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Wertpapierdepot-Eröffnungsantrag Deutschland

Wertpapierdepot-Eröffnungsantrag

Bundesrepublik Deutschland — WpHG §§ 63, 64; KWG § 1 Abs. 1 Nr. 5; DepotG §§ 4–13; BGH XI ZR 33/10

WERTPAPIERDEPOT-ERÖFFNUNGSANTRAG

gemäß WpHG §§ 63, 64 (Wohlverhaltensregeln, Geeignetheit); KWG § 1 Abs. 1 Nr. 5 (Depotgeschäft); DepotG §§ 4–13 (Verwahrung); BGH XI ZR 33/10 — Bundesrepublik Deutschland

Datum: [Datum] | Ort: [Ort]

§ 1 DEPOTINHABER

§ 1 DEPOTINHABER (GwG §§ 10–11 Identifizierung)

Name: [Depotinhaber Name]

Geburtsdatum: [Geburtsdatum]

Wohnanschrift: [Wohnanschrift]

Steueridentifikationsnummer (§ 139b AO): [Steuer-ID]

§ 2 ANLEGERPROFILIERUNG (WpHG §§ 63–64)

§ 2 ANLEGERPROFILIERUNG (WpHG §§ 63–64 — PFLICHT für Geeignetheitsprüfung)

Anlageerfahrung: [Anlageerfahrung]

Anlagehorizont: [Anlagehorizont]

Risikobereitschaft: [Risikobereitschaft]

Monatlich für Anlage verfügbar: EUR [Monatlich verfügbar]

§ 3 DEPOT-DETAILS UND HANDELSARTEN

§ 3 DEPOT-DETAILS UND HANDELSARTEN

Depotbank / Broker: [Depotbank Name]

Verrechnungskonto IBAN: [Verrechnungskonto IBAN]

Freistellungsauftrag erteilt: [Freistellungsauftrag]

Gewünschte Handelsarten: [Handelsarten]

§ 4 WOHLVERHALTENSREGELN UND VERWAHRUNG

§ 4 WOHLVERHALTENSREGELN (WpHG § 63) UND VERWAHRUNG (DepotG §§ 4–13)

Das Kreditinstitut bestätigt, die Wohlverhaltensregeln nach WpHG § 63 einzuhalten und Wertpapiere des Depotkunden als Sondervermögen nach DepotG § 6 (Sammelverwahrung) oder § 2 (Sonderverwahrung) zu verwahren. Sondervermögen ist im Insolvenzfall des Kreditinstituts aus der Insolvenzmasse ausgesondert (DepotG § 43 i.V.m. InsO § 47).

Geeignetheitsprüfung nach WpHG § 64: Das Kreditinstitut prüft anhand der Angaben des Antragstellers die Geeignetheit der empfohlenen Wertpapierdienstleistungen. Gemäß BGH XI ZR 33/10 haftet die Depotbank für fehlerhafte Anlageberatung, wenn sie Produkte empfiehlt, die dem Anlegerprofil nicht entsprechen.

Unterschrift

[Ort], den [Datum]

___________________________

[Depotinhaber Name] (Depotinhaber)

Depotinhaber

________________

Signature

Betreut von Vladislav Sergienko, Gründer·Vorlage zuletzt geändert: ·Fehler melden

Was ist Wertpapierdepot-Eröffnungsantrag Deutschland?

Der Wertpapierdepot-Eröffnungsantrag in Deutschland ist in WpHG §§ 63 (Wohlverhaltensregeln), 64 (Geeignetheit und Angemessenheit), 2 Abs. 2 (Wertpapierdienstleistungsunternehmen) geregelt. Das Führen von Wertpapierdepots ist nach KWG § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 ein erlaubnispflichtiges Bankgeschäft (Depotgeschäft) — nur Kreditinstitute und Wertpapierdienstleistungsunternehmen mit gültiger BaFin-Lizenz nach KWG § 32 oder WpIG § 15 dürfen Depots führen. Depotbanken sind unter anderem Konsorsbank/BNP Paribas, Flatex AG (flatex.de), Comdirect Bank (Commerzbank Gruppe), ING-DiBa, DKB Deutsche Kreditbank sowie unzählige regionale Sparkassen und Volksbanken. Neo-Broker wie Trade Republic, Scalable Capital und justETF-Broker operieren ebenfalls unter BaFin-Lizenz oder im EU-Pass-Modell.

Ein Besonderheit des deutschen Depotrechts ist die strenge Regelung der Wertpapierverwahrung im Depotgesetz (DepotG). Nach DepotG § 6 verwahrt die Depotbank Wertpapiere typischerweise in der kollektiven Sammelverwahrung — die Wertpapiere eines Anlegers sind nicht physisch separiert, sondern in einem Gesamtbestand (Girosammelbestand) bei der Clearstream Banking AG (Deutsche Börse Gruppe) als Zentralverwahrer gebucht. Der Anleger hat einen Miteigentumsanteil am Girosammelbestand. Alternativ ist nach DepotG § 2 die Sonderverwahrung möglich, bei der Wertpapiere physisch separiert mit einer Depotbanknummer versehen werden — teurer, aber mit individuell nachweisbarem Eigentumsrecht.

Der entscheidende Schutzmechanismus für Depotkunden: Wertpapiere im Depot sind nach DepotG § 43 i.V.m. InsO § 47 Sondervermögen — sie gehören dem Anleger, nicht der Depotbank. Im Falle der Insolvenz der Depotbank können die Wertpapiere vom Insolvenzverwalter nicht als Insolvenzmasse eingezogen werden, sondern werden an den Anleger zurückübertragen oder an eine andere Depotbank übertragen. Dies unterscheidet das Depot fundamental vom Tagesgeldkonto, bei dem das Geld rechtlich der Bank gehört (unregelmäßige Verwahrung nach BGB § 700) und nur durch die Einlagensicherung nach EinSiG geschützt ist.

Die Anlegerprofilierung nach WpHG §§ 63–64 ist eine Pflichtkomponente jedes Depoteröffnungsantrags. WpHG § 63 legt die allgemeinen Wohlverhaltensregeln für Wertpapierdienstleistungsunternehmen fest: Sie müssen im besten Interesse des Kunden handeln, transparente und faire Preise bieten und Interessenkonflikte vermeiden. WpHG § 64 schreibt die Geeignetheitsprüfung vor: Vor jeder Anlageberatung muss die Depotbank Informationen über Kenntnisse und Erfahrungen, Anlageziele und finanzielle Verhältnisse des Kunden einholen und prüfen, ob die empfohlenen Wertpapierdienstleistungen für den Kunden geeignet sind. Der Bundesgerichtshof hat in BGH XI ZR 33/10 die Haftungsfolgen bei Verletzung dieser Pflichten präzisiert.

Wann brauchen Sie Wertpapierdepot-Eröffnungsantrag Deutschland?

Einen Wertpapierdepot-Eröffnungsantrag in Deutschland stellen Sie in folgenden Situationen:

**Erstanlage in Wertpapiere:** Wer erstmals in Aktien, ETFs oder Fonds investieren möchte, benötigt ein Depot bei einer Depotbank oder einem Broker. Das Depot ist die Voraussetzung für jeden Wertpapierkauf — ohne Depot kein Aktienhandel, kein ETF-Sparplan, keine Fondsanlage.

**ETF-Sparplan einrichten:** Monatliche ETF-Sparpläne — die populärste Form der privaten Altersvorsorge in Deutschland, empfohlen von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) als Ergänzung zur gesetzlichen Rente — erfordern ein Depot. Depotbanken wie DKB, ING, Consorsbank und Neo-Broker wie Trade Republic bieten ab 1 Euro monatliche Sparpläne auf UCITS-ETFs (Kapitalanlagegesetzbuch KAGB) an.

**Vermögenswirksame Leistungen (VL) anlegen:** Arbeitgeber zahlen vermögenswirksame Leistungen (VL nach dem 5. Vermögensbildungsgesetz — 5. VermBG) von bis zu 40 EUR/Monat. Die Arbeitnehmer-Sparzulage nach § 13 5. VermBG (bis 80 EUR/Jahr bei Fondsanlagen) setzt ein VL-Depot voraus. Fondssparverträge mit VL sind eine der wirtschaftlichsten Anlagemöglichkeiten für Arbeitnehmer mit geringem und mittlerem Einkommen.

**Betriebliche Altersvorsorge (bAV) via Direktinvestition:** Einige Unternehmen richten Aktienoptionspläne oder Mitarbeiteraktienprogramme (Employee Stock Ownership Plans, ESOP) für ihre Mitarbeiter ein. Mitarbeiteranzahl erhalten Unternehmensaktien verbilligt — ein Depot ist Pflichtvoraussetzung für die Verwahrung.

**Riester- und Rürup-Altersvorsorge-Depot:** Riester-fondgebundene Rentenversicherungen (§§ 82–100 EStG) und Rürup-Renten (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG) mit Fondskomponente erfordern ein Depot bei einer Versicherung oder Bank. Der Steuervorteil: Riester-Beiträge sind als Sonderausgaben nach EStG § 10a bis 2.100 EUR/Jahr absetzbar; Rürup-Beiträge bis 27.566 EUR/Jahr (2024).

**Nachlassverwaltung und Erbschaft:** Wertpapierdepots aus dem Nachlass müssen von den Erben übernommen oder aufgelöst werden. Nach Vorlage des Erbscheins beim Nachlassgericht (Amtsgericht) kann das Depot auf ein Erbendepot übertragen werden. Die Depotbank ist nach DepotG § 27 zur Auslieferung der Wertpapiere an legitimierte Erben verpflichtet.

**Wechsel zu günstigerem Broker:** Neo-Broker und Direktbanken bieten teils deutlich günstigere Ordergebühren als klassische Filialbanken (z.B. Trade Republic: 1 EUR je Order vs. 8–15 EUR bei Filialbanken). Ein Depotübertrag nach § 8 WpDPV (Wertpapierdienstleistungs-Verhaltens- und Organisationsverordnung) auf den neuen Broker ist gesetzlich kostenlos möglich. Forms-legal.com bietet den Eröffnungsantrag als kostenlose Vorlage an.

Was gehört in Ihr Wertpapierdepot-Eröffnungsantrag Deutschland?

Ein vollständiger Wertpapierdepot-Eröffnungsantrag in Deutschland enthält folgende Pflichtelemente:

**1. Vollständige Identifikationsdaten nach GwG §§ 10–11** Name, Geburtsdatum, Adresse, Ausweisnummer des Depotinhabers. Legitimationsverfahren: VideoIdent, eID oder PostIdent. Bei Neo-Brokern (Trade Republic, Scalable Capital) ausschließlich VideoIdent-Onlineprozess; bei Filialbanken persönliche Vorlage möglich.

**2. Steueridentifikationsnummer (§ 154 Abs. 2a AO)** Pflichtangabe. Kapitalerträge aus dem Depot (Dividenden nach EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1, realisierte Kursgewinne nach EStG § 20 Abs. 2, Zinsen aus Anleihen nach EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7) unterliegen der Abgeltungsteuer von 25 % nach EStG § 32d. Die Depotbank führt die Steuer automatisch ab. Für ausländische Dividenden gelten Quellensteuern, die auf die deutsche Abgeltungsteuer teilweise angerechnet werden.

**3. Anlegerprofilierung (WpHG §§ 63–64 — Pflicht)** Drei Kerninformationen müssen erhoben werden: Anlageerfahrung und -kenntnisse (Kenntnisse über Aktien, Anleihen, Derivate), Anlageziele und Anlagehorizont (kurzfristig, langfristig, Altersvorsorge), finanzielle Verhältnisse (Einkommen, Verbindlichkeiten, Verlusttoleranz). Die Angaben müssen wahrheitsgemäß sein — fehlerhafte Profilangaben schließen Schadensersatzansprüche nach BGH XI ZR 33/10 aus, wenn der Anleger durch Fehlinformationen zu ungeeigneten Produkten kommt. Die Depotbank darf nur Produkte empfehlen, die dem Anlegerprofil entsprechen.

**4. Freistellungsauftrag nach § 44a EStG** Sparerpauschbetrag 1.000 EUR (Einzelperson) / 2.000 EUR (Ehepaare). Auf Basis des Freistellungsauftrags rechnet die Depotbank keine Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge bis zur Freigrenze ab. Anleger mit Depots bei mehreren Instituten müssen den Freistellungsbetrag aufteilen — Gesamtsumme darf Pauschbetrag nicht überschreiten.

**5. Verrechnungskonto (IBAN)** Jedes Depot ist mit einem Verrechnungskonto (IBAN des Girokontos) verknüpft. Wertpapierkäufe werden von diesem Konto belastet, Verkaufserlöse und Dividenden auf dieses Konto gutgeschrieben. Sicherheitsmaßnahme: Überweisungen können nur auf das hinterlegte Verrechnungskonto erfolgen.

**6. Handelsartenfreischaltung** Die Depotbank schaltet nur die Handelsarten frei, die dem Anlegerprofil entsprechen. Einfache Anleger erhalten Zugang zu Aktien, ETFs und Fonds; erfahrene Anleger können zusätzlich Zertifikate, Optionsscheine und ggf. Futures handeln. Für den Handel mit CFDs (Contracts for Difference) schreibt die ESMA (Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde) nach Produktinterventionsmaßnahme ESMA/2018/796 besondere Risikohinweise und Hebelobergrenzen vor.

**7. Depotgebühren und Preisverzeichnis (WpHG § 63)** WpHG § 63 verpflichtet Depotbanken zu transparenten Preisaushängen. Depotgebühren, Ordergebühren und Transaktionskosten müssen vor Vertragsabschluss transparent dargelegt werden. Beachten Sie: Manche Broker berechnen keine Depotgebühren, aber höhere Orderprovisionen oder Fremdkostenzuschläge (z.B. für Börsenplätze). Der Bundesverband der Wertpapiermärkte (BVMW) empfiehlt den Kostenvergleich anhand des Gesamtkostenindikators (GKI nach MiFID II).

**8. Unterschrift und AGB-Bestätigung** Eigenhändige Unterschrift (bei Online-Depots: qualifizierte elektronische Signatur oder gesicherter Onlineprozess). Bestätigung der Kenntnisnahme von AGB, Preis- und Leistungsverzeichnis und Datenschutzerklärung nach DSGVO Art. 13.

So füllen Sie Ihr Wertpapierdepot-Eröffnungsantrag Deutschland aus

So füllen Sie den Wertpapierdepot-Eröffnungsantrag in Deutschland korrekt aus:

**Schritt 1: Broker auswählen** Vergleichen Sie Depotbanken und Online-Broker anhand von Ordergebühren, verfügbaren Börsenplätzen, Sparplankonditionen und Kundensupport. Die Stiftung Warentest (Finanztest) veröffentlicht jährliche Depotkostenvergleiche. Prüfen Sie, ob der Anbieter BaFin-reguliert ist (BaFin-Datenbank unter bafin.de). Für ETF-Sparpläne oft günstiger: Neo-Broker (Trade Republic, Scalable Capital). Für aktiven Handel: klassische Direktbanken mit vielen Börsenplätzen.

**Schritt 2: Steuer-ID und Ausweis bereithalten** Legitimation erfolgt bei Online-Brokern per VideoIdent (10 Min., 24/7) oder eID. Steuer-ID von Einkommensteuerbescheid oder letzter Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers notieren.

**Schritt 3: Anlegerprofilierung ehrlich ausfüllen** Beantworten Sie die Fragen zu Anlageerfahrung, Anlagehorizont und Risikobereitschaft wahrheitsgemäß. Übertreiben Sie Ihre Erfahrung nicht — Sie verlieren damit möglicherweise Schutzrechte nach WpHG § 64, wenn Sie als „erfahrener Anleger“ eingestuft werden. Beschönigen Sie finanzielle Verhältnisse nicht: Die Depotbank darf nur Produkte empfehlen, die Ihrer tatsächlichen Verlusttoleranz entsprechen.

**Schritt 4: Freistellungsauftrag einrichten** Erteilen Sie sofort bei Kontoeröffnung einen Freistellungsauftrag. Prüfen Sie, ob Sie bereits Freistellungsaufträge bei anderen Instituten erteilt haben, und teilen Sie den restlichen Pauschbetrag auf das neue Depot auf. Wer keinen Freistellungsauftrag erteilt, zahlt sofort Abgeltungsteuer auf alle Kapitalerträge.

**Schritt 5: Verrechnungskonto-IBAN korrekt angeben** Tragen Sie die IBAN Ihres Girokontos ein — bei Neo-Brokern wird ein depoteigenes Verrechnungskonto (z.B. Referenzkonto innerhalb der Plattform) eröffnet. Überweisen Sie das Startkapital erst nach Kontoaktivierung und Depoteröffnung.

**Schritt 6: Handelsarten beantragen** Beantragen Sie nur Handelsarten, die Sie tatsächlich nutzen wollen und die Ihrem Erfahrungsniveau entsprechen. Derivate und Zertifikate nur beantragen, wenn Sie die Funktionsweise und Risiken verstehen — ESMA-Risikohinweise und Key Information Documents (KID nach EU-PRIIP-Verordnung 1286/2014) vorab lesen.

Häufige Fehler bei Ihrem Wertpapierdepot-Eröffnungsantrag Deutschland

Häufige Fehler beim Wertpapierdepot-Eröffnungsantrag in Deutschland und wie Sie sie vermeiden:

**Anlegerprofilierung falsch ausgefüllt:** Anleger übertreiben gelegentlich ihre Erfahrung, um Zugang zu komplexeren Produkten zu erhalten. Dies ist riskant: Wer sich als „erfahrener Anleger“ einträgt, verliert möglicherweise den WpHG-Schutz und kann von der Depotbank keine Geeignetheitsprüfung mehr verlangen (§ 64 WpHG gilt nur für Nicht-Professionelle). Beschreiben Sie Ihre Erfahrung ehrlich.

**Steuerlichen Aspekten keine Beachtung geschenkt:** Verluste aus dem Depot können unter strengen Bedingungen steuerlich verrechnet werden (§ 20 Abs. 6 EStG, Verlustverrechnungstöpfe). Wer das Depot aufgibt oder auf eine andere Bank überträgt, muss die Verlustverrechnungstöpfe sorgfältig handhaben — eine Übertragung der Töpfe ist möglich, aber muss aktiv beantragt werden. Steuerliche Details sollte ein Steuerberater des Deutschen Steuerberaterverbands (DStV) prüfen.

**Depotübertrag nicht kostenlos genutzt:** Viele Anleger zahlen jahrelang hohe Depotgebühren bei Filialbanken, weil sie den kostenfreien Depotübertrag auf einen günstigeren Broker nicht kennen. Nach WpDPV ist die abgebende Depotbank zur kostenlosen Übertragung der Wertpapiere innerhalb von 20 Werktagen verpflichtet — nutzen Sie diese Möglichkeit für den Wechsel zu günstigeren Anbietern.

**Keine Kenntnisnahme des KID/KIID:** Vor dem Kauf von Fonds, ETFs und strukturierten Produkten muss das Key Information Document (KID nach PRIIP-Verordnung 1286/2014) oder das Key Investor Information Document (KIID) gelesen werden. Dieses kurze Dokument fasst Risiken, Kosten und mögliche Renditen zusammen. Wer das KID nicht liest, verliert bei Fehlberatungsklagen nach BGH XI ZR 33/10 möglicherweise Schadensersatzansprüche, wenn das Gericht feststellt, dass alle wesentlichen Informationen vorlagen.

**Derivate ohne ausreichende Kenntnisse beantragt:** Optionsscheine, Hebelzertifikate und CFDs sind hochspekulative Produkte, bei denen ein Totalverlust und (bei CFDs) sogar Nachschusspflichten möglich waren. ESMA hat 2018 die CFD-Hebelwirkung begrenzt und Nachschusspflichten für Privatanleger EU-weit verboten (ESMA-Produktinterventionsmaßnahme). Beantragen Sie Derivatehandel nur, wenn Sie die Funktionsweise vollständig verstehen.

**Depot bei nicht BaFin-reguliertem Anbieter eröffnet:** Einige Online-Plattformen, insbesondere aus Drittstaaten, bieten „Depots“ ohne BaFin-Lizenz an. Diese unterliegen nicht dem DepotG, bieten keine Sondervermögensschutz in der Insolvenz und keine Anlegerentschädigungspflichten nach dem Anlegerentschädigungsgesetz (AnlEntG). Prüfen Sie vor der Kontoeröffnung stets die BaFin-Institutsliste unter bafin.de/datenbanken.

Quellen und Zitate

Gesetzliche Zitate verlinken auf offizielle Regierungsquellen.

  1. § 44a EStGDE official
  2. MiFID IIEU official

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Gesetzesreferenzierte Vorlage — Vorlage zuletzt geändert Juni 2026

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