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Einspruch gegen Strafbefehl Deutschland

Einspruch gegen Strafbefehl nach StPO § 410

Bundesrepublik Deutschland — StPO §§ 407, 410, 411; RiStBV Nr. 175

Kopf des Einspruchs

EINSPRUCH GEGEN STRAFBEFEHL

gemäß StPO § 410 Abs. 1 (Einspruchsfrist 2 Wochen ab Zustellung)

An das [Strafbefehl Gericht]

Aktenzeichen: [Strafbefehl Aktenzeichen]

Datum: [Einspruchs Datum]

Betroffener

BETROFFENER (ADRESSAT DES STRAFBEFEHLS):

Name: [Betroffener Name]

Anschrift: [Betroffener Adresse]

Strafbefehl

STRAFBEFEHL:

Datum des Strafbefehls: [Strafbefehl Datum]

Zugestellt am: [Zustellungs Datum]

Tatvorwurf: [Tatvorwurf Strafbefehl]

Einspruch

EINSPRUCH (StPO § 410 Abs. 1):

Hiermit lege ich gegen den oben bezeichneten Strafbefehl des [Strafbefehl Gericht] fristgerecht Einspruch ein.

Umfang des Einspruchs: [Einspruchs Umfang]

Eine Begründung bleibt vorbehalten. Das Amtsgericht bestimmt nach StPO § 411 Abs. 1 Hauptverhandlungstermin. Die Einspruchsfrist nach StPO § 410 Abs. 1 (2 Wochen ab Zustellung am [Zustellungs Datum]) ist gewahrt.

Unterschrift

UNTERSCHRIFT

Ort, Datum: [Einspruchs Datum]

[Betroffener Name]

(Unterschrift des Betroffenen oder seines Verteidigers)

Betroffener / Verteidiger

________________

Signature

Betreut von Vladislav Sergienko, Gründer·Vorlage zuletzt geändert: ·Fehler melden

Was ist Einspruch gegen Strafbefehl Deutschland?

Der Strafbefehl Deutschland ist ein Masseninstrument der deutschen Strafjustiz — jährlich werden weit über eine Million Strafbefehle erlassen. Typische Strafbefehlsdelikte sind: Erschleichen von Leistungen nach StGB § 265a (Schwarzfahren), leichter Diebstahl nach StGB § 242, Betrug in einfachen Fällen nach StGB § 263, Trunkenheit im Verkehr nach StGB § 316, leichte Körperverletzung nach StGB § 223. Die möglichen Sanktionen nach StPO § 407 Abs. 2 sind auf Geldstrafe, Verwarnung mit Strafvorbehalt, Fahrverbot bis 6 Monate, Einziehung und Freiheitsstrafe bis 1 Jahr auf Bewährung (nur bei anwaltlich verteidigte Beschuldigten) beschränkt.

Die Einspruchsfrist nach StPO § 410 Abs. 1 beträgt zwei Wochen ab Zustellung des Strafbefehls. Diese Frist ist absolut — es gibt keine Verlängerung. Bei unverschuldetem Versäumnis ist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach StPO § 44 möglich. Der Einspruch kann nach StPO § 410 Abs. 2 auf die Rechtsfolgen beschränkt werden — in diesem Fall wird der Schuldspruch rechtskräftig, und das Gericht prüft in der Hauptverhandlung nur noch die Angemessenheit der Strafe. Bei vollem Einspruch gilt nach StPO § 411 Abs. 4 kein Verschlechterungsverbot — das Gericht kann nach Hauptverhandlung eine schwerere Strafe als im Strafbefehl verhängen. Die internen Abläufe bei der Bearbeitung von Einsprüchen durch die Staatsanwaltschaft sind in der RiStBV Nr. 175 geregelt.

Ein rechtskräftiger Strafbefehl hat nach StPO § 410 Abs. 3 dieselbe Wirkung wie ein rechtskräftiges Urteil — einschließlich Eintragung ins Bundeszentralregister (BZR) nach BZRG, wenn die Schwellenwerte überschritten werden. Bei Geldstrafe unter 90 Tagessätzen erfolgt keine Eintragung ins normale Führungszeugnis, wohl aber ins erweiterte Führungszeugnis nach BZRG § 31.

Der Strafbefehl gemäß §§ 407 ff. StPO ist ein vereinfachtes Sanktionierungsverfahren, das ausschließlich für Vergehen (nicht für Verbrechen) gilt und bei dem die Staatsanwaltschaft beim Amtsgericht beantragt, ohne mündliche Verhandlung eine Sanktion zu verhängen. Das Amtsgericht erlässt den Strafbefehl, wenn es den Antrag für begründet hält; es findet keine Anhörung des Beschuldigten statt. Mögliche Sanktionen sind Geldstrafe, Fahrverbot, Verfall, Einziehung, Berufsverbot oder — ausnahmsweise — Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr auf Bewährung, sofern der Beschuldigte einen Verteidiger hat (§ 407 Abs. 2 StPO).

Der Einspruch nach § 410 StPO ist das einzige Rechtsmittel gegen den Strafbefehl. Er eröffnet das reguläre Hauptverfahren mit mündlicher Verhandlung und schützt das Gebot des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG). Die Einspruchsfrist beträgt gemäß § 410 Abs. 1 StPO zwei Wochen ab Zustellung des Strafbefehls. Ein beschränkter Einspruch, der sich nur gegen die Rechtsfolgen richtet, ist gemäß § 410 Abs. 2 StPO ebenfalls möglich. forms-legal.com stellt ein vorausgefülltes Muster bereit, das alle notwendigen Angaben enthält und Fehler bei der Fristwahrung vermeidet. Das Verfahren schützt Beschuldigte wirksam vor unbegründeten Verurteilungen ohne mündliche Anhörung.

Wann brauchen Sie Einspruch gegen Strafbefehl Deutschland?

Ein Einspruch gegen den Strafbefehl in Deutschland wird immer dann benötigt, wenn der Betroffene die im Strafbefehl erhobenen Vorwürfe bestreitet, die verhängte Strafe für unverhältnismäßig hält oder zumindest die Tagessatzhöhe (StGB § 40 Abs. 2) anfechten möchte.

Konkrete Situationen, in denen ein Einspruch unverzichtbar ist: Unschuld des Betroffenen — Wenn der Betroffene die Tat tatsächlich nicht begangen hat (falscher Verdacht, Verwechslung, fehlende Beweise), muss er Einspruch einlegen. Ohne Einspruch wird der Strafbefehl rechtskräftig und hat Urteilswirkung. Fehler im Strafbefehl — Der Strafbefehl enthält sachliche Fehler (falsches Tatdatum, falsche Personenidentifikation, Verjährung der Tat nach StGB § 78). Zu hohe Tagessatzhöhe — Der Tagessatz der Geldstrafe nach StGB § 40 Abs. 2 wurde falsch berechnet (z.B. auf Basis überhöhten oder fiktiven Einkommens). In diesem Fall: beschränkter Einspruch nur auf die Rechtsfolgen nach StPO § 410 Abs. 2. Kein Strafantrag für Antragsdelikte — Wenn das dem Strafbefehl zugrundeliegende Delikt ein relatives Antragsdelikt ist (z.B. Beleidigung nach StGB § 185) und kein wirksamer Strafantrag nach StGB § 77 gestellt wurde.

Fälle, in denen von einem Einspruch abzuraten ist: Wenn die Schuld eindeutig ist, die verhängte Strafe angemessen erscheint und das Risiko einer schwereren Strafe nach Hauptverhandlung (kein Verschlechterungsverbot bei vollem Einspruch) das Einspruchsziel überwiegt. In solchen Fällen ist eine Einstellung nach StPO § 153a (Geldauflage ohne BZR-Eintragung) oft die bessere Alternative.

Prüfpunkte, ob Einspruch sinnvoll ist: Stimmt der dem Strafbefehl zugrunde liegende Sachverhalt tatsächlich? Wurden alle entlastenden Umstände berücksichtigt? Ist die verhängte Geldstrafe im Hinblick auf die Einkommenssituation verhältnismäßig? Droht durch einen Schuldspruch — selbst bei gleichbleibender Strafe — ein berufsrechtliches Nachspiel oder der Verlust einer Unbedenklichkeitsbescheinigung?

Besonders häufig wird Einspruch eingelegt bei Geschwindigkeitsübertretungen, bei denen Messung oder Messmethode zweifelhaft sind, bei Betäubungsmitteldelikten mit minimalem Besitz, bei wirtschaftsstrafrechtlichen Vorwürfen in Unternehmenskontexten sowie bei Erstattung einer falschen Strafanzeige gemäß § 145d StGB, wo die Sachlage aus Sicht des Beschuldigten völlig anders liegt als von der Staatsanwaltschaft dargestellt.

Auch wenn ein Strafbefehl nur eine geringe Geldstrafe enthält, kann das Führen eines Eintrags im Bundeszentralregister langfristige Konsequenzen haben, insbesondere für Berufsgruppen mit Zuverlässigkeitsprüfung. Deshalb lohnt der Einspruch auch bei vermeintlich kleinen Sanktionen. Eine frühzeitige anwaltliche Beratung ist in solchen Fällen unbedingt zu empfehlen.

Was gehört in Ihr Einspruch gegen Strafbefehl Deutschland?

Ein wirksamer Einspruch gegen den Strafbefehl in Deutschland enthält folgende Kernelemente:

Klare Identifikation des Strafbefehls: Gericht (z.B. Amtsgericht Köln, Abteilung 451), Aktenzeichen des Strafbefehls (z.B. 451 Cs 1234/25), Datum des Strafbefehls und Datum der Zustellung. Nur bei eindeutiger Identifikation kann das Amtsgericht den Einspruch dem richtigen Verfahren zuordnen.

Fristwahrende Einspruchserklärung: Ausdrückliche Erklärung „Einspruch gegen den Strafbefehl“ — nicht nur allgemeine Gegenwehr oder Beschwerde. Einreichung innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Strafbefehls (StPO § 410 Abs. 1). Eingangsnachweis sichern: Einschreiben mit Rückschein, Fax mit Sendeprotokoll oder beA (besonderes elektronisches Anwaltspostfach nach BRAO § 31a). Das Datum des Einspruchs muss innerhalb der 2-Wochen-Frist nach Zustellungsdatum liegen.

Umfang des Einspruchs klar bestimmen: Vollständiger Einspruch (Schuldspruch und Rechtsfolgen) — kein Verschlechterungsverbot, Risiko schwererer Strafe in der Hauptverhandlung. Beschränkter Einspruch auf Rechtsfolgen (StPO § 410 Abs. 2) — Schuldspruch wird rechtskräftig, Verschlechterungsverbot nach StPO § 411 Abs. 4 gilt. Bei beschränktem Einspruch sofort Einkommensbelege einreichen, um Tagessatzhöhe nach StGB § 40 Abs. 2 zu korrigieren.

Begründung (optional aber empfehlenswert): Kurze Erklärung, warum Einspruch eingelegt wird. Eine Begründung ist gesetzlich nicht zwingend erforderlich — aber sie signalisiert dem Gericht die Verteidigungsrichtung und hilft der Staatsanwaltschaft bei der Prüfung einer möglichen Einstellung nach StPO § 153, 153a.

Kostenlose Vorlagen für den Einspruch gegen den Strafbefehl und verwandte Dokumente — Akteneinsichtsantrag nach StPO § 147 und Haftprüfungsantrag nach StPO § 117 — stehen auf forms-legal.com bereit. Bei der RiStBV Nr. 175 sind die internen Bearbeitungsregeln der Staatsanwaltschaft nach Einspruchseingang geregelt.

Pflichtbestandteile des Einspruchs: Erstens der ausdrückliche Wille, Einspruch einzulegen — ohne klare Formulierung wie „hiermit lege ich Einspruch ein" ist unklar, ob lediglich eine Bitte um Akteneinsicht oder ein förmlicher Rechtsbehelf gemeint ist. Zweitens die genaue Bezeichnung des Strafbefehls durch Datum, Aktenzeichen und ausstellendes Amtsgericht. Drittens Angaben zur Einspruchseinlegenden Person (Name, Anschrift, ggf. Verteidiger).

Optionale, aber strategisch wertvolle Elemente: eine knappe Begründung des Einspruchs — etwa Sachverhaltsrüge, Bestreiten der Täterschaft, Hinweis auf Verfahrenshindernisse oder Angebot der Einstellung gemäß § 153a StPO. Eine Begründung ist nicht zwingend, jedoch empfehlenswert, da sie dem Gericht und der Staatsanwaltschaft frühzeitig die Verteidigungslinie signalisiert und Einstellungsgespräche erleichtern kann.

Bei beschränktem Einspruch ist die Beschränkung ausdrücklich zu erklären: „Ich lege Einspruch beschränkt auf die Rechtsfolgen ein." Diese Variante ist sinnvoll, wenn der Sachverhalt außer Streit ist, aber die Tagessatzhöhe oder die Art der Sanktion angefochten werden soll. Nach rechtskräftiger Entscheidung über den Schuldspruch verhandelt das Gericht nur noch über die Strafhöhe. Gemäß § 411 Abs. 4 StPO darf das Gericht nach Einspruch keine schwerere Strafe verhängen als im Strafbefehl — das sogenannte Verschlechterungsverbot (reformatio in peius) schützt den Einspruchsführer.

Verfahrensrechtlich bedeutsam ist das Zusammenspiel mit der Akteneinsicht: Gemäß § 147 StPO hat der Verteidiger das Recht auf vollständige Akteneinsicht bereits vor Erhebung der öffentlichen Klage oder Erlass des Strafbefehls. Wird Akteneinsicht beantragt und gewährt, sollte der Einspruch zunächst fristwahrend ohne Begründung eingelegt werden. Eine fundierte Begründung folgt dann nach Auswertung der Akten. Dieser zweistufige Ansatz ist in der Verteidigungspraxis Standard, weil er verhindert, dass Verteidigungsargumente preisgegeben werden, bevor die vollständige Beweislage bekannt ist.

Ein weiteres praxisrelevantes Element ist der Antrag auf Beiordnung eines Pflichtverteidigers nach § 408b StPO, wenn dem Beschuldigten im Strafbefehl eine Freiheitsstrafe auf Bewährung droht oder die Sach- und Rechtslage schwierig ist. Das Gericht ist in diesem Fall verpflichtet, einen Pflichtverteidiger zu bestellen, bevor es den Strafbefehl erlässt. Das sichert die umfassende Wahrnehmung aller Verfahrensrechte.

So füllen Sie Ihr Einspruch gegen Strafbefehl Deutschland aus

Den Einspruch gegen den Strafbefehl in Deutschland füllen Sie in folgenden Schritten korrekt aus:

Schritt 1 — Strafbefehl und Zustellungsdatum prüfen: Datum der Zustellung feststellen: auf dem gelben Umschlag oder der Zustellungsurkunde (Datum der Einlegung in den Briefkasten). 2-Wochen-Frist ab diesem Datum berechnen. Inhalt des Strafbefehls sorgfältig lesen: Tatvorwurf, verhängte Strafe, Tagessatzhöhe, Tatdatum.

Schritt 2 — Strategie festlegen: Voller Einspruch oder beschränkter Einspruch (nur auf Rechtsfolgen nach StPO § 410 Abs. 2)? Bei Tagessatzkritik: Einkommensbelege sammeln. Bei Schuldbestreitung: Entlastungsargumente und Beweise zusammenstellen.

Schritt 3 — Einspruch formulieren: Strafbefehl klar bezeichnen (Gericht, Aktenzeichen, Datum). Ausdrücklich Einspruch erklären. Umfang des Einspruchs angeben. Optional: Kurze Begründung.

Schritt 4 — Fristgerecht einreichen: Einschreiben mit Rückschein oder beA. Eingang beim Amtsgericht innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung sicherstellen. Keine Fristunterbrechung durch Urlaub oder Krankheit ohne Wiedereinsetzungsantrag nach StPO § 44.

Schritt 5 — Hauptverhandlung vorbereiten: Nach fristgerechtem Einspruch bestimmt das Amtsgericht Hauptverhandlungstermin (StPO § 411 Abs. 1). Vor der Hauptverhandlung: Akteneinsicht nach StPO § 147 beantragen. Gegebenenfalls auf Entbindung vom persönlichen Erscheinen nach StPO § 411 Abs. 2 beantragen. Bei Nichterscheinen ohne Entbindung: Einspruchsverwerfung nach StPO § 412 möglich.

Empfohlener Workflow: Notieren Sie unmittelbar nach Erhalt des Strafbefehls das Zustellungsdatum und die Einspruchsfrist (14 Tage). Prüfen Sie zusammen mit einem Verteidiger, ob Einspruch und welche Art von Einspruch — vollständig oder beschränkt — strategisch sinnvoll ist. Stellen Sie ggf. Antrag auf Akteneinsicht, bevor Sie eine endgültige Entscheidung treffen.

Fertigen Sie das Einspruchsschreiben in zweifacher Ausfertigung (Original + Kopie) aus. Senden Sie das Original per Einwurf-Einschreiben oder Fax mit Sendeprotokoll an das Amtsgericht. Das Sendeprotokoll oder der Einlieferungsbeleg ist aufzubewahren, da er im Streitfall als Fristnachweis dient. Über einen Verteidiger kann der Einspruch auch direkt bei der Geschäftsstelle zu Protokoll erklärt werden.

Sollte der Strafbefehl ohne vorherige Vernehmung erlassen worden sein und enthält die Akte belastende Angaben Dritter, empfiehlt es sich, nach Akteneinsicht eine ergänzende Begründung nachzureichen. Das Gericht ist verpflichtet, diese zu berücksichtigen, solange die Hauptverhandlung noch nicht begonnen hat. Eine zügige Reaktion — idealerweise innerhalb der ersten Woche nach Zustellung — verschafft dem Verteidiger maximalen Spielraum. Bewahren Sie alle Kopien mindestens fünf Jahre auf.

Häufige Fehler bei Ihrem Einspruch gegen Strafbefehl Deutschland

Bei dem Einspruch gegen den Strafbefehl in Deutschland werden folgende Fehler besonders häufig gemacht:

Fehler 1 — Einspruch nach Ablauf der 2-Wochen-Frist: Der Einspruch wird nach Ablauf der Frist des StPO § 410 Abs. 1 eingereicht. Der Strafbefehl ist dann rechtskräftig — ohne Wiedereinsetzung nach StPO § 44 kein Rechtsbehelf mehr möglich. Korrekt: Zustellungsdatum genau notieren und Einspruch spätestens am letzten Tag der Frist einreichen.

Fehler 2 — Kein Eingangsnachweis: Einspruch wird per einfachem Brief ohne Eingangsnachweis geschickt. Im Streitfall kann der fristgerechte Eingang nicht bewiesen werden. Korrekt: Stets Einschreiben mit Rückschein, Fax mit Sendeprotokoll oder beA nutzen.

Fehler 3 — Versäumnis des Hauptverhandlungstermins: Nach dem Einspruch kommt eine Ladung zur Hauptverhandlung — der Beschuldigte erscheint nicht und hat keinen Entbindungsantrag gestellt. Das Gericht verwirft den Einspruch nach StPO § 412 — der Strafbefehl wird rechtskräftig. Korrekt: Hauptverhandlungstermin unbedingt wahrnehmen oder rechtzeitig Entbindung vom Erscheinen nach StPO § 411 Abs. 2 beantragen.

Fehler 4 — Voller Einspruch ohne Risikobewusstsein: Voller Einspruch gegen Strafbefehl eingelegt, ohne zu wissen, dass das Gericht in der Hauptverhandlung eine schwerere Strafe als im Strafbefehl verhängen kann (kein Verschlechterungsverbot bei vollem Einspruch nach StPO § 411 Abs. 4). Korrekt: Bei Schuldeinräumung mit Tagessatzkritik lieber beschränkten Einspruch nur auf die Rechtsfolgen nach StPO § 410 Abs. 2 einlegen.

Fehler 5 — Keine Akteneinsicht vor der Hauptverhandlung: Einspruch eingelegt, aber keine Akteneinsicht nach StPO § 147 beantragt. In der Hauptverhandlung kennt der Verteidiger die Beweislage nicht. Korrekt: Unmittelbar nach dem Einspruch vollständige Akteneinsicht beim Amtsgericht beantragen. Wer diese Fehler vermeidet, sichert seinen Einspruch rechtlich ab und vermeidet unnötige Verfahrensrisiken.

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Gesetzesreferenzierte Vorlage — Vorlage zuletzt geändert Juni 2026

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