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Vollständiges Website-Impressum Deutschland

Vollständiges Website-Impressum Deutschland

DDG § 5 (Nachfolger TMG seit 14.05.2024) | MStV § 18 | UWG § 5a Abs. 4

Impressum

IMPRESSUM

Angaben gemäß DDG § 5 (Digitale-Dienste-Gesetz, in Kraft seit 14. Mai 2024 — Nachfolger des TMG)

Anbieter

ANBIETER: [Anbieter Name] [Rechtsform] [Straße Hausnummer] [PLZ Ort] Kontakt: Telefon: [Telefon] E-Mail: [E-Mail]

Registerangaben

REGISTERANGABEN: Handelsregistereintrag: [Handelsregister] Geschäftsführung / Vorstand: [Geschäftsführung] Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) gemäß § 27a UStG: [USt-IdNr] Steuernummer: [Steuernummer]

Berufsrechtliche Angaben

BERUFSRECHTLICHE ANGABEN (DDG § 5 Abs. 1 Nr. 5): Reglementierter Beruf: [Beruf] Zuständige Kammer: [Kammer] Einschlägige berufsrechtliche Regelungen: [Berufsrecht] Berufshaftpflichtversicherung: [Berufshaftpflicht]

Medienrechtliche Angaben

MEDIENRECHTLICHE ANGABEN (MStV § 18): Journalistisch-redaktionell gestaltetes Angebot: [Journalistisch] Verantwortlicher Redakteur gemäß § 18 Abs. 2 MStV: [Verantwortlicher Redakteur]

Streitbeilegung und Haftungshinweise

STREITBEILEGUNG (VO (EU) Nr. 524/2013 | § 36 VSBG): EU-Online-Streitbeilegung: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, zugänglich unter: https://ec.europa.eu/consumers/odr/ Bereitschaft zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren: [Schlichtungsbereitschaft] HINWEIS ZU LINKS: Unser Angebot enthält Links zu externen Websites Dritter, auf deren Inhalte wir keinen Einfluss haben. Deshalb können wir für diese fremden Inhalte auch keine Gewähr übernehmen. Für die Inhalte der verlinkten Seiten ist stets der jeweilige Anbieter oder Betreiber der Seiten verantwortlich. URHEBERRECHT: Die durch den Seitenbetreiber erstellten Inhalte und Werke auf diesen Seiten unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Autors bzw. Erstellers.

Anbieter (Verantwortlicher für das Impressum)

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Signature

Betreut von Vladislav Sergienko, Gründer·Vorlage zuletzt geändert: ·Fehler melden

Was ist Vollständiges Website-Impressum Deutschland?

Das vollständige Website-Impressum in Deutschland ist in DDG § 5 (Digitale-Dienste-Gesetz, seit 14.05.2024 — Nachfolger des TMG) geregelt. Die Impressumspflicht besteht für alle „Anbieter von Telemedien“ — also für alle Betreiber von Websites, Online-Shops, Apps, Blogs, Podcasts und sozialen Netzwerkprofilen, die geschäftsmäßig betrieben werden. Das bedeutet: Auch Selbstständige, Freiberufler, gemeinnützige Vereine (e.V.) und öffentliche Einrichtungen sind zur Angabe eines vollständigen Impressums verpflichtet, sofern ihre Website nicht ausschließlich zu rein privaten Zwecken dient.

Neben DDG § 5 sind weitere Rechtsgrundlagen für das Impressum in Deutschland zu beachten: § 18 des Medienstaatsvertrags (MStV, in Kraft seit 7. November 2020 als Nachfolger des Rundfunkstaatsvertrags) für journalistisch-redaktionell gestaltete Angebote, die eines Verantwortlichen Redakteurs bedürfen; § 5a Abs. 4 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), der die Impressumspflicht aus wettbewerbsrechtlicher Perspektive flankiert und sicherstellt, dass fehlende oder falsche Impressumsangaben als unlautere Geschäftspraktik verfolgt werden können; die Verordnung (EU) Nr. 524/2013 über die Online-Streitbeilegung, die einen verpflichtenden Hinweis auf die EU-OS-Plattform vorschreibt. Das Impressum-Muster auf forms-legal.com berücksichtigt alle diese Anforderungen und ist auf alle gängigen Unternehmens- und Rechtsformen in Deutschland zugeschnitten.

Wann brauchen Sie Vollständiges Website-Impressum Deutschland?

Ein Website-Impressum nach DDG § 5 ist in Deutschland für alle Websites, Online-Shops, Apps und digitalen Dienste erforderlich, die geschäftsmäßig betrieben werden. Die Impressumspflicht gilt unabhängig von der Unternehmensgröße und Rechtsform.

Gewerbliche und freiberufliche Websites: Jede Website, die der Anbahnung oder Durchführung gewerblicher Tätigkeiten dient, benötigt ein Impressum nach DDG § 5. Dies umfasst: Online-Shops und E-Commerce-Plattformen; Unternehmenswebsites; Websites von Selbstständigen und Freiberuflern (Architekten, Ärzte, Anwälte, Steuerberater, Ingenieure, IT-Freelancer, Coaches); Websites von Handwerksbetrieben; Websites von Agenturen, Dienstleistungsunternehmen und Beratungsgesellschaften.

Blogs und Informationsportale: Auch Blogs, Nachrichtenportale und Informationswebsites benötigen ein Impressum, sofern sie nicht ausschließlich privaten Zwecken dienen. Der Bundesgerichtshof (BGH) und die Oberlandesgerichte haben klargestellt, dass bereits die Nutzung von Google AdSense, Amazon-Affiliate-Links oder ähnlichen Werbeprogrammen auf einem Blog die Gewerbsmäßigkeit begründet — damit entsteht die Impressumspflicht.

Soziale-Netzwerk-Profile (Facebook, Instagram, LinkedIn, XING): Das Impressum ist auch auf Unternehmensseiten und geschäftlichen Profilen in sozialen Netzwerken anzugeben. Facebook-Unternehmensseiten müssen die Impressumsangaben im Info-Bereich oder in einem dedizierten Impressumsabschnitt enthalten. Instagram-Geschäftsprofile müssen im Bio-Bereich einen Link zum Impressum enthalten. Das OLG Hamburg und das LG Berlin haben mehrfach entschieden, dass fehlende Impressumsangaben auf Social-Media-Profilen abmahnbar sind.

Apps und mobile Anwendungen: Mobile Apps, die über Drittanbieter-Plattformen (Google Play Store, Apple App Store) vertrieben werden und gewerbliche Inhalte anbieten, benötigen ebenfalls ein Impressum — dieses muss innerhalb der App zugänglich sein oder über einen Link in der App-Store-Beschreibung erreichbar sein. Das DDG § 5 gilt ausdrücklich auch für mobile Anwendungen.

Journalistisch-redaktionelle Angebote (MStV § 18): Websites, die journalistisch-redaktionell gestaltete Inhalte verbreiten — z.B. Online-Zeitungen, Nachrichtenportale, politische Blogs — benötigen zusätzlich zum Impressum nach DDG § 5 einen Verantwortlichen Redakteur nach § 18 Abs. 2 MStV, der für den redaktionellen Inhalt haftet.

Was gehört in Ihr Vollständiges Website-Impressum Deutschland?

Ein vollständiges und rechtkonformes Impressum in Deutschland muss nach DDG § 5 bestimmte Pflichtangaben enthalten, die je nach Unternehmensform und Tätigkeitsbereich variieren.

Basisangaben für alle Anbieter (DDG § 5 Abs. 1): Der vollständige Name des Anbieters (Vor- und Nachname bei natürlichen Personen; eingetragener Firmenname bei juristischen Personen); die vollständige Anschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) — kein Postfach, da DDG § 5 eine physische Adresse verlangt; eine E-Mail-Adresse (DDG § 5 Abs. 1 Nr. 2: „Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation [...] ermöglichen“). Wichtig: Seit dem BGH-Urteil I ZR 163/02 (24. Juni 2004) und der Reform durch das DDG (14. Mai 2024) ist eine Telefonnummer zwingend erforderlich — die frühere Alternative (Fax-Nummer) genügt alleine nicht mehr; ein reines Kontaktformular ohne direkte Kontaktmöglichkeit verstößt gegen DDG § 5.

Zusatzangaben für eingetragene Unternehmen: GmbH, AG, UG (haftungsbeschränkt), OHG: Handelsregisternummer und zuständiges Amtsgericht; GmbH/AG: Name aller Geschäftsführer bzw. Vorstandsmitglieder; AG: zusätzlich Name des Aufsichtsratsvorsitzenden; e.V. (eingetragener Verein): Vereinsregisternummer und Vorstandsmitglieder nach § 26 BGB.

Steuerliche Angaben: Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) gemäß § 27a UStG für alle umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen; Kleinunternehmer nach § 19 UStG: Steuernummer (USt-IdNr. nicht vorhanden) — bei Kleinunternehmern ist die Steuernummer erst nach einem Gerichtsurteil (LG Hamm, Az. 4 O 95/05) als gleichwertige Alternative anerkannt.

Berufsrechtliche Angaben (DDG § 5 Abs. 1 Nr. 5): Für reglementierte Berufe (Anwälte, Ärzte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Architekten, Ingenieure): Bezeichnung des reglementierten Berufs; Staat, in dem der Beruf verliehen wurde; Name und Anschrift der zuständigen Kammer (z.B. Rechtsanwaltskammer Berlin); die einschlägigen berufsrechtlichen Regelungen (z.B. Bundesrechtsanwaltsordnung, BRAO; Berufsordnung, BORA); bei Anwälten und Steuerberatern: Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung (Name der Versicherung, Geltungsbereich). Das Impressum-Muster auf forms-legal.com und die verwandte Datenschutzerklärung für Websites bilden gemeinsam die rechtliche Basis jeder deutschen Unternehmenswebsite.

So füllen Sie Ihr Vollständiges Website-Impressum Deutschland aus

Das Ausfüllen der Impressum-Vorlage für Deutschland ist in wenigen Schritten erledigt. Das Muster auf forms-legal.com führt Sie durch alle Pflichtangaben des DDG § 5.

Erster Schritt: Name und Rechtsform. Tragen Sie Ihren vollständigen Namen (bei Einzelunternehmen/Freiberuflern: Vor- und Nachname) oder den vollständigen eingetragenen Firmennamen ein. Wählen Sie die zutreffende Rechtsform. Für GmbH und AG ist zusätzlich der Handelsregistereintrag anzugeben.

Zweiter Schritt: Vollständige Anschrift. Geben Sie Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort an. Ein Postfach alleine genügt nicht — DDG § 5 verlangt eine physische Anschrift. Dies gilt auch, wenn Sie von zu Hause aus arbeiten: In diesem Fall können Sie eine Postadresse eines Büroservice-Anbieters verwenden, sofern Sie dort tatsächlich erreichbar sind.

Dritter Schritt: Kontaktangaben. E-Mail-Adresse und Telefonnummer sind Pflicht. Die E-Mail-Adresse muss direkt angeklickt werden können — ein Kontaktformular allein ohne direkte E-Mail-Adresse verstößt gegen DDG § 5. Die Telefonnummer muss eine tatsächlich erreichbare Nummer sein — keine Mailbox-Nummern ohne menschliche Erreichbarkeit.

Vierter Schritt: Steuerliche und registerliche Angaben. Tragen Sie Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) ein, sofern Sie umsatzsteuerpflichtig sind. GmbH/AG/UG: Handelsregisternummer und Amtsgericht sowie Namen aller Geschäftsführer/Vorstände eintragen.

Fünfter Schritt: Berufsrechtliche und medienrechtliche Angaben. Für reglementierte Berufe: Beruf, Kammer, Berufsrecht und Berufshaftpflichtversicherung angeben. Für journalistisch-redaktionelle Websites: Verantwortlichen Redakteur nach MStV § 18 benennen. EU-Streitbeilegungshinweis und § 36 VSBG-Erklärung ergänzen.

Häufige Fehler bei Ihrem Vollständiges Website-Impressum Deutschland

Beim Impressum für Websites in Deutschland treten in der Praxis regelmäßig Fehler auf, die zu Abmahnungen durch Mitbewerber oder Verbraucherzentralen führen können.

Postfach statt physischer Adresse: Das häufigste Fehler ist die Angabe eines Postfachs anstelle einer physischen Anschrift. DDG § 5 und die Rechtsprechung verlangen eine ladungsfähige Anschrift — also einen Ort, an dem der Anbieter physisch erreichbar ist und postalische Zustellungen entgegengenommen werden können. Wer von zu Hause aus arbeitet, kann eine Büroanschrift oder einen Büroservice-Anbieter nutzen.

Kein Telefon oder nur Kontaktformular: Seit dem DDG (2024) und der Rechtsprechung des BGH und der Oberlandesgerichte ist eine Telefonnummer im Impressum zwingend erforderlich. Ein reines Kontaktformular ohne direkte E-Mail-Adresse und ohne Telefonnummer verstößt gegen DDG § 5. Die Erreichbarkeit muss „schnell“ und „unmittelbar“ sein — ein Kontaktformular mit mehrtägiger Antwortzeit genügt nicht.

Falsche Rechtsgrundlage (TMG statt DDG): Seit dem 14. Mai 2024 gilt DDG § 5 statt TMG § 5. Viele Impressen verweisen noch auf TMG § 5 als Rechtsgrundlage — dies ist zwar materiell nicht falsch (Inhalt ist identisch), kann aber als Zeichen veralteter Impressumsangaben gewertet werden und bei pedantischen Abmahnern Anlass zur Abmahnung geben.

Fehlender EU-OS-Hinweis: Die Verordnung (EU) Nr. 524/2013 über Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) verpflichtet alle B2C-Online-Händler in der EU, einen Link zur OS-Plattform (https://ec.europa.eu/consumers/odr/) im Impressum oder in den AGB anzugeben. Dieser Link fehlt in vielen deutschen Impressen und ist ein häufiger Abmahnungsanlass.

Fehlende § 36 VSBG-Erklärung: Das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) schreibt in § 36 vor, dass Unternehmen gegenüber Verbrauchern erklären müssen, ob sie bereit oder verpflichtet sind, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Diese Erklärung fehlt in vielen deutschen Impressen.

Impresum nicht auf Social-Media-Profilen: Unternehmensprofile auf Facebook, Instagram, LinkedIn und anderen Netzwerken benötigen ebenfalls Impressumsangaben. Das OLG Hamburg (Az. 3 W 81/13) und das LG Aschaffenburg haben entschieden, dass fehlende Impressumsangaben auf Facebook-Unternehmensseiten abmahnbar sind.

Quellen und Zitate

Gesetzliche Zitate verlinken auf offizielle Regierungsquellen.

  1. § 26 BGBDE official
  2. DSAEU official

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Häufig gestellte Fragen

Gesetzesreferenzierte Vorlage — Vorlage zuletzt geändert Juni 2026

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