Girokonto-Kündigung mit Saldo-Übertragung Deutschland
Bundesrepublik Deutschland — BGB § 675h; ZKG § 42 (Kontowechsel); BaFin-RS 7/2018
GIROKONTO-KÜNDIGUNG MIT SALDO-ÜBERTRAGUNG
gemäß BGB § 675h Abs. 1 (Kündigung Zahlungsdiensterahmenvertrag); ZKG §§ 20–26, 42 (Kontowechselhilfe) — Bundesrepublik Deutschland
Ort: [Ort] | Datum: [Datum]
ABSENDER
[Kontoinhaber Name]
[Kontoinhaber Adresse]
E-Mail: [E-Mail]
EMPFÄNGER
[Bank Name]
(Girokontoabteilung / Kundenservice)
KÜNDIGUNG DES GIROKONTOS
Betreff: Ordentliche Kündigung des Girokontos, IBAN [IBAN zu kündigendes Konto]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich das bei Ihnen geführte Girokonto ([Kontoart], IBAN: [IBAN zu kündigendes Konto]) gemäß BGB § 675h Abs. 1 zum [Gewünschtes Kündigungsdatum] fristlos / zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Ich bitte um: 1. Schriftliche Bestätigung des Eingangs dieser Kündigung; 2. Auflösung aller mit diesem Konto verbundenen Dienste (Kreditkarte, Daueraufträge, Lastschriftmandate); 3. Auszahlung / Übertragung des Schlusssaldos: [Saldo-Behandlung].
Zielkonto für Saldo-Übertragung (IBAN): [Neukonto IBAN]
Kontowechselhilfe nach ZKG §§ 20–26 gewünscht: [Kontowechselhilfe]. Sofern Kontowechselhilfe gewünscht: Ich beauftrage Sie, sämtliche Daueraufträge und Lastschriften zu identifizieren und Zahlungspartner sowie meinen Arbeitgeber über die neue Bankverbindung zu informieren.
Unterschrift
Mit freundlichen Grüßen,
[Ort], den [Datum]
___________________________
[Kontoinhaber Name]
Kontoinhaber
________________
Signature
Was ist Girokonto-Kündigung mit Saldo-Übertragung Deutschland?
Die Girokonto-Kündigung mit Saldo-Übertragung in Deutschland ist das formale Schreiben, mit dem ein Kontoinhaber das bestehende Zahlungsdiensterahmenvertragsverhältnis nach BGB § 675h ordentlich beendet und gleichzeitig die Übertragung des verbleibenden Kontosaldos auf ein neues Konto oder in Form einer Barauszahlung anordnet. Die Kombination aus Kündigung und Saldo-Übertragung in einem Dokument stellt sicher, dass die Kontoauflösung vollständig und ohne Restverbindlichkeiten oder -guthaben abgewickelt wird.
Rechtlich ist das Girokonto in Deutschland ein Zahlungskonto im Sinne von ZAG § 1 Abs. 17, das auf Basis eines Zahlungsdiensterahmenvertrags nach BGB § 675f geführt wird. Dieser Rahmenvertrag kann nach BGB § 675h Abs. 1 vom Kontoinhaber jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist — also fristlos und sofort wirksam — gekündigt werden. Dies ist ein fundamentales Verbraucherschutzrecht, das von keiner Bankklausel eingeschränkt werden kann: Eine Vereinbarung, die eine Mindest-Kündigungsfrist für den Kontoinhaber vorschreibt, wäre nach BGB § 307 Abs. 2 Nr. 1 unwirksam, da sie den Kontoinhaber unangemessen benachteiligt.
Besonders wichtig für die praktische Abwicklung einer Girokonto-Kündigung in Deutschland ist das Kontowechselhilfe-System nach ZKG §§ 20–26 (Zahlungskontengesetz). Seit dem 18. September 2016 sind alle deutschen Kreditinstitute verpflichtet, eine kostenlose Kontowechselhilfe anzubieten. Der Kontoinhaber beauftragt das neue Institut, das alte Institut zur Übermittlung aller Daueraufträge, Lastschriften und wiederkehrenden Zahlungen zu veranlassen. Das alte Institut hat dann innerhalb von 5 Arbeitstagen alle Informationen bereitzustellen und eingehende Zahlungen für 13 Monate an das neue Konto weiterzuleiten. Diese Pflicht gilt auch für die Benachrichtigung von Arbeitgebern und regelmäßigen Zahlungsempfängern (Vermieter, Versicherungen, Streaming-Dienste) über die neue Bankverbindung.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und das Bundesministerium der Finanzen (BMF) haben in BaFin-RS 7/2018 (Wertpapieraufsicht und Bankenaufsicht) klargestellt, dass Banken für die Kontoschließung keine Gebühren erheben dürfen — das Recht auf kostenfreie Kündigung ist durch ZKG § 42 Abs. 2 gesetzlich garantiert. Versuche von Kreditinstituten, für die Kontokündigung oder die Überweisung des Schlusssaldos Gebühren zu erheben, sind rechtwidrig und können bei der BaFin oder der Verbraucherzentrale angezeigt werden.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in mehreren Entscheidungen die Rechte von Kontoinhabern bei der Kontokündigung gestärkt. BGH XI ZR 184/09 zur postmortalen Kontovollmacht und BGH XI ZR 39/13 zum Basiskontenanspruch zeigen: Das Recht auf Teilnahme am Zahlungsverkehr ist ein fundamentales Wirtschaftsgrundrecht in Deutschland. Auch nach Kündigung eines Kontos entsteht ein Anspruch auf ein neues Konto — notfalls als Basiskonto nach ZKG § 31.
Wann brauchen Sie Girokonto-Kündigung mit Saldo-Übertragung Deutschland?
Eine Girokonto-Kündigung in Deutschland ist in folgenden Situationen angezeigt:
**Wechsel zu günstigerer Bank:** Mit dem Aufkommen von Direktbanken und Neobanken (DKB, ING, N26, Revolut) haben viele traditionelle Filialbanken ihre Kontoführungsgebühren erhöht — oft auf EUR 7–15 pro Monat. Wer zu einem gebührenfreien Konto wechselt, spart EUR 84–180 pro Jahr. Der Zeitpunkt: Kündigen Sie erst, wenn das neue Konto vollständig eingerichtet und alle Daueraufträge umgestellt sind. Nutzen Sie die gesetzliche Kontowechselhilfe nach ZKG §§ 20–26.
**Umzug ins Ausland:** Bei dauerhaftem Umzug ins Ausland (EU oder Drittland) empfiehlt sich die Kündigung des deutschen Girokontos, um laufende Gebühren zu vermeiden. Ausnahme: ein deutsches Konto ist weiterhin für Einkünfte aus Deutschland (Rente, Mieteinnahmen) sinnvoll. Nach BGB § 675h kann aus dem Ausland postalisch oder mit beglaubigter Vollmacht durch eine Vertrauensperson in Deutschland gekündigt werden.
**Tod des Kontoinhabers:** Nach dem Tod eines Kontoinhabers geht das Konto auf die Erben über (BGB § 1922 Gesamtrechtsnachfolge). Erben können das Konto kündigen, müssen jedoch einen Erbschein (BGB § 2353) oder eine notarielle Erbschaftsurkunde vorlegen. Alternativ kann eine bestehende Bankvollmacht (insbesondere postmortale Vollmacht, BGH XI ZR 184/09) zur Kontoabwicklung genutzt werden.
**Kündigung nach Insolvenz:** Nach erteilter Restschuldbefreiung (InsO § 286) — typischerweise nach 3 Jahren Wohlverhaltensphase — empfiehlt sich die Neugründung einer Bankbeziehung. Das bisherige Konto war während der Insolvenz oft auf Guthabenbasis (ohne Dispo) geführt. Nach der Restschuldbefreiung haben Betroffene Anspruch auf ein reguläres Konto oder Basiskonto nach ZKG § 31.
**Kündigung eines Gemeinschaftskontos nach Trennung oder Scheidung:** Bei Trennung von Ehepartnern oder Lebenspartnern muss das Gemeinschaftskonto aufgelöst werden. Je nach Kontoart (Oder-Konto: jeder Inhaber kann allein kündigen; Und-Konto: nur gemeinsame Kündigung) variiert das Vorgehen. Der BGH (XI ZR 234/97) hat die Rechte beider Kontoinhaber bei Gemeinschaftskonto-Kündigung präzisiert.
**Kündigung nach Gebührenerhöhung:** Banken sind nach ZKG § 42 Abs. 3 i.V.m. BGB § 675g verpflichtet, Gebührenerhöhungen mit einer Frist von mindestens 2 Monaten anzukündigen. Akzeptiert der Kontoinhaber die Erhöhung nicht, kann er fristlos kündigen. Viele Kontoinhaber wissen nicht, dass ihnen in diesem Fall ein außerordentliches Kündigungsrecht zusteht.
Was gehört in Ihr Girokonto-Kündigung mit Saldo-Übertragung Deutschland?
Eine wirksame Girokonto-Kündigung in Deutschland enthält folgende Kernbestandteile:
**1. Klare Identifikation von Kontoinhaber und Konto** Vollständiger Name des Kontoinhabers (exakt wie bei Kontoeröffnung), aktuelle Wohnanschrift, E-Mail für Rückfragen. IBAN des zu kündigenden Kontos — unverzichtbar für eindeutige Zuordnung. Angabe der Kontoart (Standard, Gehalts-, Basis-, Gemeinschaftskonto). Bei Gemeinschaftskonten: alle Inhaber müssen kündigen (Und-Konto) oder Angabe, welcher Inhaber kündigt (Oder-Konto).
**2. Kündigungsdatum und -form (BGB § 675h)** BGB § 675h Abs. 1 gewährt dem Kontoinhaber das Recht zur fristlosen Kündigung — das Konto wird zum gewünschten Datum aufgelöst. Eine Mindest-Kündigungsfrist für den Kontoinhaber gibt es gesetzlich nicht. Praktisch empfiehlt sich ein Kündigungsdatum mit ausreichend Vorlauf (4–6 Wochen), um Daueraufträge und Lastschriften umstellen zu lassen und den Saldo zu klären. Die Kündigung sollte per Einschreiben erfolgen — Nachweis des Zugangs nach BGB § 130.
**3. Saldo-Regelung bei Kontoschließung** Klare Anweisung, was mit dem Kontosaldo bei Auflösung geschehen soll: Überweisung auf neues Konto (IBAN angeben), Barauszahlung am Schalter oder Verrechnungsscheck per Post. Bei einem negativen Saldo (Überziehung): Der Dispokredit ist vor Kontoschließung vollständig zurückzuzahlen — eine Kündigung mit negativem Saldo beendet das Konto nicht, sondern begründet sofortige Rückzahlungspflicht plus Verzugszinsen. forms-legal.com stellt die kostenlose Vorlage für alle Saldo-Varianten bereit.
**4. Kontowechselhilfe-Beauftragung (ZKG §§ 20–26)** Optionale, aber empfohlene Beauftragung der Kontowechselhilfe: Das alte Institut übermittelt der neuen Bank alle Daueraufträge, Lastschriften und wiederkehrenden Zahlungspartner. Die neue Bank benachrichtigt Arbeitgeber, Behörden, Vermieter und Versicherungen über die neue Bankverbindung. Alle eingehenden Zahlungen auf das alte Konto werden 13 Monate weitergeleitet. Kosten: keine — die Kontowechselhilfe ist nach ZKG § 20 Abs. 2 kostenlos.
**5. Rückgabe oder Sperrung von Karten und Vollmachten** Bitte um Sperrung und Rückruf aller mit dem Konto verbundenen Karten (Girokarte, Kreditkarte, Zusatzkarte). Bei erteilten Bankvollmachten: ausdrücklicher Widerruf aller Vollmachten nach BGB § 168 Abs. 1. Online-Banking-Zugang wird mit Kontoauflösung automatisch gesperrt — keine gesonderte Aktion erforderlich.
**6. Bestätigungsanforderung** Bitte um schriftliche Bestätigung: Eingang der Kündigung, geplantes Auflösungsdatum, Höhe des Schlusssaldos und Zeitpunkt der Saldobuchung. Diese Bestätigung dient als Nachweis, dass die Kündigung eingegangen ist und verhindert unerwünschte Weiterführung des Kontos mit laufenden Gebühren.
**7. Besonderheit: Kündigung nach Gebührenerhöhung** Wenn die Bank die Kontoführungsgebühren erhöht hat (Ankündigung nach BGB § 675g): Hinweis auf außerordentliches Kündigungsrecht nach BGB § 675h im Kündigungsschreiben. Dies stellt klar, dass die Kündigung als Reaktion auf die Gebührenerhöhung erfolgt und Schadensersatzansprüche wegen der Erhöhung vorbehaltlich bleiben.
So füllen Sie Ihr Girokonto-Kündigung mit Saldo-Übertragung Deutschland aus
So kündigen Sie Ihr Girokonto in Deutschland korrekt:
**Schritt 1: Neues Konto vollständig einrichten** Bevor Sie das alte Konto kündigen, richten Sie das neue Konto bei der Zielbank vollständig ein — inklusive Online-Banking-Aktivierung, Karten-Bestellung und Einrichtung des Gehaltseingangs. Teilen Sie Ihrem Arbeitgeber rechtzeitig die neue Bankverbindung mit (neue IBAN für Gehaltsüberweisung). Erst wenn das neue Konto funktioniert, kündigen Sie das alte.
**Schritt 2: Alle Daueraufträge und Lastschriften erfassen** Erstellen Sie eine vollständige Liste aller Daueraufträge (regelmäßige Überweisungen: Miete, Versicherungen, Abos) und aller erteilten SEPA-Lastschriftmandate (Telefon, Strom, GEZ, Netflix etc.). Alternativer Weg: Kontowechselhilfe nach ZKG §§ 20–26 — das neue Institut übernimmt diese Aufgabe automatisch und kostenlos.
**Schritt 3: Kontosaldo auf null bringen** Stellen Sie sicher, dass der Kontostand positiv ist (kein Dispo-Saldo). Überweisen Sie überschüssige Guthaben auf das neue Konto oder warten Sie auf die Bank, das Guthaben nach Kontoschließung zu überweisen. Beachten: Die Bank schließt das Konto erst, wenn alle laufenden Transaktionen abgewickelt sind.
**Schritt 4: Kündigung als Einschreiben senden** Senden Sie das Kündigungsschreiben per Einschreiben mit Rückschein (Dt. Post: Produkt „Einschreiben Rückschein“ oder „Einwurf-Einschreiben“) — der Rückschein ist Ihr Zugangsnachweis nach BGB § 130. Alternativ: persönliche Abgabe in der Filiale mit Eingangsbestätigung (Stempel und Unterschrift auf der Kopie). Digitale Kündigung per E-Mail ist nur wirksam, wenn die Bank diese Form ausdrücklich akzeptiert.
**Schritt 5: Bestätigung anfordern und prüfen** Fordern Sie eine schriftliche Kündigungsbestätigung mit Kontoauflösungsdatum und Schlusssaldo-Information an. Prüfen Sie nach dem Auflösungsdatum Ihren Kontoauszug auf unerwünschte Buchungen. Erhalten Sie keine Bestätigung innerhalb von 10 Werktagen, erinnern Sie schriftlich.
**Schritt 6: SCHUFA-Meldung prüfen** Nach Kontoauflösung ist der Abschluss des Kontos an die SCHUFA zu melden (positive Meldung). Prüfen Sie Ihre SCHUFA-Auskunft 4 Wochen nach Kontoauflösung (eine kostenfreie Auskunft pro Jahr nach DSGVO Art. 15 via schufa.de/meineschufa) — das Konto sollte als „beendet“ vermerkt sein, kein negativer Eintrag.
**Bestätigungsschreiben anfordern:** Verlangen Sie nach Absenden der Kündigung eine schriftliche Bestätigung der Kündigung durch die Bank — mit Datum der Kontoauflösung und dem Endsaldo. Nach ZKG § 42 ist die Bank zur Ausstellung einer kostenlosen Abschlussabrechnung verpflichtet. Bewahren Sie diese Unterlagen mindestens 3 Jahre auf (steuerliche Aufbewahrungsfrist nach AO § 147 Abs. 1 Nr. 5 für Kontoauszüge). Führen Sie nach der Kontoauflösung eine abschließende SCHUFA-Selbstauskunft durch, um zu bestätigen, dass das gekündigte Konto als ordnungsgemäß geschlossen vermerkt ist — ein kostenloser Jahresbericht steht nach Art. 15 DSGVO jedem Verbraucher zu.
Rechtliche Anforderungen für Girokonto-Kündigung mit Saldo-Übertragung Deutschland
Die Girokonto-Kündigung in Deutschland unterliegt folgenden Rechtsvorschriften:
**BGB § 675h (Ordentliche Kündigung des Zahlungsdiensterahmenvertrags):** Abs. 1: Der Kontoinhaber (Zahlungsdienstnutzer) kann den Vertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Abs. 2: Das Kreditinstitut kann mit einer Frist von mindestens 2 Monaten kündigen. Abs. 3: Bei einer vereinbarten Mindestlaufzeit des Kontos: ordentliche Kündigung erst nach Ablauf der Mindestlaufzeit — aber auch hier darf die Frist für den Kontoinhaber nicht länger als 2 Monate sein. Abs. 4: Das Institut darf für die Kündigung keine Gebühren erheben (BGB § 675h Abs. 4 i.V.m. ZKG § 42 Abs. 2).
**ZKG §§ 20–26 (Kontowechselhilfe):** § 20: Pflicht zur kostenfreien Kontowechselhilfe aller deutschen Kreditinstitute; § 21: Beauftragung durch den Kontoinhaber über das neue Institut; § 22: Pflichten des alten Instituts (Informationsbereitstellung innerhalb von 5 Arbeitstagen); § 23: Pflichten des neuen Instituts (Einrichten von Daueraufträgen, Benachrichtigung von Zahlungspartnern); § 24: Weiterleitungspflicht eingehender Zahlungen für 13 Monate; § 25: Haftung bei Verstößen; § 26: Monitoring durch BaFin.
**ZKG § 42 (Kündigung von Zahlungskonten):** Abs. 1: Kündigung durch Kontoinhaber jederzeit formlos möglich; Abs. 2: Kreditinstitut darf keine Gebühren für die Kündigung erheben; Abs. 3: Besondere Regelung für Basiskonten — Bank kann Basiskonto nur aus abschließend in ZKG § 34 genannten Gründen kündigen.
**BaFin-Rundschreiben RS 7/2018 (WA):** Das BaFin-Rundschreiben konkretisiert die Mindeststandards für Kontoführungsentgelte und die Pflicht zur Kostenlosigkeit der Kontokündigung. Kreditinstitute dürfen keine versteckten Gebühren für die Kontoschließung oder den Abschluss des Kontowechsels erheben.
**DSGVO Art. 17 (Recht auf Löschung) i.V.m. § 257 HGB:** Nach Kontoauflösung besteht nach DSGVO Art. 17 grundsätzlich ein Recht auf Löschung personenbezogener Daten — jedoch schränkt die handels- (§ 257 HGB: 10 Jahre Aufbewahrungspflicht für Handelsbriefe und Buchungsbelege) und steuerrechtliche Aufbewahrungspflicht dieses Recht ein. Kreditinstitute müssen Kontodaten mindestens 10 Jahre aufbewahren — eine frühere Löschung ist nicht möglich.
Häufige Fehler bei Ihrem Girokonto-Kündigung mit Saldo-Übertragung Deutschland
Häufige Fehler bei der Girokonto-Kündigung in Deutschland und wie Sie sie vermeiden:
**Kündigung vor Einrichtung des neuen Kontos:** Wer das alte Konto kündigt, bevor das neue vollständig eingerichtet ist, riskiert eine Unterbrechung des Zahlungsverkehrs — Gehalt kommt nicht an, Miete kann nicht gezahlt werden, SEPA-Lastschriften scheitern. Richten Sie stets zuerst das neue Konto vollständig ein, dann kündigen Sie.
**Daueraufträge vergessen:** Nach der Kontoauflösung scheitern alle noch laufenden Daueraufträge und Lastschriften — Mahngebühren und Negativeinträge bei der SCHUFA sind die Folge. Nutzen Sie die Kontowechselhilfe nach ZKG §§ 20–26, um keine Dauerauftrag zu vergessen. Alternativ: manuelle Überprüfung aller Kontoauszüge der letzten 12 Monate auf wiederkehrende Abbuchungen.
**Kündigung mit negativem Saldo:** Eine Kündigung bei negativem Saldo (Überziehung des Dispos) löst das Konto nicht auf — sondern führt zur sofortigen Fälligstellung des Schuldenbetrags. Die Bank kann dann Verzugszinsen berechnen (nach BGB § 288 Abs. 1: mindestens 5 Prozentpunkte über Basiszinssatz, bei Verbraucherkrediten nach BGB § 503 Abs. 2 i.V.m. § 505 begrenzt). Bringen Sie den Saldo vor der Kündigung auf null.
**Kündigung nicht schriftlich oder ohne Nachweis:** Telefonische oder mündliche Kündigungen sind zwar rechtlich oft wirksam, aber im Streitfall schwer nachweisbar. Senden Sie die Kündigung stets als Einschreiben mit Rückschein. Der BGH (BGH IV ZR 174/04) hat klargestellt, dass der Versender den Zugang einer Kündigung im Zweifel beweisen muss.
**Gebührenerhöhung akzeptiert ohne zu kündigen:** Viele Kontoinhaber nehmen Gebührenerhöhungen stillschweigend hin, ohne zu kündigen. Dabei steht ihnen nach ZKG § 42 Abs. 3 i.V.m. BGB § 675g bei Gebührenerhöhungen ein außerordentliches Kündigungsrecht zu — fristlos, kostenlos, mit Rückerstattung ungerechtfertigter Gebühren. Prüfen Sie jede Gebührenänderungsmitteilung auf Ihr Kündigungsrecht.
**SCHUFA-Eintrag vergessen zu prüfen:** Nach Kontoauflösung sollte die Beendigung des Kontos als neutraler Eintrag bei der SCHUFA vermerkt sein. Ein negativer SCHUFA-Eintrag (z.B. wegen eines unbemerkt negativen Schlusssaldos) kann später die Eröffnung neuer Konten erschweren. Prüfen Sie Ihre kostenlose Jahresauskunft nach DSGVO Art. 15 auf schufa.de/meineschufa.
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Nein, die Bank kann die ordentliche Kündigung eines Girokontos durch den Kontoinhaber nach BGB § 675h Abs. 1 nicht ablehnen. Das Recht zur fristlosen Kündigung ist gesetzlich verankert und kann durch Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) nicht eingeschränkt werden. Versuche, eine Kündigungsgebühr zu erheben oder die Kündigung zu verzögern, sind nach ZKG § 42 Abs. 2 rechtswidrig. Einzige Einschränkung: Bei einem negativen Saldo (Überziehung) muss der ausstehende Betrag vor oder bei Kontoauflösung zurückgezahlt werden — die Bank kann das Konto nicht schließen, solange der Saldo negativ ist.
Nach Eingang der Kündigung sollte das Konto zum gewünschten Auflösungsdatum geschlossen werden. In der Praxis dauert die vollständige Abwicklung 2 bis 15 Werktage — je nach Institut und Komplexität (laufende Transaktionen, Kreditkartenabrechnung, Daueraufträge). Die Bank muss die Kündigung schriftlich bestätigen und das Auflösungsdatum mitteilen. Haben Sie keine Bestätigung erhalten, erinnern Sie schriftlich und fordern Sie eine Bestätigung des Eingangs Ihrer Kündigung. Bei Verzögerungen ohne sachlichen Grund können Sie die BaFin-Verbraucherschlichtungsstelle einschalten.
Die Kontowechselhilfe nach ZKG §§ 20–26 ist ein kostenloses gesetzliches Dienstleistungspaket, das deutschen Banken seit 2016 verpflichtend angeboten werden muss. Sie beauftragen die neue Bank mit der Koordination: Das alte Institut übermittelt der neuen Bank eine vollständige Liste aller Daueraufträge, Lastschriftmandate und Zahlungspartner. Die neue Bank richtet alle Daueraufträge ein und benachrichtigt Ihren Arbeitgeber, Ihre Versicherungen, Ihr Vermieter und andere regelmäßige Zahlungspartner über Ihre neue Bankverbindung. Eingehende Zahlungen auf das alte Konto werden für 13 Monate an das neue Konto weitergeleitet. Die Kosten für die Kontowechselhilfe trägt vollständig die Bank — Ihnen entstehen keine Kosten. Die Abwicklung erfolgt innerhalb von 12 Arbeitstagen nach Beauftragung.
Ja, viele Direktbanken und Neobanken (N26, DKB, ING) akzeptieren die Kündigung über ihre App oder per E-Mail — prüfen Sie die AGB Ihres Instituts. Traditionelle Filialbanken verlangen oft die Kündigung schriftlich per Brief. Generell empfiehlt sich immer die schriftliche Kündigung per Einschreiben — unabhängig davon, ob das Institut eine digitale Kündigung akzeptiert — da der Zugangsnachweis nach BGB § 130 im Streitfall beim Versender liegt. Eine E-Mail ohne Lesebestätigung oder ein Online-Formular ohne ausgedruckte Bestätigung kann im Streitfall den Zugang schwer nachweisbar machen.
Bestehende Daueraufträge und erteilte SEPA-Lastschriftmandate verfallen automatisch mit der Kontoauflösung — die Bank führt sie nicht mehr aus. Zahlungsempfänger (Vermieter, Versorger, Streaming-Dienste) werden dann keine Zahlung mehr erhalten und können Mahngebühren berechnen oder den Vertrag kündigen. Deshalb ist es wichtig, alle Daueraufträge und Lastschriften vor der Kontoauflösung auf das neue Konto umzustellen. Die einfachste Methode: Kontowechselhilfe nach ZKG §§ 20–26 beauftragen — die neue Bank übernimmt die Umstellung automatisch und kostenlos. Alternativ: manuelle Überprüfung aller Daueraufträge im Online-Banking und manuelle Erteilung neuer Lastschriftmandate bei den Zahlungsempfängern.
Bei einem Oder-Konto (jeder Kontoinhaber kann allein handeln): Grundsätzlich kann jeder Kontoinhaber allein kündigen — prüfen Sie die AGB Ihres Instituts, da manche Banken bei Gemeinschaftskonten die Kündigung durch alle Inhaber verlangen. Bei einem Und-Konto (alle Inhaber müssen gemeinsam handeln): Die Kündigung erfordert die Unterschrift aller Kontoinhaber. Bei Streit zwischen den Inhabern: Das Familiengericht kann im Rahmen des Scheidungsverfahrens eine Regelung treffen (§ 1361b BGB bei Haushaltsaufteilung analog anwendbar). Als Sofortmaßnahme bei unkooperativem Mitinhaber: Beantragen Sie bei der Bank eine Einzelverfügungssperre (Einfrierung des Kontos), um einseitige Kontoentleerung zu verhindern. Für die Verteilung des Saldos: Hälftige Aufteilung nach allgemeinen Grundsätzen der Gütergemeinschaft (BGB §§ 1415 ff.) oder nach gerichtlichem Beschluss.
Ja, auch die Bank kann ein Girokonto kündigen — mit einer Frist von mindestens 2 Monaten nach BGB § 675h Abs. 2. Für die Kündigung eines Basiskontos nach ZKG § 31 gelten erheblich strengere Anforderungen: Die Bank kann das Basiskonto nur aus den in ZKG § 34 abschließend definierten Gründen kündigen (schwerwiegende Straftaten gegen das Institut, keine Nutzung für 24 Monate, Geldwäscheverdacht). Als Kontoinhaber haben Sie nach Erhalt einer Kündigungsmitteilung der Bank das Recht: auf Nennung der Kündigungsgründe (bei Basiskonto), auf Widerspruch bei unberechtigter Kündigung (Beschwerde bei der BaFin, bafin.de/verbraucher), auf sofortigen Wechsel zu einer neuen Bank mit Anspruch auf Basiskonto bei jedem deutschen Institut. Wurden ungerechtfertigt Gebühren erhoben oder Ihre Kündigung behindert, können Sie Schadensersatz nach BGB § 280 geltend machen.
Für die ordentliche Girokonto-Kündigung nach BGB § 675h in Deutschland benötigen Sie keine besonderen Unterlagen — das Kündigungsschreiben allein genügt. Hilfreich sind: die IBAN des zu kündigenden Kontos (auf Kontoauszügen oder im Online-Banking), die vollständige Firmenbezeichnung und Adresse der Bank (auf der Girokarte oder im Online-Banking), die IBAN des neuen Zielkontos für die Saldoübertragung. Für die Kündigung durch Bevollmächtigte oder Erben: schriftliche Vollmacht (BGB § 167) oder Erbschein/notarielle Erbschaftsurkunde. Bei gemeinsamen Konten: ggf. Unterschriften aller Kontoinhaber. Eine Kopie des Personalausweises ist für die normale Kündigung nicht erforderlich — kann aber von manchen Banken als zusätzliche Sicherheitsmaßnahme verlangt werden.
Diese Vorlage dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Gesetze sind je nach Rechtsordnung unterschiedlich und ändern sich im Laufe der Zeit. Konsultieren Sie für Ihren konkreten Fall einen qualifizierten Rechtsanwalt.Vollständiger Haftungsausschluss
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