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Anderkonto-Vereinbarung Deutschland

Anderkonto-Vereinbarung Deutschland

BNotO §23 | BGB §675 | BRAO §43a Abs. 5 | Treuhänderische Geldverwahrung

ANDERKONTO-VEREINBARUNG

nach BNotO §23 / BRAO §43a Abs. 5 und BGB §675

Treugeber (Einzahlender): [Treugeber Name], [Treugeber Anschrift]

Treuempfänger: [Treuempfaenger Name], [Treuempfaenger Anschrift]

Treuhänder: [Treuhänder Art] — [Treuhänder Name], [Treuhänder Adresse]

§ 1 ANDERKONTO UND EINZAHLUNG

Anderkonto IBAN: [Anderkonto I B A N] bei [Anderkonto Bank]

Treuhandbetrag: EUR [Treuhandbetrag]

Fälligkeit der Einzahlung: [Einzahlungsfaelligkeit]

Das Anderkontoguthaben ist nach InsO §47 aussonderungsfähig und gehört nicht zur Insolvenzmasse des Treuhänders.

§ 2 FREIGABEBEDINGUNGEN

Der Treuhänder gibt das Anderkontoguthaben an den Treuempfänger frei, sobald folgende Bedingungen erfüllt sind:

[Freigabe Bedingungen]

§ 3 RÜCKZAHLUNG BEI NICHTERFÜLLUNG

[Rückzahlungsregelung]

[Vertrags Ort], den [Vertrags Datum]

___________________________________

Treugeber: [Treugeber Name]

___________________________________

Treuempfänger: [Treuempfaenger Name]

___________________________________

Treuhänder: [Treuhänder Name]

Treugeber (Einzahlender)

________________

Signature

Treuempfänger

________________

Signature

Treuhänder (Notar/Anwalt)

________________

Signature

Betreut von Vladislav Sergienko, Gründer·Vorlage zuletzt geändert: ·Fehler melden

Was ist Anderkonto-Vereinbarung Deutschland?

In Deutschland ist das Notaranderkonto (auch: Notariatsanderkonto) am weitesten verbreitet. Nach BNotO §23 ist der Notar berechtigt, Geld der Beteiligten zu verwahren, soweit dies im Zusammenhang mit einer Urkundstätigkeit steht — typischerweise beim Grundstückskauf nach BGB §311b. Der Kaufpreis wird vom Käufer auf das Notaranderkonto gezahlt, und der Notar gibt ihn erst frei, wenn alle aufschiebenden Bedingungen des Kaufvertrags erfüllt sind: Eigentumsumschreibung im Grundbuch ist veranlasst, Grunderwerbsteuer ist geleistet, Lastenfreistellung durch den Verkäufer ist nachgewiesen. Das Anderkonto schützt beide Seiten: Der Käufer zahlt den Kaufpreis, ohne sofort das Eigentum zu übertragen zu riskieren; der Verkäufer erhält die Sicherheit, dass der Kaufpreis vorhanden ist.

Das Anwaltsanderkonto nach BRAO §43a Abs. 5 und den einschlägigen Berufsordnungen (BORA §4) ist eine ähnliche Institution, bei der ein zugelassener Rechtsanwalt fremde Gelder treuhänderisch hält. Anwaltsanderkonten werden insbesondere bei Unternehmenstransaktionen (Mergers & Acquisitions), Erbschaftsauseinandersetzungen, Schadensersatzvergleichen und Bauträgerverträgen eingesetzt, wenn keine notarielle Urkundstätigkeit erforderlich ist, aber trotzdem eine neutrale Treuhandverwahrung gewünscht wird.

Die Anderkonto-Vereinbarung regelt den gesamten Treuhandprozess: Wer zahlt wann welchen Betrag ein, unter welchen Voraussetzungen erfolgt die Freigabe, wer trägt die Anderkontogebühren (üblicherweise Notargebühren nach GNotKG oder Anwaltshonorare nach RVG), und wie wird verfahren, wenn die Freigabebedingungen nicht eintreten. Diese Regelungen sind für die Parteien verbindlich und bilden den Rechtsrahmen für die treuhänderische Verwaltung.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) und der Bundesgerichtshof (BGH) haben in zahlreichen Entscheidungen — insbesondere BGH III ZR 71/86 und BGH III ZR 204/86 — die Haftung des Treuhänders bei Pflichtverletzungen im Rahmen der Anderkontoverwaltung konkretisiert. Demnach haftet der Notar oder Anwalt, der das Anderkonto verwaltet, für Schäden, die durch pflichtwidrige vorzeitige oder fehlerhafte Freigabe entstehen, nach §§19, 23 BNotO (Notar) bzw. §§280 ff. BGB in Verbindung mit dem Anwaltsvertrag.

Abzugrenzen ist das Anderkonto von einem einfachen Treuhänderkonto, das ohne spezifische berufsrechtliche Absicherung geführt wird, und von einer gewöhnlichen Escrow-Vereinbarung nach angelsächsischem Recht. Das deutsche Anderkonto bietet durch die berufsrechtliche Einbindung (Notarrecht, Anwaltsrecht), die Aussonderungsfähigkeit nach §47 InsO und die staatliche Aufsicht (Notarkammer, Rechtsanwaltskammer) ein hohes Maß an Sicherheit und Transparenz.

Wann brauchen Sie Anderkonto-Vereinbarung Deutschland?

Eine Anderkonto-Vereinbarung in Deutschland wird in folgenden Situationen eingesetzt und ist in der deutschen Rechts- und Wirtschaftspraxis weit verbreitet.

Immobilienkauf und Grundstückstransaktionen: Beim Kauf von Grundstücken und Immobilien nach BGB §311b ist das Notaranderkonto das Standardinstrument zur Kaufpreisabsicherung. Der Kaufpreis wird vor Eigentumsumschreibung im Grundbuch auf das Anderkonto gezahlt; der Notar gibt das Geld nur frei, wenn alle Freigabevoraussetzungen erfüllt sind.

Unternehmenskäufe (Share Deal / Asset Deal): Bei der Übertragung von GmbH-Anteilen (GmbHG §15) oder Betriebsvermögen (HGB §25) werden Kaufpreiszahlungen häufig über ein Anwaltsanderkonto abgewickelt, um sicherzustellen, dass der Käufer den Kaufpreis erst nach Vollzug der Transaktion und Übergabe aller Dokumente freigibt.

Erbauseinandersetzungen und Nachlassverwaltung: Wenn mehrere Erben (BGB §2032 — Erbengemeinschaft) sich über die Verteilung des Nachlassvermögens einigen, wird der Erlös aus Nachlassveräußerungen bis zur endgültigen Auseinandersetzung häufig auf einem Anderkonto des Nachlassanwalts verwahrt.

Bauträgerverträge nach MaBV: Bei Bauträgerverträgen regelt die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV §3), wann Abschlagszahlungen des Erwerbers geleistet werden dürfen. Zur Absicherung werden die Zahlungen häufig auf ein Notaranderkonto geleistet und nach Baufortschritt freigegeben.

Schadensersatzvergleiche und gerichtliche Vergleiche: Bei außergerichtlichen Vergleichen, bei denen eine Partei eine Zahlung leistet und die andere Seite bestimmte Handlungen vornehmen muss (z.B. Verzicht auf weitere Ansprüche, Herausgabe von Unterlagen), wird das Anwaltsanderkonto als neutrale Zahlungsabwicklungsstelle eingesetzt.

Grenzüberschreitende Transaktionen: Wenn ausländische Käufer Immobilien in Deutschland erwerben und der Geldtransfer aus dem Ausland zeitlich nicht mit dem Eigentumsübergang koordiniert werden kann, bietet das Notaranderkonto eine verlässliche Zwischenlösung.

Insolvenznahe Situationen: Wenn eine der Vertragsparteien in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät, dient das Anderkonto als geschützter Hinterlegungsort, auf den Insolvenzgläubiger der Verwahrungsperson keinen Zugriff haben (§47 InsO).

Was gehört in Ihr Anderkonto-Vereinbarung Deutschland?

Eine vollständige Anderkonto-Vereinbarung in Deutschland muss nach BNotO, BGB §675 und den berufsrechtlichen Regelungen bestimmte wesentliche Elemente enthalten.

Identifikation der Parteien: Vollständige Namen und Anschriften aller Beteiligten — des Treugebers (Einzahlenden), des Treuempfängers (Auszahlungsberechtigten) und des Treuhänders (Notar oder Rechtsanwalt). Bei juristischen Personen: Firma, Handelsregisternummer, Vertretungsberechtigte. Die Identifikation ist entscheidend, weil das Anderkonto auf den Namen des Treuhänders, aber für fremde Rechnung läuft.

Kontoverbindung und Kontoführungsbank: Name und Anschrift der führenden Bank, IBAN und BIC des Anderkontos sowie die Bezeichnung des Anderkontos (z.B. «Anderkonto Notar Dr. Müller / Kaufpreis Grundstück München, FlNr. 123»). Die Kontoverbindung muss eindeutig sein, um Verwechslungen mit anderen Treuhandkonten des Treuhänders auszuschließen.

Einzahlungsverpflichtung und Fälligkeit: Wer zahlt welchen Betrag wann ein? Festlegung des Kaufpreises oder des Treuhandbetrags, des Fälligkeitsdatums und der Konsequenzen einer verspäteten Einzahlung. Bei Ratenzahlungen: Zeitplan der Raten.

Freigabebedingungen (Auszahlungsvoraussetzungen): Exakte Beschreibung aller Bedingungen, die erfüllt sein müssen, damit der Treuhänder das Geld freigibt. Beim Immobilienkauf typischerweise: Bestandskräftiger Auflassungsvermerk im Grundbuch, Vorlage der Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts (GrEStG §22), Lastenfreistellung durch den Verkäufer, Vorlage aller Genehmigungen. Das Portal forms-legal.com bietet dieses Muster als Ausgangspunkt für individuelle Anpassungen.

Haftungsregelung und Treuhänderhaftung: Regelung der Haftung des Treuhänders bei fehlerhafter Freigabe oder verspäteter Auszahlung nach BGB §§280 ff. in Verbindung mit dem Geschäftsbesorgungsvertrag (BGB §675). Notar: Haftung nach BNotO §19 Abs. 1 (Amtspflichtverletzung). Anwalt: Haftung nach §§280, 611 BGB in Verbindung mit dem Anwaltsvertrag.

Gebühren und Kosten: Wer trägt die Anderkontogebühren? Beim Notar richten sich die Gebühren nach GNotKG KV-Nr. 25300 (Verwahrungsgebühr). Beim Anwalt nach RVG §34 oder nach individueller Vergütungsvereinbarung nach §4 RVG. Bankkontoführungsgebühren und Zinsen auf das Anderkontoguthaben sollten ebenfalls geregelt werden — Zinsen kommen in der Regel dem Treugeber zugute.

Verfahren bei Nichterfüllung der Freigabebedingungen: Regelung, was passiert, wenn die Freigabebedingungen nicht eintreten — z.B. bei Scheitern des Kaufvertrags. Rückzahlungsanspruch des Einzahlers, Kostenverteilung, ggf. Streitbeilegungsklausel. Verwandte Dokumente: Notariell beurkundeter Kaufvertrag (BGB §311b) und Darlehensvertrag (BGB §488).

Laufzeit und Kündigung: Bestimmung, bis wann die Anderkontovereinbarung läuft und unter welchen Umständen sie vorzeitig beendet werden kann. Da das Anderkonto an die Haupttransaktion geknüpft ist, endet es regelmäßig mit der vollständigen Freigabe des Guthabens oder bei endgültigem Scheitern der Transaktion.

So füllen Sie Ihr Anderkonto-Vereinbarung Deutschland aus

Das Ausfüllen der Anderkonto-Vereinbarung erfordert enge Abstimmung zwischen allen Beteiligten und dem Treuhänder.

Erster Schritt: Treuhänder auswählen. Entscheidung, ob ein Notar (BNotO §23) oder ein Rechtsanwalt (BRAO §43a Abs. 5) als Treuhänder eingesetzt wird. Beim Immobilienkauf in Deutschland ist das Notaranderkonto Standard; der zuständige Notar wird in der Regel vom Grundstücksort oder nach Wahl der Parteien bestimmt.

Zweiter Schritt: Parteienidentifikation. Namen, Anschriften und — für juristische Personen — Handelsregisternummern und Vertretungsberechtigte aller Beteiligten eintragen. Beim Immobilienkauf: Käufer und Verkäufer. Bei Unternehmenstransaktionen: Käufer, Verkäufer und ggf. weitere Beteiligte (z.B. Gläubiger, Pfandrechtsgläubiger).

Dritter Schritt: Anderkonto-Daten. IBAN und BIC des Anderkontos, Name der Bank und genaue Bezeichnung des Kontos. Der Treuhänder teilt diese Daten mit; sie sollten vor Unterzeichnung der Vereinbarung schriftlich bestätigt werden, um Überweisungsfehler zu vermeiden.

Vierter Schritt: Einzahlungsbetrag und Fälligkeit festlegen. Exakten Treuhandbetrag in Euro (keine Fremdwährung beim deutschen Anderkonto) und Fälligkeitsdatum eingeben. Beim Immobilienkauf: Beurkundungsdatum plus marktüblicher Zahlungsfrist (häufig zwei bis vier Wochen).

Fünfter Schritt: Freigabebedingungen formulieren. Alle Auszahlungsvoraussetzungen präzise beschreiben. Beispiel Immobilienkauf: (1) Notarielle Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen, (2) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts nach GrEStG §22 vorgelegt, (3) Lastenfreistellungserklärungen aller Grundpfandrechtsgläubiger vorgelegt, (4) ggf. Genehmigungen erteilt. Unklarheiten in den Freigabebedingungen führen zu Streitigkeiten; präzise Formulierungen sind essenziell.

Sechster Schritt: Kostentragung klären. Anderkontogebühren gemäß GNotKG KV-Nr. 25300 (beim Notar) oder Honorarvereinbarung (beim Anwalt) der richtigen Partei zuweisen — üblicherweise dem Käufer, kann aber abweichend vereinbart werden.

Siebter Schritt: Rückabwicklungsregelung. Für den Fall, dass die Transaktion scheitert: Wer erhält das Anderkontoguthaben zurück? Welche Kosten trägt welche Partei? Diese Regelung vermeidet Streitigkeiten bei Vertragsscheitern.

Achter Schritt: Unterzeichnung und Archivierung. Alle Parteien und der Treuhänder unterzeichnen die Anderkonto-Vereinbarung. Beim Notar wird dies in der Regel im Rahmen der Beurkundung des Hauptvertrags erledigt; beim Anwalt per gesonderter Vertragsurkunde.

Häufige Fehler bei Ihrem Anderkonto-Vereinbarung Deutschland

Häufige Fehler bei der Anderkonto-Vereinbarung in Deutschland können zu Schadensersatzansprüchen, Zahlungsverzögerungen oder dem Verlust des Absicherungsvorteils führen.

Unklare Freigabebedingungen: Der häufigste Fehler ist die ungenaue Formulierung der Auszahlungsvoraussetzungen. Wenn unklar ist, welche Dokumente oder Nachweise exakt vorgelegt werden müssen, entstehen Streitigkeiten über die Freigabereife. Freigabebedingungen müssen objektiv nachprüfbar und eindeutig formuliert sein.

Fehlerhafte Kontobezeichnung: Die Anderkonto-IBAN wird falsch übertragen, oder die Kontobezeichnung identifiziert nicht eindeutig das richtige Konto. Überweisungen auf ein falsches Konto führen zu erheblichen Verzögerungen und können zu Zinsschäden führen.

Kein Rückabwicklungsplan: Viele Vereinbarungen regeln nicht, was bei Scheitern der Transaktion mit dem Anderkontoguthaben geschieht. Im Streitfall ist dann eine gerichtliche Auseinandersetzung erforderlich, die Zeit und Kosten verursacht.

Falsche Kostenzuweisung: Parteien stimmen Anderkontogebühren nicht im Voraus ab. Im Nachhinein entstehen Streitigkeiten darüber, wer die Notargebühren nach GNotKG KV-Nr. 25300 trägt.

Mangelnde Trennung der Treuhandmittel: Bei Anwaltsanderkonten kommt es vor, dass der Anwalt Fremdgelder nicht streng vom eigenen Vermögen trennt. Dies gefährdet die Aussonderungsfähigkeit nach InsO §47 und kann berufsrechtliche Sanktionen nach BRAO §43a Abs. 5 auslösen.

Fehlende Beurkundung beim Immobilienkauf: Die Anderkonto-Vereinbarung wird nicht im Rahmen des notariellen Kaufvertrags nach BGB §311b aufgenommen, sodass die Freigabebedingungen nicht mit dem Kaufvertrag abgestimmt sind. Dies führt zu Widersprüchen zwischen Kaufvertrag und Anderkontovereinbarung.

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Gesetzesreferenzierte Vorlage — Vorlage zuletzt geändert Juni 2026

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