Earn-Out-Vereinbarung Deutschland
Earn-Out-Vereinbarung
EARN-OUT-VEREINBARUNG
zwischen [Verkaeufer Name] [Verkaeufer Adresse] (nachfolgend »Verkäufer«) und [Kaeufer Name] [Kaeufer Adresse] (nachfolgend »Käufer«)
— gemeinsam die »Parteien« — bezüglich des Unternehmens: [Zielunternehmen] Datum des Unternehmenskaufvertrags (Signing): [Signing Datum] Geplantes Closing-Datum: [Closing Datum]
Präambel
Die Parteien haben am [Signing Datum] einen Unternehmenskaufvertrag (Share Purchase Agreement) über die Übertragung von Gesellschaftsanteilen an der [Zielunternehmen] abgeschlossen. Zur Überbrückung der Bewertungslücke (Valuation Gap) vereinbaren die Parteien ergänzend die nachfolgende Earn-Out-Vereinbarung gemäß §§ 158, 305–313 BGB.
§ 1 — Basiskaufpreis
Der Basiskaufpreis beträgt EUR [Basiskaufpreis] (in Worten: Betrag gemäß Unternehmenskaufvertrag) und ist am Closing-Datum ([Closing Datum]) fällig.
§ 2 — Earn-Out-Mechanismus
2.1 Earn-Out-Kennzahl: Als Earn-Out-Kennzahl gilt: [Earn Out Kennzahl], berechnet nach den Grundsätzen des [Rechnungslegungsstandard] für das Zielunternehmen [Zielunternehmen].
2.2 Earn-Out-Periode: Die Earn-Out-Periode beginnt am [Earn Out Periode Start] und endet am [Earn Out Periode Ende].
2.3 Schwellenwerte und Berechnung: - Mindestschwellenwert (Base Threshold): EUR [Basis Schwellenwert] - Zielkennzahl (Target): EUR [Ziel Kennzahl] - Maximaler Earn-Out (Cap): EUR [Max Earn Out] Zwischen Base Threshold und Zielkennzahl erfolgt eine lineare Interpolation. Bei oder oberhalb der Zielkennzahl wird der maximale Earn-Out fällig.
§ 3 — Zahlung
3.1 Fälligkeit: Der Earn-Out ist innerhalb von [Zahlungsfrist] Tagen nach Zustellung des Earn-Out-Statements fällig. Verzugszinsen nach § 288 BGB (gesetzlicher Zinssatz) sind geschuldet. 3.2 Zahlungsweg: Die Earn-Out-Zahlung erfolgt auf das Konto des Verkäufers: IBAN [Verkaeufer I B A N]. 3.3 Escrow/Anderkonto: [Escrow Option].
§ 4 — Streitbeilegung und Gerichtsstand
4.1 Streitbeilegungsverfahren: Bei Streitigkeiten über die Earn-Out-Berechnung gilt: [Streitbeilegung]. 4.2 Gerichtsstand: Für staatliche Gerichtsverfahren gilt als ausschließlicher Gerichtsstand: [Gerichtsstand]. 4.3 Anwendbares Recht: Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Unterschriften
Die Parteien haben diese Earn-Out-Vereinbarung am [Signing Datum] eigenhändig unterzeichnet. [Verkaeufer Name] _____________________________ Verkäufer [Kaeufer Name] _____________________________ Käufer
Verkäufer
________________
Signature
Käufer
________________
Signature
Was ist Earn-Out-Vereinbarung Deutschland?
Earn-Out-Vereinbarungen in Deutschland werden eingesetzt, wenn Käufer und Verkäufer über den Unternehmenswert keine Einigung erzielen können — der Käufer bewertet das Unternehmen konservativ, der Verkäufer optimistisch. Durch die Earn-Out-Klausel wird diese Bewertungslücke (Valuation Gap) überbrückt: Der Verkäufer erhält einen Basiskaufpreis (Fixed Price) und partizipiert zusätzlich am zukünftigen Erfolg des Unternehmens. Dieses Instrument ist in der deutschen M&A-Praxis bei Start-up-Exits, Management-Buy-outs (MBO) und Wachstumsunternehmen verbreitet, bei denen die zukünftige Ertragsentwicklung mit besonderer Unsicherheit behaftet ist.
Das Bundesgerichtshof (BGH) hat in seiner Rechtsprechung (BGH, 09.07.2002, XI ZR 323/01; BGH, 07.05.2015, I ZR 108/14) Maßstäbe für die Auslegung und Wirksamkeit von Earn-Out-Klauseln entwickelt. Entscheidend ist die präzise Definition der Earn-Out-Kennzahlen (Metrics), des Berechnungszeitraums (Earn-Out-Periode), der anzuwendenden Rechnungslegungsstandards (HGB oder IFRS) und der Governance-Rechte des Verkäufers während der Earn-Out-Periode. Fehlen diese Präzisierungen, können Klauseln nach § 307 Abs. 1 BGB als überraschend oder unklar unwirksam sein oder zu kostspieligen Schiedsverfahren (Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit, DIS-Schiedsordnung) führen.
Steuerrechtlich behandelt das Finanzamt Earn-Out-Zahlungen nach § 17 EStG (Veräußerungsgewinn bei Anteilsverkäufen) oder § 16 EStG (Betriebsveräußerung): Der Veräußerungsgewinn wird grundsätzlich im Zeitpunkt des Zuflusses realisiert; nachträgliche Earn-Out-Zahlungen sind als nachträglicher Veräußerungserlös im Zuflussjahr zu versteuern (BFH, 19.12.2007, IX R 22/05). Das Teileinkünfteverfahren (§ 3 Nr. 40 EStG, 60% steuerpflichtig) oder die Abgeltungsteuer (§ 32d EStG, 25% bei Privatpersonen) können anwendbar sein — die steuerliche Planung sollte frühzeitig mit dem Steuerberater abgestimmt werden.
Die Earn-Out-Vereinbarung unterscheidet sich von der Besserungsklausel (Equity Kicker) im Kreditrecht: Während die Earn-Out-Klausel Kaufpreiskomponenten regelt, berechtigt die Besserungsklausel Gläubiger zur Teilnahme am Unternehmensgewinn ohne Eigentumsübertragung. Bei GmbH-Transaktionen ist die notarielle Beurkundung nach § 15 Abs. 4 GmbHG durch einen Notar für die Anteilsabtretung zwingend; die Earn-Out-Vereinbarung selbst kann separat ohne Beurkundungspflicht vereinbart werden, sofern sie keinen eigenständigen Verfügungsgegenstand betrifft. Der Handelsregister (Registergericht beim Amtsgericht) wird nach der Anteilsübertragung entsprechend aktualisiert.
Besondere Bedeutung haben bei der Earn-Out-Vereinbarung in Deutschland die Representations & Warranties (Garantien) des Verkäufers: Nach §§ 444 ff. BGB haftet der Verkäufer für arglistig verschwiegene Mängel; durch vertragliche Garantiekataloge (Gewährleistungskataloge) wird die Haftung präzisiert. W&I-Versicherungen (Warranty & Indemnity Insurance) werden zunehmend eingesetzt, um Garantierisiken auf Versicherungsunternehmen zu übertragen, was insbesondere bei Earn-Out-Transaktionen mit verlängerten Haftungszeiträumen sinnvoll ist.
Das Portal forms-legal.com stellt diese Vorlage als strukturierten Ausgangspunkt zur Verfügung. Verwandte Dokumente: Beteiligungsvertrag Startup (de-beteiligungsvertrag-startup) und Anderkonto-Vereinbarung (de-anderkonto-vereinbarung) — beide ebenfalls als Vorlagen verfügbar.
Wann brauchen Sie Earn-Out-Vereinbarung Deutschland?
Eine Earn-Out-Vereinbarung in Deutschland wird in spezifischen M&A-Situationen eingesetzt, in denen eine sofortige vollständige Kaufpreiseinigung nicht möglich oder sinnvoll ist.
Bewertungslücke bei Wachstumsunternehmen: Wenn das Zielunternehmen (Target) ein junges Technologieunternehmen oder Start-up ist, dessen Wert stark von zukünftigen Umsätzen abhängt, ermöglicht die Earn-Out-Vereinbarung einen flexiblen Kaufpreis. Der Käufer zahlt einen Basisbetrag, der den aktuellen Substanzwert widerspiegelt, während der Verkäufer über Earn-Out-Zahlungen am prognostizierten Wachstum partizipiert — ohne dass eine sofortige Risikoübernahme durch den Käufer erforderlich ist.
Management-Buy-out mit Eigenkapitallücke: Bei einem Management-Buy-out (MBO) fehlt dem Managementteam häufig das Eigenkapital für den vollständigen Kaufpreis. Die Earn-Out-Vereinbarung erlaubt, einen Teil des Kaufpreises aus dem zukünftigen Cash-flow des erworbenen Unternehmens zu finanzieren, was den Fremdkapitalbedarf (Leveraged Buy-out, LBO) reduziert und die Bankfinanzierung durch die Hausbank oder die KfW-Bankengruppe erleichtert.
Familienunternehmen und Nachfolgeregelung: Bei der Übergabe eines Familienunternehmens an externe Käufer oder an nachfolgende Generationen kann die Earn-Out-Vereinbarung im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge eingesetzt werden, um den Altgesellschafter an der weiteren positiven Entwicklung zu beteiligen und gleichzeitig den Liquiditätsdruck des Käufers zu mindern.
Private Equity Exit mit Ratchet-Mechanismus: Wenn ein Private-Equity-Fonds sein Portfolio-Unternehmen an einen strategischen Käufer veräußert, enthält die Earn-Out-Vereinbarung häufig einen Ratchet-Mechanismus: Bei Überschreitung bestimmter EBITDA-Schwellenwerte erhöht sich die Earn-Out-Zahlung überproportional, was Anreize für das verbleibende Management schafft und den Interessen des Verkäufers gerecht wird.
Transaktionen mit Kartellrechtsvorbehalt: Bei größeren M&A-Transaktionen, die der Anmeldepflicht beim Bundeskartellamt (BKartA) oder der Europäischen Kommission unterliegen, kann die Earn-Out-Vereinbarung den Zeitraum zwischen Signing (Unterzeichnung) und Closing (Vollzug nach Freigabe) überbrücken, ohne dass der Käufer das volle wirtschaftliche Risiko des Targets vor der Genehmigung trägt.
Pharma- und Life-Sciences-Transaktionen: Beim Erwerb von Pharma- oder Biotech-Unternehmen, deren Wert von der Zulassung durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) oder die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) abhängt, bietet die Earn-Out-Vereinbarung eine strukturierte Lösung: Meilensteinzahlungen (Milestone Payments) werden bei Erreichen definierter Entwicklungsstufen fällig.
Was gehört in Ihr Earn-Out-Vereinbarung Deutschland?
Eine rechtssichere Earn-Out-Vereinbarung in Deutschland erfordert präzise Regelungen zu mehreren zentralen Elementen, um spätere Streitigkeiten zwischen Käufer und Verkäufer zu vermeiden.
Definition der Earn-Out-Kennzahlen (Metrics): Die Earn-Out-Kennzahl muss eindeutig definiert werden. Bei EBITDA-basierten Earn-Outs muss die Vereinbarung festlegen, welche Aufwendungen bereinigt werden (Adjusted EBITDA) — typischerweise werden Einmalaufwendungen, Abschreibungen aus der Kaufpreisallokation (PPA) und Managementgebühren ausgenommen. Bei umsatzbasierten Earn-Outs muss die Umsatzdefinition nach § 277 HGB (Brutto vs. Netto, nach Gutschriften und Rücksendungen) präzise bestimmt werden.
Rechnungslegungsstandards und Buchhaltungsrichtlinien: Die Vereinbarung muss festlegen, nach welchen Standards — HGB (Handelsgesetzbuch, §§ 238–263) oder IFRS (International Financial Reporting Standards) — die Kennzahlen berechnet werden, und ob eine Anpassungspflicht des Käufers besteht, wenn er nach dem Closing die Rechnungslegungsmethoden ändert. Die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) sind verbindlicher Referenzmaßstab.
Earn-Out-Zeitraum und Berichtspflichten: Üblich sind Earn-Out-Perioden von 12 bis 36 Monaten nach dem Closing. Die Vereinbarung muss regeln: Fristen für die Übermittlung des Earn-Out-Statements durch den Käufer; Widerspruchsfrist des Verkäufers (Dispute Notice) — typischerweise 30–60 Tage; Schiedsgutachterverfahren nach §§ 317–319 BGB für ungelöste Streitigkeiten zwischen den Parteien.
Non-Disturbance-Klauseln (Schutzklauseln des Verkäufers): Ohne Schutzklauseln kann der Käufer die Earn-Out-Zielerreichung beeinflussen — durch Verlagerung von Kunden auf andere Konzerngesellschaften, erhöhte Managementgebühren oder Änderung der Preispolitik. Die Earn-Out-Vereinbarung muss daher enthalten: Verbot der Einschränkung des Geschäftsbetriebs; Pflicht zur Aufrechterhaltung des bisherigen Geschäftsplans; Informationsrechte des Verkäufers analog § 810 BGB.
Kaufpreisanpassungsmechanismus und Fälligkeit: Festpreis mit einmaligem Earn-Out oder Festpreis mit jährlichen Earn-Out-Tranchen über die Earn-Out-Periode sind die gängigen Strukturen. Fälligkeitstermine, Verzinsungsregeln (§ 288 BGB Verzugszinsen), Zahlungsmodalitäten (Banküberweisung oder Escrow-Konto) und Aufrechnungsverbote sind vertraglich zu regeln.
Escrow-Konto und Anderkonto (de-anderkonto-vereinbarung): Zur Sicherung der Earn-Out-Zahlung kann ein Anderkonto bei einem Notar (BNotO § 23) oder ein Escrow-Konto bei einer Bank eingerichtet werden. Die Earn-Out-Vereinbarung legt fest, unter welchen Bedingungen das Escrow-Konto freigegeben wird und welche Dokumente als Freigabevoraussetzung dienen.
Wettbewerbsverbot und Holdover-Regelung: Wenn der Verkäufer weiterhin im Unternehmen tätig bleibt, muss die Earn-Out-Vereinbarung das Verhältnis zwischen Earn-Out und Vergütung regeln. Das nachvertragliche Wettbewerbsverbot nach §§ 74 ff. HGB (für Arbeitnehmer) oder nach §§ 307, 138 BGB (für selbständige Verkäufer) begrenzt die Aktivitäten des Verkäufers nach dem Exit.
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So füllen Sie Ihr Earn-Out-Vereinbarung Deutschland aus
Das Ausfüllen einer Earn-Out-Vereinbarung in Deutschland erfordert die sorgfältige Eingabe aller transaktionsspezifischen Details.
Schritt 1 — Parteien und Transaktion: Tragen Sie den vollständigen Namen und die Anschrift des Verkäufers (Veräußerer) ein — bei einer GmbH den im Handelsregister eingetragenen Firmennamen mit Rechtsformzusatz (§ 17 HGB). Beim Käufer (Erwerber) ebenfalls den exakten Firmennamen laut Handelsregister. Das Datum des Unternehmenskaufvertrags (Signing-Datum) und das geplante Closing-Datum sind anzugeben.
Schritt 2 — Earn-Out-Kennzahl: Wählen Sie die Kennzahl aus dem Dropdown-Menü: EBIT (Ergebnis vor Zinsen und Steuern gemäß § 275 Abs. 2 Nr. 5 HGB), EBITDA (EBIT zuzüglich Abschreibungen §§ 253, 255 HGB), Umsatz (Erlöse nach § 277 HGB) oder Auftragseingang. Präzisieren Sie im Freitextfeld, welche Bereinigungen vorgenommen werden.
Schritt 3 — Earn-Out-Betrag und Mechanismus: Tragen Sie den maximalen Earn-Out-Betrag (Cap) in Euro ein. Definieren Sie die Schwellenwerte (Thresholds): Mindestkennzahl, ab der eine Zahlung erfolgt (Base Threshold), und Zielkennzahl, ab der der volle Earn-Out fällig wird (Target). Zwischen Base Threshold und Target gilt eine lineare Interpolation.
Schritt 4 — Earn-Out-Zeitraum: Geben Sie Start- und Enddatum der Earn-Out-Periode an. Üblich sind 12 oder 24 Monate ab dem Closing-Datum. Das Formular enthält Datumsfelder im Format TT.MM.JJJJ gemäß deutschem Standard.
Schritt 5 — Rechnungslegungsstandard: Wählen Sie HGB oder IFRS. Bei HGB-Buchhaltung geben Sie das zuständige Finanzamt und die Steuernummer des Unternehmens an. Bei IFRS wählen Sie den Konsolidierungskreis.
Schritt 6 — Zahlungsmodalitäten: Tragen Sie die IBAN des Verkäufer-Kontos ein. Definieren Sie die Fälligkeit: typischerweise 30 Tage nach Zustellung des Earn-Out-Statements. Wählen Sie ggf. die Escrow-Option und tragen Sie die Angaben zum Anderkonto ein.
Schritt 7 — Non-Disturbance-Schutzklauseln: Aktivieren Sie die gewünschten Schutzklauseln: Verbot der Kundenverlagerung, Verbot der Erhöhung von Konzernumlagen, Pflicht zur Beibehaltung des Marketingbudgets. Tragen Sie konkrete Schwellenwerte ein.
Schritt 8 — Streitbeilegung: Wählen Sie das Schiedsgutachterverfahren nach §§ 317–319 BGB oder die Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS). Geben Sie den Gerichtsstand an — empfohlen wird das Landgericht am Sitz des Käufers.
Schritt 9 — Unterschriften: Beide Parteien unterzeichnen die Earn-Out-Vereinbarung eigenhändig. Eine notarielle Beurkundung ist für die Earn-Out-Vereinbarung selbst nicht erforderlich, wohl aber für die GmbH-Anteilsabtretung nach § 15 GmbHG.
Rechtliche Anforderungen für Earn-Out-Vereinbarung Deutschland
Earn-Out-Vereinbarungen in Deutschland unterliegen dem allgemeinen Vertragsrecht des BGB und besonderen gesellschaftsrechtlichen Anforderungen.
Schriftformerfordernis: Eine gesetzliche Schriftformpflicht für die Earn-Out-Vereinbarung selbst besteht nicht; sie kann formfrei vereinbart werden. Jedoch ist die Anteilsabtretung bei einer GmbH gemäß § 15 Abs. 3 GmbHG notariell zu beurkunden — der Notar (Bundesnotarordnung BNotO) fertigt die Beurkundungsurkunde und übermittelt die Gesellschafterliste an das Handelsregister nach § 40 GmbHG.
Kartellrechtliche Anmeldepflicht: Bei Überschreitung der Umsatzschwellenwerte des § 35 GWB muss der Zusammenschluss beim Bundeskartellamt (BKartA) angemeldet werden; bei EU-weiter Bedeutung gilt die EU-Fusionskontrollverordnung (FKVO, VO (EG) Nr. 139/2004). Das Vollzugsverbot (Standstill Obligation) gilt bis zur Freigabe — Verstöße sind nach § 81 GWB mit Bußgeld bis zu 10% des Jahresumsatzes strafbewehrt.
Steuerliche Pflichten: Die Veräußerung von GmbH-Anteilen unterliegt ggf. der Grunderwerbsteuer, sofern Grundstücke zum Gesellschaftsvermögen gehören und die Beteiligungsschwelle des § 1 Abs. 3 GrEStG überschritten wird. Das Finanzamt (FA) ist über die Transaktion zu informieren; der Veräußerungsgewinn nach § 17 EStG ist in der Einkommensteuererklärung zu deklarieren.
Meldepflichten nach AWG: Bei grenzüberschreitenden M&A-Transaktionen mit Nicht-EU-Investoren sind Meldepflichten nach dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG) und der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) zu beachten; ab EUR 25 Mio. Transaktionsvolumen kann eine Prüfung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) nach § 4 AWG erforderlich sein.
AGB-Kontrolle nach §§ 305–310 BGB: Wenn die Earn-Out-Vereinbarung vorformulierte Bedingungen enthält, greift die AGB-Kontrolle. Klauseln, die den Verkäufer unangemessen benachteiligen (§ 307 BGB), sind unwirksam. Individualverträge (§ 305 Abs. 1 Satz 3 BGB) sind von der AGB-Kontrolle ausgenommen.
Bilanzierungsregeln: Nach IFRS 3 (Business Combinations) muss der Käufer die bedingte Gegenleistung (Contingent Consideration, d.h. den Earn-Out) zum beizulegenden Zeitwert in der Kaufpreisallokation (PPA) erfassen und erfolgswirksam neu bewerten. Nach HGB bestehen andere Bilanzierungsregeln — der Earn-Out wird erst bei Eintritt der Bedingung als Kaufpreiserhöhung aktiviert.
Häufige Fehler bei Ihrem Earn-Out-Vereinbarung Deutschland
Bei der Gestaltung von Earn-Out-Vereinbarungen in Deutschland unterlaufen Käufern und Verkäufern häufig Fehler, die zu teuren Schiedsverfahren führen.
Unklare Kennzahldefinition: Der häufigste Fehler ist die unklare Definition der Earn-Out-Kennzahl. »EBITDA« ohne Bereinigungsregeln kann je nach Buchführungspraxis nach HGB (§§ 238–263) erheblich variieren. Ohne präzise Definition muss das Landgericht oder ein DIS-Schiedsgericht die Berechnungsmethode durch Auslegung nach § 157 BGB bestimmen — mit ungewissem Ausgang.
Fehlende Non-Disturbance-Klauseln: Wenn der Käufer nach dem Closing die Geschäftsstrategie ändert — etwa durch Verlagerung von Vertriebskapazitäten oder Erhöhung der Konzernverrechnungspreise — kann er die Earn-Out-Zielerreichung verhindern, ohne vertragsbrüchig zu werden. Ohne ausdrückliche Schutzklauseln ist der Verkäufer schutzlos; das Bundesgerichtshof (BGH) hat Käuferpflichten nur in Ausnahmefällen aus § 242 BGB (Treu und Glauben) abgeleitet.
Falsche Rechnungslegungsstandards: Wenn das Target nach HGB bucht und der Käufer nach dem Closing auf IFRS umstellt, ändert sich die Earn-Out-Kennzahl erheblich — IFRS-EBITDA und HGB-EBITDA können um 20–40% differieren. Ohne Schutzklausel trägt der Verkäufer dieses Umstellungsrisiko vollständig.
Unzureichende Streitbeilegungsregelung: Fehlt eine klare Eskalationskette — Verhandlung, Schiedsgutachten (§§ 317–319 BGB), DIS-Schiedsverfahren — enden Earn-Out-Streitigkeiten vor staatlichen Gerichten (Landgericht), was mehrere Jahre Verfahrensdauer bedeuten kann. Ein Schiedsgutachterverfahren durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer (WP) ist deutlich effizienter.
Earn-Out ohne Verkäufertätigkeit: Wenn der Earn-Out-Betrag davon abhängt, dass der Verkäufer weiterhin als Geschäftsführer tätig ist, muss die Vereinbarung klarstellen, ob der Earn-Out-Anspruch beim vorzeitigen Ausscheiden (z.B. durch Abberufung nach § 38 GmbHG ohne wichtigen Grund) anteilig oder vollständig erhalten bleibt — das OLG Frankfurt (26.06.2003, 16 U 190/02) hat die Abberufung zur Earn-Out-Umgehung als treuwidrig bewertet.
Steuerliche Fehlplanung: Wenn der Verkäufer Earn-Out-Zahlungen erst nach dem Wechsel in die Rente erwartet, sollte mit dem Steuerberater geprüft werden, ob durch Wahlrechte nach § 34 EStG oder durch Aufteilung des Earn-Outs auf mehrere Steuerjahre eine Progressionsmilderung möglich ist. Werden Earn-Out-Zahlungen in Hocheinkommensjahren ausgezahlt, können sie mit dem Spitzensteuersatz von 45% plus Solidaritätszuschlag (§ 4 SolzG) belastet werden.
Quellen und Zitate
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}Häufig gestellte Fragen
Die Earn-Out-Vereinbarung selbst unterliegt keiner gesetzlichen Beurkundungspflicht und kann formfrei — auch mündlich — geschlossen werden. Jedoch erfordert die Abtretung von GmbH-Anteilen nach § 15 Abs. 3 GmbHG zwingend die notarielle Beurkundung durch einen Notar gemäß Bundesnotarordnung (BNotO). Der Notar erstellt die Beurkundungsurkunde, berechnet seine Gebühren nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und übermittelt die aktualisierte Gesellschafterliste nach § 40 GmbHG an das Handelsregister beim zuständigen Amtsgericht. Aus Beweisgründen sollte die Earn-Out-Vereinbarung stets schriftlich dokumentiert und von beiden Parteien unterzeichnet werden. Bei Aktientransaktionen (AG) ist für die Übertragung von Namensaktien eine Indossierung (§ 68 AktG) oder bei Inhaberaktien die Übergabe der Aktienurkunde erforderlich — aber auch hier keine Beurkundungspflicht für die Earn-Out-Klausel als solche.
Earn-Out-Zahlungen an den Verkäufer von GmbH-Anteilen werden nach § 17 Einkommensteuergesetz (EStG) als nachträglicher Veräußerungserlös besteuert. Der Bundesfinanzhof (BFH, 19.12.2007, IX R 22/05) hat klargestellt, dass bedingte Kaufpreiszahlungen erst im Zuflussjahr als Veräußerungsgewinn zu versteuern sind — d.h. wenn die Earn-Out-Bedingung eingetreten ist und die Zahlung tatsächlich zugeflossen ist. Das Teileinkünfteverfahren (§ 3 Nr. 40 EStG) kann anwendbar sein, wenn der Verkäufer zu mindestens 1% an der GmbH beteiligt war — dann sind 60% des Veräußerungsgewinns steuerpflichtig. Privatanleger mit weniger als 1% Beteiligung unterliegen der Abgeltungsteuer nach § 32d EStG (25% plus Solidaritätszuschlag). Für den Käufer ist der Earn-Out nach IFRS 3 als bedingte Gegenleistung zum Fair Value zu bilanzieren und erfolgswirksam fortzuschreiben — HGB-Bilanzierer erfassen den Earn-Out erst bei Bedingungseintritt als nachträgliche Anschaffungskosten.
Wenn Käufer und Verkäufer das Earn-Out-Statement unterschiedlich berechnen und keine Einigung erzielen, greift die in der Earn-Out-Vereinbarung vorgesehene Streitbeilegungsklausel. Üblich ist ein Schiedsgutachterverfahren nach §§ 317–319 BGB: Ein unabhängiger Wirtschaftsprüfer (WP) oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wird als Schiedsgutachter bestellt und trifft eine verbindliche Entscheidung über die Earn-Out-Berechnung — diese Entscheidung ist nach § 319 BGB für die Parteien bindend und kann nur bei offenbarer Unrichtigkeit (§ 319 Abs. 1 Satz 2 BGB) angefochten werden. Als Alternative bietet die Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS) ein Schiedsverfahren nach der DIS-Schiedsgerichtsordnung an, das insbesondere bei internationalen Transaktionen häufig gewählt wird. Fehlt eine Streitbeilegungsklausel, ist das zuständige Landgericht am vereinbarten Gerichtsstand anzurufen — was deutlich länger und teurer ist als ein Schiedsgutachterverfahren.
Grundsätzlich hat der Käufer nach dem Closing das unternehmerische Ermessen, das erworbene Unternehmen zu führen — auch wenn dies die Earn-Out-Zielerreichung erschwert. Das Bundesgerichtshof (BGH) hat in seiner Rechtsprechung (BGH, 07.05.2015, I ZR 108/14) jedoch festgestellt, dass aus § 242 BGB (Treu und Glauben) eine Nebenpflicht des Käufers abgeleitet werden kann, den Earn-Out nicht willkürlich zu vereiteln. Ohne ausdrückliche Non-Disturbance-Klauseln in der Earn-Out-Vereinbarung ist der Verkäufer bei strukturellen Maßnahmen des Käufers — wie Kundenverlagerungen auf Schwestergesellschaften oder Erhöhung konzerninterner Managementgebühren — kaum geschützt. Daher sollte jede Earn-Out-Vereinbarung explizite Schutzklauseln enthalten: Verbot der Kundenverlagerung; Obergrenze für Konzernumlagen (z.B. maximal 3% des Nettoumsatzes); Pflicht zur Aufrechterhaltung des Marketingbudgets; und monatliche Berichtspflichten des Käufers über den Geschäftsverlauf.
Die Earn-Out-Periode in deutschen M&A-Transaktionen beträgt üblicherweise 12 bis 36 Monate nach dem Closing-Datum. Bei Start-up-Transaktionen und umsatzbasierten Earn-Outs sind 12 bis 24 Monate üblich; bei Pharma- oder Life-Sciences-Transaktionen mit meilensteinbasierten Earn-Outs (z.B. Arzneimittelzulassung durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, BfArM) können Earn-Out-Perioden von 3 bis 7 Jahren vereinbart werden. Die Länge der Earn-Out-Periode beeinflusst die steuerliche Behandlung beim Verkäufer erheblich: Je länger die Earn-Out-Periode, desto mehr Zahlungen werden in verschiedene Steuerjahre verteilt, was die Steuerprogression nach § 32a EStG (0–45% Spitzensteuersatz) mildern kann. Das Finanzamt (Finanzamt) besteuert jeden Earn-Out-Zufluss im Zuflussjahr — ein Vorteil gegenüber einer Einmalzahlung in einem Hocheinkommensjahr. Praxistipp: Earn-Out-Zahlungen möglichst auf Januare terminieren, um den Steuereffekt zu maximieren.
Die Wahl der Earn-Out-Kennzahl hängt von der Branche und dem Geschäftsmodell des Zielunternehmens ab. EBITDA (Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen) ist die häufigste Kennzahl in deutschen M&A-Transaktionen, weil sie vom Käufer schwerer manipuliert werden kann als der Nettogewinn und eine gute Proxy für den operativen Cash-flow darstellt — allerdings nur, wenn die Bereinigungsregeln nach HGB (§§ 238–263 HGB) oder IFRS präzise definiert sind. Umsatz (Revenue nach § 277 HGB) eignet sich für früh-phasige Unternehmen ohne stabiles EBITDA, birgt aber das Risiko der Umsatzverlagerung. EBIT schließt Abschreibungen ein, ist daher bei kapitalintensiven Unternehmen anfälliger für Manipulationen durch Erhöhung von Abschreibungen auf erworbene Assets. Auftragseingang (Order Intake) eignet sich für Projektgeschäfte (Maschinen- und Anlagenbau, Bauunternehmen). Meilensteinbasierte Kennzahlen (Regulatory Milestones) werden in der Pharma- und Softwarebranche eingesetzt.
Die Earn-Out-Vereinbarung selbst ist kein eintragungspflichtiges Rechtsverhältnis und wird nicht im Handelsregister eingetragen. Einzutragen sind die Übertragung der Geschäftsanteile und die daraus resultierende neue Gesellschafterliste nach § 40 GmbHG — dies erfolgt durch den Notar, der die Anteilsabtretung nach § 15 Abs. 3 GmbHG beurkundet. Bei Aktientransaktionen (AG) sind Änderungen im Vorstand (§ 81 AktG) oder im Aufsichtsrat (§ 106 AktG) eintragungspflichtig — nicht aber die Earn-Out-Vereinbarung. Wenn der Earn-Out Teil eines Sozialplans nach § 112 BetrVG ist oder Betriebsänderungen nach § 111 BetrVG auslöst, muss der Betriebsrat informiert und ggf. ein Interessenausgleich verhandelt werden — dies ist jedoch kein Eintragungserfordernis, sondern ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats. Aus Transparenzgründen empfiehlt sich die Erwähnung bestehender Earn-Out-Verpflichtungen im Anhang des Jahresabschlusses (§ 285 Nr. 3 HGB) des Käuferunternehmens.
Diese Vorlage dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Gesetze sind je nach Rechtsordnung unterschiedlich und ändern sich im Laufe der Zeit. Konsultieren Sie für Ihren konkreten Fall einen qualifizierten Rechtsanwalt.Vollständiger Haftungsausschluss
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