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MWST-Gruppenbesteuerung Organschaft Erklarung Schweiz (MWSTG Art. 13, MWSTV Art. 15-21)

MWST-Gruppenbesteuerung Organschaft Erklarung (MWSTG Art. 13, MWSTV Art. 15-21)

[Gruppentraeger Name] UID: [Gruppentraeger U I D] [Adresse Gruppentraeger]

An: Eidgenoessische Steuerverwaltung (ESTV) Hauptabteilung Mehrwertsteuer Eiggasse 65, 3003 Bern

[Ort], [Datum]

ERKLARUNG ZUR MWST-GRUPPENBESTEUERUNG GEMAESS MWSTG ART. 13 UND MWSTV ART. 15-21

1. Angaben zum Gruppentraeger und zur MWST-Gruppe

Gruppentraeger: [Gruppentraeger Name] UID Gruppentraeger: [Gruppentraeger U I D] Gemeinsame MWST-Nummer der Gruppe: [Gruppen Mwst Nummer] Kontaktperson: [Kontaktperson] Telefon: [Telefon] E-Mail: [Email]

Art des Antrags: [Antrag Typ] Gewunschter Beginn der Gruppenbesteuerung: [Gewuenschter Beginn] Abrechnungsperiode: [Abrechnungsperiode]

2. Mitglieder der MWST-Gruppe

Mitglied 1: [Mitglied1 Name] UID: [Mitglied1 U I D] Beteiligung des Gruppenträgers: [Mitglied1 Beteiligung]%

Mitglied 2: [Mitglied2 Name] UID: [Mitglied2 U I D] Beteiligung: [Mitglied2 Beteiligung]%

Weitere Mitglieder: [Weitere Gruppenmitglieder]

3. Wirtschaftliche Begrundung und einheitliche Leitung

[Wirtschaftliche Begruendung]

Einheitliche Leitung: [Einheitliche Leitung]

4. Erklarung und Unterschrift

Hiermit erklart der Gruppentraeger [Gruppentraeger Name], dass samtliche aufgefuhrten Gesellschaften die Voraussetzungen fur die MWST-Gruppenbesteuerung gemass MWSTG Art. 13 erfullen. Alle Angaben sind vollstandig und richtig. Der Gruppentraeger ubernimmt als MWST-Schuldner die Verantwortung fur die korrekte Deklaration und Zahlung der MWST fur alle Gruppenmitglieder.

____________________ [Unterzeichner]

Gruppentraeger

________________

Signature

Betreut von Vladislav Sergienko, Gründer·Vorlage zuletzt geändert: ·Fehler melden

Was ist MWST-Gruppenbesteuerung Organschaft Erklarung Schweiz (MWSTG Art. 13, MWSTV Art. 15-21)?

Die MWST-Gruppenbesteuerung Organschaft Erklarung ist ein in der Schweiz nach MWSTG Art. 13 (Gruppenbesteuerung) geregeltes rechtsverbindliches schriftliches Dokument. Das Kernprinzip der MWST-Gruppenbesteuerung: Samtliche konzerninternen Leistungen zwischen den Gruppenmitgliedern — Warenlieferungen, Dienstleistungen, Lizenzgebuhren, Verrechnungsleistungen — gelten steuerrechtlich als nicht existent. Sie fallen aus dem Geltungsbereich der MWST heraus und unterliegen keinerlei MWST-Abrechnung. Nur die nach aussen erbrachten Leistungen der Gruppe an Dritte ausserhalb der Konzern-VAT-Gruppe sind MWST-pflichtig. Die gesamte Gruppe wird unter einer gemeinsamen MWST-Nummer (Format CHE-XXX.XXX.XXX MWST) gefuhrt, die die ESTV dem designierten Gruppentraeger zuteilt.

Voraussetzungen fur die MWST-Gruppenbesteuerung gemäss MWSTG Art. 13 Abs. 1: Alle Gruppenmitglieder mussen ihren Sitz oder eine Betriebsstatte in der Schweiz haben. Der Gruppentraeger muss eine massgebende Beteiligung (mindestens 50 Prozent der Stimmrechte oder des Kapitals) an allen Gruppenmitgliedern halten oder mit ihnen unter einheitlicher Leitung stehen. Die Gruppe muss als wirtschaftliche Einheit angesehen werden konnen. Nicht zugelassen zur MWST-Gruppenbesteuerung sind naturliche Personen, Personengesellschaften (Kollektivgesellschaft, Kommanditgesellschaft) und auslandische Einheiten ohne Schweizer Betriebsstatte.

Der Gruppentraeger als zentrale Figur: MWSTV Art. 15 Abs. 2 verlangt die Designation eines Gruppenträgers, der die MWST-Abrechnung fur die gesamte Gruppe erstellt, die gemeinsame MWST-Nummer fuhrt und gegenuber der ESTV als MWST-Schuldner haftet. Alle anderen Gesellschaften sind Gruppenmitglieder ohne eigene MWST-Nummer wahrend der Gruppenbesteuerung. Die Haftung des Gruppenträgers ist solidarisch — er haftet fur samtliche MWST-Schulden aller Gruppenmitglieder.

MWST-Gruppenbesteuerung und direkte Steuern: Die Organschaft bezieht sich ausschliesslich auf die Mehrwertsteuer. Fur Zwecke der direkten Steuern (direkte Bundessteuer nach DBG, Staats- und Gemeindesteuer nach kantonalem StG) bleiben die Gesellschaften separate Steuersubjekte. Intercompany-Transaktionen werden bei der Gewinnsteuer nach dem Drittvergleichsprinzip bewertet. Dies unterscheidet das Schweizer Recht von Deutschland, wo die umsatzsteuerliche Organschaft enger mit der ertragsteuerlichen verbunden ist.

Die MWST-Gruppenbesteuerung in der Schweiz betrifft rund 12'000 Konzerne und Unternehmensgruppen, die bei der ESTV als MWST-Gruppe gemeldet sind. Branchen mit besonders hoher Verbreitung: Finanzsektor (Bankengruppen, Versicherungskonzerne), Detailhandel (Holdingstrukturen), Immobiliengesellschaften mit Servicegesellschaften, Pharmaindustrie und Technologiekonzerne. Verwandte Dokumente sind die MWST-Abrechnung (gemeinsame Abrechnung der Gruppe) sowie die MWST-Anmeldung bei Beginn der Steuerpflicht.

In der schweizerischen Rechtsordnung dient dieses Dokument als formgebundene Erklärung zwischen Privaten oder zwischen Privatpersonen und kantonalen bzw. eidgenössischen Behörden. Die Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (BV, SR 101) räumt der Privatautonomie weitreichenden Schutz ein, was sich im Obligationenrecht (OR, SR 220) und im Zivilgesetzbuch (ZGB, SR 210) widerspiegelt. Bei der Verwendung in den Kantonen Zürich, Genf, Basel-Stadt, Bern, Waadt oder Tessin ist auf die jeweilige kantonale Praxis Rücksicht zu nehmen, etwa hinsichtlich notarieller Beurkundung gemäss kantonalem Beurkundungsgesetz oder Eintragung im kantonalen Handelsregister (HRegV, SR 221.411). Schweizer Gerichte legen das Vertrauensprinzip nach Art. 18 OR und das Bundesgerichtsentscheide BGE 138 III 67 als Massstab an, sodass eine klare und vollständige Formulierung jeder Bestimmung essenziell ist.

Wann brauchen Sie MWST-Gruppenbesteuerung Organschaft Erklarung Schweiz (MWSTG Art. 13, MWSTV Art. 15-21)?

MWST-Gruppenbesteuerung in der Schweiz ist bei folgenden Situationen relevant, die typischerweise den Erstantrag oder eine Anpassung der Konzern-VAT-Gruppe auslösen.

Erste Situation — Neugegrundete Holdingstruktur: Bei Grunden einer neuen Holdinggesellschaft, die Tochtergesellschaften in der Schweiz kontrolliert, empfiehlt sich die sofortige Anmeldung zur MWST-Gruppenbesteuerung. Ohne Gruppenbesteuerung muss jede Tochtergesellschaft eigene MWST-Abrechnungen einreichen, und konzerninterne Leistungen (z.B. Managementfees der Holding an die Tochter, IT-Servicepauschalen, Markenlizenzgebuhren) unterlagen der MWST. Der administrative Mehraufwand und die Kosten der Vorfinanzierung entfallen bei der Gruppenbesteuerung vollstandig.

Zweite Situation — Fusion oder Akquisition (M&A): Beim Kauf einer Schweizer Gesellschaft, die einer bestehenden MWST-Gruppe beitritt, muss der Gruppentraeger innert 30 Tagen nach dem Erwerb die Aufnahme des neuen Mitglieds bei der ESTV melden (MWSTV Art. 15 Abs. 4). Versaumte oder verspatete Meldungen fuhren zur ruckwirkenden MWST-Pflicht auf konzerninternen Leistungen fur den Zeitraum vor der Meldung.

Dritte Situation — Strukturelle Umorganisation: Bei Abspaltung (Spin-off), Ausgliederung von Geschaftsbereichen (Carve-out) oder Umwandlung von Betriebsstaben in eigenstandige Gesellschaften sind die MWST-Gruppenmitgliedschaften neu zu beurteilen. MWSTV Art. 16 regelt die Auswirkungen auf die bestehende Gruppe.

Vierte Situation — Austritt oder Auflosung der Gruppe: Beim Verkauf einer Tochtergesellschaft tritt diese automatisch aus der MWST-Gruppe aus. Der Gruppentraeger muss den Austritt innert 30 Tagen melden. Bei vollstandiger Auflosung der Holdingstruktur (z.B. Liquidation oder vollstandiger Verkauf aller Tochtergesellschaften) ist die MWST-Gruppe aufzulosen und die gemeinsame MWST-Nummer zu deregistrieren.

Funfte Situation — Erstantrag bei bestehender Gruppe ohne Anmeldung: Viele mittelgrosse Schweizer Konzerne nutzen die MWST-Gruppenbesteuerung noch nicht, obwohl sie die Voraussetzungen nach MWSTG Art. 13 erfullen. Intercompany-Leistungen (Management-Fees, IT-Services, Finanzierungsleistungen, Mieten) uber Millionen Franken jahrlich werden unnotigerweise mit MWST abgerechnet. Erstantrage konnen ruckwirkend auf Beginn der laufenden Steuerperiode gestellt werden (MWSTV Art. 15 Abs. 3).

In der Praxis wird das Dokument insbesondere im KMU-Umfeld sowie bei Selbständigerwerbenden der Branchen Bau, Gastronomie, IT und Beratung häufig gefordert, sei es bei Vertragsabschluss, bei Anpassung infolge gesetzlicher Änderungen wie der MWST-Reform vom 1.1.2024 (Erhöhung des Normalsatzes auf 8.1 Prozent) oder bei behördlichen Eingaben an die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV), das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) oder die Schweizerische Ausgleichskasse (AHV/IV). Auch im grenzüberschreitenden Verkehr mit der EU, insbesondere im Rahmen der Bilateralen Verträge und des Personenfreizügigkeitsabkommens (FZA), kann das Dokument zur Vorlage bei ausländischen Stellen oder zur Beantragung von Bewilligungen erforderlich sein. Forms-legal.com bietet die hier angebotene Vorlage in schweizerischer Hochsprache und unter Berücksichtigung der einschlägigen Bundesgesetze.

Was gehört in Ihr MWST-Gruppenbesteuerung Organschaft Erklarung Schweiz (MWSTG Art. 13, MWSTV Art. 15-21)?

MWST-Gruppenbesteuerung Erklarung in der Schweiz enthalt mehrere zwingend notwendige Elemente, ohne die die ESTV den Antrag abweist oder als unvollstandig zuruckweist. Forms-legal.com stellt ein strukturiertes Muster bereit, das alle ESTV-Anforderungen nach MWSTV Art. 15-21 abdeckt.

Angaben zum Gruppentraeger: Der Gruppentraeger muss mit vollem Firmenname (gemäss Handelsregister HR), UID-Nummer (CHE-XXX.XXX.XXX), Geschaftsadresse, Telefon und E-Mail angegeben werden. Die UID-Nummer des Gruppenträgers ist die Basis fur die Zuteilung der gemeinsamen Gruppen-MWST-Nummer. Ohne korrekte UID ist keine Gruppenverarbeitung bei der ESTV moglich. Kontaktperson fur steuerliche Korrespondenz mit vollem Namen und Funktion angeben.

Gemeinsame MWST-Nummer der Konzern-VAT-Gruppe: Die ESTV teilt dem Gruppentraeger nach Genehmigung des Erstantrags eine gemeinsame MWST-Nummer zu. Bei Folgeantragen (Aufnahme neuer Mitglieder, Strukturanpassungen) ist die bestehende Gruppen-MWST-Nummer zwingend anzugeben. Alle Abrechnungen der Gruppe laufen unter dieser einen Nummer — einzelne Mitglieder haben wahrend der Gruppenbesteuerung keine eigene aktive MWST-Nummer.

Art des Antrags: Die Erklarung muss klar angeben, ob es sich um einen Erstantrag, die Aufnahme neuer Mitglieder, den Austritt von Mitgliedern oder die Auflosung der Gruppe handelt. MWSTV Art. 15 Abs. 4 verlangt fur Anderungen eine Meldung innert 30 Tagen nach dem anspruchsbegrundenden Ereignis (Kauf, Verkauf, Fusion, Liquidation).

Vollstandige Mitgliederliste mit UID und Beteiligungsquoten: Fur jedes Gruppenmitglied sind zwingend anzugeben: vollstandiger Firmenname (HR), UID-Nummer (CHE-XXX.XXX.XXX), prozentuale Beteiligung des Gruppenträgers (mindestens 50 Prozent der Stimmrechte oder des Stammkapitals gemäss MWSTG Art. 13 Abs. 1). Kein Mitglied ohne UID — die ESTV uberpruft alle Mitglieder im UID-Register. Auslandische Gesellschaften ohne Schweizer Betriebsstatte konnen nicht Mitglied sein.

Nachweis einheitlicher Leitung (Management Control): MWSTV Art. 15 Abs. 1 lit. b setzt voraus, dass alle Mitglieder unter einheitlicher Leitung stehen. Nachzuweisen sind: personelle Verflechtungen (gemeinsame Verwaltungsratsmitglieder, einheitliche Geschaftsfuhrung), organisatorische Verflechtungen (zentrale Buchhaltung, gemeinsame IT-Infrastruktur, Shared Services), wirtschaftliche Verflechtungen (Verrechnungspreispolitik, konzerninternes Cash-Pooling). Ohne glaubhaften Nachweis der einheitlichen Leitung wird der Antrag abgelehnt.

Wirtschaftliche Begrundung und Zweck der Gruppe: Die Erklarung muss begrunden, warum die Gruppenbesteuerung wirtschaftlich sinnvoll ist. Typische Begrundungen: Eliminierung konzerninterner MWST auf Managementfees, IT-Serviceleistungen, Finanzierungsleistungen und Markenlizenzgebuhren; Vereinfachung der MWST-Verwaltung durch eine einzige Abrechnung statt mehrerer Einzelabrechnungen; Optimierung des Vorsteuermanagements bei gemischten Gruppen (teilweise steuerbefreit, z.B. Holdinggesellschaften mit Beteiligungsertrager).

Gewunschter Beginn und Abrechnungsperiode: MWSTV Art. 15 Abs. 3: Beginn der Gruppenbesteuerung kann nur auf den Beginn einer Steuerperiode (01.01. eines Jahres) erfolgen. Unterjahrige Antritte sind nicht moglich. Abrechnungsperiode der Gruppe: quartalsweise (Standardfall) oder monatlich (nur auf besonderen Antrag, z.B. bei regelmässigem Vorsteuerüberschuss im Exportgeschaft).

Datensicherheit und Unterzeichnung: Die Erklarung muss von einer zeichnungsberechtigten Person des Gruppenträgers unterzeichnet werden (Funktion und Vor-/Nachname angeben). Zeichnungsberechtigung gemaass Handelsregister. Elektronische Einreichung uber ESTV SuisseTax oder schriftliche Einreichung an: ESTV Hauptabteilung MWST, Eiggasse 65, 3003 Bern.

Weitere Pflichtangaben und Best Practices: Praxisempfehlungen aus der Schweizer Rechtsprechung weisen darauf hin, dass Klarheit und Vollständigkeit der wesentlichen Vertragsbestandteile direkt die Durchsetzbarkeit beeinflussen. Bei Unsicherheiten lohnt sich eine Beratung beim zuständigen Kantonsamt oder durch einen Fachanwalt der Schweizerischen Anwaltskammer (SAV). Die kantonalen Schlichtungsbehörden für arbeitsrechtliche Streitigkeiten erleichtern aussergerichtliche Lösungen vor einem allfälligen Gang ans Gericht. Die Eidgenössische Schiedskommission und Bundesgerichtsentscheide BGE 138 III 67 sowie BGE 142 III 626 liefern Orientierung zur Vertragsauslegung nach Art. 18 OR (Vertrauensprinzip). Zudem helfen Mustervorlagen wie auf forms-legal.com bei der Wahrung der Schriftform und Vermeidung von Formmängeln nach OR Art. 11 ff. Obligatorisch ist die korrekte Bezeichnung der Parteien mit Wohnsitz bzw. Sitz, das Datum nach Schweizer Format DD.MM.YYYY sowie eine eigenhändige oder qualifiziert elektronische Unterschrift nach ZertES (SR 943.03).

So füllen Sie Ihr MWST-Gruppenbesteuerung Organschaft Erklarung Schweiz (MWSTG Art. 13, MWSTV Art. 15-21) aus

MWST-Gruppenbesteuerung Erklarung in der Schweiz korrekt ausfullen erfordert Vorbereitung der UID-Daten aller beteiligten Gesellschaften und eine klare Darstellung der Konzernstruktur.

Schritt 1 — Konzernstruktur dokumentieren: Organogramm der Schweizer Konzernstruktur erstellen. Alle Schweizer juristischen Personen mit ihren UID-Nummern aus dem UID-Register (uid.admin.ch) erfassen. Beteiligungsquoten des Gruppenträgers an jedem Mitglied prufen — mindestens 50 Prozent der Stimmrechte oder des Stammkapitals erforderlich (MWSTG Art. 13 Abs. 1).

Schritt 2 — Gruppentraeger designieren: Wahrend technisch jede Gesellschaft Gruppentraeger sein kann, empfiehlt sich die Designation der obersten Schweizer Holdinggesellschaft als Gruppentraeger. Sie fuhrt die gemeinsame MWST-Abrechnung und haftet solidarisch fur die MWST-Schuld der gesamten Gruppe. CFO oder Steuerverantwortliche als Kontaktperson angeben.

Schritt 3 — Art des Antrags bestimmen: Erstantrag (erste Anmeldung zur Gruppenbesteuerung), Anpassungsantrag (neue Mitglieder aufnehmen oder austreten lassen) oder Auflosungsantrag (Gruppe beenden) wahlen. Bei Erstantrag: gewunschten Beginndatum angeben — immer 01.01. des gewunschten Jahres. Bei Aufnahme neuer Mitglieder: Datum des Erwerbs der massgebenden Beteiligung angeben.

Schritt 4 — Mitgliederliste vollstandig ausfullen: Fur jedes Mitglied: vollstandiger Firmenname (identisch mit HR-Eintrag), UID-Nummer (aus uid.admin.ch), Beteiligungsquote. Reihenfolge empfohlen: Gruppentraeger zuerst, dann Tochtergesellschaften in absteigender Reihenfolge der Beteiligungsquote.

Schritt 5 — Einheitliche Leitung nachweisen: Kurze, prazise Beschreibung: gemeinsame Verwaltungsratsmitglieder nennen, zentrale Buchhaltung oder Shared Services erwahnen, konzerninternes Cash-Pooling oder Verrechnungspreissystem ansprechenSchritt. Organigramm als Beilage anfugen.

Schritt 6 — Wirtschaftliche Begrundung formulieren: Konkrete konzernin terne Leistungen benennen, die durch die Gruppenbesteuerung aus der MWST herausfallen (Management-Fees, IT-Servicevertrage, Markenlizenzgebuhren, Finanzierungsleistungen). Jahrliches Volumen dieser Leistungen schatzen.

Schritt 7 — Einreichen: Schriftlich an ESTV Hauptabteilung MWST oder online uber ESTV SuisseTax (suissetax.admin.ch). ESTV bestatigt Genehmigung schriftlich und teilt gemeinsame MWST-Nummer zu. Ab dem genehmigten Datum alle MWST-Abrechnungen unter der Gruppen-MWST-Nummer einreichen.

Schritt-für-Schritt-Anleitung mit Validierungsprüfung: Nach Erstellung des Dokuments empfiehlt sich eine Endkontrolle durch eine zweite Person — bei Unternehmen idealerweise durch die Personalabteilung, die Treuhandstelle oder den HR-Verantwortlichen, bei Privatpersonen durch einen Notar des Kantons oder einen Rechtsbeistand. Die zentralen Schritte umfassen: Identifikation der Vertragsparteien mit vollständigen Adressen und gegebenenfalls Handelsregisternummer (Zefix-Nummer abrufbar unter www.zefix.ch), präzise Beschreibung der Leistung mit messbaren Kriterien, klare Regelung von Vergütung in Schweizer Franken (CHF) mit Mehrwertsteuer (MWST 8.1% gemäss MWSTG seit 1.1.2024), Vereinbarung von Fristen nach DD.MM.YYYY-Format, sowie Kündigungs- und Streitbeilegungsmechanismen. Vor der Unterschrift sollten beide Parteien den finalen Wortlaut sorgfältig durchlesen und gegebenenfalls Anpassungen vornehmen. Die elektronische Signatur nach ZertES (SR 943.03) ist der handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt, sofern sie qualifizierte elektronische Signatur (QES) ist.

Häufige Fehler bei Ihrem MWST-Gruppenbesteuerung Organschaft Erklarung Schweiz (MWSTG Art. 13, MWSTV Art. 15-21)

MWST-Gruppenbesteuerung in der Schweiz weist typische Fehler auf, die zu Nachforderungen oder Aufhebung der Gruppenbesteuerung fuhren konnen.

Fehler 1 — Verspatete Meldung bei M&A: Bei Kauf einer Tochtergesellschaft muss die Aufnahme ins MWST-Gruppe innert 30 Tagen gemeldet werden. Haufig wird die MWST-rechtliche Einbindung vergessen, wahrend der M&A-Prozess auf rechtliche und finanzielle Due Diligence fokussiert. Konsequenz: Konzerninterne Leistungen in der Ubergangsperiode sind MWST-pflichtig und werden ruckwirkend mit MWST belastet.

Fehler 2 — Falsche Beteiligungsquoten: Bei Beteiligungen von genau 50 Prozent ist die Voraussetzung fur die Gruppenbesteuerung (mehr als 50 Prozent der Stimmrechte) nicht erfullt. Bei Stimmrechtsbeschrankungen in den Statuten kann die formelle 60-Prozent-Kapitalquote trotzdem weniger als 50 Prozent der Stimmrechte bedeuten. Immer Stimmrechtsquote und nicht nur Kapitalquote prüfen.

Fehler 3 — Holdinggesellschaft ohne Betriebsstatte ausgeschlossen: Reine auslandische Holdinggesellschaften ohne Schweizer Betriebsstatte oder Niederlassung konnen nicht Mitglied der MWST-Gruppe sein. Nur Schweizer Gesellschaften (AG, GmbH, Genossenschaft) mit Sitz oder Betriebsstatte in der Schweiz sind zugelassen.

Fehler 4 — Keine Dokumentation der einheitlichen Leitung: Die ESTV verlangt bei Erstantragen den Nachweis der einheitlichen Leitung. Fehlt dieser Nachweis oder ist er zu vage, lehnt die ESTV den Antrag ab. Organigramm, Protokolle gemeinsamer Verwaltungsratssitzungen oder gemeinsame Geschaftsfuhrungsdokumentation als Beilage mitschicken.

Fehler 5 — Falsche Abrechnungsperiode: Wenn die Gruppe auf monatliche Abrechnung umstellen will (z.B. wegen regelmassigem Vorsteuerüberschuss aus Exportgeschaft), muss ein gesonderter Antrag an die ESTV gestellt werden. Eine Eigenanderung der Abrechnungsperiode ohne ESTV-Genehmigung ist nicht zulassig und fuhrt zu Verfahrensfehlern.

Fehler 6 — Irrtum uber Beginn der Gruppenbesteuerung: Gruppenbesteuerung beginnt immer am 01.01. — ein unterjahrig gestellter Antrag wirkt erst ab dem 01.01. des Folgejahres (ausser die ESTV bewilligt ausnahmsweise einen anderen Beginn). Planen Sie Erstantrage so, dass sie bis spatestens 01.11. des Vorjahres bei der ESTV eingereicht sind.

Quellen und Zitate

Gesetzliche Zitate verlinken auf offizielle Regierungsquellen.

  1. OR Art. 11CH official
  2. Art. 18 ORCH official
  3. Art. 8 ZGBCH official
  4. Art. 657 ZGBCH official
  5. Art. 512 ZGBCH official

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Forms Legal. (2026). MWST-Gruppenbesteuerung Organschaft Erklarung Schweiz (MWSTG Art. 13, MWSTV Art. 15-21) (Schweiz) [Legal document template]. Forms Legal. https://forms-legal.com/de/switzerland/government/tax-forms/mwst-gruppenbesteuerung-organschaft-schweiz

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"MWST-Gruppenbesteuerung Organschaft Erklarung Schweiz (MWSTG Art. 13, MWSTV Art. 15-21) (Schweiz)." Forms Legal, 2026, https://forms-legal.com/de/switzerland/government/tax-forms/mwst-gruppenbesteuerung-organschaft-schweiz.

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Häufig gestellte Fragen

Gesetzesreferenzierte Vorlage — Vorlage zuletzt geändert Juni 2026

Diese Vorlage dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Gesetze sind je nach Rechtsordnung unterschiedlich und ändern sich im Laufe der Zeit. Konsultieren Sie für Ihren konkreten Fall einen qualifizierten Rechtsanwalt.Vollständiger Haftungsausschluss

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