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Aufhebungsvertrag Leitender Angestellter Deutschland

Aufhebungsvertrag für leitende Angestellte

Kopf

AUFHEBUNGSVERTRAG FUER LEITENDE ANGESTELLTE

gemäss §311 BGB, §623 BGB i.V.m. §14 Abs. 2 KSchG

Parteien

1. Vertragsparteien

Arbeitgeber: [Arbeitgeber Name], [Arbeitgeber Adresse]

Vertreten durch: [Arbeitgeber Vertreter]

Arbeitnehmer (Leitender Angestellter): [Arbeitnehmer Name], [Arbeitnehmer Adresse]

Position: [Position]

Beendigung

2. Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien, bestehend seit dem [Beschaeftigt Seit], wird im gegenseitigen Einvernehmen zum [Beendigungs Datum] aufgehoben.

Freistellung (unwiderruflich) ab: [Freistellung Ab]

Resturlaub (Tage, werden auf Freistellung angerechnet): [Urlaubsabgeltung]

Abfindung

3. Abfindung und Leistungen

Abfindungsbetrag (brutto): [Abfindungs Betrag] EUR

Auszahlungstermin: [Abfindungs Zahlungsziel]

Regelung Boni / Incentives: [Bonus Regelung]

Firmenwagen: [Firmenwagen]

Wettbewerbsverbot

4. Nachvertragliches Wettbewerbsverbot (§74 HGB)

Dauer des Wettbewerbsverbots: [Wettbewerbsverbot Dauer] Monate ab Beendigungsdatum.

Monatliche Karenzentschädigung gemäss §74b HGB: [Karenz Entschaedigung] EUR brutto.

Zeugnis

5. Arbeitszeugnis

Art des Zeugnisses: [Zeugnis Art]

Vereinbarte Gesamtbewertung: [Zeugnis Note]

Der Arbeitgeber verpflichtet sich, das Arbeitszeugnis innerhalb von 4 Wochen nach dem Beendigungsdatum auszustellen.

Abschluss

6. Abschliessende Regelungen

Mit Abschluss dieses Aufhebungsvertrags sind alle gegenseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis — mit Ausnahme der in diesem Vertrag ausdrücklich geregelten — endgültig abgegolten. Die Schriftformerfordernis des §623 BGB ist durch beiderseitige Unterzeichnung erfüllt.

Arbeitgeber (Vertreter)

________________

Signature

Leitender Angestellter

________________

Signature

Betreut von Vladislav Sergienko, Gründer·Vorlage zuletzt geändert: ·Fehler melden

Was ist Aufhebungsvertrag Leitender Angestellter Deutschland?

Leitende Angestellte im Sinne des KSchG §14 Abs. 1 sind Arbeitnehmer, denen Personalentscheidungsbefugnisse übertragen sind (z.B. Einstellungs- und Entlassungsrecht für eine Abteilung), die Prokura oder Generalvollmacht besitzen oder die in leitender Funktion mit unternehmerischem Handlungsspielraum tätig sind. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in ständiger Rechtsprechung (BAG 23.01.2014, 2 AZR 675/12; BAG 25.10.2012, 2 AZR 552/11) klargestellt, dass der leitende Angestellte nach §14 Abs. 1 KSchG nicht des Kündigungsschutzes nach §1 KSchG bedarf — er kann nach §14 Abs. 2 KSchG aber verlangen, dass anstelle der Kündigung ein Aufhebungsvertrag geschlossen oder eine Abfindung nach §10 KSchG gezahlt wird.

Besonderheiten gegenüber dem Aufhebungsvertrag für reguläre Arbeitnehmer: Leitende Angestellte haben häufig längere Kündigungsfristen nach §622 BGB (bis zu 7 Monate) oder individuelle Vertragsregelungen, höhere Abfindungserwartungen (Marktstandard 1,0-2,0 Bruttomonatsgehälter pro Beschaeftigungsjahr), komplexe D&O-Haftungsfragen (Directors and Officers, Haftung aus §43 GmbHG oder §93 AktG), Aktienoptionen und Long-term-Incentive-Programme (LTIP), die gesondert geregelt werden müssen, sowie Wettbewerbsverbote nach §74 HGB mit Karenzentschädigung.

Für Geschäftsführer einer GmbH gilt ein Sonderregime: Der Geschäftsführer nach §35 GmbHG ist kein Arbeitnehmer im Sinne des §5 Abs. 1 ArbGG (sofern er beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer ist) und fällt auch nicht unter §14 KSchG. Sein Anstellungsvertrag kann durch Beschluss der Gesellschafterversammlung nach §46 Nr. 5 GmbHG aufgehoben werden; für den arbeitsrechtlichen Aufhebungsvertrag gilt das BGB allgemein.

Das Portal forms-legal.com bietet diese Vorlage als strukturierten Ausgangspunkt. Verwandte Dokumente: Aufhebungsvertrag einfach (§623 BGB), Abfindungsvereinbarung (§§1a KSchG, 779 BGB), Freistellung während Kündigung (§615 BGB).

Wann brauchen Sie Aufhebungsvertrag Leitender Angestellter Deutschland?

Ein Aufhebungsvertrag für leitende Angestellte in Deutschland wird in verschiedenen Situationen eingesetzt.

Strategische Neuausrichtung des Unternehmens: Wenn ein Unternehmen nach einer Fusion (Merger nach §§123 ff. UmwG), Akquisition oder einem Management-Buy-out das Führungsteam neu aufstellt, werden häufig Aufhebungsverträge mit bisherigen Geschäftsführern oder leitenden Angestellten abgeschlossen, um eine schnelle und geräuschlose Trennung zu ermoglichen.

Leistungsbasierte Trennung ohne Kündigungsschutzrisiko: Auch wenn ein leitender Angestellter nach §14 Abs. 1 KSchG nicht den vollen Kündigungsschutz geniessen mag, bevorzugen Unternehmen oft den Aufhebungsvertrag, da eine Kündigung eines hochrangigen Mitarbeiters Reputationsrisiken trägt und Aufmerksamkeit im Handelsregister (Prokura-Widerruf nach §53 HGB) erzeugt. Der Aufhebungsvertrag ist diskret.

Vermeidung von D&O-Haftungsansprüchen: Wenn ein leitender Angestellter in Haftungsfaelle nach §43 GmbHG (Sorgfalt des ordentlichen Kaufmanns) oder §93 AktG verwickelt sein konnte, regelt der Aufhebungsvertrag gleichzeitig den Verzicht auf etwaige Schadensersatzansprüche des Unternehmens gegen den scheidenden Manager — in Kombination mit einem (Teil-)Erlass der D&O-Versicherung.

Auslaufen von Long-Term-Incentive-Programmen (LTIP): Leitende Angestellte haben häufig Aktienoptionsprogramme, RSU (Restricted Stock Units) oder Phantom-Share-Programme. Bei einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses muss der Aufhebungsvertrag präzise regeln, welche LTIP-Anspruehe (Vesting) erhalten bleiben und welche verfallen.

Nachfolgeplanung und Ruhestand: Wenn ein leitender Angestellter in den Ruhestand tritt und den Übergang für sein Nachfolger geordnet gestalten will, bietet der Aufhebungsvertrag die Möglichkeit, Beendigungsdatum, Freistellungsphase, Übergabepflichten und Renteneintritt steueroptimiert zu koordinieren.

Was gehört in Ihr Aufhebungsvertrag Leitender Angestellter Deutschland?

Ein rechtsicherer Aufhebungsvertrag für leitende Angestellte in Deutschland muss nach BGB §623 und den besonderen Anforderungen des KSchG folgende Kernelemente enthalten.

Schriftform nach §623 BGB: Der Aufhebungsvertrag für das Arbeitsverhältnis muss schriftlich nach §126 BGB abgefasst werden und von beiden Parteien eigenhändig unterzeichnet werden. Eine elektronische Signatur nach §126a BGB genügt nicht — §623 BGB schliesst die elektronische Form ausdrücklich aus. Beide Parteien müssen dasselbe Dokument unterzeichnen; eine Unterschrift unter getrennten, inhaltsgleichen Dokumenten erfüllt die Schriftform nicht (BAG 16.09.2004, 2 AZR 628/03).

Beendigungsdatum und Freistellung: Das genaue Beendigungsdatum des Arbeitsverhältnisses (letzter Arbeitstag) muss angegeben werden. Bei leitenden Angestellten mit langen Kündigungsfristen nach §622 Abs. 2 BGB (bis zu 7 Monate) oder individualvertraglichen Fristen ist eine sofortige Freistellung nach §615 BGB (unwiderrufliche Freistellung unter Fortbezahlung der Vergütung und Urlaubs anrechnung) bis zum Beendigungsdatum üblich.

Abfindung und Zahlungsmodalitäten: Bruttobetrag der Abfindung in Euro (genau beziffert); Fälligkeitsdatum; Steuerklausel (Hinweis auf Fünftelregelung nach §34 EStG für aussserordentliche Einkünfte); etwaige Sonderzahlungen (anteilige Jahresboni nach §611a BGB, LTIP-Tranche, Dienstwagenanschlussnutzung). Bei leitenden Angestellten wird häufig eine Abfindung von 1,0-2,0 Bruttomonatsgehältern pro Beschaeftigungsjahr vereinbart.

Wettbewerbsverbot nach §74 HGB: Wenn ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot vereinbart wird, müssen Dauer (max. 2 Jahre nach §74a HGB), geographischer Geltungsbereich, erfasste Tätigkeiten und Karenzentschädigung (mindestens 50 Prozent der zuletzt bezogenen Vertragsleistungen nach §74 Abs. 2 HGB) präzise geregelt sein. Ein Wettbewerbsverbot ohne Karenzentschädigung ist nach §74 Abs. 2 HGB unverbindlich und wird der ehemalige leitende Angestellte nicht einhalten müssen.

Zeugnisanspruch nach §109 GewO: Der leitende Angestellte hat nach §109 Abs. 1 GewO Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis. Im Aufhebungsvertrag sollte vereinbart werden: Zeugnisersteller (welche Person), Ausgabedatum (oft zu Beginn der Freistellung), Inhalt (Bestnote oder konkrete Formulierungsvereinbarung), Beendigungsformulierung. Das BAG hat in seiner Zeugnisrechtsprechung (BAG 14.10.2003, 9 AZR 12/03) die Grundsätze für ein wohlwollendes Zeugnis entwickelt.

Erledigungsklausel: Eine Erledigungsklausel stellt klar, welche gegenseitigen Ansprüche durch den Aufhebungsvertrag abgegolten sind. Ausgenommen bleiben typischerweise: betriebliche Altersversorgungsansprüche nach §1b BetrAVG; Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung nach §823 BGB; laufende Boni-Ansprüche. Das Portal forms-legal.com bietet diese Vorlage kostenlos. Verwandte Dokumente: Abfindungsvereinbarung (§1a KSchG), Freistellungsvereinbarung (§615 BGB), Kündigungsschutzklage-Vordruck (§4 KSchG).

So füllen Sie Ihr Aufhebungsvertrag Leitender Angestellter Deutschland aus

Das Ausfullen des Aufhebungsvertrags für leitende Angestellte in Deutschland erfordert sorgfältige Verhandlungen und präzise Regelungen.

Schritt 1 — Verhandlungsphase vorbereiten: Beide Seiten sollten sich anwaltlich beraten lassen (Fachanwalt für Arbeitsrecht des Arbeitnehmers, Unternehmensanwalt des Arbeitgebers). Klaren Sie vorab: Beendigungsdatum, Abfindungshöhe (Ausgangsforderung und Zielwert), LTIP-Behandlung, Wettbewerbsverbot und Zeugnisformulierung. Die Verhandlung sollte nicht unter Zeitdruck stehen — ein zu schnell unterschriebener Aufhebungsvertrag kann nicht widerrufen werden (kein gesetzliches Widerrufsrecht nach BGB §312g, da §312 BGB nur für Verbraucherverträge gilt, nicht für Arbeitnehmer).

Schritt 2 — Parteien und Arbeitsverhaltnis eintragen: Vollständige Name des leitenden Angestellten, Name und Rechtsform des Unternehmens, Beginn und Beendigungsdatum des Arbeitsverhältnisses, Funktion (Abteilungsleiter, Prokurist, Bereichsvorstand), letztes Bruttomonatsgehalt (Festbetrag plus variable Anteile gemäss Lohnabrechnung). Die Bezeichnung als leitender Angestellter nach §14 KSchG und §5 Abs. 3 BetrVG muss im Vertrag präzisiert werden, um Abgrenzungsprobleme zu vermeiden.

Schritt 3 — Freistellung formulieren: Vereinbaren Sie, ob die Freistellung widerruflich (der Arbeitgeber kann den Angestellten zurueckrufen) oder unwiderruflich ist. Unwiderrufliche Freistellung bedeutet: Gehaltsfortbezahlung nach §611a BGB, Anrechnung von Resturlaub nach §7 Abs. 4 BUrlG, kein Betriebsgeheimniszugang mehr. Tragen Sie Beginn und Ende der Freistellung, die Urlaubsanrechnung (Anzahl Urlaubstage) und den Dienstwagen-Rückgabetermin ein.

Schritt 4 — Abfindung und Steuerhinweise eintragen: Bruttobetrag in Euro ausschreiben, z.B. Euro 150.000,00 (einhundertfünfzigtausend Euro). Fälligkeitsdatum festlegen. Auf Empfehlung des Steuerberaters des leitenden Angestellten den Zahlungszeitpunkt möglichst in ein Jahr mit geringem sonstigen Einkommen legen (Fünftelregelung nach §34 EStG). Klausel aufnehmen, dass der Arbeitgeber Lohnsteuer nach §38 EStG abführt und keine Sozialversicherungsbeiträge nach §14 SGB IV anfallen.

Schritt 5 — Wettbewerbsverbot präzise regeln: Wenn ein Wettbewerbsverbot vereinbart wird: Dauer (max. 2 Jahre nach §74a HGB), geografischer Geltungsbereich (z.B. gesamter DACH-Raum oder weltweit), betroffene Tätigkeiten (Wettbewerber namentlich benennen oder Branchenbezeichnung), Karenzentschädigung (Betrag pro Monat, Zahlungsmodalität monatlich oder als Einmalbetrag). Wenn kein Wettbewerbsverbot gewünscht: Ausdrücklich erklaren, dass der leitende Angestellte ab dem Beendigungsdatum keinem Wettbewerbsverbot unterliegt.

Schritt 6 — Erledigungsklausel und Zeugnisregelung: Formulieren Sie die Erledigungsklausel mit expliziten Ausnahmen. Vereinbaren Sie Zeugnisaussteller (z.B. CEO oder CFO), Ausgabedatum (mit der Freistellung), Zeugnisnote (meist grosse Bestnote: 'stets zur vollsten Zufriedenheit') und Beendigungsformel. Beide Parteien unterschreiben das Dokument persönlich und eigenhändig nach §126 BGB.

Häufige Fehler bei Ihrem Aufhebungsvertrag Leitender Angestellter Deutschland

Fehler beim Aufhebungsvertrag für leitende Angestellte in Deutschland können erhebliche rechtliche und finanzielle Konsequenzen haben.

Fehlende eigenhändige Unterzeichnung beider Parteien: Der häufigste Fehler ist die Unterzeichnung per qualifizierter elektronischer Signatur (QES) oder per E-Mail, obwohl §623 BGB eigenhändige Unterschrift auf einer Urkunde verlangt. Solche Verträge sind nach §125 BGB formnichtig und entfalten keine Rechtswirkungen — das Arbeitsverhaltenis besteht dann fort.

Kein Anwaltscheck des Wettbewerbsverbots: Wettbewerbsverbote nach §74 HGB ohne die Mindestkarenzentschaedigung von 50 Prozent der Vertragsleistungen nach §74 Abs. 2 HGB sind unverbindlich — das bedeutet, der scheidende leitende Angestellte muss es nicht einhalten, kann aber freiwillig daran festhalten und die Karenz einfordern. Umgekehrt: Wenn das Unternehmen das Verbot aufrecht erhalten will, muss es die Karenzentschädigung zahlen, auch wenn der Angestellte es ignoriert. Ohne Anwalt werden diese Folgen häufig nicht erkannt.

Fehlerhafte LTIP-Regelung: Aufhebungsverträge, die Aktienoptionsprogramme oder RSU-Programme nicht ausdrücklich regeln, führen zu Streitigkeiten: Verfällt die LTIP-Tranche bei Beendigung? Hat der leitende Angestellte Anspruch auf anteilige Vest-Einheiten (pro-rata Vesting)? Ohne klare Regelung im Aufhebungsvertrag muss ein Arbeitsgericht (ArbG) oder Landgericht (LG) nach dem Aktienprogramm-Dokument entscheiden, was jahrelang dauern kann.

Unklare Erledigungsklausel ohne Betriebsrentenausnahme: Wenn die Erledigungsklausel pauschal alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhaltnis erfasst, ohne betriebliche Altersversorgungsansprüche nach §1b BetrAVG auszunehmen, riskiert der leitende Angestellte den Verlust seiner Betriebsrente. Das Bundesarbeitsgericht (BAG 30.11.1994, 2 AZR 726/93) hat klargestellt, dass Versorgungsanwartschaften nach BetrAVG durch allgemeine Erledigungsklauseln nicht abbedungen werden können — aber die Auseinandersetzung ist muehsam und langwierig.

Quellen und Zitate

Gesetzliche Zitate verlinken auf offizielle Regierungsquellen.

  1. §622 BGBDE official
  2. §623 BGBDE official
  3. §615 BGBDE official
  4. §126 BGBDE official
  5. §126a BGBDE official
  6. §611a BGBDE official
  7. §823 BGBDE official
  8. §312 BGBDE official
  9. §125 BGBDE official
  10. §1 KSchGDE official
  11. §10 KSchGDE official
  12. §14 KSchGDE official
  13. §§1a KSchGDE official
  14. §1a KSchGDE official
  15. §4 KSchGDE official
  16. §34 EStGDE official
  17. §38 EStGDE official
  18. §14 SGB IVDE official
  19. §18 SGB IVDE official
  20. §159 SGB IIIDE official

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Gesetzesreferenzierte Vorlage — Vorlage zuletzt geändert Juni 2026

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