Ein Untermietvertrag für Wohnungen in Österreich ist ein schriftlicher Vertrag, mit dem der Hauptmieter einer Wohnung diese ganz oder teilweise an einen Dritten — den Untermieter — weitervermietet. Dieses Dokument brauchen Sie immer dann, wenn Sie als Hauptmieter vorübergehend oder dauerhaft Wohnraum abgeben möchten, ohne das Hauptmietverhältnis aufzulösen, und dabei rechtliche Klarheit für beide Seiten schaffen wollen.
Legal basis: MRG §§11–12; ABGB §1098; MRG §27 (Ablöseverbot)
untermietvertrag wohnung oesterreich — free, fillable template; download as PDF or Word.
Was ein Untermietvertrag in Österreich ist
Beim Untermieten tritt der Hauptmieter gegenüber dem Untermieter als Vermieter auf, obwohl er selbst weiterhin Mieter seines Vermieters bleibt. Das österreichische Recht regelt dieses Dreiecksverhältnis im Mietrechtsgesetz (MRG) sowie im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB).
Für Wohnungen, die dem MRG vollständig unterliegen — das betrifft vor allem Altbauwohnungen und geförderte Neubauten —, gelten strenge gesetzliche Schranken. Für Wohnungen im Teilanwendungsbereich oder außerhalb des MRG gelten primär die allgemeinen Regeln des ABGB §1098, der dem Mieter grundsätzlich das Recht einräumt, die Bestandsache zu vermieten, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart ist. In der Praxis enthalten nahezu alle Hauptmietverträge ein Untervermietungsverbot oder einen Zustimmungsvorbehalt, sodass Sie stets zunächst den Hauptmietvertrag genau prüfen müssen.
Ein zentrales Schutzprinzip des österreichischen Mietrechts ist das Ablöseverbot nach MRG §27. Ablösen — also Zahlungen, die über den vereinbarten Mietzins hinausgehen und für die bloße Überlassung der Wohnung geleistet werden — sind verboten und können zur Rückforderung führen. Das gilt für Untermietverhältnisse ebenso wie für Hauptmietverhältnisse.
Wann Sie dieses Dokument brauchen
Ein schriftlicher Untermietvertrag ist immer dann unentbehrlich, wenn:
- Sie als Hauptmieter für einen befristeten Zeitraum ins Ausland gehen, vorübergehend umziehen oder die Wohnung nicht selbst nutzen können und Wohnraum weitergeben möchten;
- Sie in einer größeren Wohnung Zimmer an Mitbewohner vermieten wollen, ohne das Hauptmietverhältnis aufzugeben;
- Sie einen Familienmitglied oder Bekannten aufnehmen, dem gegenüber Sie klare Rechte und Pflichten festlegen möchten;
- Sie gesetzlich oder vertraglich verpflichtet sind, dem Vermieter die Untervermietung anzuzeigen oder eine Zustimmung einzuholen.
Ohne schriftlichen Vertrag entstehen leicht Streitigkeiten über Miethöhe, Nebenkostentragung, Kündigungsfristen und Rückgabezustand der Wohnung. Ein gut formulierter Vertrag schützt Hauptmieter und Untermieter gleichermaßen.
Beachten Sie: Wer als Hauptmieter ohne die im Hauptmietvertrag vorgesehene Zustimmung des Vermieters untervermietet, riskiert eine Kündigung des Hauptmietverhältnisses. MRG §11 regelt die Grenzen vertraglicher Untermietverbote, MRG §12 die Abtretung des Mietrechts; die Kündigungsgründe bei unzulässiger Untervermietung finden sich in MRG §30, der auch die besonderen Einschränkungen für die gänzliche Untervermietung im Vollanwendungsbereich des MRG enthält.
Schlüsselklauseln und Mindestinhalt
Ein rechtssicherer Untermietvertrag für Österreich enthält folgende Kernpunkte:
Vertragsparteien. Vollständige Namen und Adressen von Hauptmieter und Untermieter müssen eindeutig angegeben sein. Wer ist Vertragspartner, wer haftet wofür?
Beschreibung des Mietobjekts. Adresse, Stockwerk, Wohnungsnummer, Größe und — falls nur ein Teil der Wohnung untervermietet wird — genaue Angabe der überlassenen Räume sowie der gemeinsam genutzten Bereiche wie Küche, Bad oder Keller.
Mietzins und Zahlungsmodalitäten. Die vereinbarte Miete, Fälligkeitstermin und Zahlungsweg müssen schriftlich festgehalten werden. Dabei ist das Ablöseverbot nach MRG §27 zu beachten: Jede Zahlung, die den erlaubten Mietzins ohne sachlichen Grund übersteigt, ist unzulässig. Im Vollanwendungsbereich des MRG darf der Untermietzins den Hauptmietzins zuzüglich anteiliger Betriebskosten und sonstiger zulässiger Zuschläge nicht wesentlich übersteigen.
Betriebskosten und Nebenkosten. Wer trägt welche Nebenkosten? Die Aufteilung von Strom, Heizung, Internet und Reinigung des Gemeinschaftsbereichs sollte klar geregelt sein.
Vertragsdauer und Kündigung. Der Vertrag kann befristet oder unbefristet geschlossen werden. Befristete Verträge im Vollanwendungsbereich des MRG unterliegen besonderen Vorschriften zu Mindestlaufzeiten und Verlängerung. Für die Kündigung gilt eine gesetzliche Kündigungsfrist; beide Seiten sollten wissen, unter welchen Umständen sie das Mietverhältnis beenden können.
Kaution. Ob eine Kaution vereinbart wird, ist Verhandlungssache. Wird eine vereinbart, sollten Höhe, Verwahrungsform und Rückzahlungsbedingungen im Vertrag stehen.
Zustand und Übergabe. Ein Übergabeprotokoll, das den Zustand der Wohnung bei Einzug dokumentiert, ist kein gesetzliches Muss, aber in der Praxis unverzichtbar, um Streit bei der Rückgabe zu vermeiden.
Hausordnung und Nutzungsbeschränkungen. Darf der Untermieter Haustiere halten? Sind Umbaumaßnahmen erlaubt? Gelten besondere Ruhezeiten laut Hausordnung? All das gehört in den Vertrag.
Pflichten des Untermieters gegenüber dem Haus. Auch wenn der Untermieter kein direktes Rechtsverhältnis zum Eigentümer oder Hausverwaltung hat, muss er sich an die Hausordnung halten. Verstöße — etwa dauernde Lärmbelästigung oder eigenmächtige Umbaumaßnahmen — können mittelbar das Hauptmietverhältnis gefährden. Der Hauptmieter haftet seinem Vermieter für das Verhalten des Untermieters, weshalb dieser Punkt im Vertrag ausdrücklich geregelt sein sollte.
Wie Sie den Vertrag richtig ausfüllen
Ausgangspunkt ist stets der Hauptmietvertrag. Lesen Sie ihn sorgfältig: Enthält er ein ausdrückliches Untervermietungsverbot, müssen Sie zunächst die schriftliche Zustimmung Ihres Vermieters einholen. Verweigert der Vermieter die Zustimmung ohne wichtigen Grund, kann im Vollanwendungsbereich des MRG ein gerichtliches Vorgehen in Betracht gezogen werden — doch das ist ein eigenes Verfahren und sollte rechtlich begleitet werden.
Sobald die Zustimmungsfrage geklärt ist, füllen Sie den Vertrag vollständig aus. Tragen Sie alle Angaben zum Mietobjekt exakt ein — Rechtschreibfehler in Adressen oder falsches Stockwerk können später zu Unklarheiten führen. Halten Sie Miethöhe, Nebenkosten und Kaution in konkreten Zahlen fest.
Nutzen Sie für den österreichischen Markt eine bewährte Vertragsvorlage: Den Untermietvertrag Wohnung Österreich können Sie kostenlos herunterladen, an Ihre Situation anpassen und als Ausgangsdokument verwenden.
Unterschreiben Sie den Vertrag in zwei Originalausfertigungen: Eine Ausfertigung für den Hauptmieter, eine für den Untermieter. Erstellen Sie gleichzeitig ein Übergabeprotokoll mit Fotos oder einer genauen Beschreibung des Wohnungszustands.
Informieren Sie Ihren Vermieter entsprechend den vertraglichen Verpflichtungen. In manchen Mietverträgen ist eine bloße Anzeige ausreichend, in anderen ist eine vorherige Genehmigung erforderlich.
Häufige Fehler beim Untermieten in Österreich
Untervermietung ohne Zustimmung. Der häufigste und folgenschwerste Fehler: Wer untervermietet, ohne die vertraglich vorgesehene Genehmigung des Vermieters eingeholt zu haben, setzt sein Hauptmietverhältnis aufs Spiel. Auch wenn die Chance einer Entdeckung gering erscheint, ist das Risiko einer Kündigung real.
Überhöhter Untermietzins. Manche Hauptmieter versuchen, durch den Untermietzins einen Gewinn zu erzielen, der weit über dem liegt, was sie selbst zahlen. Im Vollanwendungsbereich des MRG ist das nicht nur unethisch, sondern auch rechtlich angreifbar. Das Ablöseverbot nach MRG §27 erstreckt sich sinngemäß auf solche Gestaltungen.
Fehlende oder unklare Kündigung. Ein Vertrag ohne klare Kündigungsregelung führt unweigerlich zu Konflikten. Beide Parteien müssen wissen, unter welchen Bedingungen und mit welcher Vorlaufzeit sie das Mietverhältnis beenden können.
Kein Übergabeprotokoll. Ohne dokumentierten Ausgangszustand ist es bei der Rückgabe schwierig, Schäden dem Untermieter zuzurechnen. Das gilt in beide Richtungen: Auch der Untermieter profitiert davon, wenn vorhandene Mängel bei Einzug schriftlich festgehalten sind.
Falscher Vertragstyp. Österreichs Mietrecht unterscheidet zwischen dem Vollanwendungsbereich, dem Teilanwendungsbereich und dem Bereich außerhalb des MRG. Wer einen Standardvertrag aus Deutschland oder einen ungeprüften Mustervertrag verwendet, der die österreichischen Besonderheiten nicht berücksichtigt, läuft Gefahr, wesentliche gesetzliche Anforderungen zu übersehen.
Mündliche Absprachen statt schriftlichem Vertrag. Zwischen Bekannten oder Familienmitgliedern wird das Mietverhältnis häufig nur mündlich geregelt. Wenn die Beziehung harmonisch bleibt, mag das funktionieren. Im Streitfall fehlt jede Beweisgrundlage, und die Folgen können für beide Seiten kostspielig werden.
Rechtliche Grundlagen im Überblick
Österreichs Untermietrecht stützt sich auf zwei Säulen: das MRG für Wohnungen in seinem Anwendungsbereich und das ABGB für alles, was das MRG nicht erfasst. MRG §11 regelt die Schranken vertraglicher Untermietverbote, MRG §12 die Abtretung des Mietrechts; die Kündigungsgründe bei unzulässiger Weitergabe der Wohnung sind in MRG §30 geregelt. ABGB §1098 statuiert das allgemeine Recht zur Untervermietung im dispositiven Recht, und MRG §27 schützt Untermieter vor missbräuchlichen Geldleistungen.
Wer im Zweifelsfall nicht sicher ist, ob seine Wohnung dem Vollanwendungsbereich des MRG unterliegt, sollte eine Rechtsberatung in Anspruch nehmen — etwa bei der Mietervereinigung oder einer Rechtsanwaltskanzlei. Die korrekte Einordnung der Wohnung ist der Ausgangspunkt aller weiteren rechtlichen Überlegungen. Ein sorgfältig ausgefüllter, schriftlicher Untermietvertrag, der die österreichischen Besonderheiten widerspiegelt, ist die verlässlichste Grundlage für ein konfliktfreies Untermietverhältnis — für Hauptmieter und Untermieter gleichermaßen.
Need the document itself? Download the free template →
This article is general information, not legal advice — see our accuracy & editorial policy. Confirm the cited law is current before relying on it.