Boundary Settlement Agreement Switzerland (Grenzbereinigungs-Vertrag)
Grenzbereinigungsvertrag gemäss ZGB Art. 668-669 und GeoIG
GRENZBEREINIGUNGS-VERTRAG
Gemäss ZGB Art. 668-669 | GeoIG (SR 510.62) | Kantonal Vermessungsrecht
1. PARTEIEN
PARTEI 1: [Partei 1 Name] Adresse: [Partei 1 Adresse] Grundstueck: [Grundstück 1 Nr]
PARTEI 2: [Partei 2 Name] Adresse: [Partei 2 Adresse] Grundstueck: [Grundstück 2 Nr]
2. GEGENSTAND UND ORT
Gegenstand dieses Grenzbereinigungs-Vertrags ist die Klaerueng und Neufestlegung der gemeinsamen Grenze zwischen den Grundstücken Kat.-Nr. [Grundstück 1 Nr] und Kat.-Nr. [Grundstück 2 Nr] in der Gemeinde [Gemeinde], Kanton [Kanton].
Die Grenzbereinigung erfolgt unter Beizug des patentierten Geometers [Geometer Name], genehmigt durch das [Geometeramt] gemäss GeoIG (SR 510.62) und dem kantonalen Vermessungsrecht.
3. NEUE GRENZFESTLEGUNG
Die neue Grenze verläuft wie folgt: [Grenzpunkt Beschreibung].
Flächenausgleich: [Flächenausgleich].
Ausgleichszahlung: [Ausgleichszahlung].
Die Parteien ermächtigen den Geometer, den Mutationsplan beim kantonalen Geometeramt und anschliessend beim zuständigen Grundbuchamt zur Änderung des Grundbuchs einzureichen. Der Eigentumsübergang der allfälligen Flächenanteile erfolgt mit Grundbucheintragung nach ZGB Art. 656.
4. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Dieser Vertrag untersteht schweizerischem Recht (ZGB Art. 668-669, GeoIG). Mit der Grundbuchänderung sind alle frueherher bestehenden Grenzstreitigkeiten zwischen den Parteien endgültig beigelegt. Ort und Datum: [Vertrags Ort], [Vertrags Datum]
Partei 1 (Grundeigentümer)
________________
Signature
Partei 2 (Grundeigentümer)
________________
Signature
Geometer (als Zeuge)
________________
Signature
What Is a Boundary Settlement Agreement Switzerland (Grenzbereinigungs-Vertrag)?
Der Grenzbereinigungs-Vertrag ist ein in der Schweiz nach ZGB Art. 668-669 geregeltes rechtsverbindliches schriftliches Dokument. Er regelt die Pflichten der Parteien, die Gegenleistung, die Laufzeit und die Rechte bei Pflichtverletzung.
Nach ZGB Art. 668 Abs. 1 werden unklare Grenzen nach der Besitzlage oder, wenn diese nicht massgebend ist, nach dem Ergebnis der richterlichen Abwaegung bestimmt. ZGB Art. 669 gewährt jedem Grundeigentümer das Recht, vom Nachbarn jederzeit Mitwirkung bei der Aufnahme der Grenze (Grenzfeststelling) und Errichtung von Grenzzeichen auf gemeinsame Kosten zu verlangen. Der Grenzbereinigungs-Vertrag ist die privatrechtliche Einigung der Parteien — im Gegensatz zur richterlichen Grenzfeststellung, die beim zuständigen Zivilgericht (Kantonsgericht oder Bezirksgericht) beantragt werden muss, wenn keine Einigung erzielt wird.
Das Schweizer Vermessungswesen ist im GeoIG und den kantonalen Ausführungsgesetzen geregelt. Die amtliche Vermessung (AV) ist das staatliche Informationssystem über Grundstücke und Grundstücksgrenzen — sie bildet die Grundlage des Grundbuchs und umfasst Angaben zu Grenzpunkten, Grenzen, Liegenschaften und Bodenbedeckung. Zust~aendig sind die kantonalen Geometerämter (z.B. Amt für Geoinformation des Kantons Bern AGI, Amt für Raumentwicklung und Geoinformation des Kantons St. Gallen AREG, Vermessungsamt Kanton Zürich) und die von ihnen patentierten privaten Geometer (dipl. Geometer HTL, dipl. Geomatikingenuer ETH, BSc/MSc Geomatik FH).
Bei einer Grenzbereinigung wirken die betroffenen Grundeigentümer, ein patentierter Geometer und das kantonale Geometeramt zusammen. Der Geometer erstellt den Mutationsplan, der die Grenzveränderung grafisch und numerisch dokumentiert. Nach Genehmigung des Mutationsplans durch das Geometeramt reicht der Geometer die Grundbuchanmeldung beim zuständigen Grundbuchamt ein — die Grundbuchänderung vollzieht den Eigentumsübergang der allfälligen Flächenanteile nach ZGB Art. 656.
In der schweizerischen Rechtsordnung dient dieses Dokument als formgebundene Erklärung zwischen Privaten oder zwischen Privatpersonen und kantonalen bzw. eidgenössischen Behörden. Die Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (BV, SR 101) räumt der Privatautonomie weitreichenden Schutz ein, was sich im Obligationenrecht (OR, SR 220) und im Zivilgesetzbuch (ZGB, SR 210) widerspiegelt. Bei der Verwendung in den Kantonen Zürich, Genf, Basel-Stadt, Bern, Waadt oder Tessin ist auf die jeweilige kantonale Praxis Rücksicht zu nehmen, etwa hinsichtlich notarieller Beurkundung gemäss kantonalem Beurkundungsgesetz oder Eintragung im kantonalen Handelsregister (HRegV, SR 221.411). Schweizer Gerichte legen das Vertrauensprinzip nach Art. 18 OR und das Bundesgerichtsentscheide BGE 138 III 67 als Massstab an, sodass eine klare und vollständige Formulierung jeder Bestimmung essenziell ist.
When Do You Need a Boundary Settlement Agreement Switzerland (Grenzbereinigungs-Vertrag)?
Ein Grenzbereinigungs-Vertrag in der Schweiz wird in folgenden Situationen benötigt. Bei unklaren oder strittigen Grundstücksgrenzen zwischen Nachbarn — etwa wenn die tatsächlich genutzte Grenze von der amtlichen Vermessung abweicht — schafft der Vertrag Rechtsklarheit ohne aufwendige Gerichtsverfahren. Das Bundesgericht (BGer) hat in mehreren Entscheiden bestätigt, dass eine einvernehmliche Grenzbereinigung durch die Parteien gegenüber einer richterlichen Grenzfeststellung vorzuziehen ist, solange beide Parteien handlungsfähig sind.
Bei Neu- und Umbauten prüft die Baubewilligungsbehörde (kommunales Bauamt) die Einhaltung der gesetzlichen Grenzabstände (Näherbaurecht, Abstand zur Strasse) — eine ungenaue Grenzlage kann zur Ablehnung des Baugesuchs führen. Eine vorgängige Grenzbereinigung verhindert Bauverzoeagerungen und kostspielige Planungsänderungen.
Bei Liegenschaftsverkäufern ist eine korrekte Grenzfestlegung Voraussetzung für einen rechtmässigen Kaufvertrag: Der Käufer muss wissen, was er kauft — d.h. welche Flächenmasse und Grenzen das Grundstück hat. Abweichungen zwischen der amtlichen Vermessung und der tatsächlichen Nutzungsgrenze können Gewährleistungsansprüche nach OR Art. 197 auslösen. Kantonale Geometer sind gemäss GeoIG verpflichtet, Grenzveränderungen dem Geometeramt zu melden — eine Grenzbereinigung ohne amtliche Genehmigung ist in der Schweiz nicht zoepfig.
In der Praxis wird das Dokument insbesondere im KMU-Umfeld sowie bei Selbständigerwerbenden der Branchen Bau, Gastronomie, IT und Beratung häufig gefordert, sei es bei Vertragsabschluss, bei Anpassung infolge gesetzlicher Änderungen wie der MWST-Reform vom 1.1.2024 (Erhöhung des Normalsatzes auf 8.1 Prozent) oder bei behördlichen Eingaben an die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV), das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) oder die Schweizerische Ausgleichskasse (AHV/IV). Auch im grenzüberschreitenden Verkehr mit der EU, insbesondere im Rahmen der Bilateralen Verträge und des Personenfreizügigkeitsabkommens (FZA), kann das Dokument zur Vorlage bei ausländischen Stellen oder zur Beantragung von Bewilligungen erforderlich sein. Forms-legal.com bietet die hier angebotene Vorlage in schweizerischer Hochsprache und unter Berücksichtigung der einschlägigen Bundesgesetze.
What to Include in Your Boundary Settlement Agreement Switzerland (Grenzbereinigungs-Vertrag)
Ein vollständiger Grenzbereinigungs-Vertrag in der Schweiz gemäss ZGB Art. 668-669 und GeoIG (SR 510.62) muss folgende Kernelemente enthalten.
Parteienbezeichnung: Vollständige Namen, Adressen, AHV-Nummern oder UIDs aller betroffenen Grundeigentümer. Bei mehreren Miteigentümern müssen alle Miteigentümer zustimmen (ZGB Art. 648 analog). Bei juristischen Personen: Handelsregistereintrag und Zeichnungsberechtigte.
Grundstucksbeschreibung: Genaue Bezeichnung aller betroffenen Parzellen mit Kataster-Nummern (Kat.-Nr.), Gemeinde, Kanton und zustaendigem Grundbuchamt. Verweis auf den aktuellen Grundbuchauszug jeder Parzelle.
Geometer und Vermessungsplan: Benennung des patentierten Geometers (dipl. Geometer HTL, BSc/MSc Geomatik) und des zuständigen kantonalen Geometeramts (z.B. Geometeramt Kanton Aargau, AGI Kanton Bern). Verweis auf den Mutationsplan mit Planreferenz und Datum. Der Mutationsplan ist das amtliche Dokument, das die Grenzveränderung dokumentiert und vom kantonalen Geometeramt genehmigt wird.
Beschreibung der neuen Grenze: Prazise Beschreibung des Verlaufs der neuen Grundstücksgrenze mit Koordinaten der Grenzpunkte im Schweizer Koordinatensystem (LV95, swisstopo), allfälligen Abstandsmassen und der Lage von Grenzzeichen (Grenzsteine nach AGSV-Norm).
Flächenausgleich und Ausgleichszahlung: Falls die Grenzbereinigung eine Flaechenverschiebung beinhaltet, sind die Flächenanteile, die jede Partei gewinnt oder verliert, sowie eine allfällige Ausgleichszahlung in CHF klar zu beziffern. Bei Ausgleichszahlungen über CHF 10'000 empfiehlt sich die öffentliche Beurkundung gemäss OR Art. 216.
Ermächtigung zur Grundbuchänderung: Beide Parteien ermaaechtigen den Geometer, den genehmigten Mutationsplan beim Grundbuchamt einzureichen. Die Grundbuchänderung erfolgt nach ZGB Art. 656 mit Eintragung. forms-legal.com bietet diese Vorlage als Ausgangspunkt; die amtliche Vermessung und Grundbuchänderung erfordern den Beizug eines patentierten Geometers.
Weitere Pflichtangaben und Best Practices: Praxisempfehlungen aus der Schweizer Rechtsprechung weisen darauf hin, dass Klarheit und Vollständigkeit der wesentlichen Vertragsbestandteile direkt die Durchsetzbarkeit beeinflussen. Bei Unsicherheiten lohnt sich eine Beratung beim zuständigen Kantonsamt oder durch einen Fachanwalt der Schweizerischen Anwaltskammer (SAV). Die kantonalen Schlichtungsbehörden für arbeitsrechtliche Streitigkeiten erleichtern aussergerichtliche Lösungen vor einem allfälligen Gang ans Gericht. Die Eidgenössische Schiedskommission und Bundesgerichtsentscheide BGE 138 III 67 sowie BGE 142 III 626 liefern Orientierung zur Vertragsauslegung nach Art. 18 OR (Vertrauensprinzip). Zudem helfen Mustervorlagen wie auf forms-legal.com bei der Wahrung der Schriftform und Vermeidung von Formmängeln nach OR Art. 11 ff. Obligatorisch ist die korrekte Bezeichnung der Parteien mit Wohnsitz bzw. Sitz, das Datum nach Schweizer Format DD.MM.YYYY sowie eine eigenhändige oder qualifiziert elektronische Unterschrift nach ZertES (SR 943.03).
How to Fill Out Your Boundary Settlement Agreement Switzerland (Grenzbereinigungs-Vertrag)
Für das Ausfullen des Grenzbereinigungs-Vertrags in der Schweiz sind folgende Schritte zu beachten. Besorgen Sie zunächst aktuelle Grundbuchauszuge aller betroffenen Parzellen beim zuständigen kantonalen Grundbuchamt. Beauftragen Sie einen patentierten Geometer (Suche über den Verband Schweizer Vermessungsfachleute GeoSuisse oder die kantonale Geometerliste) mit der Grenzfestlegung. Der Geometer überprüft die bestehenden Vermessungsunterlagen der amtlichen Vermessung (AV) und stellt Abweichungen zur Realgrenze fest.
Der Geometer erstellt einen Mutationsplan, der die neue Grenze in Koordinaten des Schweizer Referenzsystems LV95 dokumentiert und bei swisstopo (Bundesamt für Landestopografie) und dem kantonalen Geometeramt eingereicht wird. Einigen Sie sich vor Unterzeichnung des Vertrags auf allfällige Flächenverschiebungen und Ausgleichszahlungen. Bei erheblichen Wertverschiebungen (mehr als CHF 10'000) ist die notarielle Beurkundung zu empfehlen.
Nach Unterzeichnung ermächtigen die Parteien den Geometer, den Mutationsplan dem kantonalen Geometeramt zur Genehmigung einzureichen. Nach Genehmigung des Mutationsplans meldet der Geometer die Grundbuchänderung beim Grundbuchamt an. Die Änderung wird in das Grundbuch eingetragen — erst dann sind die neuen Grenzen rechtlich wirksam.
Schritt-für-Schritt-Anleitung mit Validierungsprüfung: Nach Erstellung des Dokuments empfiehlt sich eine Endkontrolle durch eine zweite Person — bei Unternehmen idealerweise durch die Personalabteilung, die Treuhandstelle oder den HR-Verantwortlichen, bei Privatpersonen durch einen Notar des Kantons oder einen Rechtsbeistand. Die zentralen Schritte umfassen: Identifikation der Vertragsparteien mit vollständigen Adressen und gegebenenfalls Handelsregisternummer (Zefix-Nummer abrufbar unter www.zefix.ch), präzise Beschreibung der Leistung mit messbaren Kriterien, klare Regelung von Vergütung in Schweizer Franken (CHF) mit Mehrwertsteuer (MWST 8.1% gemäss MWSTG seit 1.1.2024), Vereinbarung von Fristen nach DD.MM.YYYY-Format, sowie Kündigungs- und Streitbeilegungsmechanismen. Vor der Unterschrift sollten beide Parteien den finalen Wortlaut sorgfältig durchlesen und gegebenenfalls Anpassungen vornehmen. Die elektronische Signatur nach ZertES (SR 943.03) ist der handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt, sofern sie qualifizierte elektronische Signatur (QES) ist.
Legal Requirements for Boundary Settlement Agreement Switzerland (Grenzbereinigungs-Vertrag)
Der Grenzbereinigungs-Vertrag in der Schweiz muss folgende gesetzliche Anforderungen erfüllen. ZGB Art. 669 gewahrt das Recht auf Grenzfeststellung durch jeden Grundeigentümer — die einvernehmliche Grenzbereinigung ist die privatrechtliche Variante. Das GeoIG (SR 510.62) und die kantonalen Ausführungsgesetze regeln die amtliche Vermessung und die Anforderungen an Mutationspläne. Die Grundbuchänderung erfordert die Einreichung des genehmigten Mutationsplans beim Grundbuchamt und die Unterschriften beider Grundeigentümer auf der Grundbuchanmeldung. Beinhaltet die Grenzbereinigung eine Flaechenverschiebung mit Ausgleichszahlung, kann es sich um eine Kaufpreiszahlung handeln, die ggf. der Handänderungssteuer unterliegt — konsultieren Sie das kantonale Steueramt. Die Grundbuchverordnung (GBV, SR 211.432.1) regelt das Eintragungsverfahren. Die Grenzzeichen (Grenzsteine) müssen gemäss kantonalen Vermessungsnormen gesetzt und im Mutationsplan eingetragen werden. swisstopo (Bundesamt für Landestopografie) und das kantonale Geometeramt genehmigen den Mutationsplan.
Die rechtlichen Anforderungen ergeben sich primär aus dem Schweizer Obligationenrecht (OR, SR 220) sowie aus spezialgesetzlichen Vorschriften wie dem Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG, SR 235.1) in der Fassung vom 1.9.2023, dem Bundesgesetz über die Information und Mitsprache der Arbeitnehmer (MitwG) und gegebenenfalls dem Arbeitsgesetz (ArG, SR 822.11). Die Beweislast für die Einhaltung richtet sich nach Art. 8 ZGB (Beweislastverteilung). Die Schriftform ist nach Art. 11 ff. OR zu wahren, wobei einfache Schriftform die Unterschrift aller Verpflichteten verlangt. Für bestimmte Geschäfte (Grundstückkauf, Erbvertrag, Ehegütervertrag) gilt nach Art. 657 ZGB bzw. Art. 512 ZGB die öffentliche Beurkundung als Gültigkeitsvoraussetzung. Forms-legal.com weist darauf hin, dass diese Vorlage als Ausgangspunkt dient und im Einzelfall durch einen zugelassenen Schweizer Notar oder Rechtsanwalt zu prüfen ist.
Common Mistakes to Avoid in Your Boundary Settlement Agreement Switzerland (Grenzbereinigungs-Vertrag)
Bei Grenzbereinigungen in der Schweiz treten wiederholt typische Fehler auf. Der häufigste Fehler ist die Grenzbereinigung ohne patentierten Geometer: Handshake-Einigungen zwischen Nachbarn ohne amtlichen Geometer und Mutationsplan haben keine Rechtswirkung und ändern nichts an der amtlichen Vermessung. Erst nach Genehmigung des Mutationsplans durch das kantonale Geometeramt und Eintragung im Grundbuch ist die Grenzänderung rechtlich wirksam.
Ein weiterer Fehler ist das Vergessen der Handänderungssteuer bei Flächenverschiebungen mit Ausgleichszahlung: Das kantonale Steueramt kann diese als Grundstückkauf qualifizieren und die Handänderungssteuer einfordern. Viele Parteien vergessen, allfällige Dienstbarkeiten oder Baurechte, die auf den verschobenen Flächenanteilen lasten, im Grenzbereinigungsvertrag zu berücksichtigen. Schliesslich wird die Kostenverteilung zwischen den Parteien für Geometer, Grundbuchänderung und Geometeramt-Gebühren häufig nicht im Vertrag geregelt — dies führt zu später Uneinigkeit.
Häufige Fehlerquellen in der Praxis sind: Verwendung deutscher (nicht schweizerischer) Rechtsbegriffe — etwa BGB-Paragraphen statt OR-Artikel, falsche Schreibweise von 'ss' (in der Schweiz ohne Eszett 'ß'), Vergessen der MWST-Position bei vergütungspflichtigen Leistungen, fehlende Angabe der Schweizer Sozialversicherungsnummer (AHV-Nummer im Format 756.XXXX.XXXX.XX), Verwechslung von Kündigungsterminen mit Kündigungsfristen nach Art. 335c OR, sowie unklare Gerichtsstandsklauseln. Vermeiden Sie unbedingt das Kopieren ausländischer Musterverträge ohne Anpassung an Schweizer Recht. Bei elektronischer Signatur achten Sie darauf, dass nur eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) nach ZertES (SR 943.03) der handschriftlichen Unterschrift rechtlich gleichgestellt ist — fortgeschrittene oder einfache elektronische Signaturen genügen nicht für Geschäfte mit Schriftform-Erfordernis.
Sources & Citations
Statutory citations link to official government sources.
- OR Art. 197CH official
- OR Art. 216CH official
- OR Art. 11CH official
- Art. 18 ORCH official
- Art. 335c ORCH official
- ZGB Art. 668CH official
- ZGB Art. 669CH official
- ZGB Art. 656CH official
- ZGB Art. 648CH official
- Art. 8 ZGBCH official
- Art. 657 ZGBCH official
- Art. 512 ZGBCH official
Cite this page
Reference this free template in an article, syllabus, or research note:
Forms Legal. (2026). Boundary Settlement Agreement Switzerland (Grenzbereinigungs-Vertrag) (Switzerland) [Legal document template]. Forms Legal. https://forms-legal.com/switzerland/real-estate/purchase-sale/boundary-settlement-agreement-switzerland
"Boundary Settlement Agreement Switzerland (Grenzbereinigungs-Vertrag) (Switzerland)." Forms Legal, 2026, https://forms-legal.com/switzerland/real-estate/purchase-sale/boundary-settlement-agreement-switzerland.
@misc{formslegal-boundary-settlement-agreement-switzerland,
author = {{Forms Legal}},
title = {Boundary Settlement Agreement Switzerland (Grenzbereinigungs-Vertrag) (Switzerland)},
year = {2026},
howpublished = {\url{https://forms-legal.com/switzerland/real-estate/purchase-sale/boundary-settlement-agreement-switzerland}},
note = {Free legal document template}
}Frequently Asked Questions
Eine Grenzbereinigung im Schweizer Recht ist die einvernehmliche Klärung und Neufestlegung einer Grundstücksgrenze durch die benachbarten Grundeigentümer gemäss ZGB Art. 668-669, unterstützt durch einen patentierten Geometer und formell abgeschlossen durch einen Grenzbereinigungs-Vertrag. Die Grenzfeststellung dagegen ist ein gerichtliches Verfahren (Klage nach ZGB Art. 669) vor dem zuständigen Kantonsgericht oder Bezirksgericht, das ein Richter entscheidet — diese Variante kommt zum Zug, wenn die Parteien sich nicht einigen können. Der wesentliche Unterschied: Die Grenzbereinigung ist einvernehmlich und kosteneffizienter (Geometer- und Grundbuchgebühren), die richterliche Grenzfeststellung ist streitig und bedeutend teurer (Anwalts- und Gerichtskosten). Das Bundesgericht (BGer) hat in BGE 110 II 358 den Anspruch jedes Grundeigentümers auf Grenzfeststellung bekräftigt.
Der patentierte Geometer (dipl. Geometer HTL, BSc/MSc Geomatik) nimmt bei einer Grenzbereinigung in der Schweiz eine zentrale Rolle ein. Er ist durch das kantonale Geometeramt zugelassen und ist als einziger befugt, amtliche Mutationspläne zu erstellen und beim Geometeramt einzureichen. Seine Aufgaben umfassen: Sichtung der bestehenden amtlichen Vermessungsdaten (AV) beim kantonalen Geometeramt; Ortserkundung und Vergleich der Katastergrenze mit der tatsächlichen Realgrenze; Aufnahme der Grenzpunkte mit modernen GPS-Vermessungsgeräten (GNSS, Totalstation) im Schweizer Referenzsystem LV95; Erstellung des Mutationsplans mit Grenzpunktkoordinaten, Flächenangaben und Grenzvermarkung; Einreichung des Mutationsplans beim kantonalen Geometeramt zur Genehmigung; nach Genehmigung: Einreichung der Grundbuchanmeldung beim Grundbuchamt. Geometer-Patente werden von den Kantonen erteilt — in Zürich durch das Amt fur Raumordnung und Vermessung (ARV), in Bern durch das Amt für Geoinformation (AGI), in Aargau durch das Departement Bau, Verkehr und Umwelt. Verbandsadresse: GeoSuisse (www.geosuisse.ch).
Grundsätzlich muss ein Grenzbereinigungs-Vertrag, der lediglich die Grenze klärt ohne Flaechenverschiebung (reine Grenzfeststellung), nicht notariell beurkundet werden — Schriftform und eigenhhändige Unterschriften der Grundeigentümer reichen aus. Anders verhält es sich, wenn die Grenzbereinigung eine Flaechenverschiebung beinhaltet, also ein Teil eines Grundstücks auf den Nachbarn übertragen wird: In diesem Fall liegt ein Grundstückskaufvertrag oder eine Schenkung vor, der nach OR Art. 216 zwingend öffentlich beurkundet werden muss. Die Beurteilung, ob eine notarielle Beurkundung erforderlich ist, hängt vom Umfang der Flaechenverschiebung und der kantonalen Praxis ab. Das Bundesgericht hat in BGE 115 II 16 festgestellt, dass bei erheblichen Wertverschiebungen die Beurkundungspflicht greift. Praxisempfehlung: Bei jeder Flaechenverschiebung mit Ausgleichszahlung den Beizug eines Notars in Betracht ziehen.
Bei einer Grenzbereinigung in der Schweiz fallen folgende typische Kosten an. Geometerhonorar: CHF 1'500-8'000 je nach Umfang (Länge der Grenze, Zahl der Grenzpunkte, Gelaende). Der Geometer rechnet meist nach Aufwand und Tarif (kantonale Gebührenordnung oder freie Vereinbarung). Geometeramt-Gebühren: Kantonale Genehmigungsgebühren für den Mutationsplan, CHF 200-1'000 je nach Kanton (z.B. Kanton Zürich: Tarif gemäss ARV-Gebührenverordnung). Grundbucheintragungsgebühren: Kantonale Tarife, CHF 100-500. Allfällige Notariatsgebühren bei beurkundungspflichtigen Vereinbarungen: CHF 500-3'000. Bei einer Flaechenverschiebung kann zusätzlich Handänderungssteuer des Kantons anfallen. Die Kosten werden zwischen den Parteien gemäss ZGB Art. 669 Abs. 2 grundsätzlich halbiert, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wird. Bei Streitigkeiten trägt der unterliegende Teil die gesamten Kosten.
Grenzpunkte (Fixpunkte) bei der amtlichen Vermessung in der Schweiz werden gemäss den Technischen Richtlinien der amtlichen Vermessung (TRAV) und der Ausgestaltungsrichtlinie Amtliche Vermessung (AREA) durch physische Grenzzeichen vermarkt. Gängige Grenzzeichen sind: Grenzsteine aus Beton oder Stein (oft mit einem eingelassenen Kreuz oder Buchstaben G); Bolzen und Naaegel in Asphalt oder Beton; Grenzrohre aus Kunststoff oder Metall im Boden. Die genauen Koordinaten der Grenzpunkte werden im Schweizer Referenzsystem LV95 (CH1903+) erfasst, das seit 2016 das alte System LV03 abgelöst hat. swisstopo verwaltet das Schweizer Bezugssystem und die geodätischen Referenzpunkte. Grenzzeichen dürfen weder entfernt, versetzt noch beschädigt werden — dies ist nach dem kantonalen Recht (z.B. § 50 KG ZH) strafbar. Bei der Grenzbegehung (Grenzbegang) begehen Geometer und Grundeigentümer gemeinsam die Grenze und bestätigen die Lage der Grenzzeichen.
Ein Mutationsplan (Plan de mutation) ist ein amtliches Dokument des patentierten Geometers, das eine Änderung in der amtlichen Vermessung (AV) grafisch und numerisch dokumentiert. Mutationen umfassen: Neuparzellierungen (Teilungen), Zusammenlegungen, Grenzveränderungen, Zulassungen neuer Bauwerke und Korrekturen von Grenzfehlern. Der Mutationsplan enthält: Massstabsgetreue Darstellung des Vorher- und Nachher-Zustands; Koordinatentabelle der veränderten Grenzpunkte in LV95; Flächenberechnung vor und nach der Mutation; Unterschrift des patentierten Geometers und Datum. Nach Erstellung reicht der Geometer den Mutationsplan beim kantonalen Geometeramt (z.B. Amt für Raumordnung und Vermessung ZH, AGI BE, ASTRA SG) ein. Das Geometeramt prüft den Plan auf formelle Richtigkeit und Konformität mit den TRAV und erteilt die Genehmigung (Mutationsschein). Der genehmigte Mutationsplan bildet die Grundlage für die Grundbuchanmeldung beim Grundbuchamt.
Ja, eine Grenzfeststellung kann nach ZGB Art. 669 ohne Zustimmung des Nachbarn erzwungen werden. Jeder Grundeigentümer hat das Recht, vom Nachbarn jederzeit Mitwirkung bei der Grenzfeststellung zu verlangen. Verweigert der Nachbar die Mitwirkung, kann der ersuchende Eigentümer beim zuständigen Zivilgericht (Bezirksgericht, Kantonsgericht) Klage auf Grenzfeststellung erheben. Das Gericht ordnet eine amtliche Vermessung durch einen patentierten Geometer an und fällt ein Urteil, das die Grenze rechtsverbindlich festlegt. Die Kosten trägt nach ZGB Art. 669 Abs. 2 grundsätzlich derjenige, der die Grenzfeststellung beantragt hat, sofern keine andere Zuweisungsregel gilt — bei schuldhafter Verweigerung trägt der Nachbar die Kosten. Die einvernehmliche Grenzbereinigung mittels Grenzbereinigungs-Vertrag ist jedoch schneller, günstiger und belastet das Nachbarschaftsverhältnis deutlich weniger als ein Gerichtsverfahren.
This template is provided for informational purposes only and does not constitute legal advice. Laws vary by jurisdiction and change over time. Consult a qualified attorney for advice specific to your situation.Full disclaimer
Found an error? Let us knowRelated Documents
You may also find these documents useful:
Erbbaurecht-Nachweis Grundbuch Schweiz
Erbbaurecht-Nachweis fuer die Schweiz gemaess ZGB Art. 779-779l: Grundbucheintrag, Laufzeit (max. 100 Jahre), Baurechtszins und Heimfall beim Ablauf des Erbbaurechts.
Katasterauszug-Anfrage Schweiz (Amtlicher Situationsplan)
Katasterauszug-Anfrage fuer die Schweiz: Beantragung amtlicher Katasterdaten bei kantonalen Vermessungsaemtern und Grundbuchaemtern gemaess GeoIG (SR 510.62), GBV (SR 211.432.1) und kantonalem Vermessungsrecht.
Miteigentums-Vereinbarung Schweiz (Bruchteilseigentum)
Miteigentums-Vereinbarung fuer die Schweiz zur Regelung des Bruchteilseigentums an Grundstuecken gemaess ZGB Art. 646-654, mit Verwaltungsordnung, Kostenverteilung, Vorkaufsrecht gemaess ZGB Art. 682 und Aufhebungsregelungen.