Skip to main content

Arbeitszeugnis-Anfrage qualifiziert Deutschland

Arbeitszeugnis-Anfrage qualifiziert Deutschland

GewO §109 | BGB §630 | BAG 9 AZR 584/13 Schulnoten-Skala | Wohlwollenspflicht

[Arbeitnehmer Name]

[Arbeitnehmer Adresse]

[Arbeitnehmer Email]

[Arbeitgeber Name]

[Arbeitgeber Personalabteilung]

[Arbeitgeber Adresse]

[Anfrage Ort], den [Anfrage Datum]

Betr.: Antrag auf Ausstellung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses gemäß §109 GewO / §630 BGB

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich die Ausstellung eines [Zeugnis Typ] über meine Tätigkeit in Ihrem Unternehmen.

Angaben zur Person und Beschäftigung:

Name: [Arbeitnehmer Name]

Tätigkeit / Funktion: [Taetigkeit]

Abteilung: [Abteilung]

Beschäftigungszeitraum: [Beschaeftigung Beginn] bis [Beschaeftigung Ende]

Mein Zeugnis soll meiner Leistung entsprechend mit der Beurteilung [Gewuenschte Note] ausgestellt werden. Dies entspricht der vom Bundesarbeitsgericht in BAG 9 AZR 584/13 anerkannten Notenäquivalenz-Skala.

Ich bitte darum, das Zeugnis auf originalem Briefpapier, ohne Rechtschreibfehler, mit korrektem Datum sowie mit handschriftlicher Unterschrift und Firmensiegel des zeichnungsberechtigten Vertreters auszustellen (§109 GewO). Das Zeugnis soll eine wohlwollende Schlussformel mit Dankesbezeugung und Wunsch für die berufliche Zukunft enthalten: [Schlussformel Gewuenscht].

Ich bitte um Ausstellung des Zeugnisses innerhalb von [Frist]. Eine Zustellung per Post an die oben genannte Anschrift ist erbeten; alternativ per E-Mail als PDF an [Arbeitnehmer Email] mit anschließender Postzustellung des Originals.

Rechtliche Grundlage:

Gemäß §109 Abs. 1 Satz 1 GewO i.V.m. §630 BGB haben Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Das qualifizierte Zeugnis nach §109 Abs. 1 Satz 3 GewO muss Angaben zu Führung und Leistung enthalten. Der Anspruch verjährt nach der allgemeinen Verjährungsfrist des §195 BGB (drei Jahre), beginnt aber nach §199 Abs. 1 BGB erst am Ende des Jahres der Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Mit freundlichen Grüßen

___________________________________

[Arbeitnehmer Name]

Arbeitnehmer/in (Antragsteller/in)

________________

Signature

Betreut von Vladislav Sergienko, Gründer·Vorlage zuletzt geändert: ·Fehler melden

Was ist Arbeitszeugnis-Anfrage qualifiziert Deutschland?

Die Arbeitszeugnis-Anfrage qualifiziert in Deutschland ist das formelle Schreiben, mit dem der Arbeitnehmer diesen gesetzlichen Anspruch gegenüber seinem Arbeitgeber geltend macht. Das Bundesarbeitsgericht hat in der Grundsatzentscheidung BAG 9 AZR 584/13 (vom 18.11.2014) die sogenannte Schulnoten-Skala der Zeugniscodierung anerkannt: Die Formulierung „stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“ entspricht der Note 1 (sehr gut); „stets zu unserer vollen Zufriedenheit“ der Note 2 (gut); „zu unserer vollen Zufriedenheit“ der Note 3 (befriedigend); „zu unserer Zufriedenheit“ der Note 4 (ausreichend); „im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit“ der Note 5 (mangelhaft). Diese Codierung ist in der Praxis entscheidend, da Personalverantwortliche das Zeugnis nach diesen Schlüsselformulierungen lesen.

Das Arbeitszeugnis muss nach §109 Abs. 2 GewO wohlwollend formuliert sein, um dem Arbeitnehmer das weitere Fortkommen zu erleichtern. Es muss wahr sein, aber wahr in wohlwollender Form — negative Formulierungen, die durch das Weglassen positiver Aussagen entstehen (Zeugnisgeheimsprache), sind zwar schwer nachzuweisen, aber gerichtlich angreifbar. Das Bundesarbeitsgericht (BAG 9 AZR 162/11, BAG 9 AZR 394/14) hat die Wohlwollenspflicht aus der allgemeinen Fürsorgepflicht des Arbeitgebers nach §241 Abs. 2 BGB abgeleitet.

Das Portal forms-legal.com stellt diese Vorlage als strukturierten Ausgangspunkt bereit. Verwandte Dokumente: Einfaches Arbeitszeugnis (§109 Abs. 1 Satz 2 GewO), qualifiziertes Arbeitszeugnis, Aufhebungsvertrag (§623 BGB).

Wann brauchen Sie Arbeitszeugnis-Anfrage qualifiziert Deutschland?

Eine Arbeitszeugnis-Anfrage qualifiziert in Deutschland ist in verschiedenen beruflichen Situationen erforderlich.

Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses: Der häufigste Anlass ist das Ende des Arbeitsverhältnisses — durch Kündigung, Aufhebungsvertrag, Fristablauf oder Renteneintritt. Nach §109 Abs. 1 Satz 1 GewO entsteht der Zeugnisanspruch mit der Beendigung; der Arbeitgeber ist zur sofortigen Ausstellung verpflichtet. In der Praxis müssen viele Arbeitnehmer aktiv nachfragen, da Arbeitgeber das Zeugnis nicht immer unaufgefordert ausstellen.

Als Zwischenzeugnis während des laufenden Arbeitsverhältnisses: Auch während des laufenden Arbeitsverhältnisses kann ein Zwischenzeugnis beantragt werden — typischerweise bei Wechsel des Vorgesetzten (neuer Beurteiler würde ältere Leistungen nicht kennen), bei bevorstehendem internen Stellenwechsel oder zur Dokumentation besonderer Leistungsphasen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG 9 AZR 179/11) hat einen Anspruch auf Zwischenzeugnis bei berechtigtem Interesse anerkannt.

Bei Unstimmigkeiten über den Inhalt: Wenn der Arbeitgeber ein Zeugnis ausgestellt hat, das inhaltlich nicht der tatsächlichen Leistung des Arbeitnehmers entspricht — insbesondere bei zu schlechter Beurteilung —, dient die erneute Anfrage als formelle Grundlage für die Auseinandersetzung, bevor eine Klage auf Zeugnisberichtigung vor dem Arbeitsgericht erhoben wird.

Nach langer Betriebszugehörigkeit: Arbeitnehmer, die viele Jahre beschäftigt waren und kein aktuelles Zwischenzeugnis haben, riskieren, dass bei Beendigung kein verantwortungsvoller Vorgesetzter mehr vorhanden ist, der die gesamte Beschäftigungszeit beurteilen kann. Eine rechtzeitige Zwischenzeugnisanforderung sichert die Beurteilung durch eine kompetente Person.

Vor Ablauf der Verjährungsfrist: Der Zeugnisanspruch verjährt nach §195 BGB in drei Jahren, beginnend am Ende des Jahres der Beendigung des Arbeitsverhältnisses (§199 Abs. 1 BGB). Arbeitnehmer, die nach Jahren noch ein Zeugnis benötigen, müssen dies innerhalb der Verjährungsfrist anfordern.

Was gehört in Ihr Arbeitszeugnis-Anfrage qualifiziert Deutschland?

Eine wirksame Arbeitszeugnis-Anfrage qualifiziert in Deutschland muss bestimmte Bestandteile enthalten, damit der Arbeitgeber seiner gesetzlichen Verpflichtung nach §109 GewO nachkommen kann.

Angaben zur Person und Beschäftigung: Vollständiger Name, aktuelle Anschrift und Kontaktdaten des Arbeitnehmers; exakte Tätigkeitsbezeichnung und Abteilung; vollständiger Beschäftigungszeitraum mit konkreten Daten. Diese Angaben sind Grundlage für die inhaltliche Ausgestaltung des Zeugnisses — insbesondere die Tätigkeitsbeschreibung, die nach §109 Abs. 1 Satz 3 GewO Art, Umfang und Dauer der Beschäftigung umfassen muss.

Bezeichnung der Zeugnisart: Die Anfrage muss klar benennen, ob ein qualifiziertes Zeugnis nach §109 Abs. 1 Satz 3 GewO (mit Leistungs- und Führungsbeurteilung), ein einfaches Zeugnis nach §109 Abs. 1 Satz 2 GewO (nur Art und Dauer) oder ein Zwischenzeugnis gewünscht wird. Ohne explizite Anfrage des qualifizierten Zeugnisses könnte der Arbeitgeber nur ein einfaches Zeugnis ausstellen.

Leistungsbeurteilungswunsch nach BAG-Skala: Die Anfrage kann — ohne rechtliche Verbindlichkeit — die gewünschte Leistungsbeurteilung nach der BAG 9 AZR 584/13-Skala benennen. Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, die gewünschte Note zu erteilen, trägt aber die Beweislast für schlechtere Beurteilungen. Im Kündigungsschutzverfahren oder im Zeugnisprozess kann die Anfrage als Beweismittel dienen.

Schlussformel-Wunsch: Die Schlussformel (Dank, Bedauern über Ausscheiden, Wunsch für berufliche Zukunft) ist rechtlich keine Pflicht — das Bundesarbeitsgericht (BAG 20.02.2001, 9 AZR 44/00) hat keinen generellen Anspruch auf Schlussformel anerkannt. Auf ausdrücklichen Wunsch des Arbeitnehmers sind viele Arbeitgeber jedoch bereit, eine wohlwollende Schlussformel zu ergänzen.

Formale Anforderungen des Zeugnisses: Das Zeugnis muss nach §109 Abs. 3 GewO schriftlich erteilt werden — E-Mail oder Fax erfüllen die Schriftform nicht. Es muss auf Firmenbriefpapier ausgestellt, eigenhändig unterschrieben und mit vollständigem Ausstellungsdatum versehen sein. Streichungen, Korrekturen oder unleserliche Passagen machen das Zeugnis wertlos. Das Portal forms-legal.com empfiehlt, das Zeugnis nach Erhalt sofort zu prüfen und bei Fehlern sofort zu reklamieren. Verwandte Dokumente: Aufhebungsvertrag (§623 BGB), Abfindungsvereinbarung (§1a KSchG).

So füllen Sie Ihr Arbeitszeugnis-Anfrage qualifiziert Deutschland aus

Das Ausfüllen der Arbeitszeugnis-Anfrage qualifiziert in Deutschland erfordert präzise Angaben zur Beschäftigung und klare Formulierungen der gewünschten Zeugnisart.

Schritt 1 — Zeugnisart wählen: Entscheiden Sie, ob Sie ein qualifiziertes Zeugnis (Leistung und Führung nach §109 Abs. 1 Satz 3 GewO) oder ein Zwischenzeugnis beantragen. Das qualifizierte Zeugnis ist für Stellenbewerbungen stets vorzuziehen, da es eine vollständige Beurteilung enthält. Das einfache Zeugnis ist nur ausreichend, wenn keine Leistungsbeurteilung gewünscht wird.

Schritt 2 — Beschäftigungsdaten zusammenstellen: Tragen Sie den exakten Beschäftigungszeitraum mit Beginndatum und Enddatum ein. Die Tätigkeitsbezeichnung sollte die offizielle Funktionsbezeichnung aus dem Arbeitsvertrag oder der letzten Gehaltsabrechnung widerspiegeln. Tragen Sie auch die Abteilungsbezeichnung ein, da diese im Zeugnis die eingesetzten Kompetenzbereiche verdeutlicht.

Schritt 3 — Gewünschte Beurteilung formulieren: Orientieren Sie sich an der BAG 9 AZR 584/13-Skala. Beachten Sie: Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, Ihre Wunschnote zu erteilen. Besteht ein Aufhebungsvertrag oder ein Vergleich vor dem Arbeitsgericht, sollte die Zeugnisbewertung ausdrücklich im Vertrag vereinbart werden — dann ist die Wunschnote rechtsverbindlich.

Schritt 4 — Schlussformel und Frist festlegen: Fordern Sie die wohlwollende Schlussformel ausdrücklich an, wenn Sie diese wünschen. Setzen Sie eine konkrete, aber angemessene Frist (in der Regel 14 Tage bis 4 Wochen). Zu kurze Fristen können zu einem schlechten Zeugnis führen, wenn der Arbeitgeber unter Zeitdruck arbeitet.

Schritt 5 — Einreichung: Senden Sie die Anfrage per Einschreiben mit Rückschein (Nachweis des Zugangs) und per E-Mail. Bewahren Sie den Einschreibebeleg sorgfältig auf — er ist Beweismittel bei einem späteren Zeugnisprozess vor dem Arbeitsgericht.

Schritt 6 — Zeugnis prüfen nach Erhalt: Prüfen Sie das erhaltene Zeugnis nach der BAG-Skala auf inhaltliche Korrektheit, auf versteckte Negativformulierungen (Geheimsprache), auf Vollständigkeit der Tätigkeitsbeschreibung und auf formale Korrektheit (Datum, Unterschrift, Firmenbriefpapier). Bei Mängeln: sofort schriftlich rügen und Korrektur verlangen.

Häufige Fehler bei Ihrem Arbeitszeugnis-Anfrage qualifiziert Deutschland

Fehler bei der Arbeitszeugnis-Anfrage qualifiziert in Deutschland können zu schlechteren Beurteilungen oder zum Verlust von Ansprüchen führen.

Kein Einschreiben als Nachweis: Wer die Anfrage nur per E-Mail oder mündlich stellt, hat keinen Nachweis des Zugangs. Im Streitfall vor dem Arbeitsgericht ist der Zugang der Zeugnisanforderung Voraussetzung für den Beginn des Verzugs des Arbeitgebers. Empfehlung: Einschreiben mit Rückschein kombiniert mit E-Mail für Schnelligkeit.

Keine Benennung der gewünschten Zeugnisart: Wer nur nach einem Zeugnis fragt, ohne das qualifizierte Zeugnis ausdrücklich zu verlangen, riskiert, nur ein einfaches Zeugnis nach §109 Abs. 1 Satz 2 GewO zu erhalten — ohne Leistungsbeurteilung. Stets ausdrücklich das qualifizierte Zeugnis nach §109 Abs. 1 Satz 3 GewO beantragen.

Keine Vereinbarung der Zeugnisbewertung im Aufhebungsvertrag: Wer im Rahmen eines Aufhebungsvertrags das Arbeitsverhältnis beendet, sollte die Zeugnisbewertung im Aufhebungsvertrag selbst verankern (z.B. Note 2, gutes Zeugnis). Ohne diese Vereinbarung hat der Arbeitgeber freie Hand bei der Bewertung — und die nachträgliche gerichtliche Durchsetzung einer bestimmten Note ist schwierig.

Versäumte Prüfung des erteilten Zeugnisses: Viele Arbeitnehmer akzeptieren das erhaltene Zeugnis ohne genaue Prüfung. Dabei ist die sogenannte Zeugnisgeheimsprache weit verbreitet: Formulierungen wie „Er bemühte sich“ (statt „Er erledigte“) oder das Fehlen von Schlüsselaussagen können den Gesamteindruck massiv verschlechtern. Das Zeugnis muss innerhalb angemessener Zeit nach Erhalt gerügt werden — langes Zuwarten kann als Billigung des Inhalts gewertet werden.

Verjährung vergessen: Arbeitnehmer, die Jahre nach Beendigung noch ein Zeugnis benötigen, vergessen häufig die Dreijahresverjährungsfrist nach §195 BGB. Nach Ablauf ist der Zeugnisanspruch verjährt und nicht mehr durchsetzbar.

Quellen und Zitate

Gesetzliche Zitate verlinken auf offizielle Regierungsquellen.

  1. §623 BGBDE official
  2. §195 BGBDE official
  3. §630 BGBDE official
  4. §1a KSchGDE official

Diese Seite zitieren

Verweisen Sie auf diese kostenlose Vorlage in einem Artikel, Lehrplan oder Forschungsbericht:

APA

Forms Legal. (2026). Arbeitszeugnis-Anfrage qualifiziert Deutschland (Deutschland) [Legal document template]. Forms Legal. https://forms-legal.com/de/deutschland/employment/letters/arbeitszeugnis-anfrage-qualifiziert-deutschland

MLA

"Arbeitszeugnis-Anfrage qualifiziert Deutschland (Deutschland)." Forms Legal, 2026, https://forms-legal.com/de/deutschland/employment/letters/arbeitszeugnis-anfrage-qualifiziert-deutschland.

BibTeX
@misc{formslegal-arbeitszeugnis-anfrage-qualifiziert-deutschland,
  author       = {{Forms Legal}},
  title        = {Arbeitszeugnis-Anfrage qualifiziert Deutschland (Deutschland)},
  year         = {2026},
  howpublished = {\url{https://forms-legal.com/de/deutschland/employment/letters/arbeitszeugnis-anfrage-qualifiziert-deutschland}},
  note         = {Free legal document template}
}

Häufig gestellte Fragen

Gesetzesreferenzierte Vorlage — Vorlage zuletzt geändert Juni 2026

Diese Vorlage dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Gesetze sind je nach Rechtsordnung unterschiedlich und ändern sich im Laufe der Zeit. Konsultieren Sie für Ihren konkreten Fall einen qualifizierten Rechtsanwalt.Vollständiger Haftungsausschluss

Fehler gefunden? Sagen Sie uns Bescheid