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Girokonto-Eröffnungsantrag Deutschland

Girokonto-Eröffnungsantrag

Bundesrepublik Deutschland — BGB §§ 675c–676c, GwG §§ 10–11, ZAG § 1

GIROKONTO-ERÖFFNUNGSANTRAG

gemäß BGB §§ 675c–676c (Zahlungsdiensterahmenvertrag), GwG §§ 10–11, ZAG § 1 — Bundesrepublik Deutschland

Antragsdatum: [Antragsdatum] | Ort: [Antragsort]

§ 1 KREDITINSTITUT

§ 1 KREDITINSTITUT

Bank/Kreditinstitut: [Bank Name]

Filiale: [Bankfiliale]

§ 2 ANTRAGSTELLER (KÜNFTIGER KONTOINHABER)

§ 2 ANTRAGSTELLER (KÜNFTIGER KONTOINHABER)

Name: [Antragsteller Name]

Geburtsdatum: [Geburtsdatum] | Geburtsort: [Geburtsort und Land]

Staatsangehörigkeit: [Staatsangehörigkeit]

Wohnanschrift: [Wohnanschrift]

Ausweistyp und -nummer: [Ausweisnummer] | Gültig bis: [Ausweis Gültig bis]

Steueridentifikationsnummer (§ 139b AO): [Steuer-ID]

E-Mail: [E-Mail] | Telefon: [Telefon]

§ 3 KONTODETAILS

§ 3 KONTODETAILS

Kontoart: [Kontoart]

Gewünschter Dispositionsrahmen: EUR [Dispositionsrahmen]

Regelmäßiger monatlicher Geldeingang: EUR [Monatlicher Geldeingang]

Online-Banking gewünscht: [Online-Banking]

§ 4 GWG-ERKLÄRUNGEN (PFLICHT)

§ 4 GWG-ERKLÄRUNGEN (PFLICHT nach GwG §§ 10, 11)

Politisch exponierte Person (PEP) gemäß GwG § 1 Abs. 12: [PEP-Status]

Konto für eigene Rechnung (GwG § 11 Abs. 1): [Eigene Rechnung]

Steuerlicher Wohnsitz ausschließlich Deutschland (FATCA/CRS): [Steuerlicher Wohnsitz]

§ 5 LEGITIMATIONSVERFAHREN

§ 5 LEGITIMATIONSVERFAHREN (GwG § 8)

Gewähltes Identifikationsverfahren: [Legitimationsart]

Der Antragsteller erklärt, dass sämtliche Angaben in diesem Antrag wahrheitsgemäß und vollständig sind. Falsche Angaben können nach GwG § 56 und StGB § 263 (Betrug) strafrechtliche Konsequenzen haben.

Unterschrift

[Antragsort], den [Antragsdatum]

___________________________

[Antragsteller Name] (Antragsteller)

Antragsteller

________________

Signature

Betreut von Vladislav Sergienko, Gründer·Vorlage zuletzt geändert: ·Fehler melden

Was ist Girokonto-Eröffnungsantrag Deutschland?

Rechtlich gesehen begründet der Eröffnungsantrag bei seiner Annahme durch das Kreditinstitut einen Zahlungsdiensterahmenvertrag nach BGB §§ 675c bis 676c. Diese Vorschriften, die die europäische Zahlungsdiensterichtlinie PSD2 (EU-Richtlinie 2015/2366) in deutsches Recht umgesetzt haben, regeln alle wesentlichen Aspekte des Zahlungskontoverhältnisses: die Pflichten des Kreditinstituts zur Ausführung von Zahlungsvorgängen (BGB § 675f), Informationspflichten (BGB § 675d und ZDUG — Zahlungsdienste-Informationspflichten-Verordnung), Haftungsregeln bei nicht autorisierten Zahlungsvorgängen (BGB § 675u) sowie das Recht zur ordentlichen Kündigung (BGB § 675h) und zur außerordentlichen Kündigung (BGB § 675i).

Die Eröffnung eines Girokontos in Deutschland unterliegt strengen Identifizierungspflichten nach dem Geldwäschegesetz (GwG). Gemäß GwG §§ 10 und 11 sind Kreditinstitute als Verpflichtete zur Feststellung und Überprüfung der Identität jedes Kontoinhabers verpflichtet. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) überwacht die Einhaltung dieser Pflichten und kann bei Verstößen Bußgelder bis zu 5 Millionen Euro (GwG § 56) verhängen. Für die Identitätsfeststellung werden in Deutschland vier gleichwertige Verfahren akzeptiert: die persönliche Vorlage des Ausweises in der Filiale, das PostIdent-Verfahren der Deutschen Post, das VideoIdent-Verfahren zertifizierter Dienstleister sowie die Online-Ausweisfunktion (eID) nach PAuswG § 18.

Eine Besonderheit des deutschen Bankrechts ist der gesetzlich verankerte Anspruch auf ein Basiskonto: Nach ZKG § 31 (Zahlungskontengesetz) muss jedes in Deutschland zugelassene Kreditinstitut allen in der EU rechtmäßig aufhältigen Personen — unabhängig von Wohnort, Einkommen, Schuldenstand oder SCHUFA-Eintrag — ein Basiskonto anbieten. Das Basiskonto ermöglicht SEPA-Überweisungen, Lastschriften und den Zugang zu einem Zahlungsinstrument. Verweigert eine Bank die Eröffnung des Basiskontos ohne triftigen gesetzlich definierten Grund (ZKG § 34), kann der Betroffene bei der BaFin Beschwerde einlegen. Dieser soziale Grundkonsens unterscheidet das deutsche System von vielen anderen Ländern und sichert die finanzielle Teilhabe aller Bevölkerungsschichten.

Seit 2018 ist außerdem die Angabe der Steueridentifikationsnummer (§ 139b AO — Abgabenordnung) bei der Kontoeröffnung nach § 154 Abs. 2a AO verpflichtend. Diese Regelung dient der Verknüpfung von Konten und steuerlichen Identitäten und ist Teil des internationalen automatischen Informationsaustauschs (Common Reporting Standard, CRS) nach § 7 FKAustG. Bei US-Staatsbürgern oder US-steuerpflichtigen Personen greifen zusätzlich die FATCA-Bestimmungen (Foreign Account Tax Compliance Act), die das Kreditinstitut zur Meldung an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) verpflichten, das die Daten an den US Internal Revenue Service (IRS) weiterleitet.

Wann brauchen Sie Girokonto-Eröffnungsantrag Deutschland?

Einen Girokonto-Eröffnungsantrag in Deutschland benötigen Sie in folgenden Situationen:

**Erstkontoeinrichtung bei Volljährigkeit:** Mit Vollendung des 18. Lebensjahres endet das Juniorkonto der Elternbank und es empfiehlt sich die Eröffnung eines eigenen Girokontos für Ausbildungsvergütung, BAföG-Zahlungen oder erstes Gehalt. Auszubildende erhalten bei vielen Kreditinstituten kostenloses Girokonto bis zum 27. Lebensjahr.

**Wechsel der Hausbank:** Bundesbürger wechseln im Durchschnitt alle 8 bis 12 Jahre ihre Hausbank. Das Zahlungskontengesetz (ZKG §§ 20–26) verpflichtet seit 2016 alle deutschen Kreditinstitute zur kostenlosen Kontowechselhilfe: Die neue Bank übernimmt auf Antrag innerhalb von 12 Arbeitstagen alle Daueraufträge, Lastschriften und Gehaltsavisierungen vom alten Institut — eine erhebliche Vereinfachung gegenüber der früheren manuellen Umstellung.

**Zuzug aus dem Ausland und Anmeldung in Deutschland:** Neu zugezogene EU-Bürger und drittstaatsangehörige Personen mit rechtmäßigem Aufenthalt in Deutschland haben nach ZKG § 31 Anspruch auf ein Basiskonto. Ohne Girokonto ist die Teilnahme am deutschen Wirtschaftsleben faktisch unmöglich — Arbeitgeber zahlen Gehälter ausschließlich per SEPA-Überweisung, Wohnungsvermieter verlangen Lastschriftermächtigung für die Miete. Der Deutsche Bundesverband der Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW) empfiehlt Girokonto als Pflichtvoraussetzung bei Mieterbewerbungen.

**Studium und BAföG:** Studierende benötigen ein Girokonto für BAföG-Zahlungen (Bundesausbildungsförderungsgesetz) nach BAföG § 14 Abs. 3 — das Amt zahlt ausschließlich auf Bankkonten aus. Viele Hochschulen leiten Stipendien des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD), der Studienstiftung des deutschen Volkes oder der Begabtenförderungswerke ausschließlich auf Bankkonten.

**Eröffnung nach Insolvenz:** Nach Abschluss eines Privatinsolvenzverfahrens (Restschuldbefreiung nach InsO § 286) haben Betroffene Anspruch auf das Basiskonto nach ZKG § 31. Das Landgericht Frankfurt (LG Frankfurt, Az. 2-25 O 197/14) und der Bundesgerichtshof (BGH XI ZR 39/13) haben klargestellt, dass negative SCHUFA-Einträge allein keine Ablehnung des Basiskontos rechtfertigen.

**Unternehmensgründung und Geschäftskonto:** Einzelunternehmer und Freiberufler eröffnen ein Geschäftskonto zur Trennung von privaten und betrieblichen Zahlungsströmen — steuerrechtlich geboten nach EStG § 4 Abs. 3 (Einnahmen-Überschuss-Rechnung). GmbH, UG und AG sind gesetzlich zur Eröffnung eines Geschäftskontos vor Handelsregistereintragung verpflichtet: Das Stammkapital (GmbHG § 7 Abs. 2) muss auf einem Geschäftskonto eingezahlt und dem Notar nachgewiesen werden.

**Digitale Transformation und Neobanken:** Mit der Ausbreitung von Neobanken (N26, Bunq, Revolut Deutschland) eröffnen immer mehr Deutsche ihr Girokonto vollständig digital per Smartphone — eID-gestützt nach PAuswG § 18 oder via VideoIdent-Verfahren nach GwG § 8 Abs. 2 Nr. 2. Der Antrag kann bei diesen Instituten ohne Filialbesuch und ohne PostIdent gestellt werden.

Was gehört in Ihr Girokonto-Eröffnungsantrag Deutschland?

Ein vollständiger Girokonto-Eröffnungsantrag in Deutschland enthält folgende Pflichtbestandteile:

**1. Persönliche Identifikationsdaten nach GwG §§ 10–11** Vollständiger Name (Vor- und Nachname wie im Ausweis), Geburtsdatum, Geburtsort und Geburtsland, aktuelle Wohnanschrift (kein Postfach — GwG § 11 Abs. 4 Nr. 2), Staatsangehörigkeit und Ausweisnummer mit Gültigkeitsdatum. Das Kreditinstitut ist nach GwG § 8 verpflichtet, eine Kopie des Identitätsdokuments für die Kontoakte anzufertigen. Bei Namensdiskrepanzen — z.B. geänderter Nachname nach Heirat — muss die Änderungsurkunde (Heiratsurkunde) vorgelegt werden.

**2. Steueridentifikationsnummer (§ 139b AO)** Seit dem Jahressteuergesetz 2010 und verschärft durch § 154 Abs. 2a AO seit 2018 ist die Angabe der 11-stelligen Steuer-ID Pflicht. Die Steuer-ID wird vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) lebenslang vergeben und ändert sich nicht — auch nicht bei Umzug oder Namenswechsel. Wer seine Steuer-ID nicht kennt, kann sie beim BZSt unter www.bzst.de kostenfrei anfordern. Ohne Steuer-ID darf das Kreditinstitut das Konto nicht eröffnen.

**3. GwG-Pflichtdekladrationen (§§ 10–11 GwG)** Drei Pflichtangaben: Erklärung zur eigenen Rechnung (Konto wird für eigenen Rechnung geführt, nicht treuhänderisch); Erklärung zum PEP-Status (politisch exponierte Person nach GwG § 1 Abs. 12 — umfasst aktive und ehemalige Amtsträger, Abgeordnete, Botschafter, Vorstandsmitglieder staatlicher Unternehmen und deren unmittelbare Familienangehörige); Erklärung zum steuerlichen Wohnsitz für CRS/FATCA-Meldezwecke. Falsche GwG-Erklärungen können Strafanzeige nach GwG § 56 und StGB § 263 (Betrug) nach sich ziehen.

**4. Kontoart und Konditionen** Auswahl der Kontoart: Standard, Online, Studenten, Gehalts-, Junior- oder Basiskonto nach ZKG § 31. Angabe des gewünschten Dispositionsrahmens (Überziehungskredit nach BGB §§ 504–505) und des monatlichen Geldeingangs. Die Bank prüft für den Dispo die Bonität nach DSGVO-konformer SCHUFA-Abfrage und BGB § 505b (vorvertragliche Kreditwürdigkeitsprüfung). forms-legal.com stellt alle erforderlichen Formulare kostenlos bereit.

**5. Legitimationsverfahren nach GwG § 8** Wahl des Identifikationsverfahrens: Filialididentifizierung, PostIdent, VideoIdent oder eID. Alle Verfahren sind nach GwG § 8 Abs. 2 gleichwertig und amtlich anerkannt. VideoIdent-Dienstleister (z.B. IDnow, Identifo, WebID) müssen von der BaFin nach § 25h KWG zugelassen sein. Das eID-Verfahren nach PAuswG § 18 bietet das höchste Sicherheitsniveau und gilt als volldigital und fälschungssicher.

**6. Einverständnis zu AGB und Datenschutz** Das Kreditinstitut legt seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB-Banken oder AGB-Sparkassen) und die Datenschutzerklärung nach DSGVO Art. 13 bei. Der Antragsteller bestätigt mit der Unterschrift deren Kenntnisnahme. Besonders relevant: Bankgeheimnis (§ 1 Abs. 24 KWG), SCHUFA-Auskunftsklausel und Einverständnis zur automatischen Saldenabfrage für den Dispo.

**7. Unterschrift und Datum** Eigenhändige Unterschrift mit Ort und Datum. Bei Online-Anträgen: qualifizierte elektronische Signatur nach eIDAS-Verordnung (EU 910/2014) oder videogestützter Unterschriftsprozess. Das Kreditinstitut sendet nach Antragsgenehmigung die Kontonummer (IBAN nach ISO 13616) und den Kontoführungsvertrag postalisch oder digital zu.

**8. Online-Banking-Aktivierung** Bei gewünschtem Online-Zugang: Vereinbarung des PSD2-konformen Authentifizierungsverfahrens (BGB § 675k Abs. 2 — starke Kundenauthentifizierung). Deutsche Banken nutzen überwiegend pushTAN-Apps, ChipTAN oder SecurePlus-Verfahren, die dem technischen Regulierungsstandard (RTS) der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) entsprechen.

So füllen Sie Ihr Girokonto-Eröffnungsantrag Deutschland aus

So füllen Sie den Girokonto-Eröffnungsantrag in Deutschland korrekt aus:

**Schritt 1: Identifikationsdaten prüfen und eintragen** Öffnen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass und tragen Sie alle Daten buchstabengenau ein. Achten Sie auf Umlaute (ä, ö, ü) und Sonderzeichen — viele Systeme kennen keine Umlaute und verlangen die alternative Schreibweise (ae, oe, ue). Überprüfen Sie, ob Ihr Ausweis noch mindestens 6 Monate gültig ist; abgelaufene Ausweise werden von keiner Bank akzeptiert.

**Schritt 2: Steuer-ID bereithalten** Ihre 11-stellige Steueridentifikationsnummer finden Sie auf Ihrem Einkommensteuerbescheid, auf dem Brief des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) oder in Ihrer Lohnsteuerbescheinigung. Sie haben keine Steuer-ID? Dann beantragen Sie sie kostenlos beim BZSt online unter www.bzst.de — die Zusendung dauert in der Regel 4 bis 6 Wochen.

**Schritt 3: GwG-Erklärungen wahrheitsgemäß abgeben** Beantworten Sie alle drei GwG-Pflichtfragen vollständig und wahrheitsgemäß. Wenn Sie unsicher sind, ob Sie als PEP gelten (z.B. als kommunaler Bürgermeister, Richter oder Mitglied eines Aufsichtsrats eines staatlichen Unternehmens), beraten Sie sich vorab mit einem Rechtsanwalt der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK). Falsche Angaben können strafrechtliche Folgen haben.

**Schritt 4: Kontoart und Dispo sorgfältig wählen** Überlegen Sie, welche Kontoart Ihren Bedürfnissen entspricht. Das Basiskonto nach ZKG § 31 ist bei negativer SCHUFA sinnvoll, hat aber eingeschränkte Funktionen. Für den Dispositionsrahmen gilt: Beantragen Sie nur so viel, wie Sie monatlich verdienen — die übliche Richtgröße ist das zwei- bis dreifache Nettomonatsgehalt. Höhere Dispos erhöhen die Zinsbelastung (aktuell 8–12 % p.a. je nach Institut).

**Schritt 5: Legitimationsverfahren auswählen** Wählen Sie das für Sie bequemste Identifikationsverfahren. VideoIdent ist 24/7 verfügbar und dauert ca. 10 Minuten; PostIdent erfordert einen Gang zur Deutschen Post und ist auf Öffnungszeiten beschränkt; eID ist am schnellsten, setzt aber ein NFC-fähiges Smartphone und eine aktivierte Online-Ausweisfunktion voraus (Aktivierung beim Bürgeramt).

**Schritt 6: Antrag einreichen und Bestätigung abwarten** Nach Einreichung prüft die Bank Ihren Antrag — das Kreditinstitut hat keine gesetzliche Annahmepflicht (außer beim Basiskonto). Die reguläre Bearbeitungszeit beträgt 3 bis 10 Werktage. Bei Onlinebanken teils innerhalb von Stunden. Sie erhalten schriftliche Annahmebestätigung, IBAN, Kontonummer und Zugangsdaten für das Online-Banking separat per Post (Sicherheitsgründe).

Häufige Fehler bei Ihrem Girokonto-Eröffnungsantrag Deutschland

Häufige Fehler beim Girokonto-Eröffnungsantrag in Deutschland und wie Sie sie vermeiden:

**Abgelaufener Ausweis:** Viele Antragsteller bemerken nicht, dass ihr Personalausweis bereits abgelaufen ist. Prüfen Sie das Ablaufdatum rechtzeitig — die Beantragung eines neuen Personalausweises beim Bürgeramt dauert 2 bis 6 Wochen. Ohne gültigen Lichtbildausweis ist keine Kontoeröffnung möglich.

**Steuer-ID fehlt oder ist falsch:** Die Steuer-ID ist 11-stellig und beginnt nie mit 0. Verwechseln Sie sie nicht mit der Steuernummer (variable Länge, Bundesland-abhängig). Ohne korrekte Steuer-ID wird der Antrag abgelehnt oder das Konto eingefroren.

**Falsche PEP-Angaben:** PEP-Status wird unterschätzt: Nicht nur aktive Bundestagsabgeordnete oder Bürgermeister, sondern auch ehemalige Amtsträger bis zu 1 Jahr nach Amtsende, Vorstände staatlicher Unternehmen und ihre unmittelbaren Familienangehörigen (Eltern, Kinder, Ehegatten) fallen unter GwG § 1 Abs. 12. Falsche Verneinung des PEP-Status kann als Geldwäschebegünstigung gewertet werden.

**Postfach als Wohnanschrift angegeben:** Banken akzeptieren ausschließlich Wohnanschriften mit Straße, Hausnummer und Postleitzahl. Ein Postfach ist nach GwG § 11 Abs. 4 unzulässig, da die tatsächliche Wohnanschrift des Kontoinhabers identifizierbar sein muss.

**Falsches Legitimationsverfahren gewählt:** VideoIdent erfordert eine stabile Internetverbindung, ein Smartphone oder Laptop mit Kamera und ein gültiges Ausweisdokument. Technische Probleme beim VideoIdent-Versuch führen nicht automatisch zu einer Wiederholungsmöglichkeit — prüfen Sie vorab die technischen Anforderungen des Anbieters. Das PostIdent-Verfahren ist eine sichere Alternative ohne technische Voraussetzungen.

**Dispositionsrahmen überschätzt:** Ein zu hoher Dispo verleitet zur Dauerverschuldung bei Zinssätzen von 8–12 % p.a. Beantragen Sie maximal das zweifache Nettoeinkommen. Die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (SCHUFA) und das Amtsgericht als Insolvenzgericht (InsO § 17) kennen zahlreiche Fälle, in denen überhöhte Dispositionsrahmen zur privaten Insolvenz geführt haben.

Quellen und Zitate

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  1. eIDASEU official

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Gesetzesreferenzierte Vorlage — Vorlage zuletzt geändert Juni 2026

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