Skip to main content

In Deutschland wird die Gründung von Kapitalgesellschaften durch das GmbH-Gesetz (GmbHG) für die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und das Aktiengesetz (AktG) für die Aktiengesellschaft (AG) geregelt. Für die GmbH, die mit Abstand häufigste Kapitalgesellschaftsform, schreibt §2 GmbHG die notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags (Satzung) vor. Der Gesellschaftsvertrag muss gemäß §3 GmbHG mindestens enthalten: die Firma und den Sitz der Gesellschaft, den Gegenstand des Unternehmens, den Betrag des Stammkapitals, und die Zahl und die Nennbeträge der Geschäftsanteile, die jeder Gesellschafter gegen Einlage auf das Stammkapital übernimmt.

Das Mindeststammkapital der GmbH beträgt 25.000 Euro (§5 Abs. 1 GmbHG), wobei jeder Geschäftsanteil einen Nennbetrag von mindestens einem Euro haben muss (§5 Abs. 2). Bei der Anmeldung zum Handelsregister muss auf jeden Geschäftsanteil mindestens ein Viertel des Nennbetrags einbezahlt sein, und die Summe der eingezahlten Beträge muss mindestens die Hälfte des Mindeststammkapitals (12.500 Euro) erreichen (§7 Abs. 2). Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), die sogenannte "Mini-GmbH" nach §5a GmbHG, kann mit einem Stammkapital ab einem Euro gegründet werden, muss aber ein Viertel des Jahresüberschusses in eine gesetzliche Rücklage einstellen, bis das volle Stammkapital von 25.000 Euro erreicht ist.

Der Gründungsprozess umfasst: die Erstellung des Gesellschaftsvertrags, die notarielle Beurkundung (§2 GmbHG), die Einzahlung der Stammeinlagen auf ein Geschäftskonto, die Anmeldung zum Handelsregister durch die Geschäftsführer in notariell beglaubigter Form (§7 GmbHG), und die Eintragung im Handelsregister (Abteilung B) durch das zuständige Amtsgericht. Mit der Eintragung entsteht die GmbH als juristische Person (§11 Abs. 1 GmbHG). Vor der Eintragung besteht eine Vor-GmbH (GmbH i.G.), für deren Verbindlichkeiten die Gesellschafter persönlich und unbeschränkt haften.

Die Gründungskosten umfassen: Notargebühren für die Beurkundung des Gesellschaftsvertrags (nach GNotKG, bei Stammkapital von 25.000 Euro ca. 400-600 Euro), Notargebühren für die Handelsregisteranmeldung (ca. 60-120 Euro), Gerichtskosten für die Eintragung im Handelsregister (ca. 150 Euro), und Veröffentlichungskosten im Bundesanzeiger (ca. 20-40 Euro). Für die UG (haftungsbeschränkt) bietet §2 Abs. 1a GmbHG ein vereinfachtes Musterprotokoll für Gesellschaften mit maximal drei Gesellschaftern und einem Geschäftsführer, das den Gesellschaftsvertrag, die Geschäftsführerbestellung und die Gesellschafterliste in einem Dokument vereint und die Notarkosten auf ca. 190-250 Euro reduziert. Die Eintragung dauert in der Regel 2-6 Wochen, kann aber durch Vorabprüfung beim Registergericht und Expressbearbeitung beschleunigt werden.

Häufig gestellte Fragen