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Auskunftsersuchen Schufa Deutschland

Auskunftsersuchen Schufa Deutschland

DSGVO Art. 15 | §34 BDSG | §31 BDSG Scoring | Schufa-Holding AG

Adressierung

[Antragsteller Name]

[Antragsteller Anschrift]

An:

Schufa-Holding AG

Datenschutz / Selbstauskunft

Postfach 5640

65046 Wiesbaden

[Antrags Ort], den [Antrags Datum]

Betreff

AUSKUNFTSERSUCHEN gemäss Art. 15 DSGVO und §34 BDSG — Kostenlose Datenkopie

Sehr geehrte Damen und Herren,

Auskunftsbegehren

hiermit mache ich mein Auskunftsrecht gemäss Art. 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und §34 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) geltend. Ich bin betroffene Person im Sinne des Art. 4 Nr. 1 DSGVO.

Meine Identitaetsdaten:

Name: [Antragsteller Name]

Geburtsdatum: [Antragsteller Geburtsdatum]

Aktuelle Anschrift: [Antragsteller Anschrift]

Frühere Anschrift: [Fruehereanschrift]

Zur Identifizierung lege ich eine Kopie meines Personalausweises / Reisepasses bei.

Ich beantrage:

1. Vollständige Auskunft über alle über mich gespeicherten personenbezogenen Daten (Art. 15 Abs. 1 DSGVO), insbesondere:

a) Alle gespeicherten Positivmerkmale (Konten, Kreditkarten, Kredite, Verträge);

b) Alle gespeicherten Negativmerkmale (Mahnungen, titulierte Forderungen, Insolvenz);

c) Alle Anfragen von Vertragspartnern in den letzten 36 Monaten mit Angabe des anfragenden Unternehmens;

d) Meinen aktuellen Schufa-Score und die wesentlichen Grundlagen seiner Berechnung (§31 BDSG);

e) Alle Empfänger, denen Daten über mich übermittelt wurden.

2. Übermittlung einer vollständigen Kopie aller verarbeiteten personenbezogenen Daten gemäss Art. 15 Abs. 3 DSGVO — kostenlos und ohne Einschränkung.

Gewünschter Auskunftsumfang: [Auskunftsumfang]

Berichtigungsantrag (Art. 16 DSGVO): [Berichtigungsbegehren]

Frist

Ich weise auf die gesetzliche Antwortfrist von einem Monat gemäss Art. 12 Abs. 3 DSGVO hin und bitte um Eingangsbestätigung dieses Schreibens.

Bei Nichtbeantwortung innerhalb der Frist behalte ich mir vor, Beschwerde beim Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (HBDI) einzulegen sowie Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO geltend zu machen.

Mit freundlichen Gruessen

___________________________________

[Antragsteller Name]

Anlage: Kopie Personalausweis / Reisepass

Betroffene Person

________________

Signature

Betreut von Vladislav Sergienko, Gründer·Vorlage zuletzt geändert: ·Fehler melden

Was ist Auskunftsersuchen Schufa Deutschland?

Das Auskunftsersuchen an die Schufa in Deutschland ist in DSGVO Art. 15 (Auskunftsrecht der betroffenen Person) geregelt. Rechtliche Grundlage des Auskunftsersuchens ist Art. 15 DSGVO in Verbindung mit §34 BDSG, der besondere Regelungen für Kreditauskunfteien und Wirtschaftsauskunfteien enthalt. Nach Art. 15 Abs. 3 DSGVO hat die betroffene Person Anspruch auf eine kostenlose Kopie aller verarbeiteten personenbezogenen Daten. Diese sogenannte Datenkopie nach DSGVO (früher: Jahresfreiabruf nach §34 BDSG a.F.) ist vollständig kostenlos und kann beliebig oft pro Jahr beantragt werden — eine auf einmal jährlich begrenzte kostenlose Auskunft, wie sie früheren deutschen Datenschutzrecht unter dem BDSG 2003 galt, widerspruche der DSGVO und ist nicht mehr zulässig.

Der Schufa-Datensatz einer Person enthalt nach §31 BDSG Informationen über: Bankkonten und Kreditkarten, laufende und abgelaufene Ratenkredite und Hypothekendarlehen, Mobilfunkvertraege und Mietverträge (soweit von Vertragspartnern gemeldet), Anfragen von Kreditgebern, Informationen aus öffentlichen Schuldnerverzeichnissen (Insolvenzregister, Haftungsanordnungen), unbezahlte anerkannte oder titulierte Forderungen sowie positive Informationen wie zuverlässig bediente Konten. Der Schufa-Score wird aus diesen Merkmalen nach einem proprietären, durch §31 BDSG geregelten Algorithmus berechnet.

Vom Auskunftsersuchen zur Selbstauskunft zu unterscheiden ist die kostenpflichtige BonitätsAuskunft der Schufa (ca. 29,95 Euro), die Verbrauchern ein aufbereitetes Dokument liefert, das sie Vermietern, Banken oder anderen Vertragspartnern als Bonitätsnachweis vorlegen können. Die kostenlose Selbstauskunft ist hingegen ausdrücklich für den persönlichen Gebrauch des Verbrauchers bestimmt und enthält den vollständigen Rohdatensatz aller Einträge. Vermieter erkennen die kostenlose Selbstauskunft als Bonitätsnachweis in der Regel nicht an.

Falsche, veraltete oder zu lange gespeicherte Schufa-Einträge können nach Art. 16 DSGVO (Berichtigung) oder Art. 17 DSGVO (Löschung) angefochten werden. Kreditauskunfteien wie die Schufa unterliegen nach §31 BDSG besonderen Lösch- und Sperrpflichten: Informationen über bezahlte Forderungen dünnen nach drei Jahren, Insolvenzeinträge nach drei Jahren nach Restschuldbefreiung. Die Schufa-Holding AG unterliegt der Datenschutzaufsicht des Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (HBDI) in Wiesbaden, der Beschwerden bearbeitet und ggf. nach Art. 83 DSGVO Bussgelder bis zu 20 Millionen Euro verhängen kann.

Wann brauchen Sie Auskunftsersuchen Schufa Deutschland?

Das Auskunftsersuchen an die Schufa in Deutschland ist in verschiedenen Lebenssituationen sinnvoll oder notwendig, um die eigene Datenlage zu kennen und Fehler korrigieren zu können.

Vor einem Mietvertrag oder Wohnungsbewerbung: Viele Vermieter verlangen von Wohnungsinteressenten eine Schufa-Auskunft als Bonitätsnachweis. Wer zuvor seine Selbstauskunft einsieht, kann falsche oder veraltete Einträge rechtzeitig korrigieren lassen, bevor der Vermieter eine negative BonitätsAuskunft erhält. Die Berichtigungsanfrage per Art. 16 DSGVO kann Monate dauern — frühzeitiges Handeln ist daher wichtig.

Vor einem Kreditantrag bei der Bank: Banken und Sparkassen fragen vor der Kreditvergabe obligatorisch die Schufa-Bonität des Antragstellers ab. Ein schlechter Schufa-Score führt zu höheren Zinsen oder Ablehnungen. Wer seine Selbstauskunft kennt, kann den Score und die zugrunde liegenden Daten prufen und ggf. Berichtigungen einleiten, bevor er einen Kreditantrag stellt.

Nach einer Kontoablehnung oder Kreditablehnung: Wird ein Girokonto, Kreditkartenantrag oder Ratenkredit abgelehnt, haben Verbraucher nach Art. 22 Abs. 3 DSGVO und §31 BDSG das Recht zu erfahren, welche Schufa-Einträge zur ablehnenden Entscheidung beigetragen haben. Das Auskunftsersuchen an die Schufa liefert diese Information vollständig und kostenlos.

Nach länger zurückliegenden Zahlungsproblemen: Wer vor Jahren in finanzielle Schwierigkeiten geraten ist (Kündigung von Konten, unbezahlte Rechnungen, Inkassoverfahren), sollte prüfen, ob diese Einträge noch in der Schufa vorhanden sind und ob die gesetzlichen Löschfristen (§34 Abs. 2 BDSG, Schufa-Eigenlöschfristen) eingehalten wurden.

Vor Abschluss eines Mobilfunk- oder Energievertrags: Mobilfunkanbieter und Energieversorger fragen bei Neuvertraegen mit Zahlungsaufschub ebenfalls die Schufa ab. Wer unerwartet abgelehnt wird, sollte sofort ein Auskunftsersuchen an die Schufa stellen.

Nach Beendigung einer Insolvenz: Nach Erteilung der Restschuldbefreiung durch das Amtsgericht müssen Insolvenzeinträge nach drei Jahren gelöscht werden. Verbraucher sollten prüfen, ob die Löschung tatsächlich erfolgt ist, und ggf. eine Berichtigung nach Art. 17 DSGVO verlangen.

Bei Identitätsdiebstahl oder verdächtigen Anfragen: Wenn in der Schufa-Auskunft Kreditanfragen von Unternehmen auftauchen, bei denen man nie Kunde war, könnte ein Identitätsdiebstahl vorliegen. Das Auskunftsersuchen deckt solche Unregelmässigkeiten auf und ermoegliche das Einschalten der Strafverfolgungsbehörden.

Was gehört in Ihr Auskunftsersuchen Schufa Deutschland?

Das Auskunftsersuchen an die Schufa in Deutschland enthält bestimmte Pflicht- und Empfehlungsangaben, damit die Schufa-Holding AG die Anfrage korrekt bearbeiten und die betroffene Person eindeutig identifizieren kann.

Identität der betroffenen Person: Vollständiger Name, Geburtsdatum und aktuelle Anschrift sind Pflichtangaben. Die Schufa muss nach Art. 12 Abs. 6 DSGVO in der Lage sein, die betroffene Person sicher zu identifizieren. Zur Identifikation sollte dem Schreiben eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses beigefügt werden — Vorder- und Rückseite, gut lesbar. Die Schufa kann bei begründeten Zweifeln an der Identität die Auskunft bis zur Vorlage des Identitätsnachweises zurückstellen.

Anschrift der Schufa-Holding AG: Der Antrag ist zu richten an: Schufa-Holding AG, Postfach 56 40, 65046 Wiesbaden oder per Online-Formular unter meineschufa.de. Seit Einführung des Online-Portals kann die Datenkopie auch digital mit BundID-Verifizierung kostenlos beantragt werden.

Ausdrückliche Benennung als DSGVO-Datenkopie: Der Antrag sollte ausdrücklich auf Art. 15 DSGVO und §34 BDSG Bezug nehmen. Eine informelle Anfrage kann als Serviceanfrage behandelt werden und kostet dann ggf. Gebühren für die kostenpflichtige BonitätsAuskunft. Der ausdrückliche DSGVO-Verweis stellt die Kostenfreiheit sicher.

Bitte um vollständige Datenkopie: Ausdrücklich die Übermittlung aller gespeicherten personenbezogenen Daten nach Art. 15 Abs. 3 DSGVO fordern: Positivmerkmale, Negativmerkmale, alle Anfragen, Score-Grundlagen und Informationen über Empfänger der Daten. Ohne explizite Anfrage der Datenkopie übermittelt die Schufa möglicherweise nur einen Teil der Informationen.

Frist und Bestätigung: Auf die 30-Tage-Frist nach Art. 12 Abs. 3 DSGVO hinweisen und um schriftliche Eingangsbestätigung bitten. Bei Nichtbeantwortung können Verbraucher Beschwerde beim HBDI in Wiesbaden einlegen.

Berichtigungsankündigung: Falls bereits bekannt, dass bestimmte Einträge falsch sind, können im selben Schreiben ein Berichtigungsantrag nach Art. 16 DSGVO oder ein Löschantrag nach Art. 17 DSGVO gestellt werden, um den Prozess zu beschleunigen.

Nutzung von forms-legal.com: Nutzerinnen und Nutzer können den Auskunftsantrag auf forms-legal.com digital ausfüllen, personalisieren und als PDF herunterladen. Das Muster ist DSGVO-konform und enthält alle notwendigen Rechtshinweise für eine erfolgreiche Geltendmachung des Auskunftsrechts gegenüber der Schufa.

Ergänzung mit de-auskunftsantrag-dsgvo: Wer zusätzlich Auskunft bei anderen Unternehmen benötigt (Online-Händler, Arbeitgeber, Banken), kann den allgemeinen DSGVO-Auskunftsantrag auf forms-legal.com verwenden, der für beliebige Verantwortliche angepasst werden kann.

So füllen Sie Ihr Auskunftsersuchen Schufa Deutschland aus

Das Auskunftsersuchen an die Schufa in Deutschland auszufüllen ist einfach — wichtig sind Vollständigkeit und der richtige Versandweg, damit die Schufa-Holding AG die Anfrage rechtssicher bearbeiten kann.

Schritt 1 — Antragssteller identifizieren und Ausweiskopie vorbereiten: Vollständigen Namen, Geburtsdatum und aktuelle Anschrift eintragen. Eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses (Vorder- und Rückseite) vorbereiten und dem Antrag beifügen. Ohne Identitätsnachweis kann die Schufa die Auskunft zurückstellen.

Schritt 2 — Rechtliche Grundlage benennen: Ausdrücklich auf Art. 15 DSGVO und §34 BDSG verweisen und die Auskunft als kostenlose Datenkopie bezeichnen. Dies verhindert, dass die Schufa eine kostenpflichtige BonitätsAuskunft in Rechnung stellt.

Schritt 3 — Alle gespeicherten Daten und Datenkopie anfordern: Den Antrag so formulieren, dass er alle gespeicherten personenbezogenen Daten umfasst: Positivmerkmale (Konten, Kredite), Negativmerkmale (Mahnungen, Insolvenz), alle Anfragen, Score-Wert und Berechnungsgrundlagen sowie Informationen über alle Empfänger, an die Daten weitergegeben wurden.

Schritt 4 — Spezifische Fragen hinzufügen (optional): Falls konkrete Informationen benötigt werden — z.B. welche Unternehmen in den letzten zwolf Monaten eine Schufa-Abfrage durchgeführt haben — diese explizit anfragen.

Schritt 5 — Versandweg wählen: Drei Möglichkeiten stehen zur Verfügung: (a) Online über meineschufa.de mit BundID-Identifikation (schnellster Weg, keine Briefkosten); (b) Schriftlich per Einschreiben an Schufa-Holding AG, Postfach 5640, 65046 Wiesbaden (Nachweis des Eingangs); (c) Per E-Mail an [email protected] mit beigefügtem Identitätsnachweis.

Schritt 6 — Antwort abwarten und prufen: Die Schufa hat nach Art. 12 Abs. 3 DSGVO einen Monat Zeit für die Antwort. Den erhaltenen Datensatz sorgfältig auf Richtigkeit prüfen: Korrektheit der Adressdaten, Vorhandensein bereits bezahlter und geloeschter Einträge, korrekte Löschfristen für alte Einträge, Anfragen unbekannter Unternehmen.

Schritt 7 — Bei Fehlern Berichtigungsantrag stellen: Falsche oder zu lang gespeicherte Daten sofort per Berichtigungsantrag nach Art. 16 DSGVO und im Bedarfsfall Löschantrag nach Art. 17 DSGVO bei der Schufa anmahnen. Belege immer beifügen (Kontoauszug mit Zahlungsbestätigung, Gerichtsbeschluss etc.).

Häufige Fehler bei Ihrem Auskunftsersuchen Schufa Deutschland

Beim Auskunftsersuchen an die Schufa in Deutschland entstehen typische Fehler, die zur Verzögerung der Auskunft oder zur Entgegennahme einer unvollständigen Antwort führen.

Kein Identitätsnachweis beigefügt: Die Schufa ist berechtigt, die Auskunft bis zur Vorlage eines Identitätsnachweises zurückzustellen. Wer keine Ausweiskopie beifuegt, erhalt eine Nachforderung und verliert wertvolle Zeit. Stets eine gut lesbare Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder Reisepasses beifügen.

Falsche Adresse oder altes Formular verwendet: Verbraucher nutzen manchmal veraltete Formulare oder senden den Antrag an eine falsche Adresse. Die aktuelle Postadresse der Schufa für Selbstauskunftsanträge lautet: Schufa-Holding AG, Postfach 5640, 65046 Wiesbaden. Die schnellste Methode ist das Online-Formular unter meineschufa.de mit BundID-Identifikation.

Kostenpflichtige BonitätsAuskunft statt kostenloser Datenkopie bestellt: Die Schufa bewirbt auf ihrer Website hauptsächlich die kostenpflichtige BonitätsAuskunft (ca. 29,95 Euro). Wer nicht ausdrücklich auf Art. 15 DSGVO verweist, landete früherer auf der kostenpflichtigen Option. Stets den Hinweis auf Art. 15 Abs. 3 DSGVO und §34 BDSG in den Antrag aufnehmen.

Fehlende Berichtigungsschritte nach Erhalt: Viele Verbraucher erhalten die Schufa-Auskunft, stellen Fehler fest, unternehmen aber nichts. Falsche Einträge bleiben dann im System und verschlechtern den Score weiter. Jeder falsche Eintrag sollte sofort per Berichtigungsantrag nach Art. 16 DSGVO bemängelt werden.

Veraeltete Einträge nicht auf Lösch friststatus geprüft: Verbraucher vergessen, zu prüfen, ob Einträge die gesetzlichen Löschfristen schon überschritten haben. Die Schufa löscht automatisch, aber nicht immer fehlerfrei. Wer einen Eintrag findet, der nach den Schufa-Lösch- fristen hätte gelöscht werden müssen, sollte einen Löschantrag nach Art. 17 DSGVO stellen.

Nicht auf unbekannte Anfragen geachtet: In der Schufa-Auskunft auftauchende Anfragen unbekannter Unternehmen können auf Identitätsdiebstahl hinweisen. Verbraucher, die solche Anfragen nicht identifizieren können, sollten sofort die entsprechenden Unternehmen kontaktieren und ggf. die Polizei einschalten.

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Gesetzesreferenzierte Vorlage — Vorlage zuletzt geändert Juni 2026

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