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Hausgeld-Abrechnung steuerliche Anlage Deutschland

Hausgeld-Abrechnung steuerliche Anlage (WEG §35a EStG)

WEG §28 | EStG §35a | BMF-Schreiben 09.11.2016

HAUSGELD-ABRECHNUNG — STEUERLICHE ANLAGE

Gemäß §35a EStG | WEG §28 | BMF-Schreiben 09.11.2016 (BStBl I 2016, 1213)

1. ANGABEN ZUR WOHNUNGSEIGENTÜMERGEMEINSCHAFT

WEG-Bezeichnung: [WEG-Bezeichnung]

Eigentümer: [Eigentümername]

Wohnungsnummer: [Wohnungsnummer]

Miteigentumsanteil (MEA): [MEA]

Abrechnungsjahr: [Abrechnungsjahr]

WEG-Verwalter: [Verwaltername]

2. HAUSHALTSNAHE DIENSTLEISTUNGEN (§35a Abs. 2 EStG)

Anteilige Arbeitskosten Reinigung/Hausmeister/Gartenpflege/Winterdienst: [Reinigung Arbeitskosten] EUR

Anteilige Arbeitskosten sonstige haushaltsnahe Leistungen: [Sonstige Haushaltskosten] EUR

Summe absetzungsfähige Arbeitskosten (§35a Abs. 2 EStG): [Summe Haushaltsnahe] EUR

(Materialkosten sind gemäß §35a Abs. 5 Satz 2 EStG nicht förderfähig.)

3. HANDWERKERLEISTUNGEN (§35a Abs. 3 EStG)

Anteilige Arbeitskosten Aufzugswartung/Heizungswartung/Schornsteinfeger: [Aufzug Heizung Arbeitskosten] EUR

Anteilige Arbeitskosten sonstige Handwerkerleistungen am Gemeinschaftseigentum: [Sonstige Handwerker Arbeitskosten] EUR

Summe absetzungsfähige Arbeitskosten (§35a Abs. 3 EStG): [Summe Handwerkerleistungen] EUR

4. BERECHNUNG DER STEUERERMÄSSIGUNG (§35a EStG)

Steuerermäßigung haushaltsnahe Dienstleistungen (20% von [Summe Haushaltsnahe] EUR, max. 4.000 EUR): [Steuerermäßigung Haushaltsnahe] EUR

Steuerermäßigung Handwerkerleistungen (20% von [Summe Handwerkerleistungen] EUR, max. 1.200 EUR): [Steuerermäßigung Handwerker] EUR

GESAMTE STEUERERMÄSSIGUNG §35a EStG: [Gesamte Steuerermäßigung] EUR

Hinweis: Alle Zahlungen erfolgten durch Banküberweisung vom Gemeinschaftskonto der WEG (§35a Abs. 5 Satz 3 EStG). Eine Berücksichtigung als Werbungskosten oder Betriebsausgaben ist nicht erfolgt (§35a Abs. 5 Satz 1 EStG).

5. BESCHEINIGUNG DES WEG-VERWALTERS (gemäß BMF-Schreiben 09.11.2016)

Der unterzeichnende WEG-Verwalter bescheinigt, dass die vorstehenden Angaben mit der Jahresabrechnung [Abrechnungsjahr] der [WEG-Bezeichnung] übereinstimmen und dass alle haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen durch unbare Zahlung vom Gemeinschaftskonto der WEG beglichen wurden.

Ort, Datum: _________________________ [Bescheinigungsdatum]

WEG-Verwalter: [Verwaltername]

Unterschrift und Stempel: _________________________

Eigentümer: [Eigentümername]

Unterschrift: _________________________

WEG-Verwalter (Property Manager)

________________

Signature

Wohnungseigentümer (Owner)

________________

Signature

Betreut von Vladislav Sergienko, Gründer·Vorlage zuletzt geändert: ·Fehler melden

Was ist Hausgeld-Abrechnung steuerliche Anlage Deutschland?

Das Finanzamt erkennt Aufwendungen aus der Hausgeld-Abrechnung nur an, wenn die Wohnungseigentümergemeinschaft durch den WEG-Verwalter eine detaillierte Bescheinigung gemäß dem Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF-Schreiben) vom 9. November 2016 (BStBl I 2016, 1213) ausstellt. Ohne diese Bescheinigung, die die auf den einzelnen Eigentümer entfallenden Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten getrennt von Materialkosten ausweist, versagt das Finanzamt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH VI R 9/16, BStBl II 2018, 611) die Steuerermäßigung nach §35a EStG.

Die steuerliche Relevanz der Hausgeld-Abrechnung ergibt sich aus der Tatsache, dass das Hausgeld monatliche Vorauszahlungen auf den Wirtschaftsplan nach §28 Abs. 1 WEG umfasst, die Kosten für Gebäudereinigung, Gartenpflege, Hausmeisterdienste, Aufzugswartung, Heizungswartung, Schornsteinfeger sowie Handwerkerleistungen zur Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums enthalten. Alle diese Positionen können — soweit sie Arbeitsleistungen betreffen und nicht auf Materialien entfallen — nach §35a EStG steuermindernd geltend gemacht werden.

Die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) als teilrechtsfähige Gemeinschaft nach §9a WEG n.F. verwaltet das Gemeinschaftseigentum durch den WEG-Verwalter, der nach §§26–28 WEG zur Erstellung des Wirtschaftsplans, der Jahresabrechnung und der Einzelabrechnungen verpflichtet ist. Die Jahresabrechnung nach §28 Abs. 2 WEG bildet die Grundlage für die steuerliche Anlage.

Gemäß §35a Abs. 2 EStG beträgt die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen 20% der Aufwendungen, maximal 4.000 Euro pro Jahr. Für Handwerkerleistungen nach §35a Abs. 3 EStG gilt eine Steuerermäßigung von 20% der Arbeitskosten, maximal 1.200 Euro pro Jahr. Der Bundesfinanzhof hat im Urteil BFH VI R 61/14 (BStBl II 2016, 821) klargestellt, dass die Steuerermäßigung nach §35a EStG nicht mit der Geltendmachung von Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nach §21 EStG kombiniert werden kann — wer die Kosten als Werbungskosten abzieht, verliert den Anspruch nach §35a EStG.

Wann brauchen Sie Hausgeld-Abrechnung steuerliche Anlage Deutschland?

Die Hausgeld-Abrechnung steuerliche Anlage in Deutschland wird jährlich nach Erhalt der Jahresabrechnung vom WEG-Verwalter benötigt, wenn der Wohnungseigentümer seine Einkommensteuererklärung beim zuständigen Finanzamt einreicht und die Steuerermäßigung nach §35a EStG in Anspruch nehmen möchte.

Klassische Anwendungsfälle:

Selbstgenutzte Eigentumswohnung: Wohnungseigentümer, die ihre Wohnung selbst bewohnen (Eigennutzer), können haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen aus der Hausgeld-Abrechnung gemäß §35a Abs. 2 und 3 EStG als Steuerermäßigung geltend machen. Die Bescheinigung des WEG-Verwalters ist dem Finanzamt auf Anforderung vorzulegen.

Mehrere Eigentumswohnungen in derselben WEG: Wer mehrere Einheiten in derselben Wohnungseigentümergemeinschaft hält, muss die anteiligen Kosten je Einheit separat ausweisen, da die Höchstbeträge nach §35a EStG objektbezogen sind und pro Haushalt, nicht pro Objekt gelten — bei Selbstnutzung einer Einheit und Vermietung weiterer Einheiten ist eine genaue Abgrenzung notwendig.

Erstmalige Inanspruchnahme nach WEG-Erwerb: Beim Erwerb einer Eigentumswohnung im laufenden Jahr müssen anteilige Hausgeld-Aufwendungen zeitanteilig ab dem Eigentumsübergang (Eintragung im Grundbuch beim Grundbuchamt nach §873 BGB) berechnet werden.

Nach außerordentlichen Instandhaltungsmaßnahmen: Wenn die Wohnungseigentümergemeinschaft nach §19 Abs. 2 WEG außerordentliche Instandhaltungs- oder Instandsetzungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum beschlossen hat und dafür Sonderumlagen erhoben wurden, können die Arbeitskosten dieser Maßnahmen ebenfalls nach §35a Abs. 3 EStG als Handwerkerleistungen berücksichtigt werden, wenn die entsprechende Bescheinigung vorliegt.

Nach WEG-Reform 2020: Seit dem Inkrafttreten des WEMoG (WEG-Modernisierungsgesetz) am 1. Dezember 2020 haben sich die Rechte der Wohnungseigentümergemeinschaft nach §9a WEG n.F. gestärkt. WEG-Verwalter sind nach §28 Abs. 4 WEG n.F. verpflichtet, Bescheinigungen für die Steuererklärung auszustellen.

Was gehört in Ihr Hausgeld-Abrechnung steuerliche Anlage Deutschland?

Eine vollständige Hausgeld-Abrechnung steuerliche Anlage in Deutschland muss folgende Kernbestandteile enthalten, damit das Finanzamt die Steuerermäßigung nach §35a EStG anerkennt:

Angaben zur WEG und zur Einheit: Vollständige Bezeichnung der Wohnungseigentümergemeinschaft, Grundbuchbezeichnung (Grundbuchamt, Gemarkung, Flur, Flurstück), Wohnungsnummer, Miteigentumsanteil des Eigentümers nach §1 Abs. 2 WEG, Name und Anschrift des WEG-Verwalters nach §26 WEG sowie der Abrechnungszeitraum.

Haushaltsnahe Dienstleistungen (§35a Abs. 2 EStG): Auflistung aller haushaltsnahen Dienstleistungen, die auf das Gemeinschaftseigentum entfallen und dem einzelnen Eigentümer anteilig zugerechnet werden: Treppenhausreinigung, Gartenpflege, Hausmeisterservice, Winterdienst (Schneeräumung nach §§ 229 ff. BGB i.V.m. landesrechtlichen Verkehrssicherungspflichten), Reinigung von Gemeinschaftsflächen. Für jede Position: Gesamtkosten der WEG, anteiliger Betrag des Eigentümers, davon Arbeitskosten (ohne Materialkosten).

Handwerkerleistungen (§35a Abs. 3 EStG): Aufzugswartung nach §§ 2, 14 BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung), Heizungswartung und -inspektion, Schornsteinfegerleistungen nach SchfHwG (Schornsteinfeger-Handwerksgesetz), sonstige Instandhaltungsarbeiten am Gemeinschaftseigentum. Für jede Position: Gesamtkosten der WEG, anteiliger Betrag des Eigentümers, davon Arbeitskosten getrennt von Materialkosten. Das BMF-Schreiben vom 9. November 2016 schreibt vor, dass Materialkosten nicht nach §35a EStG absetzbar sind.

Berechnung der Steuerermäßigung: Summe der anteiligen Arbeitskosten für haushaltsnahe Dienstleistungen × 20% (max. 4.000 Euro nach §35a Abs. 2 EStG); Summe der anteiligen Arbeitskosten für Handwerkerleistungen × 20% (max. 1.200 Euro nach §35a Abs. 3 EStG). Beide Höchstbeträge sind haushaltsgebunden — bei mehreren Personen in einem Haushalt werden die Höchstbeträge nicht vervielfacht.

Bescheinigung des WEG-Verwalters: Unterschrift des WEG-Verwalters und Datum der Ausstellung. Nach §35a Abs. 5 Satz 4 EStG muss der Nachweis durch eine Rechnung und den Zahlungsbeleg (Kontoauszug) erbracht werden; die Bescheinigung des WEG-Verwalters ersetzt nach ständiger BFH-Rechtsprechung (BFH VI R 9/16) den Einzelnachweis der Zahlungsbelege.

Das Portal forms-legal.com bietet diese steuerliche Anlage als strukturierte Vorlage zur Aufbereitung der WEG-Jahresabrechnung an. Verwandte Dokumente: Anlage Handwerkerleistungen §35a EStG für direkt beauftragte Handwerker und der Standard-Wohnungsmietvertrag für vermietete Eigentumswohnungen.

So füllen Sie Ihr Hausgeld-Abrechnung steuerliche Anlage Deutschland aus

Das Ausfüllen der Hausgeld-Abrechnung steuerlichen Anlage in Deutschland erfordert die Jahresabrechnung des WEG-Verwalters sowie die Bescheinigung nach §35a EStG.

Erster Schritt: Jahresabrechnung anfordern. Der WEG-Verwalter muss nach §28 Abs. 2 WEG die Jahresabrechnung innerhalb einer angemessenen Frist nach Ablauf des Wirtschaftsjahres erstellen und der Eigentümerversammlung zur Beschlussfassung nach §28 Abs. 2 Satz 2 WEG vorlegen. Wohnungseigentümer haben nach §18 Abs. 4 WEG n.F. ein Einsichtsrecht in sämtliche Unterlagen der WEG.

Zweiter Schritt: Bescheinigung nach §35a EStG beim Verwalter anfordern. Viele WEG-Verwalter stellen die Bescheinigung nicht automatisch aus; Eigentümer müssen diese aktiv anfordern. Das BMF-Schreiben vom 9. November 2016 enthält ein Musterschreiben. Die Bescheinigung muss die anteiligen Arbeitskosten je Kostenkategorie getrennt ausweisen.

Dritter Schritt: Abgrenzung haushaltsnahe Dienstleistungen/Handwerkerleistungen. Tragen Sie in die Vorlage ein: Für §35a Abs. 2 EStG (haushaltsnahe Dienstleistungen): Reinigung, Gartenpflege, Hausmeister, Winterdienst. Für §35a Abs. 3 EStG (Handwerkerleistungen): Aufzugswartung, Heizungswartung, Schornsteinfeger, Reparaturarbeiten.

Vierter Schritt: Arbeitskosten von Materialkosten trennen. Nur Arbeitskosten, Fahrtkosten und Maschinenkosten sind nach §35a EStG absetzbar — Materialkosten und Verbrauchsmittel sind nicht absetzbar (§35a Abs. 5 Satz 2 EStG). Die Bescheinigung des Verwalters muss diese Aufteilung enthalten.

Fünfter Schritt: Höchstbeträge beachten. Haushaltsnahe Dienstleistungen: max. 4.000 Euro Steuerermäßigung (20% von max. 20.000 Euro Aufwendungen). Handwerkerleistungen: max. 1.200 Euro Steuerermäßigung (20% von max. 6.000 Euro Arbeitskosten). Die Steuerermäßigung wird direkt von der tariflichen Einkommensteuer abgezogen.

Sechster Schritt: Eintrag in die Einkommensteuererklärung. Die Steuerermäßigungen nach §35a EStG werden in der Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen (ELSTER-Formular) eingetragen. Belege müssen nicht beigefügt werden, sind aber auf Anforderung des Finanzamts innerhalb der Aufbewahrungsfrist von drei Jahren (§147 Abs. 3 AO analog) vorzulegen.

Häufige Fehler bei Ihrem Hausgeld-Abrechnung steuerliche Anlage Deutschland

Fehler bei der Hausgeld-Abrechnung steuerlichen Anlage führen dazu, dass das Finanzamt die Steuerermäßigung nach §35a EStG ganz oder teilweise versagt.

Materialkosten irrtümlich als absetzbar angesetzt: Der häufigste Fehler ist die Berücksichtigung von Materialkosten bei der Berechnung der Steuerermäßigung nach §35a EStG. Nach §35a Abs. 5 Satz 2 EStG und dem BMF-Schreiben vom 9. November 2016 sind ausschließlich Arbeitskosten, Fahrtkosten und Maschinenkosten begünstigt. Materialien, Ersatzteile und Verbrauchsmittel sind nicht absetzbar — selbst wenn diese in einer einheitlichen Handwerkerrechnung ausgewiesen sind.

Keine unbare Zahlung: §35a Abs. 5 Satz 3 EStG schreibt zwingend vor, dass die Zahlung durch Überweisung oder bargeldlose Zahlung erfolgen muss. Barzahlungen — auch mit Quittung — werden vom Finanzamt nicht anerkannt. WEG-Eigentümer zahlen das Hausgeld in der Regel per Dauerauftrag, was diese Voraussetzung automatisch erfüllt. Wer jedoch Sonderumlagen bar einzahlt, verliert den §35a-Anspruch.

Bescheinigung des Verwalters fehlt oder ist unvollständig: Ohne die Bescheinigung des WEG-Verwalters nach dem BMF-Muster vom 9. November 2016 erkennt das Finanzamt die Aufwendungen nicht an. Häufige Mängel: fehlende Aufteilung zwischen Arbeits- und Materialkosten; Fehlen der Versicherung über unbare Zahlung; keine Angabe der Steuernummer der WEG. In diesem Fall muss der Eigentümer beim WEG-Verwalter eine korrigierte Bescheinigung anfordern.

Doppelte Berücksichtigung bei Vermietung: Wer seine Eigentumswohnung vermietet und die Hausgeld-Kosten bereits als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nach §21 EStG abgezogen hat, kann dieselben Aufwendungen nicht nochmals nach §35a EStG als Steuerermäßigung geltend machen (§35a Abs. 5 Satz 1 EStG — Ausschlussprinzip).

Überschreitung der Höchstbeträge nicht beachtet: Die Höchstbeträge von 4.000 Euro (§35a Abs. 2 EStG) und 1.200 Euro (§35a Abs. 3 EStG) gelten je Haushalt und Jahr. Wer mehrere selbstgenutzte Eigentumswohnungen in verschiedenen WEGs hält, kann die Höchstbeträge nicht vervielfachen — sie gelten je Haushalt (BFH VI R 10/09, BStBl II 2011, 946).

Quellen und Zitate

Gesetzliche Zitate verlinken auf offizielle Regierungsquellen.

  1. §873 BGBDE official
  2. §35a EStGDE official
  3. §21 EStGDE official

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Gesetzesreferenzierte Vorlage — Vorlage zuletzt geändert Juni 2026

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