Term Sheet (M&A) Deutschland
BGB §311 | GmbHG §15 | GWB §§35–43 Fusionskontrolle | IDW S1 Bewertung
TERM SHEET
Eckpunkte für eine geplante Unternehmenstransaktion
BGB §311 | GmbHG §15 | GWB §§35–43
Datum: [Term-Sheet-Datum]
1. PARTEIEN
Käufer (Acquiror): [Käufer], vertreten durch [Vertreter Käufer]
Verkäufer (Seller/Vendor): [Verkäufer]
Zielgesellschaft (Target): [Zielgesellschaft]
2. TRANSAKTIONSSTRUKTUR
Art der Transaktion: [Transaktionsart]
Erwerbsgegenstand: [Erwerbsgegenstand]
3. BEWERTUNG UND KAUFPREIS
Indikative Unternehmensbewertung (Enterprise Value): EUR [Enterprise Value] (Indikation, nicht bindend)
Bewertungsmethode: [Bewertungsmethode]
Kaufpreisanpassungsmechanismus: [Anpassungsmechanismus]
Earn-out: [Earn-out]
4. GARANTIEN UND HAFTUNG
Der Verkäufer wird im Unternehmenskaufvertrag (SPA) marktübliche Garantien (Representations & Warranties) abgeben, insbesondere: Eigentumsgarantie, Jahresabschlussgarantie (HGB §§242 ff.), Steuergarantie (AO, UStG, EStG), Arbeitsrechtsgarantie (KSchG, BetrVG, MiLoG), IP-Garantie (MarkenG, PatG, UrhG).
Haftungsobergrenze (Cap): [Haftungsobergrenze]
Garantieschutzfrist: [Garantieschutzfrist]
5. CLOSING-BEDINGUNGEN
Kartellrechtliche Genehmigung: [Fusionskontrollgenehmigung]. Vollzugsverbot nach GWB §41 Abs. 1 bis zur Freigabe.
Angestrebtes Signing-Datum: [Signing-Datum]
Angestrebtes Closing-Datum: [Closing-Datum]
6. RECHTLICHE VERBINDLICHKEIT
Dieses Term Sheet ist, mit Ausnahme der Abschnitte Vertraulichkeit, Exklusivität und Kostentragung, rechtlich nicht bindend und begründet keine klagbaren Verpflichtungen. Es stellt insbesondere keinen Vorvertrag im Sinne von BGB §311 dar. Die Parteien sind nicht verpflichtet, den in diesem Term Sheet beschriebenen Unternehmenskaufvertrag (SPA) abzuschließen.
Vertraulichkeit: Beide Parteien verpflichten sich zur strikten Vertraulichkeit über den Inhalt dieses Term Sheets und alle im Rahmen der Transaktion ausgetauschten Informationen nach GeschGehG.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand: Deutsches Recht; Landgericht [Closing-Datum].
UNTERZEICHNUNG
[Käufer]
Vertreten durch: [Vertreter Käufer]
Unterschrift: _________________________ Datum: _________________________
[Verkäufer]
Unterschrift: _________________________ Datum: _________________________
Käufer (Buyer)
________________
Signature
Verkäufer (Seller)
________________
Signature
Was ist Term Sheet (M&A) Deutschland?
Das M&A-Term-Sheet unterscheidet sich vom Memorandum of Understanding (MOU) und vom Letter of Intent (LoI) durch seinen stärker strukturierten, auf konkrete Vertragsbedingungen ausgerichteten Charakter: Während das MOU den allgemeinen Verhandlungsrahmen absteckt, enthält das Term Sheet bereits die wesentlichen Vertragskonditionen in kondensierter, häufig tabellarischer Form — darunter Transaktionsstruktur (Share Deal nach §15 GmbHG oder Asset Deal nach BGB §433), Kaufpreis und Bewertungsmethodik (Unternehmenswert, Enterprise Value, Eigenkapitalwert/Equity Value), Earn-out-Mechanismen, Garantieregime (Representations & Warranties), Anpassungsmechanismen für den Kaufpreis (Closing Accounts oder Locked Box), Closing-Bedingungen (Conditions Precedent) und Post-Closing-Regelungen.
In der deutschen M&A-Praxis — insbesondere bei Transaktionen im mittleren Marktsegment (Mid-Cap) mit Transaktionswerten zwischen 5 Millionen und 250 Millionen Euro — hat sich das Term Sheet als Standardinstrument etabliert, das zwischen dem MOU/LoI und dem vollständigen Kaufvertrag steht. Laut Bundesverband Mergers & Acquisitions e.V. (BM&A) und den Erhebungen der Deutschen Vereinigung für Finanzanalyse und Asset Management (DVFA) werden rund 70% aller deutschen M&A-Transaktionen mit mittleren und großen Transaktionsvolumina durch ein Term Sheet strukturiert, bevor der vollständige Kaufvertrag ausgehandelt wird.
Ein zentrales Merkmal des deutschen M&A-Term-Sheets ist die Frage der rechtlichen Verbindlichkeit: Wie beim MOU enthält das Term Sheet in der Regel sowohl verbindliche als auch nicht verbindliche Bestimmungen. Verbindlich sind typischerweise: Vertraulichkeitsklauseln nach dem Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG); Exklusivitätsklauseln (No-Shop-Klauseln); Kostentragungsregelungen; Gerichtsstand und Rechtswahl. Nicht verbindlich sind in der Regel: die Kaufpreisindikation, die Transaktionsstruktur und die übrigen wirtschaftlichen Konditionen — sofern nicht ausdrücklich als bindend vereinbart.
Bei fusionskontrollpflichtigen Transaktionen — insbesondere wenn die Aufgreifschwellen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB §35: kombinierter Weltumsatz aller beteiligten Unternehmen über 500.000.000 Euro, davon Inlandsumsatz mindestens eines Unternehmens über 25.000.000 Euro und eines weiteren über 5.000.000 Euro) oder der EU-Fusionskontrollverordnung (FKVO, Verordnung (EG) Nr. 139/2004: EU-Gesamtumsatz über 5 Milliarden Euro oder EU-weiter Umsatz jedes von mindestens zwei beteiligten Unternehmen über 250 Millionen Euro) erreicht werden — muss das Term Sheet einen ausdrücklichen Closing-Vorbehalt zugunsten der behördlichen Genehmigung durch das Bundeskartellamt (BKartA) oder die EU-Kommission enthalten. Das Vollzugsverbot nach §41 Abs. 1 GWB und Art. 7 FKVO verbietet die Durchführung der Transaktion vor behördlicher Freigabe; Verstöße können mit Bußgeldern bis zu 10% des weltweiten Konzernumsatzes geahndet werden.
Wann brauchen Sie Term Sheet (M&A) Deutschland?
Das M&A-Term-Sheet in Deutschland wird immer dann eingesetzt, wenn eine Unternehmenstransaktion einen ausreichenden Konkretisierungsgrad erreicht hat, um die wesentlichen wirtschaftlichen Eckpunkte festzuhalten, und wenn die Parteien eine strukturierte Verhandlungsgrundlage für die Ausarbeitung des vollständigen Kaufvertrags benötigen.
Typische Anwendungsfälle in der deutschen M&A-Praxis:
Mittelstandstransaktionen (KMU-M&A): Das deutsche Institut für Mittelstandsforschung (IfM) verzeichnet jährlich über 3.000 Unternehmenstransaktionen im Mittelstand. Bei KMU-Käufen — ob Familienunternehmen, Management-Buy-outs (MBO) oder Management-Buy-ins (MBI) — strukturiert das Term Sheet die Kaufpreisfindung, Finanzierungsstruktur (Eigenkapital, Bankdarlehen, Verkäuferdarlehen) und die Gewährleistungsregelungen, bevor die aufwendige Ausarbeitung des vollständigen Unternehmenskaufvertrags (SPA) beginnt.
Private-Equity-Transaktionen: Beim Erwerb von Portfoliounternehmen durch Private-Equity-Gesellschaften (PE-Fonds), die in Deutschland nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) reguliert werden, enthält das Term Sheet die wesentlichen Investitionsbedingungen: Kaufpreis (Enterprise Value und Equity Value), Finanzierungsstruktur (Leveraged Buy-out, LBO), Management-Beteiligung (MIP — Management Incentive Program), Earn-out-Regelungen und Exit-Mechanismen.
Strategische Akquisitionen durch Konzerne: Wenn börsennotierte Unternehmen (AG nach AktG) oder deren Tochtergesellschaften Unternehmensübernahmen planen, unterliegen sie zusätzlichen Anforderungen: Wertpapierhandelsrechtliche Meldepflichten nach §§33 ff. WpHG (Significant Holdings Reporting); WpÜG (Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz) bei Übernahme von Zielgesellschaften, die an deutschen Börsen notiert sind; Ad-hoc-Mitteilungspflicht nach Art. 17 MAR (EU-Marktmissbrauchsverordnung). Das Term Sheet muss diese Anforderungen berücksichtigen.
Distressed-M&A und Insolvenzakquisitionen: Bei Erwerb von Unternehmen in der Insolvenz nach §§163, 218 InsO (Insolvenzordnung) — Asset Deals aus der Insolvenzmasse — hat das Term Sheet eine besondere Funktion: Es fixiert die wesentlichen Bedingungen des Asset-Erwerbs (Kaufgegenstand, Kaufpreis, Haftungsausschlüsse, Betriebsübergang nach BetrVG §613a) in einer Phase, in der das Insolvenzgericht und der Insolvenzverwalter als Interessenwalter der Gläubiger agieren.
Cross-Border-M&A mit deutschen Zielgesellschaften: Bei grenzüberschreitenden Akquisitionen von deutschen Unternehmen durch ausländische Käufer spielt das Term Sheet eine besonders wichtige Rolle, da es den ausländischen Investor frühzeitig mit den Besonderheiten des deutschen Rechtssystems (Notarpflicht nach GmbHG §15; Mitbestimmungsrecht nach MitbestG ab 2.000 Arbeitnehmer; BetrVG-Informationspflichten; DSGVO Due-Diligence) vertraut macht.
Was gehört in Ihr Term Sheet (M&A) Deutschland?
Ein rechtlich belastbares M&A-Term-Sheet in Deutschland muss folgende Kernelemente enthalten, um als verlässliche Verhandlungsgrundlage zu dienen und zugleich ungewollte Bindungswirkungen zu vermeiden:
Parteienidentifikation und Rollenklärung: Das Term Sheet benennt Käufer (Acquiror/Buyer) und Verkäufer (Seller/Vendor) mit vollständiger Firmenbezeichnung, Sitz und Handelsregisternummer. Bei Beteiligungsgesellschaften oder Fonds muss die Frage der Rechtsfähigkeit und Vertretungsbefugnis nach §35 GmbHG, §78 AktG oder §170 HGB (für Kommanditisten) sorgfältig geprüft werden.
Transaktionsstruktur (Share Deal vs. Asset Deal): Das Term Sheet legt die Transaktionsstruktur fest, was für die steuerrechtliche Behandlung von entscheidender Bedeutung ist. Beim Share Deal erwirbt der Käufer Gesellschaftsanteile (GmbH-Anteile nach GmbHG §15 oder Aktien nach AktG §68) — steuerlich: §8b KStG (Schachtelfreistellung bei Körperschaften), §3 Nr. 40 EStG (bei natürlichen Personen: Teileinkünfteverfahren). Beim Asset Deal erwirbt der Käufer einzelne Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten — steuerlich: Abschreibung des Kaufpreises auf Wirtschaftsgüter möglich; UStG-Pflicht prüfen.
Kaufpreis und Bewertungsmethodik: Das Term Sheet enthält eine Kaufpreisindikation mit der verwendeten Bewertungsmethode — gängig sind: EBITDA-Multiple (Earnings Before Interest, Taxes, Depreciation and Amortization multipliziert mit einem sektorüblichen Faktor); DCF-Verfahren (Discounted Cash Flow nach IDW S1 — Standard des Instituts der Wirtschaftsprüfer); Substanzwertverfahren nach IDW S1; Net Asset Value (NAV) für Immobilien- und Beteiligungsgesellschaften. Die Formel: Enterprise Value minus Nettofinanzverbindlichkeiten (Net Debt) und minus/plus Working Capital-Anpassung = Kaufpreis (Equity Value).
Kaufpreisanpassungsmechanismus (Closing Accounts oder Locked Box): Das Term Sheet legt fest, ob der Kaufpreis nach dem Closing-Accounts-Verfahren (Anpassung auf Basis einer Stichtagsbilanz nach HGB §§242 ff. oder IFRS) oder dem Locked-Box-Verfahren (fixer Kaufpreis basierend auf einem historischen Stichtag, Leakage-Schutz) ermittelt wird. Locked Box ist in deutschen Mid-Cap-Transaktionen zunehmend verbreitet.
Earn-out-Regelung: Bei unsicherer Zukunftsentwicklung des Zielunternehmens enthält das Term Sheet Earn-out-Klauseln, die Teile des Kaufpreises an das Erreichen zukünftiger Finanzkennzahlen (Umsatz, EBITDA, Kundenanzahl) knüpfen. Earn-out-Mechanismen sind in Deutschland nach §§311, 241 BGB grundsätzlich zulässig; Streitigkeiten entstehen häufig bei der Definition der Messgröße und der Rechnungslegungsmethodik.
Garantieregime (Representations & Warranties): Das Term Sheet skizziert das Garantieregime des Unternehmenskaufvertrags: Katalog der Verkäufergarantien (Eigentumsgarantie, Richtigkeit der Jahresabschlüsse, keine wesentlichen Verbindlichkeiten, keine laufenden Rechtsstreitigkeiten, Steuer-Compliance nach AO); Garantieschutzfristen (typisch: 18–24 Monate für allgemeine Garantien, 3–5 Jahre für Steuergarantien entsprechend §169 AO, 30 Jahre für Eigentumsgarantien); Haftungsobergrenzen (Cap: 20–100% des Kaufpreises) und Haftungsuntergrenzen (Basket: 0,25–1,0% des Kaufpreises).
Closing-Bedingungen (Conditions Precedent, CPs): Das Term Sheet listet die Bedingungen auf, die vor dem Vollzug der Transaktion (Closing) erfüllt sein müssen: kartellbehördliche Freigabe nach GWB §41 oder FKVO Art. 7; Zustimmung der Gesellschafterversammlung des Käufers (falls erforderlich nach §119 Abs. 2 AktG: Holzmüller-/Gelatine-Grundsätze des BGH); keine wesentliche nachteilige Veränderung (MAC — Material Adverse Change) beim Zielunternehmen. Das Portal forms-legal.com stellt dieses Term-Sheet-Muster als strukturierten Ausgangspunkt bereit. Verwandte Dokumente: Memorandum of Understanding für die vorgelagerte Verhandlungsphase und Wettbewerbsverbotsvereinbarung (Post-M&A) für die Zeit nach Closing.
So füllen Sie Ihr Term Sheet (M&A) Deutschland aus
Das Ausfüllen eines M&A-Term-Sheets in Deutschland erfordert eine systematische Vorbereitung und die Einbeziehung von M&A-Beratern (Rechtsanwälten und Wirtschaftsprüfern oder M&A-Beratern), da die wirtschaftlichen und rechtlichen Parameter einer Unternehmenstransaktion erheblich von den Besonderheiten des jeweiligen Unternehmens und der Marktlage abhängen.
Erster Schritt: Transaktionsstruktur festlegen. Entscheiden Sie vorab, ob die Transaktion als Share Deal (Kauf von GmbH-Anteilen nach §15 GmbHG oder Aktien nach §68 AktG) oder als Asset Deal (Kauf einzelner Vermögensgegenstände nach BGB §433) strukturiert werden soll. Wesentliche Einflussfaktoren: steuerliche Optimierung, Haftungsrisiken (beim Share Deal übernimmt der Käufer alle Verbindlichkeiten der Zielgesellschaft; beim Asset Deal nur die ausdrücklich übernommenen), Betriebsübergang nach BetrVG §613a (beim Asset Deal: automatische Übernahme aller Arbeitsverhältnisse).
Zweiter Schritt: Unternehmensbewertung vorbereiten. Lassen Sie von einem Wirtschaftsprüfer oder M&A-Berater eine indikative Unternehmensbewertung nach IDW S1 (Institut der Wirtschaftsprüfer) erstellen. Klären Sie die relevante Kennzahl: EBITDA des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres (aus dem geprüften Jahresabschluss nach HGB §§264 ff.) oder des letzten Zwölfmonatszeitraums (LTM — Last Twelve Months). Ermitteln Sie den Multiplikator aus vergleichbaren Transaktionen in der Branche (Benchmark-Analyse).
Dritter Schritt: Earn-out-Struktur definieren. Falls die Parteien keine Einigkeit über den Kaufpreis erzielen, bietet ein Earn-out-Mechanismus eine Brücke. Definieren Sie: Messgröße (EBITDA, Umsatz, Kundenanzahl), Messzeitraum (12 bis 36 Monate nach Closing), maximaler Earn-out-Betrag, Rechnungslegungsstandard (HGB oder IFRS) und Pflichten des Käufers zur Führung des Unternehmens während der Earn-out-Periode (Business-Run-Rule).
Vierter Schritt: Garantiekatalog skizzieren. Listen Sie die wesentlichen Bereiche auf, für die Verkäufergarantien erwartet werden: Eigentumsfreiheit der übertragenen Anteile/Vermögensgegenstände, Richtigkeit der Jahresabschlüsse nach §§242 ff. HGB, keine nicht bilanzierten Verbindlichkeiten, Compliance mit Steuerrecht (AO, UStG, EStG, KStG) und Arbeitsrecht (KSchG, BetrVG, ArbZG), IP-Rechte (UrhG, MarkenG, PatG), keine wesentlichen laufenden Rechtsstreitigkeiten.
Fünfter Schritt: Closing-Bedingungen festlegen. Identifizieren Sie alle Genehmigungen und Zustimmungen, die vor Closing eingeholt werden müssen: Kartellrechtliche Freigabe (Bundeskartellamt nach GWB §40; EU-Kommission nach FKVO Art. 7); Zustimmungen nach Change-of-Control-Klauseln in Kunden- und Lieferantenverträgen (Change of Control CoC); Bankzustimmungen (Cross-Default-Klauseln); Gesellschafterzustimmung (falls erforderlich).
Sechster Schritt: Verbindlichkeitsregelung und Unterzeichnung. Formulieren Sie klar, welche Teile des Term Sheets verbindlich (Vertraulichkeit, Exklusivität, Kostentragung) und welche nicht bindend sind. Unterzeichnen Sie das Term Sheet mit Datum und legen Sie fest, ab welchem Datum die Exklusivitätsverpflichtung gilt.
Rechtliche Anforderungen für Term Sheet (M&A) Deutschland
Die rechtlichen Anforderungen an ein M&A-Term-Sheet in Deutschland ergeben sich aus einem komplexen Zusammenspiel von Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Arbeitsrecht, Kartellrecht und vorvertraglichem Zivilrecht.
Gesellschaftsrechtliche Formvorschriften: Bei Share Deals mit GmbH-Anteilen ist das Term Sheet selbst nicht formpflichtig; der eigentliche Kaufvertrag (SPA) bedarf nach §15 Abs. 3 GmbHG der notariellen Beurkundung, da andernfalls Nichtigkeit nach §125 BGB droht. Bei AG-Aktien ist die Übertragung vinkulierter Namensaktien nach §68 Abs. 2 AktG nur mit Zustimmung der AG möglich.
Fusionskontrollrechtliche Anforderungen: Das Term Sheet bei fusionskontrollpflichtigen Transaktionen muss einen ausdrücklichen Vorbehalt der kartellbehördlichen Genehmigung enthalten und das Vollzugsverbot nach §41 Abs. 1 GWB berücksichtigen. Das Bundeskartellamt hat eine Vorprüffrist von einem Monat (§40 Abs. 1 GWB); bei Einleitung der Hauptprüfung (§40 Abs. 2 GWB) verlängert sich die Frist auf vier Monate. Hält das Term Sheet bei einem fusionskontrollpflichtigen Zusammenschluss keine Abstandswahrung ein, kann das Bundeskartellamt nach §§41 Abs. 2, 81 GWB Bußgelder in Höhe von bis zu 10% des weltweiten Konzernumsatzes verhängen.
Wertpapierrechtliche Anforderungen bei börsennotierten Zielgesellschaften: Bei Übernahme börsennotierter Zielgesellschaften (AG) greift das Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG). Ab Überschreiten der 30%-Stimmrechtsschwelle (§35 WpÜG) entsteht eine Pflicht zur Abgabe eines Pflichtangebots an alle Aktionäre. Darüber hinaus löst das Erlangen der Kontrolle (§29 WpÜG) Meldepflichten gegenüber der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) aus. Das Term Sheet muss die Einhaltung des WpÜG ausdrücklich sicherstellen.
Steuerrechtliche Besonderheiten: Der Share Deal unterliegt der Grunderwerbsteuer (GrEStG), wenn das Zielunternehmen Grundbesitz hält und der Käufer mindestens 90% (ab 2021: 90%) der Anteile erwirbt (§1 Abs. 2a, 3 GrEStG). Der Steuersatz variiert je nach Bundesland von 3,5% (Bayern, Sachsen) bis 6,5% (Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Schleswig-Holstein, Thüringen).
Arbeitsrechtliche Informationspflichten: Bei Asset Deals, die einen Betriebsübergang nach §613a BGB begründen, müssen die Arbeitnehmer vor dem Übergang schriftlich über Zeitpunkt, Grund, rechtliche, wirtschaftliche und soziale Folgen des Übergangs sowie geplante Maßnahmen informiert werden; sie haben ein Widerspruchsrecht (§613a Abs. 6 BGB). Das Term Sheet sollte diese Anforderungen im Closing-Zeitplan berücksichtigen.
Häufige Fehler bei Ihrem Term Sheet (M&A) Deutschland
Fehler bei der Gestaltung eines M&A-Term-Sheets in Deutschland können zu erheblichen Verhandlungsproblemen, ungewollten Bindungswirkungen oder dem Scheitern der Transaktion führen.
Unklare Kaufpreisdefinition: Der häufigste Streitpunkt in deutschen M&A-Transaktionen betrifft die Abgrenzung von Enterprise Value (Unternehmenswert) und Equity Value (Kaufpreis der Anteile). Das Term Sheet muss klar definieren, was als Nettoverschuldung (Net Debt) und Working-Capital-Anpassung berücksichtigt wird, da unterschiedliche Definitionen zu Kaufpreisunterschieden von mehreren Millionen Euro führen können.
Fehlende oder unklare Earn-out-Regelung: Earn-out-Klauseln, die die Messgröße, den Messzeitraum und die Rechnungslegungsmethodik nicht präzise definieren, führen regelmäßig zu Nachverhandlungen und rechtlichen Auseinandersetzungen nach dem Closing. Das Oberlandesgericht München (OLG München, Az. 23 U 2889/12) hat in einem Leiturteil entschieden, dass Earn-out-Klauseln restriktiv auszulegen sind und bei Unklarheiten zu Lasten der Partei gehen, die das Term Sheet formuliert hat.
Mangelnde Due-Diligence-Absicherung: Das Term Sheet sollte klare Regelungen über den Umfang und Zeitplan der Due-Diligence-Prüfung, den Zugang zu Unterlagen (Data-Room-Regelung) und die Verwertung der im Data Room offenbarten Informationen enthalten. Ohne diese Regelungen entstehen Streitigkeiten darüber, ob der Käufer Kenntnis von bestimmten Tatsachen hatte (§442 BGB: Kenntnis des Käufers schließt Gewährleistungsansprüche aus).
Vernachlässigung des Betriebsrats: Bei Asset Deals und Betriebsübertragungen (§613a BGB) hat der Betriebsrat (BetrVG §111) Informations- und Beratungsrechte bei Betriebsänderungen. Das Term Sheet muss den Zeitplan für die Betriebsratsanhörung berücksichtigen; andernfalls drohen Verzögerungen beim Closing, wenn der Betriebsrat sein Beratungsrecht durchsetzt.
Fehlender MAC-Vorbehalt: Das Term Sheet sollte einen Material-Adverse-Change (MAC)-Vorbehalt enthalten, der dem Käufer das Recht gibt, vom Kaufvertrag zurückzutreten, wenn sich die wirtschaftliche Lage des Zielunternehmens zwischen Signing und Closing wesentlich verschlechtert. Ohne MAC-Klausel ist der Käufer nach §313 BGB (Störung der Geschäftsgrundlage) auf aufwendige Rechtspositionen angewiesen, deren Erfolg unsicher ist.
Quellen und Zitate
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Forms Legal. (2026). Term Sheet (M&A) Deutschland (Deutschland) [Legal document template]. Forms Legal. https://forms-legal.com/de/deutschland/business/corporate/term-sheet-ma-deutschland
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}Häufig gestellte Fragen
Ein M&A-Term-Sheet in Deutschland ist ein vorvertragliches, meist nicht rechtsverbindliches Dokument, das die wesentlichen wirtschaftlichen und rechtlichen Eckpunkte einer geplanten Unternehmenstransaktion in kondensierter Form festhält — typischerweise auf 3 bis 10 Seiten. Der Unternehmenskaufvertrag (Share Purchase Agreement, SPA, oder Asset Purchase Agreement, APA) hingegen ist das vollständige, rechtsverbindliche Vertragsdokument, das alle Bedingungen der Transaktion in rechtlich präziser Form regelt — typischerweise 60 bis 200 Seiten inklusive Anhänge. In Deutschland muss der SPA bei GmbH-Anteilsübertragungen nach §15 Abs. 3 GmbHG notariell beurkundet werden; das Term Sheet selbst ist nicht beurkundungspflichtig. Das Term Sheet dient als Verhandlungsgrundlage für den SPA und hilft, die wesentlichen Punkte vor dem zeit- und kostenintensiven Prozess der vollständigen Vertragsausarbeitung zu klären. Die typische Zeitlinie einer deutschen M&A-Transaktion: MOU/LoI → Term Sheet → Due Diligence → SPA-Verhandlungen → Signing → Closing.
Ein M&A-Term-Sheet in Deutschland ist rechtlich bindend, soweit und in dem Umfang, wie die Parteien die einzelnen Bestimmungen ausdrücklich als verbindlich bezeichnen. In der Praxis gilt folgendes Schema: Verbindlich (und sofort einklagbar) sind typischerweise: Vertraulichkeitsklauseln nach GeschGehG; Exklusivitätsklauseln (No-Shop-Klauseln); Kostentragungsregelungen; Break-up-Fee-Regelungen; Rechtswahl und Gerichtsstand. Nicht rechtsverbindlich (nur als Absichtserklärung) sind: Kaufpreisindikation, Transaktionsstruktur, Garantieregime und Closing-Bedingungen. Der Bundesgerichtshof hat in ständiger Rechtsprechung (BGH NJW 1996, 1819) klargestellt, dass die ausdrückliche Bezeichnung als 'non-binding' oder 'unverbindlich' entscheidend ist; fehlt diese Bezeichnung, kann das Gericht die betreffende Klausel als verbindlichen Vorvertrag nach §311 BGB auslegen. Unabhängig von der Verbindlichkeitsfrage entstehen mit Unterzeichnung des Term Sheets vorvertragliche Schutzpflichten nach §§311 Abs. 2, 241 Abs. 2 BGB, deren Verletzung Schadensersatzpflichten (culpa in contrahendo) auslöst.
Im deutschen M&A-Term-Sheet wird der Kaufpreis in zwei Stufen definiert: Erstens der Enterprise Value (EV, Unternehmenswert): der Gesamtwert des Unternehmens unabhängig von seiner Kapitalstruktur. Bewertungsmethoden: EBITDA-Multiple (EV = EBITDA × branchenüblicher Faktor, in Deutschland typischerweise 4x bis 12x je nach Branche und Wachstum), DCF-Verfahren (Discounted Cash Flow nach IDW S1), oder Vergleichstransaktionen (Comparable Transactions). Zweitens der Equity Value (Kaufpreis der Anteile): EV minus Net Debt (Nettoverschuldung = zinstragende Verbindlichkeiten minus liquide Mittel) plus/minus Working Capital-Anpassung (vereinbarter Soll-Working-Capital minus tatsächliches Working Capital am Closing). Das Term Sheet legt zudem fest, ob der Kaufpreis nach dem Locked-Box-Verfahren (fixierter Kaufpreis basierend auf einem historischen Stichtag) oder dem Closing-Accounts-Verfahren (Kaufpreisanpassung nach Stichtagsbilanz am Closing) ermittelt wird. Beim Locked-Box-Verfahren schützt eine Leakage-Klausel den Käufer vor Vermögensabflüssen des Unternehmens zwischen Locked-Box-Datum und Closing.
Wenn die geplante Unternehmenstransaktion die Aufgreifschwellen der deutschen Fusionskontrolle nach GWB §35 oder der EU-Fusionskontrollverordnung (FKVO) erreicht, muss das M&A-Term-Sheet einen ausdrücklichen Vorbehalt der kartellbehördlichen Genehmigung enthalten. Deutsche Aufgreifschwellen (GWB §35): Weltweiter Gesamtumsatz aller beteiligten Unternehmen über €500 Mio. UND mindestens ein Unternehmen mit Inlandsumsatz über €25 Mio. UND ein weiteres mit Inlandsumsatz über €5 Mio. Europäische Aufgreifschwellen (FKVO Art. 1): Weltweiter Gesamtumsatz aller beteiligten Unternehmen über €5 Mrd. UND EU-weiter Gesamtumsatz von mindestens zwei beteiligten Unternehmen über je €250 Mio. Das Vollzugsverbot nach §41 Abs. 1 GWB und Art. 7 FKVO untersagt die Durchführung (das Closing) der Transaktion vor Freigabe durch das Bundeskartellamt (BKartA) oder die EU-Kommission. Die Prüffrist beim Bundeskartellamt beträgt im Vorprüfverfahren einen Monat; im Hauptprüfverfahren vier Monate (§40 GWB). Verstöße gegen das Vollzugsverbot werden mit Bußgeldern bis zu €1 Mio. oder 10% des weltweiten Konzernumsatzes geahndet.
Ein Earn-out in einem deutschen M&A-Term-Sheet ist ein Kaufpreismechanismus, bei dem ein Teil des Kaufpreises in Abhängigkeit von der zukünftigen wirtschaftlichen Entwicklung des Zielunternehmens nach dem Closing geleistet wird. Typischer Aufbau eines Earn-outs in Deutschland: Basiskaufpreis: Der Käufer zahlt einen Fixbetrag beim Closing. Earn-out-Betrag: Ein zusätzlicher Betrag (z.B. bis zu 20–30% des Gesamtkaufpreises) wird gezahlt, wenn definierte Zielkennzahlen in definierten Messzeiträumen (typisch: 12 bis 36 Monate nach Closing) erreicht oder übertroffen werden. Zielkennzahlen: EBITDA, Umsatz, Auftragsbestand, Kundenbindungsrate (Customer Retention Rate). Rechnungslegungsstandard: Typischerweise nach HGB (Handelsgesetzbuch) oder IFRS — die Vereinbarung des Standards im Term Sheet ist entscheidend, da HGB und IFRS erhebliche Unterschiede aufweisen (z.B. IFRS 15 Umsatzrealisierung vs. HGB-Realisationsprinzip nach §252 Abs. 1 Nr. 4 HGB). Business-Run-Pflichten: Der Käufer verpflichtet sich, das Unternehmen während der Earn-out-Periode ordnungsgemäß zu führen (Arm's-Length-Prinzip) und keine Maßnahmen zu ergreifen, die das Erreichen der Zielkennzahlen beeinträchtigen. Deutsches Recht erkennt Earn-out-Klauseln nach §311 BGB grundsätzlich als wirksam an; Streitigkeiten entstehen häufig bei der Auslegung der Messgröße.
Das M&A-Term-Sheet in Deutschland muss die wesentlichen steuerlichen Aspekte der Transaktion berücksichtigen, da die Wahl der Transaktionsstruktur erhebliche steuerliche Konsequenzen für Käufer und Verkäufer hat. Share Deal — steuerliche Aspekte für den Verkäufer: Veräußerungsgewinn ist für Körperschaften nach §8b Abs. 2 KStG (Schachtelfreistellung) zu 95% steuerfrei (5% gelten als nicht abzugsfähige Betriebsausgabe). Für natürliche Personen gilt das Teileinkünfteverfahren nach §3 Nr. 40 EStG: 40% des Veräußerungsgewinns sind steuerfrei, 60% werden mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert. Share Deal — steuerliche Aspekte für den Käufer: Keine Abschreibung des Kaufpreises auf die erworbenen Wirtschaftsgüter möglich (kein Step-up). Erwerb von Verlustvorträgen (§8c KStG: Verlustübertragungsbeschränkung bei Anteilseignerwechsel über 50%). Asset Deal — steuerliche Aspekte: Kaufpreis auf einzelne Wirtschaftsgüter aufgeteilt; Abschreibung möglich (Step-up); Übertragung des Betriebs löst in der Regel Umsatzsteuer nach §1 UStG aus (Ausnahme: Geschäftsveräußerung im Ganzen nach §1 Abs. 1a UStG). Grunderwerbsteuer (GrEStG): Beim Share Deal droht Grunderwerbsteuer nach §1 Abs. 2a, 3 GrEStG bei immobilienbesitzenden Gesellschaften, wenn 90% der Anteile erworben werden.
Ein deutsches M&A-Term-Sheet enthält typischerweise einen Überblick über die vom Verkäufer zu gewährenden Garantien (Representations and Warranties, R&W), die im vollständigen Unternehmenskaufvertrag (SPA) detailliert ausgearbeitet werden. Wesentliche Garantiebereiche: Eigentumsgarantie: Der Verkäufer garantiert, Inhaber der Anteile/Vermögensgegenstände zu sein und über das uneingeschränkte Verfügungsrecht zu verfügen (§929 BGB für bewegliche Sachen; §15 GmbHG für GmbH-Anteile). Jahresabschlussgarantie: Der geprüfte Jahresabschluss nach HGB §§242 ff. vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (§264 Abs. 2 HGB: true and fair view). Steuergarantie: Alle fälligen Steuern wurden korrekt erklärt und entrichtet; keine Steuerrisiken aus offenen Betriebsprüfungen der Finanzbehörden (Finanzamt, Bundeszentralamt für Steuern). Arbeitsrechtliche Garantie: Alle Arbeitsverhältnisse werden korrekt nach KSchG, ArbZG, BetrVG und MiLoG (Mindestlohn €12,82/Stunde, Stand 2025) geführt. IP-Garantie: Das Unternehmen verfügt über alle notwendigen gewerblichen Schutzrechte (Marken nach MarkenG, Patente nach PatG, Software-Copyrights nach UrhG). Haftungsrahmen: Cap (maximale Haftung, typisch 20–100% des Kaufpreises), Basket (Selbstbehalt, typisch 0,25–1,0%), Rügefristen und Verjährungsfristen (allgemein: §195 BGB — 3 Jahre, für Eigentumsgarantien: 30 Jahre nach §197 BGB).
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