Vollständiges Website-Impressum Deutschland
DDG § 5 (Nachfolger TMG seit 14.05.2024) | MStV § 18 | UWG § 5a Abs. 4
Impressum
IMPRESSUM
Angaben gemäß DDG § 5 (Digitale-Dienste-Gesetz, in Kraft seit 14. Mai 2024 — Nachfolger des TMG)
Anbieter
ANBIETER: [Anbieter Name] [Rechtsform] [Straße Hausnummer] [PLZ Ort] Kontakt: Telefon: [Telefon] E-Mail: [E-Mail]
Registerangaben
REGISTERANGABEN: Handelsregistereintrag: [Handelsregister] Geschäftsführung / Vorstand: [Geschäftsführung] Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) gemäß § 27a UStG: [USt-IdNr] Steuernummer: [Steuernummer]
Berufsrechtliche Angaben
BERUFSRECHTLICHE ANGABEN (DDG § 5 Abs. 1 Nr. 5): Reglementierter Beruf: [Beruf] Zuständige Kammer: [Kammer] Einschlägige berufsrechtliche Regelungen: [Berufsrecht] Berufshaftpflichtversicherung: [Berufshaftpflicht]
Medienrechtliche Angaben
MEDIENRECHTLICHE ANGABEN (MStV § 18): Journalistisch-redaktionell gestaltetes Angebot: [Journalistisch] Verantwortlicher Redakteur gemäß § 18 Abs. 2 MStV: [Verantwortlicher Redakteur]
Streitbeilegung und Haftungshinweise
STREITBEILEGUNG (VO (EU) Nr. 524/2013 | § 36 VSBG): EU-Online-Streitbeilegung: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, zugänglich unter: https://ec.europa.eu/consumers/odr/ Bereitschaft zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren: [Schlichtungsbereitschaft] HINWEIS ZU LINKS: Unser Angebot enthält Links zu externen Websites Dritter, auf deren Inhalte wir keinen Einfluss haben. Deshalb können wir für diese fremden Inhalte auch keine Gewähr übernehmen. Für die Inhalte der verlinkten Seiten ist stets der jeweilige Anbieter oder Betreiber der Seiten verantwortlich. URHEBERRECHT: Die durch den Seitenbetreiber erstellten Inhalte und Werke auf diesen Seiten unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Autors bzw. Erstellers.
Anbieter (Verantwortlicher für das Impressum)
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Signature
Was ist Vollständiges Website-Impressum Deutschland?
Das vollständige Website-Impressum in Deutschland ist in DDG § 5 (Digitale-Dienste-Gesetz, seit 14.05.2024 — Nachfolger des TMG) geregelt. Die Impressumspflicht besteht für alle „Anbieter von Telemedien“ — also für alle Betreiber von Websites, Online-Shops, Apps, Blogs, Podcasts und sozialen Netzwerkprofilen, die geschäftsmäßig betrieben werden. Das bedeutet: Auch Selbstständige, Freiberufler, gemeinnützige Vereine (e.V.) und öffentliche Einrichtungen sind zur Angabe eines vollständigen Impressums verpflichtet, sofern ihre Website nicht ausschließlich zu rein privaten Zwecken dient.
Neben DDG § 5 sind weitere Rechtsgrundlagen für das Impressum in Deutschland zu beachten: § 18 des Medienstaatsvertrags (MStV, in Kraft seit 7. November 2020 als Nachfolger des Rundfunkstaatsvertrags) für journalistisch-redaktionell gestaltete Angebote, die eines Verantwortlichen Redakteurs bedürfen; § 5a Abs. 4 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), der die Impressumspflicht aus wettbewerbsrechtlicher Perspektive flankiert und sicherstellt, dass fehlende oder falsche Impressumsangaben als unlautere Geschäftspraktik verfolgt werden können; die Verordnung (EU) Nr. 524/2013 über die Online-Streitbeilegung, die einen verpflichtenden Hinweis auf die EU-OS-Plattform vorschreibt. Das Impressum-Muster auf forms-legal.com berücksichtigt alle diese Anforderungen und ist auf alle gängigen Unternehmens- und Rechtsformen in Deutschland zugeschnitten.
Wann brauchen Sie Vollständiges Website-Impressum Deutschland?
Ein Website-Impressum nach DDG § 5 ist in Deutschland für alle Websites, Online-Shops, Apps und digitalen Dienste erforderlich, die geschäftsmäßig betrieben werden. Die Impressumspflicht gilt unabhängig von der Unternehmensgröße und Rechtsform.
Gewerbliche und freiberufliche Websites: Jede Website, die der Anbahnung oder Durchführung gewerblicher Tätigkeiten dient, benötigt ein Impressum nach DDG § 5. Dies umfasst: Online-Shops und E-Commerce-Plattformen; Unternehmenswebsites; Websites von Selbstständigen und Freiberuflern (Architekten, Ärzte, Anwälte, Steuerberater, Ingenieure, IT-Freelancer, Coaches); Websites von Handwerksbetrieben; Websites von Agenturen, Dienstleistungsunternehmen und Beratungsgesellschaften.
Blogs und Informationsportale: Auch Blogs, Nachrichtenportale und Informationswebsites benötigen ein Impressum, sofern sie nicht ausschließlich privaten Zwecken dienen. Der Bundesgerichtshof (BGH) und die Oberlandesgerichte haben klargestellt, dass bereits die Nutzung von Google AdSense, Amazon-Affiliate-Links oder ähnlichen Werbeprogrammen auf einem Blog die Gewerbsmäßigkeit begründet — damit entsteht die Impressumspflicht.
Soziale-Netzwerk-Profile (Facebook, Instagram, LinkedIn, XING): Das Impressum ist auch auf Unternehmensseiten und geschäftlichen Profilen in sozialen Netzwerken anzugeben. Facebook-Unternehmensseiten müssen die Impressumsangaben im Info-Bereich oder in einem dedizierten Impressumsabschnitt enthalten. Instagram-Geschäftsprofile müssen im Bio-Bereich einen Link zum Impressum enthalten. Das OLG Hamburg und das LG Berlin haben mehrfach entschieden, dass fehlende Impressumsangaben auf Social-Media-Profilen abmahnbar sind.
Apps und mobile Anwendungen: Mobile Apps, die über Drittanbieter-Plattformen (Google Play Store, Apple App Store) vertrieben werden und gewerbliche Inhalte anbieten, benötigen ebenfalls ein Impressum — dieses muss innerhalb der App zugänglich sein oder über einen Link in der App-Store-Beschreibung erreichbar sein. Das DDG § 5 gilt ausdrücklich auch für mobile Anwendungen.
Journalistisch-redaktionelle Angebote (MStV § 18): Websites, die journalistisch-redaktionell gestaltete Inhalte verbreiten — z.B. Online-Zeitungen, Nachrichtenportale, politische Blogs — benötigen zusätzlich zum Impressum nach DDG § 5 einen Verantwortlichen Redakteur nach § 18 Abs. 2 MStV, der für den redaktionellen Inhalt haftet.
Was gehört in Ihr Vollständiges Website-Impressum Deutschland?
Ein vollständiges und rechtkonformes Impressum in Deutschland muss nach DDG § 5 bestimmte Pflichtangaben enthalten, die je nach Unternehmensform und Tätigkeitsbereich variieren.
Basisangaben für alle Anbieter (DDG § 5 Abs. 1): Der vollständige Name des Anbieters (Vor- und Nachname bei natürlichen Personen; eingetragener Firmenname bei juristischen Personen); die vollständige Anschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) — kein Postfach, da DDG § 5 eine physische Adresse verlangt; eine E-Mail-Adresse (DDG § 5 Abs. 1 Nr. 2: „Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation [...] ermöglichen“). Wichtig: Seit dem BGH-Urteil I ZR 163/02 (24. Juni 2004) und der Reform durch das DDG (14. Mai 2024) ist eine Telefonnummer zwingend erforderlich — die frühere Alternative (Fax-Nummer) genügt alleine nicht mehr; ein reines Kontaktformular ohne direkte Kontaktmöglichkeit verstößt gegen DDG § 5.
Zusatzangaben für eingetragene Unternehmen: GmbH, AG, UG (haftungsbeschränkt), OHG: Handelsregisternummer und zuständiges Amtsgericht; GmbH/AG: Name aller Geschäftsführer bzw. Vorstandsmitglieder; AG: zusätzlich Name des Aufsichtsratsvorsitzenden; e.V. (eingetragener Verein): Vereinsregisternummer und Vorstandsmitglieder nach § 26 BGB.
Steuerliche Angaben: Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) gemäß § 27a UStG für alle umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen; Kleinunternehmer nach § 19 UStG: Steuernummer (USt-IdNr. nicht vorhanden) — bei Kleinunternehmern ist die Steuernummer erst nach einem Gerichtsurteil (LG Hamm, Az. 4 O 95/05) als gleichwertige Alternative anerkannt.
Berufsrechtliche Angaben (DDG § 5 Abs. 1 Nr. 5): Für reglementierte Berufe (Anwälte, Ärzte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Architekten, Ingenieure): Bezeichnung des reglementierten Berufs; Staat, in dem der Beruf verliehen wurde; Name und Anschrift der zuständigen Kammer (z.B. Rechtsanwaltskammer Berlin); die einschlägigen berufsrechtlichen Regelungen (z.B. Bundesrechtsanwaltsordnung, BRAO; Berufsordnung, BORA); bei Anwälten und Steuerberatern: Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung (Name der Versicherung, Geltungsbereich). Das Impressum-Muster auf forms-legal.com und die verwandte Datenschutzerklärung für Websites bilden gemeinsam die rechtliche Basis jeder deutschen Unternehmenswebsite.
So füllen Sie Ihr Vollständiges Website-Impressum Deutschland aus
Das Ausfüllen der Impressum-Vorlage für Deutschland ist in wenigen Schritten erledigt. Das Muster auf forms-legal.com führt Sie durch alle Pflichtangaben des DDG § 5.
Erster Schritt: Name und Rechtsform. Tragen Sie Ihren vollständigen Namen (bei Einzelunternehmen/Freiberuflern: Vor- und Nachname) oder den vollständigen eingetragenen Firmennamen ein. Wählen Sie die zutreffende Rechtsform. Für GmbH und AG ist zusätzlich der Handelsregistereintrag anzugeben.
Zweiter Schritt: Vollständige Anschrift. Geben Sie Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort an. Ein Postfach alleine genügt nicht — DDG § 5 verlangt eine physische Anschrift. Dies gilt auch, wenn Sie von zu Hause aus arbeiten: In diesem Fall können Sie eine Postadresse eines Büroservice-Anbieters verwenden, sofern Sie dort tatsächlich erreichbar sind.
Dritter Schritt: Kontaktangaben. E-Mail-Adresse und Telefonnummer sind Pflicht. Die E-Mail-Adresse muss direkt angeklickt werden können — ein Kontaktformular allein ohne direkte E-Mail-Adresse verstößt gegen DDG § 5. Die Telefonnummer muss eine tatsächlich erreichbare Nummer sein — keine Mailbox-Nummern ohne menschliche Erreichbarkeit.
Vierter Schritt: Steuerliche und registerliche Angaben. Tragen Sie Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) ein, sofern Sie umsatzsteuerpflichtig sind. GmbH/AG/UG: Handelsregisternummer und Amtsgericht sowie Namen aller Geschäftsführer/Vorstände eintragen.
Fünfter Schritt: Berufsrechtliche und medienrechtliche Angaben. Für reglementierte Berufe: Beruf, Kammer, Berufsrecht und Berufshaftpflichtversicherung angeben. Für journalistisch-redaktionelle Websites: Verantwortlichen Redakteur nach MStV § 18 benennen. EU-Streitbeilegungshinweis und § 36 VSBG-Erklärung ergänzen.
Rechtliche Anforderungen für Vollständiges Website-Impressum Deutschland
Die Impressumspflicht in Deutschland ist streng geregelt und mit erheblichen Sanktionen bei Verstößen verbunden.
DDG § 5 (Digitale-Dienste-Gesetz, seit 14.05.2024): Das DDG hat das TMG als zentrale Rechtsgrundlage für die Impressumspflicht abgelöst. DDG § 5 Abs. 1 normiert die Pflichtangaben für alle Anbieter digitaler Dienste. Der DSA (EU-Verordnung 2022/2065 über digitale Dienste) schafft auf europäischer Ebene ergänzende Transparenzpflichten für Plattformen. Seit dem 14. Mai 2024 müssen alle Impressen in Deutschland auf DDG § 5 (statt TMG § 5) als Rechtsgrundlage verweisen — eine rein formale Aktualisierung, da die inhaltlichen Anforderungen weitgehend identisch geblieben sind.
Leicht erreichbar und unmittelbar zugänglich: Das Impressum muss nach § 5 Abs. 1 DDG „leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar“ sein. Es muss ohne wesentliche Zwischenschritte (maximal zwei Klicks) vom Start der Website erreichbar sein. Ein Impressumslink im Footer der Website gilt als ausreichend. Das Impressum darf nicht hinter einem Login oder Registrierungswall versteckt sein.
Sanktionen bei fehlender oder falscher Impressumsangabe: Wettbewerbsrechtlich: Nach UWG § 5a Abs. 4 ist das Verschweigen gesetzlich erforderlicher Informationen (wie des Impressums) eine unlautere Geschäftspraktik. Mitbewerber, Verbraucherzentralen und Verbände können abmahnen und Unterlassungsklagen erheben. Abmahnkosten für fehlende Impressumsangaben können 1.000 bis 5.000 Euro (Anwaltsgebühren) betragen. Ordnungswidrigkeitenrechtlich: DDG § 24 sieht Bußgelder für Verstöße gegen die Informationspflichten vor. Datenschutzrechtlich: Ein fehlendes Impressum kann in Kombination mit einer fehlenden Datenschutzerklärung als Verstoß gegen Art. 13 DSGVO gewertet werden und Bußgelder nach Art. 83 DSGVO auslösen. Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen wegen fehlender Impressumsangaben sind in Deutschland häufig — das LG Berlin, das OLG Hamburg und der BGH haben in zahlreichen Entscheidungen die Anforderungen präzisiert.
Häufige Fehler bei Ihrem Vollständiges Website-Impressum Deutschland
Beim Impressum für Websites in Deutschland treten in der Praxis regelmäßig Fehler auf, die zu Abmahnungen durch Mitbewerber oder Verbraucherzentralen führen können.
Postfach statt physischer Adresse: Das häufigste Fehler ist die Angabe eines Postfachs anstelle einer physischen Anschrift. DDG § 5 und die Rechtsprechung verlangen eine ladungsfähige Anschrift — also einen Ort, an dem der Anbieter physisch erreichbar ist und postalische Zustellungen entgegengenommen werden können. Wer von zu Hause aus arbeitet, kann eine Büroanschrift oder einen Büroservice-Anbieter nutzen.
Kein Telefon oder nur Kontaktformular: Seit dem DDG (2024) und der Rechtsprechung des BGH und der Oberlandesgerichte ist eine Telefonnummer im Impressum zwingend erforderlich. Ein reines Kontaktformular ohne direkte E-Mail-Adresse und ohne Telefonnummer verstößt gegen DDG § 5. Die Erreichbarkeit muss „schnell“ und „unmittelbar“ sein — ein Kontaktformular mit mehrtägiger Antwortzeit genügt nicht.
Falsche Rechtsgrundlage (TMG statt DDG): Seit dem 14. Mai 2024 gilt DDG § 5 statt TMG § 5. Viele Impressen verweisen noch auf TMG § 5 als Rechtsgrundlage — dies ist zwar materiell nicht falsch (Inhalt ist identisch), kann aber als Zeichen veralteter Impressumsangaben gewertet werden und bei pedantischen Abmahnern Anlass zur Abmahnung geben.
Fehlender EU-OS-Hinweis: Die Verordnung (EU) Nr. 524/2013 über Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) verpflichtet alle B2C-Online-Händler in der EU, einen Link zur OS-Plattform (https://ec.europa.eu/consumers/odr/) im Impressum oder in den AGB anzugeben. Dieser Link fehlt in vielen deutschen Impressen und ist ein häufiger Abmahnungsanlass.
Fehlende § 36 VSBG-Erklärung: Das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) schreibt in § 36 vor, dass Unternehmen gegenüber Verbrauchern erklären müssen, ob sie bereit oder verpflichtet sind, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Diese Erklärung fehlt in vielen deutschen Impressen.
Impresum nicht auf Social-Media-Profilen: Unternehmensprofile auf Facebook, Instagram, LinkedIn und anderen Netzwerken benötigen ebenfalls Impressumsangaben. Das OLG Hamburg (Az. 3 W 81/13) und das LG Aschaffenburg haben entschieden, dass fehlende Impressumsangaben auf Facebook-Unternehmensseiten abmahnbar sind.
Quellen und Zitate
Gesetzliche Zitate verlinken auf offizielle Regierungsquellen.
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Verweisen Sie auf diese kostenlose Vorlage in einem Artikel, Lehrplan oder Forschungsbericht:
Forms Legal. (2026). Vollständiges Website-Impressum Deutschland (Deutschland) [Legal document template]. Forms Legal. https://forms-legal.com/de/deutschland/business/policies/website-impressum-vollstaendig-deutschland
"Vollständiges Website-Impressum Deutschland (Deutschland)." Forms Legal, 2026, https://forms-legal.com/de/deutschland/business/policies/website-impressum-vollstaendig-deutschland.
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}Häufig gestellte Fragen
Nein, für rein private Websites und Blogs besteht keine Impressumspflicht nach DDG § 5. DDG § 5 gilt nur für Anbieter, die digitale Dienste „geschäftsmäßig“ anbieten. Eine Website ist privat, wenn sie ausschließlich persönlichen Zwecken dient und keine wirtschaftlichen Aktivitäten ausübt — z.B. ein Hobbytagebuch ohne Werbung, eine private Familienwebsite. Die Grenze zwischen privat und gewerblich ist jedoch häufig fließend. Sobald eine der folgenden Eigenschaften vorliegt, gilt die Website als geschäftsmäßig und das Impressum ist Pflicht: Werbeanzeigen (Google AdSense, Amazon-Affiliate-Links); Verkauf von Produkten oder Dienstleistungen; Monetarisierung über Sponsoring oder Kooperationen; professionelle Dienstleistungsdarstellung (Architekt, Anwalt, Therapeut); politische, religiöse oder ideelle Zielsetzung eines Vereins. Im Zweifel empfiehlt sich ein Impressum — es schadet nicht, auch wenn es rechtlich nicht erforderlich sein sollte, und schützt vor Abmahnungen.
Zum 14. Mai 2024 ist das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) in Kraft getreten und hat das Telemediengesetz (TMG) als zentrale Rechtsgrundlage für die Impressumspflicht in Deutschland abgelöst. Inhaltlich haben sich die Anforderungen an das Impressum durch das DDG kaum verändert — die Pflichtangaben nach DDG § 5 sind weitgehend identisch mit denen des TMG § 5. Die wesentlichen Änderungen durch das DDG sind: Neue Terminologie: Statt „Telemedien“ spricht das DDG von „digitalen Diensten“ — ein Oberbegriff, der Websites, Apps, Online-Plattformen und andere digitale Dienste einschließt. Einbettung des DSA: Das DDG setzt den EU Digital Services Act (DSA, EU-Verordnung 2022/2065) in deutsches Recht um und schafft ergänzende Transparenzpflichten für sehr große Online-Plattformen (VLOPs, mit mehr als 45 Millionen monatlichen Nutzern in der EU). Für die große Mehrheit der deutschen Websites und Unternehmen sind die praktischen Auswirkungen des DDG gering — das Impressum muss aktualisiert werden, um auf DDG § 5 statt TMG § 5 zu verweisen, aber die inhaltlichen Anforderungen bleiben identisch.
Als Geschäftsführer einer GmbH muss das Impressum nach DDG § 5 und dem GmbHG (Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung) folgende Angaben enthalten: Vollständige Firma (eingetragener Unternehmensname, z.B. Mustershop GmbH); Rechtsform: GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung); vollständige Anschrift (physische Adresse, kein Postfach); Handelsregisternummer und zuständiges Amtsgericht (z.B. HRB 12345, Amtsgericht Berlin-Charlottenburg); Name aller Geschäftsführer im Sinne des § 35 GmbHG (vollständiger Name, ggf. alle Personen, die zur Geschäftsführung und Vertretung befugt sind); Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) gemäß § 27a UStG; E-Mail-Adresse und Telefonnummer. Falls die GmbH einen Aufsichtsrat hat (z.B. aufgrund der Mitbestimmungsrechte nach dem MitbestG für GmbH mit mehr als 500 Mitarbeitern), ist der Name des Aufsichtsratsvorsitzenden ebenfalls anzugeben. Diese Regelung gilt analog für UG (haftungsbeschränkt) und AG, mit dem Unterschied, dass bei der AG der Vorstandsvorsitzende und der Aufsichtsratsvorsitzende anzugeben sind.
Ja, die Impressumspflicht gilt auch für Unternehmensprofile und Seiten in sozialen Netzwerken, die geschäftsmäßig betrieben werden. Mehrere deutsche Gerichte — darunter das OLG Hamburg (Az. 3 W 81/13, 3. April 2013) und das LG Berlin — haben entschieden, dass Facebook-Unternehmensseiten ein vollständiges Impressum nach § 5 TMG (jetzt DDG § 5) enthalten müssen, da sie als Telemedien (jetzt: digitale Dienste) einzuordnen sind. Für die praktische Umsetzung auf Facebook: Im Info-Bereich der Facebook-Seite (unter „Info“ → „Kontakt“ oder „Weitere Infos“) sind die vollständigen Impressumsangaben einzutragen, oder es wird ein direkter Link zur Impressumsseite der Unternehmenswebsite gesetzt. Auf Instagram: Im Bio-Abschnitt des Geschäftsprofils ist ein Link zum Impressum einzufügen. Bei Instagram Business Accounts kann ein separater Link-in-Bio-Bereich genutzt werden. Auf LinkedIn und XING: Unternehmensseiten sollten ebenfalls einen Link zum Impressum enthalten. Fehlende Impressumsangaben auf Social-Media-Profilen sind durch Mitbewerber und Verbraucherzentralen abmahnbar — dies hat in der Vergangenheit zu einer erheblichen Anzahl von Abmahnungen geführt.
Nach der aktuellen Rechtslage unter DDG § 5 und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH, C-298/07, 16. Oktober 2008) ist eine Telefonnummer im Impressum in Deutschland zwingend erforderlich. Das DDG § 5 Abs. 1 Nr. 2 verlangt „Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihm ermöglichen, einschließlich seiner Adresse der elektronischen Post.“ Der EuGH hat in C-298/07 klargestellt, dass eine E-Mail-Adresse allein ausreichen kann, wenn der Anbieter auch ein zusätzliches schnelles Kommunikationsmittel anbietet — z.B. ein Online-Kontaktformular, das innerhalb von 60 Minuten beantwortet wird. In der deutschen Praxis ist jedoch die sicherste Lösung die Angabe sowohl einer E-Mail-Adresse als auch einer Telefonnummer, da mehrere deutsche Gerichte (OLG München, OLG Hamburg) entschieden haben, dass ein Kontaktformular allein nicht ausreicht. Die Telefonnummer muss zu einer erreichbaren Nummer führen — eine Mailbox, die nie abgehört wird, genügt nicht. Fazit: E-Mail ist Pflicht; Telefonnummer ist nach aktueller Rechtsprechung nahezu immer zusätzlich erforderlich.
Das Fehlen eines Impressums auf einer Pflicht-Impressums-Website in Deutschland kann erhebliche rechtliche und finanzielle Konsequenzen haben: Abmahnungen durch Mitbewerber und Verbraucherzentralen: Fehlende Impressumsangaben sind nach UWG § 5a Abs. 4 wettbewerbswidrig und können von Mitbewerbern, Verbraucherzentralen und qualifizierten Verbänden nach UWG § 8 Abs. 3 Nr. 2 und 3 abgemahnt werden. Typische Abmahnkosten für fehlende Impressumsangaben liegen zwischen 500 und 3.000 Euro (Anwaltsgebühren des Abmahners nach RVG). Ordnungswidrigkeitenrecht: DDG § 24 sieht Bußgelder für Verstöße gegen die Informationspflichten vor. Die zuständigen Behörden (in der Regel die Landesmedienanstalten) können Bußgelder verhängen. Datenschutzrecht: Fehlt sowohl das Impressum als auch die Datenschutzerklärung, können zusätzlich Geldbußen nach Art. 83 DSGVO durch die zuständige Landesdatenschutzbehörde verhängt werden. Reputationsschaden: Fehlende Impressumsangaben signalisieren mangelnde Transparenz und können das Vertrauen von Kunden und Geschäftspartnern beschädigen. Handlungsempfehlung: Ein vollständiges Impressum nach DDG § 5 sollte sofort nach dem Launch einer Website eingerichtet werden. Das Impressum-Muster auf forms-legal.com ist kostenlos und deckt alle gesetzlichen Anforderungen für Deutschland ab.
Ja, nach § 18 Abs. 2 des Medienstaatsvertrags (MStV, in Kraft seit 7. November 2020) müssen Anbieter von Telemedien mit journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten — d.h. Online-Zeitungen, Nachrichtenportale, Blogs mit regelmäßigen Berichten zu aktuellen politischen, wirtschaftlichen, sozialen oder kulturellen Themen — einen Verantwortlichen Redakteur benennen und im Impressum angeben. Der Verantwortliche Redakteur muss folgende Voraussetzungen erfüllen: Natürliche Person mit Wohnsitz in Deutschland (§ 18 Abs. 2 MStV i.V.m. § 75 Abs. 2 MStV); unbeschränkte Geschäftsfähigkeit; nicht durch Richterspruch des Berufsrechts verlustig; Wohnsitz in einem EU-Mitgliedstaat oder EWR-Staat. Der Verantwortliche Redakteur haftet für den redaktionellen Inhalt des Angebots nach den Grundsätzen des Presserechts. Er muss im Impressum mit vollständigem Namen und Anschrift angegeben werden. Wichtig: Die MStV-Pflicht gilt nicht für rein kommerzielle Websites (Online-Shops, Unternehmenswebsites ohne redaktionelle Inhalte). Sie gilt auch nicht für Blogs, die ausschließlich persönliche Meinungen ohne journalistischen Anspruch verbreiten — die Abgrenzung ist im Einzelfall zu prüfen.
Diese Vorlage dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Gesetze sind je nach Rechtsordnung unterschiedlich und ändern sich im Laufe der Zeit. Konsultieren Sie für Ihren konkreten Fall einen qualifizierten Rechtsanwalt.Vollständiger Haftungsausschluss
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