Grundsteuer-Feststellungserklärung 2022 Bundesmodell Deutschland
Bundesrepublik Deutschland — GrStG §§ 1, 14 (Grundsteuermessbetrag); BewG §§ 218 ff. (Bundesmodell Reform 2022); BVerfG 1 BvL 11/14 (Verfassungswidrigkeit alter Einheitswerte); Abgabefrist 31. Januar 2023
GRUNDSTEUER-FESTSTELLUNGSERKLÄRUNG 2022 — BEWERTUNG NACH BewG §§ 218 ff. (BUNDESMODELL)
Feststellungserklärung zum Hauptfeststellungszeitpunkt 01.01.2022 nach BewG §§ 218 ff. (Bundesmodell Grundsteuerreform); GrStG §§ 1 (Steuergegenstand), 13 (Steuermesszahl), 14 (Grundsteuermessbetrag), 15 (Hebesatz Gemeinde); BVerfG 1 BvL 11/14 (Verfassungswidrigkeit alter Einheitswerte — Reformanlass); AO § 18 Abs. 1 Nr. 1 (Lagefinanzamts-Zuständigkeit); Abgabefrist ursprünglich 31.10.2022, verlängert 31.01.2023
Feststellungszeitpunkt: 01. Januar 2022 (Stichtag BewG § 221 Abs. 1)
Grundstückseigentümer
EIGENTÜMER
Name: [Name Eigentümer]
Anschrift: [Adresse Eigentümer]
Steueridentifikationsnummer (AO § 139b): [Steuer-IdNr.]
Grundstück — Lage und Art
GRUNDSTÜCKSANGABEN — BEWERTUNGSGRUNDLAGEN BewG §§ 218 ff.
Lage des Grundstücks: [Adresse Grundstück]
Art des Grundstücks (BewG § 249): [Grundstücksart]
Grundstücksfläche (Bodenfläche laut Grundbuch / Kataster): [Grundstücksfläche m²] m²
Bodenrichtwert zum 01.01.2022 (Gutachterausschuss, BewG § 247): EUR [Bodenrichtwert EUR/m²] /m²
Bodenwert gesamt: [Grundstücksfläche m²] m² × EUR [Bodenrichtwert EUR/m²] = EUR [Bodenwert]
Gebäude — Wohnfläche und Baujahr
GEBÄUDEDATEN FÜR BEWERTUNGSVERFAHREN (BewG §§ 252–263)
Wohnfläche (WoFlV): [Wohnfläche m²] m²
Baujahr des Gebäudes: [Baujahr]
Bewertungsverfahren: Ertragswertverfahren (§§ 252–257 BewG) für Wohngrundstücke oder Sachwertverfahren (§§ 258–263 BewG) für Geschäfts- und gemischt genutzte Grundstücke.
Hinweis: Grundsteuerwert = Bodenwert + Gebäudeertragswert oder -sachwert. Grundsteuermesszahl (GrStG § 13) × Grundsteuerwert = Grundsteuermessbetrag (GrStG § 14). Grundsteuermessbetrag × Hebesatz der Gemeinde (GrStG § 15) = Grundsteuer.
Ab 01.01.2025 gilt die neue Grundsteuer auf Basis der Reform — die alten Einheitswerte von 1964 / 1935 sind nach BVerfG 1 BvL 11/14 verfassungswidrig und werden ab 2025 nicht mehr verwendet.
Ich versichere, dass meine Angaben zum Grundstück nach bestem Wissen und Gewissen vollständig und richtig sind (AO § 150 Abs. 2). Grundbuchauszug, Katasterplan, Bodenrichtwert-Nachweis und Baujahr-Unterlagen liegen vor.
[Adresse Eigentümer], den [Abgabedatum]
___________________________
[Name Eigentümer] (Grundstückseigentümer)
Beizufügende Unterlagen:
— Grundbuchauszug (nicht älter als 3 Monate)
— Katasterplan mit Grundstücksfläche
— Bodenrichtwert-Nachweis zum 01.01.2022 (BORIS / Gutachterausschuss)
— Baujahresnachweis (Baugenehmigung, Flurkarte, Wohnflächenberechnung nach WoFlV)
— Bei Wohnungseigentum: Teilungserklärung und Miteigentumsanteil (MEA)
Grundstückseigentümer
________________
Signature
Was ist Grundsteuer-Feststellungserklärung 2022 Bundesmodell Deutschland?
Das neue Grundsteuerrecht des Bundesmodells nach BewG §§ 218 ff. (Grundsteuerwert-Ermittlung) und GrStG §§ 13 ff. (Steuermessung) erfordert eine vollständige Neubewertung aller Grundstücke in Deutschland zum Stichtag 1. Januar 2022. Grundstückseigentümer mussten dafür eine Grundsteuer-Feststellungserklärung beim zuständigen Lagefinanzamt (AO § 18 Abs. 1 Nr. 1) einreichen — ursprünglich bis zum 31. Oktober 2022, nach Fristverlängerung bis zum 31. Januar 2023. Deutschland hat ca. 36 Millionen Grundstücke — die Bearbeitung aller Feststellungserklärungen durch die Finanzbehörden hat bis 2024 gedauert.
Das Bundesmodell nach BewG §§ 218 ff. unterscheidet verschiedene Grundstückstypen und Bewertungsverfahren: Wohngrundstücke (Ein- und Zweifamilienhäuser, Mietwohngrundstücke, Wohnungseigentum) werden im Ertragswertverfahren nach §§ 252–257 BewG bewertet. Grundlage sind der Bodenwert (Grundstücksfläche × Bodenrichtwert nach § 247 BewG zum 01.01.2022) und der kapitalisierte Gebäudeertragswert (Nettokaltmiete je m² laut Anlage 39 BewG × Wohnfläche × Liegenschaftszinssatz). Geschäftsgrundstücke und gemischt genutzte Grundstücke werden im Sachwertverfahren nach §§ 258–263 BewG bewertet. Der Grundsteuerwert multipliziert mit der Steuermesszahl nach GrStG § 13 (für Wohngrundstücke: 0,31 Promille) ergibt den Grundsteuermessbetrag nach GrStG § 14. Diesen multipliziert die Gemeinde mit ihrem Hebesatz (GrStG § 15) zur endgültigen Grundsteuer. Auf forms-legal.com ist die Grundsteuer-Feststellungserklärung als kostenlose Vorlage verfügbar.
Wichtig: Das Bundesmodell gilt nicht bundesweit. Bayern, Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen, Niedersachsen und Saarland haben von der Öffnungsklausel des Art. 72 Abs. 3 GG Gebrauch gemacht und eigene Grundsteuerregelungen erlassen. Bayern: reines Flächenmodell ohne Bodenrichtwert. Baden-Württemberg: modifiziertes Bodenmodell (nur Bodenrichtwert × Grundstücksfläche, keine Gebäudewerte). Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Saarland: eigene Modelle. Eigentümer in diesen Bundesländern müssen die Feststellungserklärung nach dem jeweiligen Landesrecht einreichen.
Der Bodenrichtwert als wichtigstes Datenelement der Grundsteuer-Feststellungserklärung 2022 wird von den Gutachterausschüssen der Gemeinden festgelegt und im amtlichen Bodenrichtwertinformationssystem (BORIS) veröffentlicht. Stichtag ist der 1. Januar 2022. Eigentümer konnten und können die Bodenrichtwerte in den BORIS-Portalen der Länder kostenlos abrufen. In heiß umkämpften Ballungsräumen (München, Frankfurt, Berlin) können Bodenrichtwerte mehrere tausend Euro je Quadratmeter betragen — was zu erheblich höheren Grundsteuern führen kann.
Wann brauchen Sie Grundsteuer-Feststellungserklärung 2022 Bundesmodell Deutschland?
Die Grundsteuer-Feststellungserklärung 2022 Deutschland wurde und wird in folgenden Situationen benötigt:
**Alle Grundstückseigentümer in Deutschland (Bundesmodell-Länder):** Jeder Eigentümer eines bebauten oder unbebauten Grundstücks, einer Eigentumswohnung, eines Erbbaurechts oder einer sonstigen wirtschaftlichen Einheit im Sinne des BewG musste eine Grundsteuer-Feststellungserklärung zum Stichtag 01.01.2022 abgeben. Die Pflicht traf Privatpersonen, Unternehmen, Vermieter und gemeinnützige Organisationen gleichermaßen. Ausnahme: Grundstücke im Eigentum von Körperschaften des öffentlichen Rechts (BewG § 3 — steuerbefreit). Die Finanzbehörden haben seit Mitte 2022 begonnen, Eigentümer durch Briefe zu informieren.
**Eigentümer nach Eigentümerwechsel (ab 2022):** Bei Grundstücksverkauf, Erbschaft oder Schenkung nach dem 01.01.2022 müssen auch neue Eigentümer die Grundsteuerdaten dem Finanzamt melden. Ein Eigentümerwechsel löst nach BewG § 222 eine Nachfeststellung aus — die Beteiligten sind zur Mitwirkung verpflichtet. Notare melden Grundstücksübertragungen gemäß § 28 GrEStG automatisch an die Finanzbehörden.
**Eigentümer mit Sachwertverfahren (Geschäftsgrundstücke):** Eigentümer von Bürogebäuden, Lagerhallen, Fabrikgebäuden, Sonderbauten (Hotels, Krankenhäuser, Parkgaragen) müssen das Sachwertverfahren nach BewG §§ 258–263 anwenden. Dabei sind neben Bodenrichtwert und Gebäudefläche auch die Regelherstellungskosten je m² (Anlage 42 BewG), das Baujahr und eine Alterswertminderung maßgeblich. Die Herstellungskosten variieren erheblich je nach Gebäudeart und Baujahr.
**Eigentümer in Bayern, Baden-Württemberg und anderen Sondermodell-Ländern:** Eigentümer in Bundesländern mit eigenem Grundsteuermodell müssen die länderspezifischen Feststellungserklärungen abgeben. Bayern: Flächenmodell — nur Grundstücksfläche und Wohnfläche, kein Bodenrichtwert, keine Gebäudebewertung. Baden-Württemberg: Bodenwertmodell — nur Grundstücksfläche × Bodenrichtwert, keine Gebäudewerte. Dies führt zu deutlich einfacheren Erklärungen in diesen Bundesländern.
**Eigentümer nach baulichen Veränderungen:** Nach wesentlichen baulichen Veränderungen (Anbau, Aufstockung, Abbruch) nach dem 01.01.2022 müssen Eigentümer nach BewG § 222 Abs. 4 eine Nachfeststellung beantragen. Das Finanzamt führt dann eine Neuberechnung des Grundsteuerwerts durch. Kleinere Renovierungen ohne Flächenänderung lösen keine Nachfeststellungspflicht aus.
Was gehört in Ihr Grundsteuer-Feststellungserklärung 2022 Bundesmodell Deutschland?
Die Grundsteuer-Feststellungserklärung 2022 Deutschland enthält folgende Kernelemente:
**1. Eigentümeridentifikation und Zuständigkeit** Name, Adresse und Steueridentifikationsnummer des Eigentümers nach AO § 139b. Zuständig ist das Lagefinanzamt (AO § 18 Abs. 1 Nr. 1) des Grundstücksbelegenheitsorts — nicht das Wohnsitzfinanzamt des Eigentümers. Bei mehreren Miteigentümern (Ehegatten, Erbengemeinschaft, GbR): alle Miteigentümer angeben, Gesamtschuldnerschaft nach AO § 44.
**2. Grundstücksart und Bewertungsverfahren (BewG §§ 218, 249)** Die Grundstücksart nach BewG § 249 bestimmt das Bewertungsverfahren: Wohngrundstücke (Ein-/Zweifamilienhäuser, Mietwohngrundstücke, Wohnungseigentum, Teileigentum) → Ertragswertverfahren (§§ 252–257 BewG). Geschäftsgrundstücke und gemischt genutzte Grundstücke (§ 249 Abs. 1 Nr. 7 und 8) → Sachwertverfahren (§§ 258–263 BewG). Das Ertragswertverfahren basiert auf dem kapitalisierten Nettomietertrag; das Sachwertverfahren auf den Regelherstellungskosten (Anlage 42 BewG) und dem Bodenwert.
**3. Bodenrichtwert und Bodenwert (BewG § 247)** Bodenrichtwert zum 01.01.2022 in Euro je m² aus dem amtlichen Bodenrichtwertinformationssystem (BORIS) des Gutachterausschusses. Abrufbar in den BORIS-Portalen der Länder (z. B. BORIS-NRW, BORIS-BW, BORIS-Bayern). Bodenwert = Grundstücksfläche × Bodenrichtwert. Der Bodenwert fließt sowohl in das Ertragswertverfahren (§ 257 BewG: Minimum Bodenwert) als auch in das Sachwertverfahren (§ 258 BewG: Bodenwert + Gebäudesachwert) ein. Bei Wohnungseigentum: Grundstücksfläche der Gesamtanlage × Miteigentumsanteil × Bodenrichtwert.
**4. Wohnfläche, Baujahr und Nettokaltmiete (Ertragswertverfahren, BewG §§ 252–257)** Im Ertragswertverfahren sind Wohnfläche (in m² nach WoFlV) und Baujahr maßgeblich. Die monatliche Nettokaltmiete je m² ergibt sich aus Anlage 39 BewG (bundeseinheitliche Miettabelle je nach Gemeindegröße und Baujahr der Wohnanlage) — sie ist nicht die tatsächliche Miete, sondern ein typisierter Wert. Jahresrohertrag = Nettokaltmiete × 12 × Wohnfläche. Liegenschaftszinssatz (Anlage 40 BewG) zur Kapitalisierung: z. B. 3,5 % für Einfamilienhäuser. Auf forms-legal.com sind alle Berechnungsschritte des Ertragswertverfahrens erläutert.
**5. Grundsteuerwert, Steuermesszahl und Messbetrag (GrStG §§ 13, 14)** Grundsteuerwert (festgestellt durch das Finanzamt im Grundsteuerwertbescheid nach BewG § 219) × Steuermesszahl (GrStG § 13) = Grundsteuermessbetrag (GrStG § 14). Die Steuermesszahl nach GrStG § 13 beträgt nach dem Bundesmodell 0,31 Promille für Wohngrundstücke (§ 13 Abs. 1 Nr. 2) und 0,34 Promille für Nichtwohngrundstücke. Die Gemeinden legen den Hebesatz nach GrStG § 15 fest (z. B. Frankfurt a. M. 500 %, München 535 %, Berlin 810 %). Grundsteuermessbetrag × Hebesatz = jährliche Grundsteuer.
**6. Öffnungsklausel und Ländermodelle (Art. 72 Abs. 3 GG)** Deutschland nutzt das Bundesmodell (BewG §§ 218 ff.) und gleichzeitig Ländermodelle aufgrund der Öffnungsklausel in Art. 72 Abs. 3 GG (seit GrStRefG 2019). Bayern: reines Äquivalenzmodell / Flächenmodell — nur Fläche × Äquivalenzzahl, kein Wert-Bezug. Baden-Württemberg: modifiziertes Bodenwertmodell — nur Bodenrichtwert × Grundstücksfläche. Hamburg: Wohnlagenmodell — Flächenmodell mit Zu-/Abschlägen für Wohnlage. Dies bedeutet: Die Feststellungserklärung und deren Inhalt unterscheiden sich je nach Bundesland erheblich.
So füllen Sie Ihr Grundsteuer-Feststellungserklärung 2022 Bundesmodell Deutschland aus
So erstellen Sie die Grundsteuer-Feststellungserklärung 2022 Deutschland korrekt:
**Schritt 1: Unterlagen zusammenstellen** Vor der Erstellung der Feststellungserklärung folgende Dokumente bereitlegen: Grundbuchauszug (enthält Eigentümer, Grundstücksfläche, Flurstücknummer, Lage), amtlicher Lageplan oder Katasterauszug (Grundstücksfläche, Flurstückkarte), Bodenrichtwert zum 01.01.2022 (BORIS-Portal des jeweiligen Bundeslandes — kostenlos abrufbar), Baujahresnachweis (Baugenehmigung, Kaufvertrag, Flurkarte), Wohnflächenberechnung nach WoFlV (z. B. aus dem Kaufvertrag, aus Mietverträgen oder vom Architekten erstellt), bei Wohnungseigentum: Teilungserklärung mit Miteigentumsanteil (MEA) und Wohnflächenangaben.
**Schritt 2: Bundesmodell oder Landesmodell bestimmen** Feststellungen ob das Bundesmodell oder ein Landesmodell gilt: Bayern, Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Saarland — eigene Landesmodelle (ELSTER-Formulare länderspezifisch). Alle anderen Bundesländer: Bundesmodell nach BewG §§ 218 ff. Die Feststellungserklärung wird in ELSTER (www.elster.de) als separates Formular angeboten — kostenlos und verpflichtend für die meisten Eigentümer.
**Schritt 3: Bodenrichtwert aus BORIS-System ermitteln** Bodenrichtwert zum 01.01.2022 im BORIS-Portal des jeweiligen Bundeslandes abrufen. Die BORIS-Portale sind öffentlich zugänglich: BORIS-D (bundesweit), BORIS-BW (Baden-Württemberg), BORIS-NRW (Nordrhein-Westfalen), www.grundsteuerportal.de (Bayern). Der Bodenrichtwert gilt für die Bodenrichtwertzone, in der das Grundstück liegt — bei Unsicherheit kann der Gutachterausschuss der Gemeinde befragt werden. Bodenrichtwert in EUR/m² in die Feststellungserklärung eintragen.
**Schritt 4: Wohnfläche und Baujahr eintragen** Wohnfläche nach WoFlV (§§ 2 ff. WoFlV) in m² eintragen — nur Wohnfläche, nicht Nutzfläche oder Keller. Bei Eigentumswohnungen: nur die eigene Wohnfläche laut Teilungserklärung. Baujahr eintragen: Fertigstellungsjahr des Gebäudes (Rohbau). Bei umfassender Kernsanierung kann das fiktive Baujahr der Sanierung relevant sein (BewG Anlage 39 — Mietniveauklasse wird durch Baujahr beeinflusst).
**Schritt 5: Über ELSTER einreichen** Die Grundsteuer-Feststellungserklärung 2022 ist für die meisten Eigentümer zwingend über ELSTER (www.elster.de) elektronisch einzureichen. Papierformulare werden nur ausnahmsweise akzeptiert. ELSTER berechnet den Grundsteuerwert automatisch aus den eingetragenen Daten und übersendet die Erklärung ans Finanzamt. Das Finanzamt erlässt daraufhin den Grundsteuerwertbescheid (BewG § 219) und den Grundsteuermessbescheid (GrStG § 14) — gegen beide kann innerhalb eines Monats Einspruch (§ 347 AO) eingelegt werden.
Rechtliche Anforderungen für Grundsteuer-Feststellungserklärung 2022 Bundesmodell Deutschland
Die Grundsteuer-Feststellungserklärung 2022 Deutschland unterliegt folgenden Rechtsvorschriften:
**BVerfG 1 BvL 11/14 (Urteil vom 10.04.2018 — Reformauslöser):** Das Bundesverfassungsgericht erklärte die Einheitsbewertung nach BewG a.F. (Hauptfeststellungszeitpunkt 1964 West / 1935 Ost) für verfassungswidrig. Die unveränderten Einheitswerte führten zu einer realitätsfremden und damit gleichheitswidrigen Bewertung (Art. 3 Abs. 1 GG). Der Gesetzgeber wurde verpflichtet, bis Ende 2019 eine verfassungskonforme Neuregelung zu schaffen und bis Ende 2024 die Übergangsphase abzuschließen. Das Grundsteuer-Reformgesetz (GrStRefG) vom 26.11.2019 und die Grundsteuerreform-Begleitgesetze haben dieser Pflicht entsprochen.
**BewG §§ 218 ff. (Grundsteuerwert-Ermittlung — Bundesmodell):** § 218 definiert den Gegenstand der Grundsteuerwert-Ermittlung. § 219: Bewertung der wirtschaftlichen Einheit. § 247: Bodenrichtwert als zentrales Bewertungselement. § 249: Grundstücksarten. §§ 252–257: Ertragswertverfahren für Wohngrundstücke (Jahresrohertrag nach Anlage 39, Liegenschaftszinssatz nach Anlage 40, Bodenwert-Mindestwert). §§ 258–263: Sachwertverfahren (Regelherstellungskosten nach Anlage 42, Alterswertminderung, Bodenwert). § 266: Grundsteuerwert-Feststellungsbescheid — gesonderter Verwaltungsakt.
**GrStG §§ 1, 13, 14, 15 (Grundsteuergesetz):** § 1: Grundsteuer als Realsteuer auf inländischen Grundbesitz (Grundstücke und Betriebe der LuF). § 13: Steuermesszahlen nach Bundesmodell: 0,31 Promille für Wohngrundstücke und Land-/Forstwirtschaft; 0,34 Promille für Nichtwohngrundstücke. § 14: Grundsteuermessbetrag = Grundsteuerwert × Steuermesszahl. § 15: Hebesatz der Gemeinde — eigenverantwortlich festgesetzt, keine gesetzliche Obergrenze (BVerfG 2 BvR 501/04). § 25: Grundsteuer B (auf Grundstücke) und A (auf LuF-Betriebe).
**AO § 18 Abs. 1 Nr. 1 (Lagefinanzamt):** Örtliche Zuständigkeit für die Feststellung von Grundsteuerwerten: das Finanzamt, in dessen Bezirk das Grundstück liegt (Lagefinanzamt). Bei länderübergreifenden Grundstücken (z. B. Waldfläche in zwei Bundesländern): Sonderregelungen nach AO §§ 24 ff.
**Öffnungsklausel Art. 72 Abs. 3 GG:** Die Länder können im Grundsteuerrecht (als konkurrierendes Bundesgesetz nach Art. 72 GG) abweichendes Landesrecht erlassen. Von dieser Öffnungsklausel haben Bayern (Bayerisches Grundsteuergesetz BayGrStG), Baden-Württemberg (LGrStG BW), Hamburg (HmbGrStG), Hessen (HGrStG), Niedersachsen (NGrStG) und Saarland (SGrStG) Gebrauch gemacht. Eigentümer in diesen Ländern unterliegen den jeweiligen Landesregelungen.
Häufige Fehler bei Ihrem Grundsteuer-Feststellungserklärung 2022 Bundesmodell Deutschland
Häufige Fehler bei der Grundsteuer-Feststellungserklärung 2022 Deutschland und wie man sie vermeidet:
**Falsches Bundesland-Modell verwendet:** Der häufigste Fehler bei der Grundsteuer-Feststellungserklärung 2022 ist die Verwendung des Bundesmodell-Formulars in einem Bundesland mit eigenem Grundsteuermodell (oder umgekehrt). Eigentümer in Bayern, Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen, Niedersachsen und Saarland müssen die länderspezifischen Formulare in ELSTER verwenden — das Bundesmodell-Formular gilt dort nicht. ELSTER wählt das Formular automatisch nach dem Bundesland des Grundstücks.
**Falscher oder fehlender Bodenrichtwert:** Der Bodenrichtwert zum 01.01.2022 muss aus dem amtlichen BORIS-System stammen, nicht aus Schätzungen oder Kaufpreissammlungen. Viele Eigentümer verwenden den Bodenrichtwert eines anderen Jahres oder einer anderen Bodenrichtwertzone. Der korrekte Stichtag ist der 01.01.2022 (BewG § 247 Abs. 1). Bei Unklarheiten über die Zugehörigkeit zu einer Bodenrichtwertzone kann der Gutachterausschuss der Gemeinde Auskunft geben. Ein zu hoher Bodenrichtwert kann durch Einspruch gegen den Grundsteuerwertbescheid mit Sachverständigengutachten angefochten werden.
**Wohnfläche statt Nutzfläche / Grundfläche angegeben:** Die Wohnfläche für das Ertragswertverfahren ist nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV) zu ermitteln: Nur Wohnflächen (Wohnzimmer, Schlafzimmer, Küche, Badezimmer, Flur), keine Keller-, Dachboden- oder Garagen-Flächen. Viele Eigentümer verwenden fälschlicherweise die Grundfläche oder Nutzfläche, die regelmäßig größer ist. Garagen: in der Feststellungserklärung separat anzugeben (eigene Anlage Grundvermögen).
**Bei Wohnungseigentum Grundstücksfläche der Gesamtanlage verwendet:** Bei Eigentumswohnungen muss die gesamte Grundstücksfläche der Wohnanlage angegeben werden (nicht nur die eigene Wohnung), multipliziert mit dem Miteigentumsanteil (MEA) laut Teilungserklärung. Viele Wohnungseigentümer kennen ihren MEA nicht und verwenden Schätzwerte — der korrekte MEA steht in der Teilungserklärung (§ 3 WEG) und im Wohnungsgrundbuch.
**Einspruchsfristen gegen Grundsteuerwert-Feststellungsbescheid versäumt:** Das Finanzamt erlässt nach der Feststellungserklärung einen Grundsteuerwertbescheid. Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats Einspruch (§ 347 AO) eingelegt werden. Viele Eigentümer überprüfen den Bescheid nicht kritisch und versäumen die Einspruchsfrist — danach ist eine Änderung nur noch in engen Grenzen möglich (§ 173 AO — neue Tatsachen). Konkret Eigentümer in Ballungsräumen mit hohen Bodenrichtwerten sollten die Bewertung prüfen lassen.
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}Häufig gestellte Fragen
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) erklärte in seinem Urteil vom 10. April 2018 (BVerfG 1 BvL 11/14) die bisherige Grundlage der Grundsteuer — die Einheitswerte aus den Jahren 1964 (Westdeutschland) und 1935 (Ostdeutschland) — für verfassungswidrig. Weil die Immobilienpreise in Deutschland in den letzten Jahrzehnten dramatisch gestiegen sind (in München, Frankfurt und Berlin um mehrere hundert Prozent), spiegelten die seit 60 bzw. 90 Jahren unveränderten Einheitswerte die realen Verkehrswerte nicht mehr wider. Ein modernes Einfamilienhaus in einer Großstadt konnte denselben oder sogar einen niedrigeren Einheitswert haben wie ein baufälliges Haus in einer strukturschwachen Region. Dies verletzte das Gleichheitsgebot aus Art. 3 Abs. 1 GG. Das BVerfG gab dem Gesetzgeber bis Ende 2019 Zeit für eine Neuregelung und bis Ende 2024 für deren Umsetzung. Das Grundsteuer-Reformgesetz (GrStRefG) 2019 schuf die Rechtsgrundlage für die neue Bewertung nach BewG §§ 218 ff. — ab 01.01.2025 gilt die neue Grundsteuer bundesweit.
Der Bodenrichtwert ist der amtlich ermittelte Durchschnittswert des Bodens (ohne Gebäude) in Euro je Quadratmeter für eine bestimmte Bodenrichtwertzone, festgesetzt von den Gutachterausschüssen der Gemeinden. Für die Grundsteuer-Feststellungserklärung 2022 ist der Bodenrichtwert zum Stichtag 01.01.2022 maßgeblich (BewG § 247 Abs. 1). Abruf des Bodenrichtwerts: BORIS-D (bundesweites Portal): www.boris-de.de; BORIS-NRW: www.borisplus.nrw.de; BORIS-BW: www.gutachterausschuss.de (Baden-Württemberg); Bayern: www.easybodenrichtwert.de; Berlin: www.stadtentwicklung.berlin.de; Hamburg: www.geoinfo.hamburg.de. Die BORIS-Portale sind kostenlos öffentlich zugänglich. Der Bodenrichtwert gilt für die gesamte Bodenrichtwertzone — bei untypischen Grundstücken (besondere Lage, erschließungstechnisch aufwendig) kann eine Anpassung auf das individuelle Grundstück beantragt werden (BewG § 247 Abs. 3).
Das Ertragswertverfahren nach BewG §§ 252–257 wird für Wohngrundstücke angewendet (Ein-/Zweifamilienhäuser, Mietwohngrundstücke, Wohnungseigentum). Es basiert auf dem kapitalisierten Mietertrag: Wohnfläche (m²) × monatliche Nettokaltmiete je m² (aus Anlage 39 BewG, nach Baujahr und Gemeindegröße typisiert) × 12 = Jahresrohertrag. Jahresrohertrag × Vervielfältiger (aus Liegenschaftszinssatz nach Anlage 40 BewG und Restnutzungsdauer) = Gebäudeertragswert. Grundsteuerwert = Gebäudeertragswert + Bodenwert (mindestens jedoch der reine Bodenwert). Das Sachwertverfahren nach BewG §§ 258–263 gilt für Geschäftsgrundstücke, gemischt genutzte Grundstücke, Teileigentum ohne Wohnnutzung und Sonderbauten. Es basiert auf dem Herstellungswert: Regelherstellungskosten je m² (aus Anlage 42 BewG nach Gebäudeart und Baujahr) × Bruttogrundfläche (BGF) = Gebäudesachwert brutto. Gebäudesachwert brutto × Alterswertminderung (Rest-Restnutzungsdauer nach Anlage 38 BewG) = Gebäudesachwert. Grundsteuerwert = Gebäudesachwert + Bodenwert.
Nein, das Bundesmodell nach BewG §§ 218 ff. gilt nicht in allen Bundesländern. Die Öffnungsklausel in Art. 72 Abs. 3 GG erlaubt es den Ländern, abweichendes Grundsteuerrecht zu erlassen. Folgende Länder haben eigene Modelle eingeführt: Bayern (BayGrStG): reines Flächenäquivalenzmodell — nur Flächen (Grundstücksfläche und Gebäudefläche) × Äquivalenzzahlen, kein Wertbezug, keine Bodenrichtwerte. Baden-Württemberg (LGrStG BW): modifiziertes Bodenwertmodell — nur Grundstücksfläche × Bodenrichtwert, keine Gebäudebewertung. Hamburg (HmbGrStG): Flächenmodell mit Wohnlagezuschlag bzw. -abschlag. Hessen (HGrStG): Flächen-Faktor-Verfahren. Niedersachsen (NGrStG): Flächen-Lage-Modell. Saarland (SGrStG): eigenes Flächenmodell. In allen anderen Bundesländern (Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, NRW, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen) gilt das Bundesmodell. Die Feststellungserklärung in ELSTER wählt automatisch das richtige Formular nach dem Bundesland des Grundstücks.
Ja, gegen den Grundsteuerwert-Feststellungsbescheid nach BewG § 219 kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Einspruch eingelegt werden (AO § 347). Der Einspruch ist beim Lagefinanzamt einzureichen und zu begründen. Häufige Einspruchsgründe: falscher Bodenrichtwert angesetzt (z. B. falsche Bodenrichtwertzone), Wohnfläche unzutreffend, Baujahr falsch ermittelt, Grundstücksart falsch klassifiziert. Ein Sachverständigengutachten kann belegen, dass der tatsächliche gemeine Wert des Grundstücks unter dem festgestellten Grundsteuerwert liegt (BewG § 198 — Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts). Gibt das Finanzamt dem Einspruch nicht statt, ist Klage vor dem Finanzgericht möglich. Achtung: Der Einspruch gegen den Feststellungsbescheid muss auch beim Grundsteuermessbescheid und beim Grundsteuerbescheid der Gemeinde wiederholt werden, da diese eigenständige Verwaltungsakte sind.
Die Grundsteuer wird in drei Schritten berechnet: (1) Feststellung des Grundsteuerwerts durch das Finanzamt (Lagefinanzamt nach AO § 18 Abs. 1 Nr. 1) im Grundsteuerwert-Feststellungsbescheid nach BewG § 219. (2) Berechnung des Grundsteuermessbetrags durch das Finanzamt (Grundsteuermessbescheid nach GrStG § 14): Grundsteuerwert × Steuermesszahl. Die Steuermesszahl nach GrStG § 13 Abs. 1 beträgt für Wohngrundstücke nach dem Bundesmodell 0,31 Promille (0,00031), für Nichtwohngrundstücke 0,34 Promille. Bayern hat eigene Steuermesszahlen. (3) Festsetzung der Grundsteuer durch die Gemeinde (Grundsteuerbescheid der Gemeinde nach GrStG § 27): Grundsteuermessbetrag × Hebesatz der Gemeinde (%). Beispiel: Grundsteuerwert 200.000 Euro × 0,31 Promille = 62 Euro Messbetrag × Hebesatz 500 % = 310 Euro Jahresgrundsteuer. Die Grundsteuer ist grundsätzlich vierteljährlich zu zahlen (GrStG § 28) — am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November.
Das Grundsteuergesetz unterscheidet zwei Grundsteuerarten: Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe) und Grundsteuer B (Grundvermögen, d. h. Grundstücke). Grundsteuer A nach GrStG § 2 Nr. 1: Betriebe der Land- und Forstwirtschaft nach BewG §§ 232 ff. (land- und forstwirtschaftliches Vermögen, Acker, Wald, Weinberge, Gärtnereien). Steuermesszahl nach GrStG § 13 Abs. 1 Nr. 1: 0,55 Promille. Grundsteuer B nach GrStG § 2 Nr. 2: Sämtliche bebauten und unbebauten Grundstücke (Wohn- und Gewerbegrundstücke, Eigentumswohnungen, unbebaute Grundstücke). Steuermesszahl nach GrStG § 13 Abs. 1 Nr. 2 und 3: 0,31 Promille (Wohngrundstücke) oder 0,34 Promille (Nichtwohngrundstücke). Seit der Grundsteuerreform 2019 gibt es außerdem die Grundsteuer C nach GrStG § 25 Abs. 5, die Gemeinden auf unbebaute baureife Grundstücke mit einem höheren Hebesatz als auf bebaute Grundstücke erheben können — ein Instrument gegen Grundstücksspekulation und Baulandknappheit.
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