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Dokumenteninkasso Deutschland

Dokumenteninkasso Deutschland

DOKUMENTENINKASSO-AUFTRAG

gemäss BGB §675 (Geschäftsbesorgungsvertrag) — URC 522 ICC (Einheitliche Richtlinien für Inkassi) — HGB §§343 ff.

ABSCHNITT 1 — AUFTRAGGEBER (EXPORTEUR)

Firma: [Auftraggeber Firma]

Adresse: [Auftraggeber Adresse]

Einreichende Bank: [Auftraggeber Bank]

Ansprechpartner: [Auftraggeber Ansprechpartner]

ABSCHNITT 2 — BEZOGENER (IMPORTEUR)

Firma: [Bezogener Firma]

Adresse: [Bezogener Adresse]

Inkassobank / Praesentierende Bank: [Inkasso Bank]

ABSCHNITT 3 — WARE UND HANDELSDOKUMENTE

Warenbeschreibung: [Warenbeschreibung]

Rechnungsbetrag: [Rechnungsbetrag]

Inkassoart: [Inkasso Typ]

Beizufügende Dokumente: [Dokumente]

Transportdokument: [Transport Dokument]

ABSCHNITT 4 — ZAHLUNGS- UND LIEFERBEDINGUNGEN

Lieferbedingung (Incoterms 2020): [Incoterms]

Zahlungsfrist: [Zahlungsfrist]

Verzugszinsen: [Zinsen Verfall]

Kostenverteilung: [Kosten Verteilung]

Hinweis: Dieser Inkassoauftrag unterliegt den Einheitlichen Richtlinien für Inkassi der Internationalen Handelskammer (URC 522, ICC-Publikation Nr. 522). Subsidiaar gilt deutsches Recht, insbesondere BGB §675 (Geschäftsbesorgungsvertrag) und HGB §§343 ff. (Handelsgeschäfte).

ABSCHNITT 5 — ANWEISUNGEN BEI NICHTANNAHME / NICHTZAHLUNG

Bei Nichtannahme oder Nichtzahlung durch den Bezogenen: [Nichtannahme Anweisung]

Wichtig: Die Inkassobank haftet gemäss URC 522 Art. 11 nicht für die Echtheit der Dokumente. Der Auftraggeber trägt das Risiko des Zahlungsausfalls beim Dokumenteninkasso, soweit keine HERMES Exportkreditversicherung (Euler Hermes AG, Mandatar des Bundes) besteht.

ABSCHNITT 6 — UNTERSCHRIFT

[Vertrags Ort], den [Vertrags Datum]

Unterschrift des Auftraggebers ([Auftraggeber Firma]):

_________________________

Eingangsbestätigung Einreichende Bank ([Auftraggeber Bank]):

_________________________ Datum: _________________________

Auftraggeber (Exporteur)

________________

Signature

Einreichende Bank

________________

Signature

Betreut von Vladislav Sergienko, Gründer·Vorlage zuletzt geändert: ·Fehler melden

Was ist Dokumenteninkasso Deutschland?

Das Dokumenteninkasso unterscheidet sich grundlegend vom Akkreditiv (Letter of Credit, L/C): Beim Akkreditiv steht die Zahlungsverpflichtung der Bank unabhängig vom Vertrag fest (abstraktes Zahlungsversprechen). Beim Dokumenteninkasso obliegt die Zahlungspflicht allein dem Bezogenen (Importeur), die Bank übernimmt keine Zahlungsgarantie. Das Dokumenteninkasso bietet daher weniger Sicherheit für den Exporteur als ein Akkreditiv, ist aber kostengünstiger und einfacher abzuwickeln.

In der deutschen Exportwirtschaft sind zwei Grundformen des Dokumenteninkassos verbreitet: Documents against Payment (D/P, auch »cash against documents« oder CAD genannt) und Documents against Acceptance (D/A). Bei D/P erhält der Importeur die Handelsdokumente (Konnossement, Rechnung, Ursprungszeugnis) erst gegen sofortige Zahlung des Kaufpreises. Bei D/A akzeptiert der Importeur einen Wechsel (Tratte) und erhält die Dokumente damit schon vor der Zahlung, die erst bei Fälligkeit des Wechsels (typisch 30 bis 180 Tage nach Sicht) erfolgt.

Das Dokumenteninkasso auf forms-legal.com deckt alle wesentlichen Aspekte ab, die nach URC 522 und deutschem Recht (BGB §675, HGB §§343 ff.) erforderlich sind. Ergänzend sind die Incoterms 2020 (ICC-Publikation Nr. 723) für die Lieferbedingungen massgeblich, die Gefahrenübergang und Kostentragung im internationalen Handelskauf regeln. Für die Exportkreditversicherung ist die Euler Hermes AG als Mandatar des Bundes (Deckungsgeschaeft nach AGA-BG) zuständig.

Wann brauchen Sie Dokumenteninkasso Deutschland?

Das Dokumenteninkasso in Deutschland ist in verschiedenen Szenarien des internationalen Handels das bevorzugte Zahlungssicherungsinstrument.

Exporteure, die Waren in Länder liefern, in denen der Importeur bekannt und grundsätzlich zahlungswillig ist, aber kein teures Akkreditiv gestellt werden soll, setzen auf das Dokumenteninkasso als Kompromiss zwischen offenem Zahlungsziel (Lieferung auf Rechnung) und dem deutlich teureren Akkreditiv. Es eignet sich besonders für Länder mit stabilen Bankensystemen und klaren Handelsrechtssystemen (z. B. UAE, Tuerkei, Südkorea, Japan).

Maschinenbauunternehmen und Hersteller hochwertiger Investitionsgueter, die hohe Einzelrechnungsbetraege haben und das Risiko eines Zahlungsausfalls minimieren wollen, nutzen das D/P-Inkasso, bei dem der Importeur die Ware erst nach sofortiger Zahlung freigestellt bekommt. Ohne Dokumente (insbesondere ohne das Konnossement B/L) kann der Importeur die Ware am Hafen nicht auslösen.

Handelsunternehmen, die Waren auf Dokumentenakzept (D/A) verkaufen, schalten das Dokumenteninkasso ein, wenn dem Importeur ein Zahlungsziel gewährt werden soll (z. B. 90 Tage nach Sicht), aber die Ware erst nach Akzeptierung eines Wechsels freigegeben werden soll. Der akzeptierte Wechsel kann dann von der deutschen Bank diskontiert werden (Forfaitierung), um die Liquidität des Exporteurs sicherzustellen.

Mittelstaendische Unternehmen, die im Rahmen des SEPA-Lastschriftverfahrens (für EU-Handel) oder internationaler Wechselgeschäfte Forderungen geltend machen wollen, benötigen einen ordnungsgemässen Inkassoauftrag nach BGB §675, der alle für die Abwicklung erforderlichen Angaben enthält.

Was gehört in Ihr Dokumenteninkasso Deutschland?

Ein rechtswirksamer Dokumenteninkasso-Auftrag in Deutschland sollte nach URC 522 und BGB §675 folgende wesentlichen Bestandteile enthalten:

1. Vollständige Parteiangaben: Genaue Identifikation des Auftraggebers (Exporteur), seiner einreichenden Bank (Remitting Bank mit IBAN und SWIFT-Code), des Bezogenen (Importeur) sowie der Inkassobank (Collecting/Presenting Bank mit SWIFT-Code und Land). Die Identifikation aller Parteien ist nach URC 522 Art. 4 Voraussetzung für eine ordnungsgemässe Auftragserteilung.

2. Inkassoart (D/P oder D/A): Klare Angabe, ob es sich um »Documents against Payment« (Dokumente gegen sofortige Zahlung) oder »Documents against Acceptance« (Dokumente gegen Wechselakzept mit Zahlungsziel) handelt. Diese Weichenstellung bestimmt, wann der Importeur die Dokumente erhält und wann die Zahlung fällig wird.

3. Vollständige Dokumentenliste: Auflistung aller einzureichenden Handelsdokumente mit Anzahl der Originale und Kopien. Typische Dokumente sind: Handelsrechnung (Commercial Invoice), Konnossement (Bill of Lading, 3 Originale), Packliste, Ursprungszeugnis (EUR.1 oder Form A), Inspektionszertifikat (z. B. SGS, Bureau Veritas), Versicherungszertifikat. Fehlende oder fehlerhafte Dokumente führen zur Verweigerung durch die Inkassobank.

4. Rechnungsbetrag und Währung: Exakte Angabe des Inkassobetrags in Worten und Ziffern sowie der Währung. Bei Fremdwährungsgeschäften empfiehlt sich ein Devisentermingeschaeft zur Kurssicherung (AWG §4).

5. Lieferbedingung (Incoterms 2020): Klare Angabe der vereinbarten Incoterms-Klausel (z. B. FOB Hamburg, CIF Dubai), die Gefahrenübergang, Kostentragung und Versicherungspflichten regelt.

6. Anweisungen bei Nichtannahme: Detaillierte Weisungen für die Inkassobank, was im Fall der Nichtannahme oder Nichtzahlung durch den Bezogenen zu tun ist (Protest erheben, Ware einlagern, zurueckschicken). URC 522 Art. 26 verpflichtet die Bank zur unverzüglichen Benachrichtigung des Auftraggebers.

So füllen Sie Ihr Dokumenteninkasso Deutschland aus

Das Ausfüllen des Dokumenteninkasso-Auftrags auf forms-legal.com erfordert präzise Angaben, die mit der Handelsrechnung und dem Kaufvertrag übereinstimmen müssen.

Schritt 1 — Auftraggeberdaten: Tragen Sie den vollständigen Firmennamen des Exporteurs und die Adresse entsprechend dem Handelsregistereintrag ein. Geben Sie die einreichende Bank (Remitting Bank) mit IBAN (für SEPA-Zahlungen innerhalb der EU) oder SWIFT/BIC-Code (für internationale Überweisungen) an. Der Ansprechpartner beim Exporteur ist für Rückfragen der Bank wichtig.

Schritt 2 — Bezogenendaten: Tragen Sie den vollständigen Firmennamen des Importeurs und die vollständige Auslandsadresse ein. Die Inkassobank (Collecting/Presenting Bank) muss vollständig mit SWIFT-Code angegeben werden. Die einreichende Bank kann bei der Ermittlung der zuständigen Inkassobank helfen, falls diese nicht bekannt ist.

Schritt 3 — Warenbeschreibung: Tragen Sie die genaue Warenbeschreibung mit HS-Code (Harmonisiertes System der Weltzollorganisation WCO) ein. Der HS-Code ist für die Zollabfertigung beim Importeur erforderlich und muss mit der Handelsrechnung übereinstimmen. Menge in Einheiten (Stück, kg, Kubikmeter) und Gesamtgewicht angeben.

Schritt 4 — Rechnungsbetrag: Tragen Sie den Rechnungsbetrag in Ziffern und in Worten ein. Verwenden Sie die vereinbarte Währung aus dem Kaufvertrag. Wichtig: Betrag muss mit der Commercial Invoice übereinstimmen, sonst verweigert die Inkassobank die Bearbeitung.

Schritt 5 — Inkassoart wählen: Wählen Sie zwischen D/P (Documents against Payment, sicherer für Exporteur) und D/A (Documents against Acceptance, günstiger für Importeur mit Zahlungsziel). Bei D/A: Wechsellaufzeit in Tagen nach Sicht angeben (z. B. 90 Tage nach Sicht).

Schritt 6 — Dokumentenliste: Fügen Sie alle Handelsdokumente bei, die im Kaufvertrag vereinbart wurden. Jedes Dokument muss in der im Inkassoauftrag genannten Anzahl vorhanden sein. Fehlende Dokumente verzögern die Abwicklung erheblich.

Schritt 7 — Anweisungen bei Nichtannahme festlegen: Legen Sie konkret fest, was die Inkassobank tun soll, wenn der Importeur die Dokumente nicht annimmt oder nicht zahlt. Diese Anweisungen sind nach URC 522 Art. 26 zwingend erforderlich, damit die Bank weiss, wie sie handeln soll.

Häufige Fehler bei Ihrem Dokumenteninkasso Deutschland

Beim Dokumenteninkasso in Deutschland kommen folgende typische Fehler immer wieder vor:

Unstimmigkeiten zwischen Dokumenten: Der häufigste Fehler beim Dokumenteninkasso ist, dass die Warenbezeichnung, Mengen, Vertragsreferenzen oder der Rechnungsbetrag zwischen Handelsrechnung, Konnossement, Packliste und Inkassoauftrag abweichen. Inkassobanken prüfen die formale Übereinstimmung der Dokumente und verweigern die Bearbeitung bei Diskrepanzen. Lösung: Alle Dokumente vor der Einreichung gegenueberstellen und auf Übereinstimmung prüfen.

Kein Ursprungszeugnis oder falscher HS-Code: Viele Länder verlangen ein präferenzbegünstigtes Ursprungszeugnis (EUR.1 für EU-Präferenzabkommen oder Form A für APS-Präferenzen), um reduzierte Zölle zu erhalten. Fehlt dieses Dokument oder ist der HS-Code falsch, muss der Importeur höhere Zölle zahlen und verweigert moegicherweise die Annahme. Lösung: HS-Code durch einen Zollagenten verifizieren lassen.

Fehlendes Konnossement-Original: Das Konnossement (Bill of Lading) ist das zentrale Dokument beim Seetransport. Es gibt dem Inhaber das Recht, die Ware am Bestimmungshafen auszulösen. Wenn Originale beim Exporteur verbleiben (z. B. weil versehentlich nur Kopien eingereicht wurden), kann der Importeur die Ware nicht erhalten und verweigert die Zahlung. Stets alle drei Konnossement-Originale beim Inkasso einreichen.

Unklare Anweisungen bei Nichtannahme: Wenn der Inkassoauftrag keine klaren Anweisungen für den Fall der Nichtannahme enthält, weiss die Inkassobank nicht, was sie tun soll, und lagert die Dokumente auf Kosten des Exporteurs. Mögliche Lagerkosten und Zinsverluste können erheblich sein. Immer konkrete Anweisungen nach URC 522 Art. 26 angeben.

Keine Exportkreditversicherung (HERMES): Beim Dokumenteninkasso gibt es — anders als beim Akkreditiv — keine Bankgarantie. Das Zahlungsausfallrisiko liegt beim Exporteur. Für Länder mit erhöhtem politischem oder wirtschaftlichem Risiko (z. B. Nigeria, Russland, Iran) sollte eine Exportkreditversicherung bei der Euler Hermes AG (Mandatar des Bundes) oder privaten Versicherern (z. B. Coface, Atradius) abgeschlossen werden.

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Gesetzesreferenzierte Vorlage — Vorlage zuletzt geändert Juni 2026

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