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Venture-Capital Term Sheet Deutschland

Venture-Capital Term Sheet Deutschland

BGB §311 | GmbHG §§15, 53 | BVK-Marktstandard

Term Sheet

VENTURE-CAPITAL TERM SHEET Datum: [Term Sheet Date] Dieses Term Sheet ist ein unverbindliches Dokument gemäß BGB §311 Abs. 2, das die wesentlichen Bedingungen einer geplanten Venture-Capital-Investition zusammenfasst. Ausgenommen hiervon sind die Abschnitte "Vertraulichkeit" und "Exklusivität", die ausdrücklich als rechtsverbindlich vereinbart werden.

Vertragsparteien

INVESTOR: [Investor Name] [Investor Address] STARTUP: [Startup Name] Sitz: [Startup Seat] Handelsregisternummer: [Startup H R B]

Investitionsstruktur

1. INVESTITIONSSTRUKTUR Pre-Money-Bewertung: EUR [Pre Money Valuation] (Fully Diluted, inkl. ESOP-Pool [Esop Pool]%) Investitionsbetrag: EUR [Investment Amount] Post-Money-Bewertung: EUR [Post Money Valuation] Anteil des Investors (Post-Money): [Investor Share Percent]% Anteilsklasse: [Share Class] Die Investition erfolgt durch Ausgabe neuer Geschäftsanteile im Wege einer Kapitalerhöhung nach §§55–57 GmbHG mit anschließender Satzungsänderung nach §53 GmbHG (Dreiviertel-Mehrheit, notarielle Beurkundung, Handelsregistereintragung).

Investorenrechte

2. INVESTORENRECHTE Liquidationspräferenz: [Liquidation Preference] Bei einem Exit (Verkauf, Fusion, Liquidation) erhält der Investor vorrangig seinen Investitionsbetrag (zzgl. etwaiger Vorzugsdividenden) zurück, bevor verbleibende Erlöse nach §29 GmbHG an die übrigen Gesellschafter verteilt werden. Anti-Verwässerungsschutz: [Anti Dilution] Bei Ausgabe neuer Geschäftsanteile unter der aktuellen Bewertung (Down Round) wird der Ausgabepreis der Investor-Anteile nach dem vereinbarten Mechanismus angepasst. Beirat: [Board Seat]

Exit-Regelungen

3. EXIT-REGELUNGEN Tag-Along-Recht: [Tag Along] Drag-Along-Recht: [Drag Along] Vinkulierung: Übertragungen von Geschäftsanteilen bedürfen der Zustimmung der Gesellschafterversammlung nach §15 Abs. 5 GmbHG gemäß zu ändernder Satzung. Vorkaufsrecht: Die übrigen Gesellschafter haben ein Vorkaufsrecht bei Anteilsübertragungen zu marktüblichen Konditionen.

Verbindliche Klauseln

4. VERBINDLICHE KLAUSELN (LEGALLY BINDING) Vertraulichkeit: Alle Informationen, die im Rahmen der Due Diligence ausgetauscht werden, sind vertraulich zu behandeln. Ein Verstoß berechtigt zur Unterlassung und zum Schadensersatz nach §280 Abs. 1 BGB. Exklusivität: Ab Unterzeichnung dieses Term Sheets verpflichtet sich das Startup, für [Exclusivity Days] Tage keine Gespräche mit anderen potenziellen Investoren zu führen (No-Shop-Klausel nach §311 Abs. 2 BGB). Ein Verstoß ist nach §280 Abs. 1 BGB schadensersatzpflichtig. 5. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND Anwendbares Recht: [Governing Law] Gerichtsstand für verbindliche Klauseln: [Dispute Venue] (§29 ZPO)

Unterschriften

Dieses Term Sheet wird von den Parteien als Grundlage für die weiteren Verhandlungen und eine verbindliche Beteiligungsvereinbarung (Gesellschaftervertrag + geänderte Satzung nach §53 GmbHG) anerkannt. _________________________ [Investor Name] (Investor) _________________________ [Startup Name] (Startup — Geschäftsführer)

Investor

________________

Signature

Geschäftsführer des Startups

________________

Signature

Betreut von Vladislav Sergienko, Gründer·Vorlage zuletzt geändert: ·Fehler melden

Was ist Venture-Capital Term Sheet Deutschland?

Als vorvertragliches Dokument entfaltet das Term Sheet grundsätzlich keine unmittelbare Bindungswirkung — mit Ausnahme ausdrücklich als verbindlich bezeichneter Klauseln wie Vertraulichkeit (Confidentiality), Exklusivität (No-Shop) und Kostentragungsregeln. Die rechtliche Qualifikation richtet sich nach §311 Abs. 2 BGB i.V.m. §241 Abs. 2 BGB: Sobald die Parteien einen vorvertraglichen Kontakt aufgenommen haben, unterliegen sie gegenseitigen Rücksichtnahmepflichten; ein schuldhafter Abbruch von Verhandlungen nach Treu und Glauben (§242 BGB) kann nach den Grundsätzen der culpa in contrahendo (c.i.c.) Schadensersatzpflichten auslösen.

Das Venture-Capital Term Sheet gliedert sich typischerweise in drei Komplexe: erstens die Beteiligungsstruktur (Pre-Money-Bewertung, Post-Money-Bewertung, Investitionsbetrag, neue Geschäftsanteile nach §3 GmbHG und §5 GmbHG, Anteilsklassen); zweitens wirtschaftliche Schutzrechte des Investors (Anti-Verwässerungsschutz — Anti-Dilution, Liquidationspräferenz, Dividend Rights, Vorzugsrechte nach §29 GmbHG); und drittens Governance- und Exit-Regelungen (Beirat, Zustimmungsvorbehalte nach §51a GmbHG, Tag-Along, Drag-Along, Vorkaufsrechte nach §15 Abs. 5 GmbHG, IPO-Optionen).

Der Bundesverband Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften (BVK) und die German Venture Capital Association (GVCA) veröffentlichen regelmäßig Muster-Term-Sheets, die von deutschen Gerichten und der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) als Marktstandard anerkannt werden. Die endgültige Beteiligungsvereinbarung — Gesellschaftervereinbarung (Shareholders' Agreement) und ggf. geänderte Satzung nach §53 GmbHG — bedarf der notariellen Beurkundung nach §2 GmbHG i.V.m. §§8 ff. BeurkG für die Anteilsübertragung und Satzungsänderung.

Das Dokument spielt im deutschen Startup-Ökosystem — konzentriert in den Hubs Berlin, München, Hamburg und Frankfurt am Main — eine zentrale Rolle als Grundlage strukturierter Due-Diligence-Prozesse, die vor der bindenden Beteiligungsvereinbarung durchgeführt werden.

Wann brauchen Sie Venture-Capital Term Sheet Deutschland?

Das Venture-Capital Term Sheet in Deutschland wird in folgenden Situationen benötigt:

Seed- und Early-Stage-Finanzierung: Gründer einer deutschen GmbH oder UG (haftungsbeschränkt), die erstmals Fremdkapital von professionellen Investoren aufnehmen — Venture-Capital-Fonds, Family Offices, Business Angels — benötigen ein Term Sheet als strukturierende Grundlage für die Verhandlungen. Ohne schriftliches Term Sheet besteht das Risiko, dass die Parteien unterschiedliche Vorstellungen über Bewertung und Anteilsstruktur entwickeln, was Verhandlungen in der kostenintensiven Rechtsanwaltsphase verlängert.

Series-A- und Series-B-Finanzierungsrunden: Bei Folgefinanzierungsrunden, in denen bestehende Gesellschafter verwässert werden, regelt das Term Sheet Anti-Dilution-Klauseln (Ratchet-Mechanismen: Full Ratchet oder Weighted Average, letztere nach BVK-Marktstandard bevorzugt), Vorzugsrechte für neue Anteile und etwaige Pay-to-Play-Regelungen.

Strategische Investoren und Corporates: Wenn ein Corporate-Investor (Dax-Konzern, Mittelständler) eine Minderheitsbeteiligung an einem Startup erwirbt, definiert das Term Sheet den Umfang der Mitbestimmungsrechte (Zustimmungsvorbehalte nach §51a GmbHG), etwaige Vorkaufsrechte (§15 Abs. 5 GmbHG) und Wettbewerbsverbote nach §§1004, 826 BGB analog.

Down Rounds und Restrukturierungen: Bei einer Finanzierungsrunde zu einer niedrigeren Bewertung als der vorherigen (Down Round) schützt das Term Sheet bestehende Investoren durch Anti-Dilution-Klauseln und regelt die Konditionen der Neustrukturierung.

Exklusive Verhandlungsphasen: Die im Term Sheet typischerweise enthaltene Exklusivitätsklausel (No-Shop-Klausel, 30–60 Tage) ist in Deutschland als verbindliche Vereinbarung ausgestaltet und schützt den Investor vor Parallelverhandlungen des Startups. Ein Verstoß kann Schadensersatzansprüche nach §280 Abs. 1 BGB auslösen.

Erhöhung des Stammkapitals (Kapitalerhöhung): Jede Beteiligung eines neuen Gesellschafters erfordert nach §§55–57 GmbHG eine Erhöhung des Stammkapitals, die durch Gesellschafterbeschluss mit Dreiviertel-Mehrheit nach §53 GmbHG und notarielle Beurkundung durchgeführt wird. Das Term Sheet legt die Bedingungen dieser Kapitalerhöhung vor der formalen Satzungsänderung fest.

Was gehört in Ihr Venture-Capital Term Sheet Deutschland?

Ein rechtssicheres Venture-Capital Term Sheet für Deutschland muss folgende Kernbestandteile enthalten, die auf BVK-Marktstandards und der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) basieren:

Bewertung und Beteiligungsstruktur: Das Term Sheet legt die Pre-Money-Bewertung (Unternehmenswert vor der Investition) und die Post-Money-Bewertung (Pre-Money plus Investitionsbetrag) fest. Daraus ergibt sich der Anteil des Investors am Stammkapital nach §5 GmbHG. Üblich sind Fully-Diluted-Bewertungen, die bereits ausstehende Optionen aus einem ESOP (Employee Stock Option Pool) nach §§19, 21 GmbHG berücksichtigen.

Anteilsklassen und Vorzugsrechte (§29 GmbHG): Deutsche Investoren erhalten typischerweise Vorzugsgeschäftsanteile (Preferred Shares), die im deutschen Recht nicht gesetzlich definiert, aber durch entsprechende Satzungsgestaltung nach §3 Abs. 2 GmbHG zulässig sind. Typische Vorzüge: nicht kumulierende oder kumulierende Vorzugsdividende (Preferred Dividend); Liquidationspräferenz (1x bis 2x non-participating oder participating).

Liquidationspräferenz (Liquidation Preference): Bei einem Exit (Verkauf, Fusion, Liquidation) erhalten Investoren mit Liquidationspräferenz ihren Investitionsbetrag (zzgl. eines Multiples oder einer Vorzugsdividende) vorrangig vor Gründern zurück. Nach deutschen Insolvenzregeln (InsO §38) sind gesellschaftsvertragliche Liquidationspräferenzen nachrangig gegenüber Gläubigern; sie gelten nur im positiven Szenario.

Anti-Verwässerungsschutz (Anti-Dilution): Der BVK-Marktstandard sieht Weighted-Average-Anti-Dilution vor: Beim Ausgabe neuer Anteile unter der aktuellen Bewertung wird der Ausgabepreis der Investor-Anteile nachträglich angepasst. Full-Ratchet-Anti-Dilution (volle Anpassung auf den neuen niedrigeren Preis) ist in Deutschland weniger üblich und gilt als investorfreundlich.

Zustimmungsvorbehalte (Consent Rights / Protective Provisions): Investoren verlangen typischerweise Zustimmungsrechte für wesentliche Unternehmensentscheidungen, die nicht der einfachen Gesellschaftermehrheit nach §47 GmbHG überlassen bleiben: Satzungsänderungen nach §53 GmbHG; Kapitalerhöhungen oder -herabsetzungen; Ausgabe neuer Geschäftsanteile; Aufnahme weiterer Gesellschafterdarlehen nach BGB §488; Verkauf wesentlicher Vermögensgegenstände; Eingehen von Verbindlichkeiten über einem definierten Schwellenwert.

Tag-Along- und Drag-Along-Rechte: Tag-Along (Mitnahmerecht) schützt Minderheitsgesellschafter: Wenn ein Mehrheitsgesellschafter seine Anteile verkauft, kann der Minderheitsgesellschafter zu gleichen Konditionen mitverkaufen (§15 Abs. 5 GmbHG durch Satzungsregelung). Drag-Along (Mitziehrecht) erlaubt Mehrheitsgesellschaftern, Minderheitsgesellschafter zu einem Exit zu zwingen — im deutschen Recht zulässig, sofern nicht sittenwidrig nach §138 BGB.

Vertraulichkeit und Exklusivität: Die Vertraulichkeitsklausel ist im Term Sheet verbindlich ausgestaltet; ein Verstoß kann Unterlassungsansprüche (§1004 BGB analog) und Schadensersatzansprüche nach §280 Abs. 1 BGB auslösen. Die Exklusivitätsklausel (No-Shop, typisch 45 Tage) ist ebenfalls verbindlich.

Das Portal forms-legal.com stellt dieses Venture-Capital Term Sheet Muster für Deutschland als strukturierten Ausgangspunkt bereit. Angesichts der Komplexität des deutschen GmbH-Rechts — insbesondere der Notwendigkeit notarieller Beurkundung für Anteilsübertragungen (§15 Abs. 3 GmbHG) und Satzungsänderungen (§53 GmbHG) — ist die Beratung durch einen auf Venture Capital spezialisierten Rechtsanwalt (VC-Anwalt) vor Verhandlungsbeginn unerlässlich. Verwandte Dokumente: GmbH-Gesellschaftsvertrag und Gesellschafterdarlehensvertrag.

So füllen Sie Ihr Venture-Capital Term Sheet Deutschland aus

Das Ausfüllen des Venture-Capital Term Sheets für Deutschland erfordert präzise Angaben zu Bewertung, Beteiligungsstruktur und Investorenrechten. Folgender Ablauf hat sich in der deutschen VC-Praxis bewährt:

Erster Schritt: Bewertungsermittlung. Legen Sie die Pre-Money-Bewertung auf Basis anerkannter Bewertungsverfahren fest — DCF-Methode (Discounted-Cash-Flow), Venture-Capital-Methode (Expected Exit Value / Expected Return), Comparable Company Analysis oder Scorecard-Methode für frühe Phasen. Für deutsche GmbH ohne belastbare Umsatzzahlen (Pre-Revenue) empfiehlt der BVK eine qualitative Bewertung anhand von Team, Marktgröße (TAM), Technologie und Traction.

Zweiter Schritt: Kapitalerhöhungsstruktur. Berechnen Sie den Anteil des Investors an der Post-Money-Bewertung: Anteil = Investitionsbetrag / Post-Money-Bewertung. Legen Sie fest, ob die Investition durch Ausgabe neuer Geschäftsanteile (Kapitalerhöhung nach §§55–57 GmbHG) oder durch Erwerb bestehender Anteile (Abtretung nach §15 GmbHG, notarielle Beurkundung erforderlich) erfolgt.

Dritter Schritt: Anteilsklassen definieren. Bestimmen Sie, ob der Investor Stammgeschäftsanteile oder durch Satzungsänderung nach §53 GmbHG geschaffene Vorzugsgeschäftsanteile erhält. Vorzugsanteile sind nach §3 Abs. 2 GmbHG zulässig und ermöglichen differenzierte Dividenden- und Liquidationsrechte.

Vierter Schritt: Liquidationspräferenz und Anti-Dilution konfigurieren. Wählen Sie zwischen Non-Participating Liquidation Preference (Investor erhält bei Exit entweder den Vorzugsbetrag oder seinen Anteil am Erlös — das Höhere) und Participating Liquidation Preference (Investor erhält zuerst den Vorzugsbetrag, dann anteilig am verbleibenden Erlös). Wählen Sie den Anti-Dilution-Mechanismus: Weighted Average (BVK-Standard) oder Full Ratchet.

Fünfter Schritt: Governance-Regelungen. Listen Sie konkret auf, welche Entscheidungen der Gesellschafterversammlung nach §§47–51 GmbHG einer qualifizierten Mehrheit oder Investorenzustimmung bedürfen. Legen Sie Zusammensetzung und Befugnisse eines etwaigen Beirats (Advisory Board) fest.

Sechster Schritt: Vertraulichkeit und Exklusivität. Geben Sie Beginn und Dauer der Exklusivitätsperiode (empfohlen: 30–45 Tage) sowie die Konsequenzen eines Verstoßes an. Kennzeichnen Sie diese Klauseln ausdrücklich als rechtlich verbindlich (legally binding), um von den übrigen unverbindlichen Klauseln abzugrenzen.

Siebter Schritt: Due-Diligence-Bedingungen. Listen Sie die vom Investor geforderten Due-Diligence-Unterlagen auf: Jahresabschlüsse (§325 HGB), Gesellschafterliste nach §40 GmbHG, bestehende Gesellschaftervereinbarungen, IP-Rechte (Markenregister beim DPMA, Patente beim Europäischen Patentamt EPO), Arbeitsverträge und Aufhebungsvereinbarungen sowie steuerliche Compliance-Nachweise beim Finanzamt.

Häufige Fehler bei Ihrem Venture-Capital Term Sheet Deutschland

Fehler bei Venture-Capital Term Sheets in Deutschland gefährden Finanzierungsrunden und können zu Haftungsrisiken führen.

Fehlende Abgrenzung verbindlicher und unverbindlicher Klauseln: Der häufigste Fehler ist die unklare Kennzeichnung, welche Klauseln verbindlich (legally binding) und welche unverbindlich (non-binding) sind. Konkret Vertraulichkeit, Exklusivität und Kostentragungsklauseln müssen ausdrücklich als verbindlich markiert sein — andernfalls entstehen Rechtsunsicherheiten bei einem Abbruch der Verhandlungen.

Falsche Bewertungsgrundlage (Fully Diluted vs. Nicht-Diluted): Wenn das Term Sheet die Pre-Money-Bewertung nicht auf Fully-Diluted-Basis angibt — also unter Einbeziehung aller ausstehenden Optionen, Wandeldarlehen und geplanter ESOP-Pools — unterschätzen Gründer regelmäßig die tatsächliche Verwässerung ihrer Anteile. Ein ESOP-Pool von 10–15% des Post-Money-Kapitals wird typischerweise vor der Investition in die Bewertung eingepreist (Pre-Money Option Pool Shuffle).

Vernachlässigte Notarpflicht: Gründer vergessen häufig, dass alle aus dem Term Sheet resultierenden bindenden Vereinbarungen — Gesellschaftervereinbarung, Kapitalerhöhung, Satzungsänderung — der notariellen Beurkundung bedürfen (§§2, 15, 53 GmbHG). Eine Vorwegnahme von Vereinbarungen in formlosen E-Mails oder Verpflichtungserklärungen kann nach §125 BGB nichtig sein.

Unklare Anti-Dilution-Mechanismen: Full-Ratchet-Anti-Dilution-Klauseln ohne Carve-outs (Ausnahmen für Mitarbeiteraktienoptionen, Wandeldarlehen) können in einer Down Round dazu führen, dass Gründer nahezu vollständig verwässert werden — ein Ergebnis, das weder dem BVK-Marktstandard entspricht noch für zukünftige Runden förderlich ist.

Fehlende Drag-Along-Qualifikation: Drag-Along-Klauseln ohne Mindestpreisschutz für Mitgründer können nach §138 BGB (Sittenwidrigkeit) unwirksam sein, wenn Gründer zu einem Exit zu einem symbolischen Preis gezwungen werden. Deutsche Gerichte haben in mehreren Entscheidungen übermäßige Drag-Along-Regelungen für sittenwidrig erklärt.

Quellen und Zitate

Gesetzliche Zitate verlinken auf offizielle Regierungsquellen.

  1. §242 BGBDE official
  2. §138 BGBDE official
  3. §1004 BGBDE official
  4. §125 BGBDE official

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Gesetzesreferenzierte Vorlage — Vorlage zuletzt geändert Juni 2026

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