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Abfindungsquittung Deutschland

Abfindungsquittung Deutschland

BGB §368 | KSchG §1a | Zahlungsempfang | Generalbereinigung

ABFINDUNGSQUITTUNG

gemäß BGB §368

[Quittungs Ort], den [Quittungs Datum]

PARTEIEN

Arbeitgeber: [Arbeitgeber Firma], [Arbeitgeber Anschrift]

Arbeitnehmer: [Arbeitnehmer Name], [Arbeitnehmer Anschrift]

ZAHLUNGSBESTÄTIGUNG

Ich, [Arbeitnehmer Name], bestätige hiermit den Empfang der nachfolgend bezeichneten Abfindungszahlung von [Arbeitgeber Firma] im Zusammenhang mit der Beendigung meines Arbeitsverhältnisses zum [Beendigungs Datum] ([Beendigungs Grund]):

Abfindungsbetrag brutto: EUR [Abfindung Brutto]

Einbehaltene Lohnsteuer (EStG §38 Abs. 3): EUR [Lohnsteuer]

Solidaritätszuschlag: EUR [Soli]

Ausgezahlter Nettobetrag: EUR [Abfindung Netto]

Zahlungsweg: [Zahlungsweg] am [Zahlungs Datum]

ERLEDIGUNGSKLAUSEL

Mit Empfang des vorstehenden Betrages bestätige ich, [Arbeitnehmer Name], dass alle wechselseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis mit [Arbeitgeber Firma] und seiner Beendigung — einschließlich etwaiger Ansprüche auf Überstundenvergütung, Urlaubsabgeltung nach BUrlG §7 Abs. 4 und sonstiger Forderungen — vollständig abgegolten und erledigt sind, soweit gesetzlich zulässig ([Mit Generalbereinigung]).

___________________________________

[Arbeitnehmer Name]

Datum: [Quittungs Datum]

Arbeitnehmer (Quittungsaussteller)

________________

Signature

Betreut von Vladislav Sergienko, Gründer·Vorlage zuletzt geändert: ·Fehler melden

Was ist Abfindungsquittung Deutschland?

Die Abfindungsquittung in Deutschland ist ein Dokument, mit dem der ausscheidende Arbeitnehmer den vollständigen Empfang einer Abfindungszahlung gemäß BGB §368 gegenüber dem Arbeitgeber bestätigt. Rechtsgrundlage der Abfindung ist entweder KSchG §1a (gesetzliche Abfindung bei betriebsbedingter Kündigung ohne Kündigungsschutzklage), eine im Aufhebungsvertrag nach BGB §311 Abs. 1 vereinbarte Abfindung oder ein gerichtlicher Vergleich nach KSchG §10 vor dem Arbeitsgericht.

Die Abfindungsquittung in Deutschland nach BGB §368 erfüllt mehrere Funktionen. Erstens: Zahlungsnachweis. Der Arbeitgeber erhält einen schriftlichen Beleg, dass die vereinbarte Abfindungssumme vollständig übertragen wurde. Zweitens: Schuldbefreiung. Nach BGB §368 wird der Schuldner (Arbeitgeber) durch Vorlage der Quittung bei Vorliegen aller gesetzlichen Voraussetzungen von seiner Zahlungspflicht befreit. Drittens: Generalbereinigung. Enthält die Quittung eine Erledigungsklausel, bestätigt der Arbeitnehmer, dass alle wechselseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis — einschließlich offener Urlaubsansprüche, Gehaltsrückstände, Überstunden und sonstiger Forderungen — abgegolten sind.

Von besonderer Bedeutung ist die Abfindungsquittung bei der betriebsbedingten Kündigung nach KSchG §1a: Erhebt der Arbeitnehmer innerhalb der dreiwöchigen Klagefrist nach KSchG §4 keine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht, hat er Anspruch auf eine gesetzliche Abfindung in Höhe von 0,5 Monatsverdiensten je Beschäftigungsjahr. Nach Zahlung dieser Abfindung bestätigt der Arbeitnehmer mit der Quittung den Empfang und das Einverständnis mit dieser Abfindungsmodalität.

Die Abfindungsquittung unterscheidet sich vom Aufhebungsvertrag nach BGB §311 Abs. 1, dem Abfindungsvergleich vor dem Arbeitsgericht nach KSchG §10 und der allgemeinen Lohnquittung nach BGB §368: Während der Aufhebungsvertrag das Arbeitsverhältnis einvernehmlich beendet und häufig eine Abfindung als Gegenleistung enthält, dokumentiert die Abfindungsquittung ausschließlich den Zahlungsempfang. Die Generalbereinigungsklausel in der Quittung hat weitreichende Folgen: Mit ihrer Unterzeichnung verzichtet der Arbeitnehmer auf alle noch nicht erfüllten Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, die nicht ausdrücklich ausgenommen werden.

Steuerrechtlich gilt die Abfindung nach EStG §24 Nr. 1a als außerordentliche Einkünfte und unterliegt grundsätzlich der Einkommensteuer. Die sog. Fünftelregelung nach EStG §34 Abs. 1 kann die Steuerlast mindern. Der Arbeitgeber ist nach EStG §38 Abs. 3 zum Lohnsteuerabzug verpflichtet; die genaue Abzugshöhe hängt von der Gesamtsteuerlast des Arbeitnehmers ab. Die Quittung sollte daher den Nettobetrag sowie die einbehaltene Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag ausweisen.

Wann brauchen Sie Abfindungsquittung Deutschland?

Eine Abfindungsquittung in Deutschland wird immer dann benötigt, wenn eine Abfindungszahlung zwischen Arbeitgeber und ausscheidendem Arbeitnehmer geleistet wird und beide Parteien den Zahlungsempfang schriftlich bestätigen wollen.

Betriebsbedingte Kündigung nach KSchG §1a: Wenn ein Arbeitnehmer eine betriebsbedingte Kündigung mit dem Hinweis auf KSchG §1a erhält und innerhalb der dreiwöchigen Klagefrist keine Kündigungsschutzklage erhebt, hat er Anspruch auf eine gesetzliche Abfindung von 0,5 Monatsgehältern je Beschäftigungsjahr. Nach Überweisung dieser Abfindung wird die Quittung benötigt, um den vollständigen Zahlungsempfang zu dokumentieren.

Aufhebungsvertrag mit Abfindung nach BGB §311 Abs. 1: Bei einvernehmlicher Beendigung des Arbeitsverhältnisses vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer häufig eine Abfindung als Gegenleistung für die Zustimmung zur vorzeitigen Beendigung. Nach Zahlung der vertraglich vereinbarten Abfindungssumme wird die Quittung als Zahlungsbeleg und ggf. mit Generalbereinigungsklausel ausgestellt.

Gerichtlicher Vergleich vor dem Arbeitsgericht nach KSchG §10: Endet ein Kündigungsschutzverfahren nach §4 KSchG durch einen gerichtlichen Vergleich, in dem der Arbeitgeber eine Abfindung zahlt, wird nach Eingang der Zahlung eine Quittung erstellt, die auch als Beleg für die vollständige Erfüllung des Vergleichs dient.

Insolvenzverfahren und Insolvenzgeld: Im Insolvenzfall des Arbeitgebers sind Abfindungsansprüche als Insolvenzforderungen nach InsO §38 anzumelden. Werden Abfindungen anteilig aus dem Insolvenzgeld nach SGB III §165 oder durch den Insolvenzverwalter nach InsO §55 beglichen, dient die Quittung dem Nachweis gegenüber der Bundesagentur für Arbeit und dem Insolvenzgericht.

Altersbedingte Abfindungen und Frühverrentung: Bei altersbedingt vereinbarten Abfindungen im Zusammenhang mit dem Übergang in die Rente (Rentnerabfindungen) oder mit Vorruhestandsvereinbarungen wird eine Quittung benötigt, die den Zahlungsempfang und die steuerliche Einordnung klar dokumentiert.

Massenentlassung nach KSchG §17: Bei Massenentlassungen, bei denen der Arbeitgeber nach Durchführung des Konsultationsverfahrens mit dem Betriebsrat nach BetrVG §111 ff. und Anzeige bei der Agentur für Arbeit Abfindungen zahlt, werden individualisierte Abfindungsquittungen für jeden betroffenen Arbeitnehmer ausgestellt und zu den Personalakten genommen.

Was gehört in Ihr Abfindungsquittung Deutschland?

Eine vollständige und rechtssichere Abfindungsquittung in Deutschland muss nach BGB §368 und den arbeitsrechtlichen Grundsätzen bestimmte Pflichtangaben enthalten.

Identifikation der Parteien: Name, Anschrift und — für die Lohnsteuerverrechnung relevante — Steuernummer oder Sozialversicherungsnummer des Arbeitnehmers sowie vollständige Firma, Anschrift und Steuernummer des Arbeitgebers. Bei der GmbH oder AG ist die Handelregisternummer anzugeben. Korrekte Identifikation verhindert Verwechslungen bei mehreren gleichzeitig ausscheidenden Arbeitnehmern.

Betrag und Brutto-/Nettoangabe: Die Quittung muss den vereinbarten Bruttobetrag der Abfindung (KSchG §1a oder vertraglich vereinbarte Summe), die einbehaltene Lohnsteuer nach EStG §38 Abs. 3, den Solidaritätszuschlag und — soweit zutreffend — die Kirchensteuer sowie den sich ergebenden Nettobetrag ausweisen. Fehlt die Nettoangabe, kann es zu Streitigkeiten über die Vollständigkeit der Zahlung kommen.

Zahlungsdatum und Zahlungsweg: Das Datum der Gutschrift auf dem Konto des Arbeitnehmers (bei Banküberweisung) oder das Datum der Barauszahlung sowie die Kontoverbindung (IBAN des Arbeitnehmers und IBAN des Arbeitgebers) sind zu vermerken. Bei Banküberweisung nach BGB §676a ist das Buchungsdatum des Bankbelegs maßgeblich.

Bezug auf das beendete Arbeitsverhältnis: Datum der Kündigung bzw. des Aufhebungsvertrags, letzter Arbeitstag und Bezeichnung des Arbeitsverhältnisses (Stelle, Abteilung) sind anzugeben, damit die Quittung dem korrekten Beschäftigungsverhältnis zugeordnet werden kann.

Erledigungsklausel (Generalbereinigung): Enthält die Quittung eine Generalbereinigungsklausel, bestätigt der Arbeitnehmer mit seiner Unterschrift, dass mit Zahlung der Abfindung alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und seiner Beendigung — einschließlich offener Überstundenvergütung, Urlaubsabgeltung nach BUrlG §7 Abs. 4 und sonstiger Forderungen — vollständig abgegolten sind, soweit nicht ausdrücklich ausgenommen. Das Portal forms-legal.com empfiehlt, ausdrücklich Ausnahmen zu benennen (z.B. laufende betriebliche Altersversorgung).

Steuerrechtliche Einordnung nach EStG §24 Nr. 1a: Die Quittung kann einen Hinweis auf die steuerliche Einordnung der Abfindung als außerordentliche Einkünfte nach EStG §24 Nr. 1a und die mögliche Anwendung der Fünftelregelung nach EStG §34 Abs. 1 enthalten. Die tatsächliche Steuerbelastung ist erst mit der Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers final.

Unterschrift und Datum: Die Quittung nach BGB §368 ist durch Unterschrift des Empfängers (Arbeitnehmer) zu unterzeichnen und mit Datum zu versehen. Die Unterschrift ist handschriftlich zu leisten; digitale Signaturen nach eIDAS-Verordnung sind zulässig, sollten aber auf gegenseitigem Einverständnis beruhen. Verwandte Dokumente: Aufhebungsvertrag (BGB §311 Abs. 1) und Abfindungsberechnung.

Archivierung und Aufbewahrungsfrist: Der Arbeitgeber muss die Abfindungsquittung nach §257 HGB mindestens sechs Jahre, nach §147 AO steuerrechtlich mindestens zehn Jahre aufbewahren. Sie ist Bestandteil der Lohnunterlagen und muss im Rahmen einer Lohnsteuerprüfung durch das Finanzamt vorgelegt werden können.

So füllen Sie Ihr Abfindungsquittung Deutschland aus

Das Ausfüllen der Abfindungsquittung in Deutschland erfordert Sorgfalt bei der Angabe von Betrag, Steuerabzügen und der Erledigungsklausel, damit das Dokument seinen Beweiswert nach BGB §368 entfaltet.

Erster Schritt: Parteien vollständig eintragen. Tragen Sie den vollständigen Namen und die aktuelle Anschrift des Arbeitnehmers sowie die vollständige Firma, Anschrift und Steuernummer des Arbeitgebers ein. Fehlerhafte oder unvollständige Angaben können die Beweiskraft der Quittung mindern.

Zweiter Schritt: Abfindungsbetrag aufschlüsseln. Geben Sie den vereinbarten Bruttobetrag der Abfindung an (entspricht dem im Aufhebungsvertrag oder KSchG §1a genannten Betrag). Weisen Sie die einbehaltene Lohnsteuer nach EStG §38 Abs. 3, den Solidaritätszuschlag (derzeit 5,5 % der Lohnsteuer für Betroffene über dem Freistellungsbetrag) und ggf. die Kirchensteuer aus. Der verbleibende Nettobetrag ist klar zu benennen.

Dritter Schritt: Zahlungsdaten eintragen. Vermerken Sie das Überweisungsdatum (Tag der Gutschrift auf dem Konto des Arbeitnehmers) sowie die verwendete IBAN des Arbeitnehmers (letzten vier Ziffern genügen zum Schutz der Bankdaten). Bei Barzahlung ist das Datum der Übergabe einzutragen.

Vierter Schritt: Arbeitsverhältnis identifizieren. Geben Sie das Datum der Kündigung oder des Aufhebungsvertrags, die vereinbarte Beendigungsform (einvernehmlich/betriebsbedingt) und den letzten Arbeitstag an. Dies ordnet die Quittung eindeutig dem richtigen Arbeitsverhältnis zu.

Fünfter Schritt: Erledigungsklausel prüfen und ggf. anpassen. Lesen Sie die Generalbereinigungsklausel sorgfältig: Sie schließt alle wechselseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis aus. Wenn einzelne Ansprüche (laufende Betriebsrente, noch offene Reisekostenabrechnung, Arbeitgeberdarlehn) ausdrücklich vorbehalten bleiben sollen, fügen Sie diese als Ausnahmen ein, z.B.: "ausgenommen bleibt die laufende betriebliche Altersversorgung nach BetrAVG §1".

Sechster Schritt: Steuerhinweis ergänzen. Notieren Sie, ob die Fünftelregelung nach EStG §34 Abs. 1 auf Antrag des Arbeitnehmers beim Lohnsteuerabzug bereits berücksichtigt wurde oder ob der Arbeitnehmer die Steuerminderung selbst über die Einkommensteuererklärung beim Finanzamt geltend machen muss.

Siebter Schritt: Unterschrift des Arbeitnehmers. Die Quittung ist vom Arbeitnehmer handschriftlich zu unterzeichnen und mit dem Datum des Unterschriftleistung zu versehen. Eine Kopie erhält der Arbeitnehmer, das Original wird zum Lohnkonto des Arbeitgebers genommen.

Achter Schritt: Archivierung. Legen Sie die Originalquittung zur Personalakte und in die Lohnbuchhaltung. Die steuerrechtliche Aufbewahrungsfrist beträgt nach §147 AO zehn Jahre ab dem Ende des Kalenderjahres der Zahlung.

Häufige Fehler bei Ihrem Abfindungsquittung Deutschland

Häufige Fehler bei der Abfindungsquittung in Deutschland können die Wirksamkeit der Generalbereinigung gefährden oder steuerrechtliche Risiken auslösen.

Keine Aufschlüsselung in Brutto und Netto: Arbeitgeber quittieren häufig nur den Nettobetrag, ohne die einbehaltene Lohnsteuer und den Solidaritätszuschlag auszuweisen. Dies führt im Nachhinein zu Streitigkeiten, ob der vereinbarte Bruttobetrag vollständig bezahlt wurde. Die Quittung sollte stets Brutto-, Abzugs- und Nettobeträge getrennt ausweisen.

Fehlende oder zu weit gefasste Generalbereinigung: Eine Generalbereinigungsklausel, die alle Ansprüche pauschal ohne Ausnahme abschließt, kann Ansprüche des Arbeitnehmers auf laufende betriebliche Altersversorgung nach BetrAVG §1 oder unverfallbare Anwartschaften nach BetrAVG §1b erfassen und damit unwirksam sein, da diese Ansprüche gesetzlich unentziehbar sind. Arbeitnehmer sollten stets prüfen, welche Ansprüche ausdrücklich ausgenommen werden.

Unterschrift ohne Kenntnis des Inhalts: Arbeitnehmer unterzeichnen die Abfindungsquittung häufig unter Zeitdruck oder ohne anwaltliche Beratung und erkennen erst später, dass sie damit auf offene Urlaubsabgeltungsansprüche nach BUrlG §7 Abs. 4 oder Überstundenvergütungsansprüche verzichtet haben. Eine zu weit gefasste Erledigungsklausel kann nach §305c BGB (überraschende Klauseln in AGB) oder §138 BGB (Sittenwidrigkeit) anfechtbar sein.

Keine Quittung über den genauen Zahlungsbetrag: Werden Abfindungen in Teilbeträgen gezahlt, sollte für jede Teilzahlung eine gesonderte Quittung ausgestellt werden, die ausdrücklich vermerkt, ob es sich um eine erste Teilzahlung oder die abschließende Restzahlung handelt. Andernfalls kann nach BGB §366 Abs. 2 Unklarheit über die Tilgungsreihenfolge entstehen.

Versäumte steuerliche Einordnung: Arbeitgeber vergessen, die Fünftelregelung nach EStG §34 Abs. 1 im Lohnsteuerabzug zu berücksichtigen, obwohl der Arbeitnehmer sie beantragt hat. Dies führt zu einem zu hohen Lohnsteuerabzug, den der Arbeitnehmer erst mit der Einkommensteuererklärung beim Finanzamt zurückfordern kann — ein unnötiger Liquiditätsnachteil.

Fehlende Aufbewahrung: Arbeitgeber archivieren die Abfindungsquittung nicht in der Lohnbuchhaltung oder nehmen sie nicht zur Personalakte. Bei einer Betriebsprüfung nach §42f EStG oder einer Rentenversicherungsprüfung nach §28p SGB IV fehlt dann der Nachweis über die ordnungsgemäße Lohnsteuerverrechnung, was zu Nachzahlungen führen kann.

Quellen und Zitate

Gesetzliche Zitate verlinken auf offizielle Regierungsquellen.

  1. §305c BGBDE official
  2. §138 BGBDE official
  3. §4 KSchGDE official
  4. §41b EStGDE official
  5. §42f EStGDE official
  6. §28p SGB IVDE official
  7. eIDASEU official

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Gesetzesreferenzierte Vorlage — Vorlage zuletzt geändert Juni 2026

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