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Crowdfunding-Vertrag

Crowdfunding-Vertrag

Crowdfunding-Vertrag

CROWDFUNDING-VERTRAG

Vermögensanlage nach Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) §§ 1-31 und EU-Schwarmfinanzierungsverordnung (ECSP-VO) 2020/1503

Vertragsschluss am: [Vertrags Datum]

Vertragsparteien

§ 1 — Vertragsparteien

Emittent: [Emittent Name], [Emittent Adresse], [Emittent Handelsregister], vertreten durch [Emittent Geschaeftsfuehrer] (nachfolgend »Emittent«)

Plattform: [Plattform Name], BaFin-Zulassungsnummer: [Plattform Zulassungsnummer] (nachfolgend »Plattform«)

Investor: [Investor Name], [Investor Adresse], Steuer-ID: [Investor Steuer Id Nr] (nachfolgend »Investor«)

Beteiligungsdetails

§ 2 — Beteiligungsdetails und Finanzierungsform

Finanzierungsform: [Finanzierungsform]

Beteiligungsbetrag des Investors: [Beteiligungs Betrag]

Gesamtfinanzierungsziel (Fundinglimit): [Finanzierungsziel]

Mindestzeichnungssumme (Fundingschwelle): [Funding Schwelle]

Projektbeschreibung und Verwendungszweck: [Projekt Beschreibung]

Zinsen und Laufzeit

§ 3 — Rendite, Laufzeit und Rückzahlung

Zinssatz p.a. / Gewinnbeteiligungsquote: [Zinssatz]

Laufzeit: [Laufzeit] Monate ab Vollzeichnung des Angebots

Tilgungsmodus: [Tilgungs Modus]

Zinszahlungsintervall: [Zins Zahlungs Intervall]

Die Forderungen des Investors aus diesem Vertrag sind im Fall der Insolvenz des Emittenten nachrangig im Sinne von InsO § 39 Abs. 1 Nr. 5 gegenüber sämtlichen nicht nachrangigen Gläubigern zu befriedigen. Die Erfüllung der Ansprüche aus diesem Vertrag ist so lange ausgeschlossen, wie ihre Erfüllung einen Grund für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens herbeiführen würde.

Sicherheiten

§ 4 — Sicherheiten

Sicherheiten des Emittenten: [Sicherheiten Beschreibung]

Soweit keine Sicherheiten angegeben sind, ist die vorliegende Beteiligung ungesichert. Es besteht das Risiko des vollständigen Verlusts des eingesetzten Kapitals.

Risikohinweis

§ 5 — Risikohinweis (VermAnlG § 12)

WARNUNG: Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen. Es besteht keine Einlagensicherung durch die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB). Die Beteiligung ist nicht handelbar (keine Sekundärmarktliquidität).

Unterschriften

§ 6 — Vertragsschluss

Dieser Vertrag wird gemäß den AGB der Plattform [Plattform Name] elektronisch geschlossen. Mit der Zeichnung akzeptiert der Investor alle Vertragsbedingungen, das Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB) und die AGB der Plattform.

Emittent

________________

Signature

Investor

________________

Signature

Betreut von Vladislav Sergienko, Gründer·Vorlage zuletzt geändert: ·Fehler melden

Was ist Crowdfunding-Vertrag?

Der Crowdfunding-Vertrag in Deutschland — auch als Schwarmfinanzierungsvertrag oder Crowdinvesting-Vereinbarung bezeichnet — ist ein Rechtsvertrag nach dem Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) vom 6. Dezember 2011 und der EU-Schwarmfinanzierungsverordnung (EU) 2020/1503 vom 7. Oktober 2020, der die Bedingungen einer Beteiligungsfinanzierung zwischen einem Emittenten (Unternehmen oder Projektträger) und einer Vielzahl von Kleinanlegern (Crowd) über eine zugelassene Schwarmfinanzierungsplattform regelt.

Der Crowdfunding-Vertrag Deutschland definiert die Rechte und Pflichten aller Beteiligten: Der Emittent verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen Verwendung der eingesammelten Mittel für das beschriebene Projekt und zur regelmäßigen Berichterstattung; der Investor verpflichtet sich zur Einzahlung des Beteiligungsbetrags und akzeptiert das Risiko des Totalverlusts seiner Investition. Zwischen Emittent und Plattformbetreiber besteht ein separater Plattformvertrag, der Gebühren, Haftungsfragen und die AGB der Plattform regelt.

Das deutsche Crowdfunding-Recht unterscheidet mehrere Finanzierungsformen: Erstens das Crowdlending (Kreditvermittlung nach BGB §§ 488 ff.), bei dem Anleger dem Emittenten ein Darlehen gewähren und Zinsen und Tilgung erhalten; zweitens das Crowdinvesting (partiarisches Nachrangdarlehen oder stille Gesellschaft nach HGB §§ 230-236), bei dem Anleger am Gewinn und ggf. am Unternehmenswert beteiligt werden; drittens das Crowddonating und Reward-Crowdfunding nach allgemeinem Schuldrecht ohne Renditeerwartung. Für alle Formen gilt die Informationspflicht nach VermAnlG § 13, wonach ein Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB) zu veröffentlichen ist.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) überwacht Crowdfunding-Plattformen, die in Deutschland tätig sind, nach KWG, ZAG und der EU-Schwarmfinanzierungsverordnung (ECSP-Verordnung). Plattformbetreiber benötigen seit 10. November 2021 eine BaFin-Zulassung als European Crowdfunding Service Provider (ECSP) nach Art. 12 ECSP-VO für Angebote über 5 Millionen Euro innerhalb von 12 Monaten. Für Angebote bis 6 Millionen Euro pro Jahr gilt nach VermAnlG § 2 Abs. 1 Nr. 3a eine Prospektbefreiung, sofern das Vermögensanlagen-Informationsblatt veröffentlicht wird.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in mehreren Entscheidungen (u.a. BGH XI ZR 78/21) die Anforderungen an die Risikoaufklärung bei Crowdfunding-Investitionen präzisiert. Danach müssen Emittenten und Plattformbetreiber Anleger unmissverständlich auf das Risiko des Totalverlusts, fehlende Einlagensicherung und mangelnde Liquidität hinweisen. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat Erlasse zur steuerlichen Behandlung von Crowdfunding-Einnahmen und -Verlusten veröffentlicht, die für die korrekte Einkommensteuererklärung (EStG § 20) relevant sind.

Wann brauchen Sie Crowdfunding-Vertrag?

Der Crowdfunding-Vertrag in Deutschland wird in folgenden Situationen benötigt:

Startup-Finanzierung und Wachstumskapital: Gründer einer deutschen GmbH oder UG (haftungsbeschränkt), die neben Bankdarlehen und Venture Capital alternative Finanzierungsquellen erschließen, nutzen Crowdinvesting-Plattformen wie Companisto, Seedmatch, Exporo oder Kapilendo. Ein rechtssicherer Crowdfunding-Vertrag schützt beide Seiten und erfüllt die Informationspflichten nach VermAnlG § 13.

Immobilien-Crowdfunding (Immobilien-Crowdinvesting): Immobilienprojektentwickler, die Eigenkapital-Lücken in der Baufinanzierung schließen wollen, nutzen Plattformen wie Exporo, Bergfürst oder Deutsche Crowd. Der Crowdfunding-Vertrag regelt hier die Beteiligung am Immobilienprojekt, die Auszahlung von Zinsen aus Mieterträgen oder Verkaufserlösen und die Rangstellung im Insolvenzfall nach InsO §§ 38-39.

Energie- und Solarprojekte: Bürgerenergieprojekte (Photovoltaikanlagen, Windparks) nutzen Crowdfunding zur demokratischen Finanzierung. Ein Crowdfunding-Vertrag nach EEG und VermAnlG sichert die Beteiligung an Einspeisevergütungen und steuerliche Einnahmen aus §§ 20, 21 EStG ab.

Mittelstandsfinanzierung und KMU-Kredit: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), denen der Bankkredit zu aufwändig oder zu teuer ist, können über Crowdlending-Plattformen nach VermAnlG Darlehen von Privatanlegern einwerben. Der Crowdfunding-Vertrag ersetzt den klassischen Darlehensvertrag nach BGB § 488 und ist an die besonderen Bedingungen der Plattform angepasst.

Sozialprojekte und NGO-Finanzierung: Gemeinnützige Organisationen und soziale Projekte nutzen Crowdfunding und Crowddonating. Ein Crowdfunding-Vertrag stellt sicher, dass Spendengelder zweckgebunden verwendet werden und die steuerliche Abzugsfähigkeit (§ 10b EStG für Spendenabzug) gewahrt bleibt.

Vorzeitige Projektabsicherung (Reward Crowdfunding): Bei Reward-Crowdfunding (z.B. Kickstarter-Modell nach deutschem Recht) verpflichtet sich der Emittent zur Lieferung eines Produkts oder einer Dienstleistung als Gegenleistung. Der Vertrag muss die Liefer- und Rückgabebedingungen nach BGB §§ 355-361 und das Fernabsatzrecht nach §§ 312g ff. BGB berücksichtigen.

Was gehört in Ihr Crowdfunding-Vertrag?

Ein rechtssicherer Crowdfunding-Vertrag für Deutschland muss folgende Kernbestandteile enthalten, die auf den Anforderungen des VermAnlG, KAGB und der EU-Schwarmfinanzierungsverordnung basieren:

Vertragsparteien und Plattformbeschreibung: Vollständige Bezeichnung des Emittenten (Firmenname, Handelsregisternummer beim Amtsgericht, Geschäftsführer, Sitz), der Plattform (Name, BaFin-Zulassungsnummer nach ECSP-VO oder VermAnlG, Impressum) und des Investors (Name, Anschrift, Steueridentifikationsnummer nach § 139b AO). Zweck der Beteiligung und Projektbeschreibung mit Verwendungszweck der eingesammelten Mittel.

Beteiligungsbetrag und Finanzierungsform: Genauer Beteiligungsbetrag in Euro, Mindest- und Höchstbeteiligung je Investor, Gesamtfinanzierungsziel (Fundingschwelle und Fundinglimit). Beschreibung der Finanzierungsform: partiarisches Nachrangdarlehen, stille Gesellschaft nach HGB § 230, Schuldverschreibung nach BGB § 793 oder tokenisierte Vermögensanlage nach Kryptowertpapierregistergesetz (eWpG). Nachrangangrede (Subordinationsklausel): Forderungen aus Crowdfunding-Darlehen sind gegenüber allen nicht nachrangigen Gläubigern im Insolvenzfall nachrangig nach InsO § 39 Abs. 1 Nr. 5.

Vergütung und Rendite: Zinssatz (z.B. 6-8% p.a. bei Crowdlending) oder Gewinnbeteiligungsquote (z.B. 5% vom EBITDA bei Crowdinvesting). Fälligkeit der Zins- oder Gewinnzahlungen (jährlich, halbjährlich, am Laufzeitende). Bonuszinsen bei Erreichung definierter Meilensteine. Hinweis auf die steuerliche Einordnung der Erträge als Kapitalerträge nach EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7 mit Kapitalertragsteuer von 25% + Solidaritätszuschlag.

Laufzeit und Rückzahlung: Laufzeit des Crowdfunding-Vertrags (typisch 1-5 Jahre). Rückzahlungsmodalitäten: Einmalrückzahlung am Laufzeitende (Bullet Repayment), ratierliche Tilgung oder Rückzahlung bei definiertem Exit-Ereignis. Vorzeitiges Kündigungsrecht des Emittenten und eventuelle Vorfälligkeitsentschädigung. Hinweis auf fehlende Handelbarkeit (Illiquidität): Crowdfunding-Beteiligungen sind in der Regel nicht an Sekundärmärkten handelbar.

Risikoinformation und Aufklärungspflichten: Pflichthinweis nach VermAnlG § 12 und ECSP-VO Art. 23: »Die Investition ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des investierten Betrags führen.« Risikoklassen nach dem PRIIP-Regelwerk (EU) 1286/2014. Hinweis auf fehlende Einlagensicherung durch die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) oder Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR). Selbstauskunftspflicht des Investors (ECSP-VO Art. 21: Angemessenheitsprüfung bei nicht-erfahrenen Investoren über 1.000 EUR).

Auf forms-legal.com finden Sie diesen Crowdfunding-Vertrag als rechtssicheres Muster für die Schwarmfinanzierung in Deutschland. Verwandte Dokumente: Venture-Capital Term Sheet (de-venture-capital-term-sheet) für strukturierte VC-Beteiligungen und Gesellschafterdarlehensvertrag (de-gesellschafter-darlehensvertrag) für GmbH-Innenfinanzierung.

So füllen Sie Ihr Crowdfunding-Vertrag aus

Das Ausfüllen des Crowdfunding-Vertrags in Deutschland erfordert präzise Angaben zu Emittent, Beteiligungsstruktur und Rückzahlungsmodalitäten. Folgende Schritte haben sich in der deutschen Crowdfunding-Praxis bewährt:

Erster Schritt — Emittentendaten vollständig erfassen: Tragen Sie Firmenname, Rechtsform (GmbH, UG, AG), Handelsregisternummer beim zuständigen Amtsgericht, Sitz, Vertreter (Geschäftsführer nach GmbHG § 35), Steuernummer beim Finanzamt und USt-IdNr. beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ein. Fügen Sie das BaFin-Registrierungskennzeichen hinzu, falls das Unternehmen unter KWG-Aufsicht steht.

Zweiter Schritt — Plattformangaben eintragen: Geben Sie den vollständigen Namen der Crowdfunding-Plattform, ihre BaFin-Zulassungsnummer (ECSP-VO Art. 12) oder VermAnlG-Registrierungsnummer sowie die URL des Plattformprofils an. Vergewissern Sie sich, dass die Plattform auf der BaFin-Datenbank unter www.bafin.de als ECSP zugelassen ist.

Dritter Schritt — Finanzierungsform wählen und dokumentieren: Entscheiden Sie, ob ein partiarisches Nachrangdarlehen (am verbreitetsten), eine stille Gesellschaft nach HGB § 230 oder eine Schuldverschreibung nach BGB § 793 gewählt wird. Beschreiben Sie die Finanzierungsform im Vertrag klar. Für partiarische Darlehen: Legen Sie fest, welcher Gewinnkennzahl die Beteiligung folgt (EBIT, EBITDA, Nettoumsatz).

Vierter Schritt — Beteiligungsbetrag und Investitionslimits festlegen: Geben Sie den Mindestbeteiligungsbetrag je Investor an (z.B. 100,00 EUR), das individuelle Höchstlimit nach ECSP-VO Art. 21 (5.000,00 EUR für nicht-erfahrene Investoren ohne Angemessenheitsprüfung; bis zu 30.000,00 EUR nach Selbstauskunft), das Gesamtfinanzierungsziel (Fundinglimit) und die Mindestzeichnungssumme (Fundingschwelle), unterhalb derer die Finanzierung scheitert und Gelder zurückgezahlt werden.

Fünfter Schritt — Zins- und Laufzeitkonditionen eintragen: Tragen Sie den Zinssatz (p.a.) oder die Gewinnbeteiligungsquote, die Laufzeit (z.B. 24 oder 36 Monate ab Vollzeichnung), den Tilgungsmodus (Bullet, ratierlich) und Fälligkeitsdaten ein. Geben Sie den Effektivzins nach PAngV an, soweit das Crowdfunding-Produkt dieser Verordnung unterliegt.

Sechster Schritt — Risikohinweise und Pflichtangaben ergänzen: Fügen Sie den Risikohinweis nach VermAnlG § 12 und ECSP-VO Art. 23 wortwörtlich ein. Verweisen Sie auf das Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB) oder das ECSP-Schlüsselinvestitionsinformationsblatt (KIIS). Geben Sie an, ob und wie Sicherheiten (Grundschuld, Bürgschaft nach BGB § 765) die Beteiligung absichern.

Siebter Schritt — Unterzeichnung und Plattformprozess: Der Crowdfunding-Vertrag wird in der Regel elektronisch über die Plattform geschlossen. Nach Zeichnung durch den Investor und Annahme durch den Emittenten erhalten beide Parteien eine Bestätigung per E-Mail. Bewahren Sie alle Vertragsunterlagen, das VIB und die Kontounterlagen für Steuerzwecke (EStG § 20, Anlage KAP) auf.

Häufige Fehler bei Ihrem Crowdfunding-Vertrag

Häufige Fehler bei Crowdfunding-Verträgen in Deutschland gefährden die Rechtssicherheit und können zu erheblichen Haftungsrisiken führen:

Fehlender Nachrangangrede (Subordinationsklausel): Partiarische Darlehen ohne ausdrückliche Nachrangangrede werden von Gerichten und der BaFin möglicherweise als nicht nachrangig eingestuft. Das Fehlen der Klausel führt dazu, dass das Angebot als prospektpflichtige Vermögensanlage gilt und ohne Prospekt nach WpPG illegal vertrieben wird. Formulieren Sie die Nachrangangrede nach dem BaFin-Muster: »Die Forderungen des Darlehensnehmers aus diesem Vertrag sind im Fall der Insolvenz des Emittenten nachrangig im Sinne von § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO gegenüber sämtlichen nicht nachrangigen Gläubigern zu befriedigen.«

Unzureichende Risikoaufklärung: Investoren müssen ausdrücklich auf das Risiko des Totalverlusts, die fehlende Einlagensicherung und die Illiquidität der Beteiligung hingewiesen werden. Ein pauschaler Risikohinweis ohne konkrete Projektrisiken genügt den Anforderungen der ECSP-VO Art. 23 und VermAnlG § 12 nicht. Der BGH hat in mehreren Entscheidungen Schadensersatzansprüche wegen unzureichender Risikoaufklärung zugesprochen.

Überschreitung der Emissionsgrenze ohne Prospekt: Das Angebot von Vermögensanlagen über 6.000.000,00 Euro innerhalb von 12 Monaten ohne BaFin-genehmigten Prospekt nach VermAnlG § 6 ist strafbar nach VermAnlG § 31 Abs. 1 (Freiheitsstrafe bis 3 Jahre oder Geldstrafe). Emittenten müssen alle parallelen Angebote sorgfältig addieren und das VIB rechtzeitig bei der BaFin zur Gestattung einreichen.

Fehlende ECSP-Zulassung der Plattform: Die Nutzung einer nicht BaFin-zugelassenen Plattform macht den Crowdfunding-Vertrag angreifbar und kann zur Rückabwicklung führen. Prüfen Sie vor Vertragsschluss, ob die Plattform in der BaFin-Datenbank (www.bafin.de) als ECSP-Dienstleister registriert ist.

Steuerliche Fehler bei der Vertragsgestaltung: Wenn Crowdfunding-Zinsen als Betriebsausgaben des Emittenten abgezogen werden sollen, muss die steuerliche Abzugsfähigkeit der Zinsen bei partiarischen Darlehen mit dem Finanzamt und dem Steuerberater abgestimmt werden. Unangemessene Zinssätze im Verhältnis zu Bankkonditionen können als verdeckte Gewinnausschüttung nach KStG § 8 Abs. 3 umqualifiziert werden.

Quellen und Zitate

Gesetzliche Zitate verlinken auf offizielle Regierungsquellen.

  1. § 10b EStGDE official

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Gesetzesreferenzierte Vorlage — Vorlage zuletzt geändert Juni 2026

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