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Tagesgeldkonto-Eröffnungsantrag Deutschland

Tagesgeldkonto-Eröffnungsantrag

Bundesrepublik Deutschland — BGB §§ 700, 488; KWG § 1; EinSiG § 7 (Einlagensicherung bis 100.000 EUR)

TAGESGELDKONTO-ERÖFFNUNGSANTRAG

gemäß BGB §§ 700 (unregelmäßige Verwahrung), 488 (Darlehen); KWG § 1 (Einlagengeschäft); EinSiG § 7 (Einlagensicherung 100.000 EUR) — Bundesrepublik Deutschland

Datum: [Datum] | Ort: [Ort]

§ 1 KONTOINHABER

§ 1 KONTOINHABER (GwG §§ 10–11 Identifizierung)

Name: [Kontoinhaber Name]

Geburtsdatum: [Geburtsdatum]

Wohnanschrift: [Wohnanschrift]

Ausweisnummer: [Ausweisnummer]

Steueridentifikationsnummer (§ 139b AO): [Steuer-ID]

§ 2 KONTODETAILS

§ 2 KONTODETAILS

Kreditinstitut: [Bank Name]

Verrechnungskonto (Referenzkonto) IBAN: [Verrechnungskonto IBAN]

Geplante Anfangseinlage: EUR [Anfangseinlage]

Freistellungsauftrag erteilt: [Freistellungsauftrag]

Freistellungsbetrag: EUR [Freistellungsbetrag]

§ 3 GWG-ERKLÄRUNGEN UND EINLAGENSICHERUNG

§ 3 GWG-ERKLÄRUNGEN (GwG §§ 10, 11) UND EINLAGENSICHERUNG

Guthaben aus eigenem Vermögen (GwG § 11 Abs. 1): [Eigenes Geld]

Steuerlicher Wohnsitz ausschließlich Deutschland (CRS/FATCA): [Steuerlicher Wohnsitz]

Einlagensicherung: Das Tagesgeldguthaben ist nach EinSiG § 7 bis zu EUR 100.000 je Kreditinstitut durch die gesetzliche Einlagensicherung des Einlagensicherungsfonds der deutschen Privatbanken (Bundesverband Deutscher Banken, BdB), der Sparkassen-Finanzgruppe (DSGV) oder des Bundesverbands der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) gesichert. Der Einlagensicherungsschutz gilt je Einleger und je Kreditinstitut.

Unterschrift

[Ort], den [Datum]

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[Kontoinhaber Name] (Kontoinhaber)

Kontoinhaber

________________

Signature

Betreut von Vladislav Sergienko, Gründer·Vorlage zuletzt geändert: ·Fehler melden

Was ist Tagesgeldkonto-Eröffnungsantrag Deutschland?

Rechtlich ist das Tagesgeldkonto ein Einlagenvertrag nach KWG § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 — das Kreditinstitut nimmt Einlagen an und ist verpflichtet, diese auf Anforderung zurückzuzahlen. Zivilrechtlich handelt es sich um eine unregelmäßige Verwahrung nach BGB § 700: Der Einleger übergibt dem Kreditinstitut vertretbare Sachen (Geld), das Institut kann dieses Geld für eigene Zwecke verwenden, schuldet aber bei Abruf die entsprechende Geldsumme zurück plus vereinbarten Zinssatz. Der Zinssatz auf Tagesgeld ist variabel — er kann täglich vom Kreditinstitut geändert werden, ohne dass der Kontoinhaber dem zustimmen muss (anders als bei Festgeld mit gebundenem Zinssatz für die gesamte Laufzeit).

Ein entscheidendes Merkmal des Tagesgeldkontos in Deutschland ist der gesetzliche Einlagensicherungsschutz nach EinSiG (Einlagensicherungsgesetz). Nach EinSiG § 7 sind Einlagen bei deutschen Kreditinstituten bis zu 100.000 Euro je Einleger und je Institut durch die gesetzliche Einlagensicherung geschützt — im Falle der Insolvenz des Kreditinstituts erstattet der Einlagensicherungsfonds diesen Betrag innerhalb von 7 Werktagen (EinSiG § 17 Abs. 1). Darüber hinaus bieten die großen Sicherungseinrichtungen — der Einlagensicherungsfonds der deutschen Privatbanken (Bundesverband Deutscher Banken, BdB), der Sicherungsfonds der Sparkassen-Finanzgruppe (Deutscher Sparkassen- und Giroverband, DSGV) und der Sicherungseinrichtung des BVR (Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken) — erweiterten Schutz deutlich über 100.000 Euro an. Kreditinstitute außerhalb der EU (z.B. reine Online-Plattformen ohne EU-Banklizenz) bieten möglicherweise keine gleichwertige Einlagensicherung.

Ein weiteres steuerliches Spezifikum betrifft den Freistellungsauftrag: Zinsen auf Tagesgeld sind nach EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7 steuerpflichtige Kapitalerträge, auf die das Kreditinstitut nach EStG § 32d eine Abgeltungsteuer von 25 % plus Solidaritätszuschlag (und ggf. Kirchensteuer) automatisch einbehält und ans Finanzamt abführt. Mit einem Freistellungsauftrag nach § 44a EStG können einzelne Personen bis zu 1.000 Euro und Ehepaare bis zu 2.000 Euro Kapitalerträge pro Jahr steuerbefreit erhalten — die Bank zieht dann für Erträge bis zu dieser Freigrenze keine Steuer ein. Das Erteilen des Freistellungsauftrags bei Kontoeröffnung ist daher für alle Sparer empfehlenswert, die noch nicht den vollen Sparerpauschbetrag ausgeschöpft haben.

Das Tagesgeldkonto unterscheidet sich grundlegend vom Festgeldkonto: Beim Festgeld ist der Zinssatz für eine vereinbarte Laufzeit (z.B. 3, 6 oder 12 Monate) fest, das Kapital während dieser Zeit nicht verfügbar. Beim Tagesgeld ist das Kapital täglich verfügbar, aber der Zinssatz variabel. Diese Flexibilität macht das Tagesgeld zum idealen Instrument für Liquiditätsreserven (Notgroschen), kurzfristige Parkanlage für größere Geldsummen (z.B. während der Immobiliensuche) oder als Zwischenpuffer für geplante größere Ausgaben.

Wann brauchen Sie Tagesgeldkonto-Eröffnungsantrag Deutschland?

Einen Tagesgeldkonto-Eröffnungsantrag in Deutschland benötigen Sie in folgenden Situationen:

**Aufbau eines Notgroschens:** Finanzexperten und die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) empfehlen einen Notgroschen von 3 bis 6 Monatsnettogehältern auf einem jederzeit verfügbaren Konto. Das Tagesgeldkonto ist dafür ideal: Höhere Verzinsung als das Girokonto, tägliche Verfügbarkeit, keine Laufzeit. Der Notgroschen sichert gegen unerwartete Ausgaben ab — Autowerkstatt, Zahnarztrechnung, unerwartete Kündigung.

**Parkanlage für größere Geldsummen:** Wer seine Wohnung verkauft hat, eine Erbschaft erhalten hat oder einen Bonus ausgezahlt bekommen hat, parkt den Betrag auf dem Tagesgeldkonto, bis er eine endgültige Anlageentscheidung trifft. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) und die Deutsche Bundesbank warnen vor übereilten Anlageentscheidungen bei großen Einmalbeträgen — das Tagesgeld bietet eine sichere, liquide Zwischenlösung.

**Bessere Verzinsung als Girokonto:** Das Girokonto bietet in Deutschland typischerweise 0 % Zinsen auf das Guthaben. Tagesgeldkonten bieten seit der EZB-Zinswende ab 2022 wieder attraktive Zinssätze — zeitweise über 4 % p.a. bei einigen Anbietern (Stand 2024). Wer regelmäßig Geld übrig hat, das auf dem Girokonto unverzinst liegt, sollte es aufs Tagesgeldkonto umleiten.

**Sicherheitsreserve neben Wertpapieranlage:** Anleger, die einen Teil ihres Vermögens in Aktien, ETFs oder Fonds anlegen, halten eine Sicherheitsreserve auf dem Tagesgeldkonto. Diese Liquiditätsreserve verhindert, dass in Aktienkursabschwüngen Wertpapiere zu ungünstigen Kursen verkauft werden müssen, um laufende Ausgaben zu decken.

**Juniorkonto für Minderjährige:** Eltern eröffnen Tagesgeldkonten für Kinder zum Aufbau von Ersparnissen. Bei Minderjährigen unter 18 Jahren: Eltern handeln als gesetzliche Vertreter nach BGB §§ 1629, 1795; das Geld gehört dem Kind und steht unter dem Schutz des Amtsgerichts (Familiengericht) nach BGB § 1801 (Anlegungspflicht von Mündelgeld). Besonderheit: Für Beträge über 3.000 EUR kann das Familiengericht eine besondere Anlageform verlangen.

**Zinswettbewerb zwischen Banken:** Der deutsche Tagesgeldmarkt ist stark wettbewerbsintensiv — Direktbanken (ING-DiBa, DKB, Comdirect, N26) und ausländische Banken mit deutschem Angebot (ING, Renault Bank Direkt, Santander Direktbank) konkurrieren aktiv um Tagesgeldkunden mit Aktionszinssätzen und Wechslerprämien. Die Stiftung Warentest (Finanztest) veröffentlicht monatlich Tagesgeldvergleiche und empfiehlt regelmäßige Überprüfung der Konditionen.

Was gehört in Ihr Tagesgeldkonto-Eröffnungsantrag Deutschland?

Ein vollständiger Tagesgeldkonto-Eröffnungsantrag in Deutschland enthält folgende Elemente:

**1. Vollständige Identifikationsdaten nach GwG §§ 10–11** Name, Geburtsdatum, Adresse und Ausweisnummer des Kontoinhabers. Identitätsprüfung: PostIdent, VideoIdent oder eID. Bei Direktbanken ist VideoIdent der Standardprozess — der Kontoinhaber legitimiert sich per Videoidentifizierung mit einem zertifizierten Dienstleister (IDnow, WebID, Identifo). Die BaFin hat VideoIdent-Verfahren nach GwG § 8 Abs. 2 Nr. 2 als gleichwertig zur Filialidenfizierung anerkannt.

**2. Steueridentifikationsnummer (§ 154 Abs. 2a AO)** Pflichtangabe seit 2018. Ohne Steuer-ID kann das Konto nicht eröffnet werden. Das Kreditinstitut verwendet die Steuer-ID zur automatischen Abgeltungsteuerabführung und zur CRS/FATCA-Meldung.

**3. Verrechnungskonto (Referenzkonto-Konzept)** Das Tagesgeldkonto ist stets mit einem Referenzkonto (in der Regel ein Girokonto) verknüpft. Ein- und Auszahlungen sind ausschließlich über dieses Referenzkonto möglich. Dies erhöht die Sicherheit erheblich: Selbst wenn Dritte Zugang zum Tagesgeldkonto erlangen, können sie Geld nur auf das hinterlegte Referenzkonto überweisen — nicht auf beliebige andere Konten. Das Referenzkonto muss auf denselben Kontoinhaber lauten (außer bei gemeinsamen Konten). forms-legal.com stellt die Eröffnungsantrag-Vorlage kostenlos bereit.

**4. Freistellungsauftrag nach § 44a EStG** Der Freistellungsauftrag ist die einfachste Möglichkeit, Kapitalerträge bis zum Sparerpauschbetrag steuerbefreit zu erhalten. Einzelpersonen haben einen Freibetrag von 1.000 EUR p.a. (bis 2022: 801 EUR), Ehepaare 2.000 EUR p.a. (bis 2022: 1.602 EUR). Der Freistellungsauftrag kann auf mehrere Kreditinstitute aufgeteilt werden — die Summe aller Freistellungsaufträge darf den Gesamtfreibetrag nicht überschreiten. Wird kein Freistellungsauftrag erteilt, zieht die Bank von allen Zinszahlungen sofort 25 % Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag ab.

**5. Einlagensicherungsnachweis (EinSiG § 7)** Jede Bank muss bei Kontoeröffnung schriftlich über die Einlagensicherung informieren. Mindestschutz: 100.000 EUR je Einleger und je Institut durch die gesetzliche Einlagensicherung. Prüfen Sie, ob das Kreditinstitut Mitglied einer anerkannten Sicherungseinrichtung ist: Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands Deutscher Banken (BdB), Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe (DSGV) oder des Bundesverbands der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR).

**6. GwG-Pflichtdeklarationen (§§ 10–11 GwG)** Bestätigung, dass Einlage aus eigenem Vermögen stammt (keine Treuhand). Erklärung zum steuerlichen Wohnsitz (relevant für CRS nach FKAustG und FATCA für US-Personen). Erklärung zum PEP-Status. Falsche Angaben können Strafanzeige nach GwG § 56 nach sich ziehen.

**7. Zinssatz-Information (BGB § 675d i.V.m. ZDUG)** Das Kreditinstitut muss über den aktuellen Tagesgeldzinssatz informieren und darauf hinweisen, dass dieser variabel ist und jederzeit ohne Vorankündigung geändert werden kann. Änderungen des Zinssatzes müssen dem Kontoinhaber nach BGB § 675g kommuniziert werden — in der Praxis meist per Online-Banking-Mitteilung oder Kontoauszug.

So füllen Sie Ihr Tagesgeldkonto-Eröffnungsantrag Deutschland aus

So füllen Sie den Tagesgeldkonto-Eröffnungsantrag in Deutschland korrekt aus:

**Schritt 1: Identifikationsdaten prüfen** Halten Sie Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass bereit. Bei Direktbanken erfolgt die Legitimation online — per VideoIdent (ca. 10 Minuten, 24/7 verfügbar) oder eID (sofort, setzt NFC-fähiges Smartphone und aktivierte Online-Ausweisfunktion voraus). Tragen Sie alle Daten buchstabengenau wie im Ausweis ein.

**Schritt 2: Steuer-ID angeben** Ihre 11-stellige Steuer-ID finden Sie auf dem letzten Einkommensteuerbescheid oder auf der Lohnsteuerbescheinigung Ihres Arbeitgebers. Die Steuer-ID kann nicht nachträglich angegeben werden, ohne das Konto zu sperren — stellen Sie sicher, dass Sie sie bereit haben.

**Schritt 3: Referenzkonto-IBAN eingeben** Geben Sie die IBAN Ihres Girokontos ein — das Girokonto, von dem Sie auf das Tagesgeld einzahlen und auf das Sie Auszahlungen erhalten möchten. Das Referenzkonto muss auf Ihren Namen lauten. Änderungen des Referenzkontos nach Eröffnung sind möglich, aber je nach Bank mit einem schriftlichen Antrag und erneuter Legitimation verbunden.

**Schritt 4: Freistellungsauftrag optimal aufteilen** Prüfen Sie, ob Sie bereits Freistellungsaufträge bei anderen Kreditinstituten (Giro, Depot) erteilt haben. Die Gesamtsumme aller Freistellungsaufträge darf 1.000 EUR (Einzelperson) oder 2.000 EUR (Ehepaare bei gemeinsamer Veranlagung) nicht übersteigen. Erteilen Sie dem neuen Tagesgeldkonto den verbleibenden Rest des Sparerpauschbetrags. Eine Optimierung der Aufteilung ist jederzeit möglich — informieren Sie die jeweiligen Kreditinstitute über die neuen Beträge.

**Schritt 5: Zinsangebote vergleichen** Vergleichen Sie Tagesgeldangebote auf Vergleichsportalen (Verivox, Check24, Finanztest der Stiftung Warentest) und prüfen Sie, ob Aktionszinsen zeitlich begrenzt sind — manche Banken bieten erhöhte Einstiegszinsen nur für 3 bis 6 Monate für Neukunden an, danach gilt der normale (niedrigere) Zinssatz. Berücksichtigen Sie neben dem Zinssatz auch die Einlagensicherung.

**Schritt 6: Antrag einreichen und Kontodaten notieren** Nach Legitimation und Antragsgenehmigung erhalten Sie per Post oder Online-Banking die Kontonummer und IBAN des neuen Tagesgeldkontos. Notieren Sie die Zugangsdaten sicher. Richten Sie gleich nach Kontoeröffnung den Freistellungsauftrag ein — einige Banken erlauben dies direkt bei der Antragstellung, andere erst nach Kontoaktivierung.

Häufige Fehler bei Ihrem Tagesgeldkonto-Eröffnungsantrag Deutschland

Häufige Fehler beim Tagesgeldkonto-Eröffnungsantrag in Deutschland und wie Sie sie vermeiden:

**Keinen Freistellungsauftrag erteilt:** Wer bei Kontoeröffnung vergisst, einen Freistellungsauftrag zu stellen, zahlt sofort 25 % Abgeltungsteuer auf alle Zinserträge — auch wenn diese 1.000 EUR nicht übersteigen. Erteilen Sie den Freistellungsauftrag bei der Kontoeröffnung. Er kann zwar jederzeit nachgereicht werden, aber bereits abgeführte Steuern müssen dann über die Einkommensteuererklärung zurückgefordert werden.

**Freistellungsauftrag doppelt erteilt:** Wenn die Gesamtsumme aller Freistellungsaufträge bei verschiedenen Kreditinstituten den Sparerpauschbetrag (1.000 / 2.000 EUR) übersteigt, begeht der Steuerpflichtige eine Ordnungswidrigkeit nach § 50d EStG. Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) gleicht Freistellungsaufträge automatisch ab und informiert das Finanzamt bei Überschreitungen. Führen Sie eine eigene Liste aller Freistellungsaufträge.

**Einlagensicherung überschätzt:** Die gesetzliche Einlagensicherung schützt pro Einleger und pro Kreditinstitut nur bis 100.000 EUR. Wer 200.000 EUR anlegen möchte, muss das Geld auf mindestens zwei verschiedene Kreditinstitute aufteilen, um vollständig geschützt zu sein. Achten Sie darauf, dass es sich tatsächlich um separate Institute handelt — Konten bei Filialen derselben Bankgruppe gelten als ein Institut.

**Aktionszinsen verwechselt mit Dauerzinssätzen:** Viele Banken werben mit hohen Aktionszinssätzen für neue Kunden, die nur 3 bis 6 Monate gelten. Nach Ablauf sinkt der Zinssatz auf den regulären (oft deutlich niedrigeren) Dauerzinssatz. Lesen Sie das Kleingedruckte: Wie lange gilt der Aktionszins? Was ist der Dauerzinssatz? Ist ein automatischer Wechsel zu einem günstigeren Anbieter geplant?

**Falsches Referenzkonto angegeben:** Gibt der Antragsteller eine falsche IBAN als Referenzkonto an, werden Auszahlungen vom Tagesgeldkonto auf das falsche Konto geleitet. Eine Korrektur ist möglich, aber dauert je nach Bank mehrere Werktage und erfordert eine schriftliche Änderungsanfrage mit erneuter Legitimation.

**Tagesgeld bei Nichtbank-Plattformen:** Einige Online-Plattformen bieten „Tagesgeld“-Produkte an, die technisch keine Bankeinlagen sind — z.B. Geldmarktfonds oder unregulierte Sparprodukte. Diese unterliegen nicht dem EinSiG und bieten keine gesetzliche Einlagensicherung. Achten Sie darauf, dass der Anbieter eine KWG-Lizenz der BaFin besitzt und Mitglied einer anerkannten Einlagensicherungseinrichtung ist.

Quellen und Zitate

Gesetzliche Zitate verlinken auf offizielle Regierungsquellen.

  1. § 44a EStGDE official
  2. § 50d EStGDE official

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Gesetzesreferenzierte Vorlage — Vorlage zuletzt geändert Juni 2026

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