/IEC 17025 akkreditiertes Labor.
Beim Liegenschaftskauf in der Schweiz haftet der Verkäufer nach OR Art. 197 für verborgene Mängel, die den Wert oder die Tauglichkeit der Sache erheblich beeinträchtigen und die der Käufer bei sorgfältiger Prüfung nicht hätte erkennen können. Bei Entdeckung eines Mangels muss der Käufer gemäss OR Art. 201 unverzügliche schriftliche Rüge (Mängelrüge) an den Verkäufer senden — verspraetete Rüge führt zum Verfall der Gewährleistungsansprüche. Als Rechtsbehelfe stehen Wandelung (Rückgabe und Rückerstattung des Kaufpreises), Minderung (Herabsetzung des Kaufpreises) und Schadenersatz (bei arglistigem Verschweigen des Mangels) zur Verfügung. Die Verjärunsfrist beträgt nach OR Art. 210 zwei Jahre ab Eigentumsübertragung. Der Verkäufer kann die Gewährleistung für verborgene Mängel vertraglich ausschliessen (Freizeichnungsklausel), nicht aber für arglistig verschwiegene Mängel (OR Art. 199).
Unbewilligte Ausbauten (illegale Bauten) sind bauliche Veränderungen, die ohne die erforderliche Baubewilligung der Gemeinde durchgeführt wurden. In der Schweiz gilt das Baubewilligungsprinzip nach dem kantonalen Raumplanungsrecht (z.B. PBG ZH, BauG BE): Alle wesentlichen Umbau- und Neubauarbeiten sind bewilligungspflichtig. Entdeckt die Gemeinde einen unbewilligten Ausbau — z.B. einen nicht bewilligten Dachstockausbau, einen Wintergarten oder einen Anbau — kann sie eine Wiederherstellungsverfügung erlassen, die den Abbruch des unbewilligten Teils auf Kosten des Eigentümers anordnet. Wird ein Haus mit einem solchen unbewilligten Ausbau gekauft, gehen die Abbruchkosten in der Regel auf den neuen Eigentümer über. Daher muss der Käufer bei der Due Diligence alle Ausbauten mit den Baubewilligungen des kommunalen Bauarchivs abgleichen. Haufige Problemzonen: Dachstockausbauten, Kellerabteile, Carports, Lüftungsanlagen und Solaranlagen.
Die Nutzungszone einer Schweizer Liegenschaft prüfen Sie über folgende Quellen. Die kommunale Bau- und Zonenordnung (BZO) und der Zonenplan sind die massgeblichen Dokumente — sie legen fest, ob eine Parzelle als Wohnzone (z.B. W2, W3, W4), Mischzone, Kernzone, Gewerbezone, Industriezone, Landwirtschaftszone oder Schutzzone eingeteilt ist. Die meisten Schweizer Gemeinden veroffentlichen ihren Zonenplan als interaktive Karte — z.B. der GIS-Browser des Kantons Zürich (maps.zh.ch), GeoPortal Kanton Bern (map.geo.be.ch) oder map.geo.admin.ch für die Bundesebene mit amtlicher Vermessung. Beim kommunalen Bauamt können Sie eine baurechtliche Auskunft (Bausrecht-Voranfrage) einholen, die Auskunft über zonenrechtliche Beschränkungen, zulässige Bauweise (Ausnützungsziffer, Grenzabstände, Gebäudehöche) und allfällige Sondernutzungspläne (Quartierpläne) gibt. Eine Änderung der Nutzungszone ist nur im Rahmen einer Raumplanungsrevision möglich und erfordert Öffentlichkeitsverfahren sowie kantonale Genehmigung nach RPG Art. 26.
Nein, Sie mussen die Due Diligence nicht alleine durchführen — und bei bedeutenden Transaktionen sollten Sie qualifizierte Fachleute beiziehen. Für die rechtliche Due Diligence empfiehlt sich ein Schweizer Rechtsanwalt (Anwalt mit Zulassung im betreffenden Kanton) oder ein kantonaler Notar, der mit dem lokalen Grundbuch und Planungsrecht vertraut ist. Für die technische Due Diligence beziehen Sie einen diplomierten Bausachverständigen (SIA-Ingenieur, TU-Bauingenieur, SVIT-zertifizierter Immobiliensachverständiger) ein. Für den GEAK-Ausweis benötigen Sie einen zertifizierten GEAK-Aussteller (geak.ch führt das Register). Für die wirtschaftliche Due Diligence bei Renditeliegenschaften können Bewertungsexperten von Wuest Partner AG, JLL Schweiz, CBRE Schweiz oder Swiss Real Estate Institute (SREI) beigezogen werden. forms-legal.com stellt die Checkliste als strukturierten Ausgangspunkt zur Verfügung — professionelle Unterstützung ersetzt jedoch keinen Anwalt oder Sachverständigen.
This template is provided for informational purposes only and does not constitute legal advice. Laws vary by jurisdiction and change over time. Consult a qualified attorney for advice specific to your situation.Full disclaimer
Found an error? Let us knowRelated Documents
You may also find these documents useful:
Miteigentums-Vereinbarung Schweiz (Bruchteilseigentum)
Miteigentums-Vereinbarung fuer die Schweiz zur Regelung des Bruchteilseigentums an Grundstuecken gemaess ZGB Art. 646-654, mit Verwaltungsordnung, Kostenverteilung, Vorkaufsrecht gemaess ZGB Art. 682 und Aufhebungsregelungen.
Stockwerkeigentum Kauf-Treuhand Schweiz
Kauf-Treuhandvereinbarung fuer den Erwerb von Stockwerkeigentum in der Schweiz gemaess ZGB Art. 712a-712t und OR Art. 472, mit notariellem Treuhandkonto und sicherer Kaufpreiszahlung.
Kaufvertrag Neubauwohnung Schweiz (Kauf vom Reissbrett)
Kaufvertrag Neubauwohnung Schweiz (Kauf vom Reissbrett): Kombination aus OR Art. 184-221 (Kaufrecht) und OR Art. 363-379 (Werkvertrag), mit gestaffelten Treuhandzahlungen, Baubeschrieb, Bestellungsaenderungen und 5-jaehriger Gewaehrleistung.