EO-Vaterschaftsentschädigung Anmeldung Schweiz (EOG Art. 16i-16iter, seit 1.1.2021)
[Vorname] [Nachname] [Adresse] AHV-Nummer: [Ahv Nummer] Geburtsdatum: [Geburtsdatum]
An: [Ausgleichskasse Name]
[Ort Anmeldung], [Datum Anmeldung]
ANMELDUNG EO-VATERSCHAFTSENTSCHAEDIGUNG GEMAESS EOG ART. 16i-16iter (IN KRAFT SEIT 1.1.2021)
Sehr geehrte Damen und Herren Gemaess Art. 16i bis 16iter des Bundesgesetzes über den Erwerbsersatz für Dienstleistende und bei Mutterschaft (EOG, SR 834.1), in Kraft seit 1. Januar 2021, und den Weisungen des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV) zur Vaterschaftsentschädigung ersuche ich um Auszahlung der Vaterschaftsentschädigung.
1. Angaben Vater
Name: [Vorname] [Nachname] Geburtsdatum: [Geburtsdatum] AHV-Nummer: [Ahv Nummer] Zivilstand / rechtl. Vaterschaft: [Zivilstand] Adresse: [Adresse] Telefon: [Telefon] E-Mail: [Email] Beschaeftigungsart: [Beschaeftigungsart]
2. Angaben Kind
Geburtsdatum Kind: [Kind Geburtsdatum] Vorname Kind: [Kind Vorname]
3. Arbeitgeber und Urlaubsplan
Arbeitgeber: [Arbeitgeber Name] Adresse Arbeitgeber: [Arbeitgeber Adresse] Monatseinkommen: CHF [Letztes Monatseinkommen] Beginn Vaterschaftsurlaub: [Urlaubsbeginn] Form des Urlaubsbezugs: [Urlaubsform]
4. Bankverbindung
Bank: [Bank Name] IBAN: [Iban]
Unterschrift
Ich bestatige die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben. Änderungen teile ich der Ausgleichskasse unverzüglich mit. Mit freundlichen Gruessen ____________________ [Vorname] [Nachname]
Vater
________________
Signature
Was ist EO-Vaterschaftsentschädigung Anmeldung Schweiz (EOG Art. 16i-16iter, seit 1.1.2021)?
Die EO-Vaterschaftsentschädigung Anmeldung (EOG Art. 16i-16iter, seit 1.1.2021) ist ein in der Schweiz nach EOG Art. 16i (Anspruch), EOG Art. 16k (Dauer und Bezug), EOG Art. 16l (Anmeldung), EOG Art. 16iter (Adoptionsvaeter), BB Vaterschaftsurlaub vom 18.12.2020 (BBl 2020 10691) geregeltes rechtsverbindliches schriftliches Dokument. Die EO-Vaterschaftsentschädigung beträgt nach EOG Art. 16k Abs. 1 in Verbindung mit EOG Art. 16e Abs. 3 (analog) 80 Prozent des massgebenden Einkommens des Vaters vor der Geburt, maximal CHF 220 pro Kalendertag. Die Entschädigung wird in Form von 14 Taggeldern für zwei Wochen ausbezahlt. Maximalentschädigung für zwei Wochen: 14 x CHF 220 = CHF 3'080. Der Urlaub kann gemäss EOG Art. 16k Abs. 2 am Stück (14 Tage zusammenhängend) oder in einzelnen Tagen (je einen Taggeldbezug bei Inanspruchnahme eines Freitage) innerhalb von sechs Monaten ab Geburt bezogen werden.
Zuständig für die Auszahlung der EO-Vaterschaftsentschädigung in der Schweiz ist die Ausgleichskasse des Arbeitgebers (bei Arbeitnehmern) oder die kantonale SVA des Wohnsitzkantons (bei Selbstständigerwerbenden). Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) hat die Weisungen zur Durchführung erlassen; die Ausgleichskassen sind an diese Weisungen gebunden.
Voraussetzungen für die EO-Vaterschaftsentschädigung gemäss EOG Art. 16i: Erstens muss der Vater zum Zeitpunkt der Geburt rechtlich als Vater anerkannt sein — durch Heirat mit der Mutter (Art. 252 Abs. 1 ZGB: Vaterschaft des Ehemanns wird vermutet), durch Anerkennungserklärung nach Art. 260 ZGB (vor oder nach der Geburt beim Zivilstandsamt), durch Gerichtsurteil nach Art. 261 ZGB oder — seit 1. Januar 2022 — als Elternteil aus einer eingetragenen Partnerschaft (Partnerschaftsgesetz). Zweitens muss der Vater im Zeitpunkt der Geburt obligatorisch AHV-versichert sein. Drittens muss er in den fünf Monaten vor der Geburt mindestens fünf Monate lang AHV-versichert und erwerbstätig gewesen sein (kürzer als bei der Mutterschaft: fünf Monate statt neun).
Verwandte Dokumente: EO-Mutterschaftsentschädigung-Anmeldung für die Mutter (14 Wochen, EOG Art. 16b-16h), Familienzulagen-Gesuch nach Geburt des Kindes (FamZG Art. 3), Vaterschaftsurlaub-Gesuch an Arbeitgeber zur internen Genehmigung des freien Zeitraums.
In der schweizerischen Rechtsordnung dient dieses Dokument als formgebundene Erklärung zwischen Privaten oder zwischen Privatpersonen und kantonalen bzw. eidgenössischen Behörden. Die Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (BV, SR 101) räumt der Privatautonomie weitreichenden Schutz ein, was sich im Obligationenrecht (OR, SR 220) und im Zivilgesetzbuch (ZGB, SR 210) widerspiegelt. Bei der Verwendung in den Kantonen Zürich, Genf, Basel-Stadt, Bern, Waadt oder Tessin ist auf die jeweilige kantonale Praxis Rücksicht zu nehmen, etwa hinsichtlich notarieller Beurkundung gemäss kantonalem Beurkundungsgesetz oder Eintragung im kantonalen Handelsregister (HRegV, SR 221.411). Schweizer Gerichte legen das Vertrauensprinzip nach Art. 18 OR und das Bundesgerichtsentscheide BGE 138 III 67 als Massstab an, sodass eine klare und vollständige Formulierung jeder Bestimmung essenziell ist.
Wann brauchen Sie EO-Vaterschaftsentschädigung Anmeldung Schweiz (EOG Art. 16i-16iter, seit 1.1.2021)?
EO-Vaterschaftsentschädigung in der Schweiz ist in mehreren Situationen relevant, die mit der Geburt oder Adoption eines Kindes zusammenhängen.
Erste Situation — Verheirateter Vater nach Geburt: Bei Geburt in der Ehe gilt die Vaterschaft des Ehemanns nach Art. 252 Abs. 1 ZGB als Vermutung — kein separater Anerkennungsakt nötig. Der Ehemann kann ab Geburt die EO-Vaterschaftsentschädigung beantragen. Anmeldung spätestens 6 Monate nach Geburt (EOG Art. 16l); Urlaub muss innerhalb dieser 6 Monate bezogen werden.
Zweite Situation — Unverheirateter Vater mit Anerkennungserklärung: Unverheiratete Väter müssen die Vaterschaft vor oder nach der Geburt beim Zivilstandsamt des Wohnorts oder des Geburtsorts des Kindes anerkennen (ZGB Art. 260). Die Anerkennungserklärung kann auch praenatal (vor Geburt) erfolgen, was die sofortige Geltendmachung der Entschädigung ab Geburt ermoeoicht. Ohne Anerkennung zum Zeitpunkt der Geburt: kein Anspruch auf Vaterschaftsentschädigung für den Zeitraum vor der Anerkennung.
Dritte Situation — Eingetragene Partnerschaft (seit 1.1.2022): Mit dem Inkrafttreten der Ehe für alle (Ehegesetz, SR 210, ab 1.7.2022) haben gleichgeschlechtliche Paare Zugang zur Ehe; vor Juli 2022 bestand eingetragene Partnerschaft. Ab 1.1.2022 gilt: Der zweite Elternteil in einer eingetragenen Partnerschaft hat Anspruch auf 2-woechige EO-Entschädigung analog zur Vaterschaftsentschädigung, wenn er die rechtliche Elternschaft des Kindes erworben hat.
Vierte Situation — Adoption durch den Vater (seit 1.1.2021): Bei Adoption eines Kindes unter 8 Jahren hat der adoptierende Vater nach EOG Art. 16iter (in Kraft seit 1.1.2021) Anspruch auf 14 Taggelder EO-Adoptionsentschaedigung. Voraussetzungen: dieselben wie bei biologischem Kind. Anmeldung bei der Ausgleichskasse mit Adoptionsdokumenten.
Fünfte Situation — Vater mit Wohnsitz im Ausland, Arbeit in der Schweiz: Grenzgänger-Väter (Wohnsitz in Deutschland, Frankreich, Österreich, Italien; Arbeit in der Schweiz) sind AHV-versichert in der Schweiz und haben Anspruch auf die EO-Vaterschaftsentschädigung. Koordinierung mit dem ausländischen Mutterschafts-/Vatersystem nach VO (EG) 883/2004: Schweizer Entschädigung wird in der Differenz zum ausländischen Anspruch ausbezahlt.
Sechste Situation — Selbstständigerwerbender Vater: Selbstständigerwerbende haben nach EOG Art. 16i Abs. 1 (analog zu Mutterschaft) Anspruch auf Vaterschaftsentschädigung. Massgebendes Einkommen: Durchschnittliches Selbstständigen-Einkommen (AHV-Grundlage) der letzten 3 Jahre. Anmeldung direkt bei der kantonalen SVA des Wohnsitzkantons.
Was gehört in Ihr EO-Vaterschaftsentschädigung Anmeldung Schweiz (EOG Art. 16i-16iter, seit 1.1.2021)?
EO-Vaterschaftsentschädigung-Anmeldung in der Schweiz muss alle Pflichtangaben enthalten, damit die Ausgleichskasse die Entschädigung korrekt berechnen und auszahlen kann. forms-legal.com bietet ein vollständiges Musterdokument.
Angaben zum Vater: Vollständiger Name, Geburtsdatum, AHV-Nummer (756.XXXX.XXXX.XX), Wohnadresse, Zivilstand und Art der rechtlichen Vaterschaft (Ehe, Anerkennungserklärung, Gerichtsurteil, eingetragene Partnerschaft), Beschäftigungsart (Arbeitnehmer oder Selbstständigerwerbend).
Art der rechtlichen Vaterschaft: Heirat mit Mutter (Heiratsurkunde oder Familienbuch beilegen), Anerkennungserklärung beim Zivilstandsamt (Anerkennungsdokument beilegen), Gerichtsurteil (Urteilskopie). Bei Heirat nach der Geburt: Vaterschaft gilt rückwirkend ab Geburt des Kindes (ZGB Art. 255 Abs. 3).
Angaben zum Kind: Geburtsdatum (Starttermin des maximalen Bezugszeitraums von 6 Monaten nach EOG Art. 16l), Vorname. Bei Adoption: Adoptionsdatum und Nachweis (Kind unter 8 Jahre bei Adoption).
Arbeitgeber und Lohnnachweis: Name und Adresse des Arbeitgebers, Bruttolohn der letzten 3 Monate, Bestätigung der Erwerbstätigkeit und Beitragszeit. Die Ausgleichskasse rechnet 80 Prozent des massgebenden Einkommens, maximal CHF 220 pro Kalendertag, für 14 Tage.
Form des Urlaubsbezugs und Zeitplan: Angabe, ob Urlaub am Stück oder verteilt auf einzelne Tage bezogen wird. Bei Einzeltagen: Die Taggelder werden erst ausbezahlt, wenn der Bezugstag tatsächlich stattgefunden hat; monatliche Abrechnung mit der Ausgleichskasse. Am-Stück-Bezug ist administrativ einfacher.
Anmeldefrist: Spätestens 6 Monate nach Geburt einreichen (EOG Art. 16l). Gleichzeitig muss der Urlaub innerhalb dieser 6 Monate bezogen werden — nicht bezogene Tage nach 6 Monaten verfallen. Praktischer Hinweis: Anmeldung und Urlaubsbezug gleichzeitig planen; Arbeitgeber vorgängig über den Urlaub informieren.
Weitere Pflichtangaben und Best Practices: Praxisempfehlungen aus der Schweizer Rechtsprechung weisen darauf hin, dass Klarheit und Vollständigkeit der wesentlichen Vertragsbestandteile direkt die Durchsetzbarkeit beeinflussen. Bei Unsicherheiten lohnt sich eine Beratung beim zuständigen Kantonsamt oder durch einen Fachanwalt der Schweizerischen Anwaltskammer (SAV). Die kantonalen Schlichtungsbehörden für arbeitsrechtliche Streitigkeiten erleichtern aussergerichtliche Lösungen vor einem allfälligen Gang ans Gericht. Die Eidgenössische Schiedskommission und Bundesgerichtsentscheide BGE 138 III 67 sowie BGE 142 III 626 liefern Orientierung zur Vertragsauslegung nach Art. 18 OR (Vertrauensprinzip). Zudem helfen Mustervorlagen wie auf forms-legal.com bei der Wahrung der Schriftform und Vermeidung von Formmängeln nach OR Art. 11 ff. Obligatorisch ist die korrekte Bezeichnung der Parteien mit Wohnsitz bzw. Sitz, das Datum nach Schweizer Format DD.MM.YYYY sowie eine eigenhändige oder qualifiziert elektronische Unterschrift nach ZertES (SR 943.03).
So füllen Sie Ihr EO-Vaterschaftsentschädigung Anmeldung Schweiz (EOG Art. 16i-16iter, seit 1.1.2021) aus
EO-Vaterschaftsentschädigung in der Schweiz korrekt anzumelden erfordert folgende Schritte:
Schritt 1 — Rechtliche Vaterschaft sicherstellen: Vor der Anmeldung sicherstellen, dass die rechtliche Vaterschaft besteht. Bei Heirat: Heiratsurkunde vorhanden. Bei unverheiratetem Vater: Anerkennungserklärung beim Zivilstandsamt rechtzeitig vor oder nach Geburt (ZGB Art. 260). Ohne rechtliche Vaterschaft kein Anspruch.
Schritt 2 — Arbeitgeber informieren: Arbeitgeber rechtzeitig über den geplanten Vaterschaftsurlaub informieren. Es besteht nach OR kein gesetzliches Kündigungsschutz während der 2 Wochen Vaterschaftsurlaub (im Unterschied zu den 16 Wochen Kündigungsschutz der Mutter nach OR Art. 336c). GAV können Kündigungsschutz vorsehen; Arbeitgeber nach Vertragslage fragen.
Schritt 3 — Anmeldeformular beschaffen: Formular 'Vaterschaftsentschädigung' bei der Ausgleichskasse des Arbeitgebers oder auf bsv.admin.ch herunterladen. Formular mit allen Pflichtangaben ausfullen; das forms-legal.com-Muster bietet eine vollständige Alternative.
Schritt 4 — Unterlagen zusammenstellen: Identitätskarte oder Pass (Kopie), Geburtsschein des Kindes oder Geburtsbestätigung des Spitals, Anerkennungserklärung oder Heiratsurkunde (Nachweis der Vaterschaft), Lohnausweise der letzten 3 Monate. Bei Selbstständigen: Steuererklärung oder SVA-Abrechnungen der letzten 3 Jahre.
Schritt 5 — Anmeldung einreichen: Formular unterzeichnen und an die Ausgleichskasse des Arbeitgebers einreichen — direkt oder via Arbeitgeber. Spätestens 6 Monate nach Geburt. Ausgleichskasse bearbeitet und zahlt typischerweise innerhalb von 2-4 Wochen nach Abschluss des Urlaubs aus.
Schritt 6 — Abrechnung bei Einzeltagen: Wer den Urlaub in einzelnen Tagen bezieht, reicht nach jedem Bezugstag oder monatlich eine Abrechnung bei der Ausgleichskasse ein. Bezugstage müssen durch Arbeitgeber bestätigt sein (Unterschrift auf Abrechnungsformular).
Schritt-für-Schritt-Anleitung mit Validierungsprüfung: Nach Erstellung des Dokuments empfiehlt sich eine Endkontrolle durch eine zweite Person — bei Unternehmen idealerweise durch die Personalabteilung, die Treuhandstelle oder den HR-Verantwortlichen, bei Privatpersonen durch einen Notar des Kantons oder einen Rechtsbeistand. Die zentralen Schritte umfassen: Identifikation der Vertragsparteien mit vollständigen Adressen und gegebenenfalls Handelsregisternummer (Zefix-Nummer abrufbar unter www.zefix.ch), präzise Beschreibung der Leistung mit messbaren Kriterien, klare Regelung von Vergütung in Schweizer Franken (CHF) mit Mehrwertsteuer (MWST 8.1% gemäss MWSTG seit 1.1.2024), Vereinbarung von Fristen nach DD.MM.YYYY-Format, sowie Kündigungs- und Streitbeilegungsmechanismen. Vor der Unterschrift sollten beide Parteien den finalen Wortlaut sorgfältig durchlesen und gegebenenfalls Anpassungen vornehmen. Die elektronische Signatur nach ZertES (SR 943.03) ist der handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt, sofern sie qualifizierte elektronische Signatur (QES) ist.
Rechtliche Anforderungen für EO-Vaterschaftsentschädigung Anmeldung Schweiz (EOG Art. 16i-16iter, seit 1.1.2021)
EO-Vaterschaftsentschädigung in der Schweiz unterliegt den EOG Art. 16i-16iter und den BSV-Weisungen.
Rechtliche Vaterschaft als Grundvoraussetzung: Ohne rechtlich anerkannte Vaterschaft (ZGB Art. 252, 260, 261) besteht kein Anspruch. Die biologische Vaterschaft ohne Rechtsakt genügt nicht. Anerkennungserklärung ist ab Schwangerschaft möglich.
Anmeldefrist und Bezugsfrist nach EOG Art. 16l: Urlaub muss innerhalb 6 Monate ab Geburt bezogen und angemeldet sein. Spätere Anmeldung führt zum Verlust der nicht fristgerecht geltend gemachten Taggelder.
AHV-Versicherungspflicht nach EOG Art. 16i: Vater muss bei Geburt AHV-versichert und in den letzten 5 Monaten vor Geburt mindestens 5 Monate AHV-versichert und erwerbstätig gewesen sein (kürzer als Mutter: 9 Monate).
Koordinierung mit Arbeitgeber nach OR Art. 329 (Ferienrecht analog): Arbeitgeber muss Vaterschaftsurlaub gewähren, wenn der gesetzliche Anspruch besteht. Kein generelles Veto-Recht des Arbeitgebers, aber Zeitpunkt kann bei wichtigen Betriebsgruenden verschoben werden (innerhalb der 6-Monats-Frist). GAV-Bestimmungen können längere Urlaubsansprüche vorsehen (z.B. 4 Wochen in manchen Branchen).
Verlust des Anspruchs bei vorzeitiger Arbeitsaufnahme: Analog EOG Art. 16h (Mutterschaft) verliert der Vater Taggelder für Tage, an denen er vollzeitig erwerbstätig ist. Geringfügige Beschäftigung wird toleriert (BSV-Praxis).
Die rechtlichen Anforderungen ergeben sich primär aus dem Schweizer Obligationenrecht (OR, SR 220) sowie aus spezialgesetzlichen Vorschriften wie dem Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG, SR 235.1) in der Fassung vom 1.9.2023, dem Bundesgesetz über die Information und Mitsprache der Arbeitnehmer (MitwG) und gegebenenfalls dem Arbeitsgesetz (ArG, SR 822.11). Die Beweislast für die Einhaltung richtet sich nach Art. 8 ZGB (Beweislastverteilung). Die Schriftform ist nach Art. 11 ff. OR zu wahren, wobei einfache Schriftform die Unterschrift aller Verpflichteten verlangt. Für bestimmte Geschäfte (Grundstückkauf, Erbvertrag, Ehegütervertrag) gilt nach Art. 657 ZGB bzw. Art. 512 ZGB die öffentliche Beurkundung als Gültigkeitsvoraussetzung. Forms-legal.com weist darauf hin, dass diese Vorlage als Ausgangspunkt dient und im Einzelfall durch einen zugelassenen Schweizer Notar oder Rechtsanwalt zu prüfen ist.
Häufige Fehler bei Ihrem EO-Vaterschaftsentschädigung Anmeldung Schweiz (EOG Art. 16i-16iter, seit 1.1.2021)
EO-Vaterschaftsentschädigung-Anmeldung in der Schweiz zeigt spezifische Fehler, die den Anspruch beeinträchtigen können.
Fehler 1 — Anmeldung nach 6-Monats-Frist: Viele Väter erkundigen sich erst nach mehreren Monaten. Nach 6 Monaten verfallen nach EOG Art. 16l alle nicht bezogenen Taggelder. Korrekte Vorgehensweise: Anmeldung und Urlaubsplanung sofort nach Geburt einleiten.
Fehler 2 — Fehlendes Vaterschaftsdokument: Anmeldung ohne Nachweis der rechtlichen Vaterschaft (Heiratsurkunde oder Anerkennungserklärung) wird von der Ausgleichskasse zurückgewiesen. Korrekte Vorgehensweise: Dokument bei der Anmeldung beilegen.
Fehler 3 — Nichtinanspruchnahme als Selbstständigerwerbender: Viele selbstständigerwerbende Väter wissen nicht, dass sie Anspruch haben. Korrekte Vorgehensweise: Anmeldung direkt bei der kantonalen SVA.
Fehler 4 — Bezug von Einzeltagen nicht dokumentiert: Wer einzelne Urlaubstage beansprucht, muss jeden Tag separat abrechnen. Ohne Arbeitgeberbesta muss die Ausgleichskasse nicht zahlen. Korrekte Vorgehensweise: Arbeitgeber bittet um Unterschrift auf jedem Bezugstag-Formular.
Fehler 5 — Verwechslung Vaterschaftsurlaub und EO-Vaterschaftsentschädigung: Der Arbeitsvertrag oder GAV kann einen längeren Vaterschaftsurlaub vorsehen (z.B. 4 Wochen); die gesetzliche EO-Entschädigung gilt nur für 2 Wochen. Für die zusätzlichen Wochen zahlt der Arbeitgeber den Lohn selbst — keine EO. Korrekte Vorgehensweise: Arbeitsvertrag und GAV auf erweiterte Urlaubsansprüche prüfen.
Häufige Fehlerquellen in der Praxis sind: Verwendung deutscher (nicht schweizerischer) Rechtsbegriffe — etwa BGB-Paragraphen statt OR-Artikel, falsche Schreibweise von 'ss' (in der Schweiz ohne Eszett 'ß'), Vergessen der MWST-Position bei vergütungspflichtigen Leistungen, fehlende Angabe der Schweizer Sozialversicherungsnummer (AHV-Nummer im Format 756.XXXX.XXXX.XX), Verwechslung von Kündigungsterminen mit Kündigungsfristen nach Art. 335c OR, sowie unklare Gerichtsstandsklauseln. Vermeiden Sie unbedingt das Kopieren ausländischer Musterverträge ohne Anpassung an Schweizer Recht. Bei elektronischer Signatur achten Sie darauf, dass nur eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) nach ZertES (SR 943.03) der handschriftlichen Unterschrift rechtlich gleichgestellt ist — fortgeschrittene oder einfache elektronische Signaturen genügen nicht für Geschäfte mit Schriftform-Erfordernis.
Quellen und Zitate
Gesetzliche Zitate verlinken auf offizielle Regierungsquellen.
- OR Art. 11CH official
- OR Art. 336cCH official
- OR Art. 329CH official
- Art. 18 ORCH official
- Art. 335c ORCH official
- ZGB Art. 260CH official
- ZGB Art. 255CH official
- ZGB Art. 252CH official
- Art. 260 ZGBCH official
- Art. 261 ZGBCH official
- Art. 8 ZGBCH official
- Art. 657 ZGBCH official
- Art. 512 ZGBCH official
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Forms Legal. (2026). EO-Vaterschaftsentschädigung Anmeldung Schweiz (EOG Art. 16i-16iter, seit 1.1.2021) (Schweiz) [Legal document template]. Forms Legal. https://forms-legal.com/de/switzerland/government/social-security/eo-vaterschaftsentschaedigung-anmeldung-schweiz
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Anspruch auf EO-Vaterschaftsentschädigung nach EOG Art. 16i hat jeder Mann (oder zweiter Elternteil bei gleichgeschlechtlichen Paaren seit 1.1.2022), der zum Zeitpunkt der Geburt rechtlich als Vater anerkannt ist und die Versicherungsvoraussetzungen erfüllt. Rechtliche Vaterschaft: durch Heirat (ZGB Art. 252 Abs. 1), Anerkennung (ZGB Art. 260) oder Gerichtsurteil (ZGB Art. 261). Versicherungsvoraussetzungen: AHV-versichert bei Geburt; in den letzten 5 Monaten mindestens 5 Monate AHV-versichert und erwerbstätig; Bezugsfrist 6 Monate ab Geburt.
Die EO-Vaterschaftsentschädigung beträgt nach EOG Art. 16k i.V.m. EOG Art. 16e Abs. 3 (analog) 80 Prozent des massgebenden Einkommens, maximal CHF 220 pro Kalendertag (Stand 2024), für 14 Tage (2 Kalenderwochen). Maximale Gesamtentschädigung: 14 x CHF 220 = CHF 3'080. Vater mit Monatslohn CHF 10'000: Taggeld gedeckelt auf CHF 220. Vater mit Monatslohn CHF 6'000: Taggeld CHF 157.90; Gesamtentschädigung CHF 2'211. Der Urlaub kann am Stück oder in einzelnen Arbeitstagen (nicht Wochenendtagen) innerhalb von 6 Monaten ab Geburt bezogen werden.
Ja, ein unverheirateter Vater kann EO-Vaterschaftsentschädigung nach EOG Art. 16i beanspruchen, sofern er die Vaterschaft rechtlich anerkannt hat (ZGB Art. 260: Anerkennungserklärung beim Zivilstandsamt, pränatal oder postnatal möglich). Der Urlaubsanspruch entsteht ab Geburt, sofern die Anerkennung innerhalb der 6-Monats-Bezugsfrist liegt (EOG Art. 16l). Empfehlung: praenatal Anerkennung vornehmen. Nachtraeliche Anerkennung nach 6 Monaten: Urlaubsanspruch ist verfallen.
Nach EOG Art. 16k Abs. 2 kann der Vaterschaftsurlaub alternativ in einzelnen Tagen bezogen werden. Für jeden Bezugstag wird eine Abrechnung mit Arbeitgeberbestätigung bei der Ausgleichskasse eingereicht. Nur Arbeitstage (Mo-Fr) können als EO-Tage geltend gemacht werden; Samstage und Sonntage nicht. Maximal 14 EO-Taggelder. Administrativer Aufwand höher als Am-Stück-Bezug.
Viele GAV sehen einen längeren Vaterschaftsurlaub als die gesetzlichen 2 Wochen vor. Beispiele: Bau-Hauptgewerbe (GAV SBV): 5 Zusatztage; Grossbanken (UBS, ZKB): 4-8 Wochen Elternurlaub; Novartis/Roche: 16-20 Wochen. Die EO-Entschädigung (80%, max. CHF 220/Tag) deckt nur 2 Wochen ab; zusätzliche Wochen trägt der Arbeitgeber. Massgebend: GAV oder Einzelarbeitsvertrag.
Bei Am-Stück-Bezug läuft der Urlaub nach BSV-Praxis weiter; Krankheitstage werden nicht angehängt; Taggelder werden für alle 14 Tage ausbezahlt. Bei Einzeltagen entfallen Krankheitstage als EO-Bezugstage; Krankheitstage werden von KTG-Versicherung oder Arbeitgeber (OR Art. 324a) gedeckt. EO und KTG können nicht gleichzeitig bezogen werden; EO hat Vorrang, sofern Urlaub geplant war. Bei Krankheit des Kindes: BSV-Weisungen im Einzelfall konsultieren.
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