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Mahnbescheid Antrag Deutschland

Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids

Bundesrepublik Deutschland — ZPO §§688–703d

Kopf

ANTRAG AUF ERLASS EINES MAHNBESCHEIDS

gemäß ZPO §§688–703d (Bundesrepublik Deutschland)

An das: [Mahngericht]

Datum: [Antragsdatum]

Parteien

ANTRAGSTELLER (GLÄUBIGER):

[Gläubiger Name], [Gläubiger Adresse], Tel.: [Gläubiger Telefon], E-Mail: [Gläubiger E-Mail], IBAN: [Gläubiger IBAN]

Handelsregisternummer (sofern Unternehmen): [Handelsregisternummer]

ANTRAGSGEGNER (SCHULDNER):

[Schuldner Name], [Schuldner Adresse]

Forderung

BEZEICHNUNG DES ANSPRUCHS (ZPO §690 ABS. 1 NR. 3)

1.

Hauptforderung: [Forderungsbeschreibung] Rechtsgrundlage: [Forderungsgrundlage]. Betrag: [Hauptforderung] €. Fällig seit: [Fälligkeitsdatum].

2.

Zinsen: Verzugszinsen nach BGB §288 seit [Verzugsbeginn] in Höhe von [Zinssatz] auf den Hauptbetrag von [Hauptforderung] €.

3.

Vorgerichtliche Mahnkosten: [Mahnkosten] €.

Der Antragsteller erklärt, dass der Anspruch nicht von einer Gegenleistung abhängt (ZPO §688 Abs. 2 Nr. 2).

Kosten

KOSTEN

Der Antragsteller beantragt, dem Antragsgegner die Kosten des Mahnverfahrens nach ZPO §91 aufzuerlegen. Die Gerichtskosten werden vorab gezahlt.

Unterschrift

UNTERSCHRIFT

Ort, Datum: [Antragsdatum]

[Gläubiger Name]

(Unterschrift des Antragstellers oder Vertreters)

Antragsteller (Gläubiger)

________________

Signature

Betreut von Vladislav Sergienko, Gründer·Vorlage zuletzt geändert: ·Fehler melden

Was ist Mahnbescheid Antrag Deutschland?

Das gerichtliche Mahnverfahren in Deutschland läuft vollständig schriftlich über ein zentrales Mahngericht ab. Die Bundesländer haben jeweils ein einziges zentrales Mahngericht für das gesamte Land (z.B. Amtsgericht Wedding in Berlin, Amtsgericht Stuttgart für Baden-Württemberg, Amtsgericht Coburg für Bayern). Seit 2009 ist der Antrag auf Mahnbescheid auch online über das Justizportal des Bundes und der Länder (www.online-mahnantrag.de) stellbar.

Nach Eingang des Mahnbescheids beim Amtsgericht prüft das Gericht nur die formelle Zulässigkeit, nicht die materielle Richtigkeit der Forderung. Der Mahnbescheid wird dem Schuldner zugestellt (Zustellung durch das Amtsgericht, ZPO §693). Der Schuldner kann innerhalb von zwei Wochen Widerspruch einlegen (ZPO §694). Legt er keinen Widerspruch ein, kann der Gläubiger einen Vollstreckungsbescheid beantragen (ZPO §699), der einem rechtskräftigen Urteil gleichsteht und die Zwangsvollstreckung ermöglicht (ZPO §794 Abs. 1 Nr. 4).

Die Gerichtskosten richten sich nach dem GKG (Gerichtskostengesetz): Bei einem Gegenstandswert von 500 € beträgt die Gerichtsgebühr ca. 36 €; bei 5.000 € ca. 105 €. Die Gerichtsgebühr des Mahnverfahrens wird im Streitfall auf die Klagegebühr angerechnet. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in ständiger Rechtsprechung (u.a. BGH XI ZR 267/12) die Anforderungen an den Antragsinhalt und die Bestimmtheit der Forderung präzisiert.

Wann brauchen Sie Mahnbescheid Antrag Deutschland?

Ein Mahnbescheid Antrag in Deutschland ist immer dann das richtige Mittel, wenn eine unbezahlte Geldforderung gerichtlich durchgesetzt werden soll und:

**Die Forderung unbestritten erscheint:** Das gerichtliche Mahnverfahren ist besonders effizient, wenn der Schuldner die Forderung der Höhe nach nicht ernsthaft bestreiten wird – z.B. bei klaren Rechnungen für erbrachte Leistungen, offenen Mietrückständen oder Darlehensrückforderungen.

**Schnelle Vollstreckung erwünscht:** Ein Mahnbescheid kann schon wenige Wochen nach Antragstellung zugestellt werden. Legt der Schuldner keinen Widerspruch ein, kann innerhalb von sechs Monaten der Vollstreckungsbescheid (ZPO §699) erwirkt werden.

**Kostenersparnis:** Das Mahnverfahren ist deutlich günstiger als eine sofortige Klage (ZPO §253). Die Gerichtsgebühr beträgt nur die Hälfte der Klagegebühr (GKG §§3, 6).

**Anwendbare Fälle:** - Unbezahlte Handwerkerrechnungen (Werklohn nach BGB §631) - Ausstehende Mietrückstände (BGB §535 Abs. 2) - Nicht rückgezahlte Darlehen (BGB §488 Abs. 1 S. 2) - Unbezahlte Kaufpreisansprüche (BGB §433 Abs. 2) - Offene Honorarforderungen von Freiberuflern - Verzugsschadenersatz (BGB §280 Abs. 2, §286)

**Nicht geeignet:** Das Mahnverfahren ist ausgeschlossen für Ansprüche, die von einer Gegenleistung abhängig sind (Zug-um-Zug-Leistungen, ZPO §688 Abs. 2 Nr. 2), für nicht bezifferbare Forderungen oder bei grenzüberschreitenden Verfahren außerhalb der EU (für die EU gilt die EuMahnVO Nr. 1896/2006).

Was gehört in Ihr Mahnbescheid Antrag Deutschland?

Ein vollständiger Mahnbescheid Antrag in Deutschland nach ZPO §690 enthält folgende Pflichtangaben:

**1. Antragsteller (Gläubiger)** Vollständiger Name oder Firmenname, vollständige Anschrift, Handelsregisternummer bei Unternehmen (Amtsgericht, HRB), IBAN für die Kostenerstattung. Anwaltszwang besteht im Mahnverfahren bis 5.000 € nicht; darüber ist ein Rechtsanwalt empfehlenswert.

**2. Antragsgegner (Schuldner)** Vollständiger Name und vollständige Anschrift des Schuldners. Falsche Adressangaben führen zu Zustellungsproblemen und verzögern das Verfahren. Firmennamen müssen mit dem Handelsregistereintrag übereinstimmen.

**3. Bezeichnung des Anspruchs (ZPO §690 Abs. 1 Nr. 3)** Präzise Beschreibung des geltend gemachten Anspruchs mit Entstehungsgrund (z.B. 'Kaufpreisanspruch aus Rechnung Nr. 2024/047 vom 15.03.2024'), Hauptforderungsbetrag in Euro (z.B. 2.500,00 €), Nebenforderungen (Zinsen, Mahnkosten).

**4. Zinsen und Verzugszinsen** Verzugszinsen nach BGB §288 können ab Verzugseintritt (BGB §286) geltend gemacht werden: 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§247 BGB) bei Verbraucherverträgen, 9 Prozentpunkte bei kaufmännischen Verträgen. Die Deutsche Bundesbank veröffentlicht den aktuellen Basiszinssatz halbjährlich.

**5. Mahnkosten** Pauschale Mahnkosten (z.B. 2,50 € pro Mahnung) können als Nebenforderung geltend gemacht werden, sofern vertraglich vereinbart oder gesetzlich vorgesehen.

**6. Zuständiges Mahngericht** Das zentrale Mahngericht des jeweiligen Bundeslandes (z.B. Amtsgericht Wedding für Berlin, Amtsgericht Coburg für Bayern, Amtsgericht Hagen für Nordrhein-Westfalen). Eine falsche Zuständigkeitsangabe führt zur Weiterleitung, nicht zur Ablehnung.

**7. Prozesskosten-Antrag** Beantragung der Erstattung der Gerichtskosten und ggf. Anwaltskosten nach §91 ZPO.

**8. Unterschrift** Eigenhändige Unterschrift des Antragstellers oder seines Vertreters. Beim Online-Antrag (www.online-mahnantrag.de) ersetzt die elektronische Signatur die Unterschrift. Das Amtsgericht prüft bei der formellen Zulässigkeitsprüfung nur die vollständigen Pflichtangaben – nicht die materiell-rechtliche Begründetheit der Forderung. forms-legal.com bietet eine vollständige, ZPO-konforme Vorlage für den Mahnbescheid Antrag in Deutschland.

So füllen Sie Ihr Mahnbescheid Antrag Deutschland aus

Den Mahnbescheid Antrag in Deutschland füllen Sie in wenigen Schritten aus:

**Schritt 1: Gläubigerdaten eintragen** Tragen Sie Ihren vollständigen Namen (Einzelperson) oder Firmennamen (mit Rechtsform, z.B. GmbH, AG) und die vollständige Anschrift ein. Unternehmen: Handelsregisternummer des Amtsgerichts (HRB-Nummer) angeben.

**Schritt 2: Schuldnerdaten eintragen** Vollständiger Name und aktuelle Anschrift des Schuldners. Wichtig: Adressangaben müssen korrekt sein, da der Mahnbescheid vom Amtsgericht (Mahngericht) an diese Adresse zugestellt wird. Firmen: Rechtsform und Registergericht angeben.

**Schritt 3: Forderung präzise bezeichnen** Benennen Sie den Anspruch konkret: Rechtsgrundlage (z.B. BGB §433 Kaufpreisanspruch, BGB §631 Werklohnforderung, BGB §488 Darlehensrückzahlungsanspruch), Rechnungsnummer, Datum der Fälligkeit und exakter Betrag in Euro.

**Schritt 4: Zinsen berechnen** Berechnen Sie die Verzugszinsen nach BGB §288: Tageszinssatz = Basiszinssatz + 5 % (Verbraucher) oder + 9 % (Kaufleute), geteilt durch 365. Den aktuellen Basiszinssatz veröffentlicht die Deutsche Bundesbank (derzeit variiert er zwischen 3–4 %). Geben Sie das Datum des Verzugseintritts an.

**Schritt 5: Zuständiges Mahngericht wählen** Jedes Bundesland hat ein zentrales Mahngericht: Bayern → AG Coburg; Baden-Württemberg → AG Stuttgart; NRW → AG Hagen; Bayern → AG Coburg; Berlin → AG Wedding; Hamburg → AG Hamburg; Sachsen → AG Aschersleben. Online-Mahnantrag (www.online-mahnantrag.de) ermittelt das zuständige Gericht automatisch.

**Schritt 6: Gerichtskosten einzahlen** Die Gerichtskosten nach GKG §3 sind vor Antragstellung einzuzahlen oder es ist eine Vorauszahlung anzufordern. Ohne Kostenvorschuss wird der Antrag nicht bearbeitet (ZPO §65 GKG).

**Schritt 7: Antrag einreichen** Online unter www.online-mahnantrag.de (empfohlen) oder schriftlich beim zuständigen Mahngericht. Der Online-Antrag ist für Massenanwender besonders geeignet; der schriftliche Antrag muss auf einem amtlichen Formular eingereicht werden (§703c ZPO).

Häufige Fehler bei Ihrem Mahnbescheid Antrag Deutschland

Häufige Fehler beim Mahnbescheid Antrag in Deutschland und wie man sie vermeidet:

**Falsche oder unvollständige Schuldneradresse:** Das Mahngericht stellt den Mahnbescheid an die angegebene Adresse zu. Ist die Adresse falsch, wird der Mahnbescheid nicht zugestellt und das Verfahren verzögert sich. Prüfen Sie die Adresse vorab (Einwohnermeldeamt, Handelsregister).

**Unbestimmte Forderungsbezeichnung:** ZPO §690 Abs. 1 Nr. 3 verlangt eine bestimmte Bezeichnung des Anspruchs. Formulierungen wie 'offene Rechnung' ohne Angabe von Datum, Betrag und Entstehungsgrund führen zur Zurückweisung durch das Mahngericht. Immer: Rechtsgrundlage, Rechnungsnummer und Fälligkeitsdatum angeben.

**Vergessen der Verzugszinsen:** Viele Antragsteller vergessen, Verzugszinsen geltend zu machen, obwohl diese nach BGB §288 ab Verzugseintritt gesetzlich geschuldet sind. Berechnen Sie die Zinsen und nehmen Sie sie als Nebenforderung auf.

**Forderung von einer Gegenleistung abhängig:** Ansprüche, die Zug-um-Zug zu erfüllen sind (z.B. Kaufpreiszahlung Zug um Zug gegen Übergabe der Ware), sind vom Mahnverfahren ausgeschlossen (ZPO §688 Abs. 2 Nr. 2). Hier muss direkt Klage erhoben werden.

**Verjährung nicht beachtet:** Wird der Mahnbescheid nach Ablauf der Verjährungsfrist beantragt, kann der Schuldner die Einrede der Verjährung erheben (BGB §214). Regelmäßige Verjährungsfrist: 3 Jahre (BGB §195), beginnend am Ende des Jahres der Anspruchsentstehung (BGB §199).

**Keine Weiterführung nach Widerspruch:** Legt der Schuldner Widerspruch ein, müssen Sie innerhalb von sechs Monaten Klage erheben (ZPO §696), sonst hemmt der Mahnbescheid die Verjährung nicht dauerhaft. Viele Gläubiger übersehen diese Frist.

Quellen und Zitate

Gesetzliche Zitate verlinken auf offizielle Regierungsquellen.

  1. §247 BGBDE official
  2. §91 ZPODE official
  3. §703c ZPODE official

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Gesetzesreferenzierte Vorlage — Vorlage zuletzt geändert Juni 2026

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