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Einfuhrumsatzsteuer Antrag Deutschland

Einfuhrumsatzsteuer — Antrag auf Erstattung / Verrechnung

Bundesrepublik Deutschland — UStG §21; ZollVG

Kopf

ANTRAG BETREFFEND EINFUHRUMSATZSTEUER (EUSt)

gemäß UStG §21 und ZollVG — An das zuständige Hauptzollamt

Antragsteller: [Firmenname], [Antragsteller Adresse]

EORI-Nummer: [EORI-Nummer] | USt-IdNr.: [USt-IdNr]

Datum: [Antrag Datum]

I. Einfuhrdaten

ANGABEN ZUR WARENEINFUHR

Einfuhrabgabenbescheid (EAB) Nr.: [EAB Nummer], ausgestellt am: [EAB Datum]

MRN der Zollanmeldung: [MRN]

Warenbeschreibung: [Warenbeschreibung]

Zolltarifnummer (KN): [KN-Code]

Zollwert: [Zollwert]

Entrichtete Einfuhrumsatzsteuer (EUSt): [EUSt Betrag]

II. Antragsinhalt

BEANTRAGTER VORGANG

Antragsart: [Antragsart]

Verwendungszweck der Waren: [Verwendungszweck]

Bankverbindung für Erstattung (IBAN): [IBAN]

Unterschrift

[Antragsteller Adresse], [Antrag Datum]

[Firmenname]

(Unterschrift des Vertretungsberechtigten / Zollagenten)

Importeur / Antragsteller

________________

Signature

Betreut von Vladislav Sergienko, Gründer·Vorlage zuletzt geändert: ·Fehler melden

Was ist Einfuhrumsatzsteuer Antrag Deutschland?

Einfuhrumsatzsteuer Antrag in Deutschland ist das Dokument, mit dem Unternehmen und Importeure bei der deutschen Zollverwaltung die Erstattung oder Verrechnung der Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) beantragen, die beim Import von Waren aus Drittländern außerhalb der EU entstanden ist. Die EUSt ist nach UStG §21 Abs. 1 eine besondere Form der Umsatzsteuer (USt), die beim Eingang von Waren aus Nicht-EU-Ländern nach Deutschland anfällt und von der Zollverwaltung — nicht vom Finanzamt — erhoben wird.

Die Einfuhrumsatzsteuer entsteht nach Art. 201 des Unionszollkodex (UZK) und §21 UStG in dem Moment, in dem die Ware in das Zollgebiet der Europäischen Union übergeführt wird und die Zollanmeldung abgegeben wird. Der Steuersatz entspricht dem allgemeinen Umsatzsteuersatz: 19 % für die meisten Waren, 7 % für ermäßigt besteuerte Waren nach Anlage 2 UStG (z.B. Lebensmittel, Bücher, Arzneimittel). Die Bemessungsgrundlage der EUSt ist der Zollwert der Waren nach Art. 70 UZK zuzüglich des Zolls, der Beförderungskosten und Nebenkosten (§21 Abs. 3 UStG).

Für Unternehmen, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, stellt die EUSt wirtschaftlich keine endgültige Belastung dar: Nach §15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 UStG kann die entrichtete EUSt als Vorsteuer abgezogen werden, sofern die eingeführten Waren für die unternehmerische Tätigkeit verwendet werden. Die Verrechnung erfolgt in der Umsatzsteuer-Voranmeldung (UStVA) gegenüber dem zuständigen Finanzamt. Als Nachweis für den Vorsteuerabzug dient nach §15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 UStG der Einfuhrabgabenbescheid (EAB) der Zollverwaltung, der die gezahlte EUSt ausweist.

Seit dem 1. Januar 2022 können Unternehmen mit einer entsprechenden Bewilligung der Zollverwaltung die EUSt aufgeschoben bezahlen und im Wege der »Aufgeschobenen Buchhaltung« (§21 Abs. 3 Satz 2 UStG) direkt in der UStVA als Vorsteuer verrechnen, ohne die EUSt zunächst an die Zollverwaltung zu bezahlen. Diese Regelung (Fiskalvertretung und §21b UStG-Antrag) ist besonders für import-intensive Unternehmen mit Liquiditätsvorteilen verbunden.

Die zuständige Behörde für EUSt-Angelegenheiten ist die Generalzolldirektion (GZD) mit ihren nachgeordneten Zollämtern. Die Hauptzollämter (HZA) bearbeiten EUSt-Erstattungsanträge und Bescheide. Einspruch gegen EUSt-Bescheide ist beim Hauptzollamt einzulegen (AO §347), Klage beim Finanzgericht (FGO §33 Abs. 1 Nr. 1).

Wann brauchen Sie Einfuhrumsatzsteuer Antrag Deutschland?

Ein Einfuhrumsatzsteuer-Antrag in Deutschland wird in folgenden Situationen erforderlich oder sinnvoll:

**Erstattung zu Unrecht entrichteter EUSt:** Wenn bei der Zollabfertigung EUSt erhoben wurde, obwohl eine Befreiung oder Steuerbefreiung nach §5 UStG oder nach Art. 143 MwSt-Richtlinie 2006/112/EG hätte gelten müssen (z.B. reimportierte Waren, eingeführte Waren für Diplomaten, humanitäre Güter). Antrag auf Erstattung nach AO §37 Abs. 2.

**Vorsteuererstattung bei Nichtunternehmern im Erstattungsverfahren:** Ausländische Unternehmen ohne Niederlassung in Deutschland, die EUSt entrichtet haben, können über das Vorsteuer-Vergütungsverfahren nach §18 Abs. 9 UStG i.V.m. §§59–61 UStDV eine Erstattung beantragen.

**Antrag auf aufgeschobene Buchhaltung (§21b UStG-Bewilligung):** Unternehmen, die regelmäßig Waren aus Drittländern importieren, können beim zuständigen Hauptzollamt die Bewilligung zur aufgeschobenen Buchhaltung beantragen. Dies ermöglicht die direkte Verrechnung der EUSt in der UStVA ohne vorherige Zahlung an die Zollverwaltung.

**Antragstellung bei Einfuhr für steuerbefreite Zwecke:** Bestimmte Warenimporte sind von der EUSt befreit (§5 UStG): Waren für Diplomaten und Konsularbedienstete, Rückwaren (reimportierte eigene Waren nach Art. 203 UZK), Waren für wissenschaftliche Forschung, Waren zur Seuchenkontrolle.

**Bei Zollbescheid mit fehlerhafter EUSt-Festsetzung:** Wenn die Zollverwaltung im Einfuhrabgabenbescheid (EAB) eine zu hohe EUSt festgesetzt hat (falscher Steuersatz, falsche Bemessungsgrundlage), muss innerhalb eines Monats Einspruch nach AO §347 eingelegt werden — nicht durch formalen Antrag, sondern durch Einspruchsschreiben.

Was gehört in Ihr Einfuhrumsatzsteuer Antrag Deutschland?

Ein vollständiger Einfuhrumsatzsteuer-Antrag in Deutschland enthält folgende Pflichtangaben und Nachweise:

**1. Antragsteller und Zollnummer (EORI-Nummer)** Vollständiger Name/Firmenname des Antragstellers, vollständige Anschrift, EORI-Nummer (Economic Operator Registration and Identification) nach Art. 9 UZK. Die EORI-Nummer ist der EU-weite Identifikator für Wirtschaftsbeteiligte im Zollbereich und Voraussetzung für alle Zollverfahren in Deutschland. Steuernummer und USt-IdNr. (UStIdNr.) nach §27a UStG für den Vorsteuerabzug.

**2. Einfuhrabgabenbescheid (EAB) und Zollanmeldungs-MRN** Die Movement Reference Number (MRN) der Einfuhrzollanmeldung nach Art. 158 UZK und der Einfuhrabgabenbescheid des Hauptzollamts als Nachweis der entrichteten EUSt nach §15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 UStG. Ohne EAB ist kein Vorsteuerabzug möglich.

**3. Art der Ware und Zolltarifnummer (KN-Code)** Warenbeschreibung, Zolltarifnummer nach der Kombinierten Nomenklatur (KN), Zollwert nach Art. 70 UZK, Warenmenge. Der KN-Code bestimmt den anwendbaren Zollsatz und den EUSt-Satz (19 % oder 7 %).

**4. Verwendungszweck der eingeführten Waren** Nachweis der unternehmerischen Verwendung für den Vorsteuerabzug nach §15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 UStG: Einsatz in der Produktion, für den Weiterverkauf, für Dienstleistungen. Privatpersonen und nicht vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen (Kleinunternehmer nach §19 UStG) können keine EUSt-Erstattung als Vorsteuer geltend machen.

**5. Bankkonto für Erstattung** IBAN und BIC des Kontos, auf das eine eventuelle EUSt-Erstattung überwiesen werden soll. Bei EU-Unternehmen: Bankverbindung im Inland oder EU-Ausland möglich.

**6. Datum und Unterschrift** Unterschrift des Antragstellers oder seines bevollmächtigten Vertreters (Steuerberater, Zollagent). Der Antrag ist schriftlich oder elektronisch über das Zoll-Portal (www.zoll.de) zu stellen. forms-legal.com bietet die Vorlage für den Einfuhrumsatzsteuer-Antrag mit allen erforderlichen Feldern. Beachten Sie auch die verwandten Dokumente de-einfuhrzollanmeldung und de-kaufvertrag-waren für einen vollständigen Import-Workflow.

So füllen Sie Ihr Einfuhrumsatzsteuer Antrag Deutschland aus

Den Einfuhrumsatzsteuer-Antrag in Deutschland füllen Sie in folgenden Schritten aus:

**Schritt 1: EORI-Nummer bereithalten** Stellen Sie sicher, dass Ihre EORI-Nummer (EU-weiter Wirtschaftsbeteiligter-Identifikator) gültig und aktuell ist. EORI-Nummern werden in Deutschland von der Generalzolldirektion (GZD) vergeben; Antrag unter www.zoll.de. Die EORI-Nummer hat das Format DE123456789.

**Schritt 2: Einfuhrabgabenbescheid (EAB) heranziehen** Der EAB wird nach der Zollabfertigung vom Hauptzollamt zugestellt. Nehmen Sie die MRN (Movement Reference Number), das Bescheiddatum, das Hauptzollamt und den ausgewiesenen EUSt-Betrag aus dem EAB.

**Schritt 3: Zolltarifnummer und Warenwert eintragen** Tragen Sie den KN-Code (8-stellige Kombinierte Nomenklatur-Nummer) aus der Zollanmeldung ein. Der Zollwert nach Art. 70 UZK umfasst den Transaktionswert der Ware (Kaufpreis) plus Versicherungs- und Frachtkosten bis zur EU-Außengrenze (CIF-Basis). EUSt-Bemessungsgrundlage = Zollwert + Zoll + sonstige Einfuhrabgaben.

**Schritt 4: Verwendungszweck angeben** Kennzeichnen Sie, für welchen unternehmerischen Zweck die Waren eingesetzt werden. Dies ist entscheidend für die Berechtigung zum Vorsteuerabzug nach §15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 UStG. Bei gemischter Verwendung (unternehmerisch und privat) ist nur der unternehmerische Anteil abzugsfähig.

**Schritt 5: Antrag einreichen** EUst-Erstattungsanträge werden beim zuständigen Hauptzollamt (HZA) eingereicht — entweder schriftlich oder über das elektronische Zollportal ATLAS (Automatisiertes Tarif- und Lokales Zoll-Abwicklungs-System). Die Frist für Erstattungsanträge beträgt drei Jahre nach Entstehung des Erstattungsanspruchs (AO §169 Abs. 2 Satz 1).

**Schritt 6: Vorsteuerabzug in UStVA eintragen** Die gezahlte EUSt wird in der Umsatzsteuer-Voranmeldung (UStVA) in Zeile 62 (Vorsteuerbeträge aus Einfuhren, §15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 UStG) eingetragen. Belege: EAB aufbewahren (10 Jahre nach §147 AO).

Häufige Fehler bei Ihrem Einfuhrumsatzsteuer Antrag Deutschland

Häufige Fehler beim Einfuhrumsatzsteuer-Antrag in Deutschland und wie man sie vermeidet:

**Kein Einfuhrabgabenbescheid aufbewahrt:** Der Einfuhrabgabenbescheid (EAB) ist der einzige gesetzlich anerkannte Nachweis für den Vorsteuerabzug nach §15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 UStG. Geht er verloren, kann das Finanzamt den Vorsteuerabzug versagen. EABs müssen zehn Jahre aufbewahrt werden (§147 Abs. 1 AO). Beantragen Sie beim Hauptzollamt ggf. eine Duplikatausfertigung.

**Falsche KN-Nomenklatur und falscher EUSt-Satz:** Die Anwendung des falschen Zolltarifschlüssels (KN-Code) kann zum falschen Steuersatz führen (z.B. 19 % statt 7 % für ermäßigt besteuerte Waren). Lebensmittel, Bücher, Arzneimittel unterliegen dem ermäßigten Satz. Bei Unsicherheit: Zolltarifauskunft beim Hauptzollamt beantragen (Art. 33 UZK — verbindliche Zolltarifauskunft, vZTA).

**EUSt für nicht-unternehmerische Waren als Vorsteuer abgezogen:** Werden Waren auch privat genutzt, ist der Vorsteuerabzug nur anteilig möglich. Privatpersonen haben keinen Anspruch auf EUSt-Erstattung als Vorsteuer. Bei Kleinstunternehmern nach §19 UStG entfällt der Vorsteuerabzug vollständig.

**Verspäteter Einspruch gegen fehlerhaften EAB:** Gegen den Einfuhrabgabenbescheid muss innerhalb von einem Monat nach Bekanntgabe Einspruch beim Hauptzollamt eingelegt werden (AO §347 Abs. 1 i.V.m. §355 Abs. 1 AO). Wird die Frist versäumt, wird der Bescheid bestandskräftig und eine Korrektur ist nur unter engen Voraussetzungen möglich (AO §§173–177).

**Aufgeschobene Buchhaltung ohne Bewilligung genutzt:** Die aufgeschobene Buchhaltung nach §21b UStG erfordert eine Bewilligung des Hauptzollamts. Ohne Bewilligung müssen Unternehmen die EUSt bei der Einfuhr bezahlen und dürfen sie erst im Anschluss in der UStVA als Vorsteuer geltend machen. Die irrtümliche Nichtentrichtung führt zu Zollschulden und Säumniszuschlägen.

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Gesetzesreferenzierte Vorlage — Vorlage zuletzt geändert Juni 2026

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