Digitale Nachlass-Verfügung Deutschland
DIGITALE NACHLASS-VERFUEGUNG
gemäss BGB §1922 (Universalsukzession) — DSGVO Art. 17 — BGH III ZR 195/17 vom 12. Juli 2018
ABSCHNITT 1 — VERFUEGENDER (ERBLASSER)
Name: [Erblasser Name]
Geburtsdatum: [Erblasser Geburtsdatum]
Wohnanschrift: [Erblasser Adresse]
ABSCHNITT 2 — DIGITALER NACHLASSVERWALTER
Bevollmächtigte Person: [Bevollmaechtigter Name]
Beziehung: [Bevollmaechtigter Beziehung]
Anschrift: [Bevollmaechtigter Adresse]
Kontakt: [Bevollmaechtigter Kontakt]
Ersatzbevollmaechtigte/r: [Ersatzbevollmaechtigter]
Ich bevollmaechtige die oben genannte Person, nach meinem Tod alle digitalen Konten und Geräte gemäss meinen nachfolgenden Anweisungen zu verwalten, zu löschen oder zu übertragen. Diese Vollmacht gilt als digitaler Nachlassauftrag im Sinne von BGB §662 und erstreckt sich auf alle digitalen Inhalte nach BGH III ZR 195/17.
ABSCHNITT 3 — DIGITALE KONTEN UND DIENSTE
E-Mail-Konten: [Email Konten]
Soziale Netzwerke: [Soziale Netzwerke]
Online-Shops und Abonnements: [Online Shops]
Kryptowährungen und digitale Geldwerte: [Krypto Werte]
Cloud-Speicher und digitale Dateien: [Cloud Speicher]
ABSCHNITT 4 — LETZTE WUENSCHE UND ANWEISUNGEN
Social-Media-Profile: [Profil Wunsch]
Digitale Datensicherung: [Datei Sicherung]
Aufbewahrungsort der Zugangsdaten: [Passwortverwaltung]
Sonstige Anweisungen: [Sonstige Anweisungen]
Rechtlicher Hinweis: Alle in dieser Verfügung genannten digitalen Inhalte sind gemäss BGB §1922 vererblich. Soweit Plattformbedingungen die Übertragbarkeit ausschliessen (z. B. digitale Musik- und Filmlizenzen nach BGH I ZR 4/16), werden diese Inhalte nicht in den vererblichen Nachlass einbezogen.
ABSCHNITT 5 — UNTERSCHRIFT
[Verfuegungs Ort], den [Verfuegungs Datum]
Unterschrift des Verfügenden ([Erblasser Name]):
_________________________
Empfangsbestätigung der bevollmächtigten Person ([Bevollmaechtigter Name]):
_________________________ Datum: _________________________
Aufbewahrungshinweis: Original bei Notar oder im Bankschliessfach hinterlegen. Kopie an bevollmächtigte Person übergeben. Ergänzend: Testament und Generalvollmacht beifügen.
Verfuegender / Erblasser
________________
Signature
Digitaler Nachlassverwalter
________________
Signature
Was ist Digitale Nachlass-Verfügung Deutschland?
Der digitale Nachlass umfasst alle rechtlichen Positionen, die mit digitalen Diensten und Inhalten zusammenhängen: E-Mail-Konten, Profile in sozialen Netzwerken, Online-Bankzugänge, digitale Abonnements, Kryptowährungen, Cloud-Speicher, Domains und Webseiten sowie digitale Kunstwerke (NFTs). Nicht vererblich sind dagegen persönliche Lizenzrechte an digitalen Inhalten wie gekaufte E-Books oder digitale Musikdateien, wenn die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Plattformbetreibers die Übertragbarkeit ausschliessen (BGH I ZR 4/16 vom 14. November 2019).
Die Digitale Nachlass-Verfügung Deutschland ermaoeglicht es dem Verfügenden, eine bevollmächtigte Vertrauensperson zu bestimmen, die nach dem Tod konkrete Handlungen vornehmen soll: Löschung von Profilen, Herunterladen von Daten, Verwaltung von Kryptowährungen, Kündigung von Abonnements und Übertragung von Dateien an die Familie. Ohne eine solche Verfügung sind Erben in der Praxis oft monatelang mit Plattformbetreibern in Auseinandersetzungen, da viele Anbieter trotz der BGH-Rechtsprechung zunächst die Herausgabe von Zugangsdaten verweigern.
Die Verfügung ergänzt das herkömmliche Testament (BGB §2229 ff.) und die Generalvollmacht (BGB §167). Wer keine Digitale Nachlass-Verfügung erstellt, riskiert, dass wertvolle Kryptowährungen dauerhaft verloren gehen, peinliche oder private Inhalte für Dritte zugänglich bleiben, Abonnements monatelang weiter abgebucht werden und digitale Erinnerungen (Fotos, Videos) für immer verschwinden. Die Digitale Nachlass-Verfügung auf forms-legal.com hilft, diese Risiken zu minimieren und klare Anweisungen zu hinterlassen.
Wichtig für die Praxis: Die DSGVO Art. 17 (Recht auf Löschung) gilt grundsätzlich nur für lebende Personen. Nach dem Tod kann der Erbe jedoch aus dem Erbrecht nach BGB §1922 i. V. m. BGH III ZR 195/17 Ansprüche gegen die Plattformbetreiber auf Kontozugang und Datenübertragung durchsetzen. Die Verfügung sollte an einem sicheren Ort aufbewahrt und dem Bevollmächtigten in Kopie übergeben werden.
Wann brauchen Sie Digitale Nachlass-Verfügung Deutschland?
Die Digitale Nachlass-Verfügung in Deutschland ist in zahlreichen Lebenssituationen unverzichtbar und sollte nicht aufgeschoben werden.
Wer Kryptowährungen (Bitcoin, Ethereum, andere Altcoins) besitzt, benötigt zwingend eine Digitale Nachlass-Verfügung. Kryptowährungen gehören nach BGB §1922 zum vererblichen Nachlassvermoeegen, sind aber ohne Private Key oder Seed Phrase dauerhaft unzugänglich. Weltweit wurden geschaetzt über 4 Millionen Bitcoin dauerhaft verloren, weil Eigentümer verstorben sind, ohne Zugangsdaten zu hinterlassen. Die Verfügung legt den sicheren Aufbewahrungsort des Seed Phrase fest.
Wer umfangreiche Online-Präsenz hat — mehrere Social-Media-Konten, einen populären Blog, eine professionelle LinkedIn-Präsenz, einen YouTube-Kanal — benötigt die Verfügung, um festzulegen, was mit diesen digitalen Identitäten geschehen soll. Soll das Instagram-Profil gelöscht, in den Gedenkzustand versetzt oder jemand anderem übergeben werden? Facebook und Instagram unterstützen explizit Gedenkzustaende und ermoeglchen Löschanträge.
Personen, die digitale Abonnements oder wiederkehrende Zahlungen haben (Netflix, Spotify, Amazon Prime, Adobe Creative Cloud, diverses SaaS), müssen sicherstellen, dass diese nach dem Tod unverzüglich gekündigt werden. Sonst laufen Kosten weiter, bis das Konto gesperrt wird. Allein in Deutschland werden jährlich Millionen Euro für Abonnements Verstorbener abgebucht.
Eltern und Familienvaeter sollten die Verfügung erstellen, um sicherzustellen, dass Familienfotos aus der Cloud nicht verloren gehen. Google Inactive Account Manager und Apple Digital Legacy erlauben es, vorab einen digitalen Legacy-Kontakt zu benennen — die Verfügung ergänzt diese Funktionen mit einem formellen Rechtsrahmen.
Freiberufler und Selbstständige, die Online-Dienste für ihr Geschäft nutzen, müssen sicherstellen, dass Kundeninformationen, Domainnamen und Webseiten geordnet übergehen oder abgewickelt werden. Domainnamen sind nach DENIC-Richtlinien vererblich; bei Versäumnis kann eine wertvolle Domain verloren gehen.
Was gehört in Ihr Digitale Nachlass-Verfügung Deutschland?
Eine rechtssichere Digitale Nachlass-Verfügung in Deutschland sollte folgende wesentliche Bestandteile enthalten:
1. Vollständige Identifikation des Verfügenden: Name, Geburtsdatum und Wohnanschrift des Verfügenden nach BGB §1922, um die Zuordnung zum Nachlass eindeutig zu machen. Ohne klare Identifikation können Plattformbetreiber die Berechtigung des Bevollmächtigten anzweifeln.
2. Benennung des Digitalen Nachlassverwalters: Vollständige Angabe der bevollmächtigten Person (Digitaler Nachlassverwalter) nach BGB §662 ff. (Auftrag). Die Vollmacht sollte sowohl den Hauptbevollmächtigten als auch eine Ersatzperson umfassen, falls die Hauptperson verstirbt oder verhindert ist. Die Vollmacht ergibt sich aus dem Erbrecht (BGH III ZR 195/17) und ergänzt die Generalvollmacht.
3. Auflistung der digitalen Konten: Vollständige Liste aller digitalen Konten mit Anbieter und Benutzernamen (aber OHNE Passwörter direkt in der Verfügung). Stattdessen: Hinweis auf den sicheren Aufbewahrungsort der Zugangsdaten (verschlossener Briefumschlag beim Notar, Bankschliessfach, Passwortmanager).
4. Kryptowährungen und digitale Geldwerte: Separate Sektion für Kryptowährungen mit Angabe der Wallet-Typen und des sicheren Aufbewahrungsorts des Seed Phrase oder Private Key. Diese Angaben müssen so präzise sein, dass der Bevollmächtigte den Zugang tatsächlich erlangen kann.
5. Konkrete Anweisungen je Plattform: Für jede wichtige Plattform klare Anweisung: löschen, in Gedenkzustand versetzen, Daten herunterladen und an Familie weiterleiten oder Konto an bestimmte Person übergeben. Plattformen wie Google bieten spezifische Legacy-Funktionen (Inactive Account Manager), die vorab konfiguriert werden sollten.
6. Datensicherungsanweisungen: Klare Regelung, welche digitalen Daten (Fotos, Dokumente, Kreativwerke) gesichert werden sollen und wie. Empfehlung: Externe Festplatte mit Standortangabe, Cloud-Export-Funktion oder physische Sicherung durch Bevollmächtigten.
7. Aufbewahrungshinweise: Die Verfügung sollte bei einem Notar hinterlegt, dem Bevollmächtigten in Kopie übergeben und im Testament erwähnt werden. Ergänzend sollte die Verfügung regelmässig aktualisiert werden, wenn neue digitale Konten hinzukommen oder Konten gelöscht werden.
So füllen Sie Ihr Digitale Nachlass-Verfügung Deutschland aus
Das Ausfüllen der Digitalen Nachlass-Verfügung auf forms-legal.com erfordert sorgfältige Vorbereitung und einige praktische Vorüberlegungen.
Schritt 1 — Vollständige persönliche Daten eingeben: Tragen Sie Ihren vollständigen Namen (wie im Personalausweis), Ihr Geburtsdatum und Ihre aktuelle Wohnanschrift ein. Diese Daten sind für die rechtliche Zuordnung zum Nachlass nach BGB §1922 erforderlich.
Schritt 2 — Digitalen Nachlassverwalter bestimmen: Wählen Sie eine Vertrauensperson, die technisch versiert genug ist, die digitalen Aufgaben zu übernehmen. Tragen Sie Name, Beziehung, Anschrift und Kontaktdaten vollständig ein. Bestimmen Sie zusätzlich eine Ersatzperson. Sprechen Sie zuvor mit der Person, ob sie bereit und in der Lage ist, die Aufgabe zu übernehmen.
Schritt 3 — Digitale Konten systematisch auflisten: Erstellen Sie vorab eine vollständige Liste aller Online-Konten: E-Mail (Google, Outlook, Apple Mail), soziale Netzwerke (Facebook, Instagram, LinkedIn, Twitter/X, TikTok), Streaming-Dienste (Netflix, Spotify), Online-Banking und Kryptobörsen. Tragen Sie Anbieter und Benutzernamen ein — KEINE Passwörter direkt in diesem Dokument.
Schritt 4 — Passwörter sicher hinterlegen: Notieren Sie in der Verfügung nur den AUFBEWAHRUNGSORT der Zugangsdaten: »Passwortliste in verschlossenem Umschlag bei Notar XY« oder »Bitwarden Passwortmanager — Masterpasswort im Bankschliessfach«. Passwörter und Seed Phrases sollten NIEMALS digital gespeichert oder per E-Mail versendet werden.
Schritt 5 — Kryptowährungen erfassen: Falls Sie Kryptowährungen besitzen, geben Sie die Wallet-Typen (Hardware Wallet, Software Wallet, Börse) und den sicheren Aufbewahrungsort des Seed Phrase (12 oder 24 Wörter Recovery Phrase) an. Der Seed Phrase sollte auf Papier (Metal-Backup empfohlen) an einem feuerfesten, sicheren Ort aufbewahrt werden.
Schritt 6 — Anweisungen pro Plattform festlegen: Entscheiden Sie für jede wichtige Plattform: löschen, Gedenkzustand (bei Facebook/Instagram möglich), Daten herunterladen oder Konto an bestimmte Person übergeben. Facebook und Google bieten vorab konfigurierbare Legacy-Funktionen an — nutzen Sie diese zusätzlich.
Schritt 7 — Dokument unterzeichnen und sicher aufbewahren: Unterzeichnen Sie die Verfügung handschriftlich, lassen Sie den Bevollmächtigten mit Datum gegenzeichnen und hinterlegen Sie das Original beim Notar oder im Bankschliessfach. Uebergeben Sie dem Bevollmächtigten eine Kopie und erwähnen Sie die Verfügung in Ihrem Testament.
Rechtliche Anforderungen für Digitale Nachlass-Verfügung Deutschland
Für die rechtliche Wirksamkeit der Digitalen Nachlass-Verfügung in Deutschland sind folgende rechtliche Anforderungen zu beachten:
Erbrechtliche Grundlage (BGB §1922): Der digitale Nachlass geht nach BGB §1922 kraft Gesetzes auf die Erben über (Universalsukzession). Ein separates Testament ist nicht zwingend erforderlich, aber empfohlen, um die Digitale Nachlass-Verfügung zu erwähnen und den Bevollmächtigten zu bestätigen. Das BGH-Urteil III ZR 195/17 bestätigt, dass Vertragsrechte aus Online-Diensten (wie Facebook) auf Erben übergehen.
Schriftform (empfohlen, aber nicht gesetzlich vorgeschrieben): Das Gesetz schreibt für die Digitale Nachlass-Verfügung keine notarielle Beurkundung vor. Die Schriftform ist jedoch dringend zu empfehlen, da Plattformbetreiber häufig Nachweise verlangen. Eine notarielle Beurkundung nach BeurkG §17 erhoht die Beweiskraft erheblich und kann Auseinandersetzungen mit Plattformbetreibern vereinfachen.
Vollmaechtsrecht (BGB §662 ff.): Die Digitale Nachlass-Verfügung erteilt dem Bevollmächtigten einen Auftrag im Sinne von BGB §662. Diese Vollmacht erlischt mit dem Tod des Verfügenden grundsätzlich (BGB §168 Satz 1), es sei denn, sie ist ausdrücklich postmortal erteilt. Eine postmortale Vollmacht (BGB §168 Satz 2 analog) bleibt auch nach dem Tod wirksam und ist daher die bevorzugte Gestaltungsform.
DSGVO und Datenschutz: Die DSGVO Art. 17 (Recht auf Löschung) gilt ausschliesslich für lebende Personen. Nach dem Tod können Erben auf Basis von BGB §1922 (Erbrecht) und BGH III ZR 195/17 Ansprüche gegen Plattformbetreiber durchsetzen. Plattformbetreiber wie Facebook, Google und Apple haben eigene Verfahren für den Tod eines Nutzers entwickelt.
Nicht vererbliche Lizenzrechte: Digitale Inhalte mit persönlichen Lizenzen (z. B. gekaufte E-Books bei Amazon Kindle, Musikdateien bei iTunes) sind nach BGH I ZR 4/16 nicht vererblich, soweit die AGB des Anbieters die Übertragbarkeit ausschliessen. Die Verfügung sollte diesen Unterschied beachten.
Häufige Fehler bei Ihrem Digitale Nachlass-Verfügung Deutschland
Bei der Erstellung einer Digitalen Nachlass-Verfügung in Deutschland treten folgende Fehler besonders häufig auf:
Passwörter direkt in der Verfügung eintragen: Der grösste Fehler ist, Passwörter oder Seed Phrases direkt in der Verfügung zu notieren. Das Dokument könnte in falsche Hände geraten (Diebstahl, unbefugte Einsicht beim Notar). Stattdessen: Passwörter separat und sicher aufbewahren (Bankschliessfach, Notar, Passwortmanager), und nur den Aufbewahrungsort in der Verfügung angeben.
Kein Backup des Seed Phrase: Wer Kryptowährungen besitzt und den Seed Phrase nicht sicher hinterlegt, riskiert permanenten Verlust. Hardware-Wallets sollten durch Metall-Backup des Seed Phrase ergänzt werden. Ein einziges Papier-Backup an einem einzigen Ort ist zu risikoreich (Brand, Wassereinbruch). Empfehlung: Zwei Kopien an zwei sicheren Orten.
Fehlende Ernennung eines Ersatzbevollmächtigten: Wenn die Hauptperson, die als digitaler Nachlassverwalter benannt wurde, selbst verstirbt oder nicht erreichbar ist, entsteht eine Lücke. Immer eine Ersatzperson benennen, die die Aufgaben übernehmen kann.
Veraltete Konteninformationen: Digitale Konten ändern sich ständig — neue Dienste werden abonniert, alte werden gelöscht. Eine Digitale Nachlass-Verfügung, die vor fünf Jahren erstellt wurde und aktuelle Dienste nicht erwähnt, ist nur teilweise nützlich. Verfügung jährlich aktualisieren und wichtige neue Konten erwähnen.
Testament und Digitale Nachlass-Verfügung nicht aufeinander abstimmen: Wenn das Testament einen anderen Erben nennt als der digitale Nachlassverwalter, entstehen Konflikte. Die Digitale Nachlass-Verfügung sollte im Testament erwähnt und mit den erbrechtlichen Regelungen abgestimmt sein.
Bevollmächtigten nicht vorab informieren: Viele Personen erstellen eine Digitale Nachlass-Verfügung, informieren aber den Bevollmächtigten nicht darüber. Nach dem Tod ist die bevollmächtigte Person oft überfordert, weil sie nicht weiss, wo das Dokument aufbewahrt wird oder welche Konten existieren. Lösung: Bevollmächtigten informieren und eine Kopie der Verfügung übergeben.
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"Digitale Nachlass-Verfügung Deutschland (Deutschland)." Forms Legal, 2026, https://forms-legal.com/de/deutschland/estate-planning/estate/digitaler-nachlass-verfuegung-deutschland.
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Ja, die Digitale Nachlass-Verfügung hat in Deutschland eine rechtliche Grundlage. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Grundsatzurteil III ZR 195/17 vom 12. Juli 2018 entschieden, dass der digitale Nachlass als Vertragsvermoegensrecht nach BGB §1922 auf die Erben übergeht. Das bedeutet, dass Erben rechtlich berechtigt sind, auf die Online-Konten des Verstorbenen zuzugreifen — einschliesslich E-Mail-Konten und sozialen Netzwerken. Die Digitale Nachlass-Verfügung unterstützt dieses Recht, indem sie konkrete Anweisungen erteilt und eine bevollmächtigte Person benennt, die im Sinne des Verstorbenen handelt. Eine notarielle Beurkundung ist nicht zwingend vorgeschrieben, erhohet aber die Beweiskraft erheblich und erleichtert Auseinandersetzungen mit Plattformbetreibern, die häufig eine formelle Vollmacht oder einen Erbschein verlangen. Empfehlung: Die Digitale Nachlass-Verfügung sollte im Testament erwähnt werden.
Ohne eine Digitale Nachlass-Verfügung mit klaren Anweisungen zum Aufbewahrungsort des Seed Phrase oder Private Key sind Kryptowährungen dauerhaft verloren. Kryptowährungen (Bitcoin, Ethereum usw.) funktionieren dezentral: Es gibt keine Kundenhotline, die einen Erben identifizieren und den Zugang wiederherstellen kann. Weltweit wurden geschaetzt über 4 Millionen Bitcoin dauerhaft verloren, weil Eigentümer verstorben sind und niemand den Zugangscode kannte. Kryptowährungen gehören nach BGB §1922 zum vererblichen Nachlassvermoeegen, können aber nur mit dem Private Key oder dem Seed Phrase (12 oder 24 Wörter Recovery Phrase) bewegt werden. Der Seed Phrase muss auf Papier oder besser auf einem Metalltraeger (Cryptosteel, Bilodal o. ae.) an einem feuerfesten, sicheren Ort aufbewahrt werden. Die Digitale Nachlass-Verfügung gibt den Erben Hinweise auf den Aufbewahrungsort — ohne diesen Hinweis sind die Coins dauerhaft gesperrt.
Ja, nach dem BGH-Urteil III ZR 195/17 vom 12. Juli 2018 müssen Plattformbetreiber wie Meta (Facebook, Instagram) den Erben Zugang zum Konto des Verstorbenen gewähren. Das BGH-Urteil betraf konkret einen Facebook-Account und stellte klar, dass der Zugangsanspruch aus dem Vertrag zwischen Nutzer und Plattform auf die Erben übergeht. In der Praxis ist die Durchsetzung trotzdem muehsam: Facebook und Instagram verlangen einen Erbschein und spezifische Nachweisdokumente. Facebook bietet alternativ die Möglichkeit, das Profil in einen »Gedenkzustand« zu versetzen (spezielle Legacy-Kontakt-Funktion), ohne vollständigen Kontozugang zu erhalten. Mit einer Digitalen Nachlass-Verfügung und einer Vollmacht nach BGB §167 kann der Bevollmächtigte handlungsschneller agieren. Beide Varianten — Gedenkzustand oder vollständige Löschung — sollten in der Verfügung explizit genannt werden.
Nein, in der Regel sind digital erworbene Lizenzen für E-Books, Musikdateien und Filme NICHT vererblich. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Urteil I ZR 4/16 vom 14. November 2019 klargestellt, dass persönliche Nutzungslizenzen nicht abtretbar und damit auch nicht vererblich sind, sofern die AGB des Anbieters die Übertragbarkeit ausschliessen. Das betrifft insbesondere: Amazon Kindle-Kueaufe, Apple iTunes-Downloads, Google Play-Kaeuf und Adobe-Abonnements. Das physische Eigentum (z. B. eine Schallplatte) ist vererblich; das digitale Nutzungsrecht für denselben Inhalt (z. B. eine digitale Kopie) ist es häufig nicht. Kryptowährungen und NFTs folgen anderen Regeln und sind grundsätzlich vererblich, da sie kein persönliches Lizenzrecht, sondern echtes Eigentum darstellen.
Gesetzlich ist für die Digitale Nachlass-Verfügung in Deutschland keine notarielle Beurkundung vorgeschrieben. Die Schriftform genügt für die Grundwirksamkeit. Allerdings ist eine notarielle Beglaubigung oder Beurkundung (BeurkG §17) aus praktischen Gründen dringend empfohlen: Viele Plattformbetreiber (Meta, Google, Apple) akzeptieren notariell beurkundete Dokumente leichter als reine Privatdokumente. Bei Streitigkeiten mit Anbietern haben notariell beurkundete Vollmachten eine höhere Beweiskraft. Die notarielle Beurkundung kostet nach GNotKG wenige hundert Euro und lohnt sich angesichts der häufig erheblichen Werte im digitalen Nachlass (Kryptowährungen, Domains, digitale Kunstwerke). Alternativ kann die Verfügung in einem verschlossenen Umschlag beim Notar hinterlegt werden, ohne formelle Beurkundung — das ist günstiger und gibt dem Bevollmächtigten trotzdem einen offiziellen Nachweis.
Online-Banking-Zugaenge und PayPal-Guthaben gehören zum vererblichen Nachlass nach BGB §1922. Banken und Zahlungsdienstleister verlangen in der Regel einen Erbschein (BGB §2353) oder ein notarielles Zeugnis, bevor sie Erben Zugang gewähren. PayPal-Guthaben wird auf Antrag an den Nachlass ausgezahlt — PayPal Deutschland hat ein spezielles Verfahren für Sterbefaelle mit Formular und Erbschein. Online-Banking-Zugaenge sollten in der Digitalen Nachlass-Verfügung mit IBAN-Angabe und Bank erwähnt werden, damit Erben weiss, welche Konten existieren. Passwörter für Online-Banking dürfen keinesfalls direkt in der Verfügung stehen — ausschliesslich den sicheren Aufbewahrungsort der Zugangsdaten angeben. Bei Gemeinschaftskonten (BGB §428) bleibt dem überlebenden Kontoinhaber der Zugang automatisch erhalten.
Eine Digitale Nachlass-Verfügung sollte mindestens einmal jährlich aktualisiert werden — idealerweise zum Jahreswechsel oder nach grossen Lebensereignissen (Heirat, Scheidung, Geburt von Kindern, neues Krypto-Investment). Das Aktualisierungsbeduerfnis entsteht, weil digitale Konten ständig hinzukommen und wegfallen: Neue Streaming-Dienste werden abonniert, alte Social-Media-Profile werden aufgegeben, neue Kryptobörsen werden eröffnet. Jede Änderung sollte in der Verfügung reflektiert werden. Praxis-Tipp: Nutzen Sie einen Passwortmanager (z. B. Bitwarden, 1Password) als lebende Liste aller Konten — aktualisieren Sie die Digitale Nachlass-Verfügung, wenn Sie neue Konten im Passwortmanager anlegen. Halten Sie auch den Bevollmächtigten auf dem neuesten Stand, damit er im Ernstfall schnell handeln kann.
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