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Eidesstattliche Erklaerung vs Erklaerung: Wichtige Unterschiede

Zuletzt aktualisiert: 2026-02-26

Eidesstattliche Erklaerung vs Erklaerung unter Strafandrohung des Meineids

In Gerichtsverfahren und Geschaeftstransaktionen werden haeufig schriftliche Tatsachenerklaerungen verlangt. Zwei Dokumente erfuellen diesen Zweck, unterscheiden sich jedoch erheblich in Formalitaet und Anforderungen.

Eidesstattliche Erklaerung (Affidavit)

Die Eidesstattliche Erklaerung ist eine schriftliche Erklaerung unter Eid. Der Erklaerende schwort vor einem Notar, dass der Inhalt wahr ist. Der Notar nimmt den Eid ab, unterschreibt, siegelt das Dokument und bescheinigt mit einem Jurat. Sie erfordert die persoenliche Anwesenheit des Erklaerenden beim Notar mit Ausweis.

Erklaerung (Declaration)

Die Erklaerung ist eine schriftliche Erklaerung ohne Eid, aber unter Strafandrohung des Meineids. Der Erklaerende unterschreibt und fuegt eine Klausel gemaess 28 U.S.C. Abschnitt 1746 (in Bundesgerichten) ein. Kein Notar, Eid oder Siegel ist erforderlich. Sie ist erheblich bequemer.

Wesentliche Unterschiede

  • Eid: die Eidesstattliche Erklaerung erfordert einen Eid vor dem Notar; die Erklaerung nicht\n- Notarisierung: die Eidesstattliche Erklaerung erfordert einen Notar; die Erklaerung kann ueberall unterschrieben werden\n- Rechtsrahmen: die Eidesstattliche Erklaerung wird durch Landesrecht geregelt; die Erklaerung durch 28 U.S.C. 1746 (Bundesrecht)\n- Gerichte: Bundesgerichte akzeptieren beide; Landesgerichte variieren in der Akzeptanz von Erklaerungen\n- Meineid: beide ziehen Meineidstrafen fuer falsche Aussagen nach sich\n- Testamente: nur die Eidesstattliche Erklaerung dient als selbstbeweisendes Dokument fuer Testamente

Wann Welche Verwenden

Verwenden Sie die Eidesstattliche Erklaerung, wenn das Landesgericht sie verlangt, fuer Testamente oder Immobilientransaktionen. Verwenden Sie die Erklaerung in Bundesgerichten, vor dem USCIS oder wenn die Notarisierung aufgrund von Standort oder Zeit unpraktisch ist.