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Gewerblicher Mietvertrag Deutschland — Gewerberaum (§§ 535, 580a, 550 BGB; HGB § 84)

Gewerblicher Mietvertrag Deutschland (§§ 535, 580a, 550 BGB; HGB § 84)

Gewerblicher Mietvertrag

GEWERBLICHER MIETVERTRAG

gemäß §§ 535, 580a, 550 BGB und HGB § 84 — Deutschland

§ 1 Vertragsparteien

§ 1 Vertragsparteien

Zwischen dem Vermieter [Vermieter Name], vertreten durch [Vermieter Vertreter], Anschrift: [Vermieter Anschrift], und dem Mieter [Mieter Name], vertreten durch [Mieter Vertreter], Geschäftsanschrift: [Mieter Anschrift], wird folgender gewerblicher Mietvertrag nach §§ 535, 580a, 550 BGB geschlossen. Der Mieter ist Kaufmann im Sinne des HGB und unterliegt dem kaufmännischen Sorgfaltsmaßstab des § 347 HGB. Kein Mieterschutz nach §§ 549–577a BGB (Wohnraummietrecht).

§ 2 Mietgegenstand und Nutzungsart

§ 2 Mietgegenstand und Nutzungsart

Vermietet werden die Gewerberäume: [Miet Adresse], Mietfläche ca. [Mietflaeche] m² (nach gif-Richtlinie MF/G oder DIN 277 — Berechnung in Anlage 1 beigefügt). Erlaubte Nutzungsart: [Nutzungsart]. Nutzungsänderungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Vermieters (§ 541 BGB). Die Baugenehmigung für die vereinbarte Nutzungsart obliegt dem Mieter; der Vermieter versichert, dass die Räume baugenehmigungsrechtlich für gewerbliche Nutzung vorgesehen sind.

§ 3 Mietdauer, Kündigung und Verlängerung

§ 3 Mietdauer, Kündigung und Verlängerung

Das Mietverhältnis beginnt am [Mietbeginn]. Mietdauer: [Mietdauer Typ]. Vertragsende / Laufzeit: [Mietende]. Verlängerungsoption: [Verlaengerungsoption]. Bei Festlaufzeit: Die ordentliche Kündigung ist während der Laufzeit ausgeschlossen — nur außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund nach § 543 BGB ist möglich. Bei unbefristetem Vertrag gilt § 580a Abs. 2 BGB: Kündigung spätestens am dritten Werktag des ersten Quartalsmonats zum Ablauf des nächsten Quartals (effektiv 6 Monate Kündigungsfrist). Schriftformgebot: Dieser Vertrag und alle Nachträge sind nach § 550 BGB schriftlich zu schließen und eigenhändig zu unterzeichnen. Bei Schriftformverstoß gilt der Vertrag als unbefristet.

§ 4 Miete, Nebenkosten, USt

§ 4 Miete, Betriebskosten und Umsatzsteuer

Die monatliche Nettomiete beträgt [Nettomiete] Euro. Betriebskostenvorauszahlung: [Betriebskosten] Euro/Monat (jährliche Abrechnung nach vereinbartem Umlageschlüssel). Mietanpassungsklausel: [Mietanpassung]. Umsatzsteuer: [Umsatzsteuer]. Zahlung monatlich im Voraus auf IBAN: [Vermieter I B A N]. Im Insolvenzfall des Mieters gilt § 109 InsO: Der Insolvenzverwalter kann mit 3-monatiger Frist kündigen.

§ 5 Mietsicherheit

§ 5 Mietsicherheit

Art der Mietsicherheit: [Sicherheitsart], Betrag: [Kautionsbetrag] Euro. Im Gewerbemietrecht gilt keine gesetzliche Kautionsobergrenze (§ 551 BGB gilt nicht für Gewerberaum). Bankbürgschaften sind als selbstschuldnerische Bürgschaft nach § 765 BGB i.V.m. § 349 HGB zu stellen — zahlbar auf erste Anforderung. Die Sicherheit ist vor oder bei Schlüsselübergabe zu leisten; bei Nichtleistung behält der Vermieter das Recht, den Vertrag zu kündigen.

§ 6 Instandhaltung und Betrieb

§ 6 Instandhaltung, Mängel und Kaufmannssorgfalt

Der Mieter haftet nach HGB § 347 mit dem Sorgfaltsmaßstab eines ordentlichen Kaufmanns für die Pflege der Mietfläche. Mängel sind nach § 536c BGB unverzüglich anzuzeigen. Mietminderung nach § 536 BGB setzt im Gewerbemietrecht einen erheblichen Mangel voraus (BGH XII ZR 213/09). Instandhaltung Dach und Fach: Vermieter. Betriebsanlagen (HLS): nach Vereinbarung in Anlage 2. Instandhaltungskosten können im Rahmen von BGH XII ZR 14/13 bis zu einer vereinbarten Betragsobergrenze auf den Mieter übertragen werden.

Unterschriften

Unterschriften

Ort, Datum: ________________________ Vermieter: ________________________ ([Vermieter Name], vertreten durch [Vermieter Vertreter]) Mieter: ________________________ ([Mieter Name], vertreten durch [Mieter Vertreter])

Vermieter

________________

Signature

Mieter

________________

Signature

Betreut von Vladislav Sergienko, Gründer·Vorlage zuletzt geändert: ·Fehler melden

Was ist Gewerblicher Mietvertrag Deutschland — Gewerberaum (§§ 535, 580a, 550 BGB; HGB § 84)?

Der gewerbliche Mietvertrag über Gewerberaum in Deutschland ist in BGB §§ 535 (Hauptpflichten), 580a (Kündigungsfristen) und 550 (Schriftform) geregelt.

Die wichtigste rechtliche Besonderheit des deutschen gewerblichen Mietvertrags ist das Fehlen des sozialen Mieterschutzes: Die §§ 549 bis 577a BGB, die Wohnraummieter vor willkürlicher Kündigung, überhöhten Mieten (Mietpreisbremse § 556d BGB) und dem Entzug des Wohnraums schützen, gelten für Gewerberaummieter nicht. Gewerbliche Mieter, die Kaufleute im Sinne des HGB sind — also Einzelkaufleute nach § 1 HGB, GmbH-Geschäftsführer, OHG-Gesellschafter oder AG-Vorstände — haften nach § 347 HGB mit dem strengeren Sorgfaltsmaßstab eines ordentlichen Kaufmanns.

Die Kündigungsfristen für gewerbliche Mietverhältnisse richten sich nach § 580a Abs. 2 BGB: Bei unbefristeten Gewerberaummietverträgen muss die Kündigung spätestens am dritten Werktag des ersten Monats eines Kalendervierteljahres erklärt werden, um zum Ende des jeweils nächsten Quartals wirksam zu werden. Die effektive Kündigungsfrist beträgt somit sechs Monate zum Quartalsende (31.03., 30.06., 30.09., 31.12.). Diese Frist gilt für beide Parteien gleich — es gibt keine Verlängerung der Vermieter-Kündigungsfrist mit zunehmender Mietdauer wie beim Wohnraummietrecht.

Im Gegensatz zum Wohnraummietrecht ist die Befristung von gewerblichen Mietverträgen in Deutschland ohne gesetzlichen Sachgrund zulässig: Der Vermieter und der gewerbliche Mieter können für beliebige feste Laufzeiten (3, 5, 10 oder 15 Jahre) einen Zeitmietvertrag abschließen, ohne einen der drei in § 575 BGB genannten Befristungsgründe nachweisen zu müssen. Das Schriftformgebot des § 550 BGB gilt uneingeschränkt auch für gewerbliche Mietverträge: Wird ein Gewerberaummietvertrag für länger als ein Jahr abgeschlossen, muss er schriftlich und von allen Vertragsparteien eigenhändig unterzeichnet werden; andernfalls gilt er als auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.

Eine besondere Bedeutung kommt im Gewerbemietrecht der Umsatzsteuer-Option nach § 9 UStG zu: Grundsätzlich ist die Vermietung von Grundstücken und Gebäuden nach § 4 Nr. 12 UStG umsatzsteuerfrei. Der Vermieter kann jedoch zur Steuerpflicht optieren, wenn der Mieter vorsteuerabzugsberechtigt ist und das Grundstück für seine umsatzsteuerpflichtigen Tätigkeiten nutzt. Bei Optierung stellt der Vermieter Rechnungen mit 19 % Mehrwertsteuer aus und kann seinerseits die Vorsteuer aus Bau- und Umbaukosten geltend machen. Diese Option ist für das jeweilige Mietobjekt unwiderruflich und kann erhebliche steuerliche Vorteile für beide Parteien bieten.

Das Bundesgerichtshof-Urteil BGH XII ZR 14/13 hat die Möglichkeit bestätigt, im gewerblichen Mietvertrag Instandhaltungspflichten auf den Mieter zu übertragen — jedoch nur in klar definiertem und begrenztem Umfang mit konkreter Betragsobergrenze. Ohne eine solche Begrenzung ist die Übertragung unwirksam.

Für gewerbliche Verlängerungsoptionen hat BGH XII ZR 26/13 klargestellt: Versäumt der Mieter die Ausübungsfrist für eine Verlängerungsoption, ist das Optionsrecht unwiderruflich verloren — der Vermieter kann die Fläche dann anderweitig vermieten.

Wann brauchen Sie Gewerblicher Mietvertrag Deutschland — Gewerberaum (§§ 535, 580a, 550 BGB; HGB § 84)?

Ein gewerblicher Mietvertrag in Deutschland wird in folgenden Situationen benötigt:

Unternehmensgründung und erste Betriebsstätte: Gründer einer GmbH (GmbHG), UG (haftungsbeschränkt), OHG oder eines Einzelkaufmanns (§ 1 HGB) benötigen einen gewerblichen Mietvertrag für die erste eigene Geschäftsräumlichkeit. Der Gewerbemietvertrag ist bei der Gewerbeanmeldung (§ 14 GewO) beim zuständigen Gewerbeamt als Nachweis für den Unternehmensstandort und bei der Eintragung ins Handelsregister beim Amtsgericht erforderlich.

Filialeröffnung und Expansion: Handelsunternehmen, Franchisenehmer, Banken (KWG-Erlaubnis), Apotheken (ApoG) und Versicherungsvertreter schließen für neue Filialen gewerbliche Mietverträge ab. Besonderheit bei Apotheken und Arztpraxen: Zulassungs- und Konzessionsvoraussetzungen (Bundesapothekerkammer, Ärztekammer, Kassenärztliche Vereinigung — KV) müssen erfüllt sein, bevor der Betrieb aufgenommen wird.

Produktions- und Logistikflächen für Industrie: Automobilzulieferer, Maschinenbauunternehmen, Pharmahersteller und Logistikdienstleister mieten Produktionshallen, Lagerhallen und Logistikzentren. Besondere Anforderungen an Statik (MBO § 15), Traglast, Emissionen und Genehmigungen nach BImSchG prägen diese gewerblichen Mietverträge.

Restaurant-, Café- und Gastronomiebetriebe: Für Restaurants, Cafés, Bars und Imbisse wird ein gewerblicher Mietvertrag über Gastronomieflächen abgeschlossen. Regelungen zur Nutzungsart nach Baugenehmigung (BauNVO § 8), baulichen Veränderungen, Abluft und Lärm nach TA Lärm sind wichtig.

Freie Berufe — Ärzte, Steuerberater, Rechtsanwälte: Freiberufler wie Ärzte (BÄO), Rechtsanwälte (BRAO), Steuerberater (StBerG) und Architekten (HOAI, ArchMBO) mieten für Praxen und Kanzleien Räume über gewerbliche Mietverträge. Obwohl sie keine Kaufleute im Sinne des HGB sind, gilt für sie § 580a BGB (Kündigungsfristen) und § 550 BGB (Schriftform).

Revitalisierung und Leerstandsmanagement: Eigentümer von Bestandsimmobilien nutzen gewerbliche Mietverträge zum strukturierten Abbau von Leerständen. Steuerliche Aspekte (USt-Option nach § 9 UStG, § 15a UStG zu Vorsteuerberichtigung bei Nutzungsänderung) und Denkmalschutzauflagen spielen dabei eine Rolle.

Was gehört in Ihr Gewerblicher Mietvertrag Deutschland — Gewerberaum (§§ 535, 580a, 550 BGB; HGB § 84)?

Ein rechtswirksamer gewerblicher Mietvertrag in Deutschland nach §§ 535, 580a, 550 BGB und HGB § 347 muss folgende wesentliche Elemente enthalten:

Vertragsparteien mit Handelsregisternachweisen: Vollständige Firmierung, Sitz, Handelsregisternummer (HRB bei GmbH, HRA bei Personengesellschaften — Eintragung beim zuständigen Amtsgericht) und Namen der vertretungsberechtigten Personen (Geschäftsführer nach GmbHG § 35, Prokuristen nach HGB § 48, Vorstände nach AktG § 78). Überprüfung der Vertretungsbefugnis im elektronischen Handelsregister unter www.handelsregister.de ist zu empfehlen.

Mietgegenstand mit präziser Flächenangabe: Vollständige Adresse, Gebäude, Etage, Raumbezeichnungen und Mietfläche nach gif-Richtlinie MF/G oder DIN 277. Grundriss und Lageplan als Vertragsanlage 1. Stellplätze, Lagerräume und Gemeinschaftsflächen separat benennen. Klare Definition, ob Bruttomietfläche (BGF) oder Nettomietfläche (NGF) vereinbart wird, vermeidet Streitigkeiten.

Befristung und Verlängerungsoptionen: Im Gewerbemietrecht ist Befristung ohne Sachgrund zulässig. Feste Laufzeiten von 3, 5 oder 10 Jahren mit Verlängerungsoptionen (1–3 Optionen à 5 Jahre) sind üblich. Optionen müssen mit eindeutiger Ausübungsfrist formuliert sein; versäumte Frist = unwiderruflicher Rechtsverlust (BGH XII ZR 26/13). Schriftformgebot: alle Vertragsnachträge schriftlich nach § 550 BGB.

Miete, Betriebskosten und Mietanpassung: Nettomiete und Betriebskostenvorauszahlung separat ausweisen. Mietanpassungsklausel (Indexmiete nach § 557b BGB mit VPI-Bindung an Statistisches Bundesamt Destatis, Staffelmiete nach § 557a BGB oder keine automatische Anpassung). Bei Indexmiete: Basiswert (VPI-Index für Monat des Vertragsbeginns) angeben. USt-Option nach § 9 UStG klar vereinbaren.

Instandhaltungspflichten und Betriebskosten: Klare Abgrenzung zwischen Dach-und-Fach-Instandhaltung (Vermieter) und Betriebsanlagen-Instandhaltung (vertraglich regelbar). Instandhaltungskosten können auf den Mieter übertragen werden, aber nur bis zu einer bestimmten Betragsobergrenze (BGH XII ZR 14/13). Betriebskostenabrechnung nach vereinbartem Umlageschlüssel (Fläche, Köpfe, Verbrauch).

Mietsicherheit: Kaution (Höhe frei vereinbar, üblich 3–6 Bruttomieten), Bankbürgschaft auf erstes Anfordern (§ 765 BGB i.V.m. § 349 HGB) oder Patronatserklärung der Muttergesellschaft. Ohne gesetzliche Kautionsobergrenze (§ 551 BGB gilt nur für Wohnraum).

Kündigungsregelungen und Sonderkündigungsrechte: Ordentliche Kündigung nur bei unbefristetem Vertrag nach § 580a Abs. 2 BGB (6 Monate zum Quartalsende). Bei Festlaufzeit: nur außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund nach § 543 BGB. Sonderkündigungsrechte bei wesentlichen Betriebsstörungen (§ 313 BGB — Clausula rebus sic stantibus).

Übergabeprotokoll und Rückgabepflicht: Detailliertes Übergabeprotokoll dokumentiert Zustand bei Einzug und Auszug. Ohne Protokoll ist die Beweisposition im Schadensfall schwach (BGH XII ZR 23/18).

Das Portal forms-legal.com stellt dieses Muster des gewerblichen Mietvertrags für Deutschland zur Verfügung. Verwandte Dokumente sind der Gewerbemietvertrag nach § 580a BGB (de-mietvertrag-gewerbe), der Büro-Mietvertrag (de-mietvertrag-büro) und der Einzelhandels-Mietvertrag (de-mietvertrag-einzelhandel).

So füllen Sie Ihr Gewerblicher Mietvertrag Deutschland — Gewerberaum (§§ 535, 580a, 550 BGB; HGB § 84) aus

Das Ausfüllen des gewerblichen Mietvertrags in Deutschland erfordert kaufmännische Sorgfalt nach HGB § 347:

Schritt 1 — Handelsregisterdaten eintragen: Vollständige Firmierungen beider Parteien mit Rechtsform, Sitz und HRB-/HRA-Nummer aus dem elektronischen Handelsregister (www.handelsregister.de, Bundesanzeiger Verlag GmbH) eintragen. Vertretungsberechtigte Personen prüfen und namentlich benennen.

Schritt 2 — Mietgegenstand mit Grundriss präzisieren: Adresse, Etage, Raumbezeichnungen und Mietfläche nach gif-Richtlinie MF/G eintragen. Grundriss und Lageplan als Anlage 1 beifügen. Erlaubte Nutzungsart klar definieren (§ 541 BGB).

Schritt 3 — Laufzeit und Optionen festlegen: Feste Laufzeit (z.B. 5 Jahre vom 01.01.2027 bis 31.12.2031) und Verlängerungsoptionen mit Ausübungsfristen eintragen. Bei Laufzeit über 1 Jahr: Schriftform nach § 550 BGB zwingend. Alle Nachträge ebenfalls schriftlich und eigenhändig.

Schritt 4 — Miete, Betriebskosten und USt eintragen: Nettomiete und Betriebskostenvorauszahlung separat ausweisen. Mietanpassungsklausel wählen (Indexmiete § 557b BGB: VPI-Basiswert des Statistischen Bundesamts Destatis eintragen). USt-Option nach § 9 UStG: Ja oder Nein festlegen. IBAN des Vermieters.

Schritt 5 — Mietsicherheit vereinbaren: Art (Barkaution, Bankbürgschaft nach § 349 HGB, Patronat) und Betrag (üblich: 3–6 Bruttomieten) festlegen. Zahlungsfrist (vor Schlüsselübergabe) und Freigabebedingungen nach Vertragsende regeln.

Schritt 6 — Instandhaltungsverantwortung klären: Dach und Fach: Vermieter. HLS-Anlagen: nach Vereinbarung (Betragsobergrenze für Mieter-Anteil angeben — BGH XII ZR 14/13). Kleinreparaturklausel: Betrag pro Einzelreparatur (üblich: 150–300 Euro).

Schritt 7 — Übergabeprotokoll bei Schlüsselübergabe erstellen: Alle Räume dokumentieren, Zählerstände notieren, Fotos anfertigen. BGH XII ZR 23/18: Ohne Protokoll schwache Beweisposition. Beide Parteien unterschreiben.

Schritt 8 — Alle bevollmächtigten Personen unterzeichnen: Schriftform nach § 550 BGB — eigenhändige Unterschrift aller Parteien (kein Stempel, keine digitale Signatur ohne qualifizierte Signatur nach eIDAS-VO).

Häufige Fehler bei Ihrem Gewerblicher Mietvertrag Deutschland — Gewerberaum (§§ 535, 580a, 550 BGB; HGB § 84)

Häufige Fehler bei gewerblichen Mietverträgen in Deutschland:

Verletzung der Schriftform nach § 550 BGB: Der gefährlichste Fehler im Gewerbemietrecht. Jede Vertragsänderung — Mieterhöhung per E-Mail, mündliche Verlängerungsvereinbarung, formlose Flächenerweiterung — ohne schriftlichen Nachtrag verletzt die Schriftform und ermöglicht die vorzeitige Kündigung des gesamten Langzeitvertrags mit der Grundkündigungsfrist. BGH XII ZR 150/08 und BGH XII ZR 162/18 haben dies mehrfach bekräftigt. Alle Parteien müssen jede Änderung schriftlich und eigenhändig unterzeichnen.

Versäumte Optionsausübungsfrist: Enthält der Vertrag eine Verlängerungsoption mit einer Ausübungsfrist von z.B. 6 Monaten vor Vertragsende und versäumt der Mieter diese Frist auch nur um einen Tag, ist das Optionsrecht nach BGH XII ZR 26/13 unwiderruflich verloren. Der Vermieter kann die Fläche dann an einen anderen Interessenten vermieten. Rechtzeitige Erinnerungssysteme und Kalendereinträge sind essenziell.

Unklare Instandhaltungsabgrenzung ohne Betragsobergrenze: Manche Vermieter versuchen, weitgehende Instandhaltungspflichten auf den Mieter zu übertragen — ohne Betragsobergrenze. Der BGH (BGH XII ZR 14/13) hat klargestellt: Solche Klauseln sind ohne konkrete Betragsbegrenzung nach § 307 BGB unwirksam. Im Streitfall haftet dann der Vermieter für alle Reparaturen.

USt-Option nicht abgestimmt: Vermieter, die die USt-Option nach § 9 UStG nicht nutzen, verzichten auf erhebliche Vorsteuererstattungen für Bau- und Sanierungskosten. Andererseits kann eine fehlerhafte USt-Option (z.B. wenn der Mieter nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist) zu Nachzahlungen beim Finanzamt führen. Die Option sollte mit einem Steuerberater abgestimmt werden.

Fehlende oder unvollständige Bonitätsprüfung: Ohne Bonitätsprüfung (Creditreform, Schufa-Gewerbeinformation, Jahresabschlüsse im Bundesanzeiger — www.bundesanzeiger.de) riskieren Vermieter erhebliche Mietausfälle bei Insolvenz des Mieters. § 109 InsO gibt dem Insolvenzverwalter das Recht zur Kündigung mit 3 Monaten — der Vermieter bleibt mit offenen Forderungen als einfacher Insolvenzgläubiger zurück.

Kein Übergabeprotokoll: Ohne detailliertes Übergabeprotokoll bei Einzug und Auszug ist die Beweisführung für Schäden an der Mietfläche schwierig (BGH XII ZR 23/18). Vermieter sollten immer auf einem gemeinsam unterzeichneten Protokoll bestehen. Gewerbliche Mieter sollten zudem regelmäßig prüfen, ob ihre Betriebshaftpflichtversicherung und Gewerberechtsschutzversicherung Risiken aus dem Mietverhältnis abdecken — insbesondere bei langen Vertragslaufzeiten und erheblichen Mieterausbaumaßnahmen.

Quellen und Zitate

Gesetzliche Zitate verlinken auf offizielle Regierungsquellen.

  1. § 556d BGBDE official
  2. § 575 BGBDE official
  3. § 550 BGBDE official
  4. § 580a BGBDE official
  5. § 557b BGBDE official
  6. § 557a BGBDE official
  7. § 765 BGBDE official
  8. § 551 BGBDE official
  9. § 543 BGBDE official
  10. § 313 BGBDE official
  11. § 541 BGBDE official
  12. § 307 BGBDE official
  13. § 536 BGBDE official
  14. eIDASEU official

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Forms Legal. (2026). Gewerblicher Mietvertrag Deutschland — Gewerberaum (§§ 535, 580a, 550 BGB; HGB § 84) (Deutschland) [Legal document template]. Forms Legal. https://forms-legal.com/de/deutschland/real-estate/leases/gewerblicher-mietvertrag-gewerberaum

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Gesetzesreferenzierte Vorlage — Vorlage zuletzt geändert Juni 2026

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